Sonderausgabe. Unterrichtsrelevante Änderungen Wirtschaft aktuell Service für Ihren Unterricht. KV + PV Versicherungspflichtgrenze
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- Frida Brahms
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1 HOT Wirtschaft aktuell Service für Ihren Unterricht Unterrichtsrelevante Änderungen 205 Abkürzungen: KV, RV, AV, PV = Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung; BBG = Beitragsbemessungsgrenze; ESt = Einkommensteuer; AN = Arbeitnehmer Privatinsolvenz Restschuldbefreiung schneller KV : Änderungen Briefporto 0,62 KV + PV Versicherungspflichtgrenze steigt 205 Eurozone Litauen dabei RV + AV + KV + PV BBG steigen EZB EZB-Rat berät nur noch alle sechs Wochen PV steigt Sonderausgabe
2 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie gewohnt erhalten Sie zur Unterstützung Ihrer Unterrichtsarbeit zur Messe das vorliegende Sonderheft. Somit liegen Ihnen die wesentlichen unterrichtsrelevanten Aktualitäten für das Jahr 205 in einem Heft vor. Viele Grüße von Ihrer HOT-Redaktion 205 Volker Holzer Inhalt Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 205 (Übersicht)... Mini-Stofftelegramm 20 bis Krankenversicherungspflicht... 3 Sozialversicherung (Überblick) Neue Gehaltsabrechnungen ab 205 mit Gehaltsbuchungen... 5 Die aktuelle Stunde querbeet Kreuzworträtsel (Thema: Sozialversicherung aktuell 205)... Test mit Lösung: Aktualitäten EWWU und EU (aktualisiert) Landkarte... 4 EU-Länder, Euroland und EWS II... 5 EZB: Organe... 6 Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden... 7 IMPRESSUM Best.-Nr. Sonder-HOT 205: Bildungsverlag EINS GmbH Ettore-Bugatti-Str. 6-4, 549 Köln Copyright 205: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln Herausgeber und Autor: Diplomkaufmann Volker Holzer, Oberstudienrat Sie erreichen uns: für Bestellungen und Adressänderungen, Verlagsinformationen, Erscheinungstermine, Konditionen Telefon service@bv-.de Trotz gewissenhafter Bearbeitung aller Infos keine Gewähr
3 HOT (Sonderkurzausgabe 205) Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 205 (Übersicht) Abkürzungen: RV = Rentenversicherung; KV = Krankenversicherung; AV = Arbeitslosenversicherung; PV = Pflegeversicherung; BBG = Beitragsbemessungsgrenze; AN = Arbeitnehmer; AG = Arbeitgeber KV + PV KV + PV RV + AV RV + AV Versicherungspflichtgrenze (W + O) steigt auf 4.575,00 mtl. (54.900,00 jährl.). BBG (W + O) steigt auf 4.25,00 mtl. (49.500,00 jährlich). BBG (West) steigt auf 6.050,00 mtl. (72.600,00 jährlich). BBG (Ost) steigt auf 5.200,00 mtl. (62.400,00 jährlich). KV PV Eurozone EZB Der allgemeine beträgt 4,6 %. Der AG-Anteil wird auf 7,3 % festgeschrieben. Die Krankenkassen erheben dann einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den der AN alleine trägt. Der Sozialausgleich entfällt. steigt um 0,3 % auf 2,35 % Litauen ist seit dabei. Der EZB-Rat berät ab Anfang 205 nur noch alle sechs Wochen. (Bislang: alle vier Wochen) Privatinsolvenz Seit. Juli 204: Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren (bisher sechs Jahren) möglich. Voraussetzung: Mindestens 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten wurden bis dahin bezahlt. Briefporto steigt auf 0,62 Arbeitnehmerpauschbetrag: 205:.30,00 (Änderung noch möglich, da bis Redaktionsschluss noch nicht entschieden) Einkommensteuer Grundfreibetrag 8.354,00 (Ledige). (Änderung noch möglich, da bis Redaktionsschluss noch nicht entschieden) 205: Bildungsverlag EINS GmbH
4 2 HOT (Sonderkurzausgabe 205) Mini-Stofftelegramm: Änderungen 20 bis 204 (Übersicht) 20 Krankenversicherung: steigt auf 5,5 % (AN: 8,2 %; AG: 7,3 %) Der des Arbeitgebers wird auf 7,3 % eingefroren und somit künftig nicht mehr erhöht. Die Wartefrist bei der Versicherungspflichtgrenze von 3 Jahren entfällt. Künftig genügt wieder ein einjähriges Überschreiten, um in eine Privatkasse wechseln zu können. Sozialausgleich: Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 % der beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitglieds, wird diese Differenz aus Steuermitteln ausgeglichen. Arbeitslosenversicherung: steigt auf 3,0 %. Sozialwahlen: Wahltag war der. Juni 20. Degressive Abschreibung: ab 20 steuerlich nicht mehr erlaubt Sozialversicherung: Krankenversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Rentenversicherung: sinkt auf 9,6 %. Einkommensteuer: 202 Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich von 920,00 auf.000,00. Kapitaleinkünfte müssen bei der Berechnung der zumutbaren Belastung nicht mehr berücksichtigt werden. Erweiterung der Eurozone: Estland wird 7. Mitglied der Eurozone. Kindergeld: Kfz-Versicherung: Wegekosten: Einkommensprüfung bei eigenem Einkommen entfällt. Kindergeld wird daher künftig unabhängig von deren Einkünften gewährt. Neue Typenklassen Vereinfachung bei der Berechnung Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Krankenversicherung: Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Krankenversicherung: Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Rentenversicherung: sinkt auf 8,9 %. Pflegeversicherung: steigt auf 2,05 %. Krankenversicherung: Die Praxisgebühr entfällt ab Einkommensteuer: Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich.30,00 (verspätete Bekanntgabe). Geringfügige Beschäftigung ( Minijobs ): Die Grenze steigt von 400,00 auf 450,00. Krankenversicherung: Der allgemeine beträgt 5,5 %. Einkommensteuer: Briefporto: Steigt auf 0,60 Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt.30,00 Der Grundfreibetrag beträgt 8.354,00 (Ledige). Grundfreibetrag steigt auf 8.24,00 (Ledige). 205: Bildungsverlag EINS GmbH
5 HOT (Sonderkurzausgabe 205) 3 Krankenversicherungspflicht 205 Die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer Gehalt liegt nicht über der Krankenversicherungspflichtgrenze (205: 4.575,00 monatlich). Gehalt liegt ein Jahr über der Krankenversicherungspflichtgrenze (205: 4.575,00 monatlich). Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherungswahlrecht: gesetzliche oder private Krankenkasse kein Wahlrecht STOP Wahlrecht AOK, KKH, DAK, IKK, Barmer, TKK usw. Private Krankenkasse Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze: Zusammenhänge 205 Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung (West): 6.050,00 ca. 75 % Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung (West + Ost): 4.575,00 (ca. 68 %) Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung (West + Ost): 4.25,00 205: Bildungsverlag EINS GmbH
6 4 HOT (Sonderkurzausgabe 205) Sozialversicherung (Überblick) 205 Abkürzungen: KV, RV, AV, UV, PV = Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Pflegeversicherung; AN = Arbeitnehmer; AG = Arbeitgeber; W = West; O = Ost; BBG = Beitragsbemessungsgrenze KV RV AV PV UV AOK, Innungs-, Betriebs-, Deutsche Renten- Bundesagentur für Arbeit Pflegekassen bei den Berufsgenos- Ersatzkrankenkassen versicherung Krankenkassen senschaften Vers. pfl. alle AN bis Versiche- alle AN, Azubis wie RV Mitglieder der ge- alle rungspflichtgrenze setzl./privaten Kran- Beschäftigten 4.575,00 (W + O) kenkassen BBG Höhe: 4.25,00 mtl mtl. (W) wie RV wie KV entfällt (W + O) mtl. (O) Träger Beiträgab BBG konstant bis BBG steigend wie KV wie KV/RV wie KV nach Unfall- gefahren Beitr. satz AN: 7,3 % + Zusatzbeitrag AG und AN je /2 AG und AN je /2 AG und AN je /2; AG allein AG: 7,3 % gesetzl. fixiert Kinderlosenzuschlag Spezialfall: 450-Euro-Jobs 0,25 % zahlt AN allein 4,6 % (allgemeiner 8,7 % 3,0 % 2,35 % (Kinderlosenzuschlag nach ) 0,25 %, nur AN ab 23. Leb.jahr) Unfallgefahren L E I S T U N G E N Krankenhilfe: Rentenzahlung: Arbeitslosengeld I und II häusliche Pflege: Arbeitsunfall- Arzt-, Krankenhaus-, Rente w. Alters Kurzarbeitergeld Sachleistung (Pflege folgen (auch Arzneikosten; Rente wegen Winterausfallgeld durch Profis) bzw. Wegeunfälle): Krankengeld ab Berufs- oder Insolvenzausfallgeld Pflegegeld (bei Ver- 7. Woche (70 % vom Erwerbsunfähig- KV-Beiträge Arbeitsloser sorgung durch Ange- Krankenhilfe Bruttolohn); max. keit Berufsberatung hörige) Berufshilfe 90 % des Nettolohns Witwen- und Arbeitsvermittlung stationäre Pflege Renten an Ver- Vorsorgeuntersuchungen Waisenrente Umschulungen sonstige Leistungen: letzte + Hinter- Mutterschaftshilfe Förderung Einstieg in Pflegehilfsmittel, bliebene Familienhilfe Rehabilitations- Selbstständigkeit (Grün- technische Hilfen (z. B. Zuzahlung zu Arznei- maßnahmen derzuschuss) Rollstühle), Zuschüsse Unfallverhütung: mitteln durch Versicher- Ein-Euro-Jobs (= Zusatz- zu notwendigen Um- Aufklärung ten jobs) vermitteln bauten, soziale Belehrung Vermittlung von schwer Sicherung der Überwachung vermittelbaren Arbeitslo- Pflegepersonen sen an Personal-Service- Agenturen (PSA) Bewerbungstraining Berufliche Rehabilitation Hinweise zum Arbeitslosengeld I und II: Dauer der Zahlung Arbeitslosengeld I Dauer maximal: 2 Monate (ab 50 Jahre max. 5 Monate; ab 55 Jahre max. 8 Monate; ab 58 Jahre max. 24 Monate) Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II wird gezahlt, solange Hilfebedürftigkeit vorliegt und weitere Voraussetzungen, wie z. B. Erwerbsfähigkeit bzw. Altersgrenze erfüllt sind. Laufende Überprüfung durch die Agenturen ALG II wird jeweils nur für maximal sechs Monate bewilligt. 205: Bildungsverlag EINS GmbH
7 HOT (Sonderkurzausgabe 205) 5 Neue Gehaltsabrechnungen ab 205 Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer s. u. Annahmen Kirchensteuer Bad.-Württ. und Bayern jeweils 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer restliche Länder jeweils 9 % s. u. Annahmen Rentenversicherung : 8,7 % (Arbeitnehmeranteil 9,35 %) - evtl. erfolgt noch eine Kürzung Beitragsbemessungsgrenze: 6.050,00 /72.600,00 (W) 5.200,00 /62.400,00 (O) Arbeitslosenversicherung : 3,0 % (AN-Anteil,5 %) Beitragsbemessungsgrenze wie bei Rentenversicherung Krankenversicherung ANanteil AGanteil Allgemeiner 7,3 % 4,6 % 7,3 % + Z Allgemeiner : 4,6 % des sozialversicherungspflichtigen Gehalts; kassenindividueller Zusatzbeitrag (Z) der Arbeitnehmer > AN-Anteil = 7,3 % + evtl. Z; AG-Anteil = 7,3 % (fixiert) Beitragsbemessungsgrenze: 4.25,00 /49.500,00 (W + O) Versicherungspflichtgrenze: 4.575,00 /54.900,00 (W + O) Pflegeversicherung : 2,35 % des sozialvers.pflichtigen Gehalts, AN und AG je,75 % (Kinderlose ab 23 Jahre zahlen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten ohne Arbeitgeberanteil.) Sachsen: AN-Anteil,675 %, AG-Anteil: 0,675 % Bemessungsgrenzen wie bei der Krankenversicherung Übungen zur Gehaltsabrechnung für Ost- und Westdeutschland in : Annahmen: Krankenversicherungssatz (inkl. Zusatzbeitrag): 5,5 %; AG-Anteil: 7,3 %, AN-Anteil: 8,2 %; alle Arbeitnehmer haben Kinder (also kein Kinderlosenzuschlag bei der Pflegeversicherung). Die Lohnsteuerbeträge wurden unterstellt; sie sind letztlich von der Lohnsteuerklasse abhängig. Vermögenswirksames Sparen jeweils 40,00 Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers jeweils 20,00 Aus Vereinfachungsgründen wurde vernachlässigt, dass der Solidaritätszuschlag erst ab einer bestimmten Einkunftshöhe berechnet wird und der 5,5 %-Zuschlag erst ab höheren Einkünften voll zum Tragen kommt. Ähnliches gilt bei der Kirchensteuer. Anhand der Kopiervorlagen kann unter Anwendung der Lohnsteuertabellen und der Angabe von Steuerklassen auch mit exakten Zahlen gerechnet werden. Pflegeversicherungssatz (Arbeitnehmeranteil):,75 % Fall Fall 2 Fall 3 Fall 4 Bruttogehalt: 2.500, , , ,00 Lohnsteuer (unterstellt): 250,00 400,00 600,00.000,00 Kirchensteuersatz: 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) Vorschussverrechnung: 500,00 Aufgabe: Erstellen Sie die Gehaltsabrechnungen jeweils für die alten und neuen Bundesländer. Hinweis: Nur in Baden-Württemberg und Bayern beträgt der Kirchensteuersatz 8 %, ansonsten bundesweit 9 %. 205: Bildungsverlag EINS GmbH
8 6 HOT (Sonderkurzausgabe 205) Abkürzungen: vl-ag = vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers RV, KV, PV, AV = Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung Soli = Solidaritätszuschlag vs = vermögenswirksames Sparen KiSt. = Kirchensteuer st + sv Gehalt = steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt Lösung Fall West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 2.500, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 2.520, ,00 Lohnsteuer 250,00 250,00 Soli (5,5 % v. 250,00) 3,75 3,75 KiSt. (8,0 % v. 250,00) 20,00 (9 % v. 250,00) 22,50 KV (8,2 % v ,00) 206,64 206,64 RV (9,35 % v ,00) 235,62 235,62 AV (,5 % v ,00) 37,80 37,80 PV (,75 % v ,00) 29,6 29,6 = Nettogehalt.726,58.724,08 vs 40,00 40,00 = Überweisungsbetrag.686,58.684,08 Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) gelten in den Fällen und 2 die Abrechnungen Ost. Lösung Fall 2 West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 3.000, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 3.020, ,00 Lohnsteuer 400,00 400,00 Soli (5,5 % v. 400,00) 22,00 22,00 KiSt. (8,0 % v. 400,00) 32,00 (9 % v. 400,00) 36,00 KV (8,2 % v ,00) 247,64 247,64 RV (9,35 % v ,00) 282,37 282,37 AV (,5 % v ,00) 45,30 45,30 PV (,75 % v ,00) 35,49 35,49 = Nettogehalt.955,20.95,20 vs 40,00 40,00 = Überweisungsbetrag.95,20.9,20 205: Bildungsverlag EINS GmbH
9 HOT (Sonderkurzausgabe 205) 7 Lösung Fall 3 West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 4.275, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 4.295, ,00 Lohnsteuer 600,00 600,00 Soli (5,5 % v. 600,00) 33,00 33,00 KiSt. (8,0 % v. 600,00) 48,00 (9 % v. 600,00) 54,00 KV (8,2 % v. 4.25,00) 338,25 338,25 RV (9,35 % v ,00) 40,58 40,58 AV (,5 % v ,00) 64,43 64,43 PV (,75 % v. 4.25,00) 48,47 48,47 = Nettogehalt 2.76, ,27 vs 40,00 40,00 Vorschuss 500,00 500,00 = Überweisungsbetrag 2.22, ,27 Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) gilt im Fall 3 die Abrechnung Ost. Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) ergäben sich im Fall 4 folgende Werte: Kirchensteuer: 9 % von.000,00 = 90,00 Nettogehalt somit: 4.33,85 Überweisungsbetrag somit: 4.29,85 Lösung Fall 4 West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 6.500, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 6.520, ,00 Lohnsteuer.000,00.000,00 Soli (5,5 % v..000,00) 55,00 55,00 KiSt. (8,0 % v..000,00) 80,00 (9 % v..000,00) 90,00 KV (8,2 % v. 4.25,00) 338,25 338,25 RV (9,35 % v ,00) 565,68 (9,35 % v ,00) 486,20 AV (,5 % v ,00) 90,75 (,5 % v ,00) 78,00 PV (,75 % v. 4.25,00) 48,47 48,47 = Nettogehalt 4.34, ,08 vs 40,00 40,00 = Überweisungsbetrag 4.30, ,08 205: Bildungsverlag EINS GmbH
10 8 HOT (Sonderkurzausgabe 205) Gehaltsbuchungen für Fall (West). Buchung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (z. B. 29. Mai) 2. Buchung der Gehaltsabrechnung (Gehaltszahlung) am 3. Mai 3. Buchung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung am 3. Mai 4. Buchung der Abführung der LoSt., KiSt., Soli und vermög. L. (0. Juni) Sonst. Verbindlichkeiten Gehälter gegenüber Finanzbehörden , , ,75 Sozialversicherungs- Bank vorauszahlung. 996, , , , , ,75 996,66 996,66 AG-Anteil zur Sozialversicherung ,99 = aktives Bestandskonto, geführt z. B. unter der Kontonummer 2640 Verbindlichk. aus vermög. L , ,00 Soll Buchungssätze Haben. SV-Vorauszahlung 996,66 Bank 996,66 2. Gehälter 2.520,00 Sonst. Verb. geg. Fin. 283,75 SV-Vorauszahlung 509,67 Verbindl. a. vermög. Leist. 40,00 Bank.686,58 3. AG-Anteil zur SV 486,99 SV-Vorauszahlung 486,99 4. Sonst. Verb. geg. Fin. 283,75 Bank 323,75 Verbindl. a. vermög. Leist. 40,00 205: Bildungsverlag EINS GmbH
11 HOT (Sonderkurzausgabe 205) 9 Die aktuelle Stunde querbeet 205 Tragen Sie die fehlenden aktuellen Daten ein. Stand:... Krankenversicherung... Rentenversicherung... Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung... Pflegeversicherung... Arbeitslosenversicherung... Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung... Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung W:... Beitragsbemessungsgrenze W:... Arbeitslosenversicherung O:... O:... Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung... allgemeiner Umsatzsteuersatz... Höchststeuersatz Einkommensteuer (ohne Reichensteuer )... Reichensteuerzuschlag in Prozentpunkten... Arbeitslosenquote Deutschland (ca.)... Versicherungspflichtgrenze Pflegeversicherung... allgemeiner Versicherungssteuersatz... Eingangssteuersatz Einkommensteuer... Grundfreibetrag Ledige Einkommensteuer... Arbeitslosenzahl Deutschland (ca.)... Preissteigerungsrate Deutschland (ca.)... Euro-Inflationsrate (ca.)... Hauptrefinanzierungssatz der EZB... EZB-Ziel: Preissteigerungsrate unter, aber nahe Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Eurozone EWS (WKM) II EU-Land Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ungarn Zypern Eurozone EWS (WKM) II EU-Land 205: Bildungsverlag EINS GmbH
12 0 HOT (Sonderkurzausgabe 205) Die aktuelle Stunde querbeet 205 Lösungen Allgemeiner Krankenversicherung 4,6 % Rentenversicherung 8,7 % Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 4.25,00 Pflegeversicherung 2,35 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung 4.25,00 Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung W: 6.050,00 Beitragsbemessungsgrenze W: 6.050,00 O: 5.200,00 Arbeitslosenversicherung O: 5.200,00 Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung 4.575,00 Versicherungspflichtgrenze Pflegeversicherung 4.575,00 allgemeiner Umsatzsteuersatz 9 % allgemeiner Versicherungssteuersatz 9 % Höchststeuersatz Einkommensteuer (ohne Reichensteuer ) 42 % Eingangssteuersatz Einkommensteuer 4 % Reichensteuerzuschlag in Prozentpunkten 3 % Grundfreibetrag Ledige Einkommensteuer 8.354,00 Arbeitslosenquote Deutschland (ca.) ca. 6,5 % Arbeitslosenzahl Deutschland (ca.) ca. 2,8 Mio. Preissteigerungsrate Deutschland (ca.) ca. 0,8 % Hauptrefinanzierungssatz der EZB 0,05 % Euro-Inflationsrate (ca.) ca. 0,4 % EZB-Ziel: Preissteigerungsrate unter, aber nahe... 2 % Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Eurozone EWS (WKM) II EU-Land Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ungarn Zypern Eurozone EWS (WKM) II EU-Land 205: Bildungsverlag EINS GmbH
13 HOT (Sonderkurzausgabe 205) Kreuzworträtsel (Thema: Sozialversicherung aktuell 205) Das Lösungswort (von oben nach unten gelesen): stets in der aktuellen Diskussion. Beim Arbeitslosengeld II ist jede... Arbeit anzunehmen. 2. Hiermit können Arbeitslosengeld-II-Empfänger zusätzlich Geld verdienen. 3. Sie betrug bis Ende 202 0, Träger der Arbeitslosenversicherung:... für Arbeit 5. Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung:... Komma drei % 6. Hiermit können Arbeitslosengeld-II-Empfänger zusätzlich Geld verdienen.? 7. In der Pflegeversicherung beträgt der... 0,25 %. 8. Maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für einen 40-Jährigen:... Monate 9. Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen i. d. R. am ,0 % beträgt der zur...versicherung.. Die voraussichtlichen Sozialversicherungsbeiträge eines Monats sind spätestens am... Bankarbeitstag des Monats zu zahlen. 2. Allgemeiner der Krankenversicherung:... Komma 5 % ,00 beträgt 205 die...grenze bei der Krankenversicherung. 4. Der...versicherungsbeitragssatz ist höher als 8 %. 5. Das... soll allmählich auf 67 Jahre heraufgesetzt werden. 6. Träger der Rentenversicherung:... Rentenversicherung ! Lösungen: (Lösungswort: ARBEITSLOSENGELD). zumutbare 5. sieben 9. Monatsende 3. Versicherungspflicht 2. Ein-Euro-Job 6. Zusatzjob 0. Arbeitslosen 4. Renten 3. Praxisgebühr 7. Kinderlosenzuschlag. drittletzten 5. Rentenalter 4. Bundesagentur 8. zwölf 2. fünfzehn 6. Deutsche 205: Bildungsverlag EINS GmbH
14 2 HOT (Sonderkurzausgabe 205) Test Aktualitäten 205 Punkte. Wie hoch sind die Beitragssätze zur a) Arbeitslosenversicherung, b) Rentenversicherung, c) Krankenversicherung (allgemeiner ), d) Pflegeversicherung? 5 2. Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen (West und Ost) der vier betroffenen Sozialversicherungsarten? (Monatswerte) 6 3. Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung? 4. Welche Zwischenstation durchlaufen seit 2009 die Beiträge zur Krankenversicherung? 5. a) Wer legt seit 2009 den Krankenversicherungsbeitrag fest? b) Inwiefern bleibt unter den Krankenkassen trotz einheitlichem allgemeinem Krankenversicherungssatz ein gewisser Beitragswettbewerb erhalten? 3 6. Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz seit 2008? 7. Wie hoch sind aktuell in Deutschland die Arbeitslosenquote und die Preissteigerungsrate? 2 8. Wie viele Mitglieder der Eurozone gibt es seit 205? Punktesumme 20 Notenermittlung: Kreuzen Sie Ihr Ergebnis an (Korrekturanleitung: siehe Lösung). Punkte: Note:,0,3,6,9 2,2 2,5 2,7 3,0 3,3 3,6 3,9 4,2 4,5 4,8 5, 5,4 5,7 6,0. Versuch: 2. Versuch: 205: Bildungsverlag EINS GmbH
15 HOT (Sonderkurzausgabe 205) 3 Test (Lösungen)., 2. Versuch Erzielte Punkte. a) Arbeitslosenversicherung: 3,0 % b) Rentenversicherung: 8,7 % c) Krankenversicherung (allg. Satz): 4,6 % d) Pflegeversicherung: 2,35 % Kinderlosenzuschlag 0,25 % Krankenversicherung (West + Ost): 4.25,00 Pflegeversicherung (West + Ost): 4.25,00 Rentenversicherung (West): 6.050,00 Rentenversicherung (Ost): 5.200,00 Arbeitslosenversicherung (West): 6.050,00 Arbeitslosenversicherung (Ost): 5.200, , Gesundheitsfonds a) Bundesregierung b) Krankenkassen verlangen bei Bedarf von den Arbeitnehmern einen Zusatzbeitrag. Dieser wird von den Krankenkassen individuell festgelegt % Arbeitslosenquote: ca. 6,5 % Preissteigerungsrate: ca. 0,8 % Tragen Sie Ihre Punktesumme ein und ermitteln Sie auf dem Aufgabenblatt Ihre Note. Punktesumme. 20 Punktesumme : Bildungsverlag EINS GmbH
16 4 HOT (Sonderkurzausgabe 205) Aktualisierung: Stand. Januar 205 (Litauen seit 205 Euroland) EWWU und EU + EU-Länder Euro-Länder (EWWU-Mitglieder) Noch-Nicht-Euro-Länder S FIN NOR Estland Lettland DK IR Litauen GB NL B L D Polen Tschechien Slowakei F CH I A Ungarn Kroatien Slowenien Rumänien Bulgarien P E GR Malta Zypern 205: Bildungsverlag EINS GmbH
17 Aktualisierung: Stand Januar 205 (Litauen seit. Januar 205 EWWU-Mitglied) HOT (Sonderkurzausgabe 205) 5 aktuell Deutschland Österreich Frankreich Spanien Portugal Italien Griechenland Belgien Niederlande Luxemburg Irland Finnland Slowenien Malta Zypern (griech.) Slowakei Estland Lettland seit 204 EU-Länder, Euroland und EWS II Euro- Währungsgebiet (EWWU) = EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, kurz: Euroländer (9) Eurosystem = EZB + Nationale Zentralbanken der Euroländer einheitliche Geldpolitik 28 EU-Länder Europäisches System der Zentralbanken (= ESZB) = Litauen seit 205 Dänemark Großbrit. Schweden Ungarn Polen Tschechien Rumänien Bulgarien Kroatien seit EWS II = Wartezimmer der Eurozone Ziel: Euro-Einführung EZB + Nationale Zentralbanken aller EU-Mitglieder 205: Bildungsverlag EINS GmbH
18 6 HOT (Sonderkurzausgabe 205) DIE ORGANE DER EZB Aktualisierung: Stand Januar 205 Organe Rat der Staats- und Regierungschefs der EU ERNENNUNG Organe D I R E K T O R I U M CHEF VIZE (seit 0/204) Draghi (Italien) Constancio (Portugal) Lautenschläger (Deutschl.) Coeure (Frankreich) Rat der EZB Praet (Belgien) Mersch (Luxemburg) Bundesbankpräsident Weidmann ZB-Präsidenten der 9 Euro-Länder Sitz = Frankfurt/Main Fotos: EZB CHEF = EZB-Präsident VIZE = EZB-Vizepräsident ZB = Zentralbank 205: Bildungsverlag EINS GmbH
19 HOT (Sonderkurzausgabe 205) 7 Aktualitätsservice Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden Sieger bei Gemeinschafts-, Bundes-, Länder- und Gemeindesteuern Gemeinschaftssteuern:. Umsatzsteuer (Bund 53,9 %, Länder 44, %, Kommunen 2 %) 2. Lohn- und Einkommensteuer (Bund 42,5 %, Länder 42,5 %, Kommunen 5 %) 3. Körperschaftsteuer (Bund 50 %, Länder 50 %, Kommunen 0 %) Bundessteuern: Landessteuern: Gemeindesteuern:. Energiesteuer 2. Solidaritätszuschlag 3. Tabaksteuer. Grunderwerbsteuer 2. Erbschaftsteuer 3. Lotteriesteuer. Gewerbesteuer 2. Grundsteuer 3. Vergnügungssteuer 205: Bildungsverlag EINS GmbH
Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 2017 (Übersicht)
HOT (Sonderkurzausgabe 207) Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 207 (Übersicht) Abkürzungen: RV = Rentenversicherung; KV = Krankenversicherung; AV = Arbeitslosenversicherung; PV = Pflegeversicherung;
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