SCHUTZIMPFUNG GEGEN DIPHTHERIE-TETANUS-POLIO IN DER 2. SCHULSTUFE

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1 Seite 1 von 5 Zur Durchführung der Diphtherie-Tetanus-Polio-Impfung ergehen folgende Informationen: 1. Impftermin: Ab September 2008 bis Dezember 2008 Der Termin wird von der Schulärztin bzw. vom Schularzt im Einvernehmen mit der Schule festgelegt. 2. Impfärztinnen und Impfärzte: Die Impfungen werden in den öffentlichen und privaten Schulen von den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Falls unbedingt erforderlich, können diese Impfungen in den privaten Schulen auch von einer Amtsärztin bzw. einem Amtsarzt vorgenommen werden. 3. Impfstoffe: Kombinierter Diphtherie-Tetanus-Polio-Impfstoff Revaxis, Polio Salk-Impfstoff Merieux und dt.-reduct Merieux 4. Bestellung von Impfstoff und Impfmaterial: Der voraussichtliche Bedarf an Impfstoff, getrennt nach den einzelnen Impfstoffen, sowie des sonstigen Impfmaterials ist dem Bezirksgesundheitsamt des zugehörigen Schulsprengels spätestens eine Woche vor dem Impftermin bekannt zu geben. 5. Impfstofftransport und lagerung: Der Transport des Impfstoffes hat mit einer Kühltasche zu erfolgen. Nicht mehr benötigter Impfstoff ist gekühlt dem Bezirksgesundheitsamt, von dem er bezogen wurde, zurückzubringen. Während der Ferien darf kein Impfstoff in der Schule verbleiben.

2 Seite 2 von 5 6. Impfbehelfe: Folgende Impfbehelfe sind vom Bezirksgesundheitsamt bereit zu stellen: Impfstoff Zellstofftupfer, ISOZID-H-Lösung in der nötigen Menge Hansaplast in der erforderlichen Menge Effortil oder Sympatol Weiße Unterlage für den Impftisch, 1 Plastiktasche für Impfmaterial, 1 Plastiksack und Entsorgungsbox für Abfall 1 Notfallbox für private Schulen, die nach Abschluss der Impfung dem Bezirksgesundheitsamt zu retournieren ist, von dem sie bezogen wurde. 7. Aufgaben der Schulen: Die Magistratsabteilung 15 ersucht um Unterstützung bei der Impfung durch Schulbehörde und Schulen in folgender Weise: Aussendung der Informationen zur Diphtherie-Tetanus-Kinderlähmung-- Schutzimpfung (MA 15 SD 1), der Einverständniserklärung zur Durchführung der Schutzimpfung (MA 15 SD 2) und der Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 3), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 1/1, MA 15 SD 2/1, MA 15 SD 3/1), kroatischen (MA 15 SD 1/2, MA 15 SD 2/2, MA 15 SD 3/2), serbischen (MA 15 SD 1/3, MA 15 SD 2/3, MA 15 SD 3/3) oder türkischen (MA 15 SD 1/4, MA 15 SD 2/4, MA 15 SD 3/4) Ausfertigung. Einsammeln der Impfdokumente. Einsammeln und Alphabetisierung der von den Erziehungsberechtigten unterfertigten Einverständniserklärung (MA 15 SD 2), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 2/1), kroatischen (MA 15 SD 2/2), serbischen (MA 15 SD 2/3) oder türkischen (MA 15 SD 2/4) Ausfertigung, sowie der unterfertigten Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 3),. erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 3/1), kroatischen (MA 15 SD 3/2), serbischen (MA 15 SD 3/3) oder türkischen (MA 15 SD 3/4) Ausfertigung. Rechtzeitige Information der Erziehungsberechtigten über den geplanten Impftermin.

3 Seite 3 von 5 Bereitstellung eines geeigneten Impflokales mit Tisch, Handwaschbecken und Untersuchungsliege. Aufrechterhaltung der Ordnung bei der Impfung. Übersendung der ausgefüllten Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 3), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 3/1), kroatischen (MA 15 SD 3/2), serbischen (MA 15 SD 3/3) oder türkischen (MA 15 SD 3/4) Ausfertigung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Gemeinsam mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt: Organisieren der Rückgabe des nicht verbrauchten Impfstoffes an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Jedenfalls darf kein Impfstoff während der Ferien in den Schulen verbleiben. 8. Aufgaben der Impfärztinnen und Impfärzte: Festlegen des Impftermins mit der Schulleitung. Austeilen der Einverständnis- und Zustimmungserklärungen für die jeweilige Impfung in den Klassen. Kontrolle der zum vereinbarten Termin eingesammelten Einverständnis-, Zustimmungserklärungen und Impfdokumente. Feststellung des Impfstoffbedarfs. Telefonische Bestellung des Impfstoffes beim Bezirksgesundheitsamt des zugehörigen Schulsprengels. Impftermin: Feststellung der Impffähigkeit der zu impfenden Schülerinnen und Schüler und Durchführung der Impfung. Nachimpftermin 1 Woche später. Dokumentation der durchgeführten Impfungen für die Schule (Pflichtschulen: Gesundheitsbögen, AHS: Impflisten). Ausfüllen der Impfkartei auf der Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 3) ), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 3/1), kroatischen (MA 15 SD 3/2), serbischen (MA 15 SD 3/3) oder türkischen (MA 15 SD 3/4) Ausfertigung. Dokumentation der Impfung für die geimpfte Person im vorhandenen Impfdokument mit den beigepackten Selbstklebeetiketten. Eventuell benötigte Impfausweise sind im Bezirksgesundheitsamt erhältlich.

4 Seite 4 von 5 Erstellen der Impfstatistik, getrennt nach den einzelnen Impfstoffen, und Ü- bermittlung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Gemeinsam mit der Schulleitung: Organisieren der Rückgabe des nicht verbrauchten Impfstoffes nach Abschluss der Impfung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Jedenfalls darf kein Impfstoff während der Ferien in den Schulen verbleiben. 9. Aufgaben der Bezirksgesundheitsämter: Vorbereitung des Impfmaterials und sonstiger Impfbehelfe. Durchführung der Impfung der von den Schulärztinnen und Schulärzten allenfalls zugewiesenen Kinder. Getrennte Ausweisung der Diphtherie-Tetanus-Polio, Diphtherie-Tetanus-und Polio Salk Schutzimpfungen im Monatsbericht. ALLGEMEINES: Entsprechend den Impfempfehlungen des Obersten Sanitätsrates werden im Schuljahr 2008/2009 wieder Schutzimpfungen gegen Diphtherie-Tetanus-Polio für Schülerinnen und Schüler der 2. Schulstufe angeboten. Kinder ohne Impfdokumentation können laut Impfplan 2008 eine Impfung mit Revaxis erhalten, wenn angenommen werden kann dass früher bereits Impfungen (Grundimmunisierung) erfolgt sind (Angabe der Erziehungsberechtigen des Monats und Jahres der letzten Impfung z.b. bei Migrantinnen und Migranten). Eine Auffrischungsimpfung mit Revaxis erhalten Kinder mit abgeschlossener Grundimmunisierung gegen Diphtherie-Tetanus oder Diphtherie-Tetanus-Pertussis und Polio (orale oder Stichimpfung). Die letzte Impfung sollte vor mehr als 5 Jahren erfolgt sein (Ausnahme: zu Polio oral gibt es keinen Mindestabstand). Als komplett geimpft gelten Kinder, die mindestens drei Mal gegen Diphtherie- Tetanus und Polio geimpft sind. Neben dem Kombinationsimpfstoff Diphtherie-Tetanus-Polio Revaxis steht in begrenzter Menge auch der Impfstoff Polio Salk als Einzelimpfstoff zur Verfügung. In sehr begrenzter Menge kann auch der kombinierte Diphtherie-Tetanus-Impfstoff bezogen werden.

5 Seite 5 von 5 Für die Bestellung und Abholung von Impfstoffen stehen 9 Bezirksgesundheitsämter *) zur Verfügung. *) Adressen der Bezirksgesundheitsämter BGA Zuständig für den Adresse Telefon (+43 1) BGA 2 2. u. 20. Bezirk 2, Karmeliterg BGA 3 3. u. 11. Bezirk 3, Karl-Borromäus-Pl BGA 4 4., 5. u.12. Bezirk 4, Favoritenstr BGA 9 1., 8., 9., 17., 18. und 19. Bezirk 9, Tendlergasse BGA Bezirk 10, Laxenburgerstr BGA , 14. u. 23. Bezirk 13, Hietzinger Kai BGA 15 6., 7., 15. u. 16. Bezirk 15, Gasg BGA Bezirk 21, Franz-Jonas -Pl.3/ BGA Bezirk 22, Siebeckstr. 7, 2. Stock Schülerinnen und Schüler, die die Diphtherie-Tetanus-Polio-Impfung in der Schule versäumt haben, können diese Impfung im Bezirksgesundheitsamt (Impfung erfolgt kostenlos) oder bei niedergelassenen Ärztinnen bzw. Ärzten (Impfung ist kostenpflichtig) erhalten. Zur Abklärung der Ursache für sehr starke Reaktionen sind die Bestimmung der Tetanus- und/oder Diphtherie-Antikörper zu empfehlen. Im Fall von Nebenwirkungen ist an niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte zu verweisen.

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