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1 Liebe Eltern, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Hilfestellung geben, dass die Beurkundung der Geburt reibungslos abläuft und unnötige Behördengänge vermieden werden. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus in Bergisch Gladbach zur Welt, so ist das Krankenhaus gesetzlich verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Wird Ihr Kind zu Hause geboren, so wenden Sie sich bitte mit der vom Arzt oder Hebamme erhaltenen Geburtsanzeige an das Standesamt Bergisch Gladbach; auch hier ist die Frist von einer Woche einzuhalten. Wichtigste Aufgabe der Eltern ist die Klärung von Vor- und gegebenenfalls Familienname des Kindes. Hierfür erhalten Sie im Krankenhaus einen entsprechenden Vordruck. Auch auf der Geburtsanzeige vom Arzt oder Hebamme können Sie Vor- und Familiennamen erklären. 1

2 Vornamen Ihres Kindes Nur sorgeberechtigte Elternteile haben das Recht (aber auch die Pflicht) ihrem Kind Vornamen (maximal 5) zu erteilen. Den entsprechenden Vordruck für diese Erklärung erhalten Sie bei dem entsprechenden Krankenhaus Ihrer Entbindung (Vinzenz-Pallotti-Hospital oder Evangelisches Krankenhaus). Wichtig ist, dass beide Eltern die Vornamenserklärung unterschreiben. Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die dem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. Sicherlich leuchtet es Ihnen ein, dass wenn Sie für Ihr Kind einen geschlechtsneutralen Vornamen wählen, ein zusätzlicher eindeutig geschlechtsbezogener Vorname erteilt werden sollte. Hinweis: Werden Vornamen mit einem Bindestrich verbunden, so gelten sie nur als ein Vorname. Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, ob es sich bei dem ausgesuchten Vornamen um einen Vornamen handelt, der beurkundet werden kann, bieten wir Ihnen gerne unsere Beratung an. Gegebenfalls sollten Sie selber den schriftlichen Nachweis darüber führen, dass es sich um einen geschlechtsbezogenen Vornamen handelt. (z.b. Universität Leipzig, oder Gesellschaft der deutschen Sprache können gegebenenfalls beim Nachweis behilflich sein). 2

3 Um Rückfragen und fehlerhafte Beurkundung des Vornamens zu vermeiden, möchten wir Sie herzlich bitten, den/die ausgesuchten Vornamen besonders deutlich in den Vordruck einzutragen. Nach erfolgter Beurkundung ist eine Änderung bzw. Ergänzung durch das Standesamt nicht mehr möglich. Familiennamen Ihres Kindes 1. Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. 2. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so entscheiden sie gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters erhalten soll. Diese erstmalige Erklärung gilt dann für alle weiteren Kinder. 3. Hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die allein sorgeberechtigte Mutter kann jedoch dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen. Das bedarf jedoch der Zustimmung des Vaters. Dieser Erklärung muss von beiden Eltern vor dem Urkundsbeamten persönlich abgegeben werden und ist gebührenpflichtig. 3

4 4. Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit der Eltern haben die Eltern die Möglichkeit den Familiennamen des Kindes auch nach dem Recht des Staates zu bestimmen, dem ein Elternteil angehört (Rechtswahl). 4

5 Allgemeine Hinweise zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung Die Anerkennung der Vaterschaft kann bereits vor der Geburt Ihres Kindes beurkundet werden. Das Jugendamt am Wohnort der Mutter ist dafür in der Regel zuständig. Wird die Beurkundung beim zuständigen Jugendamt durchgeführt ist diese gebührenfrei. Neben den Urkundsbeamten des Jugendamtes dürfen auch Standesbeamte und Notare (gebührenpflichtig) Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Als unverheiratete volljährige Mutter haben Sie Kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht. Gemeinsam mit dem Vater des Kindes können Sie das gemeinsame Sorgerecht begründen. Eine Sorgerechtserklärung können Sie gebührenfrei beim Jugendamt oder gebührenpflichtig beim Notar erklären. Auch eine Sorgerechtserklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes erklärt werden (das Standesamt kann diese Erklärung nicht entgegennehmen). 5

6 Mit der Geburtsanzeige des Krankenhauses müssen folgende Unterlagen zur Beurkundung unbedingt eingereicht werden. 1. Alle Eltern: Kopie aller beschrifteten Seiten der Personalausweise, der Reisepässe oder Ausweisersatzpapiere. Hinweis: Ein in der Ehe geborenes Kind gilt als gemeinsames Kind der Eheleute, auch wenn der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist. Der Ehemann wird bis zur Klärung der richtigen Abstammung als Vater im Geburtenbuch eingetragen. 2. Verheiratete Mütter: a) Eheschließung bis beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (im Stammbuch enthalten) b) Eheschließung nach dem beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisteil oder - Eheurkunde und Geburtsurkunden der Eltern c) Eheschließung im Ausland Heiratsurkunde (Original) der Eltern mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunden der Eltern mit deutscher Übersetzung 6

7 3. Ledige Mütter: a) Geburtsurkunde der Mutter b) bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (ggfls. Apostille oder Legalisation) 4. Geschiedene Mütter: a) beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch / Eheregister der letzten Ehe b) bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde im Original mit beglaubigter deutscher Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung 5. Verwitwete Mütter: a) beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch / Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (Tod des Ehemannes) Wenn die Mutter unverheiratet ist und der Vater bei der Beurkundung der Geburt mit im Geburtenbuch eingetragen werden soll, müssen zusätzlich eingereicht werden: a) Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter b) Geburtsurkunde des Vaters c) gegebenenfalls die Erklärung über die gemeinsame Sorge Alle ausländischen Urkunden müssen mit beglaubigter deutscher Übersetzung eingereicht werden. 7

8 Information zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern ausländischer Eltern Mit Wirkung vom erwirbt ein in der Bundesrepublik Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil und oder 1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat 2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht 3. als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz besitzt. Im Rahmen der Geburtsbeurkundung wird das Standesamt Bergisch Gladbach die Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde richten, um die notwendigen Angaben über den Aufenthalt zu erhalten. Wenn die Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen, erhalten die Eltern eine unverbindliche Mitteilung durch das Standesamt. 8

9 Gebühren und Versand der notwendigen Urkunden Damit wir Ihnen schnell die für Sie notwendigen Urkunden aushändigen können, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben: Zunächst erhalten Sie gebührenfreie beglaubigte Bescheinigungen für Ihr Kind für folgende Zwecke a) Elterngeld Können Sie beantragen bei der Bundeselterngeldstelle Ihres Wohnortes b) Kindergeld Können Sie beantragen bei der Agentur für Arbeit c) Mutterschaftshilfe Können Sie beantragen bei der Krankenkasse der Mutter Auf Ihren Wunsch hin erhalten Sie gebührenpflichtige Geburtsurkunden, nach den zur Zeit gültigen Gebührensätzen: a) Stammbucheintrag / Geburtsurkunde 10,-- b) weitere Geburtsurkunde 5,-- c) internationale Geburtsurkunde 10,-- d) Versand der Unterlagen durch DHL (versichertes Paket) 4,-- 9

10 Um den Ablauf zu beschleunigen, bitten wir Sie die von Ihnen errechnete Gebühr, in einem verschlossen Umschlag mit Ihrem Namen zu versehen und der Geburtsanzeige beizufügen. Sobald die Beurkundung durchgeführt ist, werden Ihnen Ihre Unterlagen und die gewünschten Urkunden zugesandt. Auch wird Ihrem örtlichen Meldeamt auf Grund gesetzlicher Vorschriften die Geburt Ihres Kindes mitgeteilt. Eine persönliche Vorsprache der Eltern ist in der Regel nicht erforderlich; sollten wir Rückfragen haben, werden wir Sie entweder telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Von Nachfragen über die Bearbeitungszeit bitten wir höflichst Abstand zu nehmen, da sich sonst die gesamte Bearbeitungszeit verlängert. 10

11 Standesamt Bergisch Gladbach -Beurkundung von Geburten- Konrad-Adenauer-Platz Bergisch Gladbach Öffnungszeiten: Montag-Freitag : Uhr bis Uhr Donnerstag zusätzlich: Uhr bis Uhr Standesbeamtinnen: Frau Schmitz Telefon: 02202/ Fax: 02202/ g.schmitz@stadt-gl.de Frau Klever Telefon: 02202/ Fax: 02202/ m.klever@stadt-gl.de Bei persönlicher Vorsprache bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung. 11

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