Abschaffen der Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag bei guten Lichtverhältnissen und Beseitigung der Strafbarkeit
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- Christina Maier
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1 Abschaffen der Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag bei guten Lichtverhältnissen und Beseitigung der Strafbarkeit Mit trat der 99 Abs. 5a KFG in Kraft, mit dem Licht am Tag verpflichtend eingeführt wurde. Strafbar ist Fahren mit Licht am Tag seit dem Das Unfallgeschehen (mit Todesfolge) im Zeitraum zeigt im Pkw- Verkehr eine generell sinkende Tendenz, im Moped- und Motorrad-Verkehr fiel die Anzahl der tödlichen Unfälle ebenfalls geringer aus. Ein Anstieg im Fußgängerbereich ist im Jahr 2006 zu verzeichnen (siehe Grafik). Unfälle mit Todesfolge nach Art der Beteiligung am Verkehrs Das Kuratorium für Verkehrssicherheit berechnet in einem Zwischenbericht der laufenden Evaluierung (Zwischenbericht im Anhang) auf Basis der Unfallstatistik, in welcher der Zeitraum vom (Tag der Einführung von Licht am Tag) mit dem Zeitraum verglichen wird, positive Auswirkungen von Licht am Tag auf das Unfallgeschehen.
2 Die bisherigen Rechenergebnisse zeigen eine Reduktion der Unfälle mit Personenschaden im Begegnungsverkehr und bei Kreuzungen von 11,4%, bei Fußgängerunfällen von 11,7% sowie einen Anstieg im Richtungsverkehr von 1,1% und bei Moped- und Motorradunfällen von 2,8%. Unfallsteigerung 2006 auf 2007: Der Vergleich der Zeiträume Jänner bis Mai 2006 und Jänner bis Mai 2007 zeigt folgende Ausprägung: Moped, Motorrad % PKW ,8% Fahrrad % Fußgänger % gesamt % Laut einer Befragung des ARBÖ von 2065 Autofahrern im Zeitraum November 2006 bis Februar 2007 lehnen 74% der Autofahrer die Lichtpflicht grundsätzlich ab. Der ARBÖ ist gegen den Einsatz von Abblendlicht oder Nebellicht am helllichten Tag. Aufgrund des höheren Lampenverschleißes sind immer öfter Fahrzeuge mit nur einem Abblendlicht zu beobachten. Die Gefahr für einspurige Fahrzeuge ist wesentlich erhöht. Der ÖAMTC vertritt die Auffassung, dass Licht am Tag zwar gut ist, aber nur mit echtem Tagfahrlicht, nicht aber mit Abblendlicht. Eine EU-einheitliche Regelung sollte den serienmäßigen Einbau von Tagfahrlicht vorsehen. Der ÖAMTC befürwortet ein Ende des verpflichtenden Licht am Tag, setzt jedoch auf verstärkte Bewusstseinsbildung durch BMVIT, Autoklubs, KfV, etc., bei welchen Gegebenheiten im Interesse der Verkehrssicherheit mit Licht am Tag gefahren werden muss (Dämmerung, Walddurchfahrten, etc.). Das Fahren mit Licht am Tag soll nicht verboten werden. Der VCÖ fordert die Abschaffung der Pflicht zu Licht am Tag und vertritt die Auffassung, dass diese Verpflichtung nicht zu mehr Verkehrssicherheit geführt hat.
3 Viele Indizien deuten darauf hin, dass für die schwächsten Verkehrsteilnehmer das Unfallrisiko gestiegen ist. Der ADAC mit über 15 Mio. Mitgliedern verneint Sanktionen für Autofahrer in Verbindung mit der Lichtpflicht und setzt sich für eine auto- und motorradfahrerfreundliche Lösung ein. Der ADAC setzt auf die europaweit einheitliche serienmäßige Ausstattung aller Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten, sowie auf den Einbau eines zusätzlichen Dämmerungsschalters, der das Abblendlicht bei Dämmerung automatisch aktiviert. Motorrad-Organisationen wie Red-Biker treten gegen Licht am Tag ein, da sie von einem erhöhten Risiko für Lenker einspuriger KFZ ausgehen. Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Ernst Pfleger vom EPIGUS-Institut in Wien kommt in der aktuellen Untersuchung von blicktechnischen Interaktionen im realen Straßenverkehr in Ortsgebieten und Freiland vom September 2007 zu folgenden Ergebnissen: Die Beurteilung für das Fahren mit Licht erfolgte bisher nur durch das Ausweisen von generellen Statistiken, ohne auf reale, sicherheitstechnische und wahrnehmungsphysiologische Gegebenheiten Bezug zu nehmen oder modernste wissenschaftliche Erkenntnisse der Blickforschung einfließen zu lassen. Mit den modernsten Untersuchungsmethoden der viewpointsystem-blickforschung und mit Hilfe der viewpoint-rasteranalyseprogramme konnten fundierte Erkenntnisse über die reale Wahrnehmungs-Antizipation und Reaktionsleistung der Fahrer beim Fahren mit Licht auf ausgewählten Streckenabschnitten unterschiedlicher Straßennetze unter realen Verkehrsbedingungen in Österreich bei 1559 aufgenommenen Interaktionen beurteilt werden. Die Analyse sämtlicher Blickereignisse zeigt, dass Vorteile für das Fahren mit Licht ausschließlich für bestimmte Interaktionen (Begegnungen, Linksabbiegesituationen, Interaktionen im Querverkehr - nur teilweise - u. ä.) wirksam werden, sodass Sicherheitsvorteile nur für diese Zusammenhänge vorzugsweise bei schlechten Sichtverhältnissen zu diskutieren sind.
4 Licht am Tag ist sicherheitstechnisch wichtig bei schlechten Umfeldbedingungen (schwächeres Tageslicht, unklare Hintergründe, verschlechterte Kontraste), hier werden die Vorteile der Früherkennung von Scheinwerfern stärker wirksam. Fahren mit Licht am Tag bringt bei guten Lichtverhältnissen / optimalen Bedingungen (trockene Fahrbahn, beste Sichtverhältnisse) offensichtlich keinen realen Sicherheitsvorteil, da der geringe Zeitgewinn der Früherkennung durch längere Zuwendungsdauern zum Scheinwerfer paralysiert (zunichte gemacht) wird. Die Analysen zeigen aber auch deutlich auf, dass die verstärkte Zahl und Dauer an Blickzuwendungen offensichtlich Blickbindungen verursachen, die für andere wichtige Navigationsaufgaben im Nahbereich verloren gehen. In Einzelfällen lassen sich durch Licht am Tag auch Prioritäten-Umkehrungen nachweisen, sodass verstärkt Blickbindungen auf Scheinwerfer auftreten, die Blickpunkte auf Personen, Fahrzeuge oder Objekte maskieren. Besonders in Linkskurven und geraden Streckenbereichen treten auch bei Abblendlicht Blendeffekte auf, deren Einflüsse und Belastungen durch neurologische und augenmedizinische Untersuchungen weiter belegt werden können. Zusammenfassend ergibt sich aus dieser technisch fundierten Studie, dass die derzeitige Form von Licht am Tag mit Abblendlicht zwar andere PKW kurzfristig früher erkennen lässt, dieser Vorteil aber durch die längere Ablenkung aufgehoben wird. Die Ablenkung kann dazu führen, dass andere Verkehrsteilnehmer übersehen werden. Darüber hinaus ergeben sich in bestimmten Situationen Blendeffekte. Andererseits wird aufgezeigt, dass die Beleuchtung des Fahrzeugs bei schlechten Lichtverhältnissen aus sicherheitstechnischen Gründen wichtig ist. In unseren Nachbarländern Schweiz und Deutschland sowie in Frankreich ist Licht am Tag nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Insgesamt in 14 von 27 EU-Staaten inkl. der Schweiz und Liechtenstein besteht keine Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag, in 5 Ländern gelten eingeschränkte Regelungen, 10 Länder verpflichten zu Fahren mit Licht am Tag.
5 Land Lichtpflicht am Tag für mehrspurige KFZ ja/nein wenn ja, wo? wenn ja, wann? Belgien nein - - Bulgarien ja inner- und außerorts ganzjährig Dänemark ja inner- und außerorts ganzjährig Deutschland nein inner- und außerorts Empfehlung Estland ja inner- und außerorts ganzjährig Finnland ja inner- und außerorts ganzjährig Frankreich nein inner- und außerorts Empfehlung Griechenland nein - - Großbritannien nein - - Irland nein - - Italien teilw. außerorts ganzjährig Lettland ja inner- und außerorts ganzjährig Liechtenstein nein - - Litauen teilw. inner- und außerorts 1. September-1. April Luxemburg nein - - Malta nein - - Niederlande nein - - Österreich ja inner- und außerorts ganzjährig Polen ja inner- und außerorts ganzjährig Portugal nein - - Rumänien teilw. außerorts ganzjährig Schweden ja inner- und außerorts ganzjährig Schweiz nein inner- und außerorts Empfehlung Slowakei teilw. inner- und außerorts 15. Oktober 15. März Slowenien ja inner- und außerorts ganzjährig Spanien nein - - Tschechien ja inner- und außerorts ganzjährig Ungarn teilw. außerorts ganzjährig Zypern nein - - EU: Auf EU-Ebene geht die Diskussion in Richtung der Verwendung eines verpflichtenden Tagfahrlichtes mit optionalem Dämmerungsschalter, nicht aber in Richtung des Einsatzes von Abblendlicht bei guten Sichtverhältnissen. Überlegt wird eine Verpflichtung der Autoindustrie zum Einbau von Tagfahrlicht bei Neufahrzeugen.
6 Klimaschutz/CO 2 Ausstoß: Österreichweit werden durch die verpflichtende Licht am Tag-Regelung mehr als t CO 2 zusätzlich verbraucht. Dies entspricht in etwa dem Verbrauch aller burgenländischen Pkws in einem Jahr. Allgemeines: Rund 4,2 Mio Pkws gibt es derzeit in Österreich. Nach einer Erhebung des ARBÖ haben derzeit 14% das Tagfahrlicht eingebaut und 12% haben ein mit der Zündung gekoppeltes Abblendlicht. Mehrverbrauch (Daten lt. ÖAMTC) und Zusatzkosten: Abblendlicht am Tag verursacht 0,2 Liter Mehrverbrauch pro 100km (2% mehr Spritverbrauch), Tagfahrlicht mit Glühlampe verursacht 0,05 Liter pro 100km, Tagfahrlicht mit LED verursacht 0,02 Liter pro 100km. Für den Einzelnen bedeutet Fahren mit Licht am Tag aufgrund des erhöhten Spritverbrauchs Mehrkosten von rund 50 pro Jahr und etwa 10 pro Jahr aufgrund des höheren Lampenverschleißes. FAZIT: Bei Gesamtbetrachtung und Abwägung aller Pro- und Contra-Argumente, insbesondere der neuen Erkenntnisse der blicktechnischen Untersuchung wird dem Parlament vorgeschlagen, die Verpflichtung zu Fahren mit Licht am Tag bei guten Lichtverhältnissen abzuschaffen und damit auch die Strafbarkeit zu beseitigen, wenn bei guten Lichtverhältnissen ohne Licht am Tag gefahren wird. Das freiwillige Fahren mit Licht am Tag soll aber zulässig bleiben. Gleichzeitig sollen verstärkte bewußtseinsbildende Maßnahmen über den sinnvollen Einsatz des Fahrens mit Licht am Tag aufklären so muss beispielsweise bei
7 Dämmerung, schlechter Witterung, unklaren Lichtverhältnissen, Walddurchfahrten mit Licht gefahren werden. Auf EU-Ebene wird Österreich sich für den einheitlichen Einsatz von Tagfahrlicht mit einem Dämmerungsschalter, der bei Dämmerung automatisch das Abblendlicht aktiviert, einsetzen. Damit kann die höchste Sicherheit mit einem effizienten Kraftstoffeinsatz gewährleistet werden. Wien, am 10. September 2007
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