Versichertes Berufsbild in der Berufshaftpflichtversicherung
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- Ingelore Meissner
- vor 7 Jahren
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1 Versichertes Berufsbild in der Berufshaftpflichtversicherung Mit Hinweisen zu Grenzen des Versicherungsschutzes Schondorf am Ammersee, Michael Twittmann Geschäftsführer pisa Versicherungsmakler GmbH 1
2 Erfolgreiche Kooperationen Fachversicherungsmakler für Ingenieurbüros & Architekten Empfohlener Partner von div. Berufsverbänden und auch der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Michael Twittmann: - Geschäftsführer PISA Versicherungsmakler GmbH - Seit 1998 in der Architekten- und Ingenieurberatung tätig
3 Zu pisa: Unsere Philosophie Als Fachmakler für die Bauplanungsbranche möchten wir Ihnen und Ihrem Unternehmen einen nachhaltigen Mehrwert bieten. Die Zusammenarbeit mit Ihnen verstehen wir als Dialog einen Prozess aus Analyse, Verhandlung und Justierung eines individuellen Leistungspaketes. Klar ist auch: Unsere Arbeit ist nach Aushändigung der Policen keineswegs beendet. pisa steht für: Professionalität im Umgang, Identifikation mit unseren Kunden, Spezialisierung im Fach und Aufrichtigkeit zwischen den Partnern Diese Werte lebt Michael Twittmann und sein Team
4 Daten und Fakten: PISA ist ein inhabergeführter Fachversicherungsmakler im Segment der Planungsbranche. Die Kundenstruktur umfasst aktuell kleinere sowie mittelständische Unternehmen in einer Prämiengrößenordnung von EUR bis 1,7 Mio. EUR Prämienvolumen/je Kunde. Michael Twittmann ist jahrelanger Referent bei der Bayerischen Ingenieurakademie und diversen Berufsverbänden, u.a. beim VBI/BDB/VPI zum Thema Haftung/Versicherungsschutz PISA besitzt einschlägige Erfahrungen bei der Installierung und langjährigen Führung von internationalen Versicherungsprogrammen sowie bei Versicherungslösungen für Einzelobjekte weltweit - exklusiver Partner des internationales Maklernetzwerkes UnisonBrokers AG
5 Die grundsätzliche PISA- Bestandskundenstruktur 20 % Prämienvolumen aus internationalen Programmen von Kunden aus Deutschland und Österreich 10% Prämienvolumen von allgemeinem Privat-und Gewerbekunden 70 % Prämienvolumen von mittelständischen Ingenieur-und Architektenbüros in Deutschland
6 Dienstleistungsumfang bei Mandatierung Zielsetzung Vorbereitungen und Grundsätze der Zusammenarbeit Projektplan Maklermandat Risikoerfassung Aufnahme der Ist- Situation Policenüberprüfung Unterlagen und Informationen gemäss PISA Checkliste Informationen der Versicherer an PISA Strategie Ist / Soll Beurteilung Checkliste der versicherbaren Risiken Prämien- / Schadenstatistik Marktausschreibung Vorschlag für Policenspiegel eine Risiko- und Versicherungs-politik Laufende Betreuung Empfehlungen Anforderungsprofil Ausschreibung, Angebotsvergleich Implementierung, Deckungszusage, Kontrolle der Policen Übersicht der versicherbaren Risiken Unterstützung bei problematischen Schadenfällen Kontrolle, Reporting, Marktbeobachtung Fortlaufender Informationsaustausch
7 Unser Mehrwert für Sie Workshops / Vorträge in Sachen Risk Management und Haftungsrecht. PISA referiert und ist präsent auf Veranstaltungen. Kollektiv nutzen und Rahmenverträge mit Versicherern aushandeln. PISA organisiert und verhandelt.(berufs- und Betriebshaftpflicht, Rechtschutzversicherung, Inhalt). Verbandstätigkeit stärkt die Gemeinschaft und ermöglicht von Kollegen zu lernen. PISA kennt Schadenfälle aus der Praxis. Bestmögliche Betreuung der Kunden im Ausland mit unisonbrokers AG. Unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen Bestimmungen kann weltweit ein zuverlässiger Service geboten werden. Mehr Sicherheit und mehr Service für Kunden. PISA reduziert den eigenen Verwaltungsaufwand, in dem wir als ausgelagerte Versicherungsabteilung fungieren Zuverlässige Versicherungsdienstleistung aus einer Hand. PISA ist ein inhabergeführtes Maklerunternehmen, jeder Kunde hat einen Hauptansprechpartner. Zusammenarbeit mit erfahrenen Baurechtlern. PISA begleitet schwierige Schadenfälle mit spezialisierten Baurechtsanwälten. 7
8 Allgemeine Berufshaftpflicht Historische Entwicklung des Marktes - Bis Mitte der 90er Jahre: regulierter Markt mit nahezu einheitlichen Bedingungen und Tarifen - In den Folgejahren zunehmender Wettbewerb in Bezug auf den Preis (marktüblich SFR-Tarife) /2003 Marktteilnehmer stellen mehrheitlich auf feste Tarife um (Beitragsberechnung auf Honorarsummenbasis) - Seit 2004 zunehmender Wettbewerb in Bezug auf Preis und Leistung /2012: starke Marktbewegung durch den Ausstieg eines bedeutenden Marktteilnehmers
9 Allgemeine Berufshaftpflicht Aktuelle Marktsituation - Geschätztes Prämienvolumen Haftpflicht Architekten und Ingenieure: ca Mio. EUR, Haftpflicht insgesamt ca. 7,5 Mrd. EUR (ohne VH) - Versicherermarkt ist geprägt von begrenzter Anbieterzahl - Einige wenige Versicherer haben die Architekten und Ingenieure als Zielgruppe identifiziert - Eine überschaubare Zahl von ausländischen Versicherern mit Zulassung in Deutschland versucht Zielgruppenlösungen für Planer zu bieten - Zunehmende Spezialisierung auch auf der Maklerseite
10 Agenda Grenze 1 Berufsbild, fachlicher Geltungsbereich Grenze 2 Deckungssummen Grenze 3 Räumlicher Geltungsbereich Grenze 4 Planungsvertrag Erfüllung Grenze 5 Ausschlüsse: Pflichtwidrigkeit, Kosten, Fristen
11 Berufsbild Versicherte Tätigkeiten/Berufsbildklausel Versichert sind sämtliche freiberufliche Tätigkeiten des Architekten/Ingenieurs, die nach den landesgesetzlichen Berufsvorschriften sowie der HOAI unter sein Berufsbild fallen. Änderungen des Berufsbildes durch neue Gesetze oder gerichtliche Entscheidungen werden vom Versicherungsschutz grundsätzlich umfasst. Nicht zum Berufsbild gehören z.b.: - das Veräußern und Vermitteln von Grundstücken - das Gewähren und Vermitteln von Krediten - das Vermitteln von Mietern - das Verwalten von Häusern und Wohnungen
12 Berufsbild Berufsbildklausel Ziffer 1.2 Muster-BBR (Berufsbildklausel) Übernimmt der VN Verpflichtungen, die über die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Tätigkeiten/Berufsbilder hinausgehen, sind daraus resultierende Ansprüche insgesamt nicht Gegenstand der Versicherung. Insoweit ist die gesamte Berufshaftpflicht nicht versichert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der VN a) Bauten ganz oder teilweise erstellt oder erstellen lässt (z.b. als Bauherr, Bauträger, GÜ); b) Selbst Bauleistungen erbringt oder erbringen lässt (z.b. als GU, Unternehmer); c) Baustoffe liefert oder liefern lässt (z.b. als Hersteller, Händler)
13 Berufsbild Berufsbildklausel wesentliches Element des Versicherungsschutzes ist, dass der Architekt/Ingenieur von Ausführungs-, Herstellungs-, Liefer- und sonstigen wirtschaftlichen Interessen unabhängig ist Erweiterung um Angehörigen- und Beteiligungsklausel (Ziff Muster BBR) Bei Unternehmensbeteiligungen reicht eine wirtschaftliche, personelle, rechtliche oder finanzielle Verflechtung Geringfügige Beteiligungen / Verflechtungen werden heute als deckungsunschädlich angesehen
14 Berufsbild Berufsbildklausel: Beispiel Ein Ingenieur wird zunächst mit der Planung der Elektrotechnik beauftragt. Nach Übergabe der Planung erhält er auch den Auftrag die Materialien zu liefern. Später stellt sich heraus, dass die Planung fehlerhaft ist und der Ingenieur Schadenersatz schuldet. Besteht Versicherungsschutz?
15 Berufsbild Berufsbildklausel: Exkurs Die Tätigkeiten des Ingenieurs als Prüfsachverständiger oder Prüfingenieur sind vom Versicherungsschutz im Rahmen der Berufsbildklausel umfasst. Diese sollten aber dem Versicherer explizit deklariert werden, dass dient nicht zuletzt der tariflichen Einstufung. Die Vorgaben zum Versicherungsschutz ergeben sich aus der PrüfVBau, 5 (1): Prüfingenieure und Prüfsachverständige müssen mit einer Haftungssumme von mind. je EURO für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall, die mind. zweimal im Jahr zur Verfügung stehen muss, haftpflichtversichert sein
16 Berufsbild Mischkalkulation Fall: ein Fachplaner erbringt auch Architekten-Leistungen nach 34 HOAI. Diese Tätigkeiten machen aber nur einen geringen Umsatzanteil aus. Gemäß Standardbedingungen ist bei gemischter Tätigkeit (Übernahme von Architekten- /Ingenieurleistungen unterschiedlicher Sonderfachbereiche) grundsätzlich maßgebend für die tarifliche Einstufung der am höchsten klassifizierte Tätigkeitsbereich. In den meisten Berufshaftpflichtpolicen für Ingenieurbüros sind Architektenleistungen bis 10 % Umsatzanteil kostenfrei mitversichert!
17 Berufsbild Weitere Tätigkeiten im Berufsbild Generalplanung: - grds. Ist die Beauftragung von Subunternehmen mitversichert (mit Ausnahme der persönlichen Haftung der Subplaner) - Berufsbildklausel gilt auch für die Generalplanungstätigkeit - ggf. besondere Beitragsberechnung Gutachter/Sachverständigentätigkeit: - die Tätigkeit ist im Rahmen des Berufsbildes mitversichert - allerdings ist die klarstellende Ergänzung mit der Aufnahme des konkreten Leistungsprofils sinnvoll - zu achten ist auf eine Bearbeitungsschaden-Deckung für Bauteilöffnungen Facility Management: - es existiert keine Legaldefinition: Unterscheidung zwischen technischem, wirtschaftlichem und strategischem FM - Tätigkeitsprofil kann außerhalb des Berufsbildes liegen (z.b. Hausverwaltung) => Klärung mit Versicherer notwendig
18 Berufsbild Weitere Tätigkeiten im Berufsbild Energieberatung/ Energiecontracting: Tätigkeit als Energieberater etc. (nach EnEG, EnEV) gehört grds. Zum Berufsbild Z.T. fordert der Versicherer besondere berufliche Qualifikationen Vermögensschaden-Deckung SiGeKo:: die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordinator ist im Rahmen des Berufsbildes mitversichert -auf ausreichende Straf-Rechtsschutzdeckung achten Mediation: die Beauftragung von Architekten und Ingenieuren als Mediatoren nimmt in der Praxis zu, jedoch ist die ausdrückliche Mitversicherung sinnvoll Achtung: ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche, die auf eine fehlerhafte Einschätzung rechtlicher Fragen zurückzuführen sind
19 Praxis Empfehlungen Spezifisches Berufsbild umfassend dokumentieren! Bei ungewöhnlichen Projekten Versicherungsschutz vor Vertragsunterzeichnung klären! Das gilt vor allem für Konstellationen, wenn das Büro Leistungen als Generalplaner übernimmt, die nicht zu seinem eigenen Berufsbild zählen auch wenn es damit einen Subplaner beauftragt. Versicherer vergleichen - im fachlichen Bereich unterschiedliche Ausschlüsse, z. B. Offshore, Deponieplanung
20 Agenda Grenze 1 Berufsbild, fachlicher Geltungsbereich Grenze 2 Deckungssummen Grenze 3 Räumlicher Geltungsbereich Grenze 4 Planungsvertrag Erfüllung Grenze 5 Ausschlüsse: Pflichtwidrigkeit, Kosten, Fristen
21 Deckungssummen Baukammergesetz Forderung nach ausreichender Absicherung von Haftpflichtansprüchen im Baukammergesetz (BauKaG): Bayern Artikel 8 (6) : für Gesellschaften mind EURO Personenschäden EURO sonstige Schäden Eine Begrenzung auf den dreifachen Betrag der Mindestversicherungssumme ist möglich. Exkurs: PartGmbB
22 Deckungssummen Berufsordnung der BAYIKA (geändert am ) Die Berufsordnung der BAYIKA wurde im November 2015 geändert. Festgelegt wurden neue Mindestdeckungssummen und auch Regelungen zur Selbstbeteiligung: Berufsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, 10 Berufshaftpflicht regelt: (1) Der Ingenieur ist verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche aus eigenverantwortlicher Tätigkeit zu versichern. => Verweis auch auf Art. 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauKaG). Mindestdeckungssummen: EURO Personenschäden EURO sonstige Schäden Eine Begrenzung auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden ist möglich. (2) Objektversicherung (3) neu: Regelung zum Selbstbehalt: 1 % der Mindest-VS für Personenschäden, 3 % der Mindest-VS für sonstige Schäden maximal => Siehe auch Hinweise : Ingenieure in Bayern, Januar 2016, Seite
23 Agenda Grenze 1 Berufsbild, fachlicher Geltungsbereich Grenze 2 Deckungssummen Grenze 3 Räumlicher Geltungsbereich Grenze 4 Planungsvertrag Erfüllung Grenze 5 Ausschlüsse: Pflichtwidrigkeit, Kosten, Fristen
24 Weltweite Deckung Was heißt weltweit? Weltweiter Versicherungsschutz inklusive USA und Kanada mit Deckung wahlweise nach deutschem oder europäischem Recht??? Noch nicht einmal für alle EU-Länder besitzen Planer - trotz Dienstleistungsfreiheit - Versicherungsschutz über den deutschen Berufshaftpflichtversicherungsvertrag: Bauvorhaben in Frankreich und den Benelux-Staaten bedürfen ergänzender Vereinbarungen Zu prüfen ist stets, ob in dem Land eine Pflichtversicherung vorgegeben ist. Außerhalb der EU sichert der deutsche Versicherungsvertrag nur Tätigkeiten ab, die durch das Planungsbüro oder seine im Ausland befindlichen unselbständigen Niederlassungen erbracht werden. Für rechtlich selbständige Niederlassungen muss meist ein eigener Versicherungsvertrag geschlossen werden. Dieser Status ist daher genau zu prüfen, zumal in einigen Ländern unselbständige Niederlassungen aus fiskalischen Gründen als rechtlich selbständig gewertet werden. Wenn es sich um ein so genanntes Non-Admitted-Verbotsland handelt, darf der Versicherungsschutz nur bei im Land zugelassen Versicherungsunternehmen eingedeckt werden
25 Agenda Grenze 1 Berufsbild, fachlicher Geltungsbereich Grenze 2 Deckungssummen Grenze 3 Räumlicher Geltungsbereich Grenze 4 Planungsvertrag Erfüllung Grenze 5 Ausschlüsse: Pflichtwidrigkeit, Kosten, Fristen
26 Erfüllung Vertragliche Pflichten vs. Versicherungsschutz Beispiel: (BHG, Urteil vom , r+s 2009, 60) Ein Architekt wird wegen eines Baumangels in Anspruch genommen. Um diesen zu beseitigen, muss auch die ursprüngliche Planung erneuert und geändert werden. Diese Planungsarbeiten möchte der Architekt von seinem Haftpflichtversicherer ersetzt haben. Der hat bisher die Bauarbeiten zur Mangelbehebung bezahlt und verweigert die vom VN aufgewandten Planungskosten. Hat der Architekt Erfolg?
27 Erfüllung Vertragliche Pflichten vs. Versicherungsschutz Die Erfüllung einer vertraglich geschuldeten Leistung ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Abgrenzung Tätigkeitsschaden / Mangelfolgeschaden gelegentlich schwierig
28 Agenda Grenze 1 Berufsbild, fachlicher Geltungsbereich Grenze 2 Deckungssummen Grenze 3 Räumlicher Geltungsbereich Grenze 4 Planungsvertrag Erfüllung Grenze 5 Ausschlüsse: Pflichtwidrigkeit, Kosten, Fristen
29 Fristen, Kosten nicht als Beschaffenheit vereinbaren! Beachte Bedingungswerke der Berufshaftpflichtversicherung (hier sind die Musterbedingungen aufgeführt): Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden 1. aus der Überschreitung der Bauzeit sowie eigener Fristen und eigener Termine; 2. aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen im Sinne der DIN 276 oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder, soweit es sich hierbei um Aufwendungen handelt, die bei ordnungsgemäßer Planung und Erstellung des Objektes ohnehin angefallen wären (Sowiesokosten). Dies gilt auch für Ansprüche aus der Überschreitung von Baukostenobergrenzen sowie für Ansprüche aus Bausummengarantien oder Festpreisabreden des VN oder Dritter, Mitversichert gilt jedoch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, die sich auf Sowiesokosten beziehen
30 Pflichtwidrigkeit u.a.allgemein anerkannte Regeln der Technik Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter durch ein bewusst-, gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidriges Verhalten verursacht hat. entscheidend ist hierbei Bewusstsein, sich in einem bestimmten Fall regelwidrig zu verhalten (bedingter Vorsatz). die Wissentlichkeit und der Wille muss nicht auf den Schaden ausgerichtet sein: es wird schon gut gehen und wenn nicht, zahlt der Versicherer insbesondere die Abweichung von a.a.r.d.t. kann hier Brisanz entwickeln. Diverser Versicherer bieten Sonderlösungen
31 So erreichen uns Wie Sie uns Sie erreichen pisa Versicherungsmakler GmbH pisa Versicherungsmakler GmbH Bahnhofstrasse Schondorf am Ammersee Katrin Hugl Tel: + 49 (0) Tel: + 49 (0) mt@pisa-versicherungsmakler.de Homepage: kh@pisa-versicherungsmakler.de Homepage:
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