Registraturplan mit Erläuterungen der Evangelischen Kirche im Rheinland 1991
|
|
- Ina Weiner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 9 vom 18. September plan mit Erläuterungen der Evangelischen Kirche im Rheinland 1991
2 204.2 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 9 vom 18. September 1991 INHALT Vorwort o Kirchengemeinde und Verfassung 1 Kirche, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 2 Gottesdienste, Amtshandlungen, Seelsorge 3 Unterrichtswesen, Schulen, Theologische Lehre 4 Gemeindearbeit 5 Kirchliche und weltliche Vereine 6 Grundstücke und Friedhöfe 7 Gebäude Einrichtungen der Kirchengemeinde 9 Finanz- und Gemeindeverwaltung Besondere Ablagen Register
3 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 9 vom 18. September VORWORT Der Wunsch nach einer Neubearbeitung des planes gehört zu den Dauerwiinschen. die nie völlig zu befriedigen sind. Wenn hiermit die 8. überarbeitete Auflage vorgelegt wird, so wurde versucht, auf Anregungen und Verbesserungsvorschläge einzugehen und auf Bedürfnisse der kirchlichen Entwicklung in den letzten Jahren zu reagieren. Nachdem die "Vorschriftensammlung" der Rheinischen Kirche durch die "Rechtssammlung der Ev. Kirche im Rheinland" (Düsseldorf 1980) abgelöst worden ist, die sich bedauerlicherweise in der Gliederung nicht mehr des Aktenplanes bedient, konnten auch manche Rücksichten, auf die noch in der 6. Auflage eingegangen worden ist, fallen gelassen werden. Vor allem wurde versucht, das Feld von Staat und Politik (08) sowie der gesellschaftlichen Diakonie (49) stärker ZU gliedern bzw. neu einzurichten. Auch eine Gruppe "Theologische Lehre" (39) fehlte bisher. An anderen Stellen wurden Untergliederungen vorgeschlagen, z.b. bei 26, 41, 42, 56 oder 71-1, andererseits bisherige Differenzierung, wo es nicht mehr notwendig erschien, vereinfacht, z.b. 03-5; 18 oder 95. Die vorliegende Fassung des planes ist in Anlehnung an die "Schriftgutordnung" der EKD (Göttingen 1980) durch zu den einzelnen Betreffseinheiten ergänzt worden. Gelegentlich wurden einige praktische Hinweise für die Ablage des Schriftgutes durch Kursivdruck gekennzeichnet. Querverweise auf andere Aktengruppen sind in petit-druck aufgenommen. Zuordnung eines Schriftstückes zu einem bestimmten Aktenbetreff oder Aktenzeichen erfolgt nach dem Sachprinzip. Nicht Absender, Name, Ort, Institution, Firma oder ähnliches, sondern allein der sachliche Inhalt des Schriftgutes, der in der Regel unter dem Stichwort "Betrifft" angegeben wird, ist für die Zuordnung maßgebend. Es sollte kein Schriftstück in einer Gemeinde ohne Aktenzeichen existieren. Eine Akte wird erst dann angelegt, wenn Schriftgut zu einem Betreff aufällt. Innerhalb einer Akte liegen die Schreiben chronologisch nach der Behördenheftung, also wie beim Buch: das jüngste Schreiben jeweils hinten an letzter Stelle. Wird eine Akte zu dick, sollte sie, möglichst bei Jahresende, mit Angabe der Laufzeit der Altregistratur zugeführt und ein neues Aktenheft unter der Angabe Band 2 angelegt werden. Der Registratnrplan ist ein Rahrnenplan, der in jeder Gemeinde nach den konkreten Anforderungen angewandt werden will. Die faktisch in einer Gemeinde vorhandene Übersicht über die geführten Akten heißt Akt e n ver z eie h - n i s, das anband des Registratnrplanes anzulegen ist. Das Aktenverzeichnis nennt zusätzlich zum plan die jeweilige Bandzahl und die Laufzeit einer Akte. Das Aktenzeichen wird dann folgendermaßen aussehen: Akten- zeichen Akte Band O Gründung der Kircbengemeinde Vermögensauseinandersetzung mit der Muttergemeinde A (= Nebenakte ) Die Aktentitel von Haupt-, Neben- oder auch Beiakten sind entsprechend dem aufallenden Schriftgut durch den für die Ablage Verantwortlichen zu bilden. Deckt sich der Inhalt einer Akte mit der im plan vorgesehenen Gruppe oder Untergruppe, so kann der Aktentitel aus dem plan übernommen werden. Wahrscheinlich muß er aber spezifiziert, eingeengt oder auch ergänzt werden. Die Hauptakte erhält im Aktenverzeichnis die Aktenziffer ".0", der erste Band der Hauptakte die Ziffer ".01'. Bei stärkerem oder sehr schnellem Anwachsen einer Akte empfiehlt es sich, zu der Hauptakte eine (oder auch mehrere) Nebenakten anzulegen, um die Hauptakte zu entlasten. Der Titel der Nebenakte muß so gebildet werden, daß er sich deutlich vom Titel der Hauptakte unterscheidet und Überschneidungen ausgeschlossen sind. Die Bildung von Nebenakten empfiehlt sich auch dann, wenn auf diese Weise die Kassation erleichtert werden kann. Läßt sich Z.B. absehen, daß bestimmte Schriftstücke einer Aktengruppe (wie z.b. Anmeldungen zu einer Freizeit) nur kürzere Zeit aufzuheben sind, so sollten sie in einer Nebenakte zusammengeführt werden. Diese ist nach Ablauf der im Kassationsplan vorgesehenen Aufbewahrungsfrist zu vernichten. Überhaupt ist es sinnvoll, bei regelmäßigen Veranstaltungen ein Aktenheft mit vorbereitendem Schriftwechsel anzulegen, das später kassiert werden kann, z.b Jugendfreizeiten vorbereitender Schriftwechsel mit Anmeldung von Teilnehmern, Rückfragen über Unterbringung, Absprachen über das Programm Die Hauptakte sollte enthalten: Einladnngsschreiben, Programm, Liste der Teilnehmer, Berichte über die Fahrt, Fmanzierung, Verwendungsnachweis. Gelegentlich empfehlen wir, Serienakten nach dem Alphabet anzulegen, Z.B. bei den Personalakten, bei den Grundstücksakten oder den Pachtverträgen. In diesem Fall darf nicht vergessen werden, im Akt e n ver z eie h n i s festznhalten, welche Personal- oder Grundstücksakten jeweils angelegt wurden. Das Aktenverzeichnis sollte auf EDV gespeichert und ständig fortgeschrieben werden. Jede Aktengruppe gibt in der Regel mit der Untergruppe 0 "Allgemeines" die Möglichkeit, gesetzliche Grundlagen, Richtlinien, Übersichten unterzubringen. Doch sollte immer überlegt werden, ob nicht der Betreff den folgenden Untergruppen zuzuordnen ist. Die Untergruppe 0 i<;t jedeufalls keine Ersatzlösung für ungeklärte Fälle. Ein besonderes Problem stellen die Bauakten dar. In vielen Gemeinden gibt es mehrere Kirchen und mehrere Pfarrhäuser. In diesem Fall müssen die einzelnen Gehäude durch eine zusätzliche Angabe erweitert werden. Wir empfehlen die Hinzufügung eines Buchstabens vor der Untergruppe, z.b. 71 A Christuskirche - A 0 Allgemeines - A 1 Bau und Einweihung - A 11 Baugrundstücke 71 B Pauluskirche - B 0 Allgemeines usw. In der Gegenwart werden häufig Gemeindezentren mit Kirchsaal, Versammlungsräumen für die Gemeinde, Verwaltungstrakt, Wohnräume usw. als Einheit konzipiert und gebant. In diesem Fall sollten die Akten geschlossen unter Az. 77 untergebracht und nicht nach dem plan getrennt werden. In den einzelnen Sachgruppen mag aber ein Verweis erfolgen. Schriftgut von befristetem Iuformationsgehalt heißt Weglegesachen". Es hat weder Erinnerungs- noch Beweiswert und sollte daher gar nicht erst in die gelangen: z.b. Werbematerial, Iuformationszettel, Prospekte. Es ist nach Gebrauch zu vernichten. Allenfalls ist eine etwa darin enthaltene Angabe von Wert auszuschneiden und unter der Sachgruppe abzuheften. Anregungen und Verbesserungsvorschläge für eine Neuauflage des planes sind erbeten an das Archiv der Ev. Kirche im Rheinland, Hans-BOCkler-Str. 7, 4000 Düsseldorf 30. Düsseldorf, im März 1'191
4 204.4 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 9 vom 18. September 1991 REGISTRATURPLAN MIT ERLÄUTERUNGEN o Kirchengemeinde und Verfassung 01 Bestand der Kirchengemeinde -8-0 Allgemeines Bekenntnisstand, Katechismus, Siege~ Name der Gemeinde, Verfassungssachen - 9 Kirchenvisitationen Berichte und Formulare, Bemerkungen des Landeskirchenamtes - 1 Gründung der Kirchengemeinde Errichtungsurkunde mit vorbereitendem Schriftwechse~ Vermögensauseinandersetzung mit der Muttergemeinde - 2 Grenzen und Grenz- Umgemeindungen, Ververänderungen selbständigung von Gemeindebezirken mit Vermögensauseinandersetzung, Grenzbeschreibungen, Lageskizzen - 3 Pfarrbezirke Grenzen der Pfarrbezirke (Pfarrstellenakten ) - 4 Meldewesen,Gemein- Einwobnerlisten, Gedegliederverzeich- meindezugehörigkeit in Bisse, Datenschutz besonderen Fällen, Einwobnerlisten (Zahl der Gemeindeglieder s. 03-5) - 5 Austritte, Eintritte - 6 Gemeindeverband, auch andere Verbände -7 Verwaltungszusammenschlüsse,gemeinsame Verwaltung Austrittsbescheinigungen des Amtsgerichtes (vgl. Kircllenbuchordnung 2 und 22 fund K 7) Stadtkirchenverband, Friedhofsverband u.a.: Protokolle der Sitzungen, Satzung, Geschäftsordnung, Mitteilungen Gemeinsames Gemeindeamt, Rentamt: Anschluß an das Rentamt, Geschäftsanweisung 02 Organe der Kirchengemeinde - 1 Presbyterium - 2 Gemeindeversammlungen - 3 Ausschüsse Vertrauensausschuß, VVahlvorschläge, VVahlen mit VVahlprotoko~ Muster eines Stimmzettels und Annahmeerklärung der Gewählten, Stimmlisten, Anträge, Eingaben, Namenslisten, Rüstzeiten für Presbyter/innen (Protokolle s. Amtsbücher) Tagesordnung, Anträge, Beschlüsse Berufungen, Sitzungsniederschriften z.b. Finanz-. A., Bau-A. (5. KO ) 03 Chronik, Geschichte, Jahresberichte, Statistik - 1 Chronik und Geschichte der Gemeinde - 2 Lagerbuch der kirchlichen Sitte Chronikartige Aufzeichnungen, Gemeindejubiläen, Zeitungsausschnittsammlungen, historische Ausstellungen, Aufsätze, Rezensionen, Vergabe von Rechten Schriftwechsel zur Führung des Buches (s.a. Amtsbücher) * Im Folgenden wird die männliche Sprachform gewählt, wenn der Adressatenkreis überwiegend männlich ist, sowie die weibliche, wenn eine Gruppe überwiegend aus Frauen besteht. - 3 Heimatpflege Historische Aufzeichnungen und Zeitungsausschnitte zur Ortsgeschichte
5 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 9 vom 18.. September Zuordnungsmnweise - 4 Jahresberichte - 5 Statistik auch Synodalberichte über die Gemeindearbeit - 6 Archivbibliothek Inventare, Anschaffungslisten oder Rechnungen, Systematik - 50 Grundsätzliches Verfügungen und grundsätzliche Aufsätze (Kirchensteuerstatistik s. 94-6) 05 Kircbenkreis - 51 Tabellen - 52 F1IlaIl7Statistik - 53 Sonstige Statistik - 6 Angaben über die Gemeinde Mischehen, Grundbesitz, Baustatistik, Personalstatistik der Gemeinde, Volkszählung z.b. für Adressenwerk der EKD, für das Gemeindeverzeichnis oder Handbücher - 1 Entstehung und Grenzveränderungen, Chronik und Geschichte - 2 Kreissynode Schriftstücke nur, sofern die Gemeinde betroffen ist Geschäftsordnung. hektographierte oder handschriftliche Protokollnotizen, Anträge und Beschlüsse, Wahl der Abgeordneten (gedruckte Protokolle s. Archivbibliothek A 3) 04, Archiv - 0 Allgemeines - 1 Plan und Einrichtung der - 2 Einrichtung und Organisation des Archivs - 3 Schutzmaßnahmen des Archivs, Restaurierung, Verfilmung Anweisungen zur Einrichtung von und Archiv Aktenverzeichnis alte Repertorien und Aktenverzeichnisse, Schriftwechsel über Archivordnung, Berichte des Archivpflegers, Übergabeprotokolle, Übernahme von Nachlässen und Sammlungen, Depositalverträge Einrichtung des Archivraums, Baumaßnahmen, Schutzvorrichtungen - 3 Kreissynodalvorstand - 4 Superintendent Zusammensetzung des KSV, (Anträge aus der Gemeinde und Beschlüsse zu den einzelnen Sachgruppen) theologisch seelsorgerliche Rundbriefe, Wahl, Pensionierung und Tod einzelner Superintendenten, regionale Superintendententreffen (Verwaltungsmitteilungen s. 99-6). - 5 Synodale Ämter und (dienstliche Mitteilungen zu Ausschüsse (außer - 6) den einzelnen Sachgruppen, z.b. Jugenda1'beit 43-1, Diakonie 51-2, kirchliche Unterweisung 31-0, Presse 45-1) - 6 Synodalrechnungsaus- Geschäftsordnung, Beroschuß und Rechner fung von Synodalrechnern (dienstliche Mitteilungen s. 98) - 4 Archivbenutzung Benutzeranträge durch Besucher - 5 schriftliche Auskünfte aus Kirchenbüchern und Archivalien - 7 pfarrkonvente Einladungen, Manuskripte von Vorträgen oder Andachten und Bibelarbeiten
6 204.6 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 9 vom 18. September Veranstaltungen des Kirchenkreises Tagungen für Verwaltungsleiter oder Kirchtneiste~Kirchenkreistag (Synodaljugendfreizeiten s. 43-6) - 9 Nachbargetneinden z.b. pfarrereinführungen, Jubiläen 06 Ev.Kirche ijn Rheinland, EKU, EKD - 0 Allgetneines - 1 Ev. Kirche itn Rheinland - 10 Allgetneines nicht-gebundene Getneindeverzeichnisse, auch Loseblattsalntnlungen - 11 Kirchenordnung Entwürfe, Änderungsanträge, Stellungnahtnen (gebundene Bücher s. Archivbibliothek) Landessynode Beschlüsse, Berichte, Bescheide, hektographierte Vorträge, Wort an die Getneinden, Abgeordnete der Getneinde (gebundene Protokolle s. AIchivbibliothek) - 18 Rechtsausschuß - 19 Verschiedenes - 2 Ev. Kirche der Union - 3 Ev. Kirche in Deutschland - 4 Deutscher Ev. Kirchentag - 5 Ev. Deutsche itn Ausland -6-7 (Verwaltungskan1mer) Besondere Veranstaltungen z.b. Infortnationstage, Landeskirchentage, regionale Kirchentage theologische Gutachten und Stellungnahmen, Synodalberichte und -beschlüsse, Arnoldshainer Konferenz (Bekenntnistexte s. 39-2) Beschlüsse und Verlautbarungen der Synoden, Kanzelaufrufe, Rechenschaftsberichte, Gutachten und Vorträge des Ratsvorsitzenden Teilnehtner linnen der Getneinde, Verkauf von Abzeichen oder Plakaten, Kostenaufstellungen, Berichte, Zeitungsausschnitte Verzeichnis ev. Gottesdienste itn Ausland, Kirchliches Außenatnt (s. 07) - 13 Kirchenleitung (präses) Rundbriefe, Berichte, Stellungnahtnen (aber: Verfügungen zu den einzelnen Sachgruppen) - 14 Landeskirchenatnt allgetneine Rundschreiben, Amtswechsel (aber: einzelne Verfügungen zu den Sachgruppen) - 15 Ämter, Einrichtun- Satzungen, Geschäftsordgen, Ausschüsse, nungen, Vorträge, Sit- Referate zungsniederschriften - 16 Landeskirchliche pfarrerfreizeiten, Pastoralkolleg Teilnehtner linnen aus der Getneinde 07 Ökwnene; andere Kirchen, Judentutn - 0 Grundsätzliches, Allgetneines - 1 Überörtliche Einrichtungen Arbeitsgetneinschaft christlicher Kirchen in Deutschland Tagungen des Weltkirchenrates, Vollversatntnlungen, Pflngstbotschaft, Teilnahtne an ökutnenischen Studientagungen z.b. in Bossey (Verhältnis zur kath. Kirche s. 07-4; ökumenische Gottesdienste s. 21-6) - 17 Pfarrfrauentagungen, pfarrfrauendienst Teilnehtner linnen aus der Getneinde - 2 Ökutnene vor Ort ökutnenischer Arbeitskreis bzw. Ausschuß, ökutnenische Setnmare
7 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rhetnfand - Nr. 9 vom 18. September Ev. Freikirchen Mitteilungen über die am Ort vorhandenen Freikirchen, deren Informationen und Aktivitäten, z.b. Methodisten, Baptisten, Brüdergemeine, Mennoniten, Ev; freikircbliche Gemeinden, Altkatholiken, Altlutheraner. - 4 Katholische Kirche. Kontakte, Beschwerden und Übergriffe der örtlichen katholischen Gemeinde, Moekumenische" Seminare, Hirtenbriefe katholischer Bischöfe, Einladungen zu Jubiläen (oekumenische Gottesdienste s. 21-6) - 5 Orthodoxe Kirche - 6 Juden und Christen Notizen über die jüdische Gemeinde am Ort und deren Verfolgung im 3. Reich, Arbeitsgemeinschaft Juden-Christen, Veranstaltungen und Vorträge der Gemeinde zum Thema, Fahrten nach Israel, Nes Amin, Gesellschaft für christ ich-jüdische Zusammenarbeit (CJA) - 4 Interessenverbände, Industrie und Handelskammer - 5 Bundeswehr und Verteidigung, verbündete Streit..: kräfte - 6 Krieg, Kriegsfolgen, Wiedergutmachung, Friedensfragen, Friedensforschung, Auf- und Abrüstung -7-8 Internationale Beziehungen zeichnis der weltlichen Vereine Gewerkschaften (z.b. DGB), Arbeitgeberverbände, Agrarverbände. Vereinigungen des Handwerksu.a. (Kontakte zu einzelnen Unternehmen s. 49-1) Ziviler Bevölkerungsschutz, Nato-Stützpunkte innerhalb der Gemeinde, Wehrdienst und Zivildienst (Zivildienstleistende s. 14) Menschenrechte, Völkerrecht, Europapolitik - 9 Einzelne Krisenherde z.b. Südafrika, Nicaraund Problemfelder gua, Naher Osten; Rassismus 09 Andere Religionen und WeJtanschauungsgemeinschailen 08 Staat und Politik - 0 Allgemeines - 1 Verhältnis zu den kommunalen Behörden - 2 Staat und Kirche - 3 Parteien undvereinigungen Ev. Büro bei der Bundesregierung bzw. bei den Landesregierungen Verwaltnngsberichte, Kontakte zum Bürgermeister, zum Rat und zur Verwaltung, Feste der Zivilgemeinde Trennung von.kirche und Staat, Verfassungsorgane von Bund und Ländern, Polizei Programme und Wahlaufrufe, Flugblätter, 1. Mai-Feiern, Benutzung kirchlicher Räume, Ver- - 1 Weltreligionen Islam, Buddhismus, Hinduismus - 2 Sekten und Jugend- Anfragen von Gemeindereligionen gliedern, Verfügungen der Kirchenleitung, Vorträge und Stellungnahmen, Informationsmaterial zu Ptingstkirchen, Mormonen, Zeugen Jehovas, Neuapostolische Kirche; Christian Science, Anthroposophen, Christengemeinschaft, Adventisten u.a. - 3 Weltanschaunngsge- Monisten, Gottgläubige, meinschaften Freidenker, Dissidenten, Gottlosenbewegung, Weltanschauungsvereinigung, New Age U.a.
8 204.8 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 9 vom 18. September Kirche, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Zuordnllngshinweise 10 Allgemeines 11 Pfarrer und Pfarrerinnen - 0 Vorbildung, Dienstrecht, Disziplinarrecht,pfarrstellenbesetzungsrecht - 1 Bewerbungen - 2 pfarrstellenakten (PeISOnalstatistik s ) "pfarrerschwemme" (Vergütungs- und Besoldungsangelegenheiten s. 15) - 2 Mitarbeiter linnen Missionare, Gemeindein Verkündigung, Un- missionare, Gemeindeterweisung,Seelsorge * pädagogen, Diakone, Gemeindehelferinnen, Predigthelfer, Lektoren - 3 Mitarbeiterinnen im diakonischen Dienst'" - 4 Mitarbeiterinnen in Kindergärten und in Kindertagesstätten'" Gemeindeschwester, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Mitarbeiterinnen im Pflegedienst - 4 Personalakten der Pfarrer und Pfarrerinnen - 40 Hauptakte - 41 Nebenakte - 5 Pastor linnen im Hilfsdienst (Pfarrstellenverwalter) - 6 Vikare und Vikarinnen Von A bis Z unterteilen; Nebenakten bilden: für Besoidungsböge1J, Urlaubsmeldungen, Beihilfeantriige U.a. - 5 Kirchenmusiker und auch C-Musiker -Ausbil Kirchenmusikerinnen '" dung - 6 Küster und Hausmeister'" - 7 Mitarbeiter linnen in Mitarbeiter linnen des der Verwaltung '" Gemeindeamtes, pfarramtssekretärin - 8 Mitarbeiter auf kirchlichen Friedhöfen'" - 9 Mitarbeiter linnen in Heimen - 7 Theologiestudierende Stipendien für Theologiestudenten der Gemeinde, Büchergeld (keine Belege) - 8 Dienste auf Zeit z.b. Pastorenlinnen im Sonderdienst, Ruhestandspfarrer linnen mit besonderem Auftrag 14 Befristet tätige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ABM-Kräfte, Zivildienstleistende, Praktikanten, Mitarbeiter in besonderen Projekten z.b. Neue Arbeit; Einsatz von Arbeitslosen 13 Andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - 0 Stellenplan Arbeitsplatzbeschreibung - 1 Bewerbungen Ausschreibungen * Personalakten von A-Z unterteilen 15 Bezüge der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - 0 Allgemeines - 1 Besoldung und Versorgung der Pfarrer linnen, auch Vikare/innen Sammelgehaltslisten für mehrere bzw. alle Mitarbeiter, (ZGASTs ) Wohngeld, Nebenverdienst
9 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland ~ Nr. 9 vom 18. September Besoldung und Versorgung der Beamten - 2 Unterstützungen, sonstige Beihilfen Fahrgelderstattung ohne gesetzliche Verpflichtung - 3 Vergütung der Angestellten - 4 Löhne der Arbeiter/innen - 5 Sonstige Vergütungen, Ausgleichsabgaben 16 Sozialversicherung Z. B. Schwerbehinderte gesetzliche Abgaben - 4 Wohnungsfürsorge - 5 Berufliche Weiterbildung Mitarbeiterausflug - 0 Allgemeines Befreiung von der Sozialversicherung - 1 Krankenversicherung Pflicht- und private Versicherungen, Richtlinien - 2 Rentenversicherung - 3 Arbeitslosenversicherung - 4 Zusätzliche Alters- Kirchliche Zusatzversorversorgung gungskasse - 5 Gesetzliche Unfall- Berufsgenossenschaften: versicherung z.b. Verwaltungsberufsgenossenschaft,. Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Gartenbau Berufsgenossenschaft 18 Reise- und UmzugskosteB, Trennungsentschädigung Nur Richtlinien. Besondere Dienstreisen von MitarlJeitem zur Personalakte 19 Mitarbeitervertretung und Berufsverbände - 0 Allgemeines - 1 Mitarbeitervertretung - 2 Verband kirchlicher Mitarbeiter (VKM-RWL) Wahlprotokolle, örtliche Regelungen 17 Soziale BetreUUDg - 0 Allgemeines Nur Richtlinien. - 1 Krankheitsbeihilfen auch Beihilfevorschriften, Fa11beispiele (Einzelpersonen in die Personalakten 11 bzw.13) - 3 pfarrerverein - 4 Sonstige Berufsvertretungen z.b. Landesverband ev. Kirchenmusiker im Rheinland, Arbeitsgemeinschaft rheinischer Küster, Rheinischer Verband der Mitarbeiter im Verwaltungsdienst
10 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 9 vom 18. September Gottesdienste, Amtshandlungen, Seelsorge. 20 Allgemeines auch Beteiligung der Kirchen bei nicht-kirchlichen Veranstaltungen (z.b. Einweihungen) - 7 Geläut und Läuteordnung - 8 Abkündigungen Generene Verfügungen,, Handzettel (vgl. A 3 Abkiindigungsbuch) 21 Gottesdienste und gottesdienstliche Veranstaltungen - 0 Allgemeine Verfügungen über Ordnung und Gestaltung der Gottesdienste - 1 Gemeindegottesdienste, Abendmahlsfeiern - 2 Lesegottesdienst Ordnung der Predigttexte, Mitteilungen über neue Gebets- und Andachtsbücher, Bibelübersetzungen, Glaubensbekenntnisse. Verkehrshinweisschilder auf Gottesdienste Gottesdienstordnung der Gemeinde, Predigtplan, Abendmahl mit Kindern, Feierabendmahl, auch Krankenabendmahl, Störung von Gottesdiensten (vgl. gottesdienstl. Zubehör 71-6) Predigtdienst durch Lektoren 22 Liturgik, auch Paramenteordnung 23 Amtshandlungen - 0 Allgemeine Verfügungen über Amtshandlungen und Personenstandsrecht -1 Taufe Agendenstreit, Liturgiereform (Anschaffung von Paramenten s. 71-5) Photographieren bei Amtshandlungen Taufordnung, Patenbriefe, Tautbrief. Krankenhaustaufe, Taufe durch andere Kirchen - 3 Kindergottesdienste - 4 Schul- und Jugendgottesdienste - 5 Wochengottesdienste, Bibelstunden - 6 Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen Ordnung des Kindergottesdienstes, Kindergottesdienstfeiern und -ausflüge,kindergottesdiensthelferkreis Advents- und Passionsandachten (Bibelwoche s. 41) Reformations- und andere Gedenkgottesdienste. Familiengottesdienste, Gottesdienste im Freien bzw. in anderer Gestalt, Missionsgottesdienste, Volkstrauertag. Boß.. und Bettag - 2 Konfirmation - 20 Konfirmationsgottesdienst - 21 Katechumenen und Konfirmandenunterricht - 22 Früh- und Nachkonfirmation - 23 Konfrrmandenschein, Programm der Konfrrmation, Ordnung der Konfirmation Handreichungen, Stoffpläne, Konfirmandenlisten, Reform des Konfirmandenunterrichts, Konfrrmandenfreizeit, Vorstenung der Konfirmanden, Konfrrmandenmütter, die den Unterricht halten
11 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland -Nr. 9 vom 18. September Silberne Konfirma- greil7schutz und Zolltion dienst, Wehrpflichtigenberatung, Seelsorge - 25 Goldene Konfir- an Ausländern mation -3Trauung - 2 Kranken- und Besuchskreise Hausbesuche, Not- Einzelfälle A-Z - 30 Allgemeines Trauordnung testamente - 3 Schutz des Gemein- Kirchenzucht, Einspruch - 31 Trauung, Haus- Einwilligungserklärungen delebens gegen öffentliches Ärger-. trauung der Eltern, Trauung Ws,,Ausschluß vom Got- Konfessionsverschiedetesdienst ner, Trauung von Ausländern, Trauung Geschie- - 4 Feiertage, Sonn- und Festtagskalender, weltlidener Feiertagsschutz che Feiertage, Feiertags Gottesdienst- (KO 54,3) gesetze der Bundesländer liche Feier Ehejubiläen - 6 Ehesachen, Bera- Mischehen, Sühneterlungsstellen mine, Ehescheidungen, - 4 Bestattung, Feuer- Familienberatung bestattung - 7 Pfarramtliche Be- Pfarramtliche Zeugnisse - 40 Allgemeines Bestattungsordnung, Gescheinigungen, alphabethisch gliedern staltung von Bestattungs- Dimissoriales ( Spendenbescbeinigungen feiern, gottesdienstliche s. 26-6) Feier (Friedhofs-erdnung s. 66-1) - 41 Bestattungen auch Bestattungen von Nichtevangelischen (s. KO 2S Kirchenmusik - 42 Trauerfeier im) vgl.ko 66-0 Allgemeines Literaturhinweise zur Kirchenmusik, Einrichtungen der Kirchenmu Totenscheine sik, allgemeine Mitteilungen der Kirchenmusikwarte 24 Seelsorge - 1 Gemeindegesang- Neue Kirchenlieder, Verbuch, Choralbuch wendung von Jugendlie- - 0 Allgemeines Schweigepflicht, Arbeits- derbüchern und intergemeinschaft Arzt und konfessionellen Gesang- Seelsorger büchern, Gesangbuchre- - 1 Seelsorge in Anstal- Telefonseelsorge, Kranvision ten und unter beson- kenhausseelsorge, SeeI- - 2 Kirchliche Singarbeit Bei mehreren Chören je deren Verhältnissen sorge an seelisch oder besondere Aktenhefte (geistliche nicht geistig Kranken, Blinden, finanzielle Gehörgeschädigten, - 3 Instrumentalchöre Posaunencho~Flöten- Betreuung) Taubstummen, Flüchtlin- kreis gen, Spätaussiedlern, Urlaubern, Militär-, Poli- - 4 Kirchenmusikalische Orgelkonzerte, Orgeltag, zei-, Gefängnisseelsorge, Veranstaltungen Weihnachtskonzerte, Seelsorge im Bundes- Gastkonzerte fremder
12 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 9 vom 18. September Kirchenmusikalische Arbeitstagungen, Fortbildung der Kirchenmusiker Chöre und Organisten, Plakate, Einladungszettel, Programme, auch "GEMA" und "Wort" - 6 Beteiligung an über- z.b. Stadtverband Laiengemeindlicher Arbeit musik - 2 Kreiskirchliche Kollekten - 3 Gemeindekollekten dienstpliine als Sanderakte anlegen und später kassieren - 4 Haus- und Straßen- z.b. Pfingstsammlung samlungen - 5 NaturaL...ammlungen z.b. Brockensammlung für Bethel - 6 Gaben und Spenden nur Dankschreiben (Spendenbescheinigungen zu 26 Koßekten, Sammlungen Belegen) - 1 Landeskirchliche Kollekten - 7 Sonderkollekten z.b. Brot für die Welt, Katastrophengebiete 3 Untenichtswesen, Schulen, Theologische Lehre 30 Allgemeines 34 Kirelle und Schule - 0 Allgemeines Schulrecht, Schulreform 31 Religionsunterricht in Schulen 32-0 Allgemeines -1 Vokation - 2 Unterweisung durch Pfarrer und andere Mitarbeiter 33 Konvertitenunterricht Landeskirchliche Kollektenpläne, Kollekten- Pädagogisch-Theologisches Institut Bad Godesberg Vokationsrustzeiten Genehmigung der Unterrichtserlaubnis für den einzelnen Pfan-eF zur Personal-Akte - 1 Religionspädagogische Arbeitsgemeinschaft, Gemeinschaft ev. Erzieher - 2 Eltemvereinigungen, Schulbeirat Schulpftegschaften,. Schulausschüsse - 3 Schulreferat - 4 Schulen - 5 Bekenntnisschulen - 6 Ev. Privatschulen (auch kirchliche Schulen) Religionspädagogische Tagungen und Freizeiten bei Bedarf nach Schultonnen untergliedern z.b. A.H. Francke Schulen
13 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland- Nr. 9 vom 18. September S Ev. Bildugswerk 36 Volkshodlschulen 37 Ev. Akademien Familienbildungswerk, Stadtakademien ($ ) Ev. Akademie MülheimjRuhr, Studienwerk Villigst 39 1heologische Lehre - 1 Theologische Wissen- GeselJschaft für ev. schaft Theologie - 2 Bekenntnistexte Barmer Theologische Erklärung (1934), Stuttgarter Schuldbekennntis (1945), Darmstädter Wort (1947), Leuenberger Konkordie (1973), Lima-Erklärung - 3 Modeme Theologie, Entmythologisierung, 38 Universitäten, Kirddiche Hodlschulen, Predigerseminare Reformversuche Gott-Ist-Tot-Theologie, Theologische Fakultäten, Kirchliche Hochschule Wuppertal, Predigerseminare Bad Kreuznach, Essen, Elberfeld, Kirchliche Fachhochschule Bochum, Ev. Studentengemeinde (Jobanneum s. 56) - 4 Kritik an der Kirche - 5 Einzelne theologische Lebrpunkte feministische Theologie Prädestination, Eschatologie, Schriftverständnis, Ekklesiologie 4 Gemeindearbeit 40 Allgemeine Informationen 42 Kindergarten, Kindertagesstätte - 1 Gemeindebriefe - 2 Begrüßungsschreiben - 3 Schaukasten - 0 Allgemeine Informationen und übergeordnete Einrichtungen -1 Träger Ev. Verband für Kinderpflege im Rheinland, Richtlinien des Landschaftsverbandes Kindergartenrat 41 Volksmission, Evangelisation, Bibelwoche - 0 Allgemeines - 1 Volksmission, Evan- Volksmissionarisches gelisation Amt, Zeltmission, Camping Seelsorge - 2 Schriftenmission - 2 Satzung, Berichte - 3 Eitern Kindergartenordnung, Aufnahmegrundsätze Elternabende - 4 Pädagogische Arbeit Vorschulerziehung, Kindergartenzeitung - 5 Inventar Spielmaterial - 3 Bibelwoche z.b. Berliner Bibelwoche, Allianz Gebetswoche
14 KirChliches Amtsblatt der Evangelischen KirChe im Rheinland - Nr. 9 vom 18. September Fmanzierung - 7 Besondere Veranstaltungen 4, Bauanglegenheiten: 74) Kindergartenfeste 44 Minner- und Frauenarbeit - 0 ADgemeines - 1 Männerarbeit (Gemeindeseminare s. 46-3) Deutsches Ev. Männerwerk, überregionale Männerarbeit, Männerpfarrer 43 Jugendarbeit Kindergeld, Verwendungsnachweise. Zuschüsse (Personalangelegenheiten: ADgemeine Informa- Kirchlicher Jugendplan, tionen außerkucblichejugendpflege - 1 Ev. Gemeindejugend: Offene Jugendarbeit, offene Arbeit Teestube, Gesprächskreis, Laienspielgruppe - 2 Ev. Gemeindejugend: männliche und gemischte Gruppen Programme und Einladungen zu Veranstaltungen, Rüstzeiten für Mitarbeiter - 2 Frauenarbeit - 3 Altenarbeit - 4 Besondere Gruppen Frauenbilfe, Frauenwerk: Satzungen, Mitgliederlisten, Berichte, Handakten der Vorsitzenden Seniorenkreis, Fahrten und Freizeiten, Altenclubs, Seniorentanz, Altentagesstätte, Ev. Verband für Altenhilfe (Altenheim s. 83) Elternkreis, Ehepaarkreis, Mutter-Kind, Akademikerkreis, Hobbygruppen - 3 Ev. Gemeindejugend: weibliche Gruppen - 4 Ev. Jugendvereine und -verbände - 5 Übergemeindliche Jugendarbeit - 6 Jugendfreizeiten - 7 Übergemeindliche Rüstzeitenbeime - 8 Beziehungen zu Jugendvereinen anderer Konfessionen, der Parteien und Kommunen Programme und Einladungen zu Veranstaltungen, Rüstzeiten für Mitarbeiter CVJM, EC, Verband Christlicher Pfadfinder, Schülerarbeit Arbeitsgemeinschaft ev. Jugend, Synodales Jugendreferat, Jugendkammer, Konferenz für Jugendarbeit im Rheinland Einladungen, Durchführung, Fmanzierung - 5 Erwachsenenbildung Gemeindeseminare 45 Kulturelles Leben, Öffentlichkeitsarbeit - 0 Kirche und Bildung, Kulturpolitik kulturelle Aufgaben -1 Presse - 10 ADgemeines, Pres- Pressedienst, epd, idea, severband Presseverband - 11 Sonntagsblatt "Der Weg", "Glaube und Heimat" - 12 Gottesdienstnach- Mitteilungen für die Tarichten gespresse - 13 Zeitungen Evangelisch, Idea - 14 Übergemeindlicbe Pressestelle - 15 Textverarbeitung, neue Drucktechniken
Stichwortverzeichnis. Ausschreibungen, Stellen 13-1 Ausschüsse - Ev. Kirche im Rheinland 04-24
Stichwortverzeichnis Abbaurechte, Grundstücksrechte 62-2 Abendmahl mit Kindern 21-1 Abendmahlsfeier 21-1 Abendmahlstisch 71-33 Abendmahlswein 71-6 Abkündigungen 21-8 Abkündigungsbücher A 3 ABM-Kräfte 14
MehrGrundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-
MehrVereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28. Vom 18. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 447)
Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28 Kirchengesetz zur Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelisch-Reformierten Stadtsynode Frankfurt
MehrFreie Wohlfahrtspflege
Freie Wohlfahrtspflege Wer wir sind Was wir machen Damit es allen Menschen gutgeht. Das ist ein Text in Leichter Sprache Inhalt Wer sind wir?...3 Die Wohlfahrts-Verbände sind wichtig...5 Wir unterstützen
MehrVom 24. Februar 1991 (ABl. EKD 1991, S. 89) Die Synode hat unter Wahrung der Vorschriften von Artikel 26 Absatz 3 Satz 2 der Grundordnung
Kirchengesetz der EKD zur Regelung von Fragen der Einheit 1.410 Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen
MehrGemeinde leiten. Handbuch für die Arbeit im Presbyterium. www.evangelisch-in-westfalen.de
Gemeinde leiten Handbuch für die Arbeit im Presbyterium www.evangelisch-in-westfalen.de Herausgeber: Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld, Tel.:
Mehr3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht
Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes
MehrVom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt
Richtlinie f. d. Weiterbildung z. Paramentiker/in 8.15 Richtlinien für die Weiterbildung zur Evangelischen Paramentikerin/ zum Evangelischen Paramentiker gemäß Artikel 9 Buchstabe a) der Grundordnung der
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
MehrPauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen
Vertrag über Fotokopien VtgFotokop 96-6 Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen Vom 11./19.
MehrImpulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)
Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.
MehrArchiv der Ev. Kirche im Rheinland. Bestand. Nachlass Superintendent Dr. Peter Adams 7 NL 041
Archiv der Ev. Kirche im Rheinland Bestand Nachlass Superintendent Dr. Peter Adams 7 NL 041 bearbeitet von Alexander Weber 2005 Inhalt Vorwort 3 Archivbestände 4 Literatur 4 Akten: 1. Tätigkeit als Pfarrer
MehrDer BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:
Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.
MehrArchiv der Evangelischen Kirche im Rheinland. Findbuch. Evangelische Kirchengemeinde Bärweiler
Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland Findbuch Evangelische Kirchengemeinde Bärweiler 4KG 078B bearbeitet von Reinhard K.W. Schmidt 2006 Evangelische Kirchengemeinde Bärweiler < Kirchenkreis Meisenheim
MehrGemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.
Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrRichtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.
MehrEinheitsaktenplan mit Aufbewahrungs- und Kassationsplan
Einheitsaktenplan mit Aufbewahrungs- und Kassationsplan Stand: 8. Oktober 2008 Hauptgruppen 0 Kirchenordnung und Struktur der Ev. Kirche im Rheinland, andere Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft...
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrWenn ein Ungetaufter sehr krank ist und zu sterben droht wird eine Nottaufe vorgenommen. Diese Taufe kann jeder Christ und jede Christin ausführen.
In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt was geschieht. Was
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
Mehrder Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen
Satzung der Hochschule für Kirchenmusik SaHSfKM 445 Archiv Satzung der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 14. März 1991 (KABl. 1991 S. 173) 1 1Die Hochschule für Kirchenmusik
MehrHaftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger
Haftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger Inhalt 1 Haftung ehrenamtlich Tätiger 2 Haftpflichtversicherungsschutz 3 Unfallversicherungsschutz Seite 2 Haftung ehrenamtlich Tätiger Wer ist ehrenamtlich
MehrWindsbacher Knabenchor Evangelisch-Lutherisches Studienheim. Anstalt des öffentlichen Rechts SATZUNG. 10. Juli 2008
Windsbacher Knabenchor Evangelisch-Lutherisches Studienheim Anstalt des öffentlichen Rechts SATZUNG 10. Juli 2008 Präambel Die im Jahre 1835 von Dekan Heinrich Brandt gegründete Anstalt führte den Namen
MehrDr. Hans-Ulrich Rülke. Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache
Dr. Hans-Ulrich Rülke Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache Liebe Bürger und Bürgerinnen, Baden-Württemberg ist Vorbild für Deutschland. Viele andere Bundes-Länder
MehrS A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------
S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen
MehrTag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung
Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung 25. Juni 2015 Reutlingen, Matthäus-Alber-Haus, Lederstraße 81, 72764 Reutlingen Einführung Die Kirche unser Arbeitgeber Tag für Mitarbeitende in der
MehrSeite 1. Satzung der. Präambel
Seite 1 Satzung der Präambel Die Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein will hilfs- und unterstützungsbedürftigen, jungen und alten Menschen, Familien, Kranken und Schwachen
Mehr3.7. Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015
Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015 3.7 Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Kirchengesetzes über die
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrSatzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Die Textfassung berücksichtigt - die am 13.03.2008
Mehr1. Was ist der Thüringer Landtag?
1. Was ist der Thüringer Landtag? In Thüringen gibt es 3 wichtige Verfassungs-Organe. die Landes-Regierung den Verfassungs-Gerichtshof den Landtag Ein anderes Wort für Verfassung ist: Gesetz. In der Verfassung
MehrSatzung für den Diakonieverband der Ev.-luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade
Satzung Diak.-V Buxtehude 16-1 Satzung für den Diakonieverband der Ev.-luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade Vom 20. Dezember 1999 KABl. 2000, S. 10 Präambel 1In der Diakonie wird Gottes Liebe zur Welt
MehrKirche, Geld und diese Welt
Kirche, Geld und diese Welt Thomas Begrich 2014 Kirche, Geld und diese Welt o Wie sich die evangelische Kirche finanziert o Wie sich die diakonische Arbeit der evangelischen Kirche finanziert o Finanziert
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrOrganisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)
Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten
MehrGesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod
Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen 649 Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod Vom 10. September 2010 (KABl. S. 238) geändert
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrAnweisung zur Verwaltung des kirchlichen Schriftguts der Evangelischen Kirche im Rheinland (Schriftgutordnung SGO)
Schriftgutordnung SGO 405 Anweisung zur Verwaltung des kirchlichen Schriftguts der Evangelischen Kirche im Rheinland (Schriftgutordnung SGO) Vom 1. Juni 2004 (KABl. S. 251) 1 Grundlagen und Ziel (1) Die
MehrFörderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
MehrRechtliche Aspekte bei der Errichtung von Kolumbarien
Rechtliche Aspekte bei der Errichtung von Kolumbarien Beitrag zur 7. Baukirchmeistertagung am 06.09.2014 in der Evangelischen Akademie im Rheinland Erstellt von Cornelia Böhm, juristische Referentin, Dezernats
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrErläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung
Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung Die bisher geltende Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) war (in den westdeutschen Diözesen)
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDie Taufe Eine Verbindung die trägt
Die Taufe Eine Verbindung die trägt 1 Vorwort Im Jahr 2011 wird in der Evangelischen Kirche das Jahr der Taufe gefeiert.»evangelium und Freiheit«lautet das Motto. In der Tat: Die Taufe macht Menschen frei.
MehrSatzung für die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland
Satzung für die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland Präambel Nach Art. 1 Abs 4 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (KO) hat diese den Auftrag zur christlichen Erziehung
MehrWelche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...
Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen
MehrVereinbarung. Vereinbarung
Vereinbarung über die Bestellung eines Beauftragten der evangelischen Landeskirchen beim Freistaat Sachsen Vom 13./25./18. Mai 2009 (ABl. 2009 S. A 108) Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens,
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrInventarordnung. Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151)
Inventarordnung 545 Inventarordnung Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151) (1) Zur Ausführung von 67 Abs. 1 und 82 Abs. 1 der Ordnung
MehrCheckPoint Berufseinstieg
CheckPoint Berufseinstieg Wir wünschen Ihrer Karriere das Beste. Sparkassen-Finanzgruppe Alles im Blick, alles im Griff Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Job! Das erste richtige Gehalt auf dem Konto
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113 S c h r e i b e n des Kirchensenates betr. Bestätigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft über die Zustimmung zu der Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
Mehrzur finanziellen Abwicklung von Freizeiten
Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten 543 Archiv Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten Vom 8. Januar 1992 (KABl. S. 35) Die Verantwortung für Freizeiten liegt beim Leitungsorgan.
MehrBFD - für ein Jahr an die FEBB
BFD - für ein Jahr an die FEBB Freiwillig engagiert in Deutschland Bundesfreiwilligendienst Zeiten ändern sich: Im Leben eines jeden Menschen gibt es Momente der Neuorientierung. So stehen junge Menschen
MehrOrdnung für die Arbeit der Gemeindeberatung (Gemeindeberatungsordnung GBO)
Gemeindeberatungsordnung GBO 368 Archiv Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Vom 13. März 2008 (KABl. 2008 S. 98) Inhaltsübersicht 1 1 Selbstverständnis, Organisation
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrZwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
MehrPersonal. Rechtliche Leitplanken und Orientierungen. Rechtsgrundlagen. Was tun, damit es richtig läuft? Was tun, wenn es nicht richtig läuft?
Personal Rechtliche Leitplanken und Orientierungen Rechtsgrundlagen Was tun, damit es richtig läuft? Was tun, wenn es nicht richtig läuft? Ende einer Beschäftigung Die Mitarbeitervertretung Rechtsgrundlagen
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrSPD-Stadtratsfraktion Aschaffenburg
SPD-Stadtratsfraktion Aschaffenburg SPD-Stadtratsfraktion, Goldbacher Straße 31, 63739 Aschaffenburg Telefon:0175/402 99 88 Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Giegerich Aschaffenburg, 31.3.2015 Oberbürgermeister
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrWichtige Parteien in Deutschland
MAXI MODU L 4 M1 Arbeitsauftrag Bevor du wählen gehst, musst du zuerst wissen, welche Partei dir am besten gefällt. Momentan gibt es im Landtag Brandenburg fünf Parteien:,,, Die Linke und Bündnis 90/.
MehrLEASING Arbeitsauftrag
Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
Mehrsich wegen der Friedens- und Versöhnungsarbeit in der Nagelkreuzkapelle gesammelt haben.
Liebe Synodale, die Kirchenleitung legt Ihnen diesen Antrag auf Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Garnisonkirche zur Beschlussfassung vor und bittet Sie um Zustimmung. Seit vielen Jahren wird um
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
Mehrfolgende Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg
Satzung Diakonisches Werk Lüdenscheid-Plettenberg SaDWKKLüPl 4055 Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg Vom 24. Oktober 2007 (KABl. 2008 S. 105) Inhaltsübersicht
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrGebührensatzung für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Stadt Oberhausen vom 17.07.2008 1
Gebührensatzung für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Stadt Oberhausen vom 17.07.2008 1 Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 23.06.2008 folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührenpflichtige
MehrWie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?
Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrWas wir gut und wichtig finden
Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 1 Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 2 Zuallererst Die Vereinten Nationen haben eine Vereinbarung
MehrKIRCHLICH HEIRATEN EINFACH UND PERSÖNLICH
TRAU DICH AUF EINEN GEMEINSAMEN WEG KIRCHLICH HEIRATEN EINFACH UND PERSÖNLICH KIRCHLICH HEIRATEN Am Anfang steht die Liebe zweier Menschen. Sie lebt von der Beziehung der beiden Persönlichkeiten, ihren
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe
Satzung Ev. Fachverband Schuldnerberatung SaFvbSb 314 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Vom 29. April 2009 (KABl. 2009 S. 169) Inhaltsübersicht 1 1 Name,
Mehr1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrFortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)
Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,
MehrMustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium
Mustervortrag Erläuterungen Der Weg ins Studium Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle, die sich in der Anfangsphase eines Studiums befinden oder planen, eines aufzunehmen. Einige Folien richten
MehrBaukirchmeister/in was nun? Erste Schritte in ein neues Amt Das kirchliche Bauhandbuch und andere nützliche Hilfen
Tagung in der Evangelischen Akademie im Rheinland am 23.08.2008 Baukirchmeister/in was nun? Erste Schritte in ein neues Amt Das kirchliche Bauhandbuch und andere nützliche Hilfen 1 Kirchliches Bauhandbuch
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
Mehr3 Struktur und Organe der Kirche
23 Leistung kirchlicher Dienste an Nichtmitglieder 23.010 Satzung über die Leistung kirchlicher Dienste an Nichtmitglieder 12.05.2010 3 Struktur und Organe der Kirche 31 Kirchgemeinden 31.010 Satzung über
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrT a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 2. bis 4. Juli 2015
15. Württ. Evang. Landessynode T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 2. bis 4. Juli 2015 Stuttgart, Hospitalhof Donnerstag, 2. Juli: 09:00 Uhr Gottesdienst in der Stiftskirche 10:30 Uhr Begrüßung
MehrDas Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung In leichter Sprache erklärt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 gibt es das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrName und Sitz. 2 Zweck der Stiftung
In Verbindung mit der Bundesärztekammer / Kassenärztlichen Bundesvereinigung / Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. / Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen
MehrIdeen für die Zukunft haben.
BREMEN WÄHLT AM 10. MAI 2015 Ideen für die Zukunft haben. Leichte Sprache Kurz und bündig. www.spd-land-bremen.de Bürgermeister, Hanseat, Bremer. Foto: Patrice Kunde Liebe Menschen in Bremen, am 10. Mai
MehrRichtlinien für den Lektorendienst in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
Lektorendienst 494 Richtlinien für den Lektorendienst in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg Vom 6. April 2001 (KABl.-EKiBB S. 75) Vorspruch Der Lektorendienst ist, wie alle Dienste in der Gemeinde,
MehrÖkumenische Partnerschaftserklärung für Bad Dürkheim
Ökumenische Partnerschaftserklärung für Bad Dürkheim gegeben zum Pfingstfest 2006 Präambel Im Wissen um das Wort Jesu: Alle sollen eins sein: Wie du, Vater in mir bist und ich in dir bin, sollen auch sie
Mehr