Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel. Potenzieller Windeignungsbereich COE VI

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1 Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel Potenzieller Windeignungsbereich COE VI bearbeitet für: Bürgerwindpark Flamschen GbR Flamschen Coesfeld bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / Februar 2016

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Untersuchungsgebiet Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Abstandsempfehlungen Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete WEA-empfindliche Vogelarten Fachinformationen Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete Biotopkatasterflächen Messtischblattquadranten Zusammenfassung der verfügbaren Daten Naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Daten zu Vorkommen von Vögeln Prüfrelevante Artvorkommen Avifaunistische Untersuchung Methoden Brutvogelkartierung Rastvogelkartierung Ergebnisse Planungsrelevante Brutvögel Nahrungsgäste Rastvögel, Durchzügler und Wintergäste Weitere nicht erfasste Arten... 25

3 ökon GmbH, Münster Seite 3 9 Artenschutzrechtliche Bewertung Vogellebensräume und naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Bewertung möglicher baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Bewertung möglicher anlage- und betriebsbedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Blässgans Kiebitz Kranich Möwen (Herings-, Lach- und Silbermöwe) Uhu Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Keine Gittermasten Anlagen mit einem hohen Abstand vom Rotor zum Boden Lenkung von Flugbewegungen von Uhus durch Habitat verbessernde Maßnahmen Strukturarme Gestaltung des Mastfußbereiches Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Artenschutzrechtliche Protokolle Literatur Anhang I: Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Anhang II: Artenschutzrechtliche Protokolle Uhu Greifvögel (z.b. Mäusebussard, Turmfalke)... 40

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Potenzieller Windeignungsbereich Coesfeld VI und Untersuchungsradius von m... 7 Abb. 2: Raumnutzung des Uhu-Weibchens vom 15. Juli bis 19. August Abb. 3: Raumnutzung des Uhu- Männchens vom 15. Juli bis 14. November Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen... 8 Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in dem benachbarten Vogelschutz-Gebiet gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2016b) Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2016b) Tab. 5: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten (LANUV NRW 2016c) Tab. 6: Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten aus dem Biotopkataster (LANUV NRW 2016d) Tab. 7: Planungsrelevante Vogelarten des Messtischblattquadranten Q40084 (Gescher) Tab. 8: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche Tab. 9: Termine der Brutvogelkartierung Tab. 10: Termine der Rastvogelkartierung 2015 und Tab. 11: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten 21

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 1 Vorhaben und Zielsetzung Die Bürgerwindpark Flamschen GbR verfolgt die Entwicklung einer Windkonzentrationszone im südlichen Stadtgebiet von Coesfeld. In einer Potenzialanalyse aus dem Jahre 2011 (Wolters & Partner 2011) wurde das Gebiet westlich der ehemaligen Freiherr-vom-Stein-Kaserne als potenzieller Windeignungsbereich Coesfeld VI bezeichnet. Für das vorliegende Vorhaben wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung für die Artgruppe der Vögel mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie auf der Grundlage einer im Jahr 2015 durchgeführten Vogeluntersuchungen erstellt. Andere Artgruppen neben den Vögeln sind nicht Gegenstand der vorliegenden Prüfung. Im Rahmen dieser Artenschutzrechtlichen Prüfung soll für die Artgruppe der Vögel geklärt werden, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich, werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II). 2 Rechtliche Grundlagen Durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen können Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Nach europäischem Recht geschützte (Anhang I, VS RL und Anhang IV,FFH RL) sowie national besonders geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Die rechtliche Grundlage für Artenschutzprüfungen bildet das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG. Aktuell gültig ist die Fassung vom 29. Juli Der Artenschutz ist in den Bestimmungen der 44 und 45 BNatSchG verankert. Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG sind wie folgt gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (Tötungsverbot) 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, (Störungsverbot) 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." (Schädigungsverbot) Ergänzend regelt der 45 BNatSchG u.a. Ausnahmen in Bezug auf die vorgenannten generellen Verbotstatbestände. Der Ablauf einer ASP wird u.a. vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW beschrieben (s. unten).

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: MKULNV 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 3 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) wird durch den m-radius um den potenziellen Windeignungsbereich COE VI definiert (vgl. Abb. 1). Innerhalb dieses Gebietes werden möglicherweise entstehende bau-, anlage- oder betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte abgeschätzt. Die Recherche zu bekannten Vorkommen WEA-empfindlicher Arten im Einwirkungsbereich der WEA bezieht sich auf einen Radius von m um den potenziellen Windeignungsbereich. Das Untersuchungsgebiet liegt im überwiegend landwirtschaftlich geprägten Außenbereich der Stadt Coesfeld westlich der ehemaligen Freiherr-vom-Stein-Kaserne im Coesfelder Ortsteil Flamschen und der Bauerschaft Stevede im Osten. Der potenzielle Windeignungsbereich erstreckt sich auf einer Fläche von etwa 18 ha über Acker- und Grünlandflächen südlich der L 581 und westlich des ehemaligen Schießstandes der Kaserne. Zu einem geringen Teil überschneidet der Bereich auch Flächen der Schießanlage der Kreisjägerschaft. Der Untersuchungsradius von m überstreicht im Osten vollständig das ehemalige Kasernengelände, das heute als Industriepark Nord-Westfalen umgenutzt wird. Im Süden sind neben Kiefernwaldflächen auch eine in Betrieb befindliche Sandgrube und eine Bodendeponie vorhanden. Im südwestlichen Untersuchungsradius befinden sich ein etwa 50 ha großes Waldgebiet und weitere Ackerflächen. Nördlich der L 581, die das UG von Nordosten nach Westen durchquert befindet sich neben Ackerflächen und kleineren Waldgebieten der Golfplatz Coesfeld. Die Geländehöhen im UG betragen im Bereich der Sandgrube im Süden etwa 83 m ü. NN und fallen im Tal des Kettbaches im Osten und des Kannebrocksbaches im Westen jeweils auf unter 70 m ü. NN ab.

7 ökon GmbH, Münster Seite 7 Abb. 1: Potenzieller Windeignungsbereich Coesfeld VI und Untersuchungsradius von m unmaßstäblich, Geodatenbasis NRW (2015) 4 Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Von Windparkplanungen können baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Konflikte auftreten. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Planung auf möglicherweise durch Bau, Anlage und Betrieb der WEA ausgelösten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (Tötung, Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu prüfen. Hinsichtlich der Anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sind nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013) die dort als windenergieempfindlich eingestuften Vogelarten in besonderer Weise zu berücksichtigen. Diese Arten werden im Leitfaden explizit genannt. Es handelt sich um Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise in besonderem Maße kollisionsgefährdet sind oder durch Störwirkungen der WEA aus ihrem Lebensraum bis hin zur Aufgabe von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gedrängt werden können. In Abhängigkeit des Erhaltungszustandes der Arten sind die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen umfangreicher als für nicht WEA-empfindliche Arten. Bei der Analyse und Bewertung der baubedingten Auswirkungen sind neben den WEAempfindlichen Arten auch andere Arten / Artgruppen zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt es, ein

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 Eintreten der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG für alle geschützten und planungsrelevanten Arten zu vermeiden. Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen Artgruppe Erläuterung Beispiele Geschützte Arten nach BNatSchG Planungsrelevante Arten nach Kiel (2005) WEA-empfindliche Arten nach LANUV /MKULNV (2013) Besonders und streng geschützte Arten nach BNatSchG Auswahl von nach BNatSchG geschützten Arten (Vogelarten nach Anhang I VS-RL, FFH-Anhang IV Arten, Wirbeltiere mit Kat. 1-3 der Roten Liste für NRW) Auswahl von Vogel- und Fledermausarten, die im Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW definiert sind z.b. alle europäischen Vogelarten, alle heimischen Amphibien und Reptilien, alle Fledermausarten, einige Säugetiere, Insekten, Weichtiere und Pflanzen z.b. alle Greifvögel und Eulen, alle Fledermäuse, Biber, Fischotter, Kammmolch, Laubfrosch, Nachtkerzenschwärmer, Frauenschuh, u.a. z.b. Baumfalke, Kiebitz, Rohrweihe, Rotmilan und Weißstorch sowie Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Nordfledermaus (s. Tab. 2) 4.1 Baubedingte Wirkungen Zum Bau von Windenergieanlagen gehört neben der Räumung des Baufeldes, dem Bau der Fundamente und der Installation auch der Ausbau von Straßen und Zuwegungen. Temporär werden Flächen als Stellplatz für Kräne und andere Baugeräte benötigt. Während der Bauphase wird es zu Störungen durch Präsenz und Bewegungen von Menschen und Fahrzeugen sowie durch Lärm und Staubentwicklung kommen. Wenn die Bauarbeiten während der Fortpflanzungszeit (Revierbildungs-, Brut- und Aufzuchtszeit) von Vögeln durchgeführt werden, kann es zur störungsbedingten Aufgabe einer bereits begonnenen Brut kommen. Insbesondere bei einem Beginn der Bauarbeiten zur Brutzeit besteht die Gefahr der Aufgabe einer begonnenen Brut und somit der Verlust der Jungvögel. Grundsätzlich können die Bauarbeiten für die Errichtung der WEA auch rastende Wintergäste vertreiben oder ein Meideverhalten für einige Arten verursachen. Mögliche baubedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - Zerstörung von Nestern, Gelegen - störungsbedingte Aufgabe von Revieren geschützter Arten (z.b. Kiebitz, Greifvögel, Eulen)störungsbedingter Verlust von Entwicklungsformen (Eier, Jungvögel) besonders und streng geschützter Arten - populationsrelevante Störung von rastenden, streng geschützten Arten Im vorliegenden Fall werden neue Kranstellflächen angelegt und jeweils geschotterte Baustraßen von den Wirtschaftswegen über die Ackerflächen zu den WEA gelegt. Unter Umständen kommt es zu Grabenverrohrungen oder zur Beseitigung von Gehölzen im Bereich der Zuwegungen. Durch Bauarbeiten im Nestbereich von Vögeln können bereits bebrütete Gelege aufgegeben werden und somit ein Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG auslösen. 4.2 Anlagebedingte Wirkungen WEA sind Bauwerke, für die es in der Natur keine Entsprechung gibt. Insofern konnten die einzelnen Vogelarten kein spezifisches Reaktionsverhalten auf solche Anlagen hin entwickeln (NLT 2011). Neben dem möglicherweise für ansässige Brutvögel erhöhten Kollisionsrisiko ist auch eine mögliche Lebensraumentwertung zu berücksichtigen. Unter anderem zeigen Untersuchungen in

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 von Kiebitzen besiedelten Windparks mehrheitlich einen Verdrängungseffekt durch WEA (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Für Zug- und Rastvögel kann das Meideverhalten zu einer Einengung oder zum Verlust bedeutender Rastgebiete führen. Darüber hinaus können Vögel im Zuggeschehen zu erheblichen seitlichen oder vertikal ausgerichteten Ausweichreaktionen gezwungen werden. Mögliche anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Kollisionsrisiko mit Masten und Rotorblättern - Lebensraumentwertung durch artspezifisches Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen - Lebensraumverlust durch erforderlichen Ausbau des Wegenetzes - ggf. indirekte Wirkungen (Veränderungen der Räuber-Beute-Beziehungen durch Anlage von Strukturen im Acker, etc.). Die Standorte der neuen WEA liegen vorwiegend auf Ackerflächen. Es ist zu berücksichtigen, dass durch die Anlage der Kranstellfläche und durch die Einrichtung einer hohen Vertikalstruktur unter Umständen bestehende Reviere von bodenbrütenden Feldvogelarten entwertet werden können. 4.3 Betriebsbedingte Wirkungen Insbesondere für wenig wendige Großvogelarten (z.b. Seeadler, Weißstorch) sowie Segler in der offenen Landschaft (z.b. Rotmilan), welche die Anlagen nicht oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko, an einer WEA zu verunglücken (NLT 2011). Ein erhöhtes Kollisionsrisiko entsteht bei einer Installation von WEA in Horstnähe, wo Balz- und Revierverteidigungsflüge in großer Höhe unternommen werden sowie in häufig genutzten Flugkorridoren, z.b. Anflugschneisen zum Horstplatz und zu Nahrungsflächen. Die zentrale Schlagopferdatei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg dokumentiert, dass Vögel aller Arten an WEA verunglücken können. Es häufen sich aber Totfunde insbesondere der großen Arten (vgl. DÜRR 2015). Obwohl die Daten der Zentralen Fundkartei nur einen sehr geringen Teil der Zahl der tatsächlich geschlagenen Individuen widerspiegeln, können anhand der absoluten Populationsgröße in einem Gebiet und der Zahl der gefundenen Schlagopfer Tendenzen abgeleitet werden. So entsteht durch die dokumentierte Schlaghäufigkeit und der Populationsgröße die Einstufung bestimmter Arten als besonders windenergiesensible Arten. Nach Interpretation des LANUV NRW liegt ein artenschutzrechtlicher Konflikt vor, wenn trotz Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen das Risiko der Kollision an den geplanten Anlagen die lokale Population der betreffenden Art gefährdet (MKULNV NRW 2013). Vor allem bei seltenen Arten und Populationen mit geringen Individuenzahlen kann auch die Gefährdung von Einzeltieren einen artenschutzrechtlichen Konflikt bedeuten. Da bei den ziehenden Arten i.d.r. die Lokalpopulation nicht ermittelt werden kann, ist ein artenschutzrechtlicher Konflikt für diese Arten nur unter Berücksichtigung der Gesamtpopulation abschätzbar. Zum Beispiel werden Rastplätze von Zugvögeln an denen über 1 % der Gesamtpopulation einer Art anzutreffen sind, besonders berücksichtigt. Über das Schlagrisiko hinaus wird für in der Nähe von WEA brütende Vögel, vor allem bei Offenlandarten, ein verringerter Bruterfolg vermutet. Als Ursache des verringerten Bruterfolgs wäre die Zunahme von Störungen durch Wartungsarbeiten, Spaziergänger und Neugierige zu nennen. Der Einfluss der permanenten Geräuschkulisse führt möglicherweise dazu, dass sich nähernde Räuber nicht mehr wahrgenommen werden. Daneben scheuen Vögel möglicherweise auch den Bereich des Schlagschattens, den der Rotor auf den Erdboden projiziert. Ein solches Verhalten kann sich als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhalten bei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus der Luft rechnen müssen.

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 Mögliche betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Schlagrisiko - Lebensraumentwertung durch z.b. Lärm, Schlagschatten der Rotorblätter, Leuchtfeuer, Störungen (Wartungsarbeiten) Die neu geplanten WEA sind geeignet, bei nahe gelegenen Brutvorkommen von WEAempfindlichen Arten das Tötungsrisiko durch Kollisionen mit Masten und Rotoren für diese Arten signifikant zu erhöhen. Bei Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten können Maßnahmen zur Verringerung der betriebsbedingten Auswirkungen, bis hin zu Ausschlussbereichen um die Brutplätze der WEA-empfindlichen Arten erforderlich werden. 5 Abstandsempfehlungen Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Beeinträchtigung von Vögeln durch WEA hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007 et 2014) Abstandsempfehlungen für die Installation von WEA zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten und auch zu Brutplätzen ausgewählter Arten angegeben. Die Empfehlungen finden sich zum Teil in den für Nordrhein-Westfalen gültigen Leitlinien und Regelwerken, wie dem Windenergieerlass (MBWSV & MKULNV 2015) und dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (MKULNV NRW 2013) wieder. 5.1 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete Der nordrhein-westfälische Windenergieerlass (MBWSV & MKULNV 2015) benennt Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete, die wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit regelmäßig als harte Tabuzonen nicht als Standorte für WEA in Betracht kommen. Wenn der Schutzzweck oder die jeweiligen Erhaltungsziele des Gebietes es erforderlich machen, ist zudem eine Pufferzone von 300 m zwischen der Rotorblattspitze der WEA und dem Schutzgebiet einzuhalten. Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete (ohne Landschaftsschutzgebiete) (aus MBWSV & MKULNV 2015: a) Nationalparke, nationale Naturmonumente, b) festgesetzte, ausgewiesene oder einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete, c) Naturdenkmale, d) geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 29 BNatSchG, e) gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 47 LG, f) gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG sowie 62 LG, g) Natura 2000-Gebiete (= FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete), einschließlich von Funktionsräumen Abstände zwischen den oben genannten naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten der Buchstaben a), b) und g) und dem nächstgelegenen Punkt der Rotorflächen (Rotorblattspitze) der Windenergieanlage als Pufferzone sind in Abhängigkeit vom Schutzzweck und den Erhaltungszielen des Gebietes einzelfallbezogen festzulegen. Sofern ein Gebiet der Buchstaben a), b) und g) dem Schutz von windenergieempfindlichen Fledermausarten oder windenergieempfindlichen europäischen Vogelarten dient, sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten ist aus Vorsorgegründen in der Regel eine Pufferzone von 300 m naturschutzfachlich begründet.

11 ökon GmbH, Münster Seite WEA-empfindliche Vogelarten Nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013) werden eine Reihe von Arten als durch WEA überdurchschnittlich gefährdet ( WEA-empfindlich ) definiert. Ob eine Empfindlichkeit vorliegt, hängt dabei von dem Status und der jeweiligen artspezifischen Empfindlichkeit ab. Die Einstufung als WEA-empfindlich orientiert sich an Fachkenntnissen über Kollisionen, Meideverhalten und Störungen aber auch am Erhaltungszustand der Arten in den biogeografischen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Bei der Installation von WEA der Nähe der Fortpflanzungsund Ruhestätten dieser Arten kann das Tötungs- oder Störungsverbot ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen grundsätzlich erfüllt sein. Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) Vögel 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 3. Flussseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 4. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 5. Grauammer Kollisionsrisiko Brutvorkommen 6. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 7. Haselhuhn Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 8. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 9. Kormoran Kollisionsrisiko Brutkolonien 10. Kornweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 11. Kranich Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 12. Möwen k.a. Brutkolonien 13. Mornellregenpfeifer Meideverhalten Rastbestände 14. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 15. Rohrdommel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 16. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 17. Rotmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 18. Rotschenkel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 19. Schwarzmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 20. Schwarzstorch Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 21. Singschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 22. Sumpfohreule Kollisionsrisiko Brutvorkommen 23. Trauerseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 24. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 25. Uhu Kollisionsrisiko Brutvorkommen

12 ökon GmbH, Münster Seite 12 Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) 26. Wachtel Meideverhalten Brutvorkommen 27. Wachtelkönig Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) Brutvorkommen 28. Wanderfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 29. Weißstorch Kollisionsrisiko Brutvorkommen 30. Wiesenweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 31. Ziegenmelker Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 32. Zwergdommel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 33. Zwergschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln Der Windenergie-Leitfaden (MKULNV NRW 2013) berücksichtigt die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007). Die Radien (i.d.r m) um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten bezeichnen Räume, in denen die Installation von WEA das Tötungs- bzw. Störungsrisiko für diese Arten signifikant erhöhen kann oder eine erhebliche Lebensraumbeeinträchtigung durch die Errichtung von WEA nicht auszuschließen ist. Darüber hinaus kann ein artenschutzrechtlicher Konflikt auch außerhalb dieser Radien festgestellt werden, wenn essenzielle Nahrungsräume oder überdurchschnittlich häufig genutzte Flugkorridore in der Art betroffen sind, so dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko oder die Entwertung von Brutrevieren oder Rastgebieten abgeleitet werden kann. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei einer Installation von WEA innerhalb dieser Radien kann nur abgewendet werden, wenn über eine vertiefende Untersuchung der Raumnutzung der betroffenen Art nachgewiesen werden kann, dass das Tötungsrisiko sich nicht signifikant erhöht bzw. keine Entwertung essenzieller Teillebensräume vorliegt. Zusätzlich können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen, wie Abschaltalgorithmen, Gestaltung des Mastfußbereiches, Anlage von Nahrungshabitaten bis hin zur Anlage von neuen Brut- oder Rasthabitaten notwendig werden (MKULNV NRW 2013). 6 Fachinformationen Zur Einschätzung der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten ist eine vorgezogene Datenrecherche zu den umliegenden Schutzgebieten unabdingbar. Aus den Gebietsbeschreibungen der in der Umgebung liegenden Schutzgebiete können wichtige Rückschlüsse auf die Aktivität von Vögeln im UG gezogen werden. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Untersuchungsgebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Insbesondere Vorkommen der gegenüber Windenergie empfindlichen Arten (nach MKULNV NRW 2013) können dabei für die Planung von Bedeutung sein. Die Recherche zu Schwerpunktvorkommen und Vorkommen WEA-empfindlicher Arten in Schutzgebieten wird in Anlehnung an den von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007) empfohlenen maximalen Prüfradius von m für Nahrungshabitate einiger WEA-empfindlicher Vogelarten durchgeführt. Informationen aus den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen und Schutzgebieten innerhalb des Untersuchungsgebietes von m um den potenziellen Windeignungsbereich werden für alle planungsrelevanten Arten ausgewertet, da in diesem Bereich auch baubedingte Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind.

13 ökon GmbH, Münster Seite Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten Im Energieatlas NRW sind keine Angaben zu Schwerpunktvorkommen von WEA-empfindlichen Brutvogelarten in einem Radius von m um den potenziellen Windeignungsbereich enthalten (LANUV NRW 2016e). 6.2 Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten Im Abstand von etwa 5 km in südwestlicher Richtung ist im Energieatlas NRW ein Schwerpunktvorkommen von Nordischen Wildgänsen eingetragen (LANUV NRW 2016e). 6.3 EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000) Das VSG Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (DE ) liegt etwa 4,6 km südlich des potenziellen Windeignungsbereiches (vgl. Tab. 3). Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in dem benachbarten Vogelschutz- Gebiet gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2016b) Geb. Nr. Name Entfernung zum pot. WEA-empfindliche Status Windeignungsbereich Arten DE VSG Heubachniederung, 4,6 km südwestlich Bekassine brütend Lavesumer Blässgans auf dem Durchzug Bruch und Borkenberge Goldregenpfeifer auf dem Durchzug Großer Brachvogel brütend Kiebitz brütend Kornweihe überwinternd Kranich auf dem Durchzug Rohrdommel auf dem Durchzug Rohrweihe auf dem Durchzug Rotmilan brütend Saatgans auf dem Durchzug Schwarzstorch auf dem Durchzug Trauerseeschwalbe auf dem Durchzug Uferschnepfe brütend Wachtelkönig brütend Ziegenmelker brütend Das Untersuchungsgebiet überschneidet keine FFH-Gebiete. Im m Radius befinden sich die drei FFH-Gebiete Berkel (3,3 km nördlich), Fürstenkuhle im Weißen Venn (4,5 km westlich) und Roruper Holz mit Kestenbusch (5,8 km östlich) (LANUV NRW 2016b) (vgl. Tab. 4). Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2016b) Geb. Nr. Name Entfernung zum pot. WEA-empfindliche Status Windeignungsbereich Arten DE Berkel 3,3 km nördlich Kiebitz brütend DE DE Fürstenkuhle im Weißen Venn Roruper Holz mit Kestenbusch 4,5 km westlich Baumfalke auf dem Durchzug 5,8 km östlich keine -

14 ökon GmbH, Münster Seite Naturschutzgebiete Im m Radius um den potenziellen Windeignungsbereich liegen elf Naturschutzgebiete (LANUV NRW 2016c). In der Tab. 5 sind die Naturschutzgebiete, deren Entfernung zum potenziellen Windeignungsbereich und Angaben zu den in Objektbeschreibungen des Fachinformationssystems Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW angegebenen WEA-empfindlichen Vogelarten dargestellt. Tab. 5: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten (LANUV NRW 2016c) Geb. Nr. Name Entfernung zum pot. WEA-empfindliche Status Windeignungsbereich Arten BOR-019 Fürstenkuhle 4,2 km westlich keine - BOR-022 Kuhlenvenn 3,4 km westlich Großer Brachvogel k. A. Kiebitz k. A. Kormoran k. A. Rotmilan k. A. Uferschnepfe k. A. BOR-032 Heubachwiesen 4,8 km südwestlich Bekassine k. A. <BOR> Großer Brachvogel k. A. Kiebitz k. A. Uferschnepfe k. A. COE-001 Heubachwiesen 5,9 km südwestlich Bekassine k. A. Großer Brachvogel k. A. Kiebitz k. A. Uferschnepfe k. A. COE-021 Letter Bruch 4,3 km südwestlich Großer Brachvogel k. A. COE-029 Heubachwiesen 5,6 km südlich Bekassine k. A. Großer Brachvogel k. A. Kiebitz k. A. Uferschnepfe k. A. COE-036 Berkelaue 3,3 km nördlich Kiebitz k. A. COE-045 Roruper Holz 5,8 km westlich keine - COE-053 Sirksfelder Schule 5,5 km nördlich keine - COE-066 Berkelaue 6 km nordöstlich Kiebitz k. A. 6.5 Biotopkatasterflächen In einigen Meldungen zu den im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sind faunistische Daten hinterlegt, die zur Einschätzung des Lebensraumpotenzials des UG berücksichtigt werden können. Faunistische Daten aus den Meldebögen der schutzwürdigen Biotope innerhalb des UG wurden auf Angaben zu Vorkommen von planungsrelevanten Vögeln überprüft. In Tab. 6 sind die in den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen enthaltenen Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten dargestellt. Im Untersuchungsgebiet liegen zehn schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters Nordrhein- Westfalen (BK) (LANUV NRW 2016d):

15 ökon GmbH, Münster Seite 15 Tab. 6: Geb. Nr. Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten aus dem Biotopkataster (LANUV NRW 2016d) Name Entfernung zum pot. Windeignungsbereich BK Wallhecken in Stevede 930 m westlich keine BK Buchen-Eichenwäldchen bei Stevede 950 m westlich keine BK Dünenfeld am Monenberg 900 m nördlich keine BK Kettbach zwischen Dörper Esch und Aechterbrock 370 m westlich keine BK Kannebrocksbach 680 m östlich keine BK Wallhecken südlich Flamschen 950 m östlich keine BK ohne Namen 350 m östlich keine BK Wegbegleitende Wallhecke am Kannebrocksbach 480 m östlich keine BK Wallhecke im Nordosten von Stevede 630 m westlich keine planungsrelevante Arten BK Feuchtgebiet Hohes Venn westlich von Lette 950 m südlich keine (ehem. Zauneidechse, Große Moosjungfer, Heidelerche, Ziegenmelker) Für die meisten schutzwürdigen Biotope sind keine faunistische Angaben in den Objektbeschreibungen gemacht. Für den schutzwürdigen Biotop Feuchtgebiet Hohes Venn westlich von Lette (BK ) ist neben weiterer planungsrelevanter Arten die WEA-empfindliche Vogelart Ziegenmelker (als Angabe im alten BK-Dokument) in der Objektbeschreibung im Fachinformationssystem des LANUV vermerkt. 6.6 Messtischblattquadranten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein- Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungspraxis zu reduzieren (KIEL 2005). Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2016a). Das UG befindet sich in der atlantischen Region und liegt vorwiegend im Messtischblattquadranten Q40084 (Gescher). Für den Messtischblattquadranten sind insgesamt 28 planungsrelevante Vogelarten aufgeführt (siehe Tab. 7). WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) sind fett markiert. Tab. 7: Planungsrelevante Vogelarten des Messtischblattquadranten Q40084 (Gescher) Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) 1. Baumpieper sicher brütend U 2. Bekassine rastend G 3. Eisvogel sicher brütend G 4. Feldlerche sicher brütend U 5. Feldsperling sicher brütend U 6. Flussregenpfeifer sicher brütend U 7. Habicht sicher brütend G 8. Kiebitz sicher brütend U 9. Kleinspecht sicher brütend U 10. Krickente sicher brütend U 11. Kuckuck sicher brütend U Bemerkung

16 ökon GmbH, Münster Seite 16 Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Bemerkung 12. Mäusebussard sicher brütend G 13. Mehlschwalbe sicher brütend U 14. Nachtigall sicher brütend G 15. Rauchschwalbe sicher brütend U 16. Rebhuhn sicher brütend S 17. Schleiereule sicher brütend G 18. Schwarzspecht sicher brütend G 19. Sperber sicher brütend G 20. Steinkauz sicher brütend G 21. Turmfalke sicher brütend G 22. Turteltaube sicher brütend S 23. Uferschwalbe sicher brütend U 24. Uhu sicher brütend G 25. Waldkauz sicher brütend G 26. Waldohreule sicher brütend U 27. Waldschnepfe sicher brütend G 28. Zwergtaucher sicher brütend G WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert (Status berücksichtigt) Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, ATL = atlantische Region In den Messtischblättern sind die planungsrelevanten Arten zum Teil nicht vollständig aufgeführt, obwohl sie sicher in den Messtischblättern vorkommen. In der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung werden alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den einzelnen Messtischblattquadranten des Fachinformationssystems des LANUV berücksichtigt. 7 Zusammenfassung der verfügbaren Daten 7.1 Naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Der Regelabstand nach dem Windenergie-Erlass (MBWSV & MKULNV 2015) von 300 m zu den im Informationssystem des LANUV NRW dargestellten naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten und Vogellebensräumen wird für alle umliegenden Schutzgebiete eingehalten. Das den WEA am nächsten gelegene NSG Berkelaue (COE-036) liegt über 3,3 km nördlich des potenziellen Windeignungsbereiches. 7.2 Daten zu Vorkommen von Vögeln Anhand der vorliegenden Informationen aus den Fachinformationssystemen und Schutzgebietsbeschreibungen wird ersichtlich, dass der potenzielle Windeignungsbereich nicht innerhalb eines Schwerpunktvorkommens WEA-empfindlicher Arten liegt. Etwa 5,1 km südlich des potenziellen Windeignungsbereiches liegt in der Heubachniederung ein Schwerpunktvorkommen von nordischen Gänsen. Für das etwa 4,8 km südwestlich liegende Vogelschutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (DE ) sind Vorkommen von insgesamt 16 WEA-empfindlichen Vogelarten angegeben. Aus den vorliegenden Objektinformationen zu den FFH- und Naturschutzgebieten im Radius von m um die Windkonzentrationszone liegen Hinweise auf Vorkommen der WEAempfindlichen Arten Baumfalke, Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz, Kormoran, Rotmilan und Uferschnepfe vor.

17 ökon GmbH, Münster Seite 17 Die Auswertung der Objektbeschreibungen aus dem Biotopkataster NRW ergab keine konkreten Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Arten. Es wird aber auf ein ehemaliges Vorkommen der WEA-empfindlichen Art Ziegenmelker in dem Feuchtgebiet Hohes Venn westlich von Lette hingewiesen. Für das betroffene Messtischblatt sind Brutvorkommen der WEA-empfindlichen Arten Kiebitz und Uhu angegeben. 7.3 Prüfrelevante Artvorkommen Die Planung liegt über 3 km entfernt von Schutzgebieten. Baubedingte Konflikte mit Artvorkommen der Schutzgebiete können daher ausgeschlossen werden. Für die artenschutzrechtliche Bewertung anlage- und betriebsbedingter Auswirkungen ist nach Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW in der Regel eine Betrachtung der nach Leitfaden WEA-empfindlichen Arten / Artvorkommen ausreichend. Prüfrelevant sind insofern zunächst die Hinweise auf Artvorkommen WEA-empfindlicher Arten, die aufgrund ihres Status (Brutvorkommen, Durchzügler oder Rastvorkommen) betroffen sein können. Insgesamt ergab die Datenrecherche in Fachinformationen zwanzig prüfrelevante Artvorkommen (siehetab. 8). Tab. 8: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) Vögel 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 3. Blässgans Meideverhalten Rast- und Zugvögel 4. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 5. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 6. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 7. Kormoran Kollisionsrisiko Brutkolonien 8. Kornweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 9. Kranich Meideverhalten ggf. Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 10. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) Meideverhalten ggf. Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 11. Rohrdommel k.a. k.a. 12. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 13. Rotmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 14. Saatgans Meideverhalten 15. Schwarzstorch Kollisionsrisiko Brutvorkommen 16. Trauerseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 17. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 18. Uhu Kollisionsrisiko Brutvorkommen 19. Wachtelkönig Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 20. Ziegenmelker Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen

18 ökon GmbH, Münster Seite 18 Die Präsenz dieser Arten und weiterer WEA-empfindlicher und planungsrelevanter Vogelarten im UG und eine möglicherweise vorliegende Betroffenheit werden mittels avifaunistischer Bestandsaufnahmen überprüft.

19 ökon GmbH, Münster Seite 19 8 Avifaunistische Untersuchung 2015 Die Vogeluntersuchung im Jahr 2015 bis in den Winter 2016 wurde mit einem Untersuchungsradius von m um den potenziellen Windeignungsbereich mit insgesamt 9 Begehungen zur Brutzeit und 22 Begehungen zu Zugzeiten vorgenommen. Die Raumnutzung des Gebietes durch Vögel wurde durch die Kartiertermine zu verschiedenen Jahreszeiten intensiv dokumentiert. Es wurden sowohl die Brutvögel des Gebietes als auch Durchzügler, Rastvögel und Wintergäste erfasst. 8.1 Methoden Brutvogelkartierung Die Brutvogeluntersuchung erfolgte in einem Radius von m um die geplante WKZ für alle planungsrelevanten Brutvögel. Die Erfassung von nicht WEA-empfindlichen Arten in größerem Abstand zum Eingriffsbereich fand in geringerer Untersuchungstiefe statt. Eine gezielte Suche nach Neststandorten, Revierzentren etc. oder Überprüfung des Bruterfolges erfolgte bei diesen Arten nicht, da das Zeitbudget nötiger für die Erfassung der WEA-empfindlichen Arten benötigt wurde. Das bedeutet, dass offensichtlich nicht betroffene Arten, wie z.b. Schwalben und Spechte, im großen Abstand zu der WEA u.u. nicht vollständig erfasst wurden, Hinweisen auf Vorkommen von Greifvögeln oder Störchen aber nachgegangen wurde. Im Radius von m wurde gezielt nach Vorkommen windenergiesensible Arten gesucht. Für die Brutvogelkartierung wurden insgesamt 9 Begehungen in der Zeit von März bis Ende Juni 2015 verwandt (siehe Tab. 9). Die Erfassung der Brutvögel erfolgte in Anlehnung an die standardisierten Methoden nach SÜDBECK et al. (2005), i.d.r. in den Morgenstunden ( h) zur Zeit des intensivsten Vogelgesangs. Eine Brutvogelkartierung wurde abends / nachts durchgeführt, um auch Vorkommen von dämmerungs- bzw. nachtaktiven Arten zu erfassen. Hierbei kamen zur Erfassung verschiedener Arten (z.b. Eulen, Wachtel) auch Klangattrappen zum Einsatz. Die Ergebnisse der Brutvogelkartierungen sind in der Ergebniskarte (Karte 1) dargestellt. Die kartographische Darstellung von Revierzentren oder Neststandorten in der Ergebniskarte fokussiert auf die WEA-empfindlichen oder möglicherweise baubedingt betroffenen Arten. Für WEAempfindliche Arten werden auch Einzelbeobachtungen ohne Revierverdacht /-nachweis in der Karte dargestellt. Weitere planungsrelevante Vogelarten sind aufgrund der geringeren Untersuchungstiefe u. U. nicht vollständig dargestellt. Nicht planungsrelevante Vögel des Gebietes finden sich qualitativ in der Gesamtartenliste, aber nicht in der Ergebniskarte im Anhang.

20 ökon GmbH, Münster Seite 20 Tab. 9: Termine der Brutvogelkartierung 2015 Datum Art der Begehung Anmerkungen Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Abend-/Nachtbegehung (Eulen, Wachtel) Rastvogelkartierung Die Erfassung der Zug- und Rastvögel erfolgte von Februar 2015 bis Januar 2016 (siehe Tab. 10). Potenzielle Rastplätze (i.w. großflächige Ackerflächen, sowie Gewässer, wie das Abgrabungsgewässer) wurden gezielt aufgesucht. Falls regelmäßig genutzte Rastplätze, markante Rastvogelansammlungen sowie bemerkenswerte Einzelnachweise planungsrelevanter Arten auftraten, wurden diese im Gelände kartografisch verortet. Die Darstellung von Rastvögeln in der Ergebniskarte beschränkt sich auf markante Ansammlungen und gegenüber Windenergieanlagen sensible Arten. Tab. 10: Termine der Rastvogelkartierung 2015 und 2016 Datum Art der Begehung Anmerkungen Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Frühjahrszug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Herbstzug Zug- und Rastvogelkartierung Winterbegehung (Vorbalz Uhu) Zug- und Rastvogelkartierung Winterbegehung (Hauptbalz Uhu) 8.2 Ergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung 74 Vogelarten, darunter 25 planungsrelevante Arten nach KIEL (2005), erfasst (Tab. 11). Mindestens 40 Arten konnten sicher als Brutvogel des Untersuchungsgebietes angesprochen werden. Bei weiteren 12 Arten ist unsicher, ob sie innerhalb des Untersuchungsgebietes gebrütet haben oder sich lediglich kurzzeitig oder unverpaart im Gebiet aufgehalten haben. Die übrigen 22 Arten sind aufgrund ihres Auftretens außerhalb der Brutzeit oder ihrer Habitatansprüche sicher

21 ökon GmbH, Münster Seite 21 als Nahrungsgast oder Durchzügler anzusprechen. Eine vollständige Übersicht über alle im UG nachgewiesenen Arten befindet sich im Anhang. Als WEA-empfindlich gemäß MKULNV NRW (2013) sind die Arten Blässgans, Heringsmöwe, Kiebitz, Kormoran, Lachmöwe und Silbermöwe einzustufen. Lediglich der Kiebitz wurde als Brutvogel des UG festgestellt. Die Vorkommen der planungsrelevanten Arten werden im Folgenden erläutert. Tab. 11: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten LN Deutscher Name Wissenschaftlicher RL Name NRW Status Anmerkung 1. Baumpieper Anthus trivialis 3 B Insgesamt 5 Reviere im UG 2. Blässgans Anser albifrons - DZ überfliegende Durchzügler im Herbst 3. Eisvogel Alcedo atthis * B Ein Brutpaar am Teich im Süden des UG 4. Feldlerche Alauda arvensis 3S DZ Nur Durchzügler im Herbst 5. Feldsperling Passer montanus 3 B Mindestens zwei Revierzentren mit mehreren Brutpaaren 6. Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3 BV Verdacht auf eine Brut auf dem Gelände des Industrieparkes 7. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 B Insgesamt 6 Reviere im UG 8. Graureiher Ardea cinerea * NG regelmäßiger Nahrungsgast 9. Heringsmöwe Larus fuscus R DZ Im Winter auf dem Abgrabungsgewässer im Osten des UG 10. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B 1-2 Revier am Südwestrand des UG, weitere außerhalb 11. Kormoran Phalacrocorax carbo * NG Wenige Individuen Winter auf dem Abgrabungsgewässer im Osten des UG 12. Lachmöwe Larus ridibundus * NG Bis über 70 Individuen im Winter auf dem Abgrabungsgewässer im Osten des UG 13. Mäusebussard Buteo buteo * B Ein Revier im Süden des UG 14. Mehlschwalbe Delichon urbica 3S B Etwa 5 Brutpaare auf dem Gelände des Industrieparkes 15. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S BV Verdacht auf mind. ein Revier 16. Silbermöwe Larus argentatus R DZ Im Winter regelmäßig auf Abgrabungsgewässer im Osten des UG rastend 17. Sperber Accipiter nisus * NG Sporadischer Nahrungsgast im UG 18. Steinschmätzer Ooenanthe oenanthe 1S DZ Durchzügler im Frühling 19. Turmfalke Falco tinnunculus VS B Brutverdacht an einem Turm im Industriepark 20. Turteltaube Streptopelia turtur 2 BV Brutverdacht für ein Paar auf dem Gelände des Industrieparkes 21. Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix 3 B Ein Revier im Wald im Westen des UG 22. Waldohreule Asio otus 3 B Ein Revier im Wald im Westen des UG 23. Waldwasserläufer Tringa ochropus - DZ Drei rastende Individuen am Teich im Süden des UG 24. Wiesenpieper Anthus pratensis 2S DZ Rastender Trupp von mind. 30 Individuen im Herbst im Osten des UG 25. Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis * B Ein Brutpaar am Teich im Süden des UG WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert

22 ökon GmbH, Münster Seite 22 grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Status: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast. *RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = arealbedingt selten, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet Planungsrelevante Brutvögel Das Untersuchungsgebiet im m-radius beinhaltet mehrere unterschiedliche Lebensräume. Der Norden ist durch den Golfplatz und Ackerflächen von großen Offenlandlebensräumen geprägt. Im Zentrum des UG befinden sich die im Umbau in einen Industriepark befindliche Kaserne und eine Sandabgrabung, die vielfältige Habitatstrukturen für Gebäudebrüter und Halboffenlandarten bieten. Im Süden befinden sich Waldflächen mit hohem Anteil an Nadelbäumen. Zwei Abgrabungsgewässer und der Kannebrocksbach bieten Habitatstrukturen für Brutvögel der Gewässer und für auf Gewässern rastende Gastvögel. Folgende planungsrelevante Vogelarten wurden mit Brutrevieren im UG nachgewiesen: Baumpieper Reviere von Baumpiepern befinden sich vor allem an den Waldrändern des Waldgebietes im Süden des UG. Mindestens ein Revier wurde auch in der Grünen Mitte des Industrieparks Nordwestfalen kartiert Eisvogel An dem neuen Abgrabungsgewässer im Süden des UG befindet sich auch ein Erdhaufen mit steilen Abbrüchen. Von Anfang April an wurde dort ein Paar Eisvögel mit Verhaltensweisen, die auf eine Brut hindeuten (Nahrungsübergaben) erfasst. Die Bruthöhle wurde nicht extra gesucht, es ist aber sicher von einem Revier auszugehen Feldsperling Feldsperlinge wurden zur Brutzeit mit hoher Stetigkeit im Norden und im Süden des Industrieparkes nachgewiesen. Es ist von mindestens je einem Revier an den in der Ergebniskarte bezeichneten Revierzentren zu rechnen Flussregenpfeifer Auf einer im Frühsommer 2015 kaum bewachsenen großen Sandfläche im Westen des Industrieparks fand eine Reviergründung von Flussregenpfeifern statt. Bis Mitte Mai wurde ein Paar auf dieser Fläche und auch auf dem neuen Abgrabungsgewässer im Süden des UG beobachtet. Ob eine erfolgreiche Brut stattgefunden hat, wurde nicht festgestellt Gartenrotschwanz Das Gelände der ehemaligen Freiherr-vom-Stein-Kaserne wurde in 2015 von insgesamt 6 Brutpaaren Gartenrotschwänzen besiedelt Kiebitz Potenziell für Kiebitze als Bruthabitat geeignete Ackerflächen sind vor allem im Osten des UG zu finden. Die Ackerflächen im Norden des UG sind aufgrund von Heckenparzellen und geringerer Bodenfeuchte offensichtlich für Kiebitze nicht attraktiv. Reviergründungen und Bruten von Kiebitzen fanden vor allem auf den großen Ackerflächen östlich des Kannebrocksbaches statt. Von mehreren Revieren in diesem Bereich werden ein bis zwei Reviere von dem Untersuchungsradius überschnitten.

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