Impulse für den Tourismus

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1 2015 Impulse für den Tourismus

2 DIE BILDER UND BILDTEXTE IN DIESER BROSCHÜ- RE BEZIEHEN SICH AUF DAS PROJEKT PARADIES DER BLICKE IN DER REGION WIENER ALPEN IN NIEDERÖSTERREICH. DAS PROJEKT WURDE 2014 IM RAHMEN DER VON DER TOURISMUSBANK INITIIERTEN UND BETREUTEN FÖRDERAKTION BUND-LÄNDER-INNOVATIONSMILLION LEUCHT- TURMPROJEKTE PRÄMIERT UND FINANZIERT. Pfluegl Impulse für den Tourismus. Nach einer kurzen Verschnaufpause hat die Österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft ihre Rolle als Konjunkturlokomotive wieder aufgenommen und investiert kräftig: sowohl die Anzahl der positiv abgewickelten Förderfälle (980 gegenüber 780 im Jahr 2013) als auch das über die Tourismusbank (ÖHT) betreute Investitionsvolumen (EUR 780 Mio. gegenüber EUR 593 Mio. im Jahr 2013) verdeutlichen diese Entwicklung anschaulich. Dieser positiven Entwicklung des Investitionsklimas steht aber nach wie vor eine schwierige Finanzierungssituation gegenüber. Die bestehenden und vom Kommerzbankensektor als übertrieben empfundenen Regulatorien Schlagworte BASEL III, CRR etc. hemmen die Finanzierungsbereitschaft und benachteiligen insbesondere die KMUs, die wesentliche Angebotsträger des österreichischen Tourismus sind. Gerade in dieser kritischen Situation zeigt sich, wie wichtig es ist, mit der ÖHT eine Fördereinrichtung zu haben, die neben ihrer Förderaufgabe auch die Funktion als Bank wahrnehmen kann und aus einer Hand Haftungen, Zuschüsse und Finanzierungen anbietet. Die durch das Auslaufen der Förderperiode notwendig gewordene Neufassung aller Förderrichtlinien der ÖHT hatte daher vor allem die Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten im Fokus. Sowohl hinsichtlich der Finanzierungsschwellen als auch der zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumina konnten deutliche Verbesserungen erreicht werden. Mit einem völlig neuen und budgetneutralen Förderprodukt den TOP-Impuls-Krediten deren attraktive Verzinsung mit rund 1 % p.a. aus einer Förderpartnerschaft zwischen dem Bund und der Europäischen Investitionsbank (EIB) möglich geworden sind, bieten sich der investierenden Tourismusbranche neue Kreditmittel an. Gemeinsam mit den seit Jahren erfolgreich eingesetzten TOP-Tourismus-Krediten und den ERP-Mitteln kann ÖHT 2015 Kredite über bis zu EUR 200 Millionen in die Tourismuswirtschaft bringen. Aber auch im Zuschussbereich sehen die neuen Förderrichtlinien Verbesserungen vor. Die Voraussetzungen, unter denen Projekte mit Zuschüssen gefördert werden können, sind jetzt noch klarer nach Investitionsinhalten und Projektdimension definiert; vor allem aber sind die bislang nur getrennt von sonstigen Förderprodukten vorgesehenen Barzuschüsse ab sofort auch mit einer Haftungsübernahme kombinierbar, womit ein zwar 5 % Zuschuss bekommen, aber die notwendige 95 %ige Restfinanzierung nicht zu bekommen der Vergangenheit angehört. Seit 1947 steht die ÖHT im Dienste der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft und ist vor allem auch durch ihre Branchenkenntnis und die enge Zusammenarbeit mit den Förderstellen der Länder und der Europäischen Union immer mehr zur zentralen Anlaufstelle für alle Förder- und Finanzierungsagenden geworden. Mit den nunmehr erneuerten TOP-IMPULS-RICHTLINIEN des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft geht die Erfolgsgeschichte in die nächste Runde. Mag. Wolfgang Kleemann und Mag. Dr. Franz Hartl Geschäftsführer der Tourismusbank 2 Impressum Herausgeber: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. Parkring 12a, 1010 Wien, Telefon: , oeht@oeht.at, Für den Inhalt verantwortlich: Franz Hartl und Wolfgang Kleemann, Geschäftsführer. Gestaltung: Armin Reautschnig, armin@designtist.at. Bildnachweis Cover: Wiener Alpen, Lierzer; Montage designtist. Bildnachweis: Wiener Alpen, Croy (2), Liebert (3), Lierzer (2). Druck: druck.at Text- & Druckfehler sowie Änderungen vorbehalten. Stand: März 2015.

3 Organe der Bank Aufsichtsrat Mag. Susanne Wendler, Vorsitzende UniCredit Bank Austria AG KommR Johann Schenner, Vorsitzender-Stv. WKO Bundesspartenobmann-Stv. der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Dr. Helmut Breit Raiffeisen ÖHT Beteiligungs GmbH Dr. Johann Breit Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Mag. Christian Heidrich UniCredit Bank Austria AG Mag. Gregor Hoch Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung Mag. Rainer Ribing WKO - Geschäftsführer der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft DI Bernhard Sagmeister Austria Wirtschaftsservice GmbH Mag. Martina Titlbach-Supper BMWFW Leiterin der Abteilung Tourismus-Förderungen Staatskommissäre Walter Erlinger, Staatskommissär Bundesministerium für Finanzen Mag. Bernhard Schatz, Staatskomm.-Stv. Bundesministerium für Finanzen Geschäftsführung Mag. Dr. Franz Hartl Mag. Wolfgang Kleemann

4 Die Tourismusbank Der TOP-TOURISMUS-IMPULS Das Auslaufen der Programmplanungsperiode brachte auch eine Neufassung 2014 bis 2020 sämtlicher Förderrichtlinien mit sich. Dabei wurde die Chance genutzt, bewährte Fördermodelle weiter zu präzisieren, durch neue Ideen und Schwerpunkte zu ergänzen und die Fördermechanismen von Bund/ÖHT mit denen der Länder noch besser zu verschränken. Im Mittelpunkt der Fördertätigkeit steht das Bemühen, der Tourismus- und Freizeitbranche auch in einem gesamthaft schwierigen Finanzierungsumfeld Zugang zu langfristigen und zinsstabilen Investitionskrediten zu schaffen. Gerade die Entwicklungen der letzten Monate Stichwort Krise des Schweizer Franken hat gezeigt, dass spekulative Finanzierungsformen der Branche kaum helfen. Auch die Diskussionen um alternative Finanzierungsformen haben für die Tourismuswirtschaft bislang keine nennenswerte Bedeutung gefunden. Die Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind klein strukturiert, dementsprechend werden auch relativ kleine Finanzierungstranchen nachgefragt das durchschnittliche Kreditvolumen bei Krediten an die Tourismuswirtschaft liegt bei knapp 1,8 Millionen Euro, das ist viel zu klein für Fondslösungen, Anleihen oder sonstige Alternativen. Es bestätigt einmal mehr den geförderten Investitionskredit als wichtigstes Instrument zur Deckung des sehr spezifischen Finanzbedarfs von Hotellerie und Gastronomie. Dieser Überzeugung folgend setzen die nunmehr geltenden Top-Tourismus-Impuls Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft einerseits auf eine Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten der Tourismusbank, andererseits aber auf das Haftungsmodell, um Kommerzbanken auch unter den sehr umfangreichen regulatorischen Einschränkungen die Finanzierung von Tourismusprojekten möglich zu machen. Basisförderung: Haftungen HAFTUNGEN DER ÖHT STEHEN ZUR BESICHE- RUNG VON HAUSBANK-KREDITEN ZWISCHEN EUR 100 TSD. UND EUR 4,0 MIO. ZUR VERFÜGUNG. DIE HAFTUNGSQUOTE BETRÄGT GENERELL 80 %. ÖHT-BEHAFTETE AUSLEIHUNGEN SIND VON DER BANKSEITIGEN EIGENKAPITALUNTERLEGUNGS- PFLICHT BEFREIT. DIE IN DER VERGANGENHEIT GELTENDEN ZINSSATZ-OBERGRENZEN WURDEN ABGESCHAFFT DAMIT KÖNNEN BANKEN, DIE EINE HAFTUNG DER ÖHT ZUR BESICHERUNG IH- RER KREDITE AN DIE TOURISMUSWIRTSCHAFT HEREINNEHMEN, IHRE KREDITKONDITIONEN MARKTKONFORM GESTALTEN. Die Kreditvergabebedingungen für Banken haben sich durch die Regulatorien von BASEL III deutlich verändert. Der Risikoappetit der Banken wurde geringer, gleichzeitig führen Veränderungen der bankseitigen Eigenmittelvorschriften dazu, dass auch bei Banken Eigenkapital zunehmend zum Engpassfaktor wird. Bei Übernahme einer Haftung durch die ÖHT wandert das Finanzierungsrisiko großteils zur Tourismusbank und bleiben vorrangige Sicherheiten für die Hausbank frei. Wesentlich ist, dass hinter jeder Haftung der ÖHT eine Rückhaftung der Republik Österreich und damit deren Bonität steht. Damit verbessert sich nicht nur das Rating des Kreditnehmers, sondern bleibt das finanzierende Institut von der Verpflichtung, Eigenkapital zu hinterlegen befreit. Finanzierungen an die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erweitern somit die möglichen Gesamtausleihungen einer Kommerzbank. Haftungen der ÖHT können für sämtliche Investitionen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unabhängig vom Projektinhalt angesprochen werden und sind in einer Bandbreite zwischen EUR 100 Tsd. und bis zu EUR 4,0 Mio. sowohl für kommerzielle als auch für geförderte Kredite erhältlich. Zur Besicherung von ERP-Kleinkrediten stehen die ÖHT-Haftungen sogar schon ab EUR 20 Tsd. zur Verfügung. 4 Impulse für die Zukunft: Die Investitionsförderung DIE UNTERNEHMENSÜBERGABE IM FAMILIÄREN BEREICH STELLT EINE DER GANZ GROSSEN HE- RAUSFORDERUNGEN DER TOURISMUSBRAN- CHE DAR. INVESTITIONEN VON ÜBERNEHMERN NEHMEN DAHER IN DER FÖRDERSTRUKTUR EINE SONDERSTELLUNG EIN. INNERHALB VON 3 JAHREN AB ERFOLGTER BETRIEBSÜBERNAHME WERDEN INVESTIVE MASSNAHMEN DER NACH- FOLGER UNABHÄNGIG VON IHREM INVESTITI- ONSINHALT MIT EINEM BARZUSCHUSS ÜBER 5 % UNTERSTÜTZT. Die neue Förderstruktur von Bund/ÖHT gliedert sich nach Projektgröße und Projektinhalt. Projekte mit förderbaren Gesamtinvestitionskosten zwischen EUR 100 Tsd. und EUR 700 Tsd. werden von der ÖHT mit einem 5 %igen Barzuschuss gefördert, wenn die Vorhaben klar definierte Investitionsschwerpunkte erfüllen. Diese Schwerpunkte orientieren sich an den wesentlichen Branchenbedürfnissen und müssen zur Erlangung eines Zuschusses einzeln oder kumuliert einen Teil von zumindest 75 % der geplanten Investition ausmachen. Förderschwerpunkte: Betriebsgrößenoptimierung Maßnahmen zur Saisonverlängerung Schaffung bzw. Verbesserung von Einrichtungen für die Mitarbeiter Barrierefreiheit Energie- und Ressourceneffizienz Investitionen von Übernehmern siehe Kasten Ganz wesentlich ist, dass ab sofort Zuschuss und Haftung miteinander kombiniert werden können zusätzlich zum 5 %igen Investitionskostenzuschuss kann also auch noch eine Haftung der ÖHT über 80 % der notwendigen Restfinanzierung beantragt werden.

5 PARADIES DER BLICKE DIE WIENER ALPEN IN NIEDERÖSTERREICH TRE- TEN TOURISTISCH ALS PARADIES DER BLICKE AUF. VERBINDENDES ELEMENT FÜR DIE VIELFÄL- TIGE REGION IST DER WIENER ALPENBOGEN. DAS ABBILD DES EUROPÄISCHEN ALPENBOGENS UMFASST U.A. DIE BUCKLIGE WELT, DEN WECHSEL MIT SEINEN ALMEN, SEMMERING, RAX, SCHNEE- BERG UND DAS PLATEAU DER HOHEN WAND.

6 VORHABEN AB FÖRDERBAREN GESAMTINVESTI- TIONSKOSTEN VON EUR 700 TSD. WERDEN ÜBER ZINSGÜNSTIGE KREDITE GEFÖRDERT. AB SOFORT STEHT NEBEN DEN BEWÄHRTEN TOP-TOURIS- MUS- UND ERP-KREDITEN AUCH DER TOURIS- MUS-IMPULS-KREDIT ZUR VERFÜGUNG, DESSEN BESONDERS GÜNSTIGE VERZINSUNG VON RD. 1 % P.A. AUS EINER FÖRDERPARTNERSCHAFT ZWISCHEN BUND, EUROPÄISCHER INVESTITI- ONSBANK UND ÖHT ENTSTEHT. Projekte mit förderbaren Gesamtinvestitionskosten von mehr als EUR 700 Tsd. werden im Rahmen der neuen Förderrichtlinien durch einen geförderten Kredit über jeweils 60 % der gesamten Investitionskosten unterstützt. Je nach Projektgröße, -standort und -inhalt kommen die bewährten TOP-Tourismus-Kredite, bei denen ein über 10 Jahre laufender 2 %iger Zinsenzuschuss des Bundes die Zinsbelastung auf ein Minimum reduziert oder die besonders zinsstabilen ERP-Kredite (1,125 % p.a. mit fixzinsähnlichem Charakter) zur Anwendung. Neu sind die Top-Impuls-Kredite. Bei ihnen dient eine Haftung der Republik Österreich dazu, die Refinanzierungslinien der ÖHT bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu besichern. Daraus wird eine besonders günstige Kreditkondition von 1 % p.a. möglich mit Bundeshaftung kann diese nochmal auf 0,9 % gesenkt werden. Aus den Vereinbarungen zwischen Bund, EIB und ÖHT werden in den nächsten Jahren bis zu EUR 250 Millionen zusätzliche Kredite an die Tourismus- und Freizeitwirtschaft möglich und werden zusätzliche Investitionen über zumindest EUR 420 Millionen auslösen, die einen wichtigen Impuls zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche setzen werden. ERP-Kleinkredite: Vor allem für Investitionen in die betriebliche Ausstattung, in kleinere Betriebsverbesserungen oder um dem Gast einfach einmal neue Eindrücke durch neu- Große Hilfe bei kleineren Investitionen es Inventar zu bieten, ist der ERP-Kleinkredit mit einer Gesamtlaufzeit von sechs Jahren (eines davon tilgungsfrei) und einer Fixzinskondition von 0,75 % das ideale Instrument. Kombinierbar ist der Kredit mit einer 80 %igen Haftung der ÖHT und in einigen Bundesländern übernimmt das Land den gesamten Zinsendienst und macht den Kleinkredit zur zinsfreien Möglichkeit, lang gehegte Investitionswünsche zu verwirklichen. Chancen für die nächste Generation: Die Jungunternehmerförderung DIE ÖSTERREICHISCHE TOURISMUS- UND FREI- ZEITWIRTSCHAFT BRAUCHT BEGEISTERTE JUNG- UNTERNEHMERINNEN UND ÜBERNEHMERIN- NEN. FÜR ALLE, DIE SICH MIT EINEM RESTAU- RANT, EINER BAR, EINEM FITNESS-STUDIO ODER EINEM HOTEL SELBSTÄNDIG MACHEN WOLLEN, IST DIE TOURISMUSBANK DER WICHTIGSTE AN- SPRECHPARTNER. Eine neue Qualität der Jungunternehmerförderung soll die nächste Generation zu einem Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft motivieren. In Kooperation mit den Ländern werden für Übernahme oder Neugründungsvorhaben Barzuschüsse über gesamt 15 % zur Verfügung gestellt. Berechnungsgrundlage sind die Kosten der Übernahme und die damit verbundenen Investitionen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 250 Tsd. Zusammen mit den richtliniengemäß geforderten 25 % Eigenkapital entsteht daraus eine solide Basis für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Weil Jungunternehmerinnen und unternehmer ihre Fähigkeiten und Talente in aller Regel noch nicht mit erfolgreichen wirtschaftlichen Ergebnissen untermauern können, kommt dem Haftungsmodell der Tourismusbank besondere Bedeutung zu. In den meisten Fällen wird es erst über Haftungsübernahme überhaupt möglich, die zur Unternehmensgründung notwendige Finanzierung aufzustellen. Mit besonderem Augenmerk widmet sich die Förderstrategie der ÖHT auch der familiären Betriebsnachfolge. Alle Investitionen, die Tochter und/oder Sohn innerhalb von drei Jahren ab Übernahme des elterlichen Betriebes setzen, werden aus einer Kombination von ERP-Kredit bis zu EUR 1 Mio. und landesseitigem Zuschuss über 10 Jahre zinsfrei finanziert. Mit der obligaten Haftung der ÖHT wird den Nachfolgern die Bonität der Republik mit auf den Weg gegeben und erleichtert die Finanzierung von Modernisierungen und Erweiterungen. 6 Gute Ideen unterstützen: Vizekanzler und Tourismusminister Mitterlehner hat diese neue Förderaktion am 2. März 2015 ausgerufen. Unter dem Titel Leuchtturmprojekte 2015 Die Innovationsförderung wird die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung besonders innovativer und buchungsrelevanter Angebote von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und von Kooperationen gefördert, die in einer Destination Angebote unterschiedlichster Leistungsträger vernetzen. Es geht dabei darum, Tourismus als Gesamtkunstwerk zu verstehen. Ein Gast bucht einen Aufenthalt in aller Regel nicht wegen eines tollen Hotels oder der landschaftlichen Schönheit einer Region, sondern wegen des gesamten in der Destination verfügbaren Leistungsbündels. Und er bucht immer kurzfristiger und bleibt immer kürzer logische Konsequenz ist, dass er sich immer weniger damit beschäftigen will, einzelne Teilleistungen für seinen Aufenthalt selber zusammen zu suchen. Er will ein leicht zu buchendes, attraktives, gleichzeitig aber individuell zu gestaltendes Angebotsbündel und jene Orte, Destinationen bzw. Regionen werden punkten, die in der Lage sind, solche Angebotsvernetzungen anzubieten und zu vermarkten. Dabei will die Förderaktion helfen und unterstützt die Entwicklung der ersten Idee zum umsetzbaren Konzept. Und auch auf einzelbetrieblicher Ebene sind Innovationen gefragt und werden unterstützt. Wir schaffen im Tourismus viel zu oft more of the same austausch-

7 PARADIES DER BLICKE LEITPRODUKT IST DER WEG AM WIENER ALPEN- BOGEN. DER RUND 300 KM LANGE WEG UMRUN- DET DIE REGION IN 19 ETAPPEN. GESTALTERISCHE BESONDERHEITEN SIND WANDERSTARTPLÄTZE BEI JEDER ETAPPE UND EIGENS EINGERICHTETE BLICKPLÄTZE. WIE EIN ROTER FADEN VEREINT DIESER WEG DAS VIELSEITIGE URLAUBS- UND AUSFLUGSERLEBNIS IN DEN WIENER ALPEN.

8 bare und unprofilierte Produkte. Tourismus muss bunter werden, muss Erlebnis bieten, muss einzigartig sein. Aber viele gute Ideen bleiben eben nur Ideen und werden nicht fertig gedacht auch hier will die neue Förderaktion ansetzen und stellt Mittel zur Verfügung, um aus einem Geistesblitz ein Projekt zu machen. Die aus dieser Aktion zu erhaltende Förderung ist hochattraktiv. Bis zu 50 % der anerkennbaren Kosten können bei innovativen Einzelprojekten als Barzuschuss kommen; Kooperationen können sogar in den Genuss von bis zu 70 % Barzuschuss für ihre Projekte kommen in beiden Fällen aber maximal EUR 200 Tsd., weil die Förderung aus einer sogenannten De-minimis-Beihilfe kommt, die mit diesem Betrag limitiert ist. Die Fördermittel kommen jeweils zur Hälfte vom BMWFW und aus dem EU-Topf des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung. Eingereicht werden kann ab sofort. Schnell sein lohnt sich, weil die Mittel sind beschränkt und Einreichschluss ist bereits am 15. Mai Eine Kommission wählt dann die besten Vorhaben aus. Wenn einmal etwas schief gegangen ist: Die Restrukturierungsförderung DAS KNOW-HOW DER TOURISMUSBANK STELLT DIE WEITERENTWICKLUNG DER TOURISMUS- BRANCHE SICHER. Die österreichische Tourismuswirtschaft ist eine stabile Branche und zeigt positive Entwicklungstendenzen. Trotzdem können aufgrund der geringen Eigenkapitalausstattung, des hohen Finanzbedarfes und des wachsenden Konkurrenzdrucks Unternehmenskrisen entstehen. Im Rahmen der TOP-Restrukturierungsaktion können kleine und mittlere Unternehmen, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und grundsätzlich eine nachhaltige Erfolgschance haben, auf die professionelle Unterstützung der ÖHT zugreifen. Das Durchsetzen von entscheidenden innerbetrieblichen und vor allem finanztechnischen Maßnahmen wird durch die neutrale Stellung der Tourismusbank im Sanierungsverfahren möglich. Über ideelle Hilfestellung wird das Unternehmen in den Verhandlungen mit Gläubigern durch einen Sanierungsexperten der Tourismusbank unterstützt und wird die betriebliche Sanierung durch die Erstellung von Restrukturierungskonzepten, Monitoring, Controlling etc. begleitet. Speziell durch Einsatz des Haftungsinstrumentes gelingen meist auch schwierige Umschuldungsvorhaben bzw. wird es möglich, die Ausfinanzierung hereindrängender kurzfristiger Verbindlichkeiten darzustellen. Tourism Investment Services International GmbH (TIS) Mit der Tochtergesellschaft TIS Tourism Investment Services GmbH stellt die Tourismusbank ihr über viele Jahre angesammeltes Fachwissen einem ausgewählten Auftraggeberkreis zur Verfügung und unterstützt damit Banken, Länder, Förderstellen der öffentlichen Hand und internationale Organisationen bei der Entwicklung von Tourismusprojekten, führt Projektbegutachtungen durch und bietet Controllingleistungen an. 8

9 PARADIES DER BLICKE SINNLICHES WAHRZEICHEN FÜR DEN WIENER AL- PENBOGEN UND SYMBOL FÜR DIE HERAUSRAGEN- DE STÄRKE DER REGION, DAS PARADIES DER BLI- CKE, IST DER WIENER ALPEN VIEWER. SCHAUT MAN DURCH DEN VERSPIEGELTEN SCHAUTRICH- TER, ZEIGT SICH ALLES AUS UNGEWÖHNLICHER PERSPEKTIVE.

10 PARADIES DER BLICKE DER WIENER ALPEN VIEWER LÄDT BESUCHER EIN, DIE UMGEBUNG NEU ZU ENTDECKEN. ES GIBT IHN ALS STEH-VIEWER, PLATZIERT AN BESONDEREN BLICKPLÄTZEN ENTLANG DES WIENER ALPENBO- GENS. ÜBER EINEN QR-CODE SIND JEWEILS IN- FORMATIONEN ZUGÄNGLICH. DER HAND-VIEWER WIRD IN DER ÖFFENTLICHKEITSARBEIT EINGE- SETZT UND DIENT ALS GIVE-AWAY.

11 Tätigkeitsbericht 2014 Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m. b. H. (ÖHT) Einleitung wickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Jugend und Wirtschaft die Tourismusförderungen des Bundes ab. Die für die Unterstützung der Wirtschaft vorgesehenen Richtlinien bieten gerade für kleine Unternehmen in vielen Fällen den entscheidenden Förderungshebel, um wünschenswerte Projekte verwirklichen zu können. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist ein enorm dynamischer Wirtschaftszweig, von dem auch im Jahr 2014 positive Impulse für die gesamte Volkswirtschaft ausgegangen sind. Mit einem unterstützten Investitionsvolumen von rund EUR 780 Mio. lieferte die Tourismusförderung wichtige Unterstützung für eine zielgerichtete Veränderung der Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und belebte damit vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige. Die Investitionen kommen vor allem der Hotellerie und Gastronomie in der Folge auch dem Bau- und Baunebengewerbe in der unmittelbaren Umgebung zugute. Den Prognosen der Wirtschaftsforscher zufolge wird sich in Zukunft auch die Freizeitwirtschaft mit einer Fülle von neuen Berufen dynamisch weiterentwickeln. Die Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit und bei der Gründung neuer Unternehmenstypen wird zur Bereicherung des Standortes Österreich beitragen. Folgende Zahlen skizzieren die Fördertätigkeit im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft: 980 Förderungsfälle mit einem bundesseitigen Förderbarwert von rund 18,9 Mio. EUR wurden positiv erledigt. Bei mehr als 99 % der Förderungsempfänger handelt es sich um KMUs und 93 % davon sind kleine Unternehmen. 226 Jungunternehmer konnten insgesamt unterstützt werden. Im Rahmen dieser Projekte wurden Investitionen im Umfang von rund 45 Mio. EUR umgesetzt. Das gesamte geförderte Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 780 Mio. EUR. Hotelunternehmen mit rund 76 Tsd. Betten wurden im Hard- bzw. Software-Bereich qualitativ verbessert. Das betrifft rund 13 % des gesamten gewerblichen Bettenangebotes Österreichs. Alle unterstützten Unternehmen werden nach Durchführung der geplanten Maßnahmen rund 2 Mrd. EUR an Umsatz erzielen und rund 24 Tsd. Mitarbeiter beschäftigen. Sie werden damit rund 12 % der Arbeitnehmer des Beherbergungs- und Gaststättenwesens anstellen. 1 Der Mitteleinsatz auf Bundesebene betrug (als Subventionsäquivalent) rund 18,9 Mio. EUR oder rund 0,1 % der direkten Wertschöpfung des Tourismus (lt. TSA, Prognose für 2013). 2 Durch die auf Basis der Bundesrichtlinien vereinbarten Aktionen wurde gemeinsam mit den Ländern und der EU ein gesamtes Subventionsäquivalent von knapp 41 Mio. EUR bereitgestellt. Damit ist es dem Bund ähnlich wie in der Vergangenheit gelungen, die Länder für gemeinsame Ziele zu begeistern und die Förderungen auf Basis abgestimmter Richtlinien zu vergeben. Förderungen 2014 DIE ZAHLEN, DIE DIESEN BERECHNUNGEN ZU- GRUNDE LIEGEN, SIND IN DER 50. AUSGABE DES FACT BOOKS DER WKO TOURISMUS UND FREI- ZEITWIRTSCHAFT IN ZAHLEN, AUF DEN SEITEN 68 (1) UND 81 (2) ZU FINDEN. Im Rahmen der im Jahr 2014 abgewickelten Förderungsprogramme des Bundes werden neue Arbeitsplätze in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Förderungen und Arbeitsplätze entstehen; rund 700 davon sind auf Unternehmensgründungen zurückzuführen. Da die Vorhaben insgesamt hauptsächlich Qualitätsverbesserungen und Schaffung von Infrastruktur zum Gegenstand haben, ist die Auswirkung der Unterstützungsleistung auf neue Arbeitsplätze eher gering. Allerdings werden die Arbeitsplätze für rund Mitarbeiter in den jeweiligen Betrieben modernisiert und damit deren Erhalt langfristig gesichert. Da die Produktion touristischer Dienstleistungen ausschließlich im Inland stattfinden kann, besteht bei touristischen Arbeitsplätzen keine Gefahr einer Produktionsverlagerung. Somit handelt es sich um Arbeitsplätze mit Standortgarantie. Mit der Unterstützung der Schaffung und des Ausbaus von Personalzimmern wurden bessere Arbeitsbedingungen für eine steigende Zahl von Mitarbeitern erreicht. Obwohl die Tourismus- und Freizeitwirtschaft traditionell Saisonarbeitsplätze anbietet, ist bei den unterstützten Unternehmen ein klarer Trend zu langer Offenhaltungszeit und Ganzjahresbeschäftigung zu erkennen. Das von den Unternehmern vorrangig angestrebte Ziel der Betriebsgrößenoptimierung trägt weiter dazu bei, wettbewerbsfähigere Wirtschaftseinheiten mit ausreichender Infrastruktur zu schaffen, die damit ein Zusatzangebot im Hinblick auf Nebensaison und Schlechtwetterperioden bieten können. 11

12 PARADIES DER BLICKE MARKETING- UND PR-MASSNAHMEN KONZENT- RIEREN SICH AUF DEN INLANDSMARKT UND AUF MÄRKTE IM BENACHBARTEN AUSLAND. ZENT- RALES ELEMENT IST EINE PROFESSIONELLE ON- LINE-KOMMUNIKATIONS- UND CONTENTSTRA- TEGIE, AUCH MIT INTERAKTIVEN ELEMENTEN WIE LANDKARTEN. 12

13 Bei der Verteilung der Förderbarwerte nach Bundesländern liegt Tirol als tourismusintensivstes Bundesland an erster Stelle und kann rund 27 % der Förderleistung des Bundes auf sich beziehen. Leistungen nach Bundesländern T 27,2% VERTEILUNG DER FÖRDERBARWERTE DES BUNDES AUF BUNDESLÄNDER (IN %) S 21,6% OÖ 10,5% NÖ 10,4% K 8,3% St 7,9% V 7,4% ÜR 2,7% ÜR: Überregional W 2,2% B 1,8% 5% 10% 15% 20% 25% Das Bundesland Salzburg folgt mit einem Anteil von knapp 22 % an zweiter Stelle und liegt deutlich vor den anderen Bundesländern. Bezieht man die Förderungsbarwerte des Bundes auf die in den einzelnen Bundesländern erzielten Nächtigungen (bezogen auf Einheiten, siehe folgende Abbildung), so relativiert sich die Rangfolge. NÖ 301 BUNDESFÖRDERUNGEN BEZOGEN AUF NÄCHTIGUNGEN (IN EUR) OÖ 281 V 161 S 159 St 133 K 126 B 120 T 114 W Das Bundesland Niederösterreich mit vergleichsweise wenig Nächtigungen liegt bei dieser Darstellung vorne, während etwa Tirol deutlich zurückfällt. Das Bundesland Wien kann aufgrund der Tatsache, dass keine landesseitige Beteiligung an der TOP-Tourismus-Förderung erfolgt, auch nur einen geringen Anteil der Bundesförderungsmittel lukrieren. 13

14 Investitionen 2014 Bei den Investitionen liegt der Schwerpunkt eindeutig bei der Hotellerie, die rund 61 % des Volumens in Anspruch nimmt. Die Ziele Betriebsgrößenoptimierung gefolgt von Qualitätsverbesserung und Wellnesseinrichtungen spielen dabei die wichtigste Rolle. SCHWERPUNKTE DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT (INVESTITIONEN > EUR 1 MIO.) Betriebsgrößenoptimierung 27% 28% Qualitätsverbesserung Hotellerie 25% 28% Wellness 14% 12% Hotelneubau 13% 8% Seminar-, Fitness-, Kinderspielräume 4% 3% Personalzimmer 5% 5% Garagen 1% 1% Hotellerie 89% 85% Restaurantneubau 3% - Restaurantverbesserungen 1% 3% Restaurants 4% 3% Beschneiungsanlagen 4% 11% Infrastruktur (Golfplätze) 2% - Freizeitparks 1% 1% Infrastruktur 7% 12% Gesamt 100% 100% Finanzierung von Exportforderungen In der seit dem Jahr 1996 bestehenden Förderaktion werden Unternehmen, die Erlöse durch ausländische Gäste generieren, mit einem derzeit sehr zinsgünstigen Rahmenkredit unterstützt. Zum Jahresende betrugen diese Exportfonds-Kredite insgesamt rd. EUR 44,6 Mio. Im Jahr 2014 wurden insgesamt fünfzehn neue Exportfonds-Kredite bewilligt. Zusammen mit den Aufstockungen bestehender Kredite wurden rd. EUR 2,4 Mio. an neuen Krediten eingeräumt. Förderungen des BMWFW für die Tourismus- und Anzahl positive Erledigungen Kredit-/ Haftungsvolumen Investitionsvolumen TOP Teil A - Kredit TOP Teil A - Zuschuss TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Inv TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Software TOP Teil C - Kooperationsförderung TOP Teil D - Restrukturierung 3 ERP-Kleinkredite ERP-Hochwasserkredite ERP-Kredite Haftungen Total Anmerkung: Förderzusagen im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2014 (1. 4. Quartal) Bei den kursiv gedruckten Werten handelt es sich um Hochrechnungen bzw. vorläufige Werte. Geldbeträge sind in EUR 000 ausgedrückt. Effekte der Jungunternehmerförderung-Software sind bei Investitionen enthalten. 14

15 Bei 61 % der unterstützten Förderungsnehmer handelt es sich um Beherbergungsunternehmen, 32 % sind der Gastronomie zuzurechnen. Bei den rest- Unternehmen lichen Förderungsfällen handelt es sich um infrastrukturelle Einrichtungen wie Beschneiungs- oder Golfanlagen, Reisebüros und Freizeiteinrichtungen. Wesentliches Ziel der Förderungen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und Betriebsgrößennachteile auszugleichen. Etwa 93 % der Förderungsnehmer waren Kleine Unternehmen im Sinne der Definition des EU-Beihilfenrechts. Bei etwa 7 % handelte es sich um Mittlere Unternehmen und in nur 0,3 % der Fälle kamen die Gelder Großunternehmen zugute. 6,8% Mittlere Unternehmen 0,3% Großunternehmen DIE FÖRDERUNGEN DER TOURISMUSBANK SIND HAUPTSÄCHLICH AN KLEINE UNTERNEHMEN GERICHTET. 92,9% Kleine Unternehmen Die in der Tourismusförderung eingesetzten Mittel werden damit sehr zielgerichtet eingesetzt und fast ausschließlich von den KMUs und vor allem von den Kleinen Unternehmen in Anspruch genommen. Wien, im März 2015 Geschäftsleitung Tourismusbank Freizeitwirtschaft 2014 Umsatz Beschäftigte Betten vor nach vor nach vor nach TOP Teil A - Kredit TOP Teil A - Zuschuss TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Inv. TOP Teil B - Jungunternehmerförderg. Software TOP Teil C - Kooperationsförderung TOP Teil D - Restrukturierung ERP-Kleinkredite ERP-Hochwasserkredite ERP-Kredite Haftungen Total 15

16 Aktiva EUR EUR Vorjahr EUR Tsd. 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken , Forderungen an Kreditinstitute Bilanz zum 31. Dezember 2014 a) täglich fällig , Forderungen an Kunden , Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere , Beteiligungen an Kreditinstituten 72,67 6. Anteile an verbundenen Unternehmen , Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 2.806, Sachanlagen darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner Tätigkeit genutzt werden ,74 (Vorjahr EUR Tsd.) , sonstige Vermögenswerte , Rechnungsabgrenzungsposten: a) latente Steuern , b) sonstige , , , Posten unter der Bilanz 1. Treuhandvermögen , ) Die Vorjahresbeträge basieren auf den entsprechenden Bestimmungen in 22 und 23 BWG. 16

17 Passiva 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR EUR Vorjahr EUR Tsd. a) täglich fällig 2.153,77 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist , Verbindlichkeiten gegenüber Kunden , sonstige Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist , sonstige Verbindlichkeiten , Rechnungsabgrenzungsposten , Rückstellungen a) Rückstellungen für Abfertigungen , b) Rückstellungen für Pensionen , c) Steuerrückstellungen , d) sonstige , , gezeichnetes Kapital , Gewinnrücklagen a) gesetzliche Rücklage , b) andere Rücklagen , , Haftrücklage gem. 57 Abs 5 BWG , Bilanzgewinn , unversteuerte Rücklagen Bewertungsreserve aufgrund von Sonderabschreibungen 6.525, , Posten unter der Bilanz 1. Eventualverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten , abzüglich Bürgschaften und Haftung für eigene Forderungen ( ,93) (58.304) Kreditrisiken , Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften , Anrechenbare Eigenmittel bei sinngemäßer Anwendung von Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/ , Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; darunter: , Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Harte Kernkapitalquote in Prozent) 9,797 % n.a. Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von Art 92 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kernkapitalquote in Prozent) 9,797 % n.a. Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von Art 92 Abs 1 lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Gesamtkapitalquote in Prozent) 11,584 % n.a. 17

18 GuV für das Geschäftsjahr 2014 EUR EUR Vorjahr EUR Tsd. 1. Zinsen und ähnliche Erträge , Zinsen und ähnliche Aufwendungen ( ,29) (19.366) I. NETTOZINSERTRAG , Erträge aus Wertpapieren Erträge aus Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren , Provisionserträge , Provisionsaufwendungen ( ,77) (355) 6. sonstige betriebliche Erträge , II. BETRIEBSERTRÄGE , allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand darunter: aa) Löhne und Gehälter ( ,64) (1.937) bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge ( ,94) (488) cc) sonstiger Sozialaufwand (39.575,55) (45) dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung ( ,42) (306) ee) Dotierung der Pensionsrückstellung (43.833,00) (37) ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen ( ,76) (124) ( ,31) (2.937) b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) ( ,95) (921) ( ,26) (3.858) 8. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 6 und 7 enthaltenen Vermögensgegenstände (88.652,31) (78) 9. sonstige betriebliche Aufwendungen (82.630,06) (56) III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN ( ,63) (3.991) IV. BETRIEBSERGEBNIS , Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 5.000, V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT , Steuern vom Einkommen ( ,00) (724) VI. JAHRESÜBERSCHUSS , Rücklagenbewegung Dotierung andere Gewinnrücklagen ( ,00) (352) VII. JAHRESGEWINN , Gewinnvortrag , VIII. BILANZGEWINN ,

19 Bericht des Aufsichtsrates Seitens des Aufsichtsrates wurden im Bilanzjahr 2014 die dem Gremium nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Geschäftsführung hat regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage der Bank berichtet. Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH hat Jahresabschluss und Lagebericht geprüft und ist zum abschließenden Ergebnis gekommen, dass kein Anlass zu Beanstandungen gegeben ist. Der Prüfer hat daher bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank vermittelt und dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat sich mit den wesentlichen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie mit dem Anhang und dem Lagebericht befasst und schlägt dem Aufsichtsrat vor, den Jahresabschluss sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung der Generalversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Aufsichtsrat schließt sich nach pflichtgemäßer Prüfung dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Empfehlung des Prüfungsausschusses an und stellt fest, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vorschlag für die Gewinnverteilung keinen Anlass zur Beanstandung geben. Der Aufsichtsrat schlägt der Generalversammlung vor, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als Bilanzprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. Mag. Susanne Wendler Vorsitzende des Aufsichtsrates Wien, März

20 Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. Parkring 12a, 1010 Wien Telefon: +43 (0) , Telefax: +43 (0)

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