Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik

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1 Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ottmar Miles-Paul Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Folie 1

2 MOTOREN FÜR DIE KOMMUNALE TEILHABEPLANUNG - Gleichstellungsbewegung mit Aktionen für kommunale Teilhabepläne - Diskussion im Rahmen der Eingliederungshilfe für bessere Bedarfsplanung und Steuerung - Prozesse zur Sozialraumgestaltung - Forderung: Daheim statt im Heim - UN-Behindertenrechtskonvention Folie 2

3 UN-BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION Geschichte Verabschiedet von der Generalversammlung der UN am 13. Dezember 2006 In Kraft getreten am 3. Mai 2008 Seit 26. März 2009 für Deutschland gültig Seit 25. März 2010 Aktionsplan der Landesregierung in Rheinland-Pfalz Folie 3

4 UN-BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION Präambel: Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Folie 4

5 UN-BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION ZIEL: INKLUSION Zweck... dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Folie 5

6 VERANTWORTUNG DER KOMMUNEN Die Umsetzung der UN-Konvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kommunen bilden den Lebensraum der Gesellschaft vor Ort. Damit ist jede Kommune auch für die Lebensbedingungen ihrer behinderten Bürgerinnen und Bürger entscheidend verantwortlich. Folie 6

7 AKTIVITÄTEN VON KOMMUNEN Initiativen für Aktions- und Teilhabepläne: - Teilhabeplanung Landkreis Ahrweiler - Teilhabeplanung Landkreis Bernkastel-Wittlich - Aktionsplan Landkreis Kusel - Aktionsplan Landkreis Mainz-Bingen - Teilhabeplanung Landkreis Cochem-Zell - Stadtratsbeschluss der Stadt Mainz - Teilhabeplanung der Stadt Bonn Folie 7

8 AKTIONSPLAN IN RHEINLAND-PFALZ Der Aktionsplan der Landesregierung soll: die UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz umsetzen möglichst umfassend alle Politikfelder einbeziehen konkrete Maßnahmen sowie Zuständigkeiten identifizieren und benennen die verschiedenen Akteure einbeziehen Folie 8

9 AKTIONSPLAN IN RHEINLAND-PFALZ Der Aktionsplan wurde in einem Leitbildworkshop mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesbeirats zur Teilhabe behinderter Menschen diskutiert. Hier wurden Visionen, Ziele und die grundlegende Struktur des Aktionsplans entwickelt. unter Federführung des Sozialministeriums geschrieben, mit den Landesministerien abgestimmt und vom Ministerrat am 16. März 2010 verabschiedet. Am 25. März 2010 wurde er bei einer Festveranstaltung in der Staatskanzlei vorgestellt. Folie 9

10 AKTIONSPLAN IN RHEINLAND-PFALZ Handlungsfelder 1. Erziehung und Bildung 2. Arbeit 3. Wohnen 4. Kultur,Sport und Freizeit 5. Gesundheit und Pflege Folie 10

11 AKTIONSPLAN IN RHEINLAND-PFALZ Handlungsfelder 6. Schutz der Persönlichkeitsrechte 7. Interessenvertretung 8. Mobilität und Barrierefreiheit 9. Barrierefreie Kommunikation und Information 10.Sonstiges Folie 11

12 AKTIONSPLAN IN RHEINLAND-PFALZ Struktur Vision Ziele Maßnahmen (etwa 200): Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Folie 12

13 WOHNEN Vision In Rheinland-Pfalz wohnen und leben Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt, barrierefrei und integriert in der Gemeinde. Dabei erhalten sie eine an ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen ausgerichtete Unterstützung, die unkompliziert und flexibel gewährt wird. Behinderten Menschen stehen neben verschiedenen wählbaren kleinen Wohnformen vielfältige Angebote von Unterstützungsformen zur Verfügung, die ausgewählt und kombiniert werden können. Folie 13

14 WOHNEN Ziele... mehr barrierefreien Wohnraum schaffen... Zugangsbarrieren zu bedarfsgerechten Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen reduzieren... Auf- und Ausbau ambulanter Unterstützungsstrukturen Plätze in Komplexeinrichtungen durch gemeindezentrierte, kleinere Wohnmöglichkeiten ersetzen Folie 14

15 WOHNEN Maßnahmen Durchführung von Zukunftsprozessen zur Umwandlung von Behinderteneinrichtungen MASGFF fortlaufend Zukunftskonferenzen in den Einrichtungen der Kreuznacher Diakonie Heime Scheuern Bethesda Landau ZOAR Rockenhausen Lebenshilfen Caritas Speyer Förderung der Nutzung persönlicher Budgets MASGFF fortlaufend Derzeit gibt es mehr als Budgetnutzerinnen und -nutzer in Rheinland-Pfalz Folie 15

16 WOHNEN Beispiel: Zukunftskonferenzen für Einrichtungen Folie 16

17 WOHNEN Das richtige Zuhause Folie 17

18 ERZIEHUNG UND BILDUNG Vision In Rheinland-Pfalz findet Lernen lebenslang gemeinsam statt. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen besuchen die gleichen Schulen wie nicht beeinträchtigte Kinder in der Gemeinde, nachdem sie gemeinsam die Kindertagesstätte besucht haben. Sie werden in ihren individuellen Stärken und Besonderheiten unterstützt und respektiert sowie durch ihr Umfeld und besonders durch pädagogische, medizinische und therapeutische Begleitung gefördert. Folie 18

19 INKLUSION VON ANFANG AN Folie 19

20 ARBEIT Beispiel: Integrationsfirma Hotel Inndependence Folie 20

21 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT Beispiel: Barrierefreier Naturerlebnispfad Eiswoog Folie 21

22 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT Beispiel: Barrierefreier Angelsteg Folie 22

23 BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT Beispiel: Eingang Staatstheater Mainz Folie 23

24 BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT Beispiel: Zielvereinbarungen barrierefreier Handel Globus Gensingen Folie 24

25 BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT Beispiel: Citymeile Mainz mit Leitsystem Folie 25

26 BARRIEREFREIE KOMMUNIKATION UND INFORMATION Beispiel: Videoguide in Gebärdensprache Landesmuseum Mainz Folie 26

27 INTERESSEN- VERTRETUNG Vision In Rheinland-Pfalz gibt es flächendeckend Gremien und Organisationen, in denen Menschen mit Behinderung ihre Interessen wirkungsvoll vertreten können. Sie sind besonders in Gremien der Kommunen und des Landes vertreten. Die Selbsthilfe behinderter Menschen ist fester Bestandteil der Gesellschaft. Folie 27

28 INTERESSEN- VERTRETUNG Beispiel: Treffen mit Heimbeiräten Folie 28

29 UMSETZUNGSSTRUKTUREN Koordinierungsmechanismus Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Staatliche Anlaufstelle Fachabteilung Sozialministerium Folie 29

30 ZWEITE STUFE DES AKTIONSPLANS vom Aktionsplan der Landesregierung zum Landesaktionsplan Beteiligung weiterer Akteure, zum Beispiel Kommunen, Kirchen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände Selbsthilfe behinderter Menschen Folie 30

31 ZWEITE STUFE DES AKTIONSPLANS Folie 31

32 ZUSAMMENFASSENDE THESEN 1. Die UN-Konvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kommunale Teilhabeplanung ist ein zentraler Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention. 2. Eine gute kommunale Teilhabeplanung muss auf dem personenzentrierten Ansatz und einer guten Individuellen Teilhabeplanung (ITP) aufbauen 3. Die Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Organisationen muss sicher gestellt werden. 4. Mit einer guten kommunalen Teilhabeplanung ist eine zielführende Angebots- und Kostensteuerung möglich. 5. Kommunale Teilhabeplanung sichert Qualität. Dabei muss der Blick auch auf den einzelnen Menschen gerichtet werden. Folie 32

33 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Folie 33

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