Schulordnung. Kindergarten und Primarschule Lengnau
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- Wilhelm Fuchs
- vor 7 Jahren
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1 Schulordnung Kindergarten und Primarschule Lengnau
2 Lengnau, Juni 2016 Liebe Eltern Auf unserer immer aktuellen, informativen und farbigen Schulhomepage finden Sie Beiträge aus den Klassen in Kindergarten und Primarschule Klassenfotos und Fotos unserer Lehrpersonen aller Stufen Kontakte und Informationen zur Schulverwaltung, den Lehrpersonen und den Zusatzangeboten Ein Schul-ABC zu den relevanten Themen plus Download-Möglichkeiten einiger Formulare Und einen aktuellen Kalender der anstehenden Schulereignisse Bei Fragen und Anliegen stehen Ihnen die Klassen- und Fachlehrpersonen, der Schulleiter und die Schulsekretärin gerne zur Verfügung. Wir heissen Sie und Ihre Kinder willkommen in unserer Schule. Wir wünschen Ihrem Kind eine gute Schulzeit! Namens der Schule B. Bestgen, Schulleitung Die vorliegende Schulordnung gilt für alle Kinder (Schüler und Schülerinnen) des Kindergartens und der Primarschule Lengnau ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Vollendung der 6. Primarklasse. Ausnahmen sind explizit aufgeführt. In diesem Dokument werden die Kindergärtnerinnen gemäss Vorgaben des Departements für Bildung, Kultur und Sport als Lehrpersonen bezeichnet. Alle Schüler und Schülerinnen werden nachstehend Schüler genannt. 2
3 Inhalt 1 Grundlagen Organigramm Schulangebote... 4 Kindergarten... 4 Primarschule... 5 Einschulungsklasse... 5 Unterstufe... 5 Musikgrundschule... 5 Mittelstufe Fremdsprachenunterricht... 6 Textiles Werken... 6 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)... 6 Therapien Freiwillige Angebote... 7 Aufgabenhilfe... 7 Musikschule üms... 7 Musikalische Früherziehung... 7 Integrierte Angebote... 7 Tagesstrukturen Surbtal (taste) = Mittagstisch und Betreuung Stundenplan... 8 Klassenzuteilung/Schülerzuteilung Absenzen und Urlaub... 9 Schülerabsenz... 9 Schülerurlaub... 9 Absenz oder Urlaub einer Lehrperson Medizinische Vorsorge Schulärztliche Untersuchung Zahnprophylaxe Verkehrsunterricht Schulweg Schulhausregeln Pausenareal Versicherungen Fundgegenstände Handy / Natel Wohnortwechsel Schulhomepage Diverse Adressen
4 1 Grundlagen Die folgende Broschüre stützt sich auf das aargauische Schulgesetz und die für den Kindergarten und die Primarschule Lengnau davon abgeleiteten Konzepte und Bestimmungen. 2 Organigramm Schulpflege Gesamtverantwortung für die Schule Schulleitung Verantwortung im operativen Bereich Lehrpersonen Fachlehrpersonen Aufgabenhilfe Schulzahnpflege Verantwortung für die Klasse und/oder für einzelne Schüler 3 Schulangebote Kindergarten Der Kindergartenbesuch ist obligatorisch und dauert zwei Jahre. Lengnau führt 3 Kindergartenabteilungen. Die Abteilungen werden altersgemischt geführt. Im 1. Kindergartenjahr besucht das Kind 18 Lektionen, im 2. Kindergartenjahr 22 Lektionen. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres, d.h. im folgenden August in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Die Schulpflege kann auf Gesuch der Eltern den Eintritt in den Kindergarten um ein Jahr herausschieben. Ein vorzeitiger Eintritt ist nicht möglich. Am Kindergarten wird mit Blockzeiten unterrichtet. Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag alle Kinder alle Kinder 2. KG Jahr alle Kinder alle Kinder KG Jahr 2. KG Jahr 4
5 Nach zwei Jahren Kindergartenbesuch können die Kinder entweder in die 1. Regelklasse oder in die 1. Einschulungsklasse übertreten. Zwischen Dezember und Februar findet ein Elterngespräch zum Schuleintritt statt. Primarschule Die Primarschulzeit dauert in der Regel 6 Jahre, danach tritt das Kind in die Oberstufe über. Vor dem Übertritt in die Oberstufe beurteilt die Lehrperson den Schüler und macht eine Übertrittsempfehlung. Gemäss Schulgesetz fällt die Schulpflege anfangs März den Übertrittsentscheid. Sind die Eltern mit dem Entscheid nicht einverstanden, können sie Rekurs beim Bezirksschulrat einreichen. Die Oberstufe ist als Kreisschule Surbtal organisiert, hat eine eigene Schulpflege und eine eigene Schulleitung. Unterrichtsbesuche sind jederzeit möglich. Es wird empfohlen, im Voraus mit der zuständigen Lehrperson Kontakt aufzunehmen. In regelmässigen Abständen werden die Eltern zu Besuchstagen eingeladen. Einschulungsklasse Die Einschulungsklasse dauert zwei Jahre. Diese Klasse besuchen Kinder, die bereit sind für die Schule, aber in irgendeinem Bereich eine Entwicklungsverzögerung haben. In der Einschulungsklasse wird der Schulstoff der 1. Primarschule auf zwei Jahre verteilt. Nach zwei Jahren an der Einschulungsklasse tritt das Kind in die 2. Regelklasse über. An der Primarschule Lengnau wird die Einschulungsklasse altersgemischt geführt. Unterstufe An der Primarschule Lengnau werden die 1. und 2. Klassen altersgemischt geführt. Während des Halbklassenunterrichts werden die Kinder nach Alter getrennt. Musikgrundschule Dieses Fach besuchen alle Kinder der Einschulungsklasse und der Unterstufe. Die Kinder erhalten eine fundierte Einführung in die Musik durch eine Fachlehrperson. Mittelstufe Nach zwei Jahren Unterstufe treten die Schüler der Unterstufenabteilungen in die Mittelstufe über. Seit dem Schuljahr 2014/15 werden auch die 3./4. Klassen (Mittelstufe 1) altersgemischt geführt. Die 5. und 6. Klassen (Mittelstufe 2) werden momentan als Jahrgangsklassen nicht altersgemischt geführt. 5
6 Fremdsprachenunterricht Die Schüler erhalten ab der 3. Klasse Englischunterricht durch eine Fachlehrperson; in der 3. und 4. Klasse drei Lektionen pro Woche, in der 5. und 6. Klasse zwei Lektionen pro Woche. Ab der 6. Klasse besuchen die Schüler während 4 Lektionen pro Woche den Französischunterricht. Textiles Werken Mit Beginn der 2. Klasse erhalten die Schüler Unterricht in textilem Werken: Klasse 1 Lektion pro Woche Klasse 2 Lektionen pro Woche Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Kinder, die eine andere Muttersprache als Deutsch haben, erhalten ab dem 1. Kindergartenjahr Deutschunterricht durch eine Fachlehrperson. Die Kinder werden in kleinen Gruppen unterrichtet. Der Unterricht kann integrativ oder separativ erteilt werden. Die maximale Unterstützung durch die DaZ- Fachlehrperson dauert 3 Jahre. Therapien Logopädie-, Legasthenie- und Dyskalkulietherapien werden durch den Sprachheilverband organisiert und verwaltet. Ein Therapieraum des Sprachheilverbandes befindet sich im Schulhaus A der Primarschule. Er wird durch die zuständige Logopädin und die zuständige Legasthenietherapeutin benutzt. Wenn immer möglich findet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Therapeutinnen und den Lehrpersonen statt. Die Therapiestunden können nach Absprache mit der Lehrperson während des Schulunterrichts stattfinden. Logopädie (Sprachheilunterricht): Die Früherfassung von Sprachauffälligkeiten ist wichtig. Der Sprachentwicklungsstand der Kinder wird im Rahmen einer logopädischen Reihenuntersuchung im Kindergarten erfasst. Falls nötig folgt eine logopädische Abklärung oder Behandlung. Treten während der Primarschule sprachliche Probleme auf, kann die Logopädin mit dem Einverständnis der Eltern eine weitere Abklärung durchführen. Legasthenie: Treten bei einem Kind Schwierigkeiten im schriftsprachlichen Bereich auf, kann das Kind mit dem Einverständnis der Eltern beim Sprachheilverband zur Abklärung angemeldet werden. Die Anmeldung findet durch die Lehrperson statt. 6
7 Dyskalkulie: Treten bei einem Kind Schwierigkeiten im mathematischen Bereich auf, kann das Kind mit dem Einverständnis der Eltern beim Sprachheilverband zur Abklärung angemeldet werden. Die Anmeldung findet durch die Lehrperson statt. Nur mit einer entsprechenden Abklärung hat der Schüler Anspruch auf einen Therapieplatz. Bei Dyskalkulie müssen die Eltern einen finanziellen Beitrag an die Therapie leisten. 4 Freiwillige Angebote Aufgabenhilfe Die Primarschule Lengnau bietet am Dienstag- und Donnerstagnachmittag von Uhr in der Schule Aufgabenhilfe an. Für dieses Angebot melden die Eltern ihre Kinder mit einem Formular an. Das Formular können die Eltern bei der Klassenlehrperson beziehen oder downloaden von der Schulhomepage. Die Stunden finden statt, sobald sich mindestens zwei Kinder angemeldet haben. Einen Teil der Kosten tragen die Eltern. Musikschule üms Kinder, die ein Instrument spielen möchten, können sich bei der Musikschule anmelden. Unterlagen über das Angebot der Musikschule und Anmeldeformulare können direkt beim Sekretariat der Musikschule bezogen werden (oder via Hompage Schul-ABC Musikschule). Die Musikschule üms ist ein überregionales Angebot des Surbtals mit Sitz in Endingen. Musikalische Früherziehung Im 2. Jahr des Kindergartens besteht die Möglichkeit, dass die Eltern ihr Kind zur wöchentlichen Lektion Musikalische Früherziehung anmelden. Dies ist ein neues Angebot der üms. Integrierte Angebote Neben den Pflichtfächern, die jedes Kind besucht, gibt es noch diverse andere Angebote, die - wenn immer möglich - in den Stundenplan integriert werden. Die schulischen Fächer haben aber bei der Gestaltung des Stundenplans 1. Priorität. Angebote, die nicht der Schule unterstellt sind und freiwillig besucht werden können, sind: - konfessioneller Religionsunterricht (Organisation durch die zuständigen Kirchen) - Logopädie, Legasthenie, Dyskalkulie (Organisation durch den Gemeindeverband ambulanter Sprachheilunterricht Surbtal und Studenland) 7
8 Tagesstrukturen Surbtal (taste) = Mittagstisch und Betreuung Die Tagesstrukturen Surbtal können von allen Kindern genutzt werden, welche in Endingen oder Lengnau wohnhaft sind und/oder den Kindergarten, die Primarschule oder die Oberstufe in den beiden Dörfern besuchen. Die Ferienbetreuung steht allen schulpflichtigen Kindern (inkl. Kindergarten) aus der Region zur Verfügung. Die Tagesstrukturen Surbtal befinden sich in Lengnau im bestehenden Mittagstischraum im neuen Primarschulhaus C (Untergeschoss). Sämtliche Informationen bezüglich Öffnungszeiten, Angebot, Tarifen und Organisatorischem findet man auf der Homepage der taste (siehe unten). Die Anmeldeformulare werden jeweils dem Versand der Klasseneinteilung/Stundenpläne beigelegt. Anmeldungen sind für ein Schuljahr verbindlich. Für Anmeldungen während des Jahres können Formulare bei der Schule bezogen oder direkt von der Homepage ( heruntergeladen werden. Postadresse für Anmeldungen: Verein Tagesstrukturen Surbtal, Lochstrasse 6, 5304 Endingen 5 Stundenplan Die Schule bietet am Morgen Blockzeiten von Uhr an. Der Nachmittagsunterricht ist individuell. Für die Schüler der Unterstufe bietet taste ( siehe Tagesstrukturen Surbtal) eine Betreuung für die Randstunden ( Uhr, Uhr) an. Diese Betreuung ist für die Eltern kostenlos. Mit einem Formular können die Kinder für ein Schuljahr angemeldet werden. Jährlich müssen die Stundenpläne neu gestaltet werden. Dies liegt daran, dass die Klassengrössen variieren, die Fachlehrpersonen an verschiedenen Orten unterrichten und die Raumbelegungen der Turnhalle mit der Oberstufe der Kreisschule Surbtal koordiniert werden müssen. Klassenzuteilung/Schülerzuteilung Im Frühling, nachdem die Laufbahnentscheide von Kindergarten/Unterstufe und Mittelstufe/Oberstufe gefallen sind, werden die neuen Schülerzahlen eruiert. Je nach Schülerzahl bewilligt das Departement Bildung, Kultur und Sport bis Ende März das Pensum pro Klasse. Die Schülerstunden sind für jeden Jahrgang im Lehrplan festgelegt. Nach der Bewilligung der Pensen werden die Klasseneinteilungen durch Lehrpersonen und Schulleitung gemacht. Bei der Einteilung wird darauf geachtet, dass die Klassen bezüglich Zusammensetzung ausgeglichen sind. Kriterien sind Stärken und Schwächen der Schüler, soziale Ausgeglichenheit, ausgeglichene Anzahl Mädchen und Knaben und andere. 8
9 Im Kindergarten werden die Zuteilungen der Kinder nach Wohnort gemacht. Dabei kann es vorkommen, dass Quartiere auf zwei Abteilungen aufgeteilt werden müssen. Wenn immer möglich wird beim Kindergarten und bei der Unterstufe darauf geachtet, dass mindestens zwei Kinder denselben Schulweg haben. 6 Absenzen und Urlaub Schülerabsenz Für die Entwicklung der Kinder und für einen ordentlichen Ablauf des Schulbetriebes werden die Eltern gebeten, den Kindern einen regelmässigen Schulbesuch zu ermöglichen. Kann ein Kind den Unterricht aus irgendeinem Grund nicht besuchen, muss das Kind bei der Klassenlehrperson im Voraus abgemeldet werden. Für die ausgefallene Zeit kann von den Eltern eine schriftliche Entschuldigung verlangt werden. Als Entschuldigung gelten Krankheit des Schülers und Todesfall eines nahen Verwandten. Krankheiten und Gesundheitszustand Bei Fieber und ansteckenden Krankheiten werden die Eltern gebeten, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Wichtige Informationen zum Gesundheitszustand des Kindes (z. B. Asthma, Allergien) sollten der Lehrperson gemeldet werden. Läuse gibt es immer wieder. Dies hat nichts mit ungenügender Hygiene zu tun. In diesem Fall bitten wir die Eltern, die Lehrperson zu informieren. Die Schule verfügt über Informationsmaterial, das bei verbreitetem Läusebefall an die Eltern verteilt wird. Arzt- und/oder Zahnarzttermine sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Schülerurlaub Gemäss 38 Abs. 1 Schulgesetz steht jedem Kind pro Quartal ein Halbtag zur freien Verfügung zu. Die Absenz muss 3 Schultage im Voraus via Mitteilungsheft der Lehrperson gemeldet werden. Bei Bedarf können Eltern bei der Lehrperson beantragen, dass sie alle Quartalshalbtage von einem Schuljahr auf einmal beziehen (=2 Tage). Ausgenommen sind offizielle Prüfungstage und Schulanlässe. Für Urlaube von 3 bis 5 Tagen ist die Schulleitung zuständig. Für Urlaube über 5 Tage ist die Schulpflege zuständig. Das Formular für das Urlaubsgesuch kann man bei der Klassenlehrperson beziehen oder downloaden von der Schulhomepage. Das Gesuch muss mindestens drei Schulwochen vor Beginn des geplanten Urlaubs mit schriftlicher Begründung eingereicht werden. Grundsätzlich besteht kein Urlaubsanspruch ausserhalb der Schulferien. Urlaub wird nur in dringenden und begründeten Fällen durch die Schulleitung resp. Schulpflege bewilligt. Der im bewilligten Zeitraum verpasste Lehrstoff und die Hausaufgaben sind während des Urlaubs zu erledigen bzw. nachzuholen. 9
10 Absenz oder Urlaub einer Lehrperson im Kindergarten Kann die Lehrperson aus irgendwelchem Grund nicht unterrichten, werden die Eltern mittels Klassentelefon informiert. Kann ein Kind zu Hause nicht betreut werden, besteht die Möglichkeit, dass das Kind einen anderen Kindergarten besucht. in der Primarschule Auch Lehrpersonen können krank werden oder aus anderen wichtigen Gründen nicht unterrichten. In diesem Fall kommen die Schüler gemäss Stundenplan in die Schule. An der Primarschule Lengnau sind Springerinnen im Einsatz. Diese beaufsichtigen und beschäftigen die Kinder am ersten Tag der Abwesenheit der Lehrperson gemäss Stundenplan. Ab dem zweiten Tag wird situativ entschieden. Die Nebenfächer, Therapien usw. besuchen die Kinder wie gewohnt. Ist die Lehrperson länger krank, bringt das Kind einen Elternbrief mit nach Hause mit den wichtigsten Informationen zu den nächsten Tagen. 7 Medizinische Vorsorge Schulärztliche Untersuchung Im Verlauf der Kindergarten- und Primarschulzeit sieht das Schulgesetz eine ärztliche Untersuchung vor, die durch den Schularzt im 2. Kindergartenjahr durchgeführt wird mit den Schwerpunkten: sehen, hören, Psychomotorik. Die Untersuchung ist obligatorisch. Wenn Eltern dies wünschen, können die Kinder bei einem selber gewählten Arzt untersucht werden. In diesem Fall tragen die Eltern die Kosten. Alle zwei Jahre werden Impfaktionen für die Schüler der Unterstufe gemeinsam von Lungenliga und Schularzt durchgeführt. Das Angebot des Impfens ist freiwillig. Die Eltern werden vorgängig informiert. Zahnprophylaxe Während der Kindergarten- und Primarschulzeit werden die Klassen regelmässig durch Schulzahnpflegehelferinnen besucht. Die Schüler werden in den Bereichen Mundhygiene, Ernährung, Fluoride und Anatomie unterrichtet. Alle Kinder erhalten beim Eintritt in die Schule ein Gutscheinheft für eine jährliche zahnärztliche Kontrolle. Die Gutscheine sind gültig während der obligatorischen Schulzeit. 10
11 8 Verkehrsunterricht Für den Verkehrsunterricht ist die Regionalpolizei Zurzach (REPOL) zuständig. Sie hat für die Schulen ein Konzept für den Verkehrsunterricht erstellt. Klassen Besuch Themen Zeitblock für Terminplanung Kindergarten 1. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse Einmal pro Schuljahr (2-3 Lektionen) Einmal pro Schuljahr Kurze Theorie, anschliessend Praxis (2 Lektionen) Einmal pro Schuljahr Theorie (2 Lektionen) Einmal pro Schuljahr Theorie (2 Lektionen) Theorie: 2 Lektionen Fahrschule: 2 Lektionen pro Klasse Prüfung ca. ½ Tag Selbständiges Überqueren der Strasse August / September / Oktober Erweiterte Fussgängerregeln Sichtbarkeit und Überqueren der Oktober / November / Dezember Strasse Fahrradausrüstung Signalformen / Signale Januar / Februar / März Vortrittsrecht Vortrittsrecht Nach Herbstferien bis zum Beginn Frühlingsferien Linksabbiegen Einspurstrecke Theoriebogen April bis Juni Fahrschule Fahrradprüfung Ab der 4. Klasse können Ausflüge oder Exkursionen mit dem Fahrrad stattfinden. Bewilligt werden diese Ausflüge durch die Schulleitung auf Antrag der Lehrperson. Voraussetzungen sind, dass jedes Kind Velo fahren kann, einen Helm trägt, ein fahrtüchtiges Fahrrad hat und mindestens zwei erwachsene Personen den Ausflug begleiten. Für die Einhaltung der Voraussetzungen ist die Klassenlehrperson verantwortlich.
12 9 Schulweg Das Erlebnis Schulweg ist eine wichtige Erfahrung für die Kinder. Deshalb befürworten Lehrpersonen und Schulleitung, dass die Kinder zu Fuss in die Schule gehen. Für die Sicherheit auf dem Schulweg sind die Eltern zuständig. Die Schule verzichtet auf einen festgelegten Velorayon, da der Schulweg in der Verantwortung der Eltern liegt. Die Schüler stellen ihre Velos, Kickboards oder andere Fahrzeug ähnliche Geräte beim Eintreffen in den Veloständer resp. an den dafür vorgesehenen Platz. Während der Schulzeit ist die Benutzung nicht erlaubt. Es ist empfehlenswert, die Fahrzeuge abzuschliessen. Bei Diebstahl und Beschädigung der Fahrzeuge übernimmt die Schule keine Haftung. 10 Schulhausregeln In jedem Gebäude der Schule sind die Schulhausregeln im Eingangsbereich aufgehängt. Sie werden mit den Schülern besprochen. Kleinere Abweichungen innerhalb der Schule sind bedingt durch das Alter der Schüler und die Eigenheiten der Räumlichkeiten. Jedes Schulhaus verfügt über Garderoben. Jacken, Mützen, Schuhe usw. werden in der Garderobe abgelegt. Wertgegenstände sind nicht in der Garderobe aufzubewahren. Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Beschädigungen an persönlichem Eigentum der Schüler. Während der Unterrichtszeit muss das Handy ausgeschaltet und unsichtbar aufbewahrt werden. Pausenareal In den Pausen darf das Schulareal ohne Bewilligung nicht verlassen werden. Eine Pausenaufsicht sorgt für das Einhalten der Regeln und ist Ansprechperson für die Kinder. Nach den Unterrichtszeiten steht der Pausenplatz für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Versicherungen Es ist Sache der verunfallten Schulkinder bzw. deren Eltern, den in der Schule erlittenen Unfall ihrer zuständigen Krankenkasse sofort zu melden. Die Schule übernimmt keine Haftung für private Gegenstände (z. B. Brille, Velos ). Fundgegenstände Verlorene Gegenstände und Kleider werden in den Fundkisten gesammelt. Wertgegenstände werden im Schaukasten beim Hauswart ausgestellt. Für verlorene Gegenstände können sich die Schüler beim Hauswart melden. Jeweils am Ende des Semesters werden die nicht abgeholten Gegenstände einer karitativen Organisation zugeführt. 12
13 Handy / Natel Jeder Gebrauch des Handys ist während der Schulzeit inkl. der Pausen untersagt. 11 Wohnortwechsel Jeder Wohnortwechsel ist der Schulleitung schriftlich mitzuteilen, mit Angaben zur neuen Wohn- und Schuladresse. 12 Schulhomepage Unter sind alle Informationen und Berichte über den Kindergarten und die Primarschule aktuell abrufbar. Downloads finden Sie unter der Rubrik Schul-ABC. 13
14 13 Diverse Adressen Schulleitung von Kindergarten und Primarschule Schulsekretariat von Kindergarten und Primarschule Kindergarten Sonnenrain Kindergarten Dorf Schulhaus Dorf, Lehrerzimmer Logopädie/Legasthenie Betreuungsstunden üms, Musikschulleitung üms, Sekretariat Schularzt, Frau Dr.med. E. Schneider, Lengnau
15 Die vorliegende Schulordnung wurde durch die Schulpflege im September 2016 genehmigt und ersetzt die Schulordnung vom Juni Erarbeitet durch: Lehrpersonen, Schulpflege und Schulleitung 15
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