Supply Chain Risk Management (SCRM)

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1 Supply Chain Risk Management (SCRM) 2 und Verträge Eingangsmotivation Lieferanten und Kunde arbeiten seit Jahren erfolgreich zusammen. Es gab nie nennenswerte Probleme in Bezug auf Termintreue oder Qualität. Wenn doch, konnte man sich immer gut einigen. Ein neuer Einkaufsleiter bringt mit seinem Wunsch, detaillierte und umfangreiche Verträge mit allen Lieferanten zu schließen, Unruhe ins Tagesgeschäft. Die Lieferanten sind irritiert von diesem neuen Vorgehen und bezeichnen es als bürokratisch und unnötig. Der Einkaufsleiter meint, dies sei eine Maßnahme des Supply Chain Risk Management. Nachdem wir uns ein wenig Gedanken gemacht haben über die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit von juristischen Formalien im Einkauf, betrachten wir nun näher, warum wir diese eigentlich beachten sollten. Wir wollen also die Sinnfrage stellen. Sie müssen sich dazu vor Augen führen, dass ein formaljuristisch wirksamer und inhaltlich optimierter Vertrag an sich keinen Selbstzweck darstellt. Sie verfolgen bestimmte Ziele mit einem Vertrag, die Sie ihm Zuge des Vertragsschlusses im Auge behalten und über alle formaljuristischen Erwägungen stellen sollten. Mit anderen Worten: Der Vertrag ist nicht das Ziel, sondern ein rechtliches Instrument, mit dessen Hilfe Sie Ihre Ziele erreichen können. In vielen Seminaren und Gesprächen, die ich mit Einkäufern geführt habe, haben wir eine Reihe von Zielen identifiziert, die sich vielleicht so zusammenführen lassen: Einen günstigen Preis erzielen. Die Spezifikation/Funktionalität der Ware klar beschreiben. Sicherstellen, dass die Ware zum vereinbarten Preis (ohne Preissteigerungen) geliefert wird. Verfügbarkeit der Ware zur rechten Zeit. Verfügbarkeit der Ware am rechten Ort. J. Bohnstedt, Vertragsrecht im Einkauf, DOI / _2, Springer Fachmedien Wiesbaden

2 10 2 Supply Chain Risk Management (SCRM) und Verträge Sicherstellen, dass die Ware die notwendige Qualität, Funktionalität, Sicherheit und Haltbarkeit aufweist. Vermeidung von Mehrlieferungen. Vermeidung von verfrühten Lieferungen. Kosten niedrig halten bei Transport, Lager, Zusatzleistungen. Wenn dem Unternehmen Schäden entstehen wegen Nichteinhaltung der Vereinbarung, sollen diese vom Lieferanten ersetzt werden. Alle preis- und kostenrelevanten Ziele sind Standardaufgaben des Einkaufs. Die übrigen Ziele mit Bezug auf Zeit, Ort und Qualität werden aber zunehmend mit dem Begriff Supply Chain Management ( SCM ) zusammengefasst. Verträge können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung aller genannten Ziele leisten. Ganz klar dient ein Vertrag dazu, Preise zu vereinbaren. Der Vertrag legt aber gleichzeitig ganz automatisch auch den Ort, die Zeit und selbst die Qualität einer Lieferung fest. Verträge sind also unmittelbares Supply Chain Management. Aber ein Vertrag kann noch mehr leisten, nämlich Instrument sein für ein Risikomanagement in der Supply Chain. Im Folgenden fokussieren wir auf das Supply Chain Risk Management im Einkauf. 2.1 Absicherung der Supply Chain In Zeiten der Globalisierung stehen nicht mehr einzelne Unternehmen im Wettbewerb, sondern die bessere Wertschöpfungskette setzt sich durch im Wettbewerb um Marktanteile. Der Druck, die Prozesse immer kostengünstiger und reaktionsfähiger zu gestalten, hat zu einem Abbau der Wertschöpfungstiefe und der Beschneidung von Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. großen Lagerbeständen, geführt. Moderne Konzepte zur Gestaltung der Beschaffungsprozesse, wie Global Sourcing, Single Sourcing, Vendor Management Inventory, Kan Ban und Lean Production oder just in time sind in den Fokus gerückt. Dadurch sind die Wertschöpfungsketten anfälliger für die verschiedenen Risiken geworden, die eine zeitgerechte Versorgung der beteiligten Unternehmen mit Produkten in der geforderten Qualität verhindern können. Besonders eindrücklich waren hier in letzter Zeit die Tsunamis in Südostasien 2004 bzw. in Japan 2011, eine Häufung von Schlechtwetterereignissen, die Eindämmung von Tierseuchen wie SARS und Schweinepest oder terroristische Anschläge. Aber auch die erhöhte Volatilität von Rohstoffpreisen und Währungskursen bedrohen die Kernziele des Einkaufs. Trotzdem verfügte 2009 nur die Minderheit der deutschen Unternehmen über ein systematisches Risikomanagement (Deutsche Bank, Ergebnisse einer repräsentativen Telefonumfrage bei 400 Unternehmen, 2009). Hier wurde in letzter Zeit einiges in der Wissen-

3 2.2 Verpflichtung zum Supply Chain Risk Management? 11 schaft getan (zum zur Einführung eines Supply Chain Risk Management im Projekt SiTRisk der TU Hamburg-Harburg, Prof. Dr. Kersten), aber auch in den Unternehmen vor allem der Logistikbranche. Oft werden in Unternehmen aber noch die Möglichkeiten und Einflüsse des Vertragsrechts auf das Risikomanagement unterschätzt. Ganz naheliegend ist dabei schon die Überlegung, dass Supply Chain Risk Management gerade die Grenzen des eigenen Unternehmens überschreitet und ganzheitlich den Blick auf die gesamte Wertschöpfungskette vom Rohstofflieferanten bis zum Endkunden erfasst. Das bedeutet, dass jede Steuerung des Risikos nicht mehr mit üblichen Managementmethoden, letztendlich dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, erfolgt, sondern über verbindliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten. Statt des Bandes des Arbeitsvertrages wird die Verbindlichkeit über den Kaufvertrag, eine Qualitätssicherungsvereinbarung oder einen Konsignationslagervertrag hergestellt. Schon die Vereinbarung von einfachen Warenausgangskontrollen wird für den Lieferanten nur verbindlich, wenn hierzu eine vertragliche Vereinbarung besteht. Wird die Warenausgangskontrolle unterlassen, stehen dem Kunden keine Einwirkungsmöglichkeiten zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung jedoch steht ein ganzes Arsenal juristischer Sanktionen zur Verfügung, um die gewünschten Maßnahmen auch durchzusetzen. Auch die Verlagerung von Risiken auf den Lieferanten wird für diesen nur bindend, wenn er vertraglich dazu verpflichtet wird. 2.2 Verpflichtung zum Supply Chain Risk Management? Es gibt keine Verpflichtung ein bestimmtes Maß an Sicherheit für die Supply Chain herzustellen. Eine solche Idee erinnert an eine Art Unternehmens-TÜV, in dem standardisierte Testverfahren zu einem Ergebnis führen, das als bestanden oder nicht bestanden klassifiziert wird. Eine solche statische Methode hat Vorteile, führt aber auch zu einem Stillstand der Bemühungen. In Hinblick auf die Absicherung der Supply Chain gibt es keine festen Vorgaben. Die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben vor allem im GmbH, aber auch im Aktiengesetz stellen auf eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ab, die mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns vorzunehmen ist. Gerade als Fremdgeschäftsführer oder vorstand wird das Vermögen Dritter in deren Sinne verwaltet und dies setzt die Einhaltung gewisser Standards voraus. Also wird der Anteilseigner des Unternehmens Wert darauf legen, dass die Supply Chain hinreichend abgesichert wird. Welche Standards dies sind, bleibt jedoch im Gesetz unbestimmt. Sicher ist hingegen, dass nicht ordnungsgemäße Organisation des Unternehmens eine Verletzung der Pflichten als eine Organ der Gesellschaft (Vorstand, Geschäftsführer) oder als Arbeitnehmer darstellt und zu einer per-

4 12 2 Supply Chain Risk Management (SCRM) und Verträge sönlichen Haftung führen kann. Hinsichtlich des Organs der Gesellschaft kann die Gesellschaft sogar verpflichtet sein, Haftungsansprüche gegen diese durchzusetzen. Man kann sich behelfen mit einem Vergleich mit dem Stand der Technik, der bei der Qualität und der Sicherheit von Produkten eine Rolle spielt. Als Verantwortlicher für Supply Chain Risk Management in einem Unternehmen sollte man also versuchen, den Stand der Technik in dieser Hinsicht zu erreichen. Der Stand der Technik wird zum einen durch Normen definiert, aber auch durch die gelebte Praxis und die etablierten Erkenntnisse der Wissenschaft zum Thema Supply Chain Risk Management. Einen weiteren Hinweis kann man dem Konzept der Fahrlässigkeit (siehe hierzu auch Kap. 10.3) entnehmen. Ein Ziel des Supply Chain Risk Managements im Einkauf ist es, die Lieferfähigkeit Ihres Unternehmens sicher zu stellen. Das setzt eine funktionierende Supply Chain voraus. Fällt aber ein Lieferant aus und ist keine Ersatzlieferung rechtzeitig möglich, sind Sie rechtlich schuld daran. Das Argument, man habe den Ausfall des Lieferanten nicht vorhersehen können, er sei immer zuverlässig gewesen, ist rechtlich nicht anerkannt. Der Bundesgerichtshof weist regelmäßig in seinen Urteilen das so genannte Beschaffungsrisiko dem einkaufenden Unternehmen zu. Wenn Ihre Supply Chain nicht funktioniert, sind Sie automatisch schuld daran. Sie haben also fahrlässig gehandelt, wenn der Lieferant Sie im Stich lässt. Die unangenehme Folge ist dann, dass auch Schadenersatz zu leisten ist, was nicht der Fall wäre, wenn Sie nicht fahrlässig gehandelt haben. Alle Risiken, die nicht mehr Vorlieferanten betreffen, sondern Sie selbst und Ihre Fertigung, ziehen Sie ohnehin in Betracht, unterziehen sie einer Risikobewertung und treffen Gegenmaßnahmen. Tut man dies nicht, handelt man fahrlässig (beachtet nicht die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt) und haftet auf Schadenersatz. Das deutsche Recht sieht dieselben schweren Konsequenzen auch für alle Risiken aus der Sphäre ihrer Vorlieferanten und Lieferanten vor, aber sie können den Eintritt der Haftung verhindern durch tatsächliche Maßnahmen, die sie ihren Lieferanten aufbürden. Nur der Nachweis, dass man die Lieferkette so gewissenhaft gegen einen Ausfall abgesichert habe, dass gewissermaßen ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, kann den Vorwurf der Fahrlässigkeit entkräften. Nebenbei: Höhere Gewalt gibt es im deutschen Kauf- und Werkvertragsrecht nicht (Ausnahmen sind die Gastwirtshaftung und die Verjährung). Näheres hierzu finden sie in Kap Der Standard der Risikominimierung in der Supply Chain sollte also so sein, dass das in der konkreten Situation erforderliche Maß an Sorgfalt angewendet wurde, um die Lieferfähigkeit sicher zu stellen. Dies kann im Zweifelsfall den Unterschied zwischen Schaden-

5 2.4 Vertragsmängel als Risiko in der Supply Chain 13 ersatz wegen Produktionsausfällen beim Kunden oder nur einer Stornierung des Auftrages bedeuten. Auch diese rechtliche Folge spricht für eine Investition in das Supply Chain Risk Management. Die Absicherung der Supply Chain bedeutet, die zeitgerechte Belieferung mit den benötigten Produkten am richtigen Ort in der erforderlichen Qualität sicherzustellen. Das Ziel des Einkaufes und des Unternehmens im Ganzen kann es aber nicht sein, die Risiken in der Supply Chain so weit wie möglich zu minimieren. Als limitierendes Element sind immer auch die Kosten des Supply Chain Risk Management zu beachten, denn im Ergebnis ist das Ziel, Gewinne zu erzielen, die dann den Mitarbeitern, den Unternehmenseignern dem Unternehmen selbst oder allen dreien zugeführt werden. 2.3 Umsetzung von Supply Chain Risk Management Risikomanagement, das den Lieferanten einbindet, bedeutet oftmals die Durchsetzung von Maßnahmen, die diesen Geld kosten oder zu kosten drohen. Wie gelingt es nun den Lieferanten trotzdem am Risikomanagement zu beteiligen? Dies wird nur über rechtlich verbindliche Verträge erfolgen können. Denn Verträge sind geradezu prädestiniert als Instrument für die verbindliche Schnittstellenbeschreibung zu einem anderen Unternehmen. Dies bedingt in der laufenden Geschäftsbeziehung bestehende Verträge so zu ändern, dass der Lieferant zusätzliche Risiken aus der Supply Chain übernimmt oder Maßnahmen zur Risikoabwehr durchführt. Zu jedem Supply Chain Risk Management gehört natürlich auch die Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der getroffenen Maßnahmen und die Messung des Erfolges. Ohne Durchsetzung der Maßnahmen ist das Risikomanagement wirkungslos. Viele Unternehmen sehen in ihren Qualitätssicherungsvereinbarungen der Logistikvorschriften keine rechtlichen Verträge und streben auch gar nicht an, diese rechtlich verbindlich zu machen. Aber auch die Umsetzung von Supply Chain Risk Management setzt rechtlich verbindliche Verträge voraus. 2.4 Vertragsmängel als Risiko in der Supply Chain Wie eben gezeigt, ist Risikomanagement zwar nicht gesetzlich verpflichtend, aber das Fehlen von Risikoevaluierung und das Unterlassen geeigneter Maßnahmen zur Minimierung der relevanten Risiken führt zu Sanktionen. Es liegt also im persönlichen Interesse der für die Supply Chain Verantwortlichen, Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Wie noch aufgezeigt werden wird, werden wirksame Verträge im Einkauf aber oft nicht geschlossen. Bestellung und Auftragsbestätigung bleiben unverbindliche Absichtserklärungen und E-Procurement-Prozesse verhindern zum Teil sogar die Einhaltung rechtlich zwingender Vorgaben (siehe Kap. 4.5 und 4.6). Das führt zu der Frage, wie sich die Nichtbeachtung von juristischen Formalien auf das Risiko in der Supply Chain auswirkt. In den meisten Fällen werden Konflikte in der

6 14 2 Supply Chain Risk Management (SCRM) und Verträge Lieferantenbeziehung natürlich durch konstruktive Gespräche gelöst, weil beide Parteien ein Interesse an der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung haben. Diese Überlegung macht deutlich, dass das Ergebnis der Konfliktlösung direkt davon abhängt, wer das größere Interesse an der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung hat. Eine Erfüllung der getroffenen Zusagen können sie dann durchsetzen, wenn dem Lieferanten jedes alternative Szenario noch weniger wünschenswert erscheint, als seine Verpflichtungen zu erfüllen. Für einen Lieferanten wird ein Geschäft wegen Rohstoffpreiserhöhungen zum Verlustbringer oder er ist wegen Produktionsschwierigkeiten nicht in der Lage, alle Kunden vollständig zu beliefern. Er wird dann versuchen, sich seiner Verpflichtung zu entziehen, wenn er den Verlust der Geschäftsbeziehung nicht fürchten muss. Der stärkere Partner ist immer derjenige, der den anderen leichter ersetzen kann. Als letztes Argument verbleibt dem Einkauf die Drohung keine weiteren Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren und die Geschäftsbeziehung abzubrechen. Eine Drohung kann aber auch darin liegen, einen Lieferanten auf eine konzernweite Blacklist zu setzen, sodass auch im Konzern keine Aufträge mehr vergeben werden oder es kann sogar soweit gehen, den Ruf des Lieferanten in der Branche zu zerstören. Vor allem in der Automobilindustrie wird oft damit gedroht, den OEM (Hersteller des fertigen PKW) von den Schwierigkeiten in Kenntnis zu setzen. Dem OEM ist es meistens egal, ob sein Tier 1 oder Tier 2 Lieferant am Ende den Kürzeren zieht, sein Interesse ist darauf gerichtet, eine termintreue und qualitätsgerechte Lieferung des Tier 1 Lieferanten zu sichern. Jeder, der dies bedroht, läuft Gefahr, als Unruhestifter aus der Supply Chain herausgenommen zu werden. Diese Drohung wird aber nur als real empfunden, wenn ein Wechsel des Lieferanten auch möglich ist. Wenn dies nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten möglich ist, wird es sehr schwer werden, ohne juristische Verbindlichkeit Absprachen durchzusetzen. Eine solche Abhängigkeit von einem Lieferanten entsteht in unterschiedlichen Situationen. Die wichtigsten sind sicher die folgenden: Umsatzanteil beim Lieferanten zu gering (nur C-Kunde). Lange Vorlaufphase für Qualitätssicherung in der Massenfertigung. Konzentrationswirkung auf Lieferantenseite. Alleinstellung durch Patentschutz (Zwangspatente sind möglich). Know-how ist mit der Fertigungstiefe auf den Lieferanten übergegangen.

7 2.4 Vertragsmängel als Risiko in der Supply Chain 15 Dies zeigt, dass bestimmte Maßnahmen im Supply Chain Risk Management, wie Verlagerung der Fertigung zum Lieferanten, Auswahl finanzstarker Lieferanten und hohe Investitionen in die Qualität beim Lieferanten wiederum auch zum neuen Risiko im Supply Chain Risk Management werden können. Sollte aber der Käufer vom Verkäufer in einem der oben gezeigten Fälle abhängig sein, dann ist es unumgänglich, den Vertragspartner auf andere Weise zu zwingen, das zu tun, was er im Vertrag versprochen hat zu tun. Hier kommt das Gewaltmonopol des Staates in Spiel. Die meisten Industriestaaten und Schwellenländer verfügen über ein funktionierendes Rechtssystem. Dieses beinhaltet das so genannte Gewaltmonopol des Staates. Das bedeutet einfach gesagt, nur der Staat darf Gewalt anwenden, um Rechtsansprüche durchzusetzen, der Bürger aber nicht. Wenn der Bürger, hier ein Unternehmen als Käufer, etwas gegen einen anderen Bürger, hier das verkaufende Unternehmen, gegen dessen Willen durchsetzen möchte, so muss er auf den Staat zurückgreifen. Dieser kann zum die Lieferung erzwingen oder, falls dies nicht mehr möglich ist, eine Kompensation des entstandenen Verlustes durchsetzen. Neben dem Entzug von Umsatz kann dem Lieferanten also mit juristischen Sanktionen gedroht werden. Dieses zweite Standbein ihres Drohpotentials besteht aber nur, wenn das alternative Szenario eines Gerichtsverfahrens in der Verhandlung ebenso abschreckend wirkt, wie der Entzug von Umsatz in einer normalen Geschäftsbeziehung. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass sie theoretisch Recht bekommen können und zwar vor dem zuständigen Gericht. Sie bekommen dort aber nur Recht, wenn Sie die Regeln des Gerichtes beachten und das sind formaljuristische Aspekte. Natürlich spielen auch branchenübliche Gepflogenheiten eine Rolle, im Zweifel wird aber das Gesetz zur Anwendung kommen. Bei energieerzeugenden Anlagen ist es üblich, von Garantiewerten zu sprechen, die die Anlage einhalten muss. Darunter ist im branchenüblichen Sprachgebrauch nicht zu verstehen, dass hier eine Garantie gewährt werden soll (zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung unten, Kap. 15), es handelt sich vielmehr um eine technische Spezifikation. Vor Gericht wird es schwer werden, den Richter oder die Richterin von Ihrem Verständnis zu überzeugen, insbesondere weil der Wortlaut (und höchstwahrscheinlich auch Ihr ehemaliger Vertragspartner ebenfalls sehr vehement) klar gegen Sie spricht. Im Ergebnis kommt es also nur auf die juristische Korrektheit an. Dass Sie sich völlig konform mit den definierten Arbeitsprozessen Ihres Unternehmens oder den Gepflogenheiten in Ihrer Branche verhalten, bietet keine Sicherheit. Das Gericht ist gehalten, sich am geltenden Recht zu orientieren. Nur wo dieses Spielräume lässt, haben Geschäftsüblichkeiten und kaufmännische Regeln Raum.

8 16 2 Supply Chain Risk Management (SCRM) und Verträge Ziel des Vertragsschlusses ist es also, einen wirksamen, vor Gericht durchsetzbaren Vertrag zu schaffen und zwar den Regeln des Gerichts, nicht nach Ihren oder denen der Branche, in der Sie tätig sind. Beim Einkauf im Ausland beurteilen Sie bitte aufs Neue, wie wichtig ein Vertrag ist. Während in manchen Kulturen Verträge generell keinen so großen Stellenwert haben wie bei uns, kann es darüber hinaus (noch) an einem effizienten und neutralen Rechtssystem fehlen. Es gibt Staaten, in denen das Gewaltmonopol nicht beim Staat liegt, sondern faktisch auf den Schultern vieler unterschiedlicher Gruppen ruht. Ob es in solchen Staaten Sinn macht, einen bis ins feinste ausgefeilten Vertrag zu verhandeln, erscheint zumindest fraglich. Hier ist eine tatsächliche Absicherung wirksamer, also beispielsweise nicht in Vorleistung zu gehen und Zahlungen einzubehalten, bis die Mangelfreiheit feststeht etc. 2.5 Ziele des Vertrages im SCRM Wir können damit feststellen, dass Verträge im Supply Chain Risk Management eine wichtige Rolle spielen und dazu im Wesentlichen vier wichtige Aspekte berücksichtigen müssen: 1. Der Vertrag soll Rechtssicherheit schaffen, also sicherstellen, dass die gemachten Versprechen eingehalten werden. 2. Der Vertrag soll klarstellen, welche Leistung der Lieferant zu welchem Zeitpunkt in welcher Menge an welchem Ort und in welcher Qualität liefern soll und welche Gegenleistung ich dafür erbringen muss. 3. Risiken, die andere besser beherrschen, können auf diese verlagert werden. 4. Der Vertrag soll die Rechtslage zu meinen Gunsten verbessern. Wir betrachten diese Aspekte nacheinander: Klarstellung Der Vertrag ist der ideale Ort, um nach langen und variantenreichen Verhandlungen endlich einmal klarzustellen, was der Lieferant tun soll und was der Käufer im Gegenzug zu tun bereit ist. Leider gelingt dies nicht immer. Sie können sich im Moment des Vertragsschlusses unmöglich vorstellen, auf welch kreative Weise Ihr Vertragspartner die eben noch als glasklar und unmissverständlich empfundene Formulierung auslegen und ganz neu verstanden wissen will. Sie müssen sich bei jeder Formulierung eines Vertrages vor Augen halten, dass sie dieses Stück Papier nie wieder anfassen werden, wenn der Vertrag problemlos erfüllt wird. Der Vertrag wird erst dann wieder aus dem Archiv geholt, wenn man grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten hat und sich eine neutrale Lösung des Problems von dem Vertrag erhofft. Natürlich versucht nun jeder den Vertrag so zu verstehen und zu lesen, wie es der eigenen Meinung entspricht. Ist es möglich, die gewählte Formulierung unterschiedlich auszulegen, geht dies meistens zu Lasten desjenigen, der dringend eine vertragliche Antwort auf die umstrittene Frage benötigt.

9 2.5 Ziele des Vertrages im SCRM 17 Der Käufer einer elektrischen Anlage möchte einen Schaltplan und eine Dokumentation ohne Aufpreis bekommen. Der Lieferant meint, dass die bereits gelieferten Unterlagen ausreichend seien. Der Vertrag ist zur Frage des Umfangs der Dokumentation nicht ausreichend klar. Der Käufer fragt seinen Justiziar, ob man dies nicht vor Gericht durchsetzen könne. Das Justiziar meint: Es kommt darauf an. Die Chancen zu gewinnen liegen bei 60 %. Nach meiner Erfahrung reicht diese Wahrscheinlichkeit nicht aus, um das Risiko eines verlorenen Prozesses, das ja nicht nur finanzieller Art ist, einzugehen. Auch wenn die Formulierung in dem Vertrag also überwiegend die Auffassung des Käufers stützt, folglich gar nicht mal schlecht gelungen ist, bleibt sie in der Praxis völlig wirkungslos, weil für eine Durchsetzung von Rechten eine höhere Gewinnchance benötigt wird. Wenn Sie somit eine bestimmte Regelung im Vertrag benötigen, der Vertragspartner dies aber nicht möchte, ist es nicht ausreichend, diese nur oberflächlich oder halt irgendwie mit hinein zu nehmen. Hier muss eine Einigung erzielt und eine klare Lösung gefunden werden. Ansonsten haben Sie mit einer auslegungsfähigen Regelung nichts gewonnen, weil Sie diese nie durchsetzen werden. Andersherum genügt es, die Regelungswünsche Ihres Vertragspartners zu verwässern, um ihn an deren Durchsetzung wirksam zu hindern. Nur der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass Klauseln, die Ihnen auf den ersten Blick dubios oder sogar unrichtig erscheinen, die aber vom Vertragspartner als üblich oder bloße Formalie bezeichnet werden, nicht akzeptiert werden dürfen. Die Aussage: Das schreiben wir so hinein, gelebt wird es natürlich anders., sollte Sie zu der Überlegung führen, ob es nicht besser ist, an dieser Stelle die Verhandlungen abzubrechen und einen anderen Partner zu finden. Bedenken Sie, dass es nie wieder so leicht sein wird, von Ihrem Lieferanten ein Zugeständnis zu erlangen, wie vor dem Vertragsschluss. Jede Unstimmigkeit sollte vorher besprochen, gelöst und sodann wie vereinbart in Worte gefasst und als Vertragsinhalt verbindlich gemacht werden. Die Hoffnung, man werde nachher noch eine Lösung finden oder das befürchtete Problem werde schon nicht auftreten, bleibt oft ein unerfüllter Wunsch. Ihr Lieferant beharrt meist deshalb auf einer bestimmten Regelung, weil er aus Projekten zuvor weiß, dass gerade hier ein Risiko besteht, das er wenn irgend möglich, gerne Ihnen zuschieben möchte. 7 7 Ein Vertrag hat also den Sinn, Antworten zu geben auf Fragen, die sich vermutlich während der Vertragsdurchführung stellen werden. Jeder schlecht verlaufene Beschaffungsvorgang birgt die Chance, in einer lessons learned Runde Anstoß für eine zukünftige vertragliche Regelung zu geben, die dieses Problem beim nächsten Mal besser regelt. Ein Mustereinkaufvertrag Ihres Unternehmens enthält also im besten Fall das gesammelte Wissen über die schlechten Einkaufprojekte der letzten Jahre.

10 18 2 Supply Chain Risk Management (SCRM) und Verträge Risikoverteilung Eine weitere Funktion, die ein Vertrag erfüllen kann, ist die Zuweisung bestimmter Risiken auf den einen oder den anderen Partner. sweise kann das Risiko, dass sich ein Baugrund als ungeeignet erweist und nur mit Mehraufwand nutzbar gemacht werden kann, entweder dem Bauherrn oder dem Auftragnehmer zugewiesen werden durch eine entsprechende Klausel im Vertrag. Musterklausel Der Auftragnehmer hat den Baugrund eingehend untersucht und festgestellt, dass dieser zur Errichtung der Anlage, wie in der Leistungsbeschreibung enthalten ohne Einschränkung geeignet ist. Diese Funktion des Vertrages ist natürlich vor allem im SCRM wichtig, wenn bestimmte Risiken auf einen Lieferanten verlagert werden sollen. Geschieht dies in der juristisch richtigen Weise, wird das Risiko auch mit allen finanziellen Konsequenzen tatsächlich verlagert, denn der Lieferant muss haften, wenn er das Risiko nicht beherrscht. Bei einer unverbindlichen Abrede über die Durchführung bestimmter Maßnahmen, bestünde keine Kompensationsmöglichkeit, wenn der Lieferant sich nicht an die Abrede hält. Eine ähnliche Wirkung hat auch ein Vendor Managed Inventory. Hier wird das Risiko unzureichender Lagerbestände dem Lieferanten auferlegt. Realisiert sich ein Risiko, ist er aus Verzug haftbar, wenn das Lager leer läuft. Es lohnt sich also, Risiken zu identifizieren, die besonders relevant sind, um diese dann dorthin zu verlagern, wo sie am besten beherrscht werden können. Verbesserung der Rechtslage Der Vertrag hat auch den Zweck, die Rechtslage zu Ihren Gunsten zu verbessern. Diese Funktion ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Wir müssen uns dazu vor Augen führen, dass zumindest in kontinentaleuropäisch geprägten Rechtssystemen ein geschriebenes Recht besteht. Sobald zwei Parteien einen Vertrag schließen, gilt das gesamte Gesetzes- und Richterrecht automatisch zusätzlich. Auch der Brötchenkauf am Morgen führt dazu, dass alle Gesetze zur Produkthaftung und -sicherheit mit vereinbart sind sowie sämtliche Rechtsprechung, mit der diese Regelungen in vielen Jahrzehnten verfeinert, mit Details ausgeschmückt und verzweigt worden sind. Das lässt sich per se nicht vermeiden. Wenn also das gesamte Vertragsrecht automatisch ohne gesonderte Erwähnung gilt, dann ist es hilfreich, zumindest die grundlegenden Regeln des Vertragsrechts zu kennen- weshalb sie auch in diesem Buch an späterer Stelle erläutert werden. Gleichzeitig mit dem Erlass der Gesetze hat der Gesetzgeber aber auch die Vertragsfreiheit zum höchsten Gut des Vertragsrechts gemacht. Das heißt, der Staat hält sich mit seinem Gesetz diskret im Hintergrund, wenn die Vertragsparteien partout etwas anderes zwischen sich gelten lassen wollen. Dieses Prinzip ist in der Aufklärung entstanden und mit den bürgerlichen Revolutionen nach 1800 umgesetzt worden. Mit dem Abschütteln des feudalen Systems und der erlangten Gleichheit und Freiheit der Bürger war es selbstverständlich, dass die Obrigkeit (der Staat) den Bürgern keine Vorschriften machen durfte,

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