Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkontrolle - Transparenz nützt allen! 18. Wintertagung für Grünland- und Viehwirtschaft

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1 Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkontrolle - Transparenz nützt allen! 18. Wintertagung für Grünland- und Viehwirtschaft Ulrich Herzog 16. & 17. Februar 2012

2 Inhalt Überblick zum EU Lebensmittelrecht Der Lebensmittelunternehmer Information der Öffentlichkeit Sind unsere Lebensmittel sicher?

3 Ziel der europäischen Union Entsprechend dem Prinzip der Kontrolle vom Feld bis zum Teller soll eine durchgehende Kontrolle den freien Warenverkehr mit sicheren Lebensmitteln im Binnenmarkt gewährleisten! 3

4 Grundlagen im EU-Recht EU-Verordnungen bilden die Grundlage 178/2002 allgemeine Anforderungen an das Lebensmittelrecht 852/2004 allg. Lebensmittelhygiene 853/2004 spezifische Hygienevorschriften für LM tierischen Ursprungs 854/2004 spez. Vorschriften zur amtl. Kontrolle tierischer Lebensmittel 882/2004 Vorschriften über die amtl. Kontrolle von Futter- und Lebensmittel 4

5 Grundsätze der Verordnung 178/2002 Allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts - Risikoanalyse - Vorsorgeprinzip - Schutz der Verbraucher/inneninteressen Grundsätze der Transparenz - Konsultation der Öffentlichkeit - Information der Öffentlichkeit 5

6 Rechtliche Aspekte I Einsatz der Risikoanalyse Risikobewertung, Risikomanagement, Risikokommunikation Transparenz QM Maßnahmen für die amtl. Kontrolle Effizienzsteigerung Strategisch ausgerichtete und integrierte Kontrollkonzepte 6

7 Rechtliche Aspekte II Die Verantwortung obliegt dem/r LM-Unternehmer/in Verpflichtende Eigenkontrolle auf allen Produktionsstufen Verpflichtender Einsatz von HACCP-Verfahren Hygienevorschriften für die Primärproduktion Umfassende Dokumentationsvorschriften und Leitlinien für die gute Herstellungspraxis Organisatorische Änderungen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung Dokument zur Lebensmittelkette 7

8 Rechtliche Aspekte III Organisation der amtlichen Kontrolle Grundlegendes Prinzip der Kontrolle ist vom Feld bis zum Teller Integrierter Kontrollplan: Vernetzen der Kontrollen aus den Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit, Futtermittel und Hygiene Delegation von amtl. Kontrollen an private Kontrollstellen Organisation eines europ. Krisenmanagements für Lebensmittelkrisen Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) 8

9 Inhalt Überblick zum EU Lebensmittelrecht Der Lebensmittelunternehmer Information der Öffentlichkeit Sind unsere Lebensmittel sicher?

10 Lebensmittelunternehmen Lebensmittelunternehmen: alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. 10

11 Unternehmerverantwortung Artikel 19 Erkennt ein Unternehmer oder hat er den Grund zur Annahme, dass. Abs. 1: Wenn es nicht entspricht: Rücknahme vom Markt, Information der Behörde effektive Information der Verbraucher. Abs. 2: Weitergabe der notwendigen Informationen betreffend Rückverfolgbarkeit. Abs.3: Gesundheit schädigt: Unverzügliche Information der Behörde über sämtliche gesetzte Maßnahmen um die Risiken für den Endverbraucher zu mindern.

12 Inhalt der Information Bezeichnung der Ware Unternehmer Grund für den Rückruf Warnung vor dem Verbrauch der Ware Hinweis, dass die Warnung nicht besagt, dass die Gefährdung vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist Beabsichtigte Maßnahme des Unternehmens Produktbezeichnung, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber Gemeingefährdung, Gesundheitsschädlichkeit, z. B. wegen Kontamination, Kleinteile, Fremdkörper z. B. Lebensmittel soll nicht verzehrt werden z. B. Zurückbringen der Waren, Erstattung de Kaufpreises

13 Konsequenzen für den Unternehmer Eigenkontrollsystem HACCP Rückverfolgbarkeit Zusammenarbeit mit den Behörden Information der Öffentlichkeit Mehr Transparenz ist gefordert

14 Inhalt Überblick zum EU Lebensmittelrecht Der Lebensmittelunternehmer Information der Öffentlichkeit Sind unsere Lebensmittel sicher?

15 LMSVG 43 Abs. 3 Seit Neuer Absatz 3: Die Information der Öffentlichkeit durch BM hat zukünftig auch bei einem auf Grund eines Berichtes gemäß Zoonosengesetz anzunehmenden Verdacht, dass ein LM weitere Menschen gefährden kann, zu erfolgen. Die Vorgangsweise der behördlichen Reaktion und der Information der Öffentlichkeit im Fall lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche wird neu festgelegt und damit auch der Entschließung des Nationalrates (5-Parteien-Entschließung) vom 24. Februar 2010 (82/E XXIV.GP) Rechnung getragen

16 Inhalt des 43 LMSVG Voraussetzung: Abs. (1) Befundes und Gutachtens der Agentur oder einer Untersuchungsanstalt der Länder oder einer Risikobewertung. Schnellwarnsystem Abs. (3) Bericht Zoonosegesetz (bundesländerübergreifend oder bundeslandbezogen) Was: der begründete Verdacht, dass Waren gesundheitsschädlich gemäß 5 Abs. 5 Z 1 sind und dadurch eine größere Bevölkerungsgruppe gefährdet ist (Gemeingefährdung), so hat der Bundesminister für Gesundheit eine Information der Öffentlichkeit zu veranlassen. Allfällige vom Unternehmer getroffenen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.

17 Gemeingefährdung? Einzelfallentscheidung Jedenfalls liegt Gemeingefährdung vor, wenn Produkt ist im LM Einzelhandel überregional und MHD nicht erreicht. MHD erreicht, es ist aber davon auszugehen, dass das Produkt gefroren gelagert wird. Hersteller im Ausland gesamter Vertriebsweg nicht bekannt. Der Unternehmer die Gemeingefährdung nicht nachweislich ausschließen kann Erreichen des Endverbrauchers!

18 Inhalt der Information Bezeichnung der Ware Unternehmer Grund für den Rückruf Warnung vor dem Verbrauch der Ware Hinweis, dass die Warnung nicht besagt, dass die Gefährdung vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist Beabsichtigte Maßnahme des Unternehmens Produktbezeichnung, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber Gemeingefährdung, Gesundheitsschädlichkeit, z. B. wegen Kontamination, Kleinteile, Fremdkörper z. B. Lebensmittel soll nicht verzehrt werden z. B. Zurückbringen der Waren, Erstattung de Kaufpreises

19 Information der Öffentlichkeit Newsletter ABO der AGES Warnungen Warnungen Warnungen Warnungen Produktwarnung der AGES

20 Information der Verbraucher Kühlen Sauber arbeiten Durcherhitzen Küchenhygiene Ziel dieser Maßnahme: Der Verbraucherschaft seine Verantwortung betreffend Lebensmittelsicherheit nahebringen.

21 Inhalt Überblick zum EU Lebensmittelrecht Der Lebensmittelunternehmer Information der Öffentlichkeit Sind unsere Lebensmittel sicher?

22 Lebensmittelskandal!? In der Vergangenheit BSE bei Rindern - in den neunziger Jahren Arzneimittelmissbrauch in der Schweinemast Pestizide / Kontaminanten Dauerthema Dioxin im Schweinefleisch 2008 Listerien im Quargel Seit Jänner 2011 Dioxin in Geflügelprodukten Anfang 2011 Lebensmittel und Radioaktivität EHEC und Gemüse

23 Warum? Europäischer / globaler Wirtschaftsraum Kontrolle vom Feld bis zum Teller seit 2002 Mehr Transparenz im System und gegenüber der Öffentlichkeit Vernetzung der Kontrollsysteme z.b. Futtermittel / Lebensmittel Verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden Zoonosengesetzgebung aus dem Jahre 2003 Intensivierung der Überwachung von Erkrankungen beim Menschen Vernetzung der Informationen zwischen den Human- Lebensmittel- und Veterinärkontrollsystemen

24 Wahrnehmung der Öffentlichkeit bad news are good news Berichterstattung von sehr komplexen Zusammenhängen Lebensmittelrechtliche Beurteilung Wunsch nach Nulltoleranz und 100% Sicherheit Werbung - Handel Suggeriert absolute Sicherheit Mehrfach kontrolliert welchen Nutzen hat es? Kunde / Verbraucher Nur mehr ein sehr geringer Bezug zur Lebensmittelproduktion Falsche Vorstellung über die Produktionsabläufe

25 Wie sicher sind unser Lebensmittel? Es besteht eine gefühlte Unsicherheit, weil mehr Transparenz besteht und öffentliche Kommunikation erfolgt. jeder einzelne bei Lebensmitteln eine sehr persönliche Risikowahrnehmung hat. Informationen im Zeitalter des Internets und der neuen Social-Networks ohne Plausibilisierung zugänglich sind. Die Lebensmittel sind so sicher wie noch nie, weil alle Stufen der Lebensmittelkette als Unternehmer verantwortlich zeichnen und Kontrollen durchführen. Untersuchungsmethoden durch neue Verfahren vereinfacht und wirtschaftlicher wurden. durch die Vernetzung der Kontrollsystem eine risikobasierte und integrierte Kontrolle zielgerichtet umgesetzt werden kann.

26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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