Jahresbericht des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.v. (bvkm) für das Jahr 2011

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1 Jahresbericht des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.v. (bvkm) für das Jahr Der bvkm 2. Gemeinsam stark mit Behinderung Selbsthilfe stärken 3. Sozial- und Gesundheitspolitik für Menschen mit Behinderung und ihre Familien 4. Information und Beratung 5. Menschen im Bundesverband 6. Clubs und Gruppen 7. Sport für Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen 8. Fort- und Weiterbildung 9. Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen 10. DAS BAND 11. Aktion Mensch 12. Zusammenarbeit mit anderen Verbänden 13. Vorstand, Bundesausschuss und Geschäftsstelle 14. Finanzbericht

2 1. Der bvkm Im bvkm haben sich rund Familien und behinderte Menschen in 262 regionalen Mitgliedsorganisationen zusammengeschlossen. Im Jahre 2011 wurden 6 neue Mitgliedsorganisationen aufgenommen. Vier Organisationen sind dem Spektrum der Selbsthilfe von Eltern behinderter Kinder und behinderten Menschen zuzurechnen. Zwei neue Mitgliedsorganisationen sind Träger von Einrichtungen und Diensten der Hilfen für behinderte Menschen und wurden als außerordentliche Mitglieder aufgenommen. Zwei Mitgliedsorganisationen haben sich aufgelöst. In rund 50 Clubs und Gruppen, die überwiegend an die örtlichen Elternorganisationen angebunden sind, finden die Interessen und Bedürfnisse der behinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen Raum zur Entfaltung und Befriedigung. Sie eröffnen die Möglichkeit, sich selbst zu vertreten und eigene Vorstellungen in der Gemeinschaft mit anderen gleichartig Betroffenen, aber auch mit nichtbehinderten jungen Menschen zu realisieren. Als Selbsthilfeorganisation fördert der bvkm die gegenseitige Unterstützung und den Erfahrungsaustausch von Eltern behinderter Kinder in den örtlichen Zusammenschlüssen. Er versteht sich als sozialpolitische Interessenvertretung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen auf der Bundes- und Landesebene. Als Fachverband ist es seine Aufgabe, Konzepte der Behindertenhilfe und -selbsthilfe weiterzuentwickeln. Die Mitgliedsorganisationen vor Ort sind Träger von Einrichtungen und Diensten, wie z.b. Freizeit- und Beratungsangeboten, Frühförderstellen, Familienunterstützenden Diensten, Kindergärten, Schulen, Wohneinrichtungen und vielem anderen. Praxisberatung und Bildungsarbeit, die Herausgabe der Zeitschrift Das Band, die Mitgliederinformationsschrift bvkm.aktuell, die Fachbücher des Eigenverlages, Elterninformationsschriften, Merkblätter und Ratgeber, das umfangreiche Internetangebot, die Durchführung von Fachveranstaltungen, die Förderung des gegenseitigen Austausches in Arbeitskreisen und auf Tagungen sind die Medien und Instrumente, mit denen der Bundesverband seine Arbeit umsetzt. Ziel ist es, darauf hinzuwirken, dass die Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft so gestaltet sind, dass Familien mit einem behinderten Kind und behinderte Menschen ein möglichst selbstständiges, nach ihren Vorstellungen ausgerichtetes Leben führen können. Im Jahre 2011 wurden nahezu alle geplanten Aktivitäten umgesetzt. Hervorzuheben sind der Aufbau von Unterstützungsstrukturen für Familien mit Migrationshintergrund und behindertem Kind, die Aktivitäten zur Verbreitung des Konzeptes der Persönlichen Zukunftsplanung, die Beschäftigung mit dem Aktionsplan und dem ersten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die 19. Deutschen CP-Spiele in Cottbus, die Entwicklung neuer Beratungsmaterialien, die Begleitung sozial- und gesundheitspolitischer Themen und die Herausgabe des Hörbuchs Mehr vom Leben mit vielen prominenten Sprecherinnen und Sprechern. 2

3 2. Gemeinsam stark mit Behinderung Selbsthilfe stärken Die Selbsthilfe und Selbstvertretung von Eltern behinderter Kinder und behinderten Menschen gehört zum festen Bestandteil der gesamten Verbandsarbeit. Die vom bvkm erarbeiteten und zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien sollen den Orts- und Kreisvereinen die Ansprache und die Einbeziehung insbesondere junger Eltern behinderter Kinder ermöglichen. Unterstützt werden sollten diese Maßnahmen durch die Beratung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Orts- und Kreisvereinen durch die Praxisberater und -beraterinnen des Bundesverbandes. Die Zeitschrift Das Band soll realistische und ermutigende Beispiele und praktische Hinweise geben, wie Familien mit einem behinderten Kind ihren Alltag organisieren und Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gestalten. Die Arbeit der Mütterwerkstatt wurde weiterentwickelt, um den Frauen mehr Unterstützung bieten zu können und den Themen und besonderen Bedürfnissen von Müttern behinderter Kinder mehr Raum innerhalb der Arbeit des Verbandes zu geben. Die Mütterwerkstatt ist ein Zusammenschluss von Müttern behinderter Kinder, die sich im Schwerpunkt mit der Situation der Familien aus der Perspektive von Müttern auseinandersetzen. Einige der Frauen arbeiten auch als Multiplikatorinnen auf der lokalen Ebene. Ziel war es, den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Mütter untereinander zu fördern, Ideen zu entwickeln und konkrete Projekte anzuschieben. Die Mailingliste der Mütterwerkstatt, ein wichtiges Kommunikationsmittel der Mütter behinderter Kinder, wird inzwischen überwiegend für den persönlichen Austausch der beteiligten Frauen über ihre Lebenssituation zwischen den Jahrestagungen genutzt. Die Jahrestagung 2011 fand im September in Berlin statt. 18 Frauen nahmen an der Veranstaltung teil. Die Tagung bestand aus drei Teilen. Der erste Teil bot die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen und zum persönlichen Austausch der Frauen untereinander. Im zweiten Teil wurde eine Fachtagung für Mütter behinderter Kinder vorbereitet, die rund um den Muttertag 2012 in Erkner bei Berlin stattfinden wird. Im dritten Teil wurde unter der fachkundigen Leitung einer Referentin eine Schreibwerkstatt durchgeführt. Mit Hilfe verschiedener Techniken erprobten die beteiligten Frauen die Möglichkeiten des schriftlichen Ausdrucks. Im Mittelpunkt stand dabei ihre Situation als Mütter behinderter Kinder. Für die Referentin Ilke S. Prick aus Berlin ist nicht ein veröffentlichungsfähiges Produkt entscheidend, sondern dass im Rahmen der Gruppe ein Schreibfluss entsteht, Geschichten sich entwickeln dürfen, Worte gefunden werden. Eine Geschichte selbst zu erzählen ist das Ziel. Kreative Anregungen, Austausch und Spaß am Schreiben standen im Mittelpunkt. Zur Vorbereitung einer größeren Tagung für die Zielgruppe im Jahr 2012 entwickelte die Mütterwerkstatt ein Konzept und trug erste inhaltliche Elemente zusammen. Es sollen Angebote zur Entlastung und praktischen Erleichterung im Alltag mit dem behinderten Kind vorgestellt werden. Gespräche und kreatives Tun sollen stärken und für den Alltag Kraft geben. Gemeinsam sollen Perspektiven für die eigene Zukunft entwickelt und Wege erarbeitet werden, wie sich die Situation von Müttern behinderter Kinder in der Familie, im bvkm, in der Gemeinde und der Gesellschaft verändern kann. Mit Vorträgen, Plenums- Diskussionen, Gesprächskreisen, Workshops und viel Zeit für Austausch und Begegnung mit anderen Frauen sollen den Teilnehmerinnen neue Erfahrungen ermöglicht und dem bvkm Impulse für die Mütter- und Familienarbeit gegeben werden. Die Ergebnisse der Jahrestagung der Mütterwerkstatt lieferten die Grundlage für eine Tagung des bvkm im Jahre 2012, die unter dem Titel Frauen mit besonderen Herausforderungen rund um den Muttertag in Erkner bei Berlin stattfand. Der bvkm sieht sich als Vertreter und Unterstützer aller Familien mit behinderten Kindern. Dazu gehören selbstverständlich auch Familien mit Migrationshintergrund. Tatsächlich gelingt es bisher nur selten, diese Familien in die Elternselbsthilfe und -selbstvertretung 3

4 einzubinden. Daher ist diese Aufgabe eine der Schwerpunktsetzungen der Verbandsarbeit. Umgesetzt wird dieser Schwerpunkt durch die Herausgabe muttersprachlicher Materialien, den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, mit denen eine Tagung zu diesem Thema im November 2011 in der Niedersächischen Landesvertretung in Berlin stattfand, und die Initiierung lokaler Projekte. Dieser Teil der Arbeit wird im Abschnitt 5 gesondert dargestellt. 3. Sozial- und Gesundheitspolitik für Menschen mit Behinderung und ihre Familien Als sachverständiges, kritisches Gegenüber von Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung bringt der Bundesverband die Interessen behinderter Menschen in Staat und Gesellschaft auf vielfältige Art und Weise zur Geltung. Er regt Gesetzesänderungen an und macht durch Presseerklärungen sowie durch seine Mitwirkung in beratenden Gremien, Fachausschüssen und bei Tagungen auf die Probleme behinderter Menschen aufmerksam. In öffentlichen Anhörungen sowie in Gesprächen mit PolitikerInnen und leitenden VerwaltungsbeamtInnen trägt der Bundesverband die Forderungen und Standpunkte seiner Mitglieder vor. Im Mittelpunkt der sozialpolitischen Arbeit des Bundesverbandes standen 2011 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, die Integration geistig und körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher in das SGB VIII, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Komplexleistung Frühförderung sowie die Versorgung schwer- und mehrfachbehinderter Menschen im Krankenhaus. Weitere sozialpolitische Akzente hat der Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011, durch seine Aktivitäten hinsichtlich der Abzweigung von Kindergeld sowie durch seine Beteiligung an der Fachtagung Hilfsmittelversorgung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gesetzt. Die von der AG ICF-CY erarbeiteten Checklisten liegen nun für alle Altersgruppen vor. Die Tests konnten abgeschlossen werden und führten zu einigen wenigen Korrekturen. Die deutsche Fassung der ICF-CY wurde im Mai 2011 von der Weltgesundheitsorganisation autorisiert. Davon war die Veröffentlichung der erarbeiteten Checklisten abhängig. Die Arbeitsgruppe nahm letzte redaktionelle Anpassungen vor, formulierte einen Einleitungstext und Gebrauchshinweise und verständigte sich auf die Form der Veröffentlichung und auf die technische Umsetzung. Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister hatte im November 2010 beschlossen, den Beratungsprozess zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe fortzusetzen und den Bund aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu erarbeiten und vorzulegen. Der Entwurf sollte so rechtzeitig vorgelegt werden, dass das Reformvorhaben noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Der Entwurf war für Ende 2011 angekündigt. Bis heute ist der angeblich fertig ausgearbeitete Entwurf den Verbänden nicht vorgestellt worden. Auf drei Anhörungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden Stellungnahmen der Verbände zu den Themen Wunsch- und Wahlrecht, Zuordnung von Leistungen, Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungskoordination, Hilfeplanung und Bedarfsfeststellung eingeholt. Der bvkm war an allen Anhörungen beteiligt und brachte seine bekannten Positionen zum Ausdruck. Der Schwerpunkt lag auch hier auf der Situation von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen. Die Veranstaltung unter dem Titel Wohnen inklusive Ambulante Wohnangebote für 4

5 Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im November 2010 hatte deutlich mehr Interessenten als zur Verfügung stehende Plätze. Daher erschien es sinnvoll und notwendig, die Dokumentation der Tagung einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Die Plenumsvorträge und Workshop-Beiträge wurden zusammen mit weiterführenden Materialien zu einer umfangreichen Dokumentation zusammengestellt. Sie enthält eine Mischung aus Vortragsmanuskripten, Audio-Beiträgen, Power-Point-Präsentationen und Fotos. Die Dokumentation steht als DVD und zum kostenlosen Download auf der Internetseite des bvkm zur Verfügung. Sie zeigt in zahlreichen Praxisbeispielen aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden, wie eine Wohnbegleitung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf außerhalb stationärer Bedingungen realisiert werden kann. Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen möchten wohnen wie andere auch: ein Leben mitten in der Gesellschaft, mit größtmöglichen Wahlmöglichkeiten und passgenauer Unterstützung im Alltag. Die Dokumentation versteht sich auch als Beitrag zur praktischen Umsetzung der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Der Prüfauftrag der Bundesregierung zur Integration geistig- und körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher ins SGB VIII hat auch Eingang in den Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefunden. Der bvkm hat sich bereits in den vorangegangenen Jahren für eine Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII ausgesprochen. Für die Zusammenführung hat der bvkm einen Bedingungskatalog formuliert. Die Positionen und Bedingungen wurden auch im abgelaufenen Jahr immer wieder, unter anderem auch im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention, in die Diskussion eingebracht. Eine für eine Selbsthilfeorganisation von Eltern behinderter Kinder wichtige Bedingung ist eine Kostenheranziehung der Erziehungsberechtigten, die nicht überfordert und die besondere wirtschaftliche Belastung von Eltern behinderter Kinder berücksichtigt. Dazu hat der bvkm eine Gegenüberstellung der aktuellen konkreten Kostenheranziehung am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zusammengestellt und einen Lösungsvorschlag eingebracht. Er sieht die Berücksichtigung eines Nachteilsausgleichs für Eltern behinderter Kinder, der nicht an die Ursache der Leistung, sondern an das Merkmal Behinderung gebunden ist, vor. Vorgeschlagen wird ein Freibetrag bei dem zu berücksichtigenden Einkommen der Eltern, der vom Ausmaß der Behinderung abgeleitet wird. Der im Schwerbehindertenausweis festgestellte Grad der Behinderung und die entsprechenden Merkzeichen könnten für eine Staffelung herangezogen werden. Die Verabschiedung des SGB IX im Jahre 2001 war Anlass, um nach 10 Jahren den Erfolg und die Wirkung der wesentlichen Zielsetzungen des SGB IX zu beurteilen. Zu diesen Zielen gehört auch die Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung. Der bvkm zog auf einer Veranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge eine ernüchternde Bilanz. Die Komplexleistung ist in weniger als der Hälfte aller Frühförderstellen vereinbart. Dort, wo sie vereinbart ist, zeichnet sie sich durch einen hohen bürokratischen Aufwand aus. Es ist ein großer Verhandlungsstau zu beobachten. Fast 200 Einrichtungen streben die Komplexleistung an, kommen aber nicht zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen, obwohl viele Einrichtungen bereits vor Abschluss einer Leistungsvereinbarung die personellen Voraussetzungen für ihre Erbringung erfüllen können. Der bvkm brachte den Vorschlag ein, die Verordnungsermächtigung für die Frühförderungsverordnung auszuweiten und den ausschließlichen Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen vorzusehen und die Regelungsgegenstände der Landesrahmenvereinbarungen verbindlich festzuschreiben. Ergänzt werden könnte das durch die Einführung von Konfliktlösungsmechanismen auf der Landesebene, zum Beispiel durch Schiedsstellenverfahren oder Ersatzvornahmen der Länder, um die Blockaden einzelner Leistungsträger zu überwinden. Unter der Federführung des bvkm konnte das Kooperationsprojekt mit dem 5

6 Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit und der Universität Witten-Herdecke, Lehrstuhl für familienorientierte und gemeindenahe Pflege, zur Schaffung von Barrierefreiheit im Krankenhaus zu Ende gebracht werden. Der 105 Seiten umfassende Abschlussbericht wurde am vorgelegt. Er enthält neben der Problembeschreibung Bausteine zum Abschluss von Zielvereinbarungen und Vorschläge für Handlungsleitlinien und Merkblätter zur verbesserten Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus. Der Abschlussbericht steht auf der Internetseite des bvkm zum kostenlosen Download zur Verfügung. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention wurde von der Bundesregierung im Juni 2011 beschlossen. Anfang August 2011 veröffentlichte die Bundesregierung den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der bvkm beteiligte sich an der Positionsbestimmung der Verbände und der Kommentierung des Aktionsplans und des Staatenberichts. Die Schwerpunktthemen des bvkm liegen im Bereich Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen als Querschnittsaufgabe in allen Handlungsfeldern, sowie in den Handlungsfeldern Kindheit und Jugend, Familie, Wohnen und Gesellschaftliche Teilhabe. Der bvkm nimmt an den Verbändekonsultationen der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte teil. Er ist Mitglied der BRK-Allianz zur Erarbeitung eines zivilgesellschaftlichen Parallelberichts. Dort übernimmt er Aufgaben in den Themenbereichen Kindheit, Jugend und Familie, soziale Sicherung und angemessener Lebensstandard und selbstbestimmtes Leben, Schwerpunkt Wohnen und Alltagsgestaltung, insbesondere für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen. Im Jahr 2011 legte die Bundesregierung den Entwurf zu einem Steuervereinfachungsgesetz vor, welches die Grundintention hat, das Steuerrecht zu vereinfachen und insbesondere die Steuerzahler spürbar von dem bestehenden Erklärungsaufwand im Besteuerungsverfahren zu entlasten. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes kritisierte der bvkm gerade im Hinblick auf den von uns vertretenen Personenkreis vor allem, dass die Behindertenpauschbeträge gemäß 33 b EStG, die seit der Einführung im Jahre 1975 der Höhe nach unverändert geblieben sind, nicht an die Verteuerung des Lebensunterhalts, die Inflation und auch nicht an Preissteigerungen im Rahmen der Euroumstellung angepasst wurden. Der bvkm konnte seine Position in der im Deutschen Bundestag durchgeführten Expertenanhörung zum Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes nochmals weiter ausführen und bekräftigen. Die Stellungnahme zum Steuervereinfachungsgesetz steht auf der Internetseite des bvkm zum kostenlosen Download zur Verfügung. Seit Mitte 2009 beantragen Sozialämter unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil des BFH vom 17. Dezember 2008, Az. III R 6/07) bei den Familienkassen die Abzweigung des Kindergeldes. Betroffen von diesen Anträgen sind Eltern, die mit ihren erwachsenen zum Teil schwerstmehrfachbehinderten Kindern in einem Haushalt leben. Um die Abzweigung des Kindergeldes abzuwenden, sind die Eltern gehalten, die Aufwendungen, die sie für ihre Kinder haben, im Einzelnen aufzuführen und zu belegen. Der bvkm hält diesen bürokratischen Aufwand insbesondere vor dem Hintergrund, dass Eltern behinderter Kinder nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2008 in besonderem Maße unter Bürokratiebelastung leiden, für unzumutbar und im Regelfall für nicht erforderlich. Gerade bei Eltern, die in häuslicher Gemeinschaft mit ihren volljährigen behinderten Kindern leben, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die Eltern nicht nur viel Zeit für die Betreuung ihrer Kinder aufwenden, sondern dass ihnen darüber hinaus finanzielle Aufwendungen in erheblicher Höhe, zum Beispiel für gemeinsame Unternehmungen, Fahrten zu Ärzten und Therapien sowie nicht erstattungsfähige notwendige medizinische 6

7 Leistungen entstehen. Die Abzweigung des Kindergeldes sollte daher auf die Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Dieses Ziel erfolgte der bvkm auch So hat er die Konferenz der obersten Sozialbehörden gebeten, sich dafür auszusprechen in der Regel von einer Abzweigung des Kindergeldes abzusehen. Vom 4. bis 5. April 2011 fand in Berlin beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eine Fachtagung zum Thema Hilfsmittelversorgung statt. Der bvkm machte auf dieser Veranstaltung in einem Impulsreferat zum Thema Pauschalen in der Hilfsmittelversorgung deutlich, mit welchen enormen Versorgungsproblemen Menschen mit Behinderung zu kämpfen haben, die auf Inkontinenzhilfen angewiesen sind. Im Jahr 2011 beteiligte sich der bvkm an dem Projekt e-strategie Persönliches Budget das Kompetenzzentrums Persönliches Budget des Paritätischen. Durch das Projekt werden zwei Modellregionen vor Ort bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget, dies insbesondere durch die Nutzung des Internet und moderner Kommunikationsmöglichkeiten, unterstützt. Die einzelnen Prozesse in den Modellregionen werden dokumentiert und im Internet veröffentlicht. Im Jahr 2012 sind zwei weitere, ländliche, Modellkommunen hinzugekommen. 4. Information und Beratung Eine wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Verarbeitungsprozess der Behinderung in der Familie sind grundlegende Kenntnisse über die Behinderung, die Entwicklungsmöglichkeiten und Erschwernisse und die Chancen und Möglichkeiten medizinischer, therapeutischer und pädagogischer Hilfen. Vor allem Eltern brauchen Hinweise darauf, wie sie Bedingungen in der Familie gestalten können, die die Entwicklung des Kindes fördern und seine Potentiale zur Entfaltung bringen. Gerade Eltern cerebral bewegungsgestörter Kinder sehen sich einer Vielzahl von Entscheidungsnotwendigkeiten gegenüber. Der bvkm gibt daher verständliche Basiselterninformationen heraus, die zum Verständnis und zum angemessenen Umgang mit dem behinderten Kind beitragen sollen und die Grundlage für eine informierte Entscheidung darstellen. Darüber hinaus beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bvkm Einzelanfragen und vermitteln Kontakte zu örtlichen Beratungsstellen und Fachinstitutionen. Nach wie vor stellen die Informationsbroschüren, die der bvkm auch in großer Stückzahl an seine örtlichen Mitgliedsorganisationen weitergibt, ein wichtiges Medium dar, um den Kontakt zu Familien aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Gerade die Rechtsratgeber, die an unterschiedliche familiäre Lebenssituationen anknüpfen, haben sich dabei als sehr hilfreich für die örtliche Arbeit erwiesen. Die Materialien werden den Vereinen kontinuierlich über die Internetseiten des Bundesverbandes und über das Mitgliedsrundschreiben bvkm.aktuell angeboten. Etwa Broschüren konnten für den Einsatz in der örtlichen Arbeit im Jahr 2011 weitergereicht werden. Es wurden insgesamt 732 telefonische und 491 schriftliche Anfragen zu sozialrechtlichen Themen beantwortet. Inhaltlich lag der Schwerpunkt auf Anfragen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, zur Abzweigung des Kindergeldes, zur neuen Berechnungsmethode des anteiligen Pflegegeldes bei Heimbewohnern sowie der Hilfsmittelversorgung. Circa. 600 Anfragen betrafen Anfragen aus anderen Themenbereichen, die das Leben mit einer Behinderung und das Zusammenleben mit einem behinderten Kind betreffen. Rechtsratgeber Neben der persönlichen Beratung erfolgt eine allgemeine Information und Aufklärung über 7

8 Merkblätter und Broschüren, die von jedermann kostenlos auf der Homepage des bvkm heruntergeladen werden können. Durch die vom Bundesverband herausgegebenen Rechtsratgeber können sich Betroffene über wesentliche Rechte und Leistungen informieren, die Menschen mit Behinderung und ihren Familien zustehen. Das Rechtsratgeberpaket des Bundesverbandes besteht zur Zeit unter anderem aus den folgenden Broschüren: - Mein Kind ist behindert diese Hilfen gibt es - Mein Kind ist behindert diese Hilfen gibt es (türkisch/deutsch) - Mein Kind ist behindert diese Hilfen gibt es (arabisch/deutsch) - Ich sorge für mich! Vollmacht in leichter Sprache - 18 werden mit Behinderung Was ändert sich bei Volljährigkeit? - Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern - Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII - Vererben zugunsten behinderter Menschen - Der Erbfall was ist zu tun? - Merkblatt zum kassenindividuellen Zusatzbeitrag - Das Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen! - Versicherungsmerkblatt Wie jedes Jahr wurde Anfang 2011 das Steuermerkblatt des Bundesverbandes aktualisiert. Aufgegriffen wurden in der Neuauflage unter anderem die Anwendungshinweise des Bundesministeriums der Finanzen in dessen Schreiben vom 22. November Das Schreiben enthält Ausführungen dazu, wie bestimmte Urteile des Bundesfinanzhofs aus den Jahren hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung behinderter Kinder anzuwenden sind. Das Merkblatt weist ferner auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit behinderungsbedingter Umbaumaßnahmen hin. Neu erstellt wurde eine Broschüre, die sich mit der Thematik des Behindertentestaments auseinandersetzt. Die Broschüre trägt den Titel Der Erbfall Was ist zu tun? Aufgaben und Pflichten der Erben, des Testamentsvollstreckers und des rechtlichen Betreuers bei einem Behindertentestament. Ziel der Broschüre ist es Eltern behinderter Kinder, welche ein Behindertentestament errichtet haben zu verdeutlichen, welche Aufgaben auf sie und gegebenenfalls die nicht behinderten Geschwister zukommen, wenn es nach dem Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils zum Erbfall kommt. Erneut umfangreich aktualisiert hat der bvkm ferner seinen Rechtsratgeber Vererben zugunsten behinderter Menschen Ausführlich wird in der Broschüre erläutert, welche erbund sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu berücksichtigen sind. Die Neuauflage berücksichtigt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Januar 2011 (Aktenzeichen IV ZR 7/10). Darin bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum Behindertentestament und entwickelt diese sogar noch weiter. Nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts verstößt es nicht gegen die guten Sitten, wenn ein behinderter Sozialhilfeempfänger auf Pflichtteilsansprüche verzichtet. Das Urteil eröffnet damit neue Möglichkeiten, wie ein Behindertentestament gestaltet werden kann. Aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erfolgte im Jahr 2011 eine umfangreiche Aktualisierung des Merkblatts zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Änderungen betrafen insbesondere die Höhe der Regelsätze sowie die Berücksichtigung gewisser Kosten als Mehrbedarf, wie beispielsweise Kosten für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen. Aufgegriffen wurden dabei unter anderem auch aktuelle Fragestellungen, die in der telefonischen Sprechstunde des bvkm immer wieder 8

9 thematisiert werden, wie beispielsweise die Frage, ob die Familienkassen berechtigt sind, das Kindergeld an das Sozialamt abzuzweigen. Aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erfolgte in 2011 ebenfalls eine Aktualisierung der Rechtsratgeber Mein Kind ist behindert diese Hilfen gibt es und 18 werden mit Behinderung Was ändert sich bei Volljährigkeit?. Wurde im Jahr 2010 aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zunächst von einer Drucklegung des Ratgebers 18 werden mit Behinderung abgesehen, ist dieser Rechtsratgeber nach der erfolgten Aktualisierung jetzt auch in gedruckter Form erschienen. Um Familien mit einem türkischen Mirgrationshintergrund den Zugang zu den für sie wichtigen Informationen zu ermöglichen, wurde der bewährte Elternratgeber des Bundesverbandes "Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es" in deutsch-türkischer Übersetzung erarbeitet. Die größte Gruppe der in Deutschland lebenden Familien mit Migrationshintergrund sind Familien türkischer Herkunft. Durch die Übersetzung des Ratgebers in die türkische Sprache werden einerseits wichtige Informationen für die Eltern vermittelt, andererseits wird den Eltern durch die muttersprachliche Ansprache signalisiert, dass der bvkm und seine örtlichen Selbsthilfeorganisationen Interesse an einer Zusammenarbeit mit türkischen Familien in Deutschland und ihren Organisationen haben. So erfahren türkischsprachige Eltern behinderter Kinder nicht nur, welche Unterstützungsleistungen sie wie bekommen, sie können die Broschüre auch direkt bei Ämtern, o.ä. als Übersetzungshilfe einsetzen. Darüber hinaus ist der Ratgeber auch ein wichtiges Signal nach innen, um die Aufmerksamkeit der Verbandsgliederungen auf diesen Personenkreis zu lenken. Seit Ende 2010 steht der Ratgeber zum kostenlosen Herunterladen auf der Internetseite Aufgrund der Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist der Ratgeber im Jahr 2011 aktualisiert worden und auch in gedruckter Form erschienen. An der Übersetzung des Rechtsratgebers Mein Kind ist behindert diese Hilfen gibt es in deutsch-arabisch wurde ebenfalls im Jahr 2011 gearbeitet. Zwar stellen Familien aus dem arabischen Sprachraum eine deutlich kleinere Gruppe im Vergleich zu türkischen Migranten da, sie bilden in manchen Stadtbezirken großer Städte jedoch die zweitgrößte Einwanderergruppe. Ferner haben Familien, die aus dem arabischen Sprachraum kommen, deutlich größere Sprachbarrieren zu überwinden und können seltener auf Sprachkundige in ihrer Community zurückgreifen. Die Fertigstellung der Übersetzung des Rechtsratgebers in der Sprache deutsch/arabisch erfolgte Anfang dieses Jahres. Alle Ratgeber stehen auf der Internetseite des Bundesverbandes zum kostenlosen Download zur Verfügung. Argumentationshilfen Für häufig auftretende Rechtsprobleme bietet der bvkm Argumentationshilfen in Form von Musterschreiben und Musterwidersprüchen an, die kostenlos von seiner Internetseite heruntergeladen werden können. Alle Angebote werden ständig aktualisiert und erweitert. Im Jahr 2011 wurde das Angebot um die folgenden Argumentationshilfen erweitert: Neu erstellt wurde der Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung gemäß 8 Abs. 5 HeilM-RL. Seit dem haben gesetzlich krankenversicherte Menschen mit schweren und langfristigen Behinderungen die Möglichkeit feststellen zu lassen, dass die besondere Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung vorliegt, um so die notwendige Verordnung mit Heilmitteln (insb. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) sicherzustellen. Zum Teil wurden vor dieser Neuregelung notwendige Heilmittel durch behandelnde Ärzte nicht verordnet, weil diese aufgrund der Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Praxisbudgets befürchten 9

10 mussten, dass sie von der Krankenkasse für die Verordnung von Heilmitteln in Regress genommen werden und die Kosten letztendlich selbst zu tragen haben. Durch die Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung einzelner Patienten kann der Arzt nachweisen, dass eine Konzentration der Behandlung von Personen mit schwerwiegenden Behinderungen und einem hohen Behandlungsbedarf vorliegt, die in vergleichbaren Arztpraxen nicht gegeben ist. Verordnungen von Heilmitteln für diesen Personenkreis können damit als Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden und beschränken so das Risiko von Regressansprüchen der Krankenkasse gegenüber dem Arzt. Der Musterantrag hilft Menschen mit Behinderung, die Feststellung der Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung gegenüber der Krankenkasse durchzusetzen, um die notwendige Verordnung mit Heilmitteln sicherzustellen. Seit April 2011 zahlen Pflegekassen für Heimbewohner, die das Wochenende bei ihren Eltern verbringen, für die Zeit der häuslichen Pflege ein geringeres Pflegegeld pro Tag als bisher. Hintergrund der Leistungskürzung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. März 2001 (Az. B 3 P 10/00 R), welches die Pflegekassen im Frühjahr 2011 zu einer Änderung ihrer Richtlinien veranlasst hat. Da die neue, für die Betroffenen ungünstigere Berechnungsmethode, nach Auffassung des bvkm nicht mit der aktuellen BSG- Rechtsprechung in Einklang steht und darüber hinaus das 10 Jahre alte BSG-Urteil auf die heutige Rechtslage auch nicht mehr anwendbar ist, da sich einschlägige Rechtsvorschriften zur Berechnung des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen in der Zwischenzeit geändert haben, hat der bvkm im Jahr 2011 eine Argumentationshilfe gegen die Kürzung das Pflegegeldes inklusive eines Musterwiderspruches erstellt, die Betroffenen dabei helfen soll, sich gegen die Kürzung des anteiligen Pflegegeldes im Rahmen eines Widerspruches zur Wehr zu setzen. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom September 2009 kann die Konduktive Förderung nach Petö eine im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen geeignete und erforderliche Maßnahme der Eingliederungshilfe und damit von den Sozialhilfeträgern zu finanzieren sein. Die wesentliche Stärke der Konduktiven Förderung liegt in der gleichzeitigen gezielten Förderung von motorischen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten. Nach der jeweiligen Lebensphase eines Menschen mit Behinderung (Vorschulalter, Schulzeit, Erwachsenenalter) richtet sich, welche sozialhilferechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Konduktiven Förderung in Betracht kommt und welche Voraussetzungen im Einzelnen für die Leistungsgewährung vorliegen müssen. Deshalb hat der bvkm für Betroffene die folgenden drei Argumentationshilfen entwickelt: einen Musterantrag für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, einen Musterantrag für Schülerinnen und Schüler und einen Musterantrag für erwachsene Menschen mit Behinderung. Da in der Verwaltungspraxis der Sozialhilfeträger die Umsetzung des BSG- Urteils noch immer häufig auf Vorbehalte und Unverständnis stößt und es insbesondere immer wieder vorkommt, dass Sozialhilfeträger Anträge auf Konduktive Förderung wegen vermeintlicher Unzuständigkeit an die Krankenkassen weiterleiten, wurden die Musteranträge im Jahr 2011 um aktuelle Rechtsentwicklungen ergänzt und aktualisiert. Zu Problemen, die bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung immer wieder vorkommen, bietet der bvkm zahlreiche Argumentationshilfen an. Aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erfolgte im Jahr 2011 eine Aktualisierung der Argumentationshilfe Musterantrag auf Gewährung des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand. Durch mehrere Urteile des Bundessozialgerichts stand über 25- jährigen Menschen mit Behinderung, die in einem gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern wohnten, bis zum der Regelsatz in Höhe eines Haushaltsvorstandes zu. Durch die Gesetzesänderung trat zum die sogenannte Regelbedarfsstufe 3 in Kraft, aufgrund derer nur noch der niedrigere Regelsatz eines Haushaltsangehörigen bewilligt wird. Um erreichen zu können, dass für den Fall der Erklärung der Verfassungswidrigkeit der 10

11 Regelbedarfsstufe 3 durch das Bundesverfassungsgericht oder eine gesetzgeberische Änderung der Regelbedarfsstufe 3 auch weiterhin der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes an den berechtigten Personenkreis geleistet wird, bietet der Bundesverband auch weiterhin die aktualisierte Argumentationshilfe an. Unter der Überschrift Probleme mit der Inkontinenzversorgung? Bitte melden Sie sich! hatte der Bundesverband in Ausgabe 1/2011 seiner Mitgliederzeitschrift DAS BAND die Leserinnen und Leser dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen zu diesem Thema zu schildern. Viele Betroffene sind dem Aufruf gefolgt und haben dem bvkm von ihren Versorgungsproblemen berichtet. In den Berichten ist immer wieder die Rede davon, dass Eltern für die Versorgung ihrer schwerstmehrfachbehinderten Kinder erhebliche Aufzahlungen leisten müssen. Hintergrund ist, dass Krankenkassen seit April 2007 im Wege der Ausschreibung Verträge mit Leistungserbringern über die Lieferung von Hilfsmitteln schließen können, soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist. In den Verträgen verpflichten sich die Vertragspartner der Krankenkasse die Versicherten ausreichend, zweckmäßig und ihrem Bedarf entsprechend mit Windeln zu versorgen. Die Windeln müssen außerdem bestimmten Produktstandards genügen, zum Beispiel hinsichtlich der Saugleistung und des Rücknässeschutzes. Geregelt ist in den Verträgen ferner, welche monatliche Vergütungspauschale Apotheken, Sanitätshäuser und andere Leistungserbringer von der Krankenkasse erhalten, wenn sie Versicherte mit Windeln versorgen. Die Pauschale variiert von 20 Euro bis zu 38 Euro. Die vertraglich vereinbarte Pauschale ist für jeden Versicherten gleich hoch. Es spielt keine Rolle, ob der Versicherte hochgradig oder vielleicht nur mittelgradig inkontinent ist. Dies wiederum führt dazu, dass einige Leistungserbringer nicht bereit sind, behinderte Menschen, die einen hohen Bedarf an Windeln haben, zu den vereinbarten Konditionen zu versorgen, obwohl sie hierzu vertraglich verpflichtet sind. Teilweise wird die Versorgung ganz abgelehnt, teilweise wird von den Versicherten unzulässigerweise eine Kostenbeteiligung verlangt, die häufig irreführend als Qualitätszuschlag bezeichnet wird. Rein praktisch geschieht das dadurch, dass sich die Leistungserbringer eine Erklärung unterzeichnen lassen mit der Überschrift Patientenerklärung Wunsch auf höherwertige Versorgung. Damit unterschreibt der Versicherte, dass er alle Mehrkosten selber trägt. In dem Artikel Müssen Versicherte im Monat 89 Euro für Windeln dazu bezahlen?, der in Ausgabe 4/2011 von DAS BAND erschienen ist, hat der bvkm deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beleuchtet und Betroffenen Tipps für den Umgang mit Leistungserbringern und Krankenkassen gegeben. Der Artikel steht auch im Internet zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung. Abgerundet wird das Internetangebot Recht und Politik auf durch Informationen über aktuelle Urteile und Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben. Als Beispiele sind hier das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Pflichtteilsverzicht, das Urteil des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Absetzbarkeit behinderungsbedingter Umbaumaßnahmen sowie das Urteil des Bundessozialgerichts zur Geltendmachung von Unterkunftskosten im Rahmen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu nennen. Seminare und Vorträge Am 14. Mai 2011 hat die Referentin für Sozialrecht und Sozialpolitik des Bundesverbandes für den Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ein eintägiges Bestellseminar zum Thema Vererben zugunsten behinderter 11

12 Menschen durchgeführt. Im ersten Teil des Seminars wurden die Regelungen vorgestellt, die in einem sogenannten Behindertentestament zu treffen sind. Eingegangen wurde dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Pflichtteilsverzicht. Der zweite Teil beschäftigte sich mit Fragestellungen, die bei Eintritt der beiden Erbfälle, also mit Versterben der Elternteile des behinderten Menschen, auftreten. Thematisiert wurde unter anderem, welche Aufgaben nun auf die Erben, den rechtlichen Betreuer und den Testamentsvollstrecker zukommen. Der Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik des Bundesverbandes hat vom 10. bis zum 11. Juni 2011 als Referent ein zweitägiges Seminar zu dem Thema Die Umsetzung des Persönlichen Budgets Perspektiven für Dienstleister in Hannover durchgeführt. Das Seminar richtete sich vor allem an MitarbeiterInnen von Leistungserbringern in Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen als MultiplikatorenInnen. In dem Seminar wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Persönlichen Budgets erklärt und auch konkrete Handlungsanleitungen für die einzelnen Umsetzungsschritte, insbesondere für Einrichtungen und Dienste, vermittelt. Am 1. Oktober 2011 führte der Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik des Bundesverbandes ein eintägiges Bestellseminar für die Mitgliederorganisation Leona e.v. zu dem Rechtsthema Die Leistungen der Eingliederungshilfe in klassischer Form und als Persönliches Budget als Referent durch. An dem Seminar nahmen überwiegend Eltern von Kindern mit Behinderung teil, denen sowohl die Leistungsvoraussetzungen für die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII als auch die Leistungserbringung in Form des Persönlichen Budgets vermittelt wurde. Im Seminar wurden ebenfalls allgemeine sozialrechtliche Fragestellungen erörtert und besprochen. Die Referentin für Sozialrecht und Sozialpolitik des Bundesverbandes war am 15. Oktober 2011 in Gelsenkirchen als Referentin zu einer Fortbildungsveranstaltung für MiMi- Gesundheitsmediator/-innen zum Thema Behinderung und Migration eingeladen. Der Vortrag zum Thema Hilfen für behinderte Menschen war als erster Überblick zu den Leistungen der Krankenversicherung, den Leistungen der Pflegeversicherung, den Leistungen der Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zu den Themen Schwerbehindertenausweis/ Nachteilsausgleiche und Steuererleichterungen gedacht. Die Abkürzung MiMi steht für Mit Migranten für Migranten Interkulturelle Gesundheit in Nordrhein-Westfalen (MiMi-NRW). Projektträger ist der in Hannover ansässige Ethno-Medizinisches Zentrum e.v. (EMZ). Ein weiteres Bestellseminar führte der Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik des Bundesverbandes für die Mitgliederorganisation Bundesverband für behinderte Pflegekinder am 19. November 2011 in Frankfurt durch. Thema des Seminars waren die Leistungen der Kranken- sowie der Pflegeversicherung nach dem SGB V bzw. dem SGB XI. Im Seminar wurden einzelne Leistungsansprüche der jeweiligen Rechtsgebiete erörtert und die Anspruchsvoraussetzungen sowie deren Durchsetzungsmöglichkeiten besprochen. Zusätzlich wurde in dem Seminar auf aktuelle Rechtsentwicklungen, wie beispielsweise die Möglichkeit zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung sowie die neue Berechnung des anteiligen Pflegegeldes für stationär untergebrachte Pflegebedürftige, welche die Wochenenden zu Hause bei ihren Eltern verbringen, eingegangen. Das Seminar richtete sich vor allem an Eltern behinderter Pflegekinder. Am 21. Juni 2011 und am 13. Dezember 2011 führte der bvkm zwei verbandsinterne sozialpolitische Fachtagungen durch, welche sich an VertreterInnen von Mitgliedsorganisationen richten. Ziel der verbandsinternen Fachtagungen ist es, Mitgliedsorganisationen über die Rechtslage und Entwicklung bei aktuellen sozialpolitischen Themen zu informieren. In den sozialpolitischen Fachtagungen werden vormittags im 12

13 Plenum Impulsreferate zu den jeweiligen Themenbereichen gehalten, die nachmittags in Workshops vertieft werden. Darüber hinaus geben die Fachtagungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit sich darüber auszutauschen, wie die Rechtsanwendung vor Ort praktiziert wird. Im Übrigen werden in den Fachtagungen durch den Austausch Impulse für die Arbeit des bvkm gesetzt und Ideen für sozialpolitische Positionen und Forderungen erarbeitet. Die erste sozialpolitische Fachtagung am 21. Juli 2011 hatte die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, Probleme bei der Hilfsmittelversorgung sowie entstehende Rechtsprobleme bei dem Eintritt in die Volljährigkeit von Menschen mit Behinderung zum Thema. Abgerundet wurde die Fachtagung von Fachvorträgen zu den Themen Heilmittel- Richtlinie, die Neuregelungen im SGB XII und Abzweigung von Kindergeld. In der zweiten sozialpolitische Fachtagung am 13. Dezember 2011 standen die Themen Vollmachterteilung - eine Alternative zur rechtlichen Betreuung, rechtliche Rahmenbedingungen für freiheitbeschränkende Maßnahmen in der eigenen Häuslichkeit und Testamentsvollstreckung - ein neues Angebot der Behindertenselbsthilfe im Vordergrund. Im Anschluss an die Impulsreferate und Workshops zu diesen Themen wurde den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ein aktueller Überblick über die Rechtsprechung und Gesetzgebung gegeben, insbesondere zu dem nationalen Aktionsplan und den Parallelbericht, zur Musterbauordnung, zum GKV-Versorgungsgesetz, der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie, dem Bundessozialgerichtsurteil zu den Kosten der Unterkunft und einem Urteil des Finanzgerichts Münster zur Berücksichtigung von Betreuungsleistungen bei der Abzweigung von Kindergeld. 5. Menschen im Bundesverband Persönliche Zukunftsplanung für Menschen mit Behinderung Die Erschließung des Instruments der Persönlichen Zukunftsplanung für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung war einer der Aufträge, die der bvkm aus seinen Jubiläumsaktivitäten für die Zukunft mitgenommen hat. Damit sollen alternative Möglichkeiten der Lebensplanung und Lebensgestaltung zu dem oft durch die Einrichtungen der Behindertenhilfe vorgezeichneten Weg behinderter Menschen eröffnet werden. Persönliche Zukunftsplanung basiert auf einer personenzentrierten Grundhaltung und umfasst eine Reihe von Methoden, um mit Menschen mit und ohne Behinderung, ihren Familien und Freunden oder mit Organisationen über eine wünschenswerte Zukunft nachzudenken und diese mit einem Unterstützungskreis Schritt für Schritt umzusetzen. Sie soll helfen, die eigenen Wünsche, Träume und Ziele herauszufinden und zu verwirklichen. Menschen aus dem persönlichen Umfeld stehen mit ihren Wahrnehmungen und Ideen unterstützend zur Seite. Vom 06. bis fand in Berlin die Fachtagung zur Persönlichen Zukunftsplanung mit dem Titel Weiter denken: Zukunftsplanung statt. Der bvkm und Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland waren die gemeinsamen Veranstalter der Tagung und zogen weitere Akteure der Persönlichen Zukunftsplanung in die Vorbereitung und Durchführung ein. Tagungsort war die Freie Waldorfschule Berlin-Kreuzberg. Die Schirmherrschaft der Tagung hatte Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, übernommen. 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Menschen mit Behinderung, Assistenten, Angehörige von Menschen mit Behinderung, Gruppen aus Wohn- oder Werkstätten, MitarbeiterInnen, MultiplikatorInnen aus Einrichtungen und Diensten der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Hochschulangehörige trafen zusammen. Sie kamen überwiegend aus Deutschland, aber auch aus Österreich, der Schweiz und Italien. Die Referentinnen und Re- 13

14 ferenten kamen aus England, den USA, Österreich und der Schweiz. Ziele der Veranstaltung waren der Austausch, die Vernetzung und die Weiterentwicklung des Konzeptes der Persönlichen Zukunftsplanung. Auf der Tagung wurde eine weitgehend vollständige Bestandsaufnahme der Konzepte der Persönlichen Zukunftsplanung im deutschsprachigen Raum unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen vorgenommen. Alle einschlägigen Akteure beteiligten sich an der Veranstaltung. Bemerkenswert war die hervorragende Zusammenarbeit von Menschen mit Behinderung, Angehörigen, Fachkräften aus allen Bereichen der Arbeit für und mit behinderten Menschen und Vertretern und Vertreterinnen aus Forschung und Lehre. Die Dokumentation der Fachtagung steht auf der Internetseite des bvkm zum kostenlosen Download und auf einem USB-Stick zur Verfügung. Die Gründung eines Netzwerkes Persönliche Zukunftsplanung im deutschsprachigen Raum wurde im April 2012 in Freising konkretisiert und wird mit einer weiteren Tagung für den gesamten deutschsprachigen Raum im November 2012 in Wien erfolgen. Frauen und Männer mit Behinderung Mit dem dreijährigen Projekt Frauen sind anders Männer auch Entwicklung geschlechtersensibler Sichtweisen und Aktivitäten behinderter Männer und Frauen führte der bvkm bis ins Jahr 2010 hinein ein geschlechterspezifisches Angebot für Erwachsene durch. Ziel des Projektes war es, Menschen mit Behinderung Möglichkeiten zu erschließen, sich als Frauen und Männer zu erleben und auszuleben und somit gegen die bisherige Ausblendung der Geschlechtszugehörigkeit von Menschen mit Behinderung vorzugehen. Die allgemeine Öffentlichkeit und besonders Fachkräfte sollten für geschlechterspezifische Bedürfnisse von Frauen und Männern mit Behinderung sensibilisiert und zur Umsetzung geschlechtssensibler Angebote sowie zur Entwicklung neuer Konzepte angeregt werden. Bestandteil des Projektes war ein Schreibwettbewerb, zu dem der bvkm in Kooperation mit der Aktion Mensch und dem balance buch+medien verlag Frauen und Männer mit Behinderung aufgerufen hatte. Frauen und Männer mit schweren und mehrfachen Behinderungen kamen selbst zu Wort und schilderten ihre Erfahrungen und Wünsche in Bezug auf das Frausein bzw. Mannsein und verschiedene Erlebnisse im Laufe ihrer Biografie. Im Jahr 2011 wurde in Anknüpfung an das beendete Projekt in Kooperation mit einem Verlag an der Erstellung eines Hörbuches gearbeitet. Anlass waren einige Anfragen nach einer barrierefreien Version (für Blinde und nichtlesende Menschen) des Buches. Die Lebensgeschichten und -entwürfe der Frauen und Männer mit Behinderung sollten von bekannten und weniger bekannten SprecherInnen aus den Bereichen Musik, Fernsehen, Comedy etc. gesprochen werden. In Zusammenarbeit mit dem balance buch+medien verlag wurden ein Anschreiben und eine Liste von mehr und weniger prominenten Personen erstellt und die Anfrage versendet. Insgesamt 40 Sprecherinnen und Sprecher erklärten sich bereit, den Geschichten ihre Stimme zu schenken. In einem Tonstudio in Düsseldorf fanden bis ins Frühjahr hinein die Aufnahmen statt und Ende 2011 konnte die Hörbuch-Version fertiggestellt werden. Durch den Bekanntheitsgrad vieler SprecherInnen bestand die Hoffnung, die Erzählung über Lebensbedingungen, Erlebnisse und Träume von Frauen und Männern mit Behinderung auch über die üblichen Verbandsstrukturen und Behindertenselbsthilfekreise hinaus zu transportieren. Über den normalen Buchhandel konnten 400 Exemplare vertrieben werden. Für die Frauen und Männer mit Behinderung, deren Geschichten eingesprochen wurden, bedeutete die Hörbuch-Umsetzung eine nochmalige Wertschätzung. Aus dem Buch- und Hörbuchprojekt entwickelte sich im Jahr 2011 auch eine Lese-Reise. Personen, Institutionen und eine Buchhandlung, die von Mehr vom Leben gehört hatten, griffen die Idee auf und organisierten in Kooperation mit dem bvkm vor Ort eine Lesung aus dem Buch. So fanden die Geschichten von Frauen und Männern mit Behinderung in Form von Abendveranstaltungen in Heinsberg und Essen weiteren Anklang. 14

15 Daneben wurden zwei Ausgaben der Zeitschrift Fritz & Frida zum Themenschwerpunkt Frauengesundheit und Männergesundheit entwickelt. Um Meinungen, Erfahrungen und Verhaltensweisen behinderter Frauen und Männer aus der jeweiligen Geschlechterperspektive einzufangen, wurde für jedes Heft ein Fragebogen erstellt und an Einzelpersonen, Gruppen aus dem Projekt, Werkstätten, Wohneinrichtungen, Selbsthilfeinitiativen und Mitgliedsorganisationen versendet. Die erste Version enthielt Fragen zu den Gesundheitsaspekten Ernährung, Bewegung, Entspannung und seelische Gesundheit, die zweite griff die Themen Rauchen, Alkohol, Frauen- und Männerarzt und Krankenhausaufenthalte auf. Für eine inhaltliche Klammer wurden zwei Fachkräfte angefragt, Expertisen zu Frauengesundheit und Männergesundheit zu schreiben. Arbeit für und mit Mädchen und junge Frauen mit Behinderung Der bvkm widmet sich inzwischen im 15. Jahr der geschlechtsspezifischen Arbeit für und mit Mädchen und junge(n) Frauen mit Behinderung. Der Schwerpunkt des bvkm liegt in der Durchführung sogenannte Mädchenkonferenzen und der Herausgabe der Zeitschrift MiMMi, das Mitmach-Mädchenmagazin-Mittendrin. Mädchenkonferenzen sind Wochenendveranstaltung, zu der Mädchen und junge Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen und aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands an einem Ort zusammenkommen, um in verschiedenen Workshops neue Dinge auszuprobieren, sich miteinander auszutauschen und sich zu informieren. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes werden Mädchenkonferenzen nur alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, angeboten. Hier lag daher in 2011 der Schwerpunkt in der restlichen Abwicklung der Veranstaltung 2010 und der grundsätzlichen Vorüberlegung zum Veranstaltungsort Die Zeitschrift MiMMi das Mitmach-Mädchenmagazin-Mittendrin ist eine Zeitschrift von und für Mädchen und jungen Frauen mit (und ohne) Behinderung. Zielsetzung ist es, Mädchen und jungen Frauen mit Behinderung Partizipationsmöglichkeiten zu eröffnen und ihnen als Autorinnen und Leserinnen den mittelbaren Austausch zu ermöglichen. Schwerpunkt war in diesem Bereich die Vorbereitung und Herausgabe der inzwischen 22. Ausgabe der Zeitschrift. Thematischer Schwerpunkt war die Mädchenkonferenz Um den Mädchen und jungen Frauen mit Behinderung die Erarbeitung von Beiträgen für die MiMMi zu erleichtern, hatte es sich in den letzten Jahren bewährt, einen Fragebogen zum Thema zu entwickeln. Dies wurde auch zum Thema Mädchenkonferenz umgesetzt. Zum Redaktionsschluss lagen nur wenige Beiträge zur Mädchenkonferenz vor. Aufgrund der wenigen Beiträge für die Ausgabe 22 lag zunächst die Vermutung nahe, dass das Interesse an der Zeitschrift nach mehr als zehn Jahren nachgelassen hat. Telefonische Nachfragen von Abonnentinnen, wann denn die nächste MiMMi erscheint, machten aber andererseits deutlich, dass die Leserinnen auf die Zeitschrift warten. Die Ausgabe 22 der Zeitschrift MiMMi sollte eigentlich im Sommer/Herbst 2011 erscheinen, verschob sich aber immer weiter zum Jahresende hin. Mit Unterstützung einer Praktikantin konnte die Produktion der Ausgabe 22 im Herbst in Angriff genommen und kurz vor Weihnachten veröffentlicht werden. Das Layout der MiMMi wurde in Zusammenarbeit mit der Praktikantin erarbeitet ebenso das Thema der nächsten MiMMi. Beim Layout wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die Artikel nach Möglichkeit umfassend bebildert wurden, um auch Mädchen anzusprechen, die nicht oder nur schlecht lesen können. Dass es weiterhin ein großes Interesse an der Zeitschrift gibt wird auch an den inzwischen vorliegenden Reaktionen auf die letzte Ausgabe deutlich. Inzwischen liegen zahlreiche Beiträge für die nächste Ausgabe vor. Das Thema lautet Schönheit und Schönsein. Mit diesem Thema soll der Frage nachgegangen werden, was Schönheit für die Mädchen und jungen Frauen für sich selbst und bei anderen bedeutet. In Bezug auf die Mädchenkonferenz wurde gegen Ende des Jahres die Planung in Angriff 15

16 genommen. Wichtigste Frage war hierbei zunächst, welche Einrichtung auf eine Kooperation angesprochen werden kann. Die v.bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld schienen die Voraussetzungen zu erfüllen, so dass erste Kontakte geknüpft und ein erster Ortstermin für Anfang Januar vereinbart wurden. Obwohl sich die Unterbringung der Teilnehmerinnen, die einen Rollstuhl nutzen, in den v.bodelschwinghschen Stiftungen Bethel schwierig gestalten wird, die übrigen Rahmenbedingungen aber weitestgehend die Anforderungen zur Durchführung einer Mädchenkonferenz erfüllen, wurde Bielefeld als Veranstaltungsort gewählt. Die Mädchenkonferenz wurde inzwischen auf den 12. bis 14. Oktober 2012 terminiert, das Programm in Kooperation mit Fachfrauen aus Bielefeld erarbeitet. Die Arbeit mit und für Mädchen und junge(n) Frauen mit Behinderung ist inzwischen fester Bestandteil der Arbeit des bvkm. Sowohl die Mädchenkonferenzen als auch die Zeitschrift MiMMi bieten den Mädchen und jungen Frauen vielfältige Möglichkeiten zur Teilhabe, Partizipation und Interessenvertretung. Der bvkm wird sich bemühen, die Zeitschrift MiMMi zukünftig wieder in einem regelmäßigen Rhythmus herauszugeben. Dazu soll ggf. die Einbindung von Praktikantinnen beitragen. Familien mit behinderten Kindern und Migrationshintergrund Von Juli bis Dezember 2011 führte der bvkm das Pilotprojekt Miteinander leben durch, in dessen Rahmen Angebote für Familien mit behinderten Kindern und Migrationshintergrund initiiert und begleitet wurden. Ziel war es, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Elternselbsthilfeorganisationen für Familien mit behinderten Kindern und Migrationshintergrund zu sensibilisieren und zu einer offensiven Beziehungsarbeit anzuregen. Eng damit verknüpft war das andere Ziel, Eltern mit Migrationshintergrund für die Mitarbeit in Selbsthilfevereinen und Institutionen zu gewinnen: Durch die Mitarbeit in einer Selbsthilfegruppe oder die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe sollte die Chance erwachsen, die Familien besser zur vernetzen und ihnen wichtige Kontakte, Informationen und Unterstützung in Bezug auf Fördermöglichkeiten ihrer Kinder, medizinische Angelegenheiten, Behördengänge usw. an die Hand zu geben. Um kultursensible Konzepte zur Zusammenarbeit von und mit Familien mit Migrationshintergrund zu entwickeln und zu erproben, initiierte der bvkm mit vier regionalen Partnern das von der AOK geförderte Pilotprojekt Miteinander leben. In regionalen (Selbsthilfe-)Angeboten sollten Familien mit Migrationshintergrund und einem behinderten Kind die Möglichkeit bekommen, sich mit selbst gewählten Themen und Fragestellungen aus allen Bereichen, die sich aus dem Zusammenleben mit einem behinderten Kind ergeben, zu beschäftigen. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wurden für die Arbeit vor Ort unterstützt und fachlich begleitet. Die vier lokalen Projektpartner des bvkm erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und aufgrund verschiedener Anliegen und Möglichkeiten konnte eine Reihe von Konzepten interkultureller Arbeit erprobt werden: Berlin: Selbsthilfegruppe für Mütter behinderter Kinder (Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum e.v. IBBC): Das Mütterfrühstück bot Zeit und Gelegenheit, sich auszutauschen und zu diversen Themen zu informieren. Es wurde von Frauen mit türkischem und arabischem Migrationshintergrund besucht. Durch den Austausch und die Beiträge externer ReferentInnen, z.b. über das Deutsche Gesundheitssystem, Pflegestufen, Unterstützende Dienste, Fördermaßnahmen etc., konnte das Basiswissen erweitert und auf medizinische und rechtliche Fragen der Eltern eingegangen werden. Coburg: Familien-, Eltern- und Geschwisterangebote (Hilfe für das behinderte Kind Coburg e.v.): Zum Elternfrühstück mit inhaltlichen Schwerpunkten waren Eltern mit und ohne 16

17 Migrationshintergrund angesprochen. Es ging um Themen wie Sexualität und Behinderung, Mögliche Wohnformen für Menschen mit Behinderung, Hilfe, mein Kind ist in der Pubertät oder Wie gelingt mir Entspannung im Alltag? Sofern nötig, wurden Vorträge zu den jeweiligen Themen unter- und füreinander z.b. in die türkische und russische Sprache übersetzt bzw. zweisprachig konzipiert. Für Geschwisterkinder mit Migrationshintergrund wurden freizeitpädagogische Aktivitäten angeboten, um ihnen mehr Raum für sich und Möglichkeiten zum Austausch zu bieten. Hamburg: Erneuerung des Stadtteils mit behinderten Menschen und deren Familien mit und ohne Migrationshintergrund (Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.v. in Kooperation mit der Türkischen Gemeinde Hamburg): Das Hamburger Projektkonzept sah vor, Stadtteilkonferenzen und Initiativgruppen anzuregen, um zu einzelnen Fragestellungen im Stadtteil kontinuierlich zu arbeiten. Das neu zu profilierende Stadtteilzentrum war nicht nur Ort der Begegnung, sondern dort angesiedelte Beratungsangebote, Dienste, Bildungs- und Freizeitangebote sollten für die Bedarfe der Zielgruppe qualifiziert und sensibilisiert werden. Im Zentrum standen Wohnkonzepte für behinderte Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Mönchengladbach: Kreativangebot und Vater-Kind-Samstage (Integratives Montessori Familienzentrum des Zentrums für Körperbehinderte) Das Kreativangebot für Eltern der Kinder aus dem Integrativen Familienzentrum Mönchengladbach bot Müttern mit und ohne Migrationshintergrund neben dem Erleben von Kunst als persönliche Ausdrucksform die Gelegenheit, über die gemeinsamen Themen, Wünsche und Ängste ins Gespräch zu kommen. Das Vater-Kind-Angebot begann nach vorheriger Interessenserkundung mit einem Bau- und Konstruktionsnachmittag, bei dem 28 Väter mit und ohne Migrationshintergrund gemeinsam mit ihren Kindern Figuren aus Holz herstellten und ebenfalls über die Kulturen hinweg miteinander in Austausch kamen. MultiplikatorInnen-Fachtag Ein erstes Treffen unter den Fachkräften und Eltern, die ein Angebot vor Ort entwickelt haben oder aufbauen möchten, fand Ende November 2011 in Hannover statt. TeilnehmerInnen aus Berlin, Braunschweig, Coburg, Hannover und Mönchengladbach waren vertreten. Der Fachtag bot Gelegenheit, sich Fragen von geeigneten Zugängen, positiven Erfahrungen, bewährten Angeboten und Bedürfnissen von Familien mit Migrationshintergrund und behinderten Kindern zu nähern. Mit dem Pilotprojekt konnte der bvkm ein bislang stark vernachlässigtes, aber dringend erforderliches Themenfeld implementieren und ein Stück weit ins Licht der Öffentlichkeit rücken. Die Erfahrungen der Projektgruppen zeigen einen deutlichen Bedarf an spezifischen Angeboten und eine hohe Nachfrage seitens der Familien mit Migrationshintergrund. Wünschenswert wäre, die erprobten Konzepte bundesweit flächendeckend aufzugreifen, nachzuahmen, zu vertiefen und auszubauen. Eine große Chance liegt in der Zusammenarbeit zwischen Behinderten- und Migrantenorganisationen, hier gilt es, Kooperationen anzuregen und zu begleiten. Während des Projekts sind neben den Pilotgruppen viele Kontakte zu weiteren Eltern und Institutionen entstanden, Interessensbekundungen eingegangen, Verteiler erwachsen, Projektideen weiterer Vereine auf den Weg gebracht worden und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des bvkm Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt worden sowohl innerhalb des Mitgliedsbereichs als auch über die Verbandsgrenzen hinaus. 6. Clubs und Gruppen 17

18 Den Wunsch nach Autonomie und Teilhabe haben alle Menschen. Das Erreichen dieser Ziele ist abhängig von der Wechselwirkung der spezifischen Möglichkeiten und Fähigkeiten des Einzelnen mit den Bedingungen, die er in der Gesellschaft und in seiner gestalteten Umgebung vorfindet. Hergebrachte Konzepte, nach denen auf einen erhöhten Förder- und Unterstützungsbedarf mit einer gesonderten Einrichtung reagiert wird, behindern Teilhabe und Selbstbestimmung. Inklusive Modelle sollen die Separierung von Menschen mit Handicap ausschließen. Hierzu ist es erforderlich, Barrieren im weitesten Sinne zu beseitigen und Einstellungen in der Gesellschaft zu ändern. Die Clubs und Gruppen haben es sich zur Aufgabe gemacht, behinderte und nichtbehinderte Jugendliche zusammenzuführen, damit sie gemeinsam ihr Leben meistern und voneinander profitieren. Das erforderliche Know-how liefert der bvkm mit seinen Beratungen, Schulungen und Freizeitangeboten. Die Arbeit der Bundesvertretung der Clubs und Gruppen spiegelt sich in den jährlich wiederkehrenden Aufgaben der Vertretung wider: Kommunikation und Vernetzung der Clubs Weiterbildung für Multiplikatoren Förderung von regionalen Treffen Förderung des selbstbestimmten Lebens in den Jugendgruppen Herausgabe einer Broschüre Unterstützung und Beratung der Clubs und Gruppen Planung und Durchführung der Jahresversammlung Praxisnahe Unterstützung der Clubleitung Die Bundesvertretung unterstützt die Clubs und Gruppen bei der Entwicklung von Lösungen für die Probleme ihrer Mitglieder. Das geschieht insbesondere durch gezielte Beratung und durch Seminare. Die Koordination zwischen den Gruppen und die Abstimmung und Weiterentwicklung der Arbeit in den Gremien und den Schnittstellen des Verbandes sind wichtige Aufgaben der Bundesvertretung. Die Praxisberatung der Clubs und Gruppen ist ein wichtiger Eckpfeiler und Schwerpunkt unserer Zusammenarbeit mit den Freizeitgruppen vor Ort. Gemeinsames Ziel ist es, die Organisation und Planungsstruktur innerhalb der Clubs und Gruppen zu verbessern. Die Vernetzung untereinander und die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern der Jugendhilfe sind hier besonders effizient und zielführend. Durch die ständige Weiterentwicklung und Konzeptentwicklung konnten Finanzierungsengpässe in den Clubs und Gruppen überwunden werden. Die Praxisberatung nimmt auch Bezug auf die vielen individuellen Fragen einzelner Clubmitglieder vor Ort. Zukunfts- und Lebensplanungen stehen oft im Vordergrund. Wohnen, Arbeiten und Leben wie andere auch ist der Wunsch aller Jugendlichen mit und ohne Handicap. Zu den Aktivitäten 2011 gehörten folgende Veranstaltungen: Fit und Gesund Ideen und Anregungen für eine gesunde Ernährung sind für alle Menschen von sehr großer Bedeutung. Besonders Kinder und Jugendliche bedürfen einer besonderen Beachtung, da für Wachstum und Entwicklung besondere Anforderungen an die Ernährung gestellt werden. Gesunde und ausgewogene Ernährung wurde an vielen theoretischen und praktischen Beispielen dargestellt. Mithilfe der Gesundheitspyramide und den zehn Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wurde erlernt, welchen Beitrag die Ernährung zum Wohlbefinden und zur Gesundheit leisten kann. Die anwesenden Multiplikatoren werden das Gelernte in den Clubs und Gruppen vorstellen und das Thema Ernährung stärker in den Vordergrund stellen. In der Freizeit ergeben sich vielfältige Möglichkeiten zum kreativen und gesunden Essen. 18

19 Jahresversammlung 2011 Kreatives Freizeiterleben im Bereich der Erlebnispädagogik soll durch mehrere Fortbildungen weiter verbreitet und in die Clubs und Gruppen hineingetragen werden. Die Maßnahmen im Bereich der Erlebnispädagogik in Köln haben eine gemeinsame Basis geschaffen für die weitere Verbreitung im Rahmen der Freizeit und Begegnung von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Ein Kletterparcours für behinderte Menschen mit einem ausgebildeten Personal für diese Zielgruppe ist im Bundesgebiet eher die Ausnahme. Der Hochseilgarten in Much ist beispielhaft für den Schwerpunkt Erlebnispädagogik und für Jugendliche mit und ohne Behinderung besonders gut geeignet. Er ermöglicht so die Integration und Inklusion behinderter und nichtbehinderter Menschen in der Freizeit und Begegnung. Einzelpersonen und Clubmitglieder der Freizeitgruppen werden durch die neuen Formen dieser Erlebniswelten gleichermaßen angesprochen. Grenzen überwinden - der hohe Herausforderungscharakter der Outdoor-Übungen und die Ernsthaftigkeit der Situation beim Klettern im Hochseilgarten fordern die Gruppe: Der Einzelne kann nur erfolgreich sein und innere Grenzen überwinden, wenn das Team die nötige Sicherheit und Unterstützung gibt. Jede Aktion wird von einer moderierten Reflexionsphase begleitet. Dabei werden konkrete Impulse zur Weiterentwicklung von wichtigen Sozialkompetenzen gesetzt. So gelingt der Transfer der erarbeiteten Inhalte auf die alltägliche Situation der Gruppe und eröffnet Perspektiven für das zukünftige Handeln, z.b. im schulischen und beruflichen Umfeld. Nordlichtertreffen Das Nordlichtertreffen ist wie die Jahresversammlung der Clubs und Gruppen ein regelmäßiges Angebot zur Weiterbildung und Vernetzung der Freizeitgruppen wurde der erste Club in Hamburg gegründet. Früher war der Club ein Treffpunkt, wo man einfach mal was ohne die Eltern machen konnte. Viele Jugendliche mit und ohne Behinderung haben die Angebote der Clubs und Gruppen in den letzten vierzig Jahren mitgestaltet und geprägt. Die gemeinsamen Begegnungen in der Freizeit sind enorm wichtig. Denn, das zeigen viele Erfahrungen: Sie sind auf alle anderen Lebensbereiche übertragbar. Ein Weg zur Inklusion, zur selbstverständlichen Gleichstellung ALLER Jugendlicher in allen Lebensbereichen. Die Aktivitäten der Freizeitgruppen sind eng an die Wünsche und Ideen der TeilnehmerInnen und auch an ihre persönlichen Möglichkeiten gebunden (Selbstbestimmung und Begleitung). Dies schließt nicht nur Aktivitäten in den Räumen der Freizeitstätte ein (z.b. Kochen, Basteln, Geburtstage feiern, Kickerturniere), sondern auch die Nutzung anderer Freizeitangebote (z.b. Kegeln, Kneipenbummel, Besuche von Ausstellungen und Kinofilmen, Ausflüge). Die offenen Angebote sind nicht an feste Gruppen gebunden. Diese Freizeitmöglichkeiten werden wöchentlich (z.b. Feierabendcafé, Kinder- und Jugendcafé) oder monatlich angeboten (z.b. Discos, Sonntagsfrühstück) oder sind saisonal bedingt (z.b. Faschingsparty, Sommerfest, Weihnachtsfeier). Dabei nehmen inklusive Angebote einen wachsenden Anteil ein. Südlichtertreffen Das Problem der fehlenden Helfer und Helferinnen trifft besonders die Clubs und Gruppen im Süden. Als der Alex-Club in Stuttgart 1968 gegründet wurde, waren viele der Mitglieder noch gar nicht geboren. Doch bis heute lebt der Gedanke, dass Clubmitglieder sich selbst und unabhängig organisieren wollen und können. Ob das in der nahen Zukunft weiterhin so organisiert werden kann, dass alle Alex-Clubber, egal welcher Bedarf an Assistenz nötig ist, teilnehmen können, ist fraglich, da die Assistenz neben Ehrenamtlichen zum größten Teil mit 19

20 Zivildienstleistenden abgedeckt wurde, die nun ersetzt werden müssen. Deshalb ist die Abschaffung des Zivildienstes ein zentrales Thema, über das sich an diesem Wochenende mit anderen Clubs und Verbänden intensiv ausgetauscht wurde. Erfahrungen, Ideen und Zukunftspläne vermittelte ein Vortrag von Herrn Märtens vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Ab dem 01. Juli 2011 beginnt der Bundesfreiwilligendienst, für den das Amt die gesetzliche Zuständigkeit hat. Ziel der Einführung des neuen Angebots, das sich an alle Generationen richtet, ist es, möglichst viele Menschen für einen Einsatz an der Allgemeinheit zu gewinnen. Trotz aller positiven Trends und steigender Zahlen freiwilliger Helfer zeigen sich bei den Clubs und Gruppen zunehmend Probleme, geeignete und zuverlässige Helfer und Helferinnen zu finden. Das gilt für ehrenamtliche und bezahlte Kräfte in der offenen Hilfe. Erlebnispädagogik kompakt: Paddeln mit und ohne Handicap Einführung in die Erlebnispädagogik in Theorie und Praxis Es wurden folgende Methoden praktisch erprobt: Improvisation und Körperbeweglichkeit Grenzen überschreiten und sein Gleichgewicht finden Selbstbewusstsein und Autonomie stärken Raumwahrnehmung Erlebniswelten Nach einigen Vertrauensübungen startete das für alle beteiligten abenteuerliche Projekt. Es wurde gemeinsam ein Katamaran gebaut und mit dem der Neckar befahren wurde. Gemeinsam wurden die Tücken des Flusses bewältigt. So scheint es kein Zufall, dass gerade aus diesem erlebnispädagogischen Umfeld eine der überzeugendsten und seit vielen Jahren praktizierte integrative Methode an Bedeutung gewinnt. Die Methode ist abhängig vom Grad der Behinderung. Behinderte und nichtbehinderte Menschen werden ausgehend von ihren Möglichkeiten mittels vielfältiger Arbeitsweisen individuell gefördert und herausgefordert. Erste Ansätze und Kontakte zur Vernetzung und Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung zur Jungenarbeit im nächsten Jahr wurden 2011 konkret vorbereitet. Über die Erfahrungen einer geschlechterbezogenen Pädagogik für Jungen in Schulen und Jugendeinrichtungen wurden vielfältige Informationen gesammelt. Auf der Netzwerktagung Vielfalt als Ziel von Jungenpädagogik konnten erste vielversprechende Kontakte geknüpft werden, die später ausgebaut werden sollten. 7. Sport für Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen Im Bereich des Sports geht es dem bvkm vor allem darum, die Teilhabe von Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen am Freizeit- und Wettkampfsport ihrer Wahl in Schule, Verein und anderen Einrichtungen zu fördern. Höhepunkt bildeten 2011 die 19. Deutschen CP-Sportspiele und die 8. Deutschen Boccia- Meisterschaften. Vom Juni 2011 fanden in Cottbus die 19. Deutschen CP- Sportspiele statt. Veranstalter war der bvkm, Ausrichter vor Ort der Behinderten- Sportverband Brandenburg e.v. in Kooperation mit dem Förderverein der Bauhausschule Cottbus. Die Schirmherrschaft hatte die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Dr. Martina Münch, übernommen. Tischtennis, Boccia und Schwimmen beherrschten den ersten Wettkampftag. Den besonderen Höhepunkt bildeten wie immer bei den Spielen die Leichtathletik-Wettkämpfe. Bei den CP-Sportspielen werden Leichtathletik- 20

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