Fünf Forderungen zum Bonitäts-Scoring

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1 Nach der BDSG-Novelle ist vor der EU-Grundverordnun Fünf Forderunen zum Bonitäts-Scorin Roul Tiaden Der Landesbeauftrate für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen Berlin, 20. Mai 2015

2 Scorin als Herausforderun für unsere Wertvorstellunen Wir wollen als einzelne Person und nicht als Mitlied einer Verleichsruppe beurteilt werden (keine statistische Sippenhaft ) nach unseren Leistunen und nicht aufrund verhaltensunabhänier Merkmale wie Geschlecht, Alter, Wohnort etc. bewertet werden (keine Diskriminierun) in unseren Entwicklunsmölichkeiten und künftien Handlunsoptionen nicht allein von veranenheitsbezoenen Pronosen abhäni sein nachvollziehen können, weshalb wir schlecht bewertet wurden, und f. wirksam widersprechen können nicht jedoch undurchschaubaren Alorithmen auseliefert sein (keine Black-Box - Entscheidunen)

3 Geschäftspolitische Vorteile versus Einzelfallerechtikeit Alles was ledilich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes) Grundsätzliches Pronoseproblem: Treffsichere Vorhersae bestenfalls (!) für Gesamtruppe, nie für die konkrete Person mölich Auskunfteien-Scorin: - Pronoseenauikeit oft manels aussaekräftier Daten erin (daher Geschäftseheimnis?) - Teilweise hohe Fehlerquote bei der Datenbasis Viele Personen mit schlechtem Score waren bislan vertrastreu und werden dies auch künfti sein.

4 Wesentliche Änderunen der BDSG-Novelle zu Scorin und Auskunfteien 6a Neue Informationspflicht bei automatisierten Entscheidunen 28a Neue Norm zu Datenübermittlunen an Auskunfteien: - Anforderunen an Einmeldun von Neativdaten - Positivdaten zu Bankverträen (statt SCHUFA-Einwilliun) - Verbot der Einmeldun von Konditionenanfraen 28b Neue Norm zu Anforderunen an Scorin-Verfahren 29 Neue Informationspflicht bei Kreditablehnun infole Datenbankabfrae (Abs. 7) 34 - Erweiterte Auskunftsrechte zu Score-Werten - Pro Jahr eine unenteltliche Auskunft von Auskunfteien 35 Kennzeichnun von Schätzdaten; Verkürzun der Löschunsfrist bei erlediten Sachverhalten 43 Neuer Bußeldtatbestand für nicht erteilte Auskünfte ( 34)

5 BDSG-Novelle 2009 zum Scorin Positiv: Erstmals ausdrückliche Anforderunen an Daten, die in Score- Berechnunen einfließen dürfen ( 28b) Allerdins: - Keine Anforderunen an die Qualität der Verfahren (Pronoseenauikeit) - Keine ausdrücklichen Diskriminierunsverbote 28b Nr. 2 erlaubt zwar Score-Beschränkunen aufrund rechtlicher Bewertunen, hoher Abstraktionsrad der Norm erschwert indes deren Durchsetzbarkeit - Wohnumfeldbewertun (Geoscorin) enteen den Forderunen von Daten- und Verbraucherschützern unter bestimmten Voraussetzunen zulässi Auskunftsrechte der Betroffenen ( 34 Abs. 2 und 4) rundsätzlich positiv im Laufe des Gesetzebunsverfahrens jedoch beschränkt und durch vae Formulierunen eschwächt

6 1. Anforderunen an Wissenschaftlichkeit und Pronoseenauikeit des Scorin Manko der bisherien Reelun in 28b Nr. 1 BDSG: Anforderun unter Zurundeleun eines wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistischen Verfahrens bezieht sich nur auf die Verwendun eines Score-Merkmals (Bonitätsrelevanz). Bislan nicht erfasst: - Wissenschaftlichkeit der Score-Berechnun, etwa Gewichtun der Merkmale - Aussaekraft/Pronoseenauikeit der errechneten Score-Werte Drinender esetzlicher Nachbesserunsbedarf: Zertifizierun der Scorin-Verfahren durch unabhänie Stellen (z.b. BaFin)

7 2. Transparenz über Pronoseenauikeit und Aussaekraft übermittelter Score-Werte Bislan keine Informationen über Pronoseenauikeit der Score-Verfahren - Keine Transparenz für Empfäner von Score-Werten - Keine Transparenz für betroffene Verbraucher/innen Erforderlich: Verpflichtun von Auskunfteien und sonstien Score-Anbietern, Vertraspartner und betroffene Verbraucher/innen zu informieren über - Aussaekraft des konkreten Score-Werts und - zertifizierte Pronoseenauikeit des zurunde lieenden Score-Verfahrens. Dadurch (Markt-) Transparenz über Qualität und f. berenzte Aussaekraft der Score-Berechnunen

8 3. Verbot diskriminierender Score-Merkmale Alternativen: Abschließender Positivkatalo oder Diskriminierunsverbot Verbot bestimmter Score-Merkmale - wie in USA, Großbritannien, 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 KWG. Unzulässi für Bonitätsbewertunen sollten sein: - Daten em. 3 Abs. 9 BDSG und 1 AGG (mit Ausnahmen zu Alter ) - Staatsanehörikeit und Vorname - Adressdaten (einschließlich Zahl der Voranschriften) - Daten aus so. Sozialen Netzwerken und zum Kommunikationsverhalten Abschließender Positivkatalo zulässier Datenkateorien in Anlehnun an 10 Abs. 2 Satz 4 KWG: Genutzt werden dürfen Daten der Betroffenen zu - Einkommens-, Vermöens-, Beschäftiunsverhältnissen - Zahlunsverhalten und Vertrastreue (Auskunfteien: 28a BDSG-Daten) - Zwansvollstreckuns- und Insolvenzverfahren

9 USA Equal Credit Opportunity Act Ausschluss diskriminierender Score-Merkmale Bei Entscheidunen über Kredite und deren Konditionen dürfen folende Merkmale nicht berücksichtit werden: Rasse, Hautfarbe, Reliionszuehörikeit, Herkunft Geschlecht Familienstand Bezu öffentlicher Leistunen Das Merkmal Alter darf nur ausnahmsweise bei Schutzvorkehrunen für ältere Kreditsuchende in die Kreditentscheidunen einfließen.

10 4. Verbot des Geo-Scorin (Wohnumfeldbewertun) Befürchtun Redlinin : - Kredite/Dienstleistunen werden den Bewohnern eines bestimmten Gebietes nicht oder nur verteuert aneboten. - Diskriminierende Praxis mit Wirkun einer sich selbst erfüllenden Prophezeiun ( Ghettoisierun ) Damalie Kritik des Verbraucher- und Datenschutzes an 28b Nr.3 und 4 BDSG weiterhin aktuell: Anschriften-Scorin wird von Betroffenen als unfaire statistische Sippenhaft und damit als diskriminierend wahrenommen. US-Auskunfteien verzichten auf Wohnumfeld -Scorin

11 5. Mehr Transparenz für Betroffene Transparenz auch über - die Merkmale und die dafür enutzten Daten der betroffenen Person - die Gewichtun der einzelnen Merkmale (Alt.: die 4 Merkmale, die den konkreten Score-Wert am stärksten neativ beeinflussen; vl. USA) - die zueordnete Verleichsruppe - die zertifizierte Pronoseenauikeit des Score-Verfahrens und die Aussaekraft des konkreten Score-Werts (vl. Forderun 2) Zentrales Auskunftsportal der Auskunfteien mit verbraucherfreundlich ausestalteten Geendarstellunsmölichkeiten verbessert auch Score-Datenbasis und Score-Qualität (vl. USA) Erweiterun der Informationspflicht des 29 Abs. 7 BDSG auf alle Kreditentscheidunen und -konditionen (vl. USA)

12 USA Equal Credit Opportunity Act Beründunspflicht bei Kreditentscheidunen zum Nachteil der Betroffenen Pflicht über Entscheidunsründe zu unterrichten unabhäni vom Scorin Beründun muss konkret sein: Ausschlaebend war Ihr zu niedries Einkommen. Unzulässi, weil zu unbestimmt: Der für Sie errechnete Score-Wert war zu niedri. Unterrichtunspflicht auch bei Entscheidunen über Kreditkonditionen (z. B. Höhe des Zinssatzes).

13 USA Fair Credit Reportin Act Auskunftspflicht der Auskunfteien zum Credit Score Aktueller oder zuletzt erstellter Score-Wert der anfraenden Person Spannweite der beim Score-Modell mölichen Score-Werte Datum der Score-Erstellun Verantwortliche Stelle für Score-Berechnun und Datenrundlae Auflistun der 4 Merkmale mit stärkstem neativen Einfluss auf den individuellen Score-Wert (+ f. Auskunft, ob Merkmal Zahl der Bonitätsauskünfte in jünster Zeit neativen Einfluss auf Score hatte)

14 Fair Isaac: Information über Scorin-Merkmale und ihre Gewichtun Mehr über die konkreten Merkmale zu den enannten Kateorien unter

15 USA Paradimenwechsel: Vom Geschäftseheimnis zum Score-Simulator Früher: Score-Verfahren als Black Box : Unternehmen betrieben Scorin als Geheimwissenschaft Heute: - Verbraucherschutzfreundlichere Auskunftsrechte - Freiwillie Informations- und Serviceanebote der Unternehmen - Vermarktun von Beratunspaketen rund um den Score - Score-Simulatoren

16 Fünf Forderunen zum Bonitäts-Scorin 1. Anforderunen an Wissenschaftlichkeit und Pronoseenauikeit des Scorin 2. Transparenz über Pronoseenauikeit und Aussaekraft übermittelter Score-Werte 3. Verbot diskriminierender Score-Merkmale 4. Verbot des Geo-Scorin (Wohnumfeldbewertun) 5. Mehr Transparenz für Betroffene

17 Noch Fraen? Der Landesbeauftrate für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach Düsseldorf Telefon: Telefax:

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