Störfall-Information der Topocrom GmbH Information der Öffentlichkeit 11 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
|
|
- Berthold Färber
- vor 3 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Störfall-Information der Topocrom GmbH Information der Öffentlichkeit 11 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 1
2 Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber uns beauftragt, Sie über die Gefahrstoffe zu informieren, die wir in der Galvanik verarbeiten. Mit dieser Broschüre kommen wir dieser Verpflichtung gerne nach. Der Schutz der Menschen und der Umwelt ist unser wichtigstes Anliegen. Wir halten die EU-Vorschriften des REACH-Systems und die sozialen und ökologischen Vorgaben des Gesetzgebers ein. Besonderes Augenmerk richten wir auf den Schutz unserer Beschäftigten, der Menschen in unserer Nachbarschaft und natürlich unserer einzigartigen Bodensee- Natur. Neueste Fertigungstechnologien, interne Qualitätssicherungssysteme und umfassende Sicherheitskonzepte sorgen für ein Höchstmaß an Kontrolle, um Unfälle wirksam zu vermeiden. Dennoch kann eine zuvor nicht erkannte Verkettung von Umständen zu einem Störfall führen. Hauptsächlich betroffen sind davon unsere Mitarbeiter und Anlagen. Zur Schadensbegrenzung setzen wir unsere Gefahrenabwehrsysteme und Notfallpläne auf Grundlage der Störfallverordnung ein, die mit den Behörden abgestimmt sind. Dabei greifen wir auf öffentliche Hilfs- und Rettungskräfte zurück. Nachbarn und Umwelt wollen wir unbedingt vor den Auswirkungen eines Störfalles schützen und den Schaden so gering wie möglich halten. Für den Fall, dass ein Störfall sich dennoch über die Werksgrenzen hinaus auswirken sollte, haben wir diese Information verfasst mit wichtigen Verhaltensregeln zu Ihrem persönlichen Schutz. Ein Störfall ist ein Ereignis wie zum Beispiel ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind. Gefährlich ist ein Stoff, der unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereiches zu einer ernsthaften Gefahr für Mensch und Umwelt werden kann. Als Betrieb unserer Größenordnung und den Gefahrstoffmengen, die wir verarbeiten, unterliegen wir der Störfallverordnung. Das ist eine gesetzliche Regelung, um Industrieunfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen zu begrenzen. 2
3 Die Störfallverordnung fordert die Erfüllung einer Reihe von Pflichten, zum Beispiel: Die Abgrenzung von Sicherheitsbereichen Die Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen mit Maßnahmen, die Störfälle vermeiden helfen bzw. deren Auswirkungen begrenzen Die Information der Nachbarschaft über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei einem Störfall Alle diese Maßnahmen haben wir durchgeführt und wollen mit dieser Broschüre zum Schutz der Bevölkerung beitragen. Durch das sichere Betreiben unserer Anlagen und Verfahren ist die Wahrscheinlichkeit eines Störfalls gering. Wir setzen die neuesten und umweltfreundlichsten Verfahren ein. Gefahrstoffe lassen sich jedoch, z. B. beim Galvanisieren, nach dem heutigen Stand der Technik nicht vermeiden. Sollte es unvorhersehbarer Weise doch zum Austritt giftiger Gase kommen, ist es wichtig Fenster, Türen geschlossen zu halten und in den Gebäuden zu bleiben. Weiter müssen, bei Eintreffen der ansässigen Feuerwehr, dringend deren Anweisungen beachtet werden. Gefahrstoffe Wir betreiben modernste galvanische Produktionsanlagen für Hartchrom - Oberflächenbeschichtungen. Für diesen Abscheideprozeß benötigen wir Chromelektrolyte. Durch die Kontaktierung von Anode und Kathode ( Werkstück ) wird Hartchrom auf die Oberfläche der Bauteile abgeschieden. Unsere Oberflächen werden bei verschiedensten Anwendungen bei den Maschinen - und Verarbeitungsbetrieben als Problemlöser eingesetzt. Chromsäure und die von uns eingesetzten Elektrolyte haben folgende gefährliche Eigenschaften. Sehr giftig Brandfördernd Umweltgefährlich ätzend 3
4 Mögliche Auswirkungen von Störfällen Alle Anlagen wurden nach den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien und nach dem neuesten Stand der Technik errichtet und werden nach diesen betrieben und überwacht. Sollte es trotz der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen zu einem Störfall kommen, ist eine Freisetzung der aufgeführten Stoffe auch über die Werksgrenzen hinaus nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Die Ausbreitung dieser Stoffe hängt u.a. von deren Menge, spezifischen Eigenschaften sowie Witterungs- und Windbedingungen ab. Auswirkungen Folgende Auswirkungen sind bei Eintritt eines Störfalls denkbar: Ausbreitung von Schadstoffen über die Luft, zum Beispiel Giftgase, Rauchentwicklung etc. Eindringen von Schadstoffen in den Boden und Grundwasser, zum Beispiel Feststoffe und Flüssigkeiten Ausbreitung von Erschütterungen, zum Beispiel durch Explosionen Neben Schäden können auch gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, zum Beispiel: Reizung der Augen und Atemwege Kopfschmerzen Übelkeit Fragen zu Gefahrstoffen? Bitte wenden Sie sich an: Maßnahmen im Störfall Nach Eintritt eines Störfalles informieren wir unverzüglich die Feuerwehr und Polizei, das Landratsamt in Konstanz, die Stadt Stockach sowie das Regierungspräsidium Freiburg, die ihrerseits die Nachbarschaft informieren. 4
5 So werden Sie informiert: Durch Lautsprecherdurchsagen vor Ort Durch Polizei- und Feuerwehreinsatzfahrzeuge Durch Rundfunk- bzw. Fernsehdurchsagen Durch Sirenen Die Entwarnung erfolgt durch die Behörden Daran erkennen Sie Gefahren: Durch sichtbare Zeichen, zum Beispiel Feuer und Rauch Durch Geruchswahrnehmung (Gelegentlich auftretende Geruchsbelästigungen sind nicht automatisch Zeichen für einen Störfall!) Durch körperliche Reaktionen, zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen, Reizung der Augen und Atemwege Wichtige Rufnummern im Überblick: Notruf Feuerwehr: 112 Notruf Polizei: 110 Polizeirevier Stockach: (07771) Giftnotrufzentrale Freiburg: (0761) Topocrom-Rufbereitschaft: (Herr Müll) Störfallbeauftragter: (Herr Langner) (0171)
Informationen für Nachbarn und die Öffentlichkeit nach 11 Störfallverordnung (12. BImSchV)
Informationen für Nachbarn und die Öffentlichkeit nach 11 Störfallverordnung (12. BImSchV) Liebe Nachbarn, die Rudolf Dankwardt GmbH stellt sich Ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen, Tieren und der
Informationen für die Nachbarn des Erdgaskavernenspeichers Empelde nach der Störfallverordnung
Ihre Zeichen: Ihre Nachricht: Unsere Zeichen: (05 11) 4 30: (05 11) 4 30: Datum: Empelde, 29. Oktober 2010 GHG - Gasspeicher Hannover GmbH // Postfach 2140 // 30021 Hannover [ANREDE] [VORNAME] [Name] [STR]
Information für die Öffentlichkeit gemäß 12. BImSchV
Wir, die BP Lingen GmbH, betreiben im Auftrag der BP Europa SE die Raffinerie in Lingen. Die Raffinerie (Nr. 1 im Bild) befindet sich ca. 4 km nördlich der Stadt Lingen, 400 m östlich des Ortsteil Holthausen
Informationen für unsere Nachbarn
Informationen für unsere Nachbarn Sicherheitsinformationen der WSW Energie & Wasser AG, gemäß 11 der Störfallverordnung Stand 2015 Sehr geehrte Nachbarin, sehr geehrter Nachbar, in Ihrer Nähe steht der
Mit der Herstellung von Photovoltaikprodukten sind auch die Lagerung und der Einsatz von Chemikalien verbunden.
Grußwort des Bereichsvorstandes und der Werkleitung Unser Unternehmen, die Bosch AG, ist sich an seinem Firmenstandort Arnstadt mit rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seiner Verantwortung, insbesondere
Zu Ihrer Sicherheit. Informationen für die Nachbarn des Ruhr Oel Werkes Horst und die Öffentlichkeit nach 11 der Störfall-Verordnung
Zu Ihrer Sicherheit Informationen für die Nachbarn des Ruhr Oel Werkes Horst und die Öffentlichkeit nach 11 der Störfall-Verordnung Betreiber des Ruhr Oel-Werkes Horst: BP Gelsenkirchen GmbH Pawiker Straße
Sicherheitsvorsorge im Werk Ruhrchemie
Sicherheitsvorsorge im Werk Ruhrchemie Information der Öffentlichkeit nach 11 der Störfall-Verordnung Stand: September 2014 Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, warum erhalten Sie diese Broschüre? Wir betreiben
INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN
INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN Diese ergänzen die allgemeinen Informationen der Unternehmen der Chemischen Industrie an den Standorten Burghausen, Burgkirchen und Trostberg. Clariant Produkte
Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH
Auf eine gute und sichere Nachbarschaft Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Bürgermeister der Stadt Wehr 3 Vorwort
schulze Natürlich drucken wir.
Werk Nienburg Ein Unternehmen der Solutia Inc. / St. Louis /USA Sicherheitsratschläge im Falle eines Störfalls im Produktionsbetrieb der Flexsys Verkauf GmbH in Nienburg (Informationen gemäß Störfallverordnung)
Unternehmen + Umwelt. Eine Information für Ihre Sicherheit gemäß 11 Abs. 1 der Störfall-Verordnung SAINT-GOBAIN OBERLAND AG
Unternehmen + Umwelt Eine Information für Ihre Sicherheit gemäß 11 Abs. 1 der Störfall-Verordnung SAINT-GOBAIN OBERLAND AG Entsprechend 11 Abs. 1 der Störfall-Verordnung informieren wir Sie über: 1. Name
Information der Öffentlichkeit nach 11 der Störfallverordnung (12. BImSchV) DCH Düsseldorfer Container-Hafen GmbH
Information der Öffentlichkeit nach 11 der Störfallverordnung (12. BImSchV) für den Betriebsbereich der DCH Düsseldorfer Container-Hafen GmbH Wesermünderstrasse 12 40221 Düsseldorf Telefon: +49 211 90149-0
Unternehmens Handbuch
Topocrom GmbH Hardtring 29 78333 Stockach Telefon: 07771 / 93630 Telefax: 07771 / 936311 E-Mail: info@topocrom.com Internet: www.topocrom.com 1 Einleitung Im Handbuch und in den mitgeltenden Unterlagen
NOPQ. Sicherheit für unsere Nachbarn und Mitarbeiter. Information der Öffentlichkeit nach 11 Störfallverordnung
NOPQ Sicherheit für unsere Nachbarn und Mitarbeiter Information der Öffentlichkeit nach 11 Störfallverordnung Die Sicherheit bei Produktion, Transport, Umschlag und Lagerung von Produkten ist unser oberstes
Informationen für die Nachbarn der Hüttenwerke Krupp Mannesmann und für die Öffentlichkeit. nach 11 der Störfall-Verordnung
Informationen für die Nachbarn der Hüttenwerke Krupp Mannesmann und für die Öffentlichkeit nach 11 der Störfall-Verordnung Dezember 2014 Inhalt Erläuterung der Tätigkeiten bei HKM 4 Stoffbeschreibung 8
Herzlich. Willkommen zum Seminar Gefährdungsbeurteilung
Herzlich Willkommen zum Seminar Gefährdungsbeurteilung Begriffsklärung Gefahr Definition 1: Vorhandensein von Bedingungen in einem Arbeitssystem, die Leben und Gesundheit von Beschäftigten aber auch Sachgüter
WIR NEHMEN IHRE SICHERHEIT ERNST
WIR NEHMEN IHRE SICHERHEIT ERNST Informationen für die Öffentlichkeit nach 11 der Störfall-Verordnung Als produzierendes Chemieunternehmen in direkter Nähe zu einem dicht besiedelten Wohngebiet sind wir
-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
Unsere Verantwortung Ihre Sicherheit
Unsere Verantwortung Ihre Sicherheit Informationen für die Nachbarn des Werkes Münster-Hiltrup nach 11 der Störfallverordnung Coatings Solutions Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, die BASF Coatings GmbH
Eine Information für Ihre Sicherheit
Bayern-Chemie Nitrochemie TRW Bayern-Chemie GmbH Nitrochemie Aschau GmbH TRW Airbag Systems GmbH Eine Information für Ihre Sicherheit Die chemischen Werke in Aschau am Inn www.bayernchemie-protac.com www.nitrochemie.com
Empfehlung zur Ersteinweisung neuer Mitarbeiter 01
0 VERKEHRSREGELN im Klinikum Innerhalb des Klinikgeländes hat die Straßenverkehrsordnung Gültigkeit! Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf allen Verkehrswegen beträgt 30 km/h. Benutzen Sie im
Verhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall FLUCHTWEG - ORIERTIERUNGSPLAN Die natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jedem Betriebs-, Anstalts- oder
Leitfaden Biogasanlagen. Einsatztaktik bei einem Schadensereignis in der Biogasanlage
Leitfaden Biogasanlagen Einsatztaktik bei einem Schadensereignis in der Biogasanlage Inhalt Einsatztaktik Vorgehensweise vor Schadeneintritt Explosionsschutzdokuement Bereitstellungsraum festlegen Gasspürmessgeräte
Angaben zu gewerblichen Anlagen Anlage 8
Angaben zu gewerblichen Anlagen Anlage 8 die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen ( 7 Abs. 2 LBOVVO) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen 1. Bauherr/in, Betreiber/in der Arbeitsstätte
Notruf an der Hochschule Fulda
Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte
Sicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc. TU Kaiserslautern, 15.07.2014 Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung
Ihre Sicherheit. Unser Ziel:
Unser Ziel: Ihre Sicherheit Informationen zum Schutz der Öffentlichkeit nach 11 der Störfall-Verordnung für den Standort Merck Darmstadt und sein Umfeld 2 Für Ihre Sicherheit bei Chemieunfällen am Standort
Was tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz
Was tun, wenns brennt Prävention Brandschutz Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall ist es dafür zu spät. Wenn
Anwenderseminar Sicherheit von Biogasanlagen 31.03.2015 Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Anwenderseminar Sicherheit von Biogasanlagen 31.03.2015 Lehr- und Versuchsgut Köllitsch Sicherung gegen die Eingriffe Unbefugter 12.03.2015 1 Zur Person: Axel Teuber, 53 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, 2
für die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 41542 Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen
nach DIN 14 096-2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, also für alle Personen, die sich innerhalb des Schulbereichs bewegen (Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern, nichtpädagogisches Personal,
Personalausbildung. Konzept
Personalausbildung Konzept Firma AG Musterstrasse 50 8005 Zürich Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Zielsetzung 3. Ausbildungsplan 3.1 Brandverhütung 3.2 Verhalten im Brandfall 4. Organisation
GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU
GHS die neuen n in der EU 2* Physikalische Gefahren Instabil, explosiv 1.1 1.2 1.3 1.4 Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H202 Explosiv; große Gefahr
Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Druckdatum 12.01.2009 Überarbeitet 12.01.2009 MK-dent PREMIUM SERVICE ÖL
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname LU1011 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft MK-dent Eichenweg 7 b, D-22941 Bargteheide Telefon
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Bei Feuerschutztüren können Minuten entscheidend sein.
Oensingen, November 2015 Bei Feuerschutztüren können Minuten entscheidend sein. Im Zuge der neuen Produktnorm EN 16034 müssen sich Hersteller von Feuerschutztüren auf die neuen Anforderungen einstellen
Information. für die Nachbarn der PCK Raffinerie GmbH Schwedt und die Öffentlichkeit nach 11 der Störfall-Verordnung
Information für die Nachbarn der PCK Raffinerie GmbH Schwedt und die Öffentlichkeit nach 11 der Störfall-Verordnung Störfallbeauftragter 03332 46 58 50 Umwelttelefon (ständig besetzt) 03332 46 22 44 August
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Diese Datei enthält eine Übersicht über die aktuelle Textfassung der P-Sätze in der CLP-Verordnung,
Alte Gefahren neue Zeichen
Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung
Sicherheitsvorsorge am Standort Hanau
Sicherheitsvorsorge am Standort Hanau Der Edelmetall- und Technologiekonzern Heraeus in Hanau Edelmetalle wie Platin und Gold, Sondermetalle wie Niob und Tantal, Sensoren, Dentalprodukte und Biomaterialien
Technische Notiz. Sicherheitsdatenblatt Lithiumbatterien
Seite 1 von 6 Technische Notiz Verteilerklasse 1 allgemein Sicherheitsdatenblatt Lithiumbatterien 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Produktname: High Energy Lithium Battery oder Sonnenschein
Leistungsbeschreibung Rotkreuz-Notruf Casa und Leistungsbeschreibung Zusatzgeräte
Anhang zum Vertrag Leistungsbeschreibung Rotkreuz-Notruf Casa und Leistungsbeschreibung Zusatzgeräte Version 1..10.2012 Seite 1/5 Leistungsbeschreibung Rotkreuz-Notruf Casa 1 Prinzip Rotkreuz-Notruf Casa
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall
Gefahrenhinweise nach GHS
Gefahrenhinweise nach GHS Bei den Gefahrenhinweisen nach GHS (den H-Sätzen) sind im Gegensatz zu den bisherigen R-Sätzen keine Kombinationen gestattet. Da, wo Ergänzungen bzw. detailliertere Angaben möglich
Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen
Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen 1 ContiTech AG Was Sie als Fremdfirma von uns bekommen Merkblatt für Fremdfirmen und deren Mitarbeiter zum Arbeitsschutz und Umweltschutz Verpflichtungsschein für
RWE Dea SICHERHEIT AN BORD DER MITTELPLATE
RWE Dea SICHERHEIT AN BORD DER MITTELPLATE 2 Sicherheit an Bord der Mittelplate Sicherheit an Bord der Mittelplate 3 BITTE MACHEN SIE SICH ZU IHRER EIGENEN SICHERHEIT MIT FOLGENDEN DINGEN AUF DER MITTELPLATE
Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen
Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen Vorsorge und Selbsthilfe Allgemeine Hinweise Hier finden Sie Verhaltensregeln für besondere Gefahrenlagen, die auch bei einem terroristischen Anschlag entstehen können.
10 Jahre ZEMA Ergebnisse und Perspektiven. Präsentation ZEMA Datenbank
Wissenschaftliches Kolloquium Erfassung, Auswertung und Weiterleitung von Informationen zur Anlagensicherheit - 10 Jahre ZEMA 21.-22. Oktober 2003 10 Jahre ZEMA Ergebnisse und Perspektiven Präsentation
Feuer richtig löschen. Prävention Brandschutz
Feuer richtig löschen Prävention Brandschutz Hilfsmittel für Sofortmassnahmen Mit einer Löschdecke, einem Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten lassen sich grössere Brände und damit teure Schäden oft
Begrüssung der Erstsemestrigen durch Prof. Dr. Sarah Springman
Begrüssung der Erstsemestrigen durch Prof. Dr. Sarah Springman «Sicherheit an der ETH Zürich» Vorlesung zum Studienbeginn 14.09.2015 Stab Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) AKT / SGU 07.10.2015 1
Fanbrief der Polizei
Fanbrief der Polizei Informationen der Polizei Leverkusen und der Bundespolizeiinspektion Köln anlässlich des Bundesligaspiels zwischen Bayer 04 Leverkusen und FC Schalke 04 am 25.10.2014 in der BayArena.
Schweiz, bei Visp H 213 Stalden - Täsch bei Zermatt Inbetriebnahme: 2008
Stägjitschugge EuroTAP-Urteil: sehr gut Lage: Schweiz, bei Visp H 213 Stalden - Täsch bei Zermatt Inbetriebnahme: 2008 Länge: Höhenniveau der Portale: Anzahl der Röhren: Höchstgeschwindigkeit: 2'300 m
G H S / C L P. G e f a h r e n p i k t o g r a m m s. H - S ä t z e, P - S ä t z e
G H S / C L P G e f a h r e n p i k t o g r a m m s H - S ä t z e, P - S ä t z e http://www.msds-europe.de/kateg-12-1-ghs_clp.html ww w. m sds-europe.de Tel.: +36 70 335 8480 H - 1 1 4 3 B u d a p e s
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 geändert durch Verordnung EU Nr. 453/2010
1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator: Handelsname: Index-Nr.: EG-Nr.: CAS-Nr.: REACH-Registrierungs-Nr.: Andere Bezeichnungen: Mogafix KSK-D, Mogafix
VQZ Bonn. Neues SCC-Regelwerk (Version 2011) in Kraft!
Neues -Regelwerk (Version 2011) in Kraft! VQZ Bonn Im Laufe des Jahres ist eine neue Version des -Regelwerkes, die Version 2011, veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden. Mit der neuen Version ist eine
Information für Nachbarn und Öffentlichkeit gemäß Störfallverordnung
Information für Nachbarn und Öffentlichkeit gemäß Störfallverordnung 4. Auflage Wer informiert: 1. Die Geschäftsleitung der Advanced Nuclear Fuels GmbH Am Seitenkanal 1 6 2. Die Geschäftsführung der Baerlocher
Technische Notiz. Merkblatt Lithiumbatterien (Battery Information Sheet BIS)
Seite 1 von 7 Technische Notiz Verteilerklasse 1 allgemein Merkblatt Lithiumbatterien (Battery Information Sheet BIS) 1. Bezeichnung des Produkts und des Unternehmens 1.1 Produktname: High Energy Lithium
VERHALTENSHINWEISE. bei Brandauswirkung, Gaswarnung oder Gaswahrnehmung. Informationswege. Verhalten. im Freien. im Gebäude.
www.bayerisches-chemiedreieck.de VERHALTENSHINWEISE bei Brandauswirkung, Gaswarnung oder Gaswahrnehmung Verhalten im Gebäude Informationswege Verhalten im Freien Wenn Sie von einem Schadensfall in einer
EG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung Handelsnamen DURA OKs 448 Fe, DURA OKs 448 ELK, DURA OKs 448 FD Verwendung des Stoffes/der
Grundlagen Arbeitsschutz
Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus GKU Gesellschaft für kommunale Umwelttechnik mbh Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda Telefon: 0661 12-403, Mobil: 0170 2731354 E-Mail: roland.hilfenhaus@gku-fulda.de,
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Einleitung Ein wesentliches Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist
HOME SECURITY SYSTEMS. SCHUTZ VOR EINBRUCH UND BRAND.
HOME SECURITY SYSTEMS. SCHUTZ VOR EINBRUCH UND BRAND. HOME SECURITY SYSTEMS. DAS OBJEKT. EINFAMILIENHAUS GEHOBENE AUSSTATTUNG. Funktion und Ästhetik stehen bei uns bei der Planung des Sicherheitskonzepts
Gesetzesverordnung. Alles hat sich verändert. Ing. Giancarlo Bianchi ENSHPO Chairman & AIAS President Opatija Conference 31 March & 1 April 2011
Gesetzesverordnung Alles hat sich verändert Ing. Giancarlo Bianchi ENSHPO Chairman & AIAS President Opatija Conference 31 March & 1 April 2011 Systemansatz Es betracht alle verschiedenen Faktoren, als
Brandschutzordnung. nach DIN 14096 - Teil A
Brandschutzordnung nach DIN 14096 - Teil A Brände verhüten Ruhe bewahren Feuer und offenes Licht verboten Rauchen in Technik- und Lagerräumen verboten Verhalten im Brandfall Brand melden Feuermelder betätigen
Checkliste Bestellung von Beauftragten (Auswahl)
(Auswahl) Abfallbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) Betriebsarzt Beauftragter für Biologische Sicherheit Datenschutzbeauftragter 54 Krw/AbfG: Es sind Abfallbeauftragte zu bestellen für
Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen
Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung
Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel
DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service
DER RAUCH MUSS RAUS! Beratung Projektierung Lieferung Montage Service Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH Langbehnstraße 13 22761 Hamburg Telefon (040) 89 71 200 Telefax (040) 89 02 373 Internet www.btr-hamburg.de
Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit
Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...
CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:
Flamme GHS über 08 Kreis
LISTE DER H-SÄTZE H200-REIHE: Physikalische Gefahren Exlo, Explo, Exlo, Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H2 Explosiv; große Gefahr durch Splitter,
Compliance. Grundsätze guter Unternehmensführung der Servicegesellschaft mbh für Mitglieder der IG Metall
Compliance Grundsätze guter Unternehmensführung der Servicegesellschaft mbh für Mitglieder der IG Metall Inhaltsverzeichnis WAS BEDEUTET COMPLIANCE FÜR UNS? 2 UNSERE UNTERNEHMENSSTRATEGIE 2 WERTE UND PERSÖNLICHE
Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem
Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Die funktionsgeprüfte Öl-Rückhaltung Technische Anlagen, wie beispielsweise Klima-, Kälteaggregate und Wärmepumpen haben, um einen technisch einwandfreien Betrieb zu gewährleisten,
Gefahrstoffverordnung 2010
GHS [1] BGBl.1 Nr. 59 v. 30.11.2010 S. 1643 CLP Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS DGUV Information 213-850 1 Europäische Union weltweit Hersteller/Lieferanten/Importeure Internationales Gefahrstoffrecht
Sicherheit im Kehrichtheizkraftwerk
Sicherheit im Kehrichtheizkraftwerk Lesen Sie die Sicherheits- und Verhaltensregeln aufmerksam durch. Halten Sie alle Bestimmungen ein. Tragen Sie auf dem Areal des Kehrichtheizkraftwerks dieses Merkblatt
Sicherheitshinweise nach GHS
Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben
Konfliktmanagement aus der Praxis am Beispiel der BASF. Josef Schorr
Konfliktmanagement aus der Praxis am Beispiel der BASF Josef Schorr Josef Schorr, BASF SE, 30.09.2008 1 Zentrale Umweltüberwachung Josef Schorr, BASF SE, 30.09.2008 2 Zentrale Umweltüberwachung Josef Schorr,
Abwasserfachtagung 2013
Amt für für Umwelt Umwelt Abwasserfachtagung 2013 Flammeninferno nach Explosion von Bahn-Zisternenwagen Amt Beim für Bahnhof UmweltZürich Affoltern sind am 8. März 1994 fünf mit Benzin gefüllte Zisternenwagen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz GHS (= Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ) Weltweite Harmonisierung der Gefahrenkommunikation von chemischen Produkten Erstellt von
Institut für Organische und Biomolekulare Chemie Tammannstraße 2 37077 Göttingen. Notfallplan
Institut für Organische und Biomolekulare Chemie Tammannstraße 2 37077 Göttingen Notfallplan Juni 2007 Inhaltsverzeichnis Seite Feuer Feuer im Gebäude 1 Feuer im Lösemittellager 2/3 Brandmeldung durch
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
Checkliste zur ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Checkliste zur ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Stand 03.12.2012 Die neue ASR A2.2 wurde am 03.12.2012 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. Sie konkretisiert die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung
SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß 1907/2006/EG (REACH)
1. STOFF / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Produktidentifikator : Argon, verdichtet Handelsname : Argon S 4.6 Sicherheitsdatenblatt-Nummer Chemische Bezeichnung Chemische Formel Registrierungsnummer
Gefahrenermittlung und Gefahrenbeurteilung von chemischen Arbeitsstoffen
Gefahrenermittlung und Gefahrenbeurteilung von chemischen Arbeitsstoffen Robert Piringer Norbert Neuwirth Martina Seibert AUVA, Abt. HUB 1200 Wien, Adalbert Stifter-Straße 65 mögliche Ziele der Gefahrenermittlung
Vom 3. März 2003 (GBl. S. 180) geändert am 01. Juli 2004 (GBl. S. 469)
Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung
Referat M/3 - Keine endgültige Gewähr für die Richtigkeit des Textes!
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (ZuständigkeitsVO - BImSchG) Vom 18. Februar 1992 *) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Juni 1998 (Amtsbl. S. 522). Auf
Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012
Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012 1. Einführung Schule trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler während des Schulbesuches. Auch an einer kleinen
Brandsicherheit in Einstellhallen
Brandsicherheit in Einstellhallen Wenns drauf ankommt. Brandgefahr in Einstellhallen Wenn in Einstellhallen Feuer ausbricht, ist oftmals hoher Sachschaden die Folge und im schlimmsten Fall werden dabei
Seite 1 / 7 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mit Angleichung. Toner - Schwarz 113R00627, 113R00628
Seite 1 / 7 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mit Angleichung 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator Produktbezeichnung Toner
Rauchmeldeanlage im Einfamilienhaus
Rauchmeldeanlage im Einfamilienhaus Die gefährlichen Mythen: Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten um das Haus zu verlassen. Irrtum: Sie haben durchschnittlich nur vier Minuten zur Flucht. Eine
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 15/2015 4. Sitzungsperiode Köln, den 11. Februar 2015 Vorlage für die 3. Sitzung des Regionalrates am 11. März 2015 TOP 8d: Atomkraftwerk
Dipl.-Ing. Detlef Steffenhagen. Gliederung. Dipl.-Ing. Detlef Steffenhagen
Gliederung 1. Eingangsverpflichtung 2. Parameter des Systems 3. Funktionsanalyse 4. Gefährdungsanalyse 5. 6. Risikobewertung Eingangsverpflichtung 1. Verpflichtung zur 1.1 Arbeitsschutzgesetz: Nach 1 (Anwendungsbereich)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)
Handelsname: PrintoSept-ID Seite 1/5 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Handelsname: PrintoSept-ID Empfohlener Verwendungszweck: Wirkung der Zubereitung: Hersteller:
Fallstudie Tankstelle. Gemeinsame Risikobetrachtung für Sicherheitsfachleute und Arbeitshygieniker
Fallstudie Tankstelle Gemeinsame Risikobetrachtung für Sicherheitsfachleute und Arbeitshygieniker Thesen: Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) erkennen Gefahren, die Arbeitskräfte oft nicht wahrnehmen
Workshop Brandschutzerziehung/ Aufklärung in weiterführenden Schulen Klasse Model Heusweiler
Workshop Brandschutzerziehung/ Aufklärung in weiterführenden Schulen 5.-10. Klasse Model Heusweiler Fachbereichsleiter Brandschutzerziehung HLM Uwe Arnholt Bild &Urheberrecht, Uwe Arnholt, Feuerwehr Heusweiler
GHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann
GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.
6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
Professionelle Hilfe nicht nur, wenn's brennt! Werkfeuerwehr im Industriepark Gersthofen. www.mvv-igs.de
Professionelle Hilfe nicht nur, wenn's brennt! Werkfeuerwehr im Industriepark Gersthofen www.mvv-igs.de Leistung mit Tradition und Kompetenz Wir helfen Ihnen... Am 13. Februar 1952 wurde die Feuerwehr