Neuregelung der Verbraucherrechte
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- Beate Brodbeck
- vor 8 Jahren
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1 IHK-Merkblatt Stand: HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden, es sei denn, der IHK wird vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen. Hintergrund Die 312b ff. BGB sollen den Verbraucher vor den besonderen Risiken des Fernabsatzvertrages und von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen Verträgen schützen. Beim Fernabsatzkauf kann der Käufer die Ware vor dem Abschluss des Kaufvertrages nicht persönlich in Augenschein nehmen und körperlich prüfen. Bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, soll der Verbraucher davor geschützt werden, von geschulten Verkäufern überrumpelt zu werden. Für solche Rechtsgeschäfte sehen die 312 ff. n. F. BGB besondere Informationspflichten des Unternehmers sowie ein Widerrufsrecht des Verbrauchers vor. Die neue EU- Verbraucherrechterichtlinie Ursprung des Fernabsatzrechts war die Fernabsatzrichtlinie aus dem Jahr 1997, das Haustürwiderrufsrecht geht auf die EU- Haustürwiderrufs-Richtlinie aus dem Jahr 1985 zurück. Die Europäische Union hat am 25. Oktober 2011 eine EU-Verbraucherrechte- Richtlinie erlassen, die das Ziel verfolgt, Verbraucherverträge europaweit einheitlich zu regeln. Die Vorgaben dieser Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber nun in nationales Recht umgesetzt, das zum 13. Juni 2014 in Kraft tritt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Dabei existieren Haustürgeschäfte, wie sie bisher bestanden, nicht mehr. Vielmehr werden solche Geschäfte nunmehr als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge definiert, 312a BGB n.f. Nach 312 BGB n.f. gelten die Informationspflichten sowie das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge im Sinne des 310 III BGB. Demnach sind Verbraucherverträge, solche Verträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden. Seite 1 von 15
2 Allgemeine Grundsätze für alle Verbraucherverträge 312c BGB n.f. nominiert nunmehr folgende Grundsätze: - Ruft der Unternehmer den Verbraucher zum Zwecke des Vertragsschlusses an, ist er verpflichtet, diesem zu Beginn des Gesprächs seine Identität sowie den geschäftlichen Zweck des Anrufs offen zu legen. Dieses gilt ebenso für den Anruf eines Vertreters, der nicht nur seine Identität, sondern auch die seines Auftraggebers offenlegen muss. - Dem Kunden sind zumutbare und unentgeltliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Preisaufschläge für bestimmte Zahlungsmittel sind unzulässig, soweit der Aufschlag über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer für die Nutzung des Zahlungsmittels tatsächlich entstehen. - Eine Vereinbarung durch die dem Verbraucher Entgelte für telefonische Fragen und Erklärungen in Rechnung gestellt werden, die über das Entgelt für die bloße Telekommunikationsnutzung hinausgehen, ist unwirksam. Durch solche Entgelte darf der Verbraucher nicht von der Inanspruchnahme der Kundendiensthotline abgeschreckt werden. Es soll sichergestellt werden, dass der Unternehmer durch diese Dienstleitung keine Gewinne erzielt. Auch gegenüber dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes ist er im Falle einer solchen Inrechnungstellung nicht zur Zahlung verpflichtet. - Schutz des Verbraucher vor unerwarteten Kosten: Entgeltliche Nebenleistungen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Unzulässig ist die Vereinbarung, über eine Voreinstellung herbeizuführen (sog. opt-out -Modell). Allgemeine Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, insb. stationärer Handel Zudem gewährleistet der Gesetzgeber durch das neue Verbraucherrecht eine umfassende Informationspflicht. Neu ist vor allem, dass auch Inhaber von Ladengeschäften bestimmte Informationspflichten einhalten müssen. Grundsätzlich hat der Unternehmer den Verbraucher vor dessen Vertragserklärung nach 312a II BGB zu informieren über: - wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in angemessenem Umfang, Seite 2 von 15
3 - seine Identität (Handelsname, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, gegebenenfalls Faxnummer und adresse), - den Gesamtpreis der Ware/Dienstleistung einschließlich Steuern und Abgaben sowie zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten - im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags den Gesamtpreis, Laufzeit, Bedingung der Kündigung - Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, sowie den Liefertermin, sowie das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden - Gewährleistungsrechte, Bestehen und Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien - Bestehen eines Widerrufsrechts und dessen Voraussetzungen - die Funktionsweise digitaler Inhalte sowie - dem Verkäufer bekannte Begrenzungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, macht sich der Unternehmer unter Umständen schadenersatzpflichtig. Diese Informationspflichten gelten nicht für Verträge, die Geschäfte des täglichen Lebens zum Gegenstand haben und bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden. Zu solchen Geschäften zählen der Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie z.b. geringe Mengen von zum alsbaldigen Verbrauch bestimmten Nahrungs- und Genussmitteln, Tageszeitungen, Zeitschriften, Drogerieartikel, Kleidung, Pflanzen, kleinere Elektrogeräte, einfache medizinische Produkte und einfache Dienstleistungen. Schließlich kann der Unternehmer von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher ordnungsgemäß über diese Kosten informiert hat ( 312 c ff. BGB n.f.). Seite 3 von 15
4 Über die obig genannten, allgemeinen Informationspflichten hinaus, treffen den Unternehmer bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen weitergehende Pflichten. Nach 312d BGB n.f. i.v.m. Art. 246a EGBGB n.f. muss der Unternehmer zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung stellen: - die dem Verbraucher auferlegten Kosten für Fernkommunikationsmittels, sofern diese über die Kosten für die bloße Nutzung des Fernkommunikationsmittels hinausgehen - Verhaltenskodizes, - Mindestvertragslaufzeit - mögliche Kautionsverpflichtungen, - außergerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten und deren Zugangsvoraussetzungen - das Bestehen eines Widerrufsrechts und gegebenenfalls für die Rücksendung anfallende Kosten Die Anforderungen an die Informationspflichten sind aber bei Verträgen über Reparatur- und Instandhaltungen bis 200 Euro reduziert. Besondere Informationspflichten für Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Formanforderungen und Rechtsfolgen Die Informationen müssen klar und verständlich in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger unter Benennung des Unternehmers, der Vertragspartei wird, zur Verfügung gestellt werden. Der Verweis auf die Homepage ist unzureichend. Zudem muss der Unternehmer dem Verbraucher im Falle eines geschlossenen Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen eine Abschrift des unterschrieben Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrages, die dessen Inhalt wiedergibt, zur Verfügung stellen. Entsprechend ist der Unternehmer im Falle des Fernabsatzvertrages verpflichtet, eine solche Abschrift innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zu überlassen ( 312f Abs. 1, 2 BGB n.f.). Dies kann jedes Medium sein, das es dem Verbraucher ermöglicht, die auf ihm gespeicherten Informationen so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm über einen angemessenen Zeitraum zugänglich sind und unverändert wiedergegeben werden können. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, werden die zu gewährenden Informationen Bestandteil des Ver- Seite 4 von 15
5 trages, mit der Folge, dass sich der Unternehmer im Falle der Nichterfüllung schadensersatzpflichtig macht. Hat der Verbraucher über Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten unzureichend aufgeklärt, kann er diese von dem Verbraucher nicht ersetzt verlangen. Besondere Informationspflichten für Finanzdienstleistungen Besondere Informationspflichten gelten wegen der hier noch weitergehenden Risiken für Finanzdienstleistungen. Inhaltlich gelten insoweit die bisherigen Regelungen für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge fort. Damit gewährt der deutsche Gesetzgeber weitergehenden Verbraucherschutz als die Richtlinie vorschreibt. Nach 312d II BGB n.f. i.v.m. Art. 246b EGBGB muss im Falle eines Verbrauchervertrages über Finanzdienstleistungen der Unternehmer den Verbraucher klar und verständlich informieren über wesentliche Umstände hinsichtlich Person und Unternehmen, insbesondere: - seine Identität, das öffentliche Unternehmensregister sowie die zugehörige Registernummer - die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens, - ggfs. den Vertreter in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, - die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, sowie über wesentliche Modalitäten des Vertrages, insbesondere: - wesentliche Merkmale und den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten und Steuern, Hinweise auf Risiken und - mögliche Kursschwankungen solcher Finanzinstrumente, auf die sich die Finanzdienstleistung bezieht, - eine mögliche Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, - Einzelheiten zur Bezahlung und Erfüllung, - spezifische zusätzlichen Kosten, die dem Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels in Rechnung gestellt werden - bestehende Widerrufsrechte, Seite 5 von 15
6 - Bestehen möglicher Garantiefonds oder Entschädigungsregelungen - gegebenenfalls die Mindestlaufzeit des Vertrags, die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen sowie - die Möglichkeiten des Rechtsschutzes. Widerrufsrechte für Verbraucher Begrenzung der Widerrufsfrist Ausdrückliche Widerrufserklärung Die überarbeiteten Bestimmungen zum Widerrufsrecht kommen in erster Linie dem Unternehmer zu Gute. Wie nach bisherigem nationalem Recht ist der Verbraucher auch zukünftig grundsätzlich ohne Angabe eines Grundes innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware zum Widerruf des Kaufvertrages berechtigt. Ausgeschlossen ist der Widerruf für einzelne bestimmte Vertragstypen, in denen das Bestehen eines Widerrufsrechts ausnahmsweise unangemessen wäre, wie etwa bei der Lieferung individuell für den Kunden angefertigter oder verderblicher Waren, von Zeitungen und Zeitschriften sowie von solchen Artikeln, die versiegelt sind und deren Rückgabe aus Gründen der Hygiene nicht in Betracht kommt ( 312g II BGB n.f.). Den Katalog der ausgenommenen Verträge hat der Gesetzgeber erweitert und so den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen. Musterwiderrufsbelehrungen sind in der Anlage ab Seite 8 aufgeführt. Wie nach bisheriger Rechtslage wirkt sich eine unzureichende Belehrung des Unternehmers über das Widerrufsrecht auf die Frist des Verbrauchers zur Erklärung des Widerrufs aus. Dieser kann zukünftig allerdings nicht mehr unbegrenzt widerrufen werden, sondern erlischt gemäß 356 Abs. 6 BGB n.f. spätestens nach 12 Monaten nach der 14-Tages-Frist. Ausschließlich für Finanzdienstleistungsverträge gilt das bisherige ewige Widerrufsrecht fort. Für den Verbraucher wird das Widerrufsrecht insofern erschwert, als die Rücksendung der Ware nach neuer Rechtslage nicht mehr ausreichend ist; stattdessen muss er den Widerruf zwar nicht begründen, jedenfalls aber ausdrücklich dem Unternehmer gegenüber erklären ( 355 I BGB n.f.). Die Erklärung ist allerdings nicht formgebunden und kann dementsprechend auch mündlich ergehen. Seite 6 von 15
7 Transportkostenregelung Zurückbehaltungsrecht Neu sind auch die gesetzlichen Transportkostenregelungen. Nach wie vor trägt der Unternehmer die Kosten für die Zusendung der Ware. Allerdings darf er fortan die Kosten für einen Express- und Nachnahmeversandt dem Verbraucher übertragen. Insbesondere trägt der Verbraucher zukünftig auch die Kosten für die Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerruf, sofern er hinreichend über diese Kostentragung informiert wurde und der Unternehmer sich nicht bereit erklärt hat, die Kosten zu übernehmen. ( 357 BGB n.f.). Damit ist die 40 Euro-Grenze aufgehoben. Zudem löst der Gesetzgeber die bislang widersprüchliche Rechtslage, der zufolge sich beide Parteien auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen können, wenn der Verbraucher den Vertrag wirksam widerrufen hat. Nach neuer Rechtslage besteht eine einheitliche 14-Tage- Frist auch für das Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers. Er kann die Rückerstattung des Kaufpreises solange verweigern, bis er die zurückgesendete Ware erhalten oder der Verbraucher die Rücksendung nachgewiesen hat ( 357 IV BGB n.f.) Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr Neu strukturiert, jedoch inhaltlich weitgehend unverändert sind die nun in den 312h, 312i BGB n.f. geregelten Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. Wie nach alter Rechtslage ist der Unternehmer stets nicht nur gegenüber Verbrauchern verpflichtet, dem Vertragspartner die zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung zu stellen, den Zugang der Bestellung unverzüglich zu bestätigen, die Möglichkeit zu verschaffen, Vertragsbestimmungen und AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form abzuspeichern sowie etwaige Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel anzugeben. Wie auch im Falle des Fernabsatzvertrages, muss der Unternehmer vor der Bestellung dem Verbraucher folgende Informationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen (Art. 246a EGBGB): - wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in angemessenem Umfang, - den Gesamtpreis der Ware/Dienstleistung einschließlich Steuern und Abgaben, Fracht-, Liefer- oder Versandkosten - im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement- Vertrags den Gesamtpreis, Seite 7 von 15
8 - Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsregelungen für Dauerverträge, - die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht Darüber hinaus ergeben sich aus Art. 246c EGBGB weitere Pflichten für den Unternehmer, über die er den Kunden unterrichten muss: - die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, - Speicherung und Zugang zum Vertragstext, - die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen - auf welche Art der Kunde von der Korrekturoption Gebrauch machen kann, sowie - Verhaltenskodizes und Zugang zu diesen Regelwerken Button Lösung Durch die sogenannte Button-Lösung, die seit dem gilt, soll der Unternehmer verpflichtet werden, bestimme Informationen (u.a Gesamtpreis und wesentliche Merkmale der Ware) klar und verständlich über dem Bestell-Button zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kommt nur ein Vertrag zustande, soweit die Schaltfläche gut lesbar und eindeutig formuliert ist, sodass für den Kunden erkennbar ist, dass er durch seine Bestätigung der Bestellung zur Zahlung verpflichtet wird. ( 312i III BGB n.f.) Ansprechpartner Ihr Ansprechpartner bei der IHK: Ass. iur. Christin Worbs Tel.: worbs@moenchengladbach.ihk.de Seite 8 von 15
9 Anlagen Musterwiderrufsbelehrungen Die Folgenden Muster enthalten die Anlagen der Gesetzesbegründung, ared- Docs/Downloads/DE/ pdfs/gese_gesetzes _zur_umsetzung_de r_verbraucherrechte richtlinie_und_zur_aender ung_des_gesetzes_ zur_regelung_der_ Wohnungsvermittlung.pdf? blob=pub licationfile, S. 23 ff. Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag 1. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (2) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen er- halten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet Gestaltungshinweise: 1 1. Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein: a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem Seite 9 von 15
10 begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: des Vertragsabschlusses. ; b) im Falle eines Kaufvertrags:, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. ; c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. ; d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen o- der Stücken:, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. ; e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg:, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. 2 Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und -Adresse ein. 3 Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per ) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. 4 Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis er- bracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 5 Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat: Seite 10 von 15
11 a) Fügen Sie ein: Wir holen die Waren ab. oder Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. b) Fügen Sie ein: Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. ; Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. ; Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von EUR [Betrag einfügen]., oder wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR [Betrag einfügen] geschätzt. oder wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. und c) Fügen Sie ein: Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 6 Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/ Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Seite 11 von 15
12 Muster für das Widerrufsformular Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und - Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen Seite 12 von 15 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger 1. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Fax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: 2 Widerrufsfolgen 3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. 4 Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung nur verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung
13 der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise 5 6 (Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) 7 Gestaltungshinweise: 1 Bei einem der nachstehenden Sonderfälle ist Folgendes einzufügen: a) Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen außer Zahlungsdiensten:, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EG- BGB ; b) Bei Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten im Fernabsatz: aa) bei Zahlungsdiensterahmenverträgen:, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel Absatz 1 EG- BGB ; bb) bei Kleinbetragsinstrumenten im Sinne des 675i Absatz 1 BGB:, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations- pflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel Absatz 1 EGBGB ; cc) bei Einzelzahlungsverträgen:, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel Absatz 1 EGBGB ; c) Bei Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten außerhalb von Geschäftsräumen: aa) bei Zahlungsdiensterahmenverträgen:, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflich- Seite 13 von 15
14 ten gemäß Artikel 246b 2 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 12 sowie Artikel Absatz 1 EGBGB ; bb) bei Kleinbetragsinstrumenten im Sinne des 675i Absatz 1 BGB:, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations- pflichten gemäß Artikel 246b 2 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 12 sowie Artikel Absatz 1 EG- BGB ; cc) bei Einzelzahlungsverträgen:, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 12 sowie Artikel Absatz 1 EGBGB. Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt, sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren. Soweit zu kombinierende Ergänzungen sprachlich identisch sind, sind Wiederholungen des Wortlauts nicht erforderlich. 2 Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, -Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internetadresse. 3 Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft). 4 Bei der Vereinbarung eines Entgelts für die Duldung einer Überziehung im Sinne des 505 BGB ist hier Folgendes einzufügen: Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) in- formiert haben. 5 Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt: Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere Seite 14 von 15
15 dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu ändern: Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt. 6 Der nachfolgende Hinweis kann entfallen, wenn kein zusammenhängender Vertrag vorliegt: Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. 7 Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter Ende der Widerrufsbelehrung oder durch die Wörter Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers) zu ersetzen. Seite 15 von 15
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