Interop- und Sicherheitsrichtlinie Standortbestimmung und Ausblick

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Interop- und Sicherheitsrichtlinie Standortbestimmung und Ausblick VAP Forum Güterwagen vom 19. Mai 2011 in Zürich Oerlikon

2 Standortbestimmung Schweiz Die Schweiz setzt EU-Recht freiwillig um. (ETCS, TSI Rollmaterial u. Infrastruktur, EU-Führerschein Lokführer, ECM) Umsetzungsgrad TSI in Europa noch tief. Güterwagen und Interoperabilität: Internationaler Güterverkehr funktioniert in Übergangsphase RIV zu TSI. Übernahme TSI Güterwagen in OTIF-Recht in Arbeit. Neue TSI Güterwagen in der Konsultation. Güterwagen und Sicherheit: ECM-Zertifizierungssystem in Betrieb. 30 registrierte ECM, davon 10 zertifiziert. 2

3 TSI bei Fahrzeugzulassungen Erfahrungen aus aktuellen Zulassungsprojekten: Zulassungsprozesse wurden komplexer. Gültige TSI noch nicht stufengerecht vollständig zu einem akzeptierbaren Mass fehlerfrei. Festhalten an nationalen Vorschriften, die nicht mehr notwendig wären. 3

4 Lösungsansatz Die Zulassungsprozesse müssen bereits während der Übergangszeit vereinheitlicht werden. Lösung: Cross Acceptance, das bedeutet enge Zusammenarbeit der nationalen Zulassungsbehörden. Beispiel 1: D-A-CH-I-NL beim Korridor A Beispiel 2: Be-Ne-F-Lu-CH beim Korridor C Güterwagen: Erkenntnisse aus der Arbeitsgruppe Be-Ne-F-Lu-CH an ERA weitergeleitet. 4

5 So funktioniert Cross Acceptance Aktiver Informationsaustausch unter den Zulassungsbehörden fördert gemeinsames Verständnis. Einheitliche Struktur aller Zulassungskriterien. Damit werden die nationalen Vorgaben vergleichbar. Systematische Ermittlung der Differenzen zwischen den TSI und den nationalen Vorgaben. A/B/C-Klassierung für gegenseitige Anerkennung ohne weitere Prüfungen für A-Punkte. 5

6 ECM für CH-Halter, Variante OTIF Seit ist jedem Güterwagen mit Eintrag im Fahrzeugregister ein zertifiziertes ECM zuzuweisen. Als Zertifizierungssystem gilt MoU ECM in Verbindung mit dem Dokument 524 der schweizerischen Akkreditierungsstelle. Geplant: Verabschiedung des mit der EU-ECM-Verordnung identisch od. äquivalenten OTIF-Zertifizierungssystems anlässlich dem OTIF-Fachausschuss Technik vom 14./ Vorgabe der Branche: Selbsterklärung der Erfüllung der Anforderungen MoU ECM. 6

7 ECM für CH-Halter, Variante EU Annahme: Revidiertes CH-Eisenbahngesetz der Bahnreform 2.2 tritt am 1. Juli 2012 in Kraft, dann gilt in der Schweiz die EU-ECM-Verordnung: Nach [Juni 2012] nur noch ECM-Zertifikate gemäss EU- ECM-Verordnung. Vor [Juni 2012] auf der Basis MoU ECM ausgestellte ECM- Zertifikate anerkannt während ihrer Gültigkeitsdauer, aber längstens bis [Mai 2014]. In der EU max. bis [Mai 2015]. Vor [Juni 2012] registrierte, nicht zertifizierte ECM bis spätestens [Mai 2013] auf der Basis EU-ECM-Verordnung zu zertifizieren. Aber Selbsterklärung auf der Basis EU- ECM-Verordnung oder MoU ECM erforderlich. (Anpassung der Fristen CH nach Rücksprache mit der Branche, längstens ein Jahr.) 7

8 Was macht die Schweiz? Aktive Mitarbeit in Cross Acceptance Gruppen. Aktive Förderung von Interop- und Sicherheitsfunktionen (z.b. ECM) Mitwirkung in der OTIF. Mitwirkung in ETCS-Gremien der EU. Freiwilliges Umsetzen von Interop- und Sicherheitsvorgaben seit Jahren. CH-Eisenbahnsystem = Teil des OTIF/EU- Eisenbahnsystems (Korridore, Basistunnels, ETCS) 8

9 Ausblick Ohne konsequenten Unterhalt an Güterwagen keine Sicherheit im Güterverkehr. Ohne enge Zusammenarbeit der nationalen Sicherheitsbehörden keine Interoperabilität. Ziel: Übernahme des EU-Eisenbahnrechts mit Bahnreform 2.2 in CH-Recht, mit Inkraftsetzung auf 1. Juli Ziel: Bald möglichst Mitwirkung im Interop- und Sicherheitskomitee der EU-Kommission und in den ERA-Gremien. Ziel: Anpassen des Zertifizierungssystems auf der Basis EU-ECM-Verordnung bis 30. Juni

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