Bodylife Rechtstipps Hans Geisler
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- Ingelore Beyer
- vor 8 Jahren
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1 Bodylife Rechtstipps Hans Geisler Übersicht Vortrag und Ausgewählte Probleme: I. Saunabesteuerung Der Bundesfinanzhof hat am der Saunabesteuerung in Fitnessclubs entgültig eine Absage erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt wurde. Die Verfassungsbeschwerde trägt das Az: 1 BvR 1563/05. II. Voraussetzungen für Vereinsgründung - Satzung insbes. Praxisbezug - Mitglieder - Vorstand - Risiken - Steuerrechtliche Relevanz III. Widerrufsrecht bei Fitnessverträgen 1. Allgemeines zu den gesetzlich vorgesehene Widerrufsrechten Grundsätzlich muss Vertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen werden Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht eingreift, hat dies folgende Konsequenzen: - Verbraucher muss bzgl. der Widerrufsmöglichkeit belehrt werden. Strenge Formerfordernisse, vgl. Muster hierfür: BGB-InfoV 4, s. Anhang - Vertrag ist schwebend wirksam - Widerrufsmöglichkeit durch den Verbraucher binnen 2 Wochen maßgeblich ist der Zugang der Erklärung, keine Begründung des Widerrufs - Wichtig: Soweit keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt, beginnt eine Frist erst mit entsprechender Belehrung, 355 Abs.2 BGB. Die Frist beträgt in diesem Falle allerdings einen Monat, 355 Abs.2 Satz 2 BGB - wobei allerdings ein Widerruf nach 6 Monaten ab Vertragsschluss ausgeschlossen ist, 355 Abs.3 BGB. Dieser Ausschluss nach 355 Abs.3 BGB gilt aufgrund Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht nicht für Haustürgeschäfte. - Eine generelle Belehrung bei Verträgen die an sich keinem Widerrufsrecht unterliegen (um z.b. eine umfassende Absicherung zu erhalten) ist nicht anzuraten, da dadurch gerade im Zweifel ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt wird. 2. Widerrufsrecht nach 312ff. ivm. 355 BGB bei Haustürgeschäften Zweck: Schutz gegen die mit dem Haustürgeschäft verbundenen Gefahren der Übereilung und Überrumpelung des Verbauchers Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher in besonderer Weise bestimmt worden ist.
2 a) Nr.1 mündliche Verhandlungen am Arbeitsplatz oder im Bereich der Privatwohnung. - Verhandlungen müssen durch den Unternehmer oder durch einen Vertreter durchgeführt werden. - unerheblich ist, ob der Vertrag dann später erst geschlossen wird; maßgeblich ist der Ursachenzusammenhang zwischen Gespräch und Geschäftsabschluss (P) Aktion Mitglieder werben Mitglieder Soweit Ehegatten oder nahe Angehörige werben, unterliegt dies nach dem Schutzzweck nicht den Regelungen des 312 I Nr.1 BGB. Ob dies z.b. auch für Nachbarn oder andere Dritte, die nicht im Auftrag des Unternehmers tätig sind gilt ist noch nicht abschließend geklärt. (Entscheidung dafür: vgl. z.b. NJW 1996, 1480), im Ergebnis aber wohl abzulehnen (vgl. Palandt 312 Rn. 6) b) Nr.2 Anlässlich einer vom Unternehmer durchgeführten Freizeitveranstaltung Entscheidend ist, dass das Freizeitangebot und die Verkaufsveranstaltung so miteinander verbunden sind, dass der Verbraucher in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt wird, so dass er den Verkaufszweck der Veranstaltung nicht unmittelbar erkennt, weil dies für ihn in den Hintergrund rückt. Beispiele: Kaffee,- Verkaufs- und sonstige Werbefahrten, Filmvorführungen, Modenschauen, Tanzveranstaltungen, Wanderlagerveranstaltungen oder Weinproben. Eine Freizeitveranstaltung scheidet aus, wenn nicht das Freizeiterlebnis, sondern die Verkaufsabsicht des Veranstalters erkennbar und das Bild beherrschend im Vordergrund steht. (P) Gewinnspiele (P) Tag der offenen Tür m.e. keine Freizeitveranstaltung, da offensichtlich ist, dass Mitglieder geworben werden sollen c) Nr.3 im Anschluss an überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen Verkehrsmittel: Bus, Bahn, Schiff, Flugzeug, nicht aber: der private Pkw öffentlich zugängliche Verkehrsflächen: im Grunde alles nicht aber: private Sport-, Park- oder Campingplätze Ansprechen muss überraschend sein. Dürfte daher z.b. bei aufgestellten Ständen außerhalb der Fitnessräumlichkeiten nicht mehr anwendbar sein. d) Ausnahmen des Widerrufsrechts, 312 Abs.3 BGB - mündliche Verhandlungen nach Nr.1 auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers - Leistung wird bei Vertragsschluss sofort erbracht - Notarielle Beurkundung 2. Widerrufsrecht nach 312d ivm. 355 BGB bei Fernabsatzverträgen Verträge u.a. über Dienstleistungen die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, 312b BGB Anwendbar z.b. bei Fax, , Rundfunk, Telefon, Kataloge, Briefe. Der Vertrag muss unter ausschließlicher Verwendung dieser Mittel geschlossen werden.
3 Dürfte daher praktisch nicht relevant werden. 3. Widerrufsrecht nach 495ff. ivm. 355 BGB bei Verbraucherdarlehensverträgen Klassische Verbraucherdarlehensverträge liegen hier offensichtlich nicht vor. Relevant kann dies allenfalls mal in den Fällen des 499 Abs.2 BGB bei sog. Teilzahlungsgeschäften werden. Dies wird in letzter Zeit häufiger geltend gemacht Die Vorschriften der BGB umfassen lediglich Verträge, in denen ein Unternehmer einem Verbraucher einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe gewährt. Maßgeblich ist, dass es sich bei Fitnessverträgen um Dauerschuldverhältnisse handelt. Kennzeichnend hierfür ist, dass für die Dauer der Laufzeit ständig neue Leistungs-, Neben- und Schutzpflichten entstehen und dass ein dauerndes Verhalten sowie wiederkehrende Leistungen geschuldet werden. Einerseits werden von den Betreibern über einen Zeitraum hinweg Anlage, Geräte, Personal, Sauna, Umkleideraum und regelmäßige Kurse zur Verfügung gestellt. Auf der anderen Seite kann das Mitglied ohne das dies von Anfang an zeitlich genau festgelegt ist die Leistungen nach Belieben nutzen. Im Gegenzug dafür zahlt das Mitglied ähnlich wie bei einem Mietvertrag einen monatlichen Beitrag. Der Teilzahlungsvertrag, 501 BGB, fällt hierbei unter den Begriff des Zahlungsaufschubs und entspricht inhaltlich dem früheren 4 Abs.1 S.5 Nr.2 VerbrKrG. Kennzeichnend ist, dass zugunsten des Verbrauchers vertraglich von der Leistungszeitbestimmung insbesondere des 271 BGB abgewichen wird (Palandt vor 499, Rn.3). Der Verbraucher erhält hier eine einmalige Leistung aus einem Kauf- Werk- oder Dienstvertrag, muss aber dafür seine Gegenleistung nicht auf einmal erbringen. Dies ist auch direkt der Legaldefinition in 499 Abs.2 BGB zu entnehmen. (Lieferung einer bestimmten Sache, Erbringung einer bestimmten anderen Leistung). Damit liegt aber gerade kein Dauerschuldverhältnis vor. Die Vorschrift des 501 ist daher weder direkt noch analog auf diese Verträge anwendbar. 4. Einräumung eines vertraglichen Rücktrittsrechtes ohne weiteres möglich IV. Laufzeit von mehr als 2 Jahren? 1. Nach 309 Nr.9a) keine längere Vertragsbindung als 2 Jahre möglich (P) Vorlaufzeiten Vielfach Divergenz zwischen Datum der Vertragsunterzeichnung und Datum des eigentlichen Zahlungsbeginns. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Durch die Einräumung von Vorlaufzeiten wird die höchst mögliche Vertragsdauer von 2 Jahren in unzulässiger Weise überschritten (P) Gratismonate vor oder nach der Grundlaufzeit Für Gratismonate vor der eigentlichen Vertragslaufzeit gilt das zur Vorlaufzeit gesagte. Lediglich soweit neben den Gratismonaten ein jederzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt wird, dürfte dies zulässig sein. Gegen die Einräumung von Gratismonaten nach der eigentlichen Vertragslaufzeit bestehen keine Bedenken, da maßgeblich die Bindungsdauer des Vertrages ist. Hier ist es dem Mitglied freigestellt, ob es die Monate nutzen möchte oder eben nicht (vgl. AG Beckum) 2. Durch Vereinbarung als Individualvereinbarung
4 Grundsätzlich sind hier längere Laufzeiten möglich. Individualvereinbarungen gehen den AGB vor. Problem ist immer die spätere Beweisbarkeit, ob die Vereinbarung noch als Individualvereinbarung gilt oder als AGB. Bsp.: Vordrucke Zusatzvereinbarung oder selbst vom Mitglied vollständig geschriebene Vereinbarungen können im Einzelfall als AGB gelten Maßgeblich ist immer, dass eine mehrfache Verwendungsabsicht besteht. 3. Durch Rechtsverzicht Sofern bei den Vertragsverhandlungen deutlich darauf hingewiesen wird (schriftlich), dass eigentlich die vereinbarte Laufzeit von über 2 Jahren nach AGB Recht nicht zulässig ist, dass Mitglied aber in Kenntnis dieser Unwirksamkeit dennoch eine längere Laufzeit möchte, kann von einem Rechtsverzicht ausgegangen werden. Dies hätte zur Folge, dass eine spätere Berufung auf die eigentliche Unzulässigkeit der Laufzeitvereinbarung nicht mehr möglich ist. Bisher noch keine Rechtsprechung in diesem Bereich 4. Problem der lebenslangen Mitgliedschaft Hier dürften Probleme insbesondere im Hinblick auf Widerrufsmöglichkeiten, Sittenwidrigkeit durch Knebelung o.ä. bestehen. 5. Rechtsfolge einer unzulässigen Laufzeitvereinbarung Der Vertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist nach den gesetzlichen Fristen ordentlich kündbar. Anlage Beispiel einer Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] (1) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) [oder durch Rücksendung der Sache] (2) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] (2). Der Widerruf ist zu richten an: (3) Widerrufsfolgen (4) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben] (5). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind [auf unsere Kosten und Gefahr] (7) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] (2) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Besondere Hinweise (8) Finanzierte Geschäfte (9) (Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) (10) Gestaltungshinweise
5 1. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz einem Monat". 2. Der Klammerzusatz kann bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen, entfallen. 3. Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, -Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse. 4. Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft). 5. Der Klammerzusatz entfällt bei Widerrufsrechten nach 485 Abs. 1 BGB. 6. Bei Finanzdienstleistungen ist folgender Satz einzufügen: Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen." 7. Ist entsprechend 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist an dieser Stelle in das Muster folgender Text aufzunehmen: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei." 8. Bei einem Widerrufsrecht gemäß 312d Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.)." Gilt das Widerrufsrecht nach 312d Abs. 1 BGB für einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen, lautet der Hinweis wie folgt: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben." Bei einem Widerrufsrecht nach 485 Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen: Die Widerrufsfrist verlängert sich auf einen Monat, wenn Ihnen nicht bereits vor Vertragsschluss ein Prospekt über das Wohnungsobjekt ausgehändigt worden ist oder wenn der Prospekt nicht in der Sprache des Staates, dem Sie angehören oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, abgefasst ist. Ist der Prospekt in deutsch abgefasst, gilt dies, wenn Sie Bürger oder Bürgerin eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums sind, nur, wenn Sie um einen Prospekt in der oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes gebeten und ihn nicht erhalten haben. Bei Widerruf müssen Sie ggf. auch die Kosten einer notariellen Beurkundung erstatten." Sofern bei einem Widerrufsrecht nach 495 Abs. 1 BGB eine Regelung einschlägig ist, nach der der Widerruf bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung des Darlehens als nicht erfolgt gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
6 Ihr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn Sie das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlen." Diese Rubrik entfällt, wenn keiner der vorgenannten Fälle einschlägig ist. 9. Die nachfolgenden Hinweise für finanzierte Geschäfte können entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt. Wenn für das finanzierte Geschäft belehrt werden soll, lautet der Hinweis wie folgt: Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat." Wenn für den Darlehensvertrag belehrt werden soll, lautet der Hinweis wie folgt: Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrags sind, oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären. Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert, gilt Folgendes: Wenn Sie diese Sache im Falle des Widerrufs ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben Sie dafür ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind [auf Kosten und Gefahr Ihres zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten." Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 der vorstehenden Hinweise durch den folgenden Satz zu ersetzen: Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt."
7 10. Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter Ende der Widerrufsbelehrung" oder durch die Wörter Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen." (C) Alle Rechte vorbehalten
Widerrufsbelehrung. Gestaltungshinweise [1] Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz einem Monat.
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