M I T T E I L U N G. Für die Benützung von Frequenzscheinen ist folgende Vorgangsweise einzuhalten: (Schulen der Gemeinde Wien und Bundesschulen)
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- Markus Melsbach
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1 fachinspektorat für bewegungserziehung & sport An alle Schulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/Zl. Bearbeiter/in Tel.: Datum Ihre Nachricht /5-kanz0/2012 FI Mag. Dr. Martin Molecz DW Fax: SCHÜLEREISLAUFEN im Schuljahr 2012/13 M I T T E I L U N G Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! Für die Durchführung des klassenweisen Schülereislaufens im Rahmen des Pflichtgegenstandes Bewegung und Sport im Schuljahr 2012/13 gibt der Stadtschulrat für Wien folgende Regelungen bekannt: 1. Öffentliche Schulen: Alle Schulen, deren Schulerhalter die Gemeinde Wien oder der Bund ist, können Eislaufanlagen so wie in den vergangenen Jahren gegen Vorlage eines vom Stadtschulrat für Wien aufgelegten Frequenzscheines kostenlos benützen. Für die Benützung von Frequenzscheinen ist folgende Vorgangsweise einzuhalten: (Schulen der Gemeinde Wien und Bundesschulen) Von der begleitenden Lehrkraft ist bei jedem Besuch einer Eislaufanlage an der Kasse der vom Stadtschulrat für Wien aufgelegte und von der Schule vollständig (auch mit Schulkennzahl) ausgefüllte Frequenzschein abzugeben, wobei darauf zu achten ist, dass die Gruppe geschlossen mit der Lehrkraft und den Begleitpersonen die Eislaufanlage betritt und verlässt. Die Frequenzscheine sind im Schulintranet Formularvorlage (Vordruck Nr. SSR-166/06) sowie auf der Homepage des Fachinspektorats unter (Infos Formulare) abrufbar. Für die Volksschulen und Integrationsklassen wird darauf hingewiesen, dass neben der verantwortlichen Lehrkraft drei weitere Begleitpersonen die Eislaufanlage kostenlos benützen können. 2. Private Schulen (Schulen, deren Schulerhalter nicht der Bund oder die Gemeinde Wien ist) haben an der Kasse den Gruppentarif selbst zu bezahlen. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: ; DVR ;
2 Die zur Verfügung stehenden Eislaufanlagen und Benützungszeiten sind aus der Beilage ersichtlich. Sollten Eislaufanlagen aus besonderen Gründen nicht benützt werden können, wird dies rechtzeitig von den jeweiligen Betriebsleitungen mittels Anschlag bekannt gegeben. Es wird daher empfohlen, sich vor dem geplanten Besuch telefonisch über die Benutzbarkeit der Anlage zu informieren. Vorreservierung von Eislaufschuhen: Um die Wartezeit beim Schuhverleih zu verkürzen besteht auf den Eislaufanlagen Die EisStadthalle und Eisring Süd die Möglichkeit, Eislaufschuhe bis zu einem Tag im Voraus zu bestellen. Die bestellten Schuhe werden am Besuchstag der Klasse bereits größenmäßig vorsortiert übergeben. Das dazu erforderliche Bestellblatt kann von der Homepage des Fachinspektorats unter (Infos Formulare) heruntergeladen werden und ist bis spätestens 16 Uhr des Vortages an die jeweilige Eislaufanlage zu faxen oder mailen. Im Hinblick auf die besondere Unterrichtssituation wird auf die geltenden Bestimmungen der Aufsichtspflicht nachdrücklich hingewiesen. Es wird ersucht, diese Mitteilung den Lehrer/innen, die das Fach Bewegung und Sport unterrichten, zur Kenntnis zu bringen. Beilagen: Benützungsplan Frequenzschein (gilt nur für Schulen der Gemeinde Wien und Bundesschulen) Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: Mag. Dr. Martin Molecz Fachinspektor für Bewegungserziehung und Sport A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: ; DVR ;
3 EISLAUFANLAGEN UND BENÜTZUNGSZEITEN Die EisStadthalle: 1150, Vogelweidplatz 14 Halle C (ab ) Montag Donnerstag Freitag Samstag 9,30 17,00 Uhr 12,00 17,00 Uhr 10,00 12,00 Uhr Albert Schultz-Eishalle: 1220, Attemsgasse 1 (ab ) Dienstag und Freitag Montag (nur für Volksschulen des 22. Bezirkes) 8,00 13,00 Uhr 9,00 13,00 Uhr Engelmann: 1170, Syringgasse 6-8 (ab ) Montag - Freitag 9,00 17,45 Uhr Wiener Eislaufverein: 1030, Lothringerstr. 22 (ab ) Montag - Freitag 9,00 17,00 Uhr Eisring Süd: 1100, Windtenstr. 2) (ab ) Halle Freitag Samstag Freifläche Montag Freitag Samstag 8,00 12,00 Uhr 10,00 12,00 Uhr 8,00 17,00 Uhr 10,00 12,00 Uhr Natureisbahnen: Auf den Natureisbahnen wird in der kommenden Saison nur bei länger anhaltenden Minustemperaturen Eislaufen möglich sein. Auskünfte über Nutzungsmöglichkeiten erteilt das Callcenter der MA 51 ( )
4 Frequenzschein Schülereislaufen (nur für Bundesschulen und Schulen der Stadt Wien) Der Frequenzschein berechtigt Bundesschulen und Schulen der Stadt Wien zur einmaligen, kostenlosen Benützung einer Eislaufanlage im Rahmen des Pflichtgegenstandes Bewegung und Sport. Schule / Schuladresse: Schulkennzahl.: Schulerhalter: *) Bund Stadt Wien Verantwortliche/r Lehrer/in: Anzahl Begleitpersonen: Klassen: Anzahl Schüler/innen: Datum des Besuchstages: Uhrzeit: Eislaufanlage: *) Die EisStadthalle (1150 Wien, Vogelweidplatz 14 Halle C) Albert Schultz-Eishalle (1220, Attemsgasse 1) Eisring Süd (1100, Windtenstraße 2) Engelmann (1170, Syringgasse 6-8) Wiener Eislaufverein (1030, Lothringerstr. 22) *) Zutreffendes bitte ankreuzen Datum Rundsiegel Unterschrift d. Schulleiters/Schulleiterin
5 Schuhverleih Reservierungs- und Anforderungsschein für Schulen/Horte und Kindergärten per an oder per Fax an bitte bis spätestens 16:00 Uhr des Vortages senden Schule/Hort/Kindergarten (Stempel) oder Formular ausgefüllt Datum / Ankunft, vorgesehene Uhrzeit vorgesehene Uhrzeit Rückgabe Name des Kindes / bzw. der Person welche Schuhe benötigt M oder W Schuhgröße
6 Schuhverleih Reservierungs- und Anforderungsschein für Schulen/Horte und Kindergärten per an oder per Fax an Bitte bis spätestens 16:00 Uhr des Vortages senden Schule/Hort/Kindergarten (Stempel) oder Formular ausgefüllt Datum / Ankunft, vorgesehene Uhrzeit vorgesehene Uhrzeit Rückgabe Name des Kindes / bzw. der Person welche Schuhe benötigt M oder W Schuhgröße
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