Die Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht. Die geltende VA - K Steppert Stefan Lebensmittelinspektor
|
|
- Lilli Engel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht Die geltende VA - K Steppert Stefan Lebensmittelinspektor
2 Lebensmittelkontrolle in NÖ Aufbau der NÖ Lebensmittelaufsicht: Bundesministerium für Gesundheit Niederösterreichische Landesregierung 6 Dienststellen & 2 Marktämter St. Pölten & Wiener Neustadt 25 Inspektoren
3 Qualitätsmanagementsystem der LMA Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen und den Bestimmungen gem. 35 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheitsund Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) BGBl. I Nr. 13/2006 wurde festgelegt, dass für die Lebensmittelaufsicht Qualitätsmanagementsysteme nach schriftlich festgelegten Verfahren einzurichten sind. Die Vollziehung des Gesetzes obliegt dem jeweiligen Landeshauptmann im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung. Dieses bundesweit einheitliche Qualitätsmanagementsystem für die amtliche Lebensmittelaufsicht auf Basis der EN ISO 9001 für die amtliche Lebensmittelaufsicht wurde in knapp 2-jähriger Arbeit fertig gestellt. Betriebskontrollen, -inspektionen, Audits, Probenziehungen, die Ergreifung von Maßnahmen, etc. sind künftig an Hand schriftlicher Verfahrensanweisungen durchzuführen und mit Hilfe von Checklisten und Formblättern zu dokumentieren.
4 Geltungsbereich der VA- K Hersteller von kosmetischen Mitteln Großhändler mit kosmetischen Mitteln Bräunungsinstitut Friseur Fußpflegeinstitut Kosmetik-Salon Massage-Institut Partyvertrieb Kosmetika (Märkte und Messen)
5 Aufbau der Verfahrensanweisungen Modul 1 - bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen Modul 2 - Warenzustand und Umgang mit Waren Modul 3 - Umsetzung Hygiene und Schulung Modul 4 - Dokumentenprüfung
6 Modul 1 bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen Baulicher Zustand des Betriebes/der Betriebsstätte Für angemessene natürliche und/oder künstliche Beleuchtung und Belüftung ist gesorgt Handwaschgelegenheiten sind in ausreichender Anzahl (an geeigneten Standorten) vorhanden Geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und Desinfizieren von Arbeitsgeräten, Ausrüstungen und Geschirren (inkl. Anlagen und Anlagenteilen) sind erforderlichenfalls vorhanden Vorrichtungen für eine angemessene persönliche Hygiene stehen zur Verfügung
7 Die zur Herstellung von kosmetischen Mitteln (mit einer quantitativen Rezeptur) verwendeten Waagen sind kalibriert, justiert, überprüft und geeicht Geeignete Abfalllagerräume/-bereiche sind vorhanden
8 Arbeitsplatz für Kosmetik?
9 Modul 2 Warenzustand und Umgang mit Waren Hygienisch einwandfreie Lagerung, Beschaffenheit und Manipulation von Abdeckungen, Verpackungsmaterialien und Umhüllungen Kennzeichnung der Rohstoffe, Zutaten und Produkte (z.b. LMKV, Identitätskennzeichnung, gga, gu, BIO) und optische Kontrolle der Beschaffenheit Kosmetika werden nach den Kriterien Roh-, Zwischen-, Bulkund Fertigprodukt getrennt gelagert, be- und/oder verarbeitet Keine Anwesenheit von Tieren bzw. Topfpflanzen in Bereichen, in denen Kosmetika be- und/oder verarbeitet oder gelagert werden
10 Lagerung und Kennzeichnung
11 Modul 3 Umsetzung Hygiene und Schulung Optische Beurteilung der Qualität der Reinigung in Räumen und Bereichen sowie von Oberflächen Überprüfung der Wirksamkeit der Schulung
12 Modul 4 Dokumentenprüfung Prozess- und/oder Warenendkontrolle werden durchgeführt, die Ergebnisse werden dokumentiert und aufbewahrt Rückverfolgbarkeit Kontaktmaterialien - Überprüfung der Konformität bzw. Lebensmitteleignung von FCM [VO (EG) 1935/ (VO über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen): Die Rückverfolgbarkeit der Materialien und Gegenstände muss auf sämtlichen Stufen gewährleistet sein, um Kontrollen, den Rückruf fehlerhafter Produkte, die Unterrichtung der Verbraucher und die Feststellung der Haftung zu erleichtern. Prüfung der Konformitätserklärung gem. Art 16 der VO (EG) 1935/2004]
13 Sicherheitsbewertung Dokumentationen über die Durchführung von Personal- und Hygieneschulung werden geführt Dokumentation betreffend Anforderungen an Rohstoffe ist vorhanden und wird eingehalten Sicherheitsbewertung nach den Grundsätzen der VO über Kontrollmaßnahmen betreffend kosmetische Mittel ist vorhanden BGBl. II - Nr. 168/ (KontrollmaßnahmenVO): Eine Sicherheitsbewertung stellt die Bewertung der Sicherheit eines Fertigerzeugnisses für die menschliche Gesundheit dar. Eine Sicherheitsbewertung kann auch für eine gesamte Produktfamilie (z.b. Lippenstifte) erstellt werden. Dabei ist das allgemeine toxikologische Profil der Bestandteile, ihr chemischer Aufbau und der Grad der Exposition zu berücksichtigen. Die Sicherheitsbewertung ist von einer verantwortlichen Person gem. KontrollmaßnahmenVO durchzuführen
14 Dokumentation des gesamten Aufbau- und Ablauf der Produktion Dokumente über die Herstellung kosmetischer Produkte werden geführt und aufbewahrt Wichtige Dokumente Qualitative und quantitative Zusammensetzung des Erzeugnisses Physikalisch-chemische und mikrobiologische Spezifikationen der Ausgangsstoffe und der Fertigerzeugnisse, sowie die Kriterien für Reinheit und mikrobiologische Kontrollen der fertigen kosmetischen Mittel Herstellung des kosmetischen Mittels nach GHP Fachliche Qualifikation der Herstellungsleitung Daten über unerwünschte Nebenwirkungen Nachweis der angepriesenen Wirkung Dokumentationen über Prozesse bzw. allen Maßnahmen werden geführt und aufbewahrt.
15 Nicht in der VA festgeschrieben aber genauso wichtig für die Kontrolle vor Ort in der täglichen Praxis: Sorgen wir gemeinsam für sichere Produkte nach dem LSVG
16 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Stefan Steppert Lebensmittelinspektor Tel.: 02622/ Mobil:
BETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG
Checkliste CL - K 0215.06 Version 6.0 Seite 1 von 5 BETRIEB (Stampiglie des Betriebes) DATUM DER KONTROLLE UHRZEIT (Beginn - Ende) Unterschrift des Anwesenden des Betriebes über die Dauer der Kontrolle
MehrBETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG
Checkliste CL - K 0203 Version 5.0 Seite 1 von 5 BETRIEB (Stampiglie des Betriebes) DATUM DER KONTROLLE UHRZEIT (Beginn - Ende) Unterschrift des Anwesenden des Betriebes über die Dauer der Kontrolle im
MehrKontrolle von Herstellern kosmetischer Mittel
Kontrolle von Herstellern kosmetischer Mittel Rechtliche Grundlage VO (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel Artikel 4: Es muss eine verantwortliche Person benannt werden. Folgende Pflichten sind-neben
MehrBETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG
Checkliste CL - K 0219 Version 4.0 Seite 1 von 5 BETRIEB (Stampiglie des Betriebes) DATUM DER KONTROLLE UHRZEIT (Beginn - Ende) Unterschrift des Anwesenden des Betriebes über die Dauer der Kontrolle im
MehrBETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG
Checkliste CL - K 0204.04 Version 4.0 Seite 1 von 5 BETRIEB (Stampiglie des Betriebes) DATUM DER KONTROLLE UHRZEIT (Beginn - Ende) Unterschrift des Anwesenden des Betriebes über die Dauer der Kontrolle
MehrCL - K Checkliste für die Kontrolle von Großküchen. ersetzt: ANWESENDE PERSONEN IM BETRIEB STEHEN FOLGENDE RÄUME ZUR VERFÜGUNG
Checkliste Gültig ab 7..00 CL - K 0 Checkliste für die Kontrolle von Großküchen ersetzt: Version.0 EDV; NB08 BETRIEB: (Stampiglie des Betriebes) DIENSTSTELLE DATUM DER REVISION UHRZEIT (VON - BIS) ANWESENDE
MehrMerkblatt für Importeure und Hersteller von Kosmetika
39 - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 39.3 Lebensmittelüberwachung Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: (0 44 71) 15-226 E-Mail: veterinaeramt@lkclp.de Merkblatt für Importeure und
MehrHerzlich Willkommen! Produktinformationsdatei Wer? Wie? Was? Warum? Viviane Handler-Kunze St. Pölten,
Herzlich Willkommen! Produktinformationsdatei Wer? Wie? Was? Warum? Viviane Handler-Kunze St. Pölten, 5.3.2014 1 Inhalte Was ist die PID? Bestandteile der PID Der Sicherheitsbericht Ein paar Hilfen und
MehrVerfahrensanweisung für die Kontrolle von Herstellern (inklusive Lohnhersteller) gemäß der VO (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel
Verfahrensanweisung VA K 0246.01 Version 1.0 Seite 1 von 18 Verfahrensanweisung für die Kontrolle von Herstellern (inklusive Lohnhersteller) gemäß der VO (EG) 1223/2009 Gültig ab: 1. Juli 2014 ersetzt:
MehrKosmetische Mittel - gesetzliche Grundlagen Deklaration Wirknachweise Referiernachmittag 2013
Kosmetische Mittel - gesetzliche Grundlagen Deklaration Wirknachweise Referiernachmittag 2013 Dr. Hartmut Hahmann LAV Sachsen-Anhalt FB 3 Lebensmittelsicherheit Dez 3.3. kosm. Mittel / Bedarfsgegenstände
Mehrbetriebseigene Hilfskräfte
Theoretische Ausbildung betriebseigene Hilfskräfte Recht Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen VO (EG) 882/2004 (KontrollVO) VO (EG) 852/2004 (allgm. Lebensmittelhygienevorschriften) VO (EG) 854/2004 (bes.
MehrDie Wirksamkeit kosmetischer Mittel. Was Sie mit gutem Recht erwarten können
Die Wirksamkeit kosmetischer Mittel Was Sie mit gutem Recht erwarten können Körperpflege ist keine Hexerei Die makellose Haut einer 20-Jährigen in nur acht Tagen? Unbändige Lockenpracht, wo bislang kein
MehrUntersuchung von Tupferproben aus Eisdielen
Untersuchung von Tupferproben aus Eisdielen Dr. Sabine Thielke und Dr. Asmien Brix LAVES LVI BS/H Standort Hannover 1 Inhalt des Vortrages Rechtliche Grundlagen Entnahmeverfahren Bewertung von Ergebnissen
MehrAmtliche Probenahme. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel
Dokument: 08-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 21.11.2005 Seite 1 von 8 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Planung der amtlichen Probenahme... 5 4.2
Mehr1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung
Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des
MehrQualitätsprobleme in der Trinkwasserversorgung: Vorgangsweise im Anlassfall aus Sicht eines Lebensmittelinspektors
Qualitätsprobleme in der Trinkwasserversorgung: Vorgangsweise im Anlassfall aus Sicht eines Lebensmittelinspektors Dietmar ROKITA BH Imst, Lebensmittelaufsicht 1 Foto: Dietmar ROKITA Wasser (H 2 O) Wasser
MehrÜbermittlung von Isolaten gemäß 38 Abs.1 Z 6 und 74 LMSVG / Änderung
Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelsicherheit und VerbraucherInnenschutz: Kontrolle, Hygiene und Qualität) Sachbearbeiter/in:
MehrKorrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4
Mehr1. Überprüfung des Systems
1. Überprüfung des Systems Regelmässige Überprüfung des Systems auf seine Wirksamkeit, spätestens jedoch dann, wenn an einem kritischen Kontrollpunkt die Sicherheit der Lebensmittel nicht mehr gewährleistet
MehrCheckliste Milchverarbeiter
Checkliste Milchverarbeiter Bemerkung: Bei einer erfolgreichen QM-FROMARTE-Zertifizierung, bedarf es noch der Kontrolle der grün markierten Zeilen. Mit Zert. QM- FROMARTE erfüllt Anforderungen / Kapitel
MehrErarbeitung einer Checkliste Hygiene im Lebensmittelbereich in Kinder- & Jugendeinrichtungen
Erarbeitung einer Checkliste Hygiene im Lebensmittelbereich in Kinder- & Jugendeinrichtungen B A D GmbH, Stand 01.2009 Allgemein - Personalhygiene Beschaffenheit & Sauberkeit der Arbeits-/Schutzkleidung
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS
MehrLebensmittelbetrieb - Zulassung
Lebensmittelbetrieb - Zulassung Antrag um Zulassung eines Lebensmittelbetriebes Empfangsstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (LF5) Landhausplatz
MehrDer Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen Veranstaltung des Kreisimkerverbandes Krefeld- Viersen, Albert- Mooren-Halle 29-04-2017 Allgemeines
MehrDie erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies
1. Vorbereitung der Inspektion Einforderung von - WPK-Handbuch qualitätsrelevanten - Organigramm Unterlagen vom - Liste der mitgeltenden Dokumente Hersteller und Formblätter - Liste der dokumentierten
MehrGute Herstellungspraxis für Lebensmittelkontaktmaterialien
Gute Herstellungspraxis für Lebensmittelkontaktmaterialien Anforderungen an die amtliche Kontrolle 1 Gute Herstellungspraxis für Lebensmittelkontaktmaterialien VO (EG) Nr. 2023/2006 vom 22.12.2006 Verpflichtet
MehrDas Bundesministerium für Gesundheit übermittelt folgende Information:
E-Mail: Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelrecht, - sicherheit und -qualität) Sachbearbeiter/in: Dr. Karen Jebousek E-Mail: karen.jebousek@bmg.gv.at Telefon: +43 (1) 71100-4806 Fax: Geschäftszahl:
MehrInternes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel
Dokument: 07-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung
MehrGehen Sie als qualitätsbewusster Abfüller kein Risiko ein wir informieren, Sie entscheiden!
Ende der Übergangsfrist der Kunststoff-Verordnung (EU) 10/2011 mit Konsequenzen für Anbieter von Kunststoff- Zwischenlagen, Behälterhersteller und Abfüllbetriebe Gehen Sie als qualitätsbewusster Abfüller
MehrHygiene in der modernen Grossküche
Hygiene in der modernen Grossküche Christine Siegrist & Karl Suter Bau und Betrieb von Großküchen und moderner Betriebsgastronomie Quelle: Google Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrInhaltsverzeichnis. I Auditierung nach IFS 5. Vorwort 5 Hinweis zum Umgang mit der Broschüre 6 Autorenverzeichnis 7
Vorwort 5 Hinweis zum Umgang mit der Broschüre 6 Autorenverzeichnis 7 I Auditierung nach IFS 5 1 Änderungen des IFS, Version 5 15 1.1 Ab wann muss der neue Standard verwendet werden? 15 1.2 Was sind die
MehrSeit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.
MERKBLATT Innovation und Lebensmittel DAS LEBENSMITTELHYGIENERECHT Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar
MehrPrüfbericht. Geprüfte Qualität -
Brot Kleingebäck Verkauf (Bäckerei ) Seite 1 von 7 Name Straße PLZ Ort Ansprechpartner Tel.-Nr. Fax Nr. E-Mail Erstkontrolle Folgekontrolle Nachkontrolle Stichprobenkontrolle Kontrolle nicht durchgeführt,
MehrArchiviert am 01/01/2017. DIS 2432: Schankstätte (registriert): Infrastruktur, Einrichtung und Hygiene [2432] v7
Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr.... : Adresse :...... DIS 242: Schankstätte (registriert): Infrastruktur, Einrichtung und Hygiene
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 08.05.2018 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische
MehrWenn der Inspektor kommt: Ablauf der amtlichen Kontrolle
Wenn der Inspektor kommt: Ablauf der amtlichen Kontrolle Die Begrüssung des Kontrolleurs Wir haben wirklich keine Zeit. Es ist grad ungünstig. Sie kommen jetzt aber wirklich unpassend. Sie machen ja eh
MehrUmstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Gesetzliche Bestimmungen
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrAgenda. Traceabilityanwendungen Qualitätsmanagementsysteme Das Festo Traceabilitysystem Prozessverriegelung
Agenda anwendungen Qualitätsmanagementsysteme Das Festo system Prozessverriegelung PF-EQ\Sebastian Lichtenberger 1 anwendungen anwendungen Qualitätsmanagementsysteme Das Festo system Prozessverriegelung
MehrHygiene und Lagerung. 11. Juli Neue Apothekenbetriebsordnung Informationsveranstaltung von LAK und LAV
Hygiene und Lagerung 11. Juli 2012 1 HYGIENEMAßNAHMEN 11. Juli 2012 2 Hygienemaßnahmen Neu aufgenommen in 4a ApoBetrO Der Apothekenleiter muss für das Personal und die Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung
MehrForum 1: Um- und Neubau von Schulmensen Bauliche Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelhygiene
Forum 1: Um- und Neubau von Schulmensen Bauliche Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelhygiene 24.11.2010 25. Nov 2010 Klaus Meyer Überblick rechtliche Vorgaben Hygiene Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Lebensmittelunternehmen
MehrAluminium in kosmetischen Mitteln sicher und verträglich
Aluminium in kosmetischen Mitteln sicher und verträglich Birgit Huber, IKW 15. BfR-Forum Verbraucherschutz Aluminium im Alltag 27. November 2014, Berlin Verbraucher sind geschützt Verbraucher können aluminiumhaltige
MehrAnmerkungen zum SPIELZEUGRECHT
Anmerkungen zum SPIELZEUGRECHT Fachgespräch Mit Umwelt und Gesundheit spielt man nicht Wien, am 05. Dezember 2017 MinRat i.r. Dr. H. Dietmar ÖSTERREICHER BMGF 1 Gebrauchsgegenstände gemäß 3 Z 7 LMSVG Lebensmittelsicherheits-
MehrPrüfbericht. Geprüfte Qualität -
Brot (Bäckerei) Seite 1 von 7 Name Straße PLZ Ort Ansprechpartner Tel.- Fax -Mail rstkontrolle Folgekontrolle Nachkontrolle Stichprobenkontrolle Kontrolle nicht durchgeführt, weil Zeichennutzung Zulassungs-
MehrKalibrierung. Dok.-Nr.: Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 Nummer Verfaßt von: Genehmigung durch Apothekenleitung: Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand... 3 2. Geltungsbereich... 3 3. Zuständigkeiten... 3 4. Durchführung... 3 4.1 Allgemeines...
MehrÜBERPRÜFUNG BEWILLIGUNGSVORAUSSETZUNGEN ÖFFENTLICHE APOTHEKEN
Abteilung Heilmittel 4410 Liestal, Bahnhofstr. 5, Postfach Telefon: 061 552 62 24 Fax: 061 552 68 44 E-Mail: heilmittelkontrolle@bl.ch Internet: www.baselland.ch ÜBERPRÜFUNG BEWILLIGUNGSVORAUSSETZUNGEN
MehrZu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:
9/SN-20/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystrasse 2 1031 Wien LEGISLATIV- UND VERFASSUNGSDIENST E-Mail:
MehrLeitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV Zweckbestimmung
MehrZiele, Aufgaben und Durchführung von Kontrollen der Produktion von ökologisch erzeugten Milchprodukten Lösungsblatt
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrAktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise
MehrInhaltsverzeichnis. I Auditierung nach IFS 5. Vorwort...5 Hinweis zum Umgang mit der Broschüre...6 Autorenverzeichnis...7
Inhaltsverzeichnis Vorwort...5 Hinweis zum Umgang mit der Broschüre...6 Autorenverzeichnis...7 I Auditierung nach IFS 5 1 Änderungen des IFS, Version 5...15 1.1 Ab wann muss der neue Standard verwendet
Mehr(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeine Hygieneanforderungen 4 Schulung
(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) Ausfertigungsdatum: 08.08.2007 "Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817)" Sie ist gem. Art. 23 dieser V am 15.8.2007 in Kraft getreten.
MehrÜbersicht der Umstrukturierung
F Regularien Schweiz und Österreich N.1 F.1 Regularien Schweiz N.1.1 F.1.1 Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) N.1.2 F.1.2 Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich
MehrR H I. R e g i o n a l e s H e i l m i t t e l i n s p e k t o r a t d e r N o r d w e s t s c h w e i z
R H I R e g i o n a l e s H e i l m i t t e l i n s p e k t o r a t d e r N o r d w e s t s c h w e i z Checkliste zur Vorbereitung der Inspektion in Praxisapotheken von Ärzten und Ärztinnen 1. Einführungsgespräch
MehrErgebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 30.04.2015) * Anmerkung: Basis sind die Daten
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrLebensmittelkontrolle LMI IV Kreuzensteinerstraße Korneuburg Tel /9025/11710 FAX /
Lebensmittelkontrolle LMI IV Kreuzensteinerstraße 20 2100 Korneuburg Tel. 02262/9025/11710 FAX /11705 E-Mail: post.lf5-ko@noel.gv.at Aufteilung der Lebensmittelkontrolle in NÖ (5 Dienststellen) LMI I Baden:
MehrVKD Landesverbandstagung CJD Stuttgart EU-Hygienepaket Praktische Hinweise
VKD Landesverbandstagung CJD Stuttgart 24.04.2010 EU-Hygienepaket Praktische Hinweise Gesetzliche Grundlagen EU Basis Verordnung (VO (EG) 178/2002) Europäisches Hygiene-Paket (VO (EG) 852/2004) Europäisches
MehrAUSZUG AUS DEM DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG (SANCO)/2008-8744 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER
MehrBfR Forum Verbraucherschutz
Pflanzliche Stoffe gesund und giftig zugleich? BfR Forum Verbraucherschutz III. Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben der Bundesländer Prof. Dr. Manfred Edelhäuser Ländlicher
MehrQM nach DIN EN ISO 9001:2015. copyright managementsysteme Seiler Tel:
QM nach DIN EN ISO 9001:2015 1 copyright managementsysteme Seiler www.erfolgsdorf.de Tel: 2 Prozessplanung copyright managementsysteme Seiler www.erfolgsdorf.de Tel: 3 Kennzahlen im Unternehmen 48 Lieferzeit
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER
MehrDirektvermarktung. Ergebnisse der Überwachung Direktvermarkterweiterbildung. Dr. Marina Bradtke Amtstierärztin Fachdienstleiterin
Direktvermarktung Ergebnisse der Überwachung 14.03.2016 16. Direktvermarkterweiterbildung Dr. Marina Bradtke Amtstierärztin Fachdienstleiterin Gliederung 1. Struktur der Direktvermarkter im Salzlandkreis
Mehrpro-k Fachgruppe Lager- und Transportsysteme Technisches Merkblatt Rückverfolgbarkeit von Mehrwegbehältern im Lebensmittelkontakt
pro-k Fachgruppe Lager- und Transportsysteme Technisches Merkblatt Rückverfolgbarkeit von Mehrwegbehältern im Lebensmittelkontakt Vorwort Die in der Fachgruppe Lager- und Transportsysteme zusammengeschlossenen
Mehrpro-k Fachgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Technisches Merkblatt Rückverfolgbarkeit von Mehrwegbehältern im Lebensmittelkontakt
pro-k Fachgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt Technisches Merkblatt Rückverfolgbarkeit von Mehrwegbehältern im Lebensmittelkontakt Vorwort Die in der Fachgruppe Bedarfsgegenstände
MehrNachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht. Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit
Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit Was bedeutet Nachhaltigkeit? Was bedeutet Nachhaltigkeit für Kosmetika Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher
MehrEinführung eines QM-Systems im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Einführung eines QM-Systems im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Dr. Jürgen Trede Ministerium für und ländliche Räume 31.10.2006 1 Allg. Zielsetzungen QM Qualitätsmanagement warum? Die einzige
MehrAufteilung der Lebensmittelkontrolle in NÖ (5 Dienststellen) LMI I Baden: 4 Aufsichtsorgane LMI II St. Pölten: 5 Aufsichtsorgane LMI III Gmünd : 2 Auf
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung LF5 - Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Außenstelle LMI IV Kreuzensteinerstraße 20 2100 Korneuburg Tel. 02262/9025/11710 FAX /11705 E-Mail: post.lf5-ko@noel.gv.at
MehrKundencheckliste zur DIN EN ISO 9001
Kundencheckliste zur Forderung der QM-System 4.1 Sind in Ihrem Unternehmen ausgegliederte Prozesse vorhanden, die sie für Ihr QM- System (die Produkt- /Dienstleistungsqualität benötigen? Wie stellen Sie
MehrInhaltsverzeichnis IVZ. Vorwort der Herausgeber zur 1. Auflage 5. Die Autoren 7. 1 Audits und Inspektionen 17
Vorwort der Herausgeber zur 1. Auflage 5 Die Autoren 7 1 Audits und Inspektionen 17 1.A Grundsätze 21 1.A.1 Begriffe 21 1.A.2 Rechtliche Aspekte 23 1.A.3 Anlässe für Audits 23 1.A.4 Kernforderungen an
MehrPrüfbericht. Geprüfte Qualität -
Seite 1 von 8 Name Straße PLZ Ort Ansprechpartner Tel.- Fax E-Mail Erstkontrolle Folgekontrolle Nachkontrolle Stichprobenkontrolle Kontrolle nicht durchgeführt, weil Zeichennutzung Zulassungs- des Betriebs:
MehrDie gute Hygienepraxis! Sauberes Arbeiten Hygiene bei allen Arbeitsabläufen. Geräte zur Kontrolle der Temperaturen
Die gute Hygienepraxis! Sauberes Arbeiten Hygiene bei allen Arbeitsabläufen Geräte zur Kontrolle der Temperaturen Arbeitsanweisungen Einfache Regeln sind wichtig! Saubere Arbeitskleidung Regelmäßige Reinigung
MehrRechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle
Lebensmittelhygiene bei Kindertagesstätten und Schulverpflegung Rechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle Dr. Ulrich Koepsel Rechtl. Grundlagen EU-Recht und nationales Recht EU-Recht Nationales
MehrIV Tierschutz. IV.B Tierschutz beim Transport
IV Tierschutz IV Tierschutz... 1... 1 IV.B.1 Strategie, Ziele, Maßnahmen... 2 IV.B.2 Behörden, Kontrollstellen... 3 IV.B.3 Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrolle... 4 IV.B.3.a Organisation
MehrEU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Die Anwendung der VO(EG) Nr.852/2004 in Würzburg am 27.07.2010 Thomas Krampf, Spezialeinheit Übersicht über lebensmittelrechtliche Bestimmungen (in Auszügen)! EU-Basis-Verordnung
MehrVA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Inhalt 1. Zweck... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Zuständigkeiten... 2 3.1 Geschäftsführung... 2 3.2 Auditleiter... 3 3.3 Auditor... 3 3.4 Leiter des zu auditierenden Bereiches... 3 4. Beschreibung...
Mehr5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben (Leitfaden) Hauptmerkmal I Betriebsart
5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben (Leitfaden) Beurteilungsmerkmale Hauptmerkmal I Betriebsart Beispiele für Risikokategorien 1. Umgang mit dem
MehrPrüfbericht Geprüfte Qualität Bayern Eier Verarbeitung
Seite 1 von 7 Name Straße PLZ Ort Ansprechpartner Tel.- Fax -Mail rstkontrolle Folgekontrolle Nachkontrolle Stichprobenkontrolle Kontrolle nicht durchgeführt, weil Zeichennutzung Zulassungs- des Betriebs:
MehrAllgemeine Fragen zu kosmetischen Mitteln
Inhaltsverzeichnis Vorwort Herausgeber und Autoren I Allgemeine Fragen zu kosmetischen Mitteln 1 Wie bringe ich ein Produkt auf den Markt? 1.1 Was sind kosmetische Mittel und erfüllt das Produkt die Voraussetzungen
MehrLebensmittelbestimmung
Sicherheit und Konformität durch Wäge- und Inspektionsprozesse 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln der Trend zur Zertifizierung 06 Kapitel 2 Konformität
MehrErgebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 29.08.2014) * Anmerkung: Basis sind die Daten
MehrVorschau. Auditcheckliste / Protokoll HACCP
Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur
MehrExportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgf.
GZ: BMG-74310/0003-II/B/12/2012 Datum: 23.02.2012 Gültigkeit ab: 01.03.2012 Durchführungserlass 10 / Version 2 für die Exportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG,
MehrGZ. BMG-74320/0004-II/B/12/2013. Anleitung zur Vorgangsweise bei der Schlachtung in Bezug auf Rückstände
GZ. BMG-74320/0004-II/B/12/2013 Anleitung zur Vorgangsweise bei der Schlachtung in Bezug auf Rückstände 1 Inhalt 1. BEWERTUNG DES BIOLOGISCHEN HEMMSTOFFTESTS IM RAHMEN DER MIKROBIOLOGISCHEN FLEISCHUNTERSUCHUNG...
MehrLebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika
I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika... 1... 1 I.E.1 Strategie, Ziele und Maßnahmen... 2 I.E.2 Behörden, Labors, Kontrollstellen... 2 I.E.3 Organisation
MehrHerzliches Grüß Gott
Herzliches Grüß Gott Amt der NÖ Landesregierung Abteilung LF5 - Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Außenstelle LMI V Abt Karl Strasse 25A 3390 Melk Tel. 02752/9025/11570 FAX /11575 E-Mail:
MehrGesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Claus Wiezorek 1 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
MehrAmtliche Kontrolle. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel
Dokument: 08-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 7 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Planung... 3 4.2 Vorbereitung von amtlichen
MehrNanotechnologie in der Kosmetik
Nanotechnologie in der Kosmetik Birgit Huber Nano-Dialog Baden-Württemberg 1. Dezember 2011 Kosmetische Mittel EU-weit einheitliche gesetzliche Regelung seit 1976 hohe Anforderung an Sicherheit der Fertigprodukte
MehrErgebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin
Ergebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Stand 01.08.2017)
MehrFlore-Chemie GmbH Hygieneschulung Kreuzkontaminationen
Kreuzkontaminationen Welche Gefahren gibt es bei Lebensmitteln? Biologische Gefahren: Bakterien (z.b. Salmonellen, E. coli, Staphylokokken etc.), Schimmelpilze, Viren, Prionen, Schädlinge,... Physikalische
MehrZeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz
Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anforderungen an die Verarbeitung
MehrPrüfbericht. Geprüfte Qualität -
Seite 1 von 7 Name Straße PLZ Ort Ansprechpartner Tel.- Fax E-Mail Erstkontrolle Folgekontrolle Nachkontrolle Stichprobenkontrolle Kontrolle nicht durchgeführt, weil Zeichennutzung Zulassungs- des Betriebs:
MehrÜbersicht über ISO 9001:2000
Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management
Mehr1 Inhaltsverzeichnisse
1 Inhaltsverzeichnisse I Inhalt und Verzeichnisse 1 Inhaltsverzeichnis 2 Herausgeberin und Autorin 3 Vorwort 4 Einsatzmöglichkeiten der Schulungsfolien 5 Informationen zur Benutzung der CD-ROM II Didaktische
MehrKlinische Bewertung für Medizinprodukte inklusive Software
Klinische Bewertung für Medizinprodukte inklusive Software 13. Linzer Forum Medizintechnik 5.10.2016 Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Wien Klinische Bewertung Aufgaben des Herstellers Teil
Mehr