Gemeinde Wangerland 104. Änderung des Flächennutzungsplans

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1 Gemeinde Wangerland 104. Änderung des Flächennutzungsplans Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach 3 (1) BauGB.

2 Einwender 1, Wangerland, hiermit äußern wir unsere Bedenken gegen die 104. Änderung des Flächennutzungsplans (Sondergebiete Windenergie) und bitten um Ihre Stellungnahme mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen. Wir sind in dem Gebiet "südlich Tettens" betroffene Anwohner und haben Bedenken bei der Errichtung von Windkraftanlagen, die zu nah an der vorhandenen Wohnbebauung errichtet werden sollen. Unsere Sorge umfasst folgende Punkte: 1. Werteverfall der Immobilie Wir haben vor einem Jahr den Resthof "Birkshof" erworben und mit großem Aufwand renoviert. Die Gemeinde will doch, dass die Resthöfe nicht verfallen und sich Privatpersonen und/oder Gewerbebetriebe in solchen Anwesen ansiedeln. Zum Greifen nahe Windkraftanlagen stehen dazu im Widerspruch. 2. Gesundheitliche Aspekte Warum gelten in Bayern andere Mindestabstände als in Niedersachsen? Worauf begründet sich der hier geltende geringere Wert? Unsere Böden sind feuchter als in vielen anderen Regionen Deutschlands, dadurch sind Bodenbewegungen und Schall schneller und weiter übertragbar, warum gelten dann hier niedrigere Abstände zur Wohnbebauung? Bitte nennen Sie uns die gesetzlichen Grundlagen dazu! 3. Ökologische Aspekte Gibt es Studien zu den vorhandenen schützenswerten Tieren an dem geplanten Standort? Wir konnten in diesem Sommer seltene Fledermäuse beobachten, die jeden Abend über unsere Terrasse flogen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Großen Abendsegler, der uns durch seine imposante Flügelspannweite sehr beeindruckte. Wie reagieren Fledermäuse auf den Flügelschlag? Wird es billigend in Kauf genommen, dass diese Tiere möglicherweise vorn Flügelschlag" geschreddert" werden? Ferner ist auf einer unserem Grundstück benachbarten Fläche ein großer Brutplatz für Kiebitze. Wurde dies bei der Planung berücksichtigt? Wir bitten um entsprechende Informationen, ob bei dem o.a. Bauvorhaben diese Aspekte ausreichend untersucht wurden. Damit Sie uns nicht falsch verstehen: Wir sind nicht grundsätzlich gegen Windenergieanlagen, wir wünschen uns nur den entsprechenden Abstand vom 10-fachen der Nabenhöhe zur Wohnbebauung, damit Folgeschäden für Gesundheit von Mensch und Tier minimiert werden. Einwender 2, Jever, Zu der dortigen Planung nehme ich für die WAU wie folgt Stellung: Es ist auf den ersten Blick verständlich, daß die Gemeinde an dem Goldrausch, der mit der Errichtung von WKA verbunden ist, durch die Gewerbesteuer teilnehmen will. Die Aussicht auf die Einnahmen hat schon in vielen Gemeinden zu entsprechenden Entscheidungen geführt. Gleichwohl möchte ich mich dagegen aussprechen, weitere Gebiete für WKA im Gemeindegebiet auszuweisen. Die Gemeinde hat bereits durch den Windpark in Bassens - man beachte den Euphemismus "Park" - einen erheblichen Beitrag zum Generieren von alternativen Energien beigetragen. Einer Energieerzeugung, welche derzeit wegen der fehlenden Netze oft nicht eingespeist werden kann, aber die Verbraucher trotzdem mit den Kosten belastet - sie bringt also nur einer Minderheit Nutzen - steht das Interesse des Rests der Bevölkerung entgegen. Hinzu kommt, daß man diesen immer größer werdenden Industrieanlagen in unserer platten weitläufigen Landschaft - wo man sich auch hinwendet -nicht entgehen kann. Es dürfte für eine Region wie Wangerland, die vor allem durch den Tourismus ihr Geld verdient, nicht besonders zuträglich sein, das Gebiet mit landschaftsverschandelnden, zusätzlich durch ihre Bewegungen sowohl akustisch als auch optisch Unruhe bringende Anlagen von zustellen, wenn die Gäste Ruhe und Erholung suchen. Die Gäste suchen eine möglichst naturnahe unverfälschte Landschaft. Wer möchte sich im Übrigen gerne den jetzt in den Medien erörterten negativen Wirkungen des Infraschalls aussetzen. Daß sie bestehen, wird sicher von interessierten Kreisen bestritten werden, was wirklich dahinter steckt, ist jedoch derzeit völlig offen. 2

3 Zweifelhaft sind auch die in Niedersachsen bestehenden Vorschriften über die Abstände, die die Anlagen von Wohngebäuden haben müssen. In anderen Bundesländern gelten weit höhere. Dies hat wegen der Höhe der Anlagen und der damit verbundenen negativen Auswirkungen, wie hörbarem Schall und Schattenwurf, seinen guten Sinn im Interesse der Anwohner. Die jetzt geplanten Flächen erscheinen zu nahe an den Wohnsiedlungen. Bei der Beschlußfassung sollte auch die Flut der Leserbriefe, die in der letzten Zeit zu diesem Thema in der Presse erschienen sind, Berücksichtigung finden, zeigen sie doch die Betroffenheit der Bevölkerung ( Ich würde keinen der Ratsmitglieder wieder wählen, der sich für eine Erweiterung der Flächen ausgesprochen hätte). Es ist allgemein üblich zweifelhafte Anlagen den Nachbarn vor die Nase zu setzen. Dafür gibt sogar es aus der großen Politik gute Beispiele (Endlager Gorleben an der ehern. Grenze zu der DDR, französische und österreichische Kernkraftwerke an der Grenze der Bundesrepublik). Insofern könnte der Änderungsteilbereich 4 ( Wiefels ) sehr verführerisch sein. Dieser Teilbereich liegt jedoch in der Nähe eines wertvollen Naturgebietes, welches seinerzeit bei dem Bau der Mülldeponie entstanden ist. Es handelt sich um eine weitläufige Flachwasserzone, in der sich eine Vielzahl seltener Wasservögel angesiedelt hat. Es ist nicht nur ein Brutgebiet sondern auch ein Rastgebiet während der Zugzeit. Aus diesem Grunde sind auch Landesmittel verwendet worden, um das Gebiet zu verbessern. Die Störwirkung der Anlagen und auch die Gefahr des Vogelschlages würden zu einer erheblichen Entwertung führen. Die staatl. Vogelschutzwarte im NLWKN in Hannover und auch die WAU können zu den dort festgestellten Arten und ihre Anzahl Auskunft geben. Auch hier besteht im Übrigen die Gefahr der Beeinträchtigung der in der Nähe wohnenden und arbeitenden Menschen. Einwender 3, Jever, hiermit erkläre ich, dass ich mich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. Windkraftanlagen (WKA's) in der Gemeinde Wangerland südlich des AWZ Wiefels persönlich betroffenen fühle. In Ihrem Abwägungsprozess sind sowohl öffentliche und private Belange zu berücksichtigen. Dies sehe ich z. Zt. nicht gewahrt. Durch - Lärm- und Geruchs-Emissionen durch die Mülldeponie Wiefels - Lärmbelästigung durch die B Lärmbelästigung durch das Richthofengeschwader (Die Flugstunden ab dem Jahr 2016 und Folgejahre sollen ganz erheblich ansteigen.) sind wir in unserer Wohn- und Lebensqualität jetzt schon beeinträchtigt. Sofern der Windpark gebaut wird, sehen wir uns folgenden zusätzlichen Belastungen und Gefahren, die addiert zu den o.g. Faktoren gesehen werden müssen, ausgesetzt: - Lärm-Immissionen durch die Windkraftanlagen - Licht- und Schlagschatten-Immissionen durch die Windkraftanlagen - ggf. gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall ( Schwingungen unterhalb der Hörbarkeitsgrenze für Menschen, die zu gesundheitlichen Störungen führen können); der Infraschall wird.z. Zt. noch überhaupt nicht mit in die Betrachtung genommen! - WertverIust unserer Immobilie und damit Verfall der Altersabsicherung; Verfall des Erbes für die Nachkommen - großes Sicherheitsrisiko durch unmittelbare Nähe zum AWZ Wiefels (u.a. Brandgefahr durch Blitzschlag) Nicht. zuletzt stellt der Windpark auch eine große Gefahr für die Natur dar. Besonders zu nennen ist hier das FFH- Gebiet (Flora-Fauna-Habitat nach EU- Status) am Mühlengraben mit dem wertvollen Teichfledermausvorkommen. Es ist eine sehr seltene Fledermausspezies, die ihre Jagdgründe auf bis zu 40 km weite Zonen unterhält. Durch die Schall- und Ultraschallimmissionen wird das Ortungsvermögen der Fledermäuse eingeschränkt. Dies widerspricht dem Schutzgedanken des Bundesnaturschutzgesetzes 42 Abs. 1. Fledermäuse verunglücken zu abertausenden an Windhaftanlagen, entweder durch direkten Rotoranflug oder das Barotrauma, den Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor, der die inneren Organe zer- 3

4 fetzt. Das erscheint mir im Hinblick auf die FFH- Teichfledermausvorkommen im Bereich Mühlengraben mit Windkraft für unvereinbar. Die zu befürchtenden Schlagopfer bei Zug-, Rast- und Brut- und Standvögeln im Vorranggebiet für Natur und Landschaft an den Teichen südlich und westlich vom AWZ Wiefels mit Vogelvorkommen nationaler Bedeutung lassen eine Planung von WKA's keinesfalls zu. "Jede Form der Energiegewinnung ist mit Auswirkungen auf die Menschen, auf unsere Mitgeschöpfe und auf die Umwelt verbunden und bedeutet einen Eingriff', sagt Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne). Es komme daher darauf an, die Auswirkungen so "verträglich" und gering wie möglich zu halten. Diese Aussage und Forderung des Ministers Wenzel wird durch die geplanten WKA's in Wiefels nicht erfüllt. Wir befürchten im Norden und Westen von Jever am Gemeinderand zum Wangerland und Landkreis Wittmund eine Einkesselung mit WKA's zu Hochkonzentrationsflächen. Aus den o.g. Gründen wird mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit beeinträchtigt. Ich lehne den Antrag der Gemeinde Wangerland zum Betrieb eines Windparks südlich des AWZ Wiefels dar. Diese Einwendung ist meine persönliche Einwendung und keine sogenannte gleichförmige Einwendung. Weitere Einwendungen, insbesondere vertiefende Einwendungen, bleiben vorbehalten. Einwender 4, Jever, hiermit erkläre ich, dass ich mich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. Windkraftanlagen (WKA's) in der Gemeinde Wangerland südlich des AWZ Wiefels persönlich betroffenen fühle. In Ihrem Abwägungsprozess sind sowohl öffentliche und private Belange zu berücksichtigen. Dies sehe ich z. Zt. nicht gewahrt. Durch - Lärm- und Geruchs-Emissionen durch die Mülldeponie Wiefels - Lärmbelästigung durch die B Lärmbelästigung durch das Richthofengeschwader (Die Flugstunden ab dem Jahr 2016 und Folgejahre sollen ganz erheblich ansteigen.) sind wir in unserer Wohn- und Lebensqualität jetzt schon beeinträchtigt. Sofern der Windpark gebaut wird, sehen wir uns folgenden zusätzlichen Belastungen und Gefahren, die addiert zu den o.g. Faktoren gesehen werden müssen, ausgesetzt: - Lärm-Immissionen durch die Windkraftanlagen - Licht- und Schlagschatten-Immissionen durch die Windkraftanlagen - ggf. gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall ( Schwingungen unterhalb der Hörbarkeitsgrenze für Menschen, die zu gesundheitlichen Störungen führen können); der Infraschall wird.z. Zt. noch überhaupt nicht mit in die Betrachtung genommen! - WertverIust unserer Immobilie und damit Verfall der Altersabsicherung; Verfall des Erbes für die Nachkommen - großes Sicherheitsrisiko durch unmittelbare Nähe zum AWZ Wiefels (u.a. Brandgefahr durch Blitzschlag) Nicht. zuletzt stellt der Windpark auch eine große Gefahr für die Natur dar. Besonders zu nennen ist hier das FFH- Gebiet (Flora-Fauna-Habitat nach EU- Status) am Mühlengraben mit dem wertvollen Teichfledermausvorkommen. Es ist eine sehr seltene Fledermausspezies, die ihre Jagdgründe auf bis zu 40 km weite Zonen unterhält. Durch die Schall- und Ultraschallimmissionen wird das Ortungsvermögen der Fledermäuse eingeschränkt. Dies widerspricht dem Schutzgedanken des Bundesnaturschutzgesetzes 42 Abs. 1. Fledermäuse verunglücken zu abertausenden an Windhaftanlagen, entweder durch direkten Rotoranflug 4

5 oder das Barotrauma, den Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor, der die inneren Organe zerfetzt. Das erscheint mir im Hinblick auf die FFH- Teichfledermausvorkommen im Bereich Mühlengraben mit Windkraft für unvereinbar. Die zu befürchtenden Schlagopfer bei Zug-, Rast- und Brut- und Standvögeln im Vorranggebiet für Natur und Landschaft an den Teichen südlich und westlich vom AWZ Wiefels mit Vogelvorkommen nationaler Bedeutung lassen eine Planung von WKA's keinesfalls zu. "Jede Form der Energiegewinnung ist mit Auswirkungen auf die Menschen, auf unsere Mitgeschöpfe und auf die Umwelt verbunden und bedeutet einen Eingriff', sagt Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne). Es komme daher darauf an, die Auswirkungen so "verträglich" und gering wie möglich zu halten. Diese Aussage und Forderung des Ministers Wenzel wird durch die geplanten WKA's in Wiefels nicht erfüllt. Wir befürchten im Norden und Westen von Jever am Gemeinderand zum Wangerland und Landkreis Wittmund eine Einkesselung mit WKA's zu Hochkonzentrationsflächen. Aus den o.g. Gründen wird mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit beeinträchtigt. Ich lehne den Antrag der Gemeinde Wangerland zum Betrieb eines Windparks südlich des AWZ Wiefels dar. Diese Einwendung ist meine persönliche Einwendung und keine sogenannte gleichförmige Einwendung. Weitere Einwendungen, insbesondere vertiefende Einwendungen, bleiben vorbehalten. Einwender 5, Jever, hiermit erkläre ich, dass ich mich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. Windkraftanlagen (WKA's) in der Gemeinde Wangerland südlich des AWZ Wiefels persönlich betroffenen fühle. In Ihrem Abwägungsprozess sind sowohl öffentliche und private Belange zu berücksichtigen. Dies sehe ich z. Zt. nicht gewahrt. Durch - Lärm- und Geruchs-Emissionen durch die Mülldeponie Wiefels - Lärmbelästigung durch die B Lärmbelästigung durch das Richthofengeschwader (Die Flugstunden ab dem Jahr 2016 und Folgejahre sollen ganz erheblich ansteigen.) sind wir in unserer Wohn- und Lebensqualität jetzt schon beeinträchtigt. Sofern der Windpark gebaut wird, sehen wir uns folgenden zusätzlichen Belastungen und Gefahren, die addiert zu den o.g. Faktoren gesehen werden müssen, ausgesetzt: - Lärm-Immissionen durch die Windkraftanlagen - Licht- und Schlagschatten-Immissionen durch die Windkraftanlagen - ggf. gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall ( Schwingungen unterhalb der Hörbarkeitsgrenze für Menschen, die zu gesundheitlichen Störungen führen können); der Infraschall wird.z. Zt. noch überhaupt nicht mit in die Betrachtung genommen! - WertverIust unserer Immobilie und damit Verfall der Altersabsicherung; Verfall des Erbes für die Nachkommen - großes Sicherheitsrisiko durch unmittelbare Nähe zum AWZ Wiefels (u.a. Brandgefahr durch Blitzschlag) Nicht. zuletzt stellt der Windpark auch eine große Gefahr für die Natur dar. Besonders zu nennen ist hier das FFH- Gebiet (Flora-Fauna-Habitat nach EU- Status) am Mühlengraben mit dem wertvollen Teichfledermausvorkommen. Es ist eine sehr seltene Fledermausspezies, die ihre Jagdgründe auf bis zu 40 km weite Zonen unterhält. Durch die Schall- und Ultraschallimmissionen wird das Ortungsvermögen der Fledermäuse einge- 5

6 schränkt. Dies widerspricht dem Schutzgedanken des Bundesnaturschutzgesetzes 42 Abs. 1. Fledermäuse verunglücken zu abertausenden an Windhaftanlagen, entweder durch direkten Rotoranflug oder das Barotrauma, den Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor, der die inneren Organe zerfetzt. Das erscheint mir im Hinblick auf die FFH- Teichfledermausvorkommen im Bereich Mühlengraben mit Windkraft für unvereinbar. Die zu befürchtenden Schlagopfer bei Zug-, Rast- und Brut- und Standvögeln im Vorranggebiet für Natur und Landschaft an den Teichen südlich und westlich vom AWZ Wiefels mit Vogelvorkommen nationaler Bedeutung lassen eine Planung von WKA's keinesfalls zu. "Jede Form der Energiegewinnung ist mit Auswirkungen auf die Menschen, auf unsere Mitgeschöpfe und auf die Umwelt verbunden und bedeutet einen Eingriff', sagt Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne). Es komme daher darauf an, die Auswirkungen so "verträglich" und gering wie möglich zu halten. Diese Aussage und Forderung des Ministers Wenzel wird durch die geplanten WKA's in Wiefels nicht erfüllt. Wir befürchten im Norden und Westen von Jever am Gemeinderand zum Wangerland und Landkreis Wittmund eine Einkesselung mit WKA's zu Hochkonzentrationsflächen. Aus den o.g. Gründen wird mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit beeinträchtigt. Ich lehne den Antrag der Gemeinde Wangerland zum Betrieb eines Windparks südlich des AWZ Wiefels dar. Diese Einwendung ist meine persönliche Einwendung und keine sogenannte gleichförmige Einwendung. Weitere Einwendungen, insbesondere vertiefende Einwendungen, bleiben vorbehalten. Einwender 6, Jever, hiermit erkläre ich, dass ich mich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. Windkraftanlagen (WKA's) in der Gemeinde Wangerland südlich des AWZ Wiefels persönlich betroffenen fühle. In Ihrem Abwägungsprozess sind sowohl öffentliche und private Belange zu berücksichtigen. Dies sehe ich z. Zt. nicht gewahrt. Durch - Lärm- und Geruchs-Emissionen durch die Mülldeponie Wiefels - Lärmbelästigung durch die B Lärmbelästigung durch das Richthofengeschwader (Die Flugstunden ab dem Jahr 2016 und Folgejahre sollen ganz erheblich ansteigen.) sind wir in unserer Wohn- und Lebensqualität jetzt schon beeinträchtigt. Sofern der Windpark gebaut wird, sehen wir uns folgenden zusätzlichen Belastungen und Gefahren, die addiert zu den o.g. Faktoren gesehen werden müssen, ausgesetzt: - Lärm-Immissionen durch die Windkraftanlagen - Licht- und Schlagschatten-Immissionen durch die Windkraftanlagen - ggf. gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall ( Schwingungen unterhalb der Hörbarkeitsgrenze für Menschen, die zu gesundheitlichen Störungen führen können); der Infraschall wird.z. Zt. noch überhaupt nicht mit in die Betrachtung genommen! - WertverIust unserer Immobilie und damit Verfall der Altersabsicherung; Verfall des Erbes für die Nachkommen - großes Sicherheitsrisiko durch unmittelbare Nähe zum AWZ Wiefels (u.a. Brandgefahr durch Blitzschlag) Nicht zuletzt stellt der Windpark auch eine große Gefahr für die Natur dar. Besonders zu nennen ist hier das FFH- Gebiet (Flora-Fauna-Habitat nach EU- Status) am Mühlengraben mit dem wertvollen Teichfledermausvorkommen. Es ist eine sehr seltene Fledermausspezies, die ihre Jagdgründe auf bis zu 40 km weite Zonen unterhält. 6

7 Durch die Schall- und Ultraschallimmissionen wird das Ortungsvermögen der Fledermäuse eingeschränkt. Dies widerspricht dem Schutzgedanken des Bundesnaturschutzgesetzes 42 Abs. 1. Fledermäuse verunglücken zu abertausenden an Windhaftanlagen, entweder durch direkten Rotoranflug oder das Barotrauma, den Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor, der die inneren Organe zerfetzt. Das erscheint mir im Hinblick auf die FFH- Teichfledermausvorkommen im Bereich Mühlengraben mit Windkraft für unvereinbar. Die zu befürchtenden Schlagopfer bei Zug-, Rast- und Brut- und Standvögeln im Vorranggebiet für Natur und Landschaft an den Teichen südlich und westlich vom AWZ Wiefels mit Vogelvorkommen nationaler Bedeutung lassen eine Planung von WKA's keinesfalls zu. "Jede Form der Energiegewinnung ist mit Auswirkungen auf die Menschen, auf unsere Mitgeschöpfe und auf die Umwelt verbunden und bedeutet einen Eingriff', sagt Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne). Es komme daher darauf an, die Auswirkungen so "verträglich" und gering wie möglich zu halten. Diese Aussage und Forderung des Ministers Wenzel wird durch die geplanten WKA's in Wiefels nicht erfüllt. Wir befürchten im Norden und Westen von Jever am Gemeinderand zum Wangerland und Landkreis Wittmund eine Einkesselung mit WKA's zu Hochkonzentrationsflächen. Aus den o.g. Gründen wird mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit beeinträchtigt. Ich lehne den Antrag der Gemeinde Wangerland zum Betrieb eines Windparks südlich des AWZ Wiefels dar. Diese Einwendung ist meine persönliche Einwendung und keine sogenannte gleichförmige Einwendung. Weitere Einwendungen, insbesondere vertiefende Einwendungen, bleiben vorbehalten. Einwender 7, Wangerland, ich erkläre, dass ich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. WKA in der Gemeinde Wangerland südöstlich von Hohenkirchen im Landkreis Friesland durch die Gemeinde Wangerland, persönlich 1) Durch den Windpark ist unser Recht auf Eigentum gefährdet. Unser Haus und Grundstück verlieren an Wert und können nicht mehr wie bisher genutzt werden, weil : - die 150 m hohen Großanlagen eine äußerst negative optische Beeinträchtigung darstellen. - die stete Bewegung der Windräder den Erholungs- und Freizeitwert auf unserem Grundstück stark beeinträchtigt. 2) Der Windpark mindert unsere Altersvorsorge, weil wir bei einem Verkauf unserer Immobilie mit einem wesentlich geringeren Erlös rechnen müssen. 3) Der Windpark beeinträchtigt unser Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, weil: geplanten Windräder werden tieffrequente Geräusche erzeugt. Untersuchungen haben deutliche Hinwei- 7

8 se auf gesundheitliche Beeinträchtigung durch Infraschall ergeben, das Robert-Koch Institut hält daher s. Anhang. Diese Einwendung ist meine persönliche Einwendung und keine sogenannte gleichförmige Einwendung. Insgesamt lehne ich den Antrag der Gemeinde Wangerland für den Betrieb von Windkraftanlagen südöstlich von Hohenkirchen, Flächennutzungsplan C 104 ab. Einwender 8, Wangerland, ich erkläre, dass ich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. WKA in der Gemeinde Wangerland südöstlich von Hohenkirchen im Landkreis Friesland durch die Gemeinde Wangerland, persönlich 1) Durch den Windpark ist unser Recht auf Eigentum gefährdet. Unser Haus und Grundstück verlieren an Wert und können nicht mehr wie bisher genutzt werden, weil : - die 150 m hohen Großanlagen eine äußerst negative optische Beeinträchtigung darstellen. - die stete Bewegung der Windräder den Erholungs- und Freizeitwert auf unserem Grundstück stark beeinträchtigt. 2) Der Windpark mindert unsere Altersvorsorge, weil wir bei einem Verkauf unserer Immobilie mit einem wesentlich geringeren Erlös rechnen müssen. 3) Der Windpark beeinträchtigt unser Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, weil: auf gesundheitliche Beeinträchtigung durch Infraschall ergeben, das Robert-Koch Institut hält daher s. Anhang. Diese Einwendung ist meine persönliche Einwendung und keine sogenannte gleichförmige Einwendung. Insgesamt lehne ich den Antrag der Gemeinde Wangerland für den Betrieb von Windkraftanlagen südöstlich von Hohenkirchen, Flächennutzungsplan C 104 ab. Sollte der Antrag positiv beschieden werden, stellt das eine Verletzung der öffentlichen und privaten Be- 8

9 lange Einwender 9, Wangerland, ich erkläre, dass ich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. WKA in der Gemeinde Wangerland südöstlich von Hohenkirchen im Landkreis Friesland durch die Gemeinde Wangerland, persönlich 1) Durch den Windpark ist unser Recht auf Eigentum gefährdet. Unser Haus und Grundstück verlieren an Wert und können nicht mehr wie bisher genutzt werden, weil : - die 150 m hohen Großanlagen eine äußerst negative optische Beeinträchtigung darstellen. - die stete Bewegung der Windräder den Erholungs- und Freizeitwert auf unserem Grundstück stark beeinträchtigt. 2) Der Windpark mindert unsere Altersvorsorge, weil wir bei einem Verkauf unserer Immobilie mit einem wesentlich geringeren Erlös rechnen müssen. 3) Der Windpark beeinträchtigt unser Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, weil: auf gesundheitliche Beeinträchtigung durch Infraschall ergeben, das Robert-Koch Institut hält daher s. Anhang. Diese Einwendung ist meine persönliche Einwendung und keine sogenannte gleichförmige Einwendung. Insgesamt lehne ich den Antrag der Gemeinde Wangerland für den Betrieb von Windkraftanlagen südöstlich von Hohenkirchen, Flächennutzungsplan C 104 ab. Einwender 10, Wangerland, sie sind an der Planung des Windparks 104.Änderung "Sondergebiete Windenergie" beteiligt. Wir sind die Betroffenen Ihrer Planung für den Windpark südöstlich Hohenkirchen also Fläche "C", wir haben nur ein Wohnhaus im Außenbereich, also nicht besonders schützenswürdig, mit nur 500 m Abstand als Emissionsschutz, für eine 150 m hohe WKA mit 101 m Flügelspannweite. Wenn Sie ihr Vorhaben realisieren ist unsere Gesundheit gefährdet, unsere Lebensqualität vernichtet und 9

10 die Immobilie nichts mehr wert, die wir mit viel Liebe und viel Geld ausgebaut haben. Wir können gar nicht glauben, dass Sie das wollen. Wir appellieren an Sie, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und nicht wirtschaftliche Begehrlichkeiten in den Vordergrund zu stellen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Windenergie, doch auch diese Energieform, wie auch alle anderen, muss doch im Einklang mit den Menschen stehen und sie nicht schädigen. Der von den Anlagen emittierte Infraschall stellt eine ernst zu nehmende Gefährdung der Gesundheit dar, wenn die Anlagen so dicht wie geplant an Wohnräume gebaut werden. Siehe Anlage: "Ärzteforum Emissionsschutz". Vielen Dank! [ Unterschrift des Einwenders ] Wir haben einen Erfahrungsbericht von einem Landwirtsehepaar aus Anzetel angehört, wo 4 Großanlagen stehen, diese Leute waren absolut authentisch in ihren Aussagen, es war erschütternd. Keine Ruhe mehr weder am Tag noch bei Nacht, das Haus vibriert, es wummert und dröhnt, die Leute sind körperlich und psychisch schon sehr belastet und finden kein Gehör bei den Verantwortlichen. Die Mieter in diesem Haus wollen ausziehen, die Besitzer können es nicht. Wir bitten Sie, sprechen Sie mit diesen Menschen und machen Sie sich ein Bild von der Lage vor Ort, bevor Sie Entscheidungen treffen, die nicht zurück zu nehmen sind. Wir haben Angst um unsere physische und psychische Gesundheit, um unsere Existenz (Alterssicherung) und um das Erbe unsere Tochter. Anhänge: Anhang 1: Brief an den bayrischen Ministerpräsidenten - Ärzteforum Emissionsschutz, Bad Orb, Einwender 11, Tettens, ) Durch den Windpark ist mein Recht auf Eigentum gefährdet. Mein Haus und Grundstück verlieren an Wert und können nicht mehr wie bisher genutzt werden, weil : 2) Der Windpark mindert unsere Altersvorsorge, weil ich bei einem Verkauf meiner Immobilie mit einem wesentlich geringeren Erlös rechnen muss. 3) Der Windpark beeinträchtigt mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, weil: 10

11 Diese Einwendung ist meine persönliche Einwendung. Einwender 12, Wangerland, ich erkläre, dass wir und von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. acht WKA in der Gemeinde betroffen fühlen. 1) Der Windpark beeinträchtigt unser Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, weil - die Risiken durch Infraschall bei der Planung überhaupt nicht berücksichtigt wurden und noch keine weitere Studien vorliegen welche Schädigungen in den nächsten Jahren auftreten können. (Beim Betrieb der geplanten Windräder werden tieffrequente Geräusche erzeugt. Untersuchungen haben schon heute deutliche Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall ergeben. Das Robert Koch - Institut hält daher - der Schattenschlag - auch wenn er nur zeitlich begrenzt erfolgt und damit schädlich auf Psyche und vegetatives - Lärm und Lichteffekte, vor allem nachts, das Risiko von Herz- Kreislauferkrankungen und anderen Erkrankungen 2) Durch den Windpark ist unser Recht auf Eigentum gefährdet: Unser Haus und Grundstück verlieren an Wert und können nicht mehr wie bisher genutzt werden, weil. - bei bestimmten Windlagen der Lärm der Windräder auf unser Grundstück zu hören sein werden. - die 150 Meter hohen Großanlagen eine optische Beeinträchtigung darstellen. - die stete Bewegung der Windräder den Erholungs- Freizeitwert auf unseren Grundstück beeinträchtigt. 3) Der Windpark mindert unsere Altersvorsorge, weil wir bei einem Verkauf unserer Immobilie mit einem geringeren Erlös rechnen müssen. Diese Einwendungen sind unsere persönliche Einwendung und keine sogenannte gleichförmige Einwendung. Insgesamt lehnen wir den geplanten Bau von acht WKA der Gemeinde Wangerland südlich von Tettens, bez. am Grenzbereich Dorf Pievens, Sollte trotz unserer Einwende, der Antrag der Gemeinde Wangerland positiv beschieden werden und damit der Bau der WKA erfolgen, stellt das eine Verletzung der öffentlichen und privaten Belange 11

12 Einwender 13, Wangerland hiermit äußeren wir unsere Bedenken gegen die 104. Änderung des Flächennutzungsplans (Sondergebiete Windenergie) und bitte um Ihre Stellungnahme mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen. Wir sind betroffene Anwohner in dem Gebiet südöstlich von Hohenkirchen und haben Bedenken bei der Errichtung von Windkraftanlagen, die nach unsere Einschätzung zu nah an der vorhandenen Wohnbebauung aufgestellt werden sollen. Unsere Sorge richtet sich gegen die übermächtige Erscheinung dieser Anlagen. auf einem viel zu kleinen Raum. Der freien Blick über die schöne Landschaft wird verstellt (entstellt die Landschaft). Auf unser Haus bezogen, mit 500 m Abstand zur WKA, bedeutet das auf jeden Fall Schattenwurf, andauernde Geräusche, also keine Ruhe mehr, gesundheits-beeinträchtigenden Infraschall dessen Folgen bei Langzeiteinwirkung noch nicht abzusehen ist. Die ganze Nacht hindurch blinkendes Rotlicht und den massiven Wertverlust der Immobilie, die als Altersabsicherung gedacht war. Zum Thema Infraschall gibt es zahlreiche Publikationen insbesondere von Ärzten aber auch aus der Wissenschaft, die sich sehr kritisch zu den Abständen der Großwindkraftanlagen zu Wohnhäusern äußern und nur die Tatsache, dass es auf diesem Gebiet in Deutschland noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse gibt, ist doch kein Freibrief für WKA Betreiber diese so dicht wie möglich an Wohnbebauung zu stellen. Der Schutz der Gesundheit von Menschen muss doch bei jeder Planung im Vordergrund stehen, so jedenfalls unsere Auffassung und wenn nur die Möglichkeit besteht dritte zu schädigen, auch wenn gesetzlich alles "In Ordnung" ist, ist es doch angebracht einen anderen Weg zu gehen. Wir lehnen die Bebauung mit WKA auf dieser Fläche ab. Wir sind nicht generell gegen WKA, aber nur im Einklang mit Mensch und Natur. Aus diesen genannten Gründen bitten wir Sie, uns entsprechende Informationen zu diesem Bauvorhaben zu geben, ob diese Aspekte: Infraschall, Schattenwurf, Geräusch Immissionen ausreichend untersucht wurden. Einwender 14, Jever Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet "Normannenviertel", Jever, drei Windkraftanlagen errichten wollen. Da ich in diesem Gebiet wohne, möchte ich meine Einwendungen zu dem Projekt äußern: - WEA beeinträchtigen nachhaltig das Landschaftsbild durch ihre Größe, die Rotorbewegung und die nächtliche Beleuchtung - Windräder erbringen nur einen sehr geringen Teil an benötigter Energie; sind nur durch Subventionen für den Investor lukrativ, für die beschwerte Bevölkerung belastend - Die Wirtschaftlichkeit der WEA ist nicht effektiv und ressourcensparend, überschüssige Energie kann auf die nächsten Jahrzehnte hinaus nicht gespeichert werden (fehlende Technologie) - Naturflächen werden durch den Bau von WEA dauerhaft versiegelt - Lichtreflexionen und Lärm sowie Schall beeinträchtigen uns Anwohner (auch noch auf die Entfernung von mehreren Kilometern), gesundheitliche Einschränkungen können nicht ausgeschlossen werden - es entsteht ein Wertverlust für Immobilien in der Nachbarschaft von WEA - der Erholungswert in und um Wangerland/ Jever und damit der Tourismus sinkt durch WEA - es besteht eine Unfallgefahr durch Eiswurf auf den Straßen B 210 und L808 sowie den umliegenden Flächen - WEA beeinträchtigen Vogelflugrouten und verursachen Vogelschlagopfer, das betrifft auch Fledermäuse 12

13 - Brände in den WEA durch Blitzschlag können sich auf die Umgebung, hier: die Gewerbebetriebe an der Mülldeponie, ausweiten und damit eine Gefährdung der benachbarten Bevölkerung verursachen (z.b. durch Entstehen giftiger Gase) Meine Familie und ich haben heute schon durch das Gewerbegebiet am Abfallwirtschaftszentrum und durch die Deponie selbst Mehrbelastungen (Geruch, Lärm) zu ertragen, deshalb ist es uns nicht zuzumuten, weitere Einschränkungen hinzunehmen. Ich bin persönlich betroffen. Auch wenn ich nicht Bürger im Wangerland bin, erwarte ich doch, dass meine Einwendungen beachtet werden. Den Antrag der Gemeinde Wangerland zum Betrieb der WKA südlich der Abfalldeponie Wiefels lehne ich Weitere Einwendungen behalte ich mir vor. Einwender 15, Jever, Wie ich der Presse entnehmen konnte, will die Gemeinde Wangerland in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet "Normannenviertel" an der Grenze zu Jever drei Windkraftanlagen errichten. Da ich in diesem Gebiet wohne, möchte ich meine Einwendungen zu dem Projekt darlegen. Schon heute kann ich aus meinen Räumen, die gen Westen gehen, nachts 12 WKA leuchten sehen. Und nun sollen drei weitere in nächster Nähe gebaut werden!?! Damit bin ich nicht einverstanden! Durch die Mülldeponie sowie die dort ansässigen Firmen kommt es fortwährend zu einer erhöhten Lärmund Geruchsbelästigung, die Bundesstraße 210 verursacht einen hohen Lärmpegel und auch die Luftwaffe durch den Flugverkehr nach Wittmund. Sollte das Vorhaben der Gemeinde Wangerland realisiert werden, würden zusätzliche Geräusche durch die Windkraftanlagen, Licht- und Schlagschatten der Mühlen und die gesundheitlichen Schäden durch Infraschall auf mich zukommen. Dass die Gesundheit durch diese permanenten Störungen beeinträchtigt werden kann, erkennt man schon daran, dass die AOK einen extra Schlüssel für das Krankheitsbild mit den Symptomen hat. Und der Naturschutz ist ebenfalls von besonderer Bedeutung (Sind wir nicht immer so stolz auf das Weltnaturerbe?) - befinden wir uns hier an der Nordseeküste doch in einem besonders schützenswerten Bereich für Zugvögel. Gleiches gilt für Fledermäuse und Raubvögel, die immer wieder Opfer dieser Anlagen werden. Ich weiß, dass es im Gebiet Mühlengraben ein FFH nach EU-Status gibt, wo die Teichfledermaus vorkommt. Von meinen Eltern habe ich gelernt, die Natur zu achten, Verschwendung zu vermeiden, auf die. Ressourcen zu schauen. Nun sehe ich mit großer Hilflosigkeit, wie der eigentliche Sinn und Zweck des EEG, nämlich Neues zu entwickeln, um Energie. zu sparen, der Gier nach Profit weicht. Einzelne erlangen Gewinne, die anderen haben eben Pech. Schnell noch ein paar Anlagen bauen, bevor der Subventionenzeitraum abläuft. Als junger Mensch erwarte ich, dass die Verantwortlichen auch an die Zukunft denken. Ich appelliere an Sie als Verantwortliche, Bedenken und Vorbehalte nicht einfach vom Tisch zu wischen, denn diese Industrieanlagen überleben etliche Jahrzehnte und betreffen insbesondere meine Generation und die meiner Kinder, also Ihre Enkel oder Urenkel. Damit die Nachfolgenden eine lebenswerte, gesunde Umwelt behalten, sollten alle Argumente bedacht werden und nicht nur vom Profit abhängig sein. Wie man es dreht und wendet - Windenergie wird NIE ausreichen, um unseren Energiebedarf zu decken! Da müssen kluge Köpfe etwas ganz anderes entwickeln. Windkraft ist nicht effizient, nicht kontinuierlich. Aus den vorgenannten Gründen stimme ich als persönlich Betroffene gegen den Antrag der Gemeinde Wangerland zum Betrieb eines Windparks südlich des Abfallwirtschaftszentrums Wiefels. Weitere Einwendungen behalte ich mir vor. 13

14 Einwender 16, Jever, Sehr getroffen habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Wangerland in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet "Normannenviertel" an der Grenze zu Jever drei Windkraftanlagen errichten will. Da ich in diesem Gebiet wohne, möchte ich meine Einwendungen zu dem Projekt darlegen. Durch die Mülldeponie sowie die dort ansässigen Firmen kommt es permanent zu einer erhöhten Lärmund Geruchsbelästigung, die Bundesstraße 210 weist sich durch einen hohen Lärmpegel aus und auch die Bundeswehr trägt zu dieser Belastung durch den Flugverkehr nach Wittmund dazu bei. Auch wenn mir von Frau Heitmann-Schmacker gesagt wurde, eine Windkraftanlage sei doch immer noch besser als ein Kohle- oder Atomkraftwerk ich fühle mich in meiner Wohn- und Lebensqualität jetzt schon beeinträchtigt. Sollte das Vorhaben der Gemeinde Wangerland realisiert werden, würden zusätzliche Immissionen durch die Windkraftanlagen, Licht- und Schlagschatten der Mühlen und die gesundheitlichen Gefahren durch Infraschall auf mich zukommen. Auch den Wertverlust meiner Immobilie müsste ich dann in Kauf nehmen. Und der Naturschutz ist ebenfalls von besonderer Bedeutung - befinden wir uns hier an der Nordseeküste doch in einem besonders schützenswerten Bereich der Zugvögel. Gleiches gilt für Fledermäuse, die immer wieder Opfer dieser Anlagen werden. Da ich weiß, dass nur der wirtschaftliche Faktor für die Investoren von Bedeutung ist, Naturschutz und Beeinträchtigungen von Menschen scheinen ja bei diesen Prozessen immer von untergeordneter Bedeutung zu sein, auch der Kosten-/Nutzenfaktor wird nicht ausreichend beleuchtet, frage ich Sie, ob die geldlichen Vorteile für die Gemeinde durch den Bau weiterer Windkraftanlagen wirklich die Nachteile für die Bevölkerung und die Natur aufwiegt. Das Soll, nach dem EEG, hat die Gemeinde bereits erfüllt, die "Verspargelung" der Landschaft sollte nicht noch weiter gehen, zumal das Wangerland, die ganze Region Friesland, vom Tourismus lebt. Nach den Ergebnissen neuester Studien (z.b. Dipl. Phys. Karl Linnenfelser: "Lastganglinien als Erfolgskontrolle der Energiewende mit Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen"; Ärzte für Immissionsschutz: Positionspapier zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der Erneuerbaren Energien vom "Gesundheitliche Schutzbereiche sind nicht verhandelbar und dürfen nicht zum politischen Tauschobjekt werden. Die Gesundheit ist das höchste Gut, welches wir besitzen." - nachzulesen im Internet), erscheint mir die Errichtung weiterer Windkraftanlagen vollkommen sinnlos und die eigentlichen Forderungen des EEG ( 1 Abs und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern) wird ad absurdum geführt. Ich sehe meine Gesundheit gefährdet, meine Altersvorsorge (Einfamilienhaus) wird minimiert, mein Lebensumfeld wird geschädigt, sofern diese Anlagen in Wiefels gebaut werden. Aus den genannten Gründen stimme ich als persönlich Betroffene gegen den Antrag der Gemeinde Wangerland zum Betrieb eines Windparks südlich des Abfallwirtschaftszentrums Wiefels. Weitere Einwendungen behalte ich mir vor. Einwender 17, Wangerland, ich erkläre, dass ich mich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. WKA in der Gemeinde Wangerland persönlich In Ihrem Abwägungsprozess sind sowohl öffentliche Belange und private Belange zu berücksichtigen. Diese sehe ich derzeit nicht gewahrt. Ich gebe damit folgende Einwände ab: 1) Durch den Windpark ist mein Recht auf Eigentum gefährdet: Mein Haus und Grundstück verlieren an Wert und können nicht mehr wie bisher genutzt werden, weil - vor allen bei niedrigem Sonnenstand der Schattenschlag bis zu meinem Grundstück reicht, - bei bestimmten Windlagen der Lärm der Windräder auf meinem Grundstück über den zugelassenen Werten liegt. - die Großanlagen eine optische Beeinträchtigung auf das Landschaftsbild hat. 14

15 - die stete Bewegung der Windräder den Erholungs- und Freizeitwert auf meinem Grundstück beeinträchtigt. 2) Der Windpark mindert meine Altersvorsorge, weil ich beim Verkauf oder Vermietung meiner Immobilie mit einem deutlich geringeren Wert rechnen muss. Ich sehe mich einer "kalten Enteignung" ausgesetzt. 3) Der Windpark beeinträchtigt mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, weil - die Risiken durch Infraschall bei der Planung überhaupt nicht berücksichtigt wurden. (beim Betrieb der auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall ergeben. Das Robert Koch - Institut hält daher weitere Untersuchungen für erforderlich). - der Schattenschlag - auch wenn er nur zeitlich begrenzt erfolgt - schädlich auf Psyche und vegetatives - Lärm- und Lichteffekte, vor allem nachts, das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen und anderen Erkrankungen 4) Der Windpark gefährdet die Natur nachhaltig und widerspricht dem Schutzgedanken des Bundesnaturschutzgesetz ( 42, Absatz 1). 5) Der Windpark ist ein Risiko für meine eigenen Finanzen meines eigenen Betriebes und unsere Gemeindefinanzen. Bei der Errichtung sind die Standorte nicht ausschlaggebend. Sie stören den Tourismus auf allen Flächen und schädigen diesen dauerhaft. Sind dazu Berechnungen zur Risikoabwehr durchgeführt worden? Nach Studien der Tourismusbranche stehen der größte Teil der Urlauber den Windparks negativ gegenüber und wünschen sich diese nicht am Urlaubsort. Damit werden Wettbewerbsvorteile zunichte gemacht. Umsatzrückgänge sind sicher. Der Windpark befindet sich direkt an den Radwanderwegen und schränkt das gesamte touristische Wegenetz empfindlich ein. Diese Einwände sind persönlich von mir verfasst. Weitere Einwände, insbesondere vertiefende Einwände behalte ich mir vor. Insgesamt lehne ich den Antrag der Gemeinde Wangerland, den Betrieb von acht WKA südlich von Tettens ab. Sollte der Antrag positiv beschieden werden, stellt dies eine Verletzung der öffentlichen und privaten Belange dar, die ich folgendermaßen weiter verfolgen werde: - ich behalte mir vor, weitere Einwände/Stellungnahmen und Einsprüche einzureichen. - ich beantrage daher die Beantwortung meiner Einwände. - ich bitte um Berücksichtigung meiner Einwände unter objektiven Gesichtspunkten im Gemeinderat für die nachfolgende Planung. - Der Gemeinderat sollte sich nicht schwerpunktmäßig von der Windkraftindustrie aufklären lassen, sondern sich auch weiterführend informieren, um nicht einseitige Interessen zu verfolgen und langfristige Fehler auszuschließen - ich behalte mir die Einschaltung aller juristischen möglichen Mittel vor. Einwender 18, Wangerland, ich erkläre, dass ich mich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. WKA in der Gemeinde Wangerland persönlich In Ihrem Abwägungsprozess sind sowohl öffentliche Belange und private Belange zu berücksichtigen. Diese sehe ich derzeit nicht gewahrt. Ich gebe damit folgende Einwände ab: 1) Durch den Windpark ist mein Recht auf Eigentum gefährdet: Mein Haus und Grundstück verlieren an Wert und können nicht mehr wie bisher genutzt werden, weil - vor allen bei niedrigem Sonnenstand der Schattenschlag bis zu meinem Grundstück reicht, 15

16 - bei bestimmten Windlagen der Lärm der Windräder auf meinem Grundstück über den zugelassenen Werten liegt. - die Großanlagen eine optische Beeinträchtigung auf das Landschaftsbild hat. - die stete Bewegung der Windräder den Erholungs- und Freizeitwert auf meinem Grundstück beeinträchtigt. 2) Der Windpark mindert meine Altersvorsorge, weil ich beim Verkauf oder Vermietung meiner Immobilie mit einem deutlich geringeren Wert rechnen muss. Ich sehe mich einer "kalten Enteignung" ausgesetzt. 3) Der Windpark beeinträchtigt mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, weil - die Risiken durch Infraschall bei der Planung überhaupt nicht berücksichtigt wurden. (beim Betrieb der auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall ergeben. Das Robert Koch - Institut hält daher weitere Untersuchungen für erforderlich). - der Schattenschlag - auch wenn er nur zeitlich begrenzt erfolgt - schädlich auf Psyche und vegetatives - Lärm- und Lichteffekte, vor allem nachts, das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen und anderen Erkrankungen 4) Der Windpark gefährdet die Natur nachhaltig und widerspricht dem Schutzgedanken des Bundesnaturschutzgesetz ( 42, Absatz 1). 5) Der Windpark ist ein Risiko für meine eigenen Finanzen meines eigenen Betriebes und unsere Gemeindefinanzen. Bei der Errichtung sind die Standorte nicht ausschlaggebend. Sie stören den Tourismus auf allen Flächen und schädigen diesen dauerhaft. Sind dazu Berechnungen zur Risikoabwehr durchgeführt worden? Nach Studien der Tourismusbranche stehen der größte Teil der Urlauber den Windparks negativ gegenüber und wünschen sich diese nicht am Urlaubsort. Damit werden Wettbewerbsvorteile zunichte gemacht. Umsatzrückgänge sind sicher. Der Windpark befindet sich direkt an den Radwanderwegen und schränkt das gesamte touristische Wegenetz empfindlich ein. Diese Einwände sind persönlich von mir verfasst. Weitere Einwände, insbesondere vertiefende Einwände behalte ich mir vor. Insgesamt lehne ich den Antrag der Gemeinde Wangerland, den Betrieb von acht WKA südlich von Tettens ab. Sollte der Antrag positiv beschieden werden, stellt dies eine Verletzung der öffentlichen und privaten Belange dar, die ich folgendermaßen weiter verfolgen werde: - ich behalte mir vor, weitere Einwände/Stellungnahmen und Einsprüche einzureichen. - ich beantrage daher die Beantwortung meiner Einwände. - ich bitte um Berücksichtigung meiner Einwände unter objektiven Gesichtspunkten im Gemeinderat für die nachfolgende Planung. - Der Gemeinderat sollte sich nicht schwerpunktmäßig von der Windkraftindustrie aufklären lassen, sondern sich auch weiterführend informieren, um nicht einseitige Interessen zu verfolgen und langfristige Fehler auszuschließen - ich behalte mir die Einschaltung aller juristischen möglichen Mittel vor. Einwender 19, Wangerland, ich erkläre, dass ich mich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. WKA in der Gemeinde Wangerland persönlich In Ihrem Abwägungsprozess sind sowohl öffentliche Belange und private Belange zu berücksichtigen. Diese sehe ich derzeit nicht gewahrt. Ich gebe damit folgende Einwände ab: 1) Durch den Windpark ist mein Recht auf Eigentum gefährdet: Mein Haus und Grundstück verlieren an 16

17 Wert und können nicht mehr wie bisher genutzt werden, weil - vor allen bei niedrigem Sonnenstand der Schattenschlag bis zu meinem Grundstück reicht, - bei bestimmten Windlagen der Lärm der Windräder auf meinem Grundstück über den zugelassenen Werten liegt. - die Großanlagen eine optische Beeinträchtigung auf das Landschaftsbild hat. - die stete Bewegung der Windräder den Erholungs- und Freizeitwert auf meinem Grundstück beeinträchtigt. 2) Der Windpark mindert meine Altersvorsorge, weil ich beim Verkauf oder Vermietung meiner Immobilie mit einem deutlich geringeren Wert rechnen muss. Ich sehe mich einer "kalten Enteignung" ausgesetzt. 3) Der Windpark beeinträchtigt mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, weil - die Risiken durch Infraschall bei der Planung überhaupt nicht berücksichtigt wurden. (beim Betrieb der auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall ergeben. Das Robert Koch - Institut hält daher weitere Untersuchungen für erforderlich). - der Schattenschlag - auch wenn er nur zeitlich begrenzt erfolgt - schädlich auf Psyche und vegetatives - Lärm- und Lichteffekte, vor allem nachts, das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen und anderen Erkrankungen 4) Der Windpark gefährdet die Natur nachhaltig und widerspricht dem Schutzgedanken des Bundesnaturschutzgesetz ( 42, Absatz 1). 5) Der Windpark ist ein Risiko für meine eigenen Finanzen meines eigenen Betriebes und unsere Gemeindefinanzen. Bei der Errichtung sind die Standorte nicht ausschlaggebend. Sie stören den Tourismus auf allen Flächen und schädigen diesen dauerhaft. Sind dazu Berechnungen zur Risikoabwehr durchgeführt worden? Nach Studien der Tourismusbranche stehen der größte Teil der Urlauber den Windparks negativ gegenüber und wünschen sich diese nicht am Urlaubsort. Damit werden Wettbewerbsvorteile zunichte gemacht. Umsatzrückgänge sind sicher. Der Windpark befindet sich direkt an den Radwanderwegen und schränkt das gesamte touristische Wegenetz empfindlich ein. Diese Einwände sind persönlich von mir verfasst. Weitere Einwände, insbesondere vertiefende Einwände behalte ich mir vor. Insgesamt lehne ich den Antrag der Gemeinde Wangerland, den Betrieb von acht WKA südlich von Tettens ab. Sollte der Antrag positiv beschieden werden, stellt dies eine Verletzung der öffentlichen und privaten Belange dar, die ich folgendermaßen weiter verfolgen werde: - ich behalte mir vor, weitere Einwände/Stellungnahmen und Einsprüche einzureichen. - ich beantrage daher die Beantwortung meiner Einwände. - ich bitte um Berücksichtigung meiner Einwände unter objektiven Gesichtspunkten im Gemeinderat für die nachfolgende Planung. - Der Gemeinderat sollte sich nicht schwerpunktmäßig von der Windkraftindustrie aufklären lassen, sondern sich auch weiterführend informieren, um nicht einseitige Interessen zu verfolgen und langfristige Fehler auszuschließen - ich behalte mir die Einschaltung aller juristischen möglichen Mittel vor. Einwender 20, Jever, ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich mich von der geplanten Errichtung und dem Betrieb der o.g. Windkraftanlagen (WKA's) in der Gemeinde Wangerland südlich des AWZ Wiefels persönlich betroffen 17

18 fühle. Bei der Abwägung sind sowohl öffentliche als auch private Belange zu berücksichtigen. Eine ausreichende Berücksichtigung privater Belange kann ich für mich derzeit in keiner Form erkennen. Ebenso sehe ich die Berücksichtigung öffentlicher Belange nicht gewahrt. Ich erhebe dazu nachstehende Einwendungen: Sofern der Windpark gebaut wird, sehe ich mich mit meiner Familie folgenden Belastungen und Gefahren ausgesetzt: - dauerhafte Lärm-Immissionen durch die Windkraftanlagen - Licht- und Schlagschatten-Immissionen durch die Windkraftanlagen Wegfall der Erholungszonen im Garten sowie vollkommene Beeinträchtigung der Erholung auf den Wander- und Radwegen im betroffenen Gebiet, sowohl für Anwohner als auch für Touristen. Nach Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" ist das "Recht auf Erholung und Freizeit" ein elementares Menschenrecht. - gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall Infraschall: kann nicht verhindert und nicht abgeschirmt werden! Künstlich erzeugter Infraschall macht wissenschaftlich erwiesen krank! -massiver Wertverlust meiner Immobilie und damit Verfall der Altersabsicherung; Verfall des Erbes für die Nachkommen; Wegfall von Mieteinahmen, denn niemand will vor einem Windpark wohnen. -großes Risiko von Havarien und Unfällen durch unmittelbare Nähe zum AWZ Wiefels (u.a. Brandgefahr durch Blitzschlag) Zudem stellt der Windpark eine große, Gefahr für die Natur dar. Besonders zu nennen ist: hier das FFH- Gebiet (Flora-Fauna-Habitat nach EU- Status) am Mühlengraben mit dem wertvollen Teichfledermausvorkommen. Es ist eine sehr seltene Fledermausspezies, die ihre Jagdgründe auf bis zu 40 km weite Zonen unterhält. Durch die Schall- und Ultraschallimmissionen wird das Ortungsvermögen der Fledermäuse eingeschränkt. Dies widerspricht dem Schutzgedanken des Bundesnaturschutzgesetzes 42 Abs. 1. Fledermäuse verunglücken zu abertausenden an Windkraftanlagen, entweder durch direkten Rotoranfing oder das Barotrauma, den Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor, der die inneren Organe zerfetzt. Das erscheint mir im Hinblick auf die FFH- Teichfledermausvorkommen im Bereich Mühlengraben mit Windkraft für unvereinbar. Die zu befürchtenden Schlagopfer bei Zug-, Gast-, Brut- und Standvögeln im Vorranggebiet für Natur und Landschaft an den Teichen südlich und westlich vom AWZ Wiefels mit Vogelvorkommen nationaler Bedeutung lassen eine Planung von WKA's keinesfalls zu. Im Falle einer Realisierung des geplanten Vorhabens würde eindeutig gegen 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verstoßen, der die Tötung geschützter Tierarten verbietet. Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) konstatierte: Jede Form der Energiegewinnung ist mit Auswirkungen auf die Menschen, auf unsere Mitgeschöpfe und auf die Umwelt verbunden und bedeutet, einen Eingriff. Es komme daher darauf an, die Auswirkungen so verträglich" und gering wie möglich zu halten. Diese Aussage und Forderung des Ministers Wenzel wird durch die geplanten WKA's in Wiefels nicht erfüllt. Ich befürchte im Norden und Westen von Jever am Gemeinderand zum Wangerland und Landkreis Wittmund eine Einkesselung mit WKA's zu Hochkonzentrationsflächen. Nicht zuletzt empfinde ich die mangelnde Transparenz bei der Planung des Vorhabens sowie die Art und Weise der Information und Einbindung der Öffentlichkeit, hier insbesondere der betroffenen Anwohner, in einer Gesellschaft mit einem demokratischen Grundverständnis als skandalös. 18

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