DIE FINANZ- UND WIRTSCHAFTSKRISE

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1 DIE FINANZ- UND WIRTSCHAFTSKRISE Zahlungsbilanzhilfe, EU-Rettungsschirm für die Eurozone und Finanzmarktregulierung Impressum: März 2012 Wirtschaftskammer Österreich Stabsabteilung EU-Koordination 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 T: W: E: Für den Inhalt verantwortlich: MMag. Christian Mandl Autoren: Dr. Ulrike Hassmann-Vorbach, LLM.Eur. Mag. Marlene Gündler Redaktion: EU-Öffentlichkeitsarbeit 2012 Wirtschaftskammer Österreich Inhalt nach bestem Gewissen aber ohne Gewähr

2 EU TOP THEMA Inhalt 1. EINLEITUNG URSACHEN UND FOLGEN DER KRISE IMMOBILIEN- UND BANKENKRISE IN DEN USA WIRTSCHAFTSKRISE OSTEUROPA: REZESSION UND ZAHLUNGSBILANZHILFE STAATEN- UND SCHULDENKRISE IM EURORAUM EU-HILFEN ERSTES GRIECHENLAND-HILFSPAKET TEMPORÄRER EURO-SCHUTZSCHIRM EFSM UND EFSF DAUERHAFTER EURO-SCHUTZSCHIRM (ESM) VORGEZOGEN AB MITTE DIE EINZELNEN LÄNDER UND IHRE KRISEN GRIECHENLAND IRLAND PORTUGAL ITALIEN, SPANIEN UND ZYPERN WEITERE SORGENKINDER DER EUROZONE? LEGISTISCHE BEGLEITMASSNAHMEN WIRTSCHAFTSPOLITISCHE STEUERUNG DER EU DIE STRATEGIE EU-2020 UND DAS EUROPÄISCHE SEMESTER DIE NEUEN FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDEN NEUE STRUKTUR FÜR DIE EURO-GRUPPE EUROSTAT - VERBESSERUNG DER QUALITÄT GEMELDETER DATEN BANKENSTEUERN BANKEN-/VERSICHERUNGSSTRESSTESTS FRAGEN UND ANTWORTEN WARUM WURDE GRIECHENLAND ÜBERHAUPT IN DIE WÄHRUNGSUNION AUFGENOMMEN? WIE WAHRSCHEINLICH IST ES, DASS GRIECHENLAND DAS GELD NICHT ZURÜCKZAHLEN KANN? WARUM WIRD GRIECHENLAND NICHT IN DEN STAATSBANKROTT GESCHICKT? WARUM SOLL DER ÖSTERREICHISCHE STEUERZAHLER FÜR ANDERE EURO-LÄNDER WIE GRIECHENLAND EINSPRINGEN? WAS PASSIERT, WENN DER EURO AN WERT VERLIERT? WAS WÜRDE PASSIEREN WENN EIN LAND AUS DEM EURO-RAUM AUSTRETEN WÜRDE? WELCHE KONSEQUENZEN HÄTTE EINE TEILUNG DES EURO-RAUMS ( NORD-EURO SÜD-EURO )? WELCHE FOLGEN HÄTTE ES, WENN ÖSTERREICH DEN SCHILLING WIEDER EINFÜHREN WÜRDE? WIE HAT ÖSTERREICH VOM EURO PROFITIERT? WIE WÄRE ES UNS IN DEN LETZEN JAHREN MIT DEM SCHILLING ERGANGEN? WIE GEHT ES DER SCHWEIZ MIT IHREM HARTEN FRANKEN? IST DER AUSTRITT AUS DER EURO-ZONE ÜBERHAUPT RECHTLICH MÖGLICH? WIE VIEL ZAHLT ÖSTERREICH WANN AN GRIECHENLAND? ANHANG: INFORMATIONSLINKS RUND UM DIE EU UND DIE AKTUELLE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSSITUATION... 31

3 EU TOP THEMA 1 1. EINLEITUNG Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise, die 2007 in den USA ihren Ausgang nahm, hat auch vor den Toren Europas nicht halt gemacht und mit voller Wucht die EU-Mitgliedstaaten erfasst. Nach einer Talfahrt an den Börsen, Kreditverknappung und fallenden Immobilienpreisen führte die Krise zu einem dramatischen Rückgang der Wirtschaftsleistung, zu höheren Staatsausgaben, die wiederum zu einer hohen Verschuldung vieler EU-Mitgliedstaaten und schlussendlich 2010 zu einer Destabilisierung des Vertrauens in einzelne Euroländer. Ohne den schützenden Schirm der EU und insbesondere der Währungsunion wären die einzelnen Mitgliedstaaten wohl nicht mit einem blauen Auge davongekommen. Europa erholt sich zwar langsam von der Krise, aber die Staatsschulden sind in einzelnen EU-Staaten bedrohlich angestiegen. Die ins Wanken geratenen Staaten zeigen ihren Willen, die teils sehr drastischen Reformen auch tatsächlich umzusetzen; die Schulden abzubauen erweist sich aber als große Herausforderung. Das folgende Top-Thema versucht einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen zur Stabilisierung der angeschlagenen Euro-Mitgliedstaaten und der gemeinsamen Währung zu geben. 2. URSACHEN UND FOLGEN DER KRISE 2.1. Immobilien- und Bankenkrise in den USA Die ursprünglich vom US-Immobilienmarkt ausgehende Immobilienkrise (Subprime Krise) wurde vor allem durch gestiegene Zinsen ausgelöst. Viele US-Hausbesitzer konnten ihre Kredite nicht mehr bedienen und mussten verkaufen oder zwangsversteigern. Der Häusermarkt brach ein; die mit Immobilien besicherten Kredite konnten nicht zurückbezahlt werden; die abgeleiteten Finanzprodukte verloren an Wert. Die Finanzkrise brachte einen Vertrauensverlust in den gesamten Finanzmarkt mit sich. Viele Banken und Fonds blieben auf ihren Produkten sitzen und mussten ihre Wertpapiere abschreiben, da die Anleger nicht mehr investierten und auch die Banken sich gegenseitig nicht mehr vertrauten. Aufgrund der Vertrauenskrise wurde dem Markt kein frisches Geld mehr zugeführt. Höhepunkt war der Zusammenbruch der US-Bank Lehmann Brothers im September Von Amerika ausgehend gerieten weltweit zahlreiche Finanzinstitute, aber auch Staaten in Schwierigkeiten (z.b. Island musste vom IWF vor der Staatspleite gerettet werden); einige standen vor dem Zusammenbruch. Viele Regierungen, auch Österreich, mussten ihre nationalen Institute stützen und Schutzschirme aufspannen. Die meisten Banken konnten schlussendlich durch Garantiezusagen und Kapitalzuschüsse gerettet werden. Die Folge war aber, dass sich das Vertrauen in die Finanzmärkte und den Bankensektor weiter abschwächte. Bis heute konnte man sich von der Krise nicht vollständig erholen Wirtschaftskrise Auch die Preise auf den Rohstoff- und Energiemärkten gingen stark zurück, Banken zögerten bei der Kreditvergabe. Gleichzeitig kam es zu einem Einbruch der Realwirtschaft. Die Finanzkrise führte schließlich zur größten globalen Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg. Viele große Volkswirtschaften rutschten in die Rezession, Aktienmärkte brachen ein. In Europa manifestierte sich die Krise zum einen in manchen Ländern als Immobilienkrise mit stark sinkenden Immobilienpreisen (Großbritannien, Spanien, Portugal). Zum anderen mussten beinahe alle europäischen Länder ihren Finanzinstituten und Versicherungen nach hohen Verlusten oder

4 EU TOP THEMA 2 Insolvenzgefahr unter die Arme greifen. Exportorientierte Länder wie Österreich mussten enorme Exportrückgänge (2009 rund minus 20%!) hinnehmen. In der Industrie kam es zu Absatzeinbrüchen von bis zu 20% im EU-Durchschnitt. Damit stieg auch die Arbeitslosigkeit in der EU 2009 auf 23 Mio. an Osteuropa: Rezession und Zahlungsbilanzhilfe Besonders hart getroffen hat die Wirtschafts- und Finanzkrise Osteuropa. Begünstigt durch einen umfangreichen Liberalisierungs- und Deregulierungsprozess entwickelten sich in einigen osteuropäischen Ländern spekulative Blasen. Zusätzlich haben die hohe Abhängigkeit von Fremdwährungskrediten (besonders im Privatsektor), der dramatische wirtschaftliche Abschwung und der massive Rückgang an ausländischen Direktinvestitionen die Situation in Osteuropa weiter verschärft. Hinzu kommt, dass einige westeuropäische Banken ihr Geld aus Osteuropa abzogen. Die osteuropäische Zahlungsbilanzkrise zwang einige Länder zur Abwertung ihrer Währungen, mit der sich in der Folge die reale Last der Auslandsverschuldung erhöhte. Obwohl die meisten Länder nicht Teil der Währungsunion sind, betreffen die dortigen Zahlungsbilanzschwierigkeiten auch den Euroraum. Die geschwächten Euroaspiranten mussten daher mit Rettungsaktionen gestützt werden. Ungarn suchte als erstes Land IWF, Weltbank und EU um Unterstützung an. Lettland und Rumänien folgten. Generell waren jene osteuropäischen Länder, die ihre Währung fix an den Euro gebunden haben, stärker von der Krise betroffen. So konnten sich etwa Polen oder Tschechien mit Währungsabwertungen zu mindestens vorübergehende Verschnaufpausen verschaffen. Polen schaffte es durch eine starke Binnenkonjunktur selbst im Krisenjahr 2009 ein positives Wirtschaftswachstum zu erzielen - als einziges der 27 EU-Mitgliedstaaten! Die EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen, den angeschlagenen neuen EU-Mitgliedstaaten Zahlungsbilanzhilfen zur Verfügung zu stellen. Im Zeitraum zwischen 2008 und 2009 wurde die Zahlungsbilanzhilfe sogar von ursprünglich 12 Mrd. Euro zuerst auf 25 Mrd. Euro und später auf 50 Mrd. Euro vervierfacht. In Kooperation mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der EU-Kommission wurden Hilfspakete für geschwächte EU-Mitgliedstaaten erarbeitet. Die Zahlungsbilanzhilfen kommen nicht direkt aus dem EU-Budget, sondern sind Gelder, die von der EU auf den Kapitalmärkten zu günstigen Konditionen aufgenommen und über die Europäische Investitionsbank ausbezahlt werden. Es handelt sich dabei um Darlehen zur Finanzierung des Zahlungsbilanzdefizites. Bezugsberechtigt sind alle zehn Nicht-Euro-Länder der EU, da diese wesentlich stärker gegen Währungsspekulationen zu kämpfen haben. Besonders aus österreichischer Sicht war die Zahlungsbilanzhilfe für Osteuropa von großer Wichtigkeit. Österreichische Banken waren mit insgesamt 300 Mrd. Euro in Osteuropa engagiert. Viele heimische Unternehmer haben in die Region investiert. Und Österreichs Außenhandel ist unter den EU 15 am stärksten in der Region Osteuropa vertreten. Aufgrund des hohen Kreditvolumens österreichischer Banken in Osteuropa sprach ein US- Nobelpreisträger im April 2009 von einem drohenden Staatsbankrott Österreichs. Der Effekt waren stark steigende (Versicherungs-)Zinsen für österreichische Staatsanleihen. Erst durch die Ausweitung der Zahlungsbilanzhilfe der EU sanken die Zinsen wieder auf Normalniveau. Die EU-Maßnahme bzw. generell die Mitgliedschaft in der Eurozone ersparte Österreich hohe Zinsen und Refinanzierungskosten von jährlich rund 1 Mrd. Euro! (siehe auch Punkt 6.8).

5 EU TOP THEMA Staaten- und Schuldenkrise im Euroraum Nachdem die starke Verschuldung in Verbindung mit zu wenig Kapital zunächst die Banken und dann ganze Volkswirtschaften in die Krise gebracht hat, kamen schlussendlich die Staaten selbst ins Wanken. Einige Staaten haben jahrzehntelang über ihre Verhältnisse gelebt. Es wurde viel mehr Geld ausgegeben als eingenommen und die Schulden stiegen somit stetig an. Im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise explodierten aufgrund von Konjunktur- und Bankenrettungspaketen, sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Sozialausgaben die Schulden. In einigen Ländern wurden damit die Zinslasten bedrohlich für die weiteren Wachstumsaussichten. Durch die zusätzlichen Kosten, die die Krise verursachte, stellte sich immer mehr die Frage, ob die Staaten ihre Schuldenlasten überhaupt schultern können. Island und die Ukraine als auch die EU- Mitgliedstaaten Lettland und Ungarn mussten durch bilaterale Hilfe und Kredite durch den IWF oder durch die EU-Zahlungsbilanzhilfe aufgefangen werden. 3. EU-HILFEN 3.1. Erstes Griechenland-Hilfspaket Als erstes Euroland musste sich Griechenland geschlagen geben. Nachdem die Zinsen für zehnjährige griechische Staatsanleihen im April 2010 auf über 8,5% angestiegen waren, musste die griechische Regierung vor dem Druck der Finanzmärkte kapitulieren und um ausländische Finanzhilfe ersuchen - mit dem Ziel, eine Staatsinsolvenz abzuwenden. Die Finanzminister der Eurozone erklärten sich zu Finanzhilfen für das hoch verschuldete Griechenland bereit und einigten sich schließlich am 2. Mai 2010 auf ein 110 Mrd. Euro schweres erstes Hilfspaket. Von dem Darlehensrahmen, der dem Land für die folgenden drei Jahre gewährt wurde bzw. wird, entfallen 80 Mrd. Euro auf bilaterale Kredite der Euro-Staaten und 30 Mrd. Euro auf den IWF. (Wegen Nichtbeteiligung der Slowakei und späterem Wegfall von Zahlungen der unter den Euro-Rettungsschirm geschlüpften Länder Irland und Portugal hat sich das Hilfspaket um 2,7 Mrd. auf 107,3 Mrd. Euro nachträglich verringert.)

6 EU TOP THEMA 4 Die Lastenteilung unter den Euro-Partnern erfolgt gemäß dem Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank. Die Beiträge sind kein Geschenk an die Republik Griechenland, sondern (Not-) Kredite, die bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren mit etwa 4,5% variabel verzinst wurden. (Im Rahmen des zweiten Rettungspakets wurde die Verzinsung für bereits gewährte Hilfskredite jedoch auf 1,5 Prozentpunkte oberhalb des Euribor gesenkt.) Das Darlehen wurde und wird - je nach Fortschritt der Umsetzung der Sparmaßnahmen und Reformen in Griechenland in Tranchen ausbezahlt. Bis Anfang 2012 wurden in sechs Tranchen 73 Mrd. Euro an Athen aus diesem Paket ausbezahlt (52,9 Mrd. von Eurozone und 20,1 Mrd. vom IWF). Damit würden noch 34,4 Mrd. Euro übrigbleiben (24,4 Mrd. Eurozone und knapp 10,0 Mrd. vom IWF). Die Bereitstellung der Kredithilfen ist an strikte Bedingungen geknüpft, Rückzahlung und Verzinsung müssen unter Einhaltung harter Auflagen gewährleistet werden. Nur bei Erfüllung sämtlicher Auflagen werden die zugesagten Mittel auch tatsächlich ausbezahlt. Die Umsetzung des griechischen Sparprogramms wird von der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem IWF (sog. Troika ) überprüft. Der österreichische Beitrag beträgt 2,29 Mrd. Euro. Gesetzliche Grundlage für die Auszahlung des Geldes in Österreich ist das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, dem der Nationalrat am 20. Mai 2010 zustimmte. Die Höhe der Kredite, die Österreich anderen Staaten maximal gewähren darf, wurde damit von 2 auf 2,3 Mrd. Euro aufgestockt. Weil aber diese Hilfsgelder für Griechenland nicht die erwünschte Beruhigung an den Finanzmärkten herbeiführten und noch andere Staaten des Euroraumes von ihren wirtschaftlichen Kennzahlen her im Verdacht standen, bald Finanzhilfe in Anspruch nehmen zu müssen, wurde nach einer weitergehenden Lösung für den gesamten Euroraum gesucht Temporärer Euro-Schutzschirm EFSM und EFSF Der Kurs der europäischen Gemeinschaftswährung und die Börsen in Europa gerieten im Zuge der griechischen Schuldenkrise zunehmend unter Druck. Nach einem Kursverfall des Euro gegenüber dem Dollar im Frühjahr 2010 um 20% wurde die Stabilisierung des Euro zum vordringlichen Anliegen. Der Euro erreichte zeitweise ein Tief von 1,19 US-Dollar, was allerdings immer noch in der Mitte des Rekordtiefs von 0,89 und dem Rekordhoch von rund 1,60 im Jahr 2008 liegt. Die große Herausforderung war es daher, das Vertrauen in Europa und den europäischen Finanzmarkt wieder zu stärken. Bei einem Krisengipfel der EU-Finanzminister gemeinsam mit EU- Kommission und Vertretern der EZB am 9. Mai 2010 konnte eine Einigung auf ein insgesamt 750 Mrd. Euro umfassendes Rettungspaket für den Euroraum erzielt werden. Der Großteil des Geldes wird in Form von Garantien zur Verfügung gestellt. Das Rettungspaket dient vor allem dazu, die Märkte zu beruhigen und Spekulationen auf den Staatsbankrott von EU-Mitgliedsländern entgegenzusteuern. Der IWF stellt 250 Mrd. Euro und die EU 500 Mrd. Euro für den Notfalltopf zur Verfügung. Konkret kommen 60 Mrd. Euro, die sofort verfügbar sind, aus dem EU-Gemeinschaftsbudget und werden von der EU-Kommission verwaltet (EFSM, European Financial Stabilisation Mechanism ). Hier beteiligen sich alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Zur Mittelbeschaffung begibt die EU-Kommission Anleihen, die mit dem EU-Haushalt besichert sind. EU-Stabilitätsmechanismus EFSM (aus dem EU-Budget) 60 Mrd. EU-Stabilitätsfazilität EFSF (bilaterale Garantien) 440 Mrd. IWF-Programme 250 Mrd. Temporärer EU/IWF-Rettungsschirm GESAMT 750 Mrd.

7 EU TOP THEMA 5 Bis Anfang 2012 hat der EFSM 15,6 Mrd. Euro an Portugal und 15,4 Mrd. Euro an Irland ausbezahlt, insgesamt 31 Mrd. Euro. Die gesamten Verpflichtungen belaufen sich auf 26 Mrd. für Portugal und 22,5 Mrd. für Irland - gesamt 48,5 Mrd. Euro. Ausgehend von den Verpflichtungen verbleiben im EFSM damit 11,5 Mrd. Euro. Grundsätzlich ist der EFSM - er gilt nicht nur für die 17 Euro-Länder, sondern kann allen EU-Staaten in Schwierigkeiten helfen - befristet, doch wurde noch nicht entschieden, ob und wann er ausläuft. Die European Financial Stability Facility, EFSF ist eine nach Luxemburger Recht gegründete Zweckgesellschaft - mit den 17 Eurostaaten als Gesellschaftern -, die bis zu 440 Mrd. Euro bereitstellen kann. Die EFSF ist bewusst keine EU-Institution, da es der Art. 125 AEU-Vertrag verbietet, dass ein EU-Land für die Verbindlichkeiten eines anderen einsteht (no-bail-out-clause). Bei Bedarf, d.h. sollte sich ein Euroland in einer finanziellen Notlage befinden, vergibt die EFSF Anleihen, die von den Mitgliedern der Eurozone besichert sind. Die Haftungen kommen natürlich nur im Falle einer drohenden Staatsinsolvenz zum Tragen. Die Mitglieder der Eurozone beteiligen sich nach dem Kapitalzeichnungsschlüssel der EZB an diesem System. Nach diesem Schlüssel müsste Österreich maximal 12,5 Mrd. Euro garantieren. Sollten andere Euroländer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, so könnte sich die österreichische Haftung im schlimmsten Fall auf rund 15 Mrd. Euro erhöhen. Hintergrund ist, dass jeder Gesellschafter der European Financial Stability Facility sich verpflichtet, seine Haftung um bis zu 20% zu erhöhen, sollten andere EFSF Gesellschafter ausfallen. Diese Klausel soll der EFSF ein erstklassiges Ranking und günstige Finanzierungskonditionen sichern. Der Euro-Schutzschirm EFSF wurde geschaffen für den Fall, dass weitere Mitglieder der Eurozone vergleichbare Hilfspakete wie Griechenland beantragen müssen. Als erstes Euroland beantragte Irland und dann später Portugal unter diesem Regime Finanzhilfe (Auch das 2. Griechenland- Rettungspaket über 130 Mrd. Euro, das im März beschlossen wurde, wird über die EFSF laufen). Das Paket zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung zeigte in den ersten Tagen seines Bestehens erste Wirkungen: Finanzmärkte und Euro-Kurs reagierten sofort positiv auf den Schutzschirm für überschuldete Euro-Länder. Am 7. Juni 2010 segneten die Euro- Finanzminister bei ihrem Treffen in Luxemburg den 750 Mrd. Euro schweren temporären EU-/IWF-Rettungsschirm endgültig ab. Der österreichische Nationalrat verabschiedete am 19. Mai 2010 die notwendigen Gesetzesänderungen. Im Parlament wurde ein zusätzlicher Haftungsrahmen von 15 Mrd. Euro für den EU- Interventions-fonds geschaffen. Für den österreichischen Anteil am Euro-Stabilisierungs-Paket musste aber kein zusätzliches Geld in die Hand genommen werden, weil die Haftungen aus dem seinerzeitigen österreichischen Bankenpaket nicht ausgeschöpft wurden. Der Haftungsrahmen für österreichische Banken ( Interbankmarktstabilisierungsgesetz ) wird von 65 auf 50 Mrd. Euro sinken. Parallel zu den Maßnahmen des Europäischen Rates begann auch das Euro-System, also die EZB, Staatsanleihen hoch verschuldeter Euro-Staaten (GR, IRL, P) auf dem Sekundärmarkt zu kaufen. Sie tat dies, um die Staatsanleihenmärkte dieser Länder wieder zum Funktionieren zu bringen. Art. 123 AEU-Vertrag verbietet nur den unmittelbaren Erwerb von mitgliedsstaatlichen Schuldtiteln durch die Zentralbanken, nicht jedoch den Erwerb von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt, wie er im Rahmen dieses Ankaufsprogramms durchgeführt wurde. Nachdem jedoch die Kreditwürdigkeit nur bei einem Teil der garantiegebenden Mitgliedstaaten mit einem AAA bewertet war, musste die EFSF im Zuge ihrer Errichtung mit zusätzlichen Sicherheiten ausgestattet werden, damit sie ihrerseits ein AAA erhielt. Gleichzeitig hatte sich dadurch allerdings (beim gegebenen Haftungsvolumen von 440 Mrd. Euro) die Kreditvergabekapazität der EFSF auf rund Mrd. Euro verringert. Darunter hat allerdings wiederum die Glaubwürdigkeit des Instruments gelitten, und die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebietes haben sich

8 EU TOP THEMA 6 daher bei ihrem Treffen am 11. März 2011 verpflichtet, dass die ursprünglich geplante effektive Kreditvergabekapazität von 440 Mrd. Euro jedenfalls hergestellt werden müsse. Beim Treffen der Euro-Gruppe am 20. Juni 2011 wurde nun der Haftungsrahmen der EFSF auf knapp 780 Mrd. Euro erhöht, um so die effektive Vergabekapazität von 440 Mrd. Euro zu erreichen. Die entsprechenden Anpassungen wurden dem Europäischen Rat am 24. Juni 2011 zur Kenntnis gebracht. Österreich hat Ende September 2011 der Erweiterung im Nationalrat zugestimmt. Damit wurde die Haftungsverpflichtung Österreichs von 12,2 auf 21,6 Mrd. Euro angehoben. Dazu kommen noch Kosten und Zinsen, die sich nach aktueller Schätzung auf bis zu 7,1 Mrd. Euro belaufen könnten, in Summe also 28,7 Mrd. Euro, für die Österreich gerade steht. Zum Vergleich: Deutschland haftet für einen Anteil von 211 Mrd. Euro. Die erweiterte EFSF musste, um ihre neuen Instrumente einsetzen zu können, in allen 17 Euro-Ländern von den nationalen Parlamenten gebilligt werden. Alle Euro-Staaten haben die Erhöhung des Rettungsschirms ratifiziert auch die Slowakei am als letztes Euro-Land. Vor allem aus innenpolitischen Gründen war dort die Zustimmung am seidenen Faden gehangen und erst im zweiten Anlauf zustande gekommen, nachdem die Regierungschefin Neuwahlen versprochen hatte. Bei ihrem Gipfel am 21. Juli 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder beschlossen, dass die EFSF unter strikten Bedingungen Staatsanleihen am Kapitalmarkt aufkaufen kann und Ländern vor Ausbruch einer schlimmen Schuldenkrise mit Krediten unter die Arme greifen kann. Anders als bisher darf die EFSF künftig auch Kredite am Primärmarkt, also direkt von Staaten kaufen - genauso wie der ab Mitte 2012 geplante permanente Rettungsschirm ESM. Mit diesem neuen Instrument können die Rettungsschirme eine Art Starthilfe leisten, wenn sie sich an einer neuen Anleihe-Ausgabe eines Landes beteiligen, das an die Kapitalmärkte zurückkehrt. Nachdem auch immer wieder von einer Ausweitung der Schuldenkrise auf Länder wie Italien und Spanien die Rede ist und deren Rettung mit dem derzeitigen Haftungsrahmen der EFSF nicht möglich wäre, wurde von vielen Seiten eine weitere Erhöhung des Rettungsschirms gefordert. Außerdem wurde immer klarer, dass die Situation in Griechenland ohne Schuldenschnitt nicht bewältigt werden kann. Deshalb wurde in vielen Krisentreffen der Euro-Finanzminister und schließlich beim EU-Gipfeltreffen und Gipfel der Eurozone am folgende Maßnahmen beschlossen: Der Schutzschirm EFSF soll mit einem Hebel ausgestattet werden, um seine Schlagkraft zu stärken, ohne dass die Haftungssumme weiter erhöht werden wird. Im Gespräch ist eine Kombination aus einer Teilabsicherung von Staatsanleihen durch die EFSF und Kreditlinien des IWF. Zudem arbeiten die Euro-Länder an einem zweiten Modell in Form von Sondertöpfen (Special Purpose Vehicles) zum Aufkauf von Staatsanleihen. In der Folge spielte der Hebel allerdings keine weitere Rolle. Die EFSF wird in Zukunft eine Rolle bei der Rekapitalisierung der Banken spielen; sie soll Staaten in bestimmten Fällen Geld für die Unterstützung von Banken leihen. Systemrelevante Banken müssen bis 30. Juni 2012 eine deutlich höhere Kern-Eigenkapitalquote als bisher aufweisen, Zielwert ist 9% (Kerneigenkapital im Sinne von Basel III + Staatshilfen). Die

9 EU TOP THEMA 7 österreichische Finanzmarkaufsicht verschärfte die Erfordernisse für die in Osteuropa tätigen Banken auf 10% und beschränkte die Kreditvergabe auf 110% der Einlagen. Ziel ist die Absicherung gegen die Folgen eines Schuldenschnitts bei Griechenland und möglicher weiterer Turbulenzen auf den Finanzmärkten. Dafür brauchen die Banken nach ersten Angaben der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) rund 106 Mrd. Euro. Auf österreichische Institute entfallen 2,9 Mrd. Kapitalbedarf. Die Banken sollen das erforderliche Kapital zunächst selbst bzw. mit privaten Mitteln (z.b. über Kapitalmarkt) aufstellen, und erst in zweiter Linie durch Staatshilfen. Bis zur Erreichung des Ziels unterliegen die Banken Ausschüttungsbeschränkungen bei Dividenden und Bonuszahlungen. Die Wirkungen auf die Realwirtschaft bei dem Kapitalaufbau werden mit dem Ziel der Verhinderung einer Kreditklemme beobachtet. Die EFSF mit einer Gesamthöhe von 440 Mrd. Euro hat bis Anfang ,6 Mrd. an Portugal und 10,6 Mrd. an Irland vergeben - in Summe wurden damit 20,2 Mrd. ausbezahlt. Die Verpflichtungen für Irland liegen bei 17,7 Mrd. und für Portugal bei 26 Mrd. - miteinander 43,7 Mrd. Euro. Da das zweite Griechenland-Rettungspaket über den EFSF laufen soll, würde dies die Ausleihsumme dieses Hilfsinstruments auf 231,9 Mrd. Euro schmälern (440 Mrd. minus 164,4 Mrd. aus dem zweiten Griechenland-Paket minus 43,7 Mrd. eingegangener EFSF-Zahlungsverpflichtungen an Portugal und Irland). Nachdem Anfang 2012 neben Österreich und Frankreich mehrere Euro-Länder herabgestuft wurden, hat auch die EFSF das AAA-Rating verloren und wurde mit AA+ bewertet.

10 EU TOP THEMA Dauerhafter Euro-Schutzschirm (ESM) vorgezogen ab Mitte 2012 In den Monaten nach dem ersten Griechenland-Hilfspaket setzte sich allerdings die Krise im Euro- Raum fort; weitere Staaten wie Irland und in der Folge Portugal waren betroffen. Daher vermehrten sich die Forderungen, nach dem Auslaufen des provisorischen Rettungsschirms EFSF einen generellen Mechanismus für Krisenfälle zu etablieren. Ursprünglich ab 1. Juli 2013, jetzt jedoch schon ab soll der Euro-Schutzschirm European Stability Mechanism (ESM) eine permanente Einrichtung (ein internationales Finanzierungsinstitut IFI) werden und die Aufgabe der EFSF und des EFSM übernehmen. Bereits für EFSF ausgestellte Garantien werden aller Voraussicht nach weiterhin von der EFSF abgewickelt. Der ESM soll voraussichtlich ein Jahr parallel mit der EFSF laufen. Zudem und dabei handelt es sich um eine grundlegende Reform der Währungsunion sollen private Gläubiger (Investoren, Banken) von Fall zu Fall an den Kosten von Rettungspaketen beteiligt werden. Damit werden künftig nicht nur Staaten und die Steuerzahler zur Kasse gebeten, wenn ein Staat in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Es soll aber keinen Automatismus bei der Beteiligung Privater geben. Die Fall-zu-Fall-Beurteilung ermöglicht, die jeweilige Situation der Länder zu berücksichtigen, da jede finanzielle Krise unterschiedlich gelagert ist. Zwei Szenarien sind vorgesehen: Bei einem Zahlungsengpass werden die Banken dazu aufgefordert, ihre Anleihen am betreffenden Staat zu halten. Droht allerdings eine Insolvenz, werden die privaten Gläubiger am Umschuldungsverfahren beteiligt. Durch diese Beteiligung will man Spekulationen künftig in Grenzen halten. Nachdem verschiedene Vorschläge wie die Einführung gemeinsamer Staatsanleihen der EU-Staaten, sogenannter Eurobonds, oder die Einrichtung einer Staateninsolvenzordnung von verschiedenen Mitgliedstaaten abgelehnt worden waren, wurde auf dem Gipfel des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2010 beschlossen, Art. 136 AEU-Vertrag um einen Absatz zu erweitern, der die dauerhafte Einrichtung eines Stabilisierungsmechanismus ermöglicht. Diese Vertragsänderung muss nun von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Ausgestaltung des European Stability Mechanism ESM wurde am 21. März 2011 von den Finanzministern der Euro-Gruppe beschlossen und am 24. März 2011 von den Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat bestätigt. Der entsprechende völkerrechtliche ESM-Vertrag wurde am 11. Juli 2011 von den Euro-Ländern unterzeichnet. Dabei wird ein neuer dauerhafter EU-Rettungsfonds eingerichtet, in den die Euro-Mitgliedstaaten (anders als in die EFSF) 80 Mrd. Euro als Grundkapital einzahlen. Die Einzahlung soll über einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgen, wobei im Raum steht, dass im Jahr 2012 bereits eine Einzahlung der ersten 2 Tranchen erfolgen soll. Außerdem kann der Fonds eigene Anleihen bis zur Höhe von 620 Mrd. Euro ausgeben, für die Euro-Länder bürgen. Davon übernimmt Deutschland den Löwenanteil der Garantien von 168,3 Mrd. Euro, Österreich zahlt direkt 2,2 Mrd. ein und übernimmt Garantien von 17,3 Mrd. Euro. Der ESM kann Kredite in einer Gesamthöhe von 500 Mrd. Euro vergeben. Ob diese Summe ausreichend ist, soll Ende März 2012 überprüft werden. Die "kumulierte Kapazität" (also die 500 Mrd. ESM plus nach bisheriger Rechnung

11 EU TOP THEMA 9 übriggebliebene Gelder aus dem EFSF in Höhe von 239,1 Mrd.) würde insgesamt 731,9 Mrd. betragen. Um die Schlagkraft des ESM zu erhöhen, wurde der ursprüngliche ESM-Vertrag geändert und sein Inkrafttreten auf Juli 2012 vorgezogen und am 2. Feb von den Euro-Ländern erneut unterzeichnet. Die Kredite des ESM sollen Euro-Mitgliedstaaten in Notsituationen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Finanzminister der Euro-Gruppe das einstimmig beschließen und es für das Land keine andere Möglichkeit zur Refinanzierung gibt. Neuerdings kann in Fällen, in denen eine dringende Entscheidung notwendig ist, Beschlüsse mit einer qualifizierten Mehrheit von 85% der Stimmen angenommen werden. Darüber hinaus wird ab März 2013 die Vergabe von Finanzhilfen aus dem ESM von der Ratifizierung des neuen Fiskalpaktes (siehe S 19) und Umsetzung der darin festgelegten Schuldenbremse abhängig gemacht. Entsprechend dem Modell des IWF soll der Zinssatz jeweils um einen Prozentpunkt, ab dem dritten Jahr um zwei Prozentpunkte über den Refinanzierungskosten des ESM liegen. Der ESM soll dabei gegenüber anderen Gläubigern einen Vorzugsstatus erhalten, der lediglich dem IWF untergeordnet ist. Der ESM wird über mehrere Finanzhilfeinstrumente verfügen: neben Krediten an seine Mitglieder, kann der ESM vorsorglichen finanziellen Beistand gewähren, Anleihen von seinen Mitgliedern direkt oder indirekt (über Sekundärmarkt) ankaufen und Darlehen für die Rekapitalisierung von Banken zur Verfügung stellen. Da der ESM als internationale Finanzinstitution gegründet wird, sollen die Zahlungen der Staaten nicht die Defizit- und Schuldenstatistik erhöhen, die für die Haushaltskontrolle des Stabilitäts- und Wachstumspakts maßgeblich ist. Eine weitere Neuerung ist, dass Staatsanleihen der Mitgliedstaaten ab Juli 2012 grundsätzlich eine Regelung beinhalten sollen, durch die in Notsituationen unter bestimmten Bedingungen auch private Gläubiger an Verlusten beteiligt werden können. Dafür findet eine Schuldentragfähigkeitsanalyse von Europäischer Kommission und IWF statt. Sofern diese zu dem Ergebnis kommt, dass die Schuldenlast des Landes nicht dauerhaft tragfähig ist, kommt es zu einem Restrukturierungsplan, bei dem ein Teil der Schulden nicht zurückgezahlt wird. Entsprechende Regelungen sollen in allen Staatsanleihen europäischer Staaten aufgenommen werden. Dies entspricht faktisch der zunächst von Deutschland geforderten Staatsinsolvenzordnung. Beim Sondertreffen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 21.Juli 2011 wurde eine Kompetenzerweiterung von EFSF und ESM beschlossen, um in Zukunft schneller auf Ansteckungsgefahren in der Euro-Zone reagieren zu können. Diese sollen schon auf Verdacht aktiv werden und auch an Länder Kredite vergeben, für die kein Rettungsprogramm existiert, sowie in den Sekundärmarkt für Anleihen eingreifen. Dieser EU-Sondergipfel kann daher als Startschuss für einen EU-Währungsfonds (EWF) gesehen werden. Neu ist ferner, dass der Europäische Rechnungshof (ERH) maßgebliche Prüfkompetenzen beim ESM erhält. Das Board of auditors wird sich aus zwei privaten Wirtschaftsprüfern, zwei Personen von Rechnungshöfen aus den 17 Euroländern und einem Mitglied des ERH mit umfassender Prüfkompetenz zusammensetzen. Sie sollen darüber wachen, wie Steuergeld verwendet wird. Bei den derzeitigen Finanzhilfen für Griechenland hat der ERH noch keine Prüfkompetenz, da es sich um bilaterale Kredite der Euroländer und des IWF handelt.

12 EU TOP THEMA DIE EINZELNEN LÄNDER UND IHRE KRISEN 4.1. Griechenland Mit dem Eintritt in die Eurozone sanken die Zinsen für griechische Staatsanleihen auf Deutschland- Niveau. Die Folge war, dass Kredite billig wurden und sehr viel Geld in Konsum floss, dass die Investition in Zukunftsprojekte vernachlässigt wurde, bis die Schulden zu sehr anstiegen und die Wirtschaftskrise hereinbrach. Griechenland hat das wahre Ausmaß seines Haushaltsdefizits jahrelang verschleiert. Das griechische Budgetdefizit betrug ,4%, der Schuldenstand 127% des BIP. Beide Werte liegen weit über den im Euro-Stabilitätspakt festgeschriebenen Konvergenz-Kriterien (d.h. Staatsverschuldung unter 60% des BIP, Budgetdefizit weniger als 3% des BIP). Anfang 2012 lag der Schuldenstand Griechenlands bei sogar fast 170% des BIP. Von der Regierung Griechenlands wurden zur Refinanzierung der Staatsschulden Staatsobligationen ausgegeben, wofür Zinsen bezahlt werden müssen. Aufgrund des hohen Haushalsdefizits und der steigenden Neuverschuldung stuften die internationalen Ratingagenturen die Kreditwürdigkeit des Landes kontinuierlich herab; griechische Staatsanleihen wurden teurer. Mit den höheren Zinsen stieg auch die Staatsverschuldung Griechenlands weiter an. Für Griechenland kommt erschwerend hinzu, dass die Wirtschaft besonders im Ausland hoch verschuldet ist. Österreichische Banken hatten Ende 2010 in Griechenland noch Außenstände von 4 Mrd. Euro zu verzeichnen, deutsche Banken rund 34 Mrd. US-Dollar, Frankreichs Banken sogar 53 Mrd. US-Dollar. Diese Beträge haben sich zuletzt zwar erheblich verkleinert; ein Staatsbankrott Griechenlands hätte aber trotzdem nicht nur Auswirkungen auf heimische und ausländische Banken, sondern auf die gesamten Volkswirtschaften. Nachdem die griechische Regierung am 23. April 2010 vor dem Druck der Finanzmärkte kapituliert und um ausländische Finanzhilfe ersucht hatte, beschlossen die Finanzminister der Eurozone im Mai 2010 ein erstes 110 Mrd. Euro schweres Hilfspaket für die folgenden drei Jahre. (davon entfallen 80 Mrd. Euro auf bilaterale Kredite der Euro-Staaten und 30 Mrd. Euro auf den IWF; siehe auch Punkt 3.1.). Wegen Nichtbeteiligung der Slowakei und späterem Wegfall von Zahlungen der unter den Euro-Rettungsschirm geschlüpften Länder Portugal und Irland hat sich das Hilfspaket um 2,7 Mrd. auf 107,3 Mrd. verringert. Bis Anfang 2012 wurden in sechs Tranchen 73 Mrd. Euro an Athen aus diesem Paket ausbezahlt (52,9 Mrd. von Eurozone und 20,1 Mrd. vom IWF). Damit würden noch 34,4 Mrd. Euro übrigbleiben (24,4 Mrd. Eurozone und knapp 10,0 Mrd. vom IWF). Als Auflage für das 110 Mrd. Euro Hilfspaket (davon Ö: 2,3 Mrd. Euro) müssen sich die Griechen einem drastischen Sparprogramm unterziehen. Die griechische Neuverschuldung im Jahr ,5% des BIP sollte bis 2014 unter die 3-Prozent-Grenze gedrückt werden. Gleichzeitig wurde erwartet, dass mit dem Sparprogramm und der internationalen Hilfe die griechischen Schulden ab 2014 zu fallen beginnen, bis dahin könnten sie sich aber noch weit erhöhen. Das größte Problem Griechenlands war und ist die enorme Staatsverschuldung. Die Gefahr eines Staatsbankrotts ist nicht gebannt. Griechenland steckt in einer tiefen Rezession, die Chancen auf wirtschaftliche Erholung sind gering. Hauptgrund: Die Bruttowertschöpfung der griechischen Wirtschaft speist sich zu 70% aus der Binnennachfrage. Das Sparprogramm aber würgt den privaten Konsum ab. Und obendrein schnellen die Preise in die Höhe.

13 EU TOP THEMA 11 Einsparungs- und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es viele: Griechenlands Rüstungsausgaben sind wegen der Spannungen mit der Türkei sehr hoch; aufgrund der Finanzkrise musste das Land hohe finanzielle Aufwendungen für den Finanzsektor erbringen; zu viele Staatsbedienstete erhalten zu viele Bonus-Zahlungen; Steuersenkungen führten zu niedrigeren Staatseinnahmen. Auch die Schattenwirtschaft spielt im Land eine große Rolle. Steuerhinterziehungen sind sowohl bei Firmen als auch im privaten Bereich verbreitet und es gibt nur wenige Kontrollen. All das musste sich und muss sich in Zukunft ändern. Am 2. Mai 2010 beschloss die griechische Regierung ein mit IWF und EU ausgehandeltes Maßnahmenpaket, womit bis zum Jahr 2013 insgesamt 30 Mrd. Euro eingespart werden sollen. Mit diesem strikten Sparmaßnahmenpaket konnte gleichzeitig der Weg für das erste internationale Hilfspaket freigemacht werden. Finanzexperten der Europäischen Kommission, der EZB und des IWF (sog. Troika) überwachen die Einhaltung der griechischen Budgetsanierung. Während dieser drei Jahre finden die Kontrollen vierteljährlich statt. Im April 2011 wurde bekannt, dass die finanzielle Lage von Griechenland noch ernster ist als zuvor angenommen. Die Europäische Statistikbehörde Eurostat revidierte das Haushaltsdefizit weiter nach oben, und zwar für 2010 auf 10,5%. Das griechische Finanzministerium führte das höhere Staatsdefizit vor allem auf den Einbruch der griechischen Wirtschaft zurück, der sich auch 2011und 2012 fortsetzt. Die Wirtschaftsleistung des hochverschuldeten Landes ist 2011 um 6,7% gesunken. Da sich die griechische Wirtschaft schlechter als vorhergesagt entwickelte, wurden neue Hilfen notwendig. Als Voraussetzung dafür musste das griechische Parlament den strengen Auflagen von EU und IWF zustimmen und ein weiteres Sparpaket auf den Weg bringen. Dieses Sparprogramm war auch Bedingung für die Freigabe der fünften Kredittranche in Höhe von zwölf Mrd. Euro aus der ersten Rettungshilfe durch die Euro-Finanzminister Anfang Juli Nach der Ausweitung der Schuldenkrise auf Italien im Sommer 2011 hat sich gezeigt, dass das Hinausschieben einer echten Lösung durch immer neue Hilfspakete zu massiven Spekulationen gegen bisher noch nicht betroffene hoch verschuldete Euroländer einlädt. Daher wurde ernsthaft über einen Haircut, also eine teilweise Streichung der griechischen Staatsschulden diskutiert. Dies bedeutet, dass der EU-Rettungsschirm, die sogenannte Europäische Finanzstabilitätsfazilität EFSF, den privaten Gläubigern Griechenlands anbietet, ihre griechischen Bonds zum aktuellen, stark gesunkenen Marktpreis abzukaufen, eventuell mit einem leichten Aufschlag. Der Rettungsschirm würde die griechischen Anleihen mit seinen eigenen, sicheren Anleihen bezahlen. Sobald die EFSF die Athener Ramschanleihen auf dem Markt erworben hat, könnte sie mit Athen eine Tilgung eines Teils der Staatsschuld von derzeit fast 170% der Wirtschaftsleistung verhandeln. Beim Sondertreffen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 21.Juli 2011 wurde ein zweites Rettungspaket für Griechenland beschlossen. Die Details dieses Beschlusses (Verlängerung der Laufzeit künftiger EFSF Kredite, Aufruf zu einer umfassenden Wachstumsstrategie Marshallplan - für Griechenland, Beteiligung des Privatsektors, Schuldenrückkaufprogramm etc. ) mussten aber in den darauffolgenden Monaten weiteren Anpassungen unterworfen werden, denn die Wirtschaftslage in Griechenland entwickelte sich schlechter als angenommen. Die griechische Regierung musste den Sparkurs im Herbst 2011 erneut verstärken, um die nächste sechste Tranche in Höhe von 8 Mrd. Euro aus dem ersten Hilfspaket (eigentlich schon für September 2011 geplant) zu erhalten. Als erste Notmaßnahme hatte das Kabinett in Athen eine neue Immobiliensteuer beschlossen. Das griechische Finanzministerium kündigte zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte des Landes Entlassungen in Staatsunternehmen ab Staatsbedienstete sollen zunächst in eine so genannte Arbeitsreserve geschickt werden. (60% ihres Einkommens für maximal ein Jahr, danach entscheidet eine unabhängige Behörde über ihre Zukunft). Außerdem wird es nun Kürzungen geben bei Renten von mehr als Euro im Monat

14 EU TOP THEMA 12 sowie bei Rentenempfängern, die jünger als 55 Jahre sind. Der jährliche Steuerfreibetrag soll von momentan Euro auf Euro sinken. Die Steuer solle auf zwei Jahre befristet sein. Die Auszahlung der sechsten Tranche des Hilfspakets an Griechenland verzögerte sich um viele Wochen, weil sich bei Kontrollen der Troika vor Ort Diskrepanzen hinsichtlich der tatsächlichen und zugesagten Einsparungen ergaben. Auf dem Europäischen Rat vom bzw. dem EU-Gipfeltreffen und Gipfel der Eurozone vom stellten die Staats- und Regierungschefs ein Gesamtpaket vor, das eine Rettung Griechenlands (auf Basis eines partiellen Schuldenschnitts) ebenso umfasst wie die Stabilisierung der Banken im Rahmen der EFSF. Zentrales Ziel ist die Reduktion der griechischen Staatsschulden von derzeit über 160% auf 120% des BIP per Dies sollte durch eine freiwillige Beteiligung der privaten Investoren mit dem Ziel eines 50% Schuldenschnitts erreicht werden (durch Anleihetausch). Das gesamte zweite Griechenland-Rettungspaket soll 130 Mrd. Euro umfassen. Im Laufe der folgenden Monate wurde von Seiten der EU (insbesondere Deutschland) signalisiert, dass Griechenland nicht um jeden Preis im Euro-Raum gehalten werde. Vor allem das überraschend angekündigte und dann wieder abgesagte Referendum über das am EU-Gipfel beschlossene Sparprogramm hatte die Partner in der EU erzürnt. Alle griechischen Entscheidungsträger müssen der EU die Einhaltung der geforderten Sparmaßnahmen zusichern, erst dann geben die Euro-Länder die Auszahlung der nächsten Kredittranche frei. Der seit November 2011 im Amt befindliche neue griechische Ministerpräsident Lukas Papademos soll dies sicherstellen. Zweites Rettungspaket inkl. Schuldenschnitt Die Euro-Staaten haben sich am 21.Februar 2012 nach langen Verhandlungen auf ein zweites Rettungspaket für Griechenland geeinigt. Seit Monaten wurde über den Umfang und die nötigen Reformen verhandelt. Nachfolgend eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte der Einigung: Das Volumen des Rettungspakets liegt wie im Oktober 2011 vereinbart bei 130 Mrd. Euro. Der Internationale Währungsfonds (IWF) wird sich mit 28 Mrd. Euro beteiligen. Voraussetzung für diesen "bedeutsamen" Beitrag des IWF ist neben den Reformen in Griechenland und dem teilweisen Schuldenschnitt auch die Entscheidung über eine Erhöhung der Krisenfonds EFSF und seinem Nachfolger ESM durch die EU. Griechenland hatte zuvor wesentliche Bedingungen der Euro-Länder erfüllt. Dazu gehörten die Zustimmung des Parlaments und der Chefs der großen Parteien zu den Sparzielen sowie zusätzliche Sparmaßnahmen von 325 Mio. Euro. Die Athener Regierung verabschiedete zuletzt eine Reihe von Gesetzesentwürfen zur Anwendung des von der EU verlangten Sparkurses. So werden z.b. höhere Pensionen gekürzt und die Mindestlöhne gesenkt. Die Freigabe des Hilfspakets war Voraussetzung für die Einleitung des Schuldenschnitts mit privaten Gläubigern wie Banken und Versicherungen. Damit der Schuldenstand Griechenlands bis 2020 auf die nun angestrebten 120,5% des BIP sinkt, müssen die privaten Gläubiger nominal auf 53,5% (ursprünglich 50%) der Forderungen verzichten de facto auf über 70% durch niedrigere Zinsen. Vorgesehen sind ein Anleihetausch sowie eine gestaffelte verringerte Verzinsung für diese neuen Anleihen (zwischen 4,5 und 2%). Damit sollen Athens Schulden um 107 Mrd. Euro sinken. Die EZB wird bei der Rettung Griechenlands stärker mit eingebunden. Sie soll Zinserträge aus griechischen Staatsanleihen (rund 18 Mrd. Euro) an die Nationalbanken der Staaten auszahlen, die das Geld via nationale Regierung an Griechenland weitergeben können, um die Gesamtverschuldung Griechenlands zu senken (um 1,8% des BIP).

15 EU TOP THEMA 13 Darüber hinaus wird die Verzinsung für die Hilfskredite der Mitgliedstaaten an Griechenland aus dem ersten Rettungspaket gesenkt. Dadurch liegt die Beteiligung des öffentlichen Sektors an der Verringerung der griechischen Schuldenlast bei 4,6% des BIP. Auch das zunächst von Griechenland strikt abgelehnte Sperrkonto (Sonderkonto) für einen Teil der griechischen Staatseinnahmen wurde nun fixiert. Damit wird Griechenland wie von Deutschland gefordert einen Teil seiner Budgetsouveränität abgeben. Mit dem Sperrkonto, das von der EU überwacht wird, soll sichergestellt werden, dass das Land seinen Schuldendienst erfüllt und Einnahmen nicht für andere Dinge ausgibt. Das zweite Rettungspaket für Athen ist deshalb wichtig, da Griechenland am 20. März 2012 seine nächsten Verbindlichkeiten von 14,5 Mrd. Euro begleichen muss. Ohne Hilfe wäre das südliche Euro-Land pleite gewesen. Von den griechischen Staatsschulden in Höhe von mehr als 350 Mrd. Euro sind 206 Mrd. in der Hand privater Gläubiger. Bis 9. März 2012 konnten Privatgläubiger alte Anleihen gegen neue tauschen. Davon sind 172 Mrd. Euro betroffen; was einer Beteiligung von insgesamt 83,5% entspricht. Bei den nach griechischem Recht aufgenommenen Schulden wurde sogar eine Beteiligungsquote von 85,8% erreicht. Erklärtes Ziel der Regierung in Athen ist ein Wert über 90%, der notfalls per Zwangsumschuldung erreicht werden soll. Dazu erließ die griechische Regierung vorsorglich schon im Februar gesetzlich Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses, CAC), die auch auf alte Anleihen rückwirkend angewendet werden können. Durch diese teilweise Zwangsumschuldung würde die Teilnahme an dem Anleihetausch damit laut Athen auf 95,7% steigen. Ausgestanden ist die Krise damit aber noch nicht. Am beurteilte der Internationale Derivateverband (ISDA) diese teilweise Zwangsumschuldung als Kreditereignis fest. Das bedeutet, dass die ISDA den Schuldenschnitt als einen Zahlungsausfall bewertet, der die schwer berechenbaren Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) auslöst, mit denen sich einige Inhaber von griechischen Staatsanleihen abgesichert haben. Welche Folgen die ISDA- Entscheidung nun tatsächlich hat, ist unklar. Niemand kann derzeit abschätzen, welcher Investor Kreditausfall-versicherungen besitzt und welche weiteren Effekte eintreten können. Laut einer Statistik eines darauf spezialisierten US-Clearinghauses geht es dabei um ein Volumen von maximal rund 3,2 Mrd. US-Dollar.

16 EU TOP THEMA Irland Irlands Staatsverschuldung ist seit dem Jahr 2007 kontinuierlich gestiegen - von 25% des BIP (2007) bis 108,1% des BIP (2011), lag zuletzt also weit über den Konvergenz-Kriterien von 60% des BIP als Obergrenze. Während es 2007 kein Haushaltsdefizit gab (+0,1 des BIP), ist dieses seither kontinuierlich gestiegen auf -32,4% des BIP 2010, weil die irische Regierung den durch die Finanzkrise angeschlagenen Banken des Landes mit Milliardenhilfen zur Seite gesprungen ist. Bis 2013 soll das Haushaltsdefizit auf 3% (Maastrichtkriterium) gesenkt werden. Vor allem aufgrund der irischen Finanz- und Bankenkrise hat Irland am die EU und den IWF um Hilfe gebeten. Auf einem Sondertreffen der EU-Finanzminister am 27./28. November 2010 in Brüssel wurde beschlossen, Irland Kredithilfen in Höhe von insgesamt 85 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 3 Jahren zu gewähren. Für Irland wurde erstmals der Euro-Rettungsschirm EFSF in Anspruch genommen. 22,5 Mrd. kamen vom IWF, 22,5 Mrd. steuerte das Gemeinschaftsinstrument EFSM (European Financial Stability Mechanism) bei, 17,7 Mrd. kamen ergänzend vom EFSF (European Financial Stability Fund, Euro-Staaten). Hinzu traten bilaterale Kredite von Großbritannien, Schweden und Dänemark. Diese gehören zwar nicht der Euro-Zone an, sie beteiligten sich aber an der Hilfe, weil ihre Banken stark in Irland engagiert waren: Großbritannien gewährte 3,8 Mrd., Schweden 0,6 Mrd. und Dänemark 0,4 Mrd. Euro. Österreich beteiligt sich mit Mio. Euro in Form von Garantien über die EFSF. Das heißt, dass aus dem österreichischen Budget unmittelbar kein Geld an den irischen Staat fließt. Die 85 Mrd. Euro aus dem Hilfspaket teilen sich wie folgt auf: 50 Mrd. fließen ins irische Staatsbudget, das dringend eine finanzielle Spritze benötigt. Die weiteren 35 Mrd. will Irland nützen, um Kapital in die irischen Banken zu pumpen. Bei den Verhandlungen konnte sich die irische Regierung in einem Punkt durchsetzen: Die umstrittene, in Irland bei vergleichsweise niedrigen 12,5% liegende Körperschaftssteuer, die bisher das irische Wirtschaftswunder mit ermöglicht hat, wird nicht erhöht. Mit dem niedrigen Steuersatz wurden zahlreiche Unternehmen ins Land gelockt ein Wettbewerbsvorteil, der vielen in der EU schon längst ein Dorn im Auge ist. Darüber hinaus wurde Irland ein zusätzliches Jahr zugestanden, um sein Budgetdefizit wieder unter die in den Euro-Stabilitätspakt festgeschriebene Grenze von 3% des BIP zurückzufahren. Im Gegenzug für die gewährten Hilfen hatte Irland sich zu einem strikten Sparkurs verpflichtet, um auf diese Weise seine Staatsfinanzen wieder in Ordnung zu bringen. Innerhalb von vier Jahren sollen Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 15 Mrd. Euro realisiert werden (10 Mrd. Euro Ausgabenkürzungen, 5 Mrd. Euro Einnahmen-/Steuererhöhungen), 40% davon bereits im Jahr Im Verlauf der Schuldenkrise wurde der von Irland für die EU-Hilfen zu zahlende Zinssatz von anfangs 5,83% pro Jahr auf etwa 3,5% gesenkt und die Laufzeit der Anleihen auf 15 Jahre verlängert. Das Krisenland Irland ist jetzt wieder auf Wachstumskurs. Im Oktober 2011 kündigte die irische Regierung an, im Jahr 2012 den Europäischen Stabilisierungsmechanismus verlassen und wieder auf den freien Kapitalmarkt zurückkehren zu wollen. Premierminister Enda Kenny sprach die Erwartung aus, dass Irland aufgrund seiner erfolgreichen Konsolidierungsbemühungen in nächster Zeit wieder von den Ratingagenturen hochgestuft werde.

17 EU TOP THEMA Portugal Portugals Staatsverschuldung lag im Jahre 2007 bei 68,3% des BIP, 2011 betrug der Schuldenstand Portugals bereits 101,6% des BIP. (Maastrichtkriterium: Obergrenze von 60% des BIP). Während es im Jahre 2007 ein Haushaltsdefizit von -3,1% des BIP gab, stieg dieses im Jahre 2010 auf 9,1% des BIP an. Für das Jahr 2011 hat sich Portugal zu einer Senkung des Defizits auf 5,9, für 2012 auf 4,5% verpflichtet. Warum war Portugal in die Krise geschlittert? Strukturkrise: Portugal hat ein Jahrzehnt mit niedrigen Wachstumsraten hinter sich. Die Wirtschaftsleistung stieg lediglich um durchschnittlich 0,7% pro Jahr. Ein Grund für die anhaltende Schwäche ist die veraltete Struktur der portugiesischen Wirtschaft. Die industrielle Basis des Landes gilt als dünn. Großer Hoffnungsträger ist der Dienstleistungssektor, der im Jahr 2009 gut 75% zum Bruttoinlandsprodukt beisteuerte. Vor allem der Tourismus spielt eine wichtige Rolle für das Land. Anschluss an den Lebensstandard des europäischen Durchschnitts haben die zehn Millionen Portugiesen nicht gefunden. Das relative Pro-Kopf-Einkommen liegt bei 76% des EU-Mittelwerts. Es hat sich in den vergangenen zehn Jahren kaum verändert. Trotzdem leistete sich das Land soziale Wohltaten, die auf Pump finanziert wurden. Soziale Krise: Zur Sanierung der Staatsfinanzen hat die Regierung im vergangenen Jahr ein Stabilitäts- und Wachstumsprogramm aufgelegt, das mehrmals aktualisiert wurde. Es sieht Einschnitte bei den Gehältern der Staatsbediensteten und die Streichung von sozialen Leistungen vor. Außerdem fror die Regierung die Pensionen ein und erhöhte die Mehrwertsteuer von 21 auf 23%. Zur wirtschaftlichen kam auch eine politische Krise. Bis zu ihrem Rücktritt wurde das Land von einer sozialistischen Minderheitsregierung unter Ministerpräsident José Sócrates geführt. Lange Zeit ging das gut, weil die sozialdemokratische Opposition die Sparpläne der Regierung nicht torpedierte. Doch zuletzt lehnte die liberal-konservative Sozialdemokratische Partei das letzte Krisenpaket der Regierung ab, und die Regierung zerbrach Ende März Sócrates war seitdem nur geschäftsführend im Amt. Am 5. Juni 2011 wurde ein neues Parlament gewählt. Die Regierungskrise verschärfte die Probleme des Landes. Eine weitere Herabstufung durch die Ratingagenturen Anfang April 2011 hat die Staatsverschuldung Portugals aufgrund der daraus resultierenden Verteuerung der Kreditzinsen erhöht. Nach langer Gegenwehr und vielen Dementis hat die portugiesische Regierung ihre Niederlage im Kampf gegen die Schuldenkrise eingestanden. Am 7. April 2011 wurde die EU um Finanzhilfe ersucht. Portugal war nach Griechenland und Irland das dritte Euro-Land, das internationale Finanzhilfe beantragte. Lange hat sich die Regierung gegen den Schritt gewehrt. Doch bei der Vielzahl der Probleme blieb zuletzt kein anderer Ausweg. Mit Vertretern der EU und des Internationalen Währungsfonds wurde ein Hilfspaket über 78 Mrd. Euro ausverhandelt. Vertreter der EU sind davon überzeugt, dass das Programm die Grundlagen für eine Stärkung der portugiesischen Wirtschaft legen werde. Von den 78 Mrd. entfallen 52 Mrd. Euro auf die EU und 26 Mrd. Euro auf den IWF. Das Hilfspaket wurde am 16. Mai 2011 endgültig von den EU-Finanzministern geschnürt. Der Schlüssel für eine Sanierung der portugiesischen Wirtschaft ist eine striktere Kontrolle der öffentlichen Unternehmen und der sogenannten Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP). Das

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