Angebotsunterlage P F L I C H T A N G E B O T. der. Aliaxis S.A. 270 Avenue de Tervueren, 1150 Brüssel, Belgien. an die außenstehenden Aktionäre der

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1 Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I, S ff.). Aktionäre der Friatec AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden gebeten, insbesondere die Allgemeine Informationen und Hinweise, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter Abschnitt I. der Angebotsunterlage zu beachten. Mandatory publication pursuant to Section 14 (3) of the German Securities Acquisition and Takeover Act of 20 December 2001 (Federal Gazette I, pp et seq.). Shareholders of Friatec AG with domicile, seat or habitual residence outside the Federal Republic of Germany are kindly requested to take particular notice of the Allgemeine Informationen und Hinweise, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland under paragraph I. of this offer document. Angebotsunterlage P F L I C H T A N G E B O T der Aliaxis S.A. 270 Avenue de Tervueren, 1150 Brüssel, Belgien an die außenstehenden Aktionäre der Friatec AG Steinzeugstraße 50, Mannheim, Deutschland zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien an der Friatec AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 24,15 je Aktie. Annahmefrist: 16. Januar 2004 bis 13. Februar 2004, Uhr MEZ Wertpapierkenn-Nummer (WKN): International Securities Identification Number (ISIN): DE

2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Informationen und Hinweise, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Durchführung eines Pflichtangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes Veröffentlichung der Angebotsunterlage Anwendbarkeit ausländischen Rechts bei Annahme des Kaufangebots Veröffentlichung des Kontrollerwerbs und Ankündigung eines Pflichtangebots Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Angaben durch Dritte... 5 II. Zusammenfassung des Pflichtangebots... 6 III. Angaben über den Bieter... 7 IV. Angaben über die Zielgesellschaft... 8 V. Gegenwärtige Beteiligung des Bieters, Zurechnung von Stimmrechten, Kontrollerwerb Gegenwärtige Beteiligung des Bieters/Zurechnung von Stimmrechten Kontrollerwerb VI. Ziel des Kaufangebots VII. Das Angebot Gegenstand des Angebots Gegenleistung a) Angebotspreis b) Zinsen c) Gesamtgegenleistung Annahme und Abwicklung des Angebots a) Annahme...16 b) Zahlung des Kaufpreises c) Kosten d) Börsenhandel Annahmefrist a) Beginn und Ende der Annahmefrist b) Verlängerung der Annahmefrist (1) Verlängerung der Annahmefrist bei Änderung des Kaufangebots (2) Verlängerung der Annahmefrist bei konkurrierendem Angebot Rücktritt a) Rücktrittsrecht...19 b) Erklärung des Rücktritts und Abwicklung Anwendbares Recht VIII. Finanzierung des Angebots Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots Wirtschaftliche Auswirkungen des Angebots auf den Bieter Finanzierungsbestätigung IX. Zuwendungen an Organmitglieder der Zielgesellschaft X. Erforderlichkeit und Stand behördlicher Verfahren XI. Weitere Bekanntmachungen XII. Steuerliche Beratung XIII. Anwendbares Recht XIV. Begleitende Bank XV. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung für den Inhalt dieser Angebotsunterlage

3 I. Allgemeine Informationen und Hinweise, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 1. Durchführung eines Pflichtangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Dieses Erwerbsangebot der Aliaxis S.A. (nachfolgend der Bieter ) ist als Pflichtangebot (nachfolgend Kaufangebot ) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (nachfolgend WpÜG ) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I, S ff.) an alle außenstehenden Aktionäre der Friatec AG (nachfolgend die Zielgesellschaft ), also an alle Aktionäre mit Ausnahme der GPS Holding Germany GmbH, gerichtet. Das Kaufangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der dazu erlassenen Angebotsverordnung (nachfolgend WpÜG-AngebVO ) vom 27. Dezember 2001 (BGBl. I, S ff.) in ihren jeweils gültigen Fassungen, durchgeführt. Eine Durchführung als Kaufangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach sind auch keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder des Kaufangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden oder vorgesehen. 2. Veröffentlichung der Angebotsunterlage Diese Angebotsunterlage wird in Übereinstimmung mit 35 Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 3 WpÜG auf der Internetseite der Zielgesellschaft unter veröffentlicht und von der Commerzbank AG, Mainzer Landstraße 153, Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Dass die Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der genannten Stelle bereitgehalten wird, wird in der Ausgabe der Börsen-Zeitung vom 16. Januar 2004 bekannt gemacht. Die Veröffentlichung im Internet, die Bekanntmachung über das Bereithalten zur kostenlosen Ausgabe und die kostenlose Ausgabe dieser Angebotsunterlage dienen ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften des WpÜG und der WpÜG-AngebVO. Eine Abgabe, Veröffentlichung oder sonstige Verbreitung dieses Kaufangebots nach Maßgabe der 3

4 Vorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland ist nicht bezweckt, ebenso wenig die Werbung für dieses Kaufangebot. Die Veröffentlichung, Versendung, Weitergabe oder sonstige Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung des Inhalts dieser Angebotsunterlage unterliegt in anderen Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise rechtlichen Beschränkungen. Diese Angebotsunterlage darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Bieters durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, weitergegeben oder sonst verbreitet werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen verboten oder von der Durchführung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung des Inhalts dieser Angebotsunterlage. 3. Anwendbarkeit ausländischen Rechts bei Annahme des Kaufangebots Die Annahme dieses Kaufangebots fällt möglicherweise in den Anwendungsbereich von Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland. Dies kann insbesondere dann gelten, wenn das Kaufangebot von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland angenommen werden soll, die Person, die das Kaufangebot annehmen will, ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, oder die Person, die das Kaufangebot annehmen will, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Angebotsunterlage oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung des Inhalts dieser Angebotsunterlage gelangt oder sonst von dem Kaufangebot Kenntnis erhält. Personen, die das Angebot annehmen wollen und die Anlass zu der Vermutung haben, dass Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland auf die Annahme des Kaufangebots Anwendung finden, werden gebeten, sich über diese Bestimmungen zu informieren und diese gegebenenfalls einzuhalten. Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Kaufangebots mit etwaig anwendbaren Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist und schließt ausdrücklich jegliche Haf- 4

5 tung wegen der Nichteinhaltung etwaig anwendbarer Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland aus. Unbeschadet obiger Ausführungen kann das Kaufangebot von allen außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und der jeweils anwendbaren Bestimmungen in- oder ausländischer Rechtsordnungen angenommen werden. 4. Veröffentlichung des Kontrollerwerbs und Ankündigung eines Pflichtangebots Am 28. November 2003 hat der Bieter den Erwerb der Kontrolle über die Zielgesellschaft gemäß 29 Abs. 2 WpÜG unter Angabe seines Stimmrechtsanteils nach Maßgabe von 35 Abs. 1 WpÜG in der Frankfurter Rundschau bekannt gemacht und seine Absicht, ein Pflichtangebot nach 35 Abs. 2 WpÜG abzugeben, angekündigt. 5. Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Alle Angaben, Einschätzungen, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Angebotsunterlage enthalten sind, hat der Bieter nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Sie beruhen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben sein sollte, auf den derzeit verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen des Bieters, die sich in Zukunft ändern können. Der Bieter ist nicht verpflichtet, diese Angebotsunterlage zu aktualisieren, sofern dies nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Rechtsvorschriften erforderlich ist. Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen beruhen überwiegend auf öffentlich zugänglichen Quellen. 6. Angaben durch Dritte Der Bieter hat unbeschadet der in 27 WpÜG vorgesehenen Stellungnahmen von Vorstand, Aufsichtsrat und gegebenenfalls des Betriebsrats oder der Arbeitnehmer der Zielgesellschaft zu dem Kaufangebot keinen Dritten ermächtigt, Aussagen zu dem oder über das Kaufangebot oder zu dieser oder über diese Angebotsunterlage zu machen. Sollten Dritte gleichwohl derartige Aussagen machen, so übernimmt der Bieter hierfür keine Haftung. 5

6 II. Zusammenfassung des Pflichtangebots Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung enthält nicht alle Angaben in Zusammenhang mit dem Kaufangebot und wird durch die weiteren, ausführlicheren Informationen in dieser Angebotsunterlage ergänzt. Bieter Aliaxis S.A., eine Société Anonyme belgischen Rechts (in etwa vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft) mit Sitz in 270 Avenue de Tervueren, 1150 Brüssel, Belgien. Zielgesellschaft Friatec AG, Steinzeugstraße 50, Mannheim, Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Angebots Erwerb aller von außenstehenden Aktionären gehaltenen und auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Friatec AG in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von 3,00 je Aktie (WKN ; ISIN DE ). Gegenleistung 24,15 je Aktie Beginn der Annahmefrist Ende der Annahmefrist Annahme 16. Januar Februar 2004, Uhr MEZ Das Kaufangebot wird durch fristgerechte Annahmeerklärung und Zurverfügungstellung der Aktien bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, angenommen. Kosten Die durch die Annahme des Kaufangebots entstehenden Kosten und Provisionen werden vom Bieter nicht übernommen. Außenstehenden Aktionären, die das Kaufangebot annehmen möchten, wird empfohlen, sich zuvor über die dadurch anfallenden Kosten und Provisionen zu informieren. 6

7 Börsenhandel Aktien, für die dieses Kaufangebot angenommen worden ist, können nicht mehr gehandelt werden. Die Möglichkeit zum Börsenhandel mit Aktien, für die dieses Kaufangebot nicht angenommen worden ist, bleibt auch während der Annahmefrist dieses Kaufangebots unberührt. Veröffentlichungen Diese Angebotsunterlage wird auf der Internetseite veröffentlicht. Außerdem wird diese Angebotsunterlage von der Commerzbank AG, Mainzer Landstraße 153, Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten, was in der Börsen-Zeitung bekannt gemacht wird. Meldungen über Stimmrechtsanteile und zugegangene Annahmeerklärungen nach Veröffentlichung des Kaufangebots gemäß 23 WpÜG (sog. Wasserstandsmeldungen ) werden auf der Internetseite und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht III. Angaben über den Bieter Der Bieter, die Aliaxis S.A., eine Société Anonyme belgischen Rechts mit Sitz in 270 Avenue de Tervueren, 1150 Brüssel, Belgien, ist am 18. Juni 2003 im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, nämlich im Wege der Abspaltung von Vermögensteilen zur Neugründung von der Etex Group S.A. (vormals firmierend als Fineter S.A.), ebenfalls einer Société Anonyme belgischen Rechts, mit Sitz in 361 Avenue de Tervueren, 1150 Brüssel, Belgien, gegründet worden. Im Rahmen dieser Abspaltung ist auch die mittelbare Beteiligung an der Zielgesellschaft, die zuvor von der Etex Group S.A. gehalten worden ist, auf den Bieter übergegangen (siehe dazu auch unten V. 2.). Bei dem Bieter handelt es sich um die Konzernobergesellschaft einer Unternehmensgruppe (siehe dazu auch unten V. 1.), die vor allem im Bausektor aktiv ist und insbesondere Kunststoffrohre herstellt und vertreibt. Die Unternehmensgruppe, an deren Spitze der Bieter steht, beschäftigt derzeit rund Mitarbeiter und wird im Ge- 7

8 schäftsjahr 2003 voraussichtlich einen konsolidierten Umsatz von 1,6 Milliarden erwirtschaften, berechnet bei Unterstellung einer bilanziellen Rückwirkung der Abspaltung auf den 1. Januar IV. Angaben über die Zielgesellschaft Bei der Zielgesellschaft handelt es sich um die Friatec AG mit Sitz in Steinzeugstraße 50, Mannheim, Deutschland, eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB Die Zielgesellschaft hat ein Grundkapital in Höhe von 48 Mio. Die Ursprünge der Zielgesellschaft gehen bis in das Jahr 1863 zurück. Heute ist die Zielgesellschaft vor allem in der Herstellung und dem Vertrieb von Kunststoff- Erzeugnissen tätig. Im Geschäftsjahr 2002 erzielte die Zielgesellschaft einen Gesamtumsatz von rund 142,9 Mio., wovon rund 101,8 Mio. auf den Geschäftsbereich Kunststofferzeugnisse, rund 26,5 Mio. auf den Geschäftsbereich Technische Keramik und rund 14,6 Mio. auf den Geschäftsbereich Pumpen und Armaturen entfielen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2002 rund 12,9 Mio. Am 31. Dezember 2002 beschäftigte die Zielgesellschaft Mitarbeiter. Am 19. Januar 1999 ist zwischen der GPS Holding Germany GmbH und der Zielgesellschaft ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden, der am 12. März 1999 in das Handelsregister eingetragen worden ist. Nach 304 AktG haben außenstehende Aktionäre bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Anspruch auf eine wiederkehrende Geldleistung, die so genannte Ausgleichszahlung. Derzeit wird an die außenstehenden Aktionäre eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,05 per annum gezahlt. Einzelne außenstehende Aktionäre haben eine Erhöhung dieses Betrages im Rahmen eines Spruchstellenverfahrens verlangt. Falls er sich durch gerichtliche Entscheidung erhöht, können Nachzahlungen verlangt werden. Ferner ist außenstehenden Aktionären bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß 305 AktG der Erwerb ihrer Aktien gegen Abfindung anzubieten. Aufgrund einer von der Zielgesellschaft aufgestellten und von der WEDIT Deloitte & Touche GmbH geprüften Unternehmensbewertung zum 1. März 1999 ist den außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft deshalb für 8

9 den Erwerb ihrer Aktien an der Zielgesellschaft eine Barabfindung in Höhe von 20,64 je Aktie angeboten worden. Auch diesbezüglich haben einzelne außenstehende Aktionäre eine Erhöhung der Barabfindung im Rahmen eines Spruchstellenverfahrens verlangt. Falls sich die Barabfindung durch gerichtliche Entscheidung erhöht, können außenstehende Aktionäre, die gegen Abfindung aus der Zielgesellschaft ausgeschieden sind, Nachzahlungen verlangen. Die Möglichkeit, gegen Barabfindung aus der Zielgesellschaft auszuscheiden, bleibt von diesem Kaufangebot unberührt. Im Rahmen eines sog. Squeeze Out -Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären aus der Zielgesellschaft nach 327 a ff. AktG ist in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft vom 23. Juni 2003 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die GPS Holding Germany GmbH gegen eine Barabfindung ebenfalls in Höhe von 20,64 je Aktie beschlossen worden ( 327 a AktG), obgleich eine Bewertung durch die Hauptaktionärin GPS Holding Germany GmbH mit Hilfe der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Zielgesellschaft per 23. Juni 2003 lediglich mit einem Betrag von 17,43 je Aktie zu bewerten ist; diese Bewertung war von der RTG Revisions- und Treuhand GmbH geprüft worden. Gegen diesen Beschluss haben einzelne Minderheitsaktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klagen werden auf angebliche formelle Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses wie Fragen der Einberufung, des Stimmrechts der Hauptaktionärin und des Auskunftsrechts der Aktionäre sowie auf spezifische Fragen des Squeeze Out -Verfahrens (z.b. Ordnungsmäßigkeit des Übertragungsberichts und der Prüfung der Barabfindung, Angemessenheit der Barabfindung und Verfassungsmäßigkeit des Squeeze Out -Verfahrens) gestützt. Der Rechtsstreit ist noch rechtshängig. Solange die Übertragung der Aktien im Rahmen des Squeeze Out -Verfahrens noch nicht durch Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister wirksam geworden ist, können die Aktionäre das vorliegende Angebot innerhalb der Annahmefrist annehmen. Wenn nicht alle klagenden Aktionäre dieses Kaufangebot annehmen, dürfte es den Verlauf des Gerichtsverfahrens nicht beeinflussen. Aktionäre, die dieses Kaufangebot annehmen, bevor der Übertragungsbeschluss im Rahmen des Squeeze Out -Verfahrens durch Eintragung in das Handelsregister wirksam werden sollte, werden von den Rechtsfolgen des Squeeze Out - Verfahrens nicht mehr berührt. 9

10 V. Gegenwärtige Beteiligung des Bieters, Zurechnung von Stimmrechten, Kontrollerwerb 1. Gegenwärtige Beteiligung des Bieters/Zurechnung von Stimmrechten Der Bieter ist nicht unmittelbar an der Zielgesellschaft beteiligt. Der Bieter ist also nicht Inhaber von Aktien an der Zielgesellschaft und hat keine unmittelbaren Stimmrechte aus Aktien an der Zielgesellschaft. Dem Bieter werden jedoch gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG Stimmrechte aus Aktien zugerechnet, die einem Tochterunternehmen des Bieters gehören oder wiederum dem Tochterunternehmen nach 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet werden (sog. Kettenzurechnung). Auf diesem Wege wird dem Bieter die unmittelbare Beteiligung der GPS Holding Germany GmbH mit Sitz in Steinzeugstraße 50, Mannheim, Deutschland, eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 7930, zugerechnet, die Inhaberin von Aktien an der Zielgesellschaft ist, woraus sich ein Stimmrechtsanteil von 99, % ergibt. An der GPS Holding Germany GmbH ist der Bieter wie folgt indirekt beteiligt: Die GPS Holding Germany GmbH ist Tochterunternehmen ( 2 Abs. 6 WpÜG) der Glynwed Dublin Corporation, einer Corporation irischen Rechts mit Sitz in 1 Stokes Place St. Stephen s Green, Dublin 2, Irland, der die Beteiligung und der Stimmrechtsanteil der GPS Holding Germany GmbH an der Zielgesellschaft gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet wird. Die Glynwed Dublin Corporation ist Tochterunternehmen ( 2 Abs. 6 WpÜG) der GDC Holding Ltd., einer Private Limited Company englischen Rechts mit Sitz in 1 Suffolk Way, TN13 1SD Sevenoaks, Kent, England, der die vorgenannte mittelbare Beteiligung der Glynwed Dublin Corporation an der Zielgesellschaft gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet wird. Die GDC Holding Ltd. ist Tochterunternehmen ( 2 Abs. 6 WpÜG) der Aliaxis Holdings UK Limited (vormals firmierend als Etex Glynwed Holding Limited), einer Private Limited Company englischen Rechts mit Sitz in 1 Suffolk Way, TN13 1SD Sevenoaks, Kent, England, der die vorgenannte mittelbare Beteiligung der GDC 10

11 Holding Ltd. an der Zielgesellschaft gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet wird. Die Aliaxis Holdings UK Limited ist Tochterunternehmen ( 2 Abs. 6 WpÜG) der Aliaxis Participations S.A. (vormals firmierend als Etex Plastics S.A.), einer Société Anonyme französischen Rechts mit Sitz in 33 Rue d Artois, Paris, Frankreich, der die vorgenannte mittelbare Beteiligung der Aliaxis Holdings UK Limited an der Zielgesellschaft gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet wird. Die Aliaxis Participations S.A. ist Tochterunternehmen ( 2 Abs. 6 WpÜG) des Bieters, dem die vorgenannte mittelbare Beteiligung der Aliaxis Participations S.A. an der Zielgesellschaft gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet wird. Die obige Beherrschungsstruktur einschließlich der Zurechnungstatbestände verdeutlicht das folgende Schaubild: Aliaxis SA Avenue de Tervueren 270, 1150 Brüssel - Belgien 2 Abs. 6 WpÜG Zurechnung gem. 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG Aliaxis Participations SA Rue d'artois 33, Paris - Frankreich 2 Abs. 6 WpÜG Zurechnung gem. 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG Aliaxis Holdings UK Limited 1 Suffolk Way TN13 1 SD Sevenoaks, Kent, England 2 Abs. 6 WpÜG Zurechnung gem. 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG GDC Holding Ltd 1 Suffolk Way TN13 1SD Sevenoaks, Kent, England 2 Abs. 6 WpÜG Zurechnung gem. 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG 11

12 Glynwed Dublin Corporation 1 Stokes Place St Stephens Green DUBLIN 2 (Irland) 2 Abs. 6 WpÜG Zurechnung gem. 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG GPS Holding Germany GmbH Steinzeugstrasse 50, Mannheim, Deutschland 99, % FRIATEC AG Steinzeugstrasse 50, Mannheim, Deutschland 2. Kontrollerwerb Der Bieter hat die Kontrolle über die Zielgesellschaft i.s.v. 29 Abs. 2 WpÜG im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung erworben. In der Vergangenheit war die Aliaxis Participations S.A. Tochterunternehmen ( 2 Abs. 6 WpÜG) der Etex Group S.A. (vormals firmierend als Fineter S.A.), einer Société Anonyme belgischen Rechts mit Sitz in 361 Avenue de Tervueren, 1150 Brüssel, Belgien. Der Etex Group S.A. wurde deshalb die Beteiligung der GPS Holding Germany GmbH an der Zielgesellschaft gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Mit Wirkung zum 18. Juni 2003 ist im Wege der Abspaltung die beherrschende Beteiligung der Etex Group S.A. an der Aliaxis Participations S.A. auf den Bieter übertragen worden. Die Aktionärsstruktur der Etex Group S.A. und des Bieters war im Zeitpunkt der Abspaltung identisch. Ab diesem Zeitpunkt war nunmehr dem Bieter die Beteiligung der GPS Holding Germany GmbH an der Zielgesellschaft zuzurechnen. Hierin lag ein Kontrollerwerb i.s.d. 29 Abs. 2 WpÜG, weil die zugerechnete Beteiligung an der Zielgesellschaft den gesetzlichen Schwellenwert von 30 % der Stimmrechte übersteigt. 12

13 VI. Ziel des Kaufangebots Der Bieter gibt dieses Kaufangebot ab, weil es gemäß 35 Abs. 2 WpÜG gesetzlich vorgeschrieben ist. Insbesondere verfolgt der Bieter mit der Abgabe des Kaufangebots keine weiteren Absichten i.s.v. 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 WpÜG im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft, insbesondere den Sitz und den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung ihres Vermögens, ihre künftigen Verpflichtungen, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane und wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen. VII. Das Angebot 1. Gegenstand des Angebots Der Bieter bietet allen außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft an, die von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Zielgesellschaft in Form von Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von 3,00 je Aktie und der Wertpapierkennnummer (WKN) sowie der International Securities Identification Number (ISIN) DE zu erwerben; die Aktien sind zum Handel im General Standard-Segment im Geregelten Markt an den Wertpapierbörsen zu Frankfurt am Main und Stuttgart zugelassen und werden an der Wertpapierbörse zu Hamburg im Freiverkehr gehandelt. Bei Annahme des Kaufangebots steht der Anspruch auf Ausgleich gemäß 304 AktG für das laufende Geschäftsjahr der Zielgesellschaft unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Zielgesellschaft mit der GPS Holding Germany GmbH vom 19. Januar 1999 dem Bieter zu. Nach 304 AktG haben außenstehende Aktionäre bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Anspruch auf eine wiederkehrende Geldleistung, die sogenannte Ausgleichszahlung (siehe auch schon oben IV.). Derzeit wird an die außenstehenden Aktionäre eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,05 per annum gezahlt. Einzelne außenstehende Aktionäre haben eine Erhöhung dieses Betrages im Rahmen eines Spruchstellenverfahrens verlangt. Falls er sich durch die gerichtliche Entscheidung erhöht, können Nachzahlungen verlangt werden. 13

14 2. Gegenleistung Der Bieter bietet allen außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft eine Gegenleistung in Höhe von 24,15 je Aktie an, die sich aus dem Angebotspreis (dazu unter a)) und Zinsen (dazu unter b)) zusammensetzt. a) Angebotspreis Die vorgenannte Geldleistung je Aktie besteht zum einen aus einem Kaufpreis von 23,52 je Aktie (der Angebotspreis ), den der Bieter allen außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft anbietet. Hierbei handelt es sich um den Mindestangebotspreis, der sich gemäß 31 WpÜG i.v.m. 3 bis 5 WpÜG-AngebVO bestimmt, und zwar nach dem höheren Wert (i) (ii) des Werts der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten drei Monate vor der am 16. Januar 2004 erfolgenden Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ( 4 WpÜG-AngebVO) oder des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Aktien während der letzten drei Monate vor der am 28. November 2003 erfolgten Veröffentlichung des Erwerbs der Kontrolle des Bieters über die Zielgesellschaft (nachfolgend der gewichtete Drei-Monats-Durchschnittspreis ) ( 5 WpÜG-AngebVO). In Zusammenhang mit dem am 19. Januar 1999 geschlossenen Gewinnabführungsvertrag zwischen der GPS Holding Germany GmbH und der Zielgesellschaft ist außenstehenden Aktionären gemäß 305 AktG eine Barabfindung in Höhe von 20,64 angeboten worden (siehe dazu auch schon oben IV. und VII. 1.). Zu diesem Preis hat die GPS Holding Germany GmbH innerhalb der letzten drei Monate Aktien der Zielgesellschaft erworben, und hierbei handelt es sich um Vorerwerbe i.s.v. 4 WpÜG- AngebVO. 14

15 Der gewichtete Drei-Monats-Durchschnittspreis wird für alle dem WpÜG unterfallenden Gesellschaften regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt und auf der Internetseite der BaFin unter veröffentlicht. Danach beträgt der gewichtete Drei-Monats- Durchschnittspreis zum 27. November 2003, dem Tag vor der Ankündigung des Erwerbs der Kontrolle des Bieters an der Zielgesellschaft, 23,52. Der gewichtete Drei- Monats-Durchschnittspreis übersteigt also den Preis von Vorerwerben i.s.v. 4 WpÜG-AngebVO. Im Rahmen des Squeeze Out -Verfahrens hat eine Bewertung durch die Hauptaktionärin GPS Holding Germany GmbH mit Hilfe der KPMG Deutsche Treuhand- Gesellschaft AG ergeben, dass die Zielgesellschaft per 23. Juni 2003 mit einem Betrag von 17,43 je Aktie zu bewerten ist; diese Bewertung wurde von der RTG Revisions- und Treuhand GmbH geprüft (siehe dazu auch schon oben IV.). Dieser im Rahmen des Squeeze Out -Verfahrens ermittelte Wert je Aktie unterschreitet also den Mindestangebotspreis nach 5 WpÜG-AngebVO von 23,52. Deshalb ist gemäß 3 WpÜG-AngebVO dieser Mindestangebotspreis anzubieten, was der Bieter in dieser Angebotsunterlage tut. b) Zinsen Der Bieter hat die Kontrolle über die Zielgesellschaft i.s.v. 29 Abs. 2 WpÜG mit Wirksamwerden der Abspaltung der Aliaxis Participations S.A. auf den Bieter am 18. Juni 2003 erlangt (siehe oben V. 2.). Der Bieter hat den Kontrollerwerb am 28. November 2003 veröffentlicht (siehe oben I. 4.). Gemäß 38 Nr. 1 WpÜG ist der Bieter verpflichtet, für die Zeit vom 26. Juni 2003 bis zum 27. November 2003 den Angebotspreis zu verzinsen, und zwar mit einem Zinssatz in Höhe von fünf Prozentpunkten auf das Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für die Zeit vom 26. Juni 2003 bis zum 30. Juni 2003 betrug der Zinssatz 6,97 %, für die Zeit vom 01. Juli 2003 bis zum 27. November ,22 % (der für die maßgeblichen Zeiträume geltende Basiszinssatz kann auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank unter abgerufen werden). Hieraus folgt ein Zinsanspruch auf 23,52 je Aktie für 5 Tage (26. Juni 2003 bis 30. Juni 2003) zu 6,97 % p.a. in Höhe von 0,02246 (aufgerundet) und für 150 Tage (01. Juli 2003 bis 15

16 27. November 2003) zu 6,22 % p.a. in Höhe von 0,6012 (abgerundet). Insgesamt besteht also ein Zinsanspruch in Höhe von 0,62366 je Aktie. c) Gesamtgegenleistung Aus der Addition von Angebotspreis ( 23,52) und Zinsen ( 0,62366) ergibt sich ein Gesamtbetrag von 24,14366 je Aktie. Der Bieter hat diesen Gesamtbetrag auf 24,15 je Aktie aufgerundet. Diese Gegenleistung ist angemessen im Sinne von 31 Abs. 1, 38 Nr. 1 WpÜG. Die angewandte Bewertungsmethode entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist daher angemessen. 3. Annahme und Abwicklung des Angebots a) Annahme Das Angebot wird durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder der jeweiligen deutschen Niederlassung des depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens ( Depotbank ) innerhalb der Annahmefrist und Zurverfügungstellung der Aktien durch die Depotbank bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, bis zum 17. Februar 2004, 12:00 Uhr MEZ oder, bei einer Verlängerung der Annahmefrist, bis zum zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main, 12:00 Uhr MEZ nach Ablauf der verlängerten Annahmefrist angenommen. Durch die Annahme beauftragt der jeweilige Aktionär seine Depotbank unwiderruflich, die Annahmeerklärung dem Bieter oder der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, auf deren Verlangen auszuhändigen, und entbindet die Depotbank insoweit von ihrer Geheimhaltungspflicht. Außenstehende Aktionäre, die verbriefte Aktienurkunden der Zielgesellschaft besitzen, für die betreffenden Aktien also keine Urkunden bei der Clearstream Banking AG verwahrt werden, müssen für die Annahme des Angebots besondere Maßnahmen ergreifen: Zusätzlich zu der schriftlichen Annahmeerklärung müssen diese außenstehenden Aktionäre innerhalb der Annahmefrist, spätestens aber bis zum 17. Februar 2004, 12:00 Uhr MEZ, die Aktienurkunden zusammen mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 9 bis 20 (nicht entwertet) und Erneuerungsschein der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, zur Verfügung stellen. Die schriftliche Annahmeerklärung kann entwe- 16

17 der direkt oder über eine Depotbank gegenüber der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, während der üblichen Geschäftszeiten erklärt werden. Gleiches gilt für die Einreichung der Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein. In diesem Fall gelten die Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein erst nach Einlieferungsbestätigung durch die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als eingereicht. Daneben können die Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein über eine Depotbank bei der Clearstream Banking AG in die Girosammelverwahrung gegeben werden. In diesem Fall gelten die Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsscheinen erst nach Einlieferungsbestätigung durch die Clearstream Banking AG bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als eingereicht. Auch gegenüber Aktionären, die verbriefte Aktienurkunden besitzen, erfolgt die Abwicklung nach Maßgabe der Ziffer VII. 3. b); insbesondere erfolgt die Erbringung der Gegenleistung ausschließlich durch Überweisung auf ein Bankkonto des jeweiligen Aktionärs, der deshalb gegebenenfalls eine Bankverbindung eröffnen muss. Eine Auszahlung der Gegenleistung in bar ist ausgeschlossen. Aufgrund des zeitaufwendigen Verfahrens bei der Einreichung verbriefter Aktienurkunden wird empfohlen, verbriefte Aktienurkunden mit Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein spätestens eine Woche vor Ablauf der Annahmefrist einzureichen. Mit fristgerechter Annahmeerklärung gegenüber der Depotbank und Zurverfügungstellung der Aktien bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, kommt ein Kauf- und Übereignungsvertrag über die Aktien, für die dieses Kaufangebot angenommen wurde, nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Mit der Annahmeerklärung garantieren die außenstehenden Aktionäre jeweils, dass die Aktien, auf die sich die Annahmeerklärung bezieht, in ihrem alleinigen Eigentum stehen, frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegen. b) Zahlung des Kaufpreises Die Gegenleistung für die Aktien wird unter Berücksichtigung der banktechnischen Arbeitsabläufe unverzüglich nach Einbuchung der zur Verfügung gestellten Aktien in das bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, geführte Depot des Bieters über die jeweilige Depotbank gutgeschrieben. Mit der Gutschrift der Gegenleistung bei der 17

18 jeweiligen Depotbank hat der Bieter die Verpflichtung zur Erbringung der Gegenleistung erfüllt. Es obliegt der jeweiligen Depotbank, die Geldleistung dem einreichenden Aktionär gutzuschreiben. Im Falle der Einreichung verbriefter Aktienurkunden mit Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein ohne Einschaltung einer Depotbank hat der Bieter die Verpflichtung zur Erbringung der Gegenleistung mit deren Gutschrift bei der von dem jeweiligen außenstehenden Aktionär genannten Bank erfüllt. c) Kosten Die durch die Annahme des Kaufangebotes entstehenden Kosten und Provisionen werden vom Bieter nicht übernommen. Außenstehenden Aktionären, die das Kaufangebot annehmen möchten, wird empfohlen, sich zuvor über die dadurch anfallenden Kosten und Provisionen zu informieren. d) Börsenhandel Aktien, für die dieses Kaufangebot angenommen worden ist, können nicht mehr gehandelt werden. Die Möglichkeit zum Börsenhandel mit Aktien, für die das Kaufangebot nicht angenommen worden ist, bleibt auch während der Annahmefrist dieses Kaufangebots unberührt. 4. Annahmefrist a) Beginn und Ende der Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Kaufangebots ( Annahmefrist ) beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 16. Januar 2004 und endet am 13. Februar 2004, Uhr MEZ. b) Verlängerung der Annahmefrist (1) Verlängerung der Annahmefrist bei Änderung des Kaufangebots Der Bieter kann das Kaufangebot gemäß 21 Abs. 1 WpÜG bis zu einem Tag vor Ablauf der Annahmefrist ändern, also bis zum 12. Februar In diesem Falle verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Än- 18

19 derung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist erfolgt; dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt ( 21 Abs. 5 WpÜG). (2) Verlängerung der Annahmefrist bei konkurrierendem Angebot Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein öffentliches Angebot zum Erwerb der Aktien der Zielgesellschaft abgegeben ( konkurrierendes Angebot ) und läuft die Annahmefrist dieses Kaufangebots vor der Annahmefrist des konkurrierenden Angebots ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist dieses Kaufangebots nach dem Ablauf der Annahmefrist des konkurrierenden Angebots; dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt ( 22 Abs. 2 WpÜG). 5. Rücktritt a) Rücktrittsrecht Im Falle einer Änderung des Kaufangebots durch den Bieter können Aktionäre, die das Kaufangebot vor Veröffentlichung der Änderung angenommen haben, bis zum Ablauf der Annahmefrist von dem Vertrag zurücktreten ( 21 Abs. 4 WpÜG). Darüber hinaus können im Falle eines konkurrierenden Angebots Aktionäre, die das Kaufangebot vor Veröffentlichung des konkurrierenden Angebots angenommen haben, bis zum Ablauf der Annahmefrist von dem Vertrag zurücktreten ( 22 Abs. 3 WpÜG). b) Erklärung des Rücktritts und Abwicklung Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des zurücktretenden außenstehenden Aktionärs, die innerhalb der gegebenenfalls verlängerten Annahmefrist der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, zugehen muss. Dies gilt auch bei einer Erklärung des Rücktritts gegenüber der jeweiligen Depotbank. Nähere Bestimmungen können im Falle eines Rücktrittsrechts gemäß Ziffer XI. bekanntgemacht werden. 19

20 6. Anwendbares Recht Die durch Annahme des Kaufangebots zustande kommenden Verträge über den Kauf und die Übereignung von Aktien an der Zielgesellschaft unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. VIII. Finanzierung des Angebots 1. Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots Die Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien beträgt Die damit im Falle einer Annahme dieses Kaufangebots durch alle außenstehenden Aktionäre (die erfolgreiche Durchführung dieses Kaufangebots ) anfallende Gegenleistung in Höhe von insgesamt ,35 hat der Bieter bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, in bar hinterlegt. Dieser Betrag ist bei der Commerzbank AG zugunsten der Auszahlung der Gegenleistung im Rahmen dieses Kaufangebotes gesperrt. 2. Wirtschaftliche Auswirkungen des Angebots auf den Bieter Das Geschäftsjahr des Bieters ist das Kalenderjahr. Für die Durchführung der Abspaltung zum 18. Juni 2003 (siehe oben V. 2.) sind nach belgischem Bilanzrecht sowohl ein pro forma Einzelabschluss des Bieters (nicht konsolidierte Bilanz ohne Gewinnund Verlustrechnung) als auch ein konsolidierter pro forma Konzernabschluss für den Bieter, zurückgerechnet auf den 31. Dezember 2002 aufgestellt worden. Die geprüften Abschlüsse, die für das Jahr 2002 veröffentlicht wurden, beziehen sich noch auf die Etex-Gruppe vor der Abspaltung und sind daher in diesem Zusammenhang nicht aussagekräftig. Endgültige Abschlüsse zum 31. Dezember 2003 liegen für die Aliaxis S.A. und die Aliaxis-Gruppe noch nicht vor. Im konsolidierten pro forma Konzernabschluss der Aliaxis-Gruppe zum 31. Dezember 2002 wurden die Auswirkungen des Erwerbs der von außenstehenden Aktionären noch gehaltenen Aktien an der Zielgesellschaft bereits vorweggenommen. Ausgehend von diesen Abschlüssen würde sich eine erfolgreiche Durchführung dieses Kaufangebots auf die wesentlichen Bilanzpositionen wie folgt auswirken: 20

21 Einzelabschluss: Stand per 31. Dezember 2002 Veränderung Bilanzsumme Finanzanlagen Umlaufvermögen Ver- langfristige bindlichkeiten Stand bei erfolgreicher Durchführung dieses Kaufangebots Ver- kurzfristige bindlichkeiten Eigenkapital Konzernabschluss: Stand per 31. Dezember 2002 Veränderung Bilanzsumme Finanzanlagen Umlaufvermögen Ver- kurzfristige bindlichkeiten Stand bei erfolgreicher Durchführung dieses Kaufangebots

22 Ver- langfristige bindlichkeiten Eigenkapital* * ohne gesonderten Ausweis eines Ausgleichspostens für die Anteile anderer Gesellschafter. 3. Finanzierungsbestätigung Die Commerzbank AG mit Sitz in Frankfurt am Main, ein von dem Bieter unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen i.s.v. 2 Abs. 4 WpHG, hat gemäß dem in Kopie als Anlage zu dieser Angebotsunterlage beigefügten Schreiben vom 23. Dezember 2003 bestätigt, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. IX. Zuwendungen an Organmitglieder der Zielgesellschaft In Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot werden weder den Mitgliedern des Vorstands noch den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt noch ist dies zukünftig beabsichtigt. X. Erforderlichkeit und Stand behördlicher Verfahren Die BaFin hat diese Angebotsunterlage auf ihre Vollständigkeit hin geprüft und genehmigt. Die Durchführung weiterer behördlicher Verfahren ist in Zusammenhang mit dem Kaufangebot nicht erforderlich. 22

23 XI. Weitere Bekanntmachungen Meldungen über eigene oder zugerechnete Stimmrechtsanteile des Bieters und die von ihm gehaltenen oder ihm zugerechneten Aktien der Zielgesellschaft sowie die sich aus zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl von Aktien und Stimmrechtsanteilen nach Veröffentlichung des Kaufangebots gemäß 23 WpÜG (sog. Wasserstandsmeldungen ) werden auf der Internetseite der Zielgesellschaft unter und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. XII. Steuerliche Beratung Der Bieter empfiehlt den außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft, vor Annahme dieses Kaufangebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung über die steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots einzuholen. XIII. Anwendbares Recht Dieses Kaufangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (siehe hierzu auch schon oben I. 1. und VII. 6.). XIV. Begleitende Bank Die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, führt die technische Abwicklung des Kaufangebots durch. 23

24 XV. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung für den Inhalt dieser Angebotsunterlage Der Bieter, die Aliaxis S.A., eine Société Anonyme belgischen Rechts (in etwa vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft) mit Sitz in 270 Avenue de Tervueren, 1150 Brüssel, Belgien, übernimmt für den Inhalt dieser Angebotsunterlage die Verantwortung und erklärt, dass seines Wissens die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. 24

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