Aktuelle Information des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Information des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks"

Transkript

1 Brandschutz Sicherheit Umweltschutz Beratung Wir sorgen für ein sicheres Zuhause und eine intakte Umwelt 1. Gefahrenabwehr Die dem Schornsteinfeger übertragenen Aufgaben dienen der präventiven Gefahrenabwehr. Durch die flächendeckende Kontrolle und Überwachung wird auf dem Gebiet der Betriebs- und Brandsicherheit eine hohes Schutzniveau erreicht. Das Schornsteinfegerhandwerk in Baden-Württemberg konnte allein im Jahr 2003 auf effektive Art und Weise dafür sorgen, dass im ganzen Land ca Mängel an Feuerungsanlagen behoben werden konnten. Bei Prüfungen und Begutachtungen nach der Landesbauordnung konnten bei neuerstellten Feuerungsanlagen durch den Schornsteinfeger als neutraler und kompetenter Partner für den Bürger ca Mängel behoben werden. Bei durchgeführten Umbaumaßnahmen konnte der Schornsteinfeger gleichfalls mit seinem fachlich grundierten Wissen und seiner umfassenden Erfahrung dafür sorgen, dass über Mängel kostengünstig erfasst und behoben werden konnten. Betrachtet man in diesem Zusammenhang die unterschiedliche Art von Mängeln so zeigen sich auch hier beträchtlich hohe Zahlen. Schaut man hierbei z. B. auf vorhandene Lüftungsanlagen, welche zur gefahrlosem Betrieb von Feuerungsanlagen unerlässlich sind, steht am Ende des Jahres die Zahl von 15,5 Mio. Mängel zu buche, welche durch das Schornsteinfegerhandwerk in Baden-Württemberg wiederum kostengünstig und effektiv behoben werden konnten.

2 An neuerstellten und wesentlich geänderten Anlagen beträgt die Anzahl der Mängel ca !! Noch gravierender entwickelte sich die durch das Schornsteinfegerhandwerk durchgeführte Gefahrenabwehr für den Bürger bei Feuerstätten mit Gas- Versorgung. Bei Anlagen konnte eine bereits entstandene hohe CO-Konzentration von über ppm festgestellt werden und konnte nur aufgrund der Tätigkeit des Schornsteinfegers behoben werden. Hier gilt zu bedenken, dass eine Konzentration von über ppm CO zu beträchtlichen Gesundheitsschädigungen bis hin zum Tod führen kann. Gleichzeitig wurden bei ca Gasfeuerstätten eine Wartungsempfehlung ausgesprochen. Diese Anlagen standen bereits kurz vor der ppm-grenze!! Der Blick auf andere Staaten zeigt, dass die Risiken von Heizanlagen ein ungelöstes Problem darstellen. Zahlreiche Unfälle mit Todesfällen sind die Folge. Ein Vergleich mit Belgien und Frankreich, die keine zwingende Überprüfung durch einen amtlichen Schornsteinfeger kennen, belegt dies etwa im Hinblick auf Gasfeuerstätten. So sind in Belgien bei 10 Mio. Einwohnern jährlich 300 CO-Todesfälle zu beklagen (Neue Westfälische Zeitung Nr. 249 vom 26/27. Oktober 2002). Hochgerechnet auf Deutschland mit 82 Mio. Einwohnern entsprächen die belgischen Zahlen 2500 Unfällen. Tatsächlich sind aber lediglich ca. 10 Todesfälle zu beklagen. In Frankreich wurden 1997 bei CO-Unfällen 500 Todesfälle registriert. Ein Wettbewerb im Bereich des Schornsteinfegerhandwerks ist fragwürdig. Er würde letztlich zu einer Lockerung der Kontrollen führen, weil nachsichtigere Prüfer mehr Aufträge erhalten würden als strengere. 2. Neutralität Der Schornsteinfeger wird als unabhängige und neutrale Kontrollinstanz eingesetzt. Damit wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Überprüfung frei von wirtschaftlichen Eigeninteressen privater Anbieter sind, die Öfen, Heizungen und andere Anlagen vertreiben oder installieren und warten. Nur durch die neutrale Überprüfung und Beratung der Hauseigentümer kann eine größtmöglichste Sicherheit für den Betrieb von Heizungsanlagen gewährleistet werden.

3 3. Kostengünstig Die Überprüfung durch den Schornsteinfeger ist ein kostengünstiges Verfahren. Durch die Einteilung in Kehrbezirke ist eine optimale Touren- und Arbeitsplanung möglich. Überflüssige Wegstrecken werden vermieden und die Arbeitszeit wird wirkungsvoll eingesetzt. Folglich kann der Schornsteinfeger seine Arbeiten zu minimalen Kosten durchführen. Die zu erhebenden Gebühren werden durch unabhängige Institutionen ermittelt und durch die Länder festgelegt. Die viel vorgebrachte Meinung, durch eine Freigabe des Schornsteinfegerhandwerks und der Entlassung in den Markt lassen sich Kosten sparen, ist irrig. Das haben inzwischen die Bürger der Schweizer Kantone erfahren, in denen eine solche Freigabe erfolgte. Dort wo das Monopol fiel, stiegen die Preise bis zu 20 % im Vergleich zu den alten Monopol-Tarifen. In den liberalisierten Kantonen bewegen sich die Stundensätze zwischen sfr 75,- bis sfr 140,-. In den Kantonen mit Monopol bewegen sich die Stundensätze zwischen sfr 68,- bis sfr 78,-. Genau deshalb hat das Luzerner Kantonsparlament das Thema Liberalisierung im Kaminfegerwesen verworfen. Und auch im Kanton Bern hat man sich um orientiert. Im Frühjahr 2003 hat der bernische Grosse Rat mit deutlicher Mehrheit den Antrag auf Abschaffung des Kaminfegermonopols abgelehnt. 4. Umweltschutz und Kosteneinsparung Das Schornsteinfegerhandwerk in Baden-Württemberg betreut im Rahmen der 1.BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes) 1,03 Mio. Öl- und ca Gasfeuerungsanlagen. Durch seine Messungen und durch ständige Energieberatungen vor Ort trägt damit das Schornsteinfegerhandwerk zur Brennstoffeinsparung und zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen bei. Die gesamte direkte Brennstoffeinsparung durch Messungen des Schornsteinfegerhandwerks in Baden-Württemberg betrug ,7 Mio. Liter Heizöl und 3,0 Mio. m3 Erdgas. Diese Einsparung entspricht einer Energie von jährlich ca. 1,12 Mio. kwh, womit an die Einfamilienwohnhäuser mit einer Wohnfläche von 150 m² und einem spezifischen Heizenergieverbrauch von 130 kwh/m² beheizt werden können.

4 Durch diese Verringerung des Brennstoffverbrauches kann durch das Schornsteinfegerhandwerk eine die Schadstoffemission im gleichen Maße reduziert werden. So wurden 2003 mehr als Tonnen Kohlendioxid, Tonnen Stickoxide und Tonnen Schwefeldioxid durch den Schornsteinfeger eingespart bzw. deren Entwicklung verhindert werden. Fazit: Durch die Verminderung des Brennstoffverbrauches spart der Betreiber der Anlage Energiekosten ein und dadurch bares Geld. Und die Umwelt wird nachhaltig entlastet. Diese Brennstoffeinsparungen und Emissionsminderungen in Baden- Württemberg stellen das absolute Minimum dar, da bei nicht wiederkehrend stattfindender Überwachung durch das Schornsteinfegerhandwerk mit Sicherheit die Anzahl der Anlagen, welche die Grenzwerte nicht einhalten, beträchtlich höher wäre. Bei einer fehlenden Überwachung, wären bei einer Überschreitung der Abgasverluste um 1 Prozentpunkt, ca. 67,2 Mio. Liter Heizöl und 41,3 Mio. m² Erdgas mehr verbraucht worden!! Dies entspricht einer CO²-Menge von Tonnen!! Durch die Verminderung des Brennstoffverbrauches spart der Betreiber der Anlage Energiekosten ein und die Umwelt wird nachhaltig entlastet. 5. Qualitätssicherung Durch Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung sind die Schornsteinfeger stets auf dem neuesten Stand der Technik. Außerdem hat sich das gesamte Schornsteinfegerhandwerk nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und nach DIN EN ISO (Umweltmanagement) zertifizieren lassen. Die Einzelbetriebe, Innungen, Landesinnungsverbände und der Bundesinnungsverband sowie die Bildungsstätten des Schornsteinfegerhandwerks haben sich dem System angeschlossen. Die Zertifizierung sorgt für einen hohen Standard im Schornsteinfegerhandwerk.

5 6. Positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Die Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks sind in besonderer Weise geeignet, positive Arbeitsplatzeffekte in anderen Betrieben der Wirtschaft auszulösen. Durch den Anstoß des Schornsteinfegerhandwerks zur Behebung beanstandeter Messwerte werden Arbeitsplatzeffekte im Heizungsinstallateur-Handwerk ausgelöst. Hier handelt es sich um Wartungsarbeiten. Der Schornsteinfeger kontrolliert und dokumentiert als unabhängiger Prüfer jedes Jahr die Anlage. Auf diese Weise wird ein erheblicher Anteil an Anlagenerneuerungen angestoßen, wodurch Arbeitsplätze im Handwerk bei den Herstellern und in den vorgelagerten Branchen geschaffen werden. Durch die Umsetzung der vom Schornsteinfegerhandwerk durchgeführten Energieberatungen in konkrete Gebäudesanierungen werden weitere Beschäftigungseffekte in der Heizungs- und Baubranche angestoßen. Das Gutachten von Prof. Kleemann vom Forschungszentrum Jülich kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks Arbeitsplätze in anderen Wirtschaftsbereichen geschaffen werden.

6 Argumente gegen die Auflösung der Kehrbezirke 1. Dem Kunden entstehen für die Überwachung und Überprüfung der Feuerungsanlage höhere Kosten. Dies folgt schon daraus, dass die Arbeitszeit nicht mehr optimal ausgenutzt werden kann und längere Anfahrtswege zum Kunden berechnet werden müssen. 2. Die öffentliche Hand muss mehr Aufgaben übernehmen, welche durch die Allgemeinheit gezahlt werden. 3. Das Niveau der Betriebs- und Brandsicherheit wird sinken, weil der freie Wettbewerb zu einer Lockerung der Kontrollen führen wird und weil die aktive Beteiligung und die Zuhilfenahme des zuständigen und ortskundigen Schornsteinfegers in einem Brandfall nicht mehr möglich wäre. 4. Die Zahl der CO-Todesfälle wird in Baden-Württemberg ansteigen. 5. Eine kompetente Beratung über Feuerungsanlagen ohne wirtschaftliche Interessen wird entfallen. 6. Ein Feuerstättenkataster könnte nicht aufgebaut werden und den Herstellern würde die Rückverfolgbarkeit fehlerhafter Produkte erschwert werden.

7 Brandschutz Brandschutz und Sicherheit- Damit nichts passiert! Das Schornsteinfegerhandwerk betreut in Baden-Württemberg jährlich ca. 2,1 Mio. Gebäude. Durchschnittlich werden pro Jahr bei der Ausführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeit sowie der Feuerstättenschau Mängel an bestehenden Feuerungsanlagen durch die Tätigkeit des Schornsteinfegers behoben. Bei neu errichteten oder wesentlich geänderten Anlagen werden ca Mängel behoben bzw. abgestellt. Bei bestehenden Lüftungsanlagen werden im Jahr rund Mängel behoben bzw. abgestellt. Bei neuen bzw. wesentlich geänderten Anlagen werden über Mängel behoben bzw. abgestellt.

8 Umweltschutz Umweltschutz- Gut für die Umwelt und Ihren Geldbeutel Das Schornsteinfegerhandwerk in Baden-Würrtemberg führt jährlich Erhebungen durch über Mängel an Feuerungsanlagen Mängel an Lüftungsanlagen CO-Messungen an Gasfeuerstätten Messung nach 1. BImSchV Emissionsmessungen an Festbrennstoffanlagen Dabei werden rund 3,0. Mio. Daten erhoben Die Daten können jederzeit länder-, regierungsbezirks- und landkreisspezifisch vorgelegt werden und geben der Politik und Wirtschaft einen genauen Überblick hinsichtlich der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung.

9 Umweltschutz Umweltschutz- Gut für die Umwelt und Ihren Geldbeutel Das Schornsteinfegerhandwerk in Baden-Württemberg überwacht jährlich 1,03 Mio. Ölheizungen Gasheizungen nach 1. BImSchV. Wenn diese Anlagen nur 1 % mehr Abgasverlust hätten, was bei fehlender Überwachung durch das Schornsteinfegerhandwerk mindestens der Fall wäre, würden: 67 Mio. Liter Heizöl mehr verbraucht werden. Das entspricht einer möglichen Beheizung von Häusern, bei einer Wohnfläche von ca.140 m² und einem Energieverbrauch von 130 kwh/m². 41 Mio. m3 Erdgas mehr verbraucht werden. Das entspricht einer möglichen Beheizung von Häusern, bei einer Wohnfläche von ca.140 m² und einem Energieverbrauch von 130 kwh/m².

10 Das Schornsteinfegerhandwerk schafft Arbeitsplätze Forschungszentrum Jülich sieht wesentliche Beschäftigungsimpulse Die Programmgruppe Systemforschung und technologische Entwicklung des Forschungszentrums Jülich unter der Leitung von Prof. Dr. Ing. M. Kleemann untersuchte kürzlich die Bedeutung umweltrelevanter Tätigkeiten für die Erhaltung und Entwicklung von Arbeitsplätzen. Dabei wurde deutlich, dass von den Aktivitäten des Schornsteinfegerhandwerks erhebliche Beschäftigungsimpulse ausgehen. Infolge der Mängelbeseitigung an Feuerstätten und Abgasanlagen sowie der Energiesparberatung ergibt sich in der Summe ein angestoßener Beschäftigungseffekt von Arbeitsplätze!! Das sind wesentlich mehr, als das Schornsteinfeger-Handwerk selbst beschäftigt. In Deutschland gibt es Schornsteinfegerbetriebe. Rund Mitarbeiter betreuen gemeinsam mit Lehrlingen über 14 Millionen Gebäude. Dabei ziehen die durchgeführten Energieberatungen nach Angaben der Wissenschaftler ein gemitteltes Investitionsvolumen von 132 Millionen Euro nach sich. Neben den Impulsen für den Arbeitsmarkt ergeben sich auch positive Folgen für die Umwelt: Zusammengefasst haben alle Aktivitäten des Schornsteinfeger dazu beigetragen, dass allein im Jahr 2002 ca Tonnen Kohlendioxid (CO²), 317 Tonnen Stickoxide und 310 Tonnen Schwefeldioxid weniger in die Atmosphäre gelangten.

11 Sicherheit Politik und Handwerk- Das schöne Gefühl vom sicheren Zuhause Das Schornsteinfegerhandwerk erwirtschaftet mit Berufsangehörigen in rund 8000 Betrieben einen Jahresumsatz von 1,3 Mrd. Handwerk betreut rund 14 Mio. Gebäude jährlich Handwerk hat über 40 Mio. Kundenkontakte Summe der Gewerbesteuer beträgt pro Jahr rund 15 Mio. Summe der Mehrwertsteuer beträgt pro Jahr rund 208 Mio. Summe der Sozialversicherungsbeiträge Meister und Geselle bei Betrieben beträgt pro Jahr rund 180 Mio. Entfall bei anderer Regelung als beliehener Unternehmer Hinweis: bundesweite Angaben.

12 Sicherheit Handwerk und der Bürger- Das schöne Gefühl vom sicheren Zuhause Bei den jährlich durchgeführten CO-Messungen an über 1,2 Mio. Gas- Feuerungsanlagen wurde im Rahmen der Abgaswegeüberprüfung bei über Anlagen eine gefährliche CO-Konzentration festgestellt. Bei Anlagen wurde eine Wartungsempfehlung durch den Schornsteinfeger ausgesprochen. Durch die sicherheiztechnische Überprüfung des Schornsteinfegers werden hierbei Leben und Gesundheit des Bürgers auf kostengünstige und zuverlässige Art und Weise bewahrt. Ein Blick in das europäische Ausland soll hier aufzeigen, welche Probleme bei Verzicht dieser Tätigkeit des Schornsteinfegers auf den Bürger zukommen werden. Frankreich: ca. 400 Tote (Überprüfung von Feuerstätten nicht ausreichend geregelt). Großbritannien: ca. 60 Tote (Überprüfung von Feuerstätten nicht ausreichend geregelt). Belgien: ca. 300 Tote (Überprüfung von Feuerstätten nicht ausreichend geregelt).

13 Beratung Doppelmessung, Nein Danke!?! Mit Rat und Tat und Zertifikat Eine Darstellung der Unterschiede der Messungen nach der 1.BImSchV durch den Schornsteinfeger und einer Wartungsmessung des Kundendienstmonteures. Kein Berufsbild für Kundendienstmonteuere (keine ausgebildete Fachkräfte) Keine Qualitätsprüfung an die Messgeräte (Eignungsprüfung, Messgeräterichtlinie) Keine Messvorschrift nach 1.BImSchV (Kernstromsuche, Messsondenhalterung) Wirtschaftliches Interesse (Kontraktionszwang) Künftige kostspielige Anforderungen an den Staat bei Abkehr des bewährten Systemes Fristgerechte Durchführung der Messungen müsste vom Staat überwacht werden. Es müsste ein Überwachungssystem eingeführt werden. Die Überwachung müsste über den Staat erfolgen. Die EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert eine Überwachung von Heizkesseln. Diese aber durch unabhängiges und qualifiziertes Fachpersonal. Einsatz technisch hochwertiger Messgeräte, welche halbjährlich durch Technische Prüfstellen kontrolliert werden. Nachweisführung durch den Staat erforderlich.

14 Ein paar Worte vorab! Energetische Engpässe, Brennstoffverteuerung, neue sicherheitstechnische Belange von Feuerungsanlagen sowie Deutschland als Unterzeichner des Kyoto - Protokolls haben schon vor Jahren dem Schornsteinfegerhandwerk den Weg, sich für die Zukunft neu aufzustellen, sehr leicht gemacht. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Schornsteinfegerhandwerk ist ganz auf die Staatsziele, Schutz des Bürgers vor Schaden, Brandschutz und zum Erhalt volkswirtschaftlicher Ressourcen und Produktionsfaktoren sowie rücksichtsvollem Umgang mit endlichen Energien, abgestellt. Neben einer, durch persönliche Beratung unterstützter Aufklärung, helfen wir dem Feuerstättennutzer bei der Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen. Spezielle Seminare zum Umgang mit nachwachsenden Brennstoffen, sowie die Ableitungsbedingungen derer Emissionen, ergänzen den an die Zeit angepassten Qualifikationsanspruch. Das Schornsteinfegerhandwerk nimmt die dynamische Anpassung der handwerklichen Qualifikation, als volkswirtschaftlichen Auftrag, sehr ernst. Brandschutz Sicherheit Umweltschutz Beratung Wir sorgen für ein sicheres Zuhause und eine intakte Umwelt

15 Europäischer Vergleich Kohlenmonoxidvergiftungen innerhalb Europas Das statistische Bundesamt weist für Deutschland gesondert keine Kohlenmonoxidtote durch Feuerstätten in ihrer Statistik aus. Der Grund dafür sind die geringen Opferzahlen aus kontrolliertem Feuer, so dass tatsächliche Opfer nicht eindeutig zugewiesen werden können. Die absoluten Zahlen belaufen sich auf: 1998 = 9; 1999 = 3 und 2000 = 1. Die belgische Botschaft antwortete auf die Frage ob es in Belgien Kohlenmonoxidopfer durch Feuerstätten gibt: Zitat... in Belgien gibt es jährlich etwa 150 Opfer durch Kohlenmonoxidvergiftung zu beklagen. Die Ursache ist zurückzuführen auf Schornsteine, die nicht regelmäßig gefegt werden, auf schlecht gewartete Öfen oder Brenner oder auf eine unzureichende Belüftung von beheizten Räumen. Ein ähnliches Bild zeigt sich in Großbritannien. Die britische Botschaft in Berlin zeigt auf: Zitat...von 1989 bis 1998 gab es 533 Todesfälle von Kohlenmonoxidvergiftungen durch Beheizungsgeräte im vereinten Königreich. Als Ursache sind zu nennen, unzulängliche Belüftung der Aufstellräume, verstopfte oder undichte Rauchabzüge bzw. schlecht gewartete Schornsteine, fehlerhafte bzw. defekte Heizungsanlagen. Weiter werden die Opferzahlen detailliert nach Brennstoffen aufgeschlüsselt: Erdgase 55 %; Festbrennstoffe 19 %; Flüssiggase 4 %; Öl/Paraffine 3 %; nicht bekannt 19 %. Ralph Willing aus dem Elsass zeigte anlässlich der Delegiertenversammlung des Schweizer Kaminfegerverbandes gravierende Probleme mit Kohlenmonoxidvergiftungen in Frankreich auf. Er stellte dar, dass in Frankreich jedes Jahr mehr als 400 Tote und Opfer in Folge auf Kohlenmonoxidvergiftungen zu beklagen sind.

16 Nach Auskunft des Ministeriums für Arbeit und Solidarität sind bei den Kohlenmonoxidvergiftungen 65 % aller Vergiftungen Feuerstätten insbesondere Gasgeräte verantwortlich. Hauptgründe der Unfälle sind starke Verschmutzungen der Abgasanlagen sowie der Feuerstätten; schlecht gewartete Feuerstätten; fehlende Lüftung innerhalb der Aufstellräume der Feuerstätten und schlechte Zustände der Abgasrohre inklusive der Anschlüsse an die senkrechte Abgasanlage.

17 Abschrift aus Schweizer Kaminfeger Ausgabe 4/2001 Transparenz und Effizienz Kaminfegertarife und das Kaminfegermonopol oder was hat der Preisüberwacher mit dem Glück der Kaminfeger zu tun? Werner Marti, Nationalrat und Preisüberwacher Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 9. Juni 2001 in Näfels ging Werner Marti auf drei Punkte ein und legte dazu seine Meinung dar: Kaminfegermonopol, Funktion und Tätigkeit des Preisüberwachers in diesem Bereich und einige Zukunfstbetrachtungen. Wir bringen das bemerkenswerte Referat in leicht bearbeiteter Fassung. Ihnen ist insbesondere auch als Konsequent die Analyse, wonach die Schweiz ein Hochpreisland ist, bekannt. Wenn man nach den Gründen für diese Hochpreisinsel fragt, erhält man vielfach zur Antwort, dass die Schweiz ein Hochpreisland sei, weil wir in der Schweiz nach wie vor am stärksten karellisiert sind. Auf die Frage, welche Kartelle da gemeint sind, wird am häufigsten das Bücherkartell und das Kaminfegermonopol erwähnt. So richtig die erste Aussage ist, so fehlerhaft ist die zweite und damit der daraus resultierende Kurzschluss. Politische Ausgangslage Der Mehrzahl der Kantone der Schweiz kennt nach wie vor das Kaminfegermonopol. Ob sich die Aufrechterhaltung dieses Monopols weiterhin rechtfertigt, ist eine Frage, die insbesondere in den letzten Jahren politisch intensiv diskutiert wurde. Zu dieser politischen Frage will ich mich als Preisüberwacher nicht äussern. Ich stelle lediglich fest, dass im Rahmen der Liberalisierungs- und Deregulierungsoffensive, als erstes mögliches Objekt die Aufhebung des Kaminfegermonopols zur Diskussion gestellt wurde. Ich möchte an dieser offen lassen, ob mit dieser Massnahme die wirtschaftliche Entwicklung auf kantonaler Ebene entscheidend beeinflusst werden konnte, oder ob es hier nur um politischen Aktivismus ging.

18 Monopol mit besseren Resultaten Persönlich habe ich als Preisüberwacher wie auch als Politiker ein entspanntes Verhältnis zur Frage des Marktes. Für mich ist der Markt ein wirksames Mittel zur Verteilung von Gütern und Dienstleistungen; er ist aber nicht das einzige Mittel. Es gibt Fälle, in denen im Rahmen eines Monopols bessere und für den Konsumenten günstigere Resultate erzielt werden können. Dies hat mein Vorgänger als Preisüberwacher, der heutige Bundesrat Josef Deiss, anhand des Gebäudever-sicherungsmonopol dargelegt. Ökonomische Aspekte Wenn man am Kaminfegermonopol festhalten will, muss man dafür gute Gründe vorbringen können. Die Frage ist, ob es solche gibt. Ich meine ja. Technisch gesehen besteht ein öffentliches Interesse daran, das wir sowohl eine funktionierende Brandschutzkontrolle als auch eine wirksame Überwachung der Luftreinhaltung haben. Diese Kontrollen können im Kaminfegermonopol durch die Kaminfeger günstig und flächendeckend ausgeübt werden. Es gibt aber auch ökonomische Aspekte, die das Monopol rechtfertigen. Insbesondere in schwach besiedelten und ländlichen Gegenden lassen sich durch das Monopol die Abläufe optimieren und damit auch kostengünstiger gestalten. Wenn ich für einen Handwerker in der Regel Wegpauschalen bezahlen muss, die das Reinigen des Kamins bereits übersteigt, so kann damit aufgezeigt werden, dass das Monopol zu kostengünstigeren Lösungen führen kann. Das Monopol hat auch den Vorteil, dass den Leistungserbringern keine oder nur geringe Akquisitions- oder Werbekosten anfallen, Kosten, die der Konsument damit auch nicht tragen muss. Aus meiner Sicht besteht sowohl ein öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung dieses kantonalen und kommunalen Monopols, welches sich auch ökonomisch rechtfertigen lässt. Kehrseite der Medaille Dieses Monopol hat natürlich seine Kehrseite. Die besteht darin, dass die Preise, die erhoben werden, nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs

19 sind und so der Kontrolle der Preisüberwachung unterstehen. Damit ist die Zuständigkeit des Preisüberwachers gegeben. Die Praxis der Preisüberwachung in der Vergangenheit zu diesem Thema ist Ihnen bestens bekannt. In meiner Amtszeit musste ich mich bisher nicht sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigen. In die Amtszeit meines Vorgängers fiel als größeres Projekt die Genehmigung des VKF-Tarifes, welcher am 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist. Wie Sie aus diesem Verfahren wissen, stellte das Vorgehen der Preisüberwachung nicht einfach ein Diktat dar, vielmehr überprüften und analysierten wir damals die Grundlagen, die uns von Seiten des SKMV präsentiert worden sind und machten allfällige Korrekturen. Elemente der Preisüberwachung Aus Sicht der Preisüberwachung sind drei Punkte bei diesem Tarif von besonderer Bedeutung: Der VKF-Tarif basiert auf festgelegten Vorgabezeiten. Die Vorgabezeiten sind von der Preisüberwachung nicht überprüft worden. Die Genehmigung des Tarifes erfolgte unter der Voraussetzung, dass die Vorgabezeiten stimmen und eingehalten werden. Wer die Vorgabezeiten nicht einhält, hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf eine entsprechende tarifgemässe Entschädigung. Der VKF-Tarif ist ein Höchstarif. Es ist also verboten, günstiger zu arbeiten. Erklärungsbedarf ist dann aber vorhanden, wenn dieser Tarif überschritten wird. Keine automatische Teuerungsanpassung, allgemeine Indexklauseln können nicht akzeptiert werden. Wen infolge der allgemeinen Teuerung die bestehenden Tarife anzupassen sind, ist eine Überprüfung vorzunehmen. Man kann sich vorstellen, dass infolge der allgemeinen Teuerung einzelne Elemente teurer, andere aber auch günstiger werden, weil diese effizienter und damit kostengünstiger ausgeführt werden. Damit leben Aus meiner persönliche Sicht und auch aus Sicht der Preisüberwachung macht die Regelung des Kaminfegermonopols wie wir es heute haben, Sinn. Grundsätzlich kann ich feststellen, und dies möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen: Mit diesem System, wie wir es heute haben, können wir gut leben.

20 Mängel an Feuerungs- und Dunstabzugsanlagen Feuerungsanlagen (Feuerstätte, Verbindungsstück, Schornstein oder Abgasleitung) und Dunstabzugsanlagen sind mit dem vorbeugenden Brandschutz eng verbunden. Die Betriebs- und Brandsicherheit müssen jederzeit gewährleistet sein. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsund Dunstabzugsanlagen unabhängig, neutral und fachkundig regelmäßig überprüft werden. Diese Überprüfung sind für den Schutz von Leib und Leben unverzichtbar. Alljährlich führt das Schornsteinfegerhandwerk in ungefähr 2,1 Mio. Gebäuden wiederkehrende Kehr- und Überprüfungsarbeiten sowie die Feuerstättenschau durch. Insbesondere bei der Feuerstättenschau werden alljährlich fast Mängel (betriebs- und brandsicherheitstechnischer Art) an bestehenden Feuerungs- und Dunstabzugsanlagen festgestellt. Bei Prüfungen und Begutachtungen nach den einzelnen Landesbauordnungen werden an neugebauten Feuerungsanlagen alljährlich mehr als Mängel und an wesentlich geänderten Anlagen etwa Mängel festgestellt. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Einzelmängel, nicht um die Anzahl der bemängelten Feuerungs- und Dunstabzugsanlagen. Nicht erfasst sind die Mängel, die noch nicht unmittelbar zu Gefahren führten und die den Eigentümern mündlich mitgeteilt wurden. Die nachfolgende Bilddokumentation stellt nur einen kleinen Einblick in die Problematik dar. Die aufgeführten Mängel wurden ausschließlich im Gebäudebestand festgestellt. Die Anlagen wurden überwiegend durch Fachunternehmer errichtet oder verändert. In einigen Fällen scheuten sich aber auch Bauherren, Betreiber bzw. Schwarzarbeiter nicht, selbst Hand anzulegen und die Anlagen in Eigenregie zu errichten bzw. zu betreiben.

21 Gerade diese Tatsachen machen deutlich, dass die Überprüfungstätigkeiten hinsichtlich der Betriebs- und Brandsicherheit durch das unabhängige, neutral und fachkundige Schornsteinfegerhandwerk von entscheidender Bedeutung sind. Insbesondere bei neuen und modernen Anlagen werden Herstellhinweise, Einbauvorschriften des Deutschen Institutes für Bautechnik und sicherheitstechnische Anforderungen häufig nicht beachtet. Die Folgen hiervon sind unweigerlich Gefahren im Bereich der Brand- und Betriebssicherheit. Aber auch der Umweltschutz und die Energieeinsparung werden dadurch beeinträchtigt. Zum Schutze der Bauherren und Betreiber von Feuerungs- und Dunstabzugsanlagen kann das Schornsteinfegerhandwerk beratend und informierend dazu beitragen, dass große Schäden durch Baufehler verhindert und unnötige Kosten vermieden werden. Der Gesamtverband deutscher Versicherer (GDV) begrüßt das derzeit praktizierte System einer unabhängigen Kontrolle durch das Schornsteinfegerhandwerk, das am besten dazu geeignet ist, Sach- und Umweltschäden durch Feuerungs- und Dunstabzugsanlagen zu vermeiden und damit auch das Prämienniveau für die Gebäudeversicherung zu senken. Aber vor allen Dingen das menschliche Leid, das durch Personenschäden hervorgerufen wird, zu vermindern.

22 Bei der Kehrarbeit entdeckt Ein Schornstein bietet sich für Heimwerker als Kabelschacht an. So kann das Antennenkabel ohne großen Aufwand über mehrere Etagen bis zur betreffenden Wohnung geführt werden. Wer prüft hierbei, ob an diesen Schornstein Feuerstätten angeschlossen sind. Bei der Schlussabnahme entdeckt Es war nur ein Schornstein errichtet worden, es sollten aber in dem Doppelhaus zwei Gasfeuerstätten installiert werden. So kam es zu dieser Installation, die die Betriebssicherheit der Feuerstätten in Frage stellt. Mögliche Gefahr: Bei gleichzeitigem Betrieb Abgasaustritt und CO-Vergiftung.

23 Weitere mögliche Gefahr: Abgasaustritt und somit Vergiftungsgefahr Bei der Überprüfung entdeckt: Durch einen verschmutzten Wärmetäuscher wurden die Abgase durch die Zünd- und Kontrollöffnung abgeleitet. Auch im Bereich der Strömungssicherung sind bereits Schmauchspuren zu erkennen. Hier wäre es in kürzester Zeit unweigerlich zu einem Schadensbrand gekommen. Korrodierte Strömungssicherung Wegen ständigem Abgasaustritt wurde die Gasfeuerstätte demontiert. Jetzt wurde die Ursache (durchgerostete Strömungssicherung) des Abgasaustritts sichtbar. Der verrostete Teil des Abgasrohres war in einer Wanddurchführung.

24 Abgasleitung im Schacht Fehlende Dichtringe ließen diesen Hobbybastler zum Klebeband greifen. Das Klebeband ist nicht Kondensatbeständig Gefahr: Abgasaustritt und Vergiftungsgefahr Durch Kondensataustritt Schädigung des Mauerwerks. Verkleidung einer Abgasleitung Der Spitzboden wurde für die heranwachsende Tochter ausgebaut. Die störende Abgasleitung wurde mit Hartfaserplatten verkleidet. Der Schacht wurde zugleich für die Verlegung der Elektroleitungen genutzt. Gefahr: Durch Temperatureinwirkung Brandgefahr. Abschmelzung der Isolierung von den E-Leitung, Stromschlag.

25 Bei der Rohbauzustandsbesichtigung entdeckt Mehrschaliger Schornstein Weil der Deckendurchbruch nicht richtig hergestellt wurde, musste der Mehrschalenschornstein den Gegebenheiten angepasst werden. Schornsteinqualität von F 90 nicht mehr gegeben. Hinterlüftung ist unterbrochen, somit als feuchteunempfindlicher Schornstein nicht mehr zu verwenden. Durch Kältebrücke Schornsteindurchfeuchtung möglich und somit Schädigung des Mauerwerks.

26 Bei der Überprüfung bemerkt Abgasaustritt an der Strömungssicherung führten bei der Ursachenforschung zu diesem Mangel. Gefahr: Abgasaustritt und Vergiftungsgefahr Bei der Überprüfung enteckt Wespennest verlegt Schornsteinquerschnitt Ein Wespennest, dass den Schornsteinquerschnitt verlegt, ist weit weniger wie ein Vogelnest im Schornstein anzutreffen. Gefahr: Abgasaustritt und Vergiftungsgefahr!!

27 Gefahr: Fettbrand in der Anlage durch Flammenüberschlag Bei der Überprüfung entdeckt Verschmutzte Fettfilter Bei dieser gewerblichen Dunstanzugsanlage waren die Fettfilter seit längerer Zeit nicht gewechselt worden!! Aus der Fortluftführung der Dunstabzugsanlage tropfte ebenfalls Fett heraus. Ein Hinweis darauf, dass die Fettfilter bei Küchenbetrieb herausgenommen wurden. Erhöhte Brandgefahr!!

28

BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - ZENTRALINNUNGSVERBAND (ZIV) -

BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - ZENTRALINNUNGSVERBAND (ZIV) - BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - ZENTRALINNUNGSVERBAND (ZIV) - ERHEBUNGEN DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS FÜR 2006 Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks in der Besrepublik Deutschland für

Mehr

Zum Glück gibt s den Schornsteinfeger!

Zum Glück gibt s den Schornsteinfeger! Zum Glück gibt s den Schornsteinfeger! Auf einen Blick: Die Vorteile für Sie und Ihre Umwelt Der Schornsteinfeger ist Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte. Für ein sicheres Zuhause Er handelt

Mehr

Für ein sicheres Zuhause Für eine intakte Umwelt

Für ein sicheres Zuhause Für eine intakte Umwelt Für ein sicheres Zuhause Für eine intakte Umwelt Damit das nicht passiert! Alte Öfen und Feuerstätten sind (fast) passee doch Brände gibt es immer noch. Wie erschreckend sind die Bilder von verheerenden

Mehr

Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen

Mehr

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2008

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2008 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2008 Jahr 2008 inhalt 1. Einleitung... Seite 3 2. Mängel an Feuerungsanlagen... Seite

Mehr

Der Schornsteinfeger. Ihr Sicherheits-, Energieexperte. BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Zentralinnungsverband (ZIV)

Der Schornsteinfeger. Ihr Sicherheits-, Energieexperte. BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Zentralinnungsverband (ZIV) Der Schornsteinfeger Das Schornsteinfegerhandwerk hat sich als erstes Gesamthandwerk der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) unterworfen. Von

Mehr

Schornsteinfegerhandwerk. Rheinland-Pfalz. Bundesland. Rheinland-Pfalz

Schornsteinfegerhandwerk. Rheinland-Pfalz. Bundesland. Rheinland-Pfalz Schornsteinfegerhandwerk Rheinland-Pfalz 2011 Bundesland Rheinland-Pfalz 2011 1 Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks im Bundesland Rheinland-Pfalz für das Jahr 2010 2011 Herausgeber: Landesinnungsverband

Mehr

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2016

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2016 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2016 Jahr 2016 INHALT 1. Einleitung... Seite 3 2. Öl- und Gasfeuerungsanlagen... Seite

Mehr

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2012

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2012 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2012 Jahr 2012 inhalt 1. Einleitung... Seite 3 2. Mängel an Feuerungsanlagen... Seite

Mehr

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2010

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2010 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2010 Jahr 2010 inhalt 1. Einleitung... Seite 3 2. Mängel an Feuerungsanlagen... Seite

Mehr

Und Du? Ich werde Schornsteinfeger!

Und Du? Ich werde Schornsteinfeger! Und Du? Ich werde Schornsteinfeger! Möchtest Du aktiv etwas zum Umweltschutz beitragen? Bist Du offen und kontaktfreudig? Interessierst Du Dich für Technik? Bist Du schwindelfrei? Dann stell Dich bei uns

Mehr

Umsetzung Rahmenlehrplan Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger - für eine innovative (Berufs) - Zukunfts - Gestaltung

Umsetzung Rahmenlehrplan Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger - für eine innovative (Berufs) - Zukunfts - Gestaltung Umsetzung Rahmenlehrplan Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger - für eine innovative (Berufs) - Zukunfts - Gestaltung Seite 1 Die Neuordnung aus Sicht des Berufstandes Warum eine neue Ausbildungsverordnung?

Mehr

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2013

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2013 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2013 Jahr 2013 inhalt 1. Einleitung... Seite 3 2. Mängel an Feuerungsanlagen... Seite

Mehr

Sicherheit. Wettbewerb! duldet. keinen. Eine Information des Bundesverbandes. des Schornsteinfegerhandwerks. Stand: 23. Feb 2005

Sicherheit. Wettbewerb! duldet. keinen. Eine Information des Bundesverbandes. des Schornsteinfegerhandwerks. Stand: 23. Feb 2005 Sicherheit duldet Bunverban keinen Wettbewerb! 1 Brauchen wir heute eigentlich noch den Schornsteinfeger? Bunverban 2 Wozu Betriebs- und Brandsicherheit es brennt doch nicht mehr? Bunverban Jährlich registrieren

Mehr

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2015

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2015 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2015 Jahr 2015 inhalt 1. Einleitung... Seite 3 2. Mängel an Feuerungsanlagen... Seite

Mehr

Der Schornsteinfeger. Ich werde Schornsteinfeger! Ihr Sicherheits-, experte. BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Zentralinnungsverband (ZIV)

Der Schornsteinfeger. Ich werde Schornsteinfeger! Ihr Sicherheits-, experte. BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Zentralinnungsverband (ZIV) Der Schornsteinfeger Ich werde Schornsteinfeger! Ihr Sicherheits-, Umweltund Und Energie- du? experte BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Zentralinnungsverband (ZIV) Westerwaldstraße 6 53757 Sankt

Mehr

ERHEBUNGEN DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS ZENTRALINNUNGSVERBAND (ZIV)

ERHEBUNGEN DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS ZENTRALINNUNGSVERBAND (ZIV) ERHEBUNGEN DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS 2018 BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS ZENTRALINNUNGSVERBAND (ZIV) 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Anlagenbestand in Deutschland... 4 2.1

Mehr

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2014

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2014 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2014 Jahr 2014 inhalt 1. Einleitung... Seite 3 2. Mängel an Feuerungsanlagen... Seite

Mehr

Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO) *)

Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO) *) Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO) *) Vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S.

Mehr

Gesamtzahl der Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach KÜO und 1. BlmSchV in Deutschland. 5,81 Mio. Gasheizungen. 0,517 Mio. Ölheizungen (Brennwert)

Gesamtzahl der Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach KÜO und 1. BlmSchV in Deutschland. 5,81 Mio. Gasheizungen. 0,517 Mio. Ölheizungen (Brennwert) Erhebungen des zum Anlagenbestand in Deutschland 2016 Bundesverband des Erhebungen des zum Anlagenbestand in Deutschland 2016 Ganz Deutschland ist unser Kunde Deutschlandweit betreut das Schornsteinfegerhandwerk

Mehr

Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung KÜGebO vom 1. Januar 2004

Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung KÜGebO vom 1. Januar 2004 Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung KÜGebO vom 1. Januar 2004 Inhaltverzeichnis 1 Erhebung von Gebühren 2 Gebühren für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten 3 Grundgebühr 4 Kehrgebühr 5 Überprüfungsgebühr

Mehr

(2) Die Gebühren sind nach Arbeitswerten (AW) bemessen. Das Entgelt beträgt für einen Arbeitswert 0,65 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Gebühren sind nach Arbeitswerten (AW) bemessen. Das Entgelt beträgt für einen Arbeitswert 0,65 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. - SGV.NRW. - Seite 1 7125 Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeisterinnen und Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO) vom 01.12.2000

Mehr

Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung)

Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung) Veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 51 am 18. Dezember 2003 Seite 3002 ff. Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung)

Mehr

Bezirksnummer laut Feuerstättenbescheid: Datum des Feuerstättenbescheides:

Bezirksnummer laut Feuerstättenbescheid: Datum des Feuerstättenbescheides: Bezirksnummer laut Feuerstättenbescheid: des Feuerstättenbescheides: oder nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Mehr

Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten - 9 - Anlage 2 (zu 5) Formblatt Bezirksnummer laut Feuerstättenbescheid: des Feuerstättenbescheides: Objektnummer laut Feuerstättenbescheid: Bezirksschornsteinfegermeister(in) Liegenschaft: Formblatt zum

Mehr

BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - Zentralinnungsverband (ZIV) -

BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - Zentralinnungsverband (ZIV) - PRESSE-INFO Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen Schornsteinfeger beraten rund um emissionsarmes Heizen Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen,

Mehr

letzte berücksichtigte Änderung: 3, 4 geändert, Anlage 3 neu gefasst durch Verordnung vom 10. Oktober 2016 (GVOBl. M-V S. 826).

letzte berücksichtigte Änderung: 3, 4 geändert, Anlage 3 neu gefasst durch Verordnung vom 10. Oktober 2016 (GVOBl. M-V S. 826). Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk (Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung - RÜGVO M-V) Vom 7. Dezember

Mehr

Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung

Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2011 1077 Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung Vom 14. Juni 2011 Auf Grund des

Mehr

Atlas Copco Energierückgewinnungssysteme

Atlas Copco Energierückgewinnungssysteme VERWENDEN SIE IHRE ENERGIE ZWEIMAL. Atlas Copco Energierückgewinnungssysteme Energierückgewinnung Kosteneinsparungen Leerlauf wiederverwenden komprimieren das Druckband reduzieren reduzieren Druckluft

Mehr

Anlagen, Einrichtungen und deren Benutzung Kehrpflicht Überprüfungspflicht 1. Feste Brennstoffe. viermal jährlich. dreimal jährlich.

Anlagen, Einrichtungen und deren Benutzung Kehrpflicht Überprüfungspflicht 1. Feste Brennstoffe. viermal jährlich. dreimal jährlich. Anlage 1 (zu 2) Anlagen, Einrichtungen und deren Benutzung Kehrpflicht Überprüfungspflicht 1. Feste Brennstoffe a) ganzjährig regelmäßig benutzte Feuerstätte und Heißräucheranlage b) regelmäßig in der

Mehr

Übersicht zu den relevanten Fortbildungsmaßnahmen (kein abschließender Katalog)

Übersicht zu den relevanten Fortbildungsmaßnahmen (kein abschließender Katalog) Fassung vom 26.03.2014 Übersicht zu den relevanten Fortbildungsmaßnahmen (kein abschließender Katalog) Fortbildungen Bildungsträger Zeitraum Zeitanteil 1.BImSchV-Messung an Feuerstätten - Theorie/Praxis

Mehr

Erweiterung der Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV

Erweiterung der Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV Erweiterung der Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV Stand 06. September 2013 Vorbemerkung Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.

Mehr

Erläuterung der Messbescheinigung gemäß 14 und 15-1.BImSchV

Erläuterung der Messbescheinigung gemäß 14 und 15-1.BImSchV Erläuterung der Messbescheinigung gemäß 14 und 15-1.BImSchV Form und Inhalt der Bescheinigung sind in der Anlage III der 1.BImSchV fest vorgegeben. Die Messbescheinigung wird Ihnen nach Durchführung der

Mehr

Ein Jahr freier Wettbewerb für die Schornsteinfegerarbeiten Freie Wahl des Schornsteinfegers!?

Ein Jahr freier Wettbewerb für die Schornsteinfegerarbeiten Freie Wahl des Schornsteinfegers!? Ein Jahr freier Wettbewerb für die Schornsteinfegerarbeiten Freie Wahl des Schornsteinfegers!? Seit dem 01.01.2013 befindet sich das Schornsteinfegerhandwerk nach dem vollständigen Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes

Mehr

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert:

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert: Lutz Kühl Tel.: 04332-9 87 87 Bezirksschornsteinfegermeister Fax: 04332-9 87 85 Kurze Straße 2 info@bsmkuehl.de 24800 Elsdorf-Westermühlen www.bsmkuehl.de Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert:

Mehr

Kehr- und Überprüfungsgebühren-Verordnung

Kehr- und Überprüfungsgebühren-Verordnung Kehr- und Überprüfungsgebühren-Verordnung (KÜG-VO) Vom 16. Dezember 1999 (GVBl. LSA Nr. 41/1999) zuletzt geändert am 17. Dezember 2007 (GVBl. LSA Nr. 33/2006) Aufgrund des 24 Abs. 1 des Schornsteinfegergesetzes

Mehr

Gebührenverzeichnis. Nr. Bezeichnung Anzahl der Arbeitswerte. 1 Grundgebühr für jede Begehung (Begehungsgebühr)

Gebührenverzeichnis. Nr. Bezeichnung Anzahl der Arbeitswerte. 1 Grundgebühr für jede Begehung (Begehungsgebühr) Anlage 3 (zu 6) Gebührenverzeichnis Nr. Bezeichnung Anzahl der 1 Grundgebühr für jede Begehung (Begehungsgebühr) 1.1 Grundwert je Gebäude bei Kehrungen, Überprüfungen, Emissionsmessungen, Abgaswegüberprüfungen

Mehr

Ein Projekt des: Partner: Gefördert durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Ergebnisse

Ein Projekt des: Partner: Gefördert durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Ergebnisse Ein Projekt des: Partner: Gefördert durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Heizungspumpencheck Ergebnisse Ein gemeinsames Projekt des BUND Landesverband Baden-Württemberg e.v. und dem

Mehr

Zusammenfassung der Studie Optimus Optimierung von Heizanlagen unter Berücksichtigung der Contracting-relevanten Fakten

Zusammenfassung der Studie Optimus Optimierung von Heizanlagen unter Berücksichtigung der Contracting-relevanten Fakten Zusammenfassung der Studie Optimus Optimierung von Heizanlagen unter Berücksichtigung der Contracting-relevanten Fakten Autoren: Dr.-Ing. Kati Jagnow Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff Verband für Wärmelieferung

Mehr

INformationen Ihres Schornsteinfegers

INformationen Ihres Schornsteinfegers INformationen Ihres Schornsteinfegers Sehr geehrte/r Frau/Herr... wie Sie bereits der Tagespresse entnehmen konnten, ist seit kurzem das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz

Mehr

Aufhebung des Kaminfegermonopols und Anpassungen bei der Feuerwehrersatzabgabe: Entwürfe zweier Änderungen des Gesetzes über den Feuerschutz;

Aufhebung des Kaminfegermonopols und Anpassungen bei der Feuerwehrersatzabgabe: Entwürfe zweier Änderungen des Gesetzes über den Feuerschutz; Justiz- und Sicherheitsdepartement Rechtsdienst Postfach 3768 6002 Luzern Luzern, 13. Juni 2017 RU Aufhebung des Kaminfegermonopols und Anpassungen bei der Feuerwehrersatzabgabe: Entwürfe zweier Änderungen

Mehr

Aufhebung des Kaminfegermonopols und Anpassungen bei der Feuerwehrersatzabgabe: Entwürfe zweier Änderungen des Gesetzes über den Feuerschutz;

Aufhebung des Kaminfegermonopols und Anpassungen bei der Feuerwehrersatzabgabe: Entwürfe zweier Änderungen des Gesetzes über den Feuerschutz; Justiz- und Sicherheitsdepartement Rechtsdienst Postfach 3768 6002 Luzern Luzern, 13. Juni 2017 RU Aufhebung des Kaminfegermonopols und Anpassungen bei der Feuerwehrersatzabgabe: Entwürfe zweier Änderungen

Mehr

Anwendungen. der Thermografie im Facility- Management.

Anwendungen. der Thermografie im Facility- Management. 5 Anwendungen der Thermografie im Facility- Management. Undichtigkeiten, hohe Übergangswiderstände und andere Auffälligkeiten haben eine Temperaturveränderung zur Folge und lassen sich mithilfe des bildgebenden

Mehr

Schornsteinfegerbetrieb Kuntke. Preisverzeichnis. für allgemeine (nichthoheitliche) Schornsteinfegerarbeiten

Schornsteinfegerbetrieb Kuntke. Preisverzeichnis. für allgemeine (nichthoheitliche) Schornsteinfegerarbeiten Schornsteinfegerbetrieb Kuntke Preisverzeichnis für allgemeine (nichthoheitliche) Schornsteinfegerarbeiten Stand 01.01.2010 in Anlehnung an die KÜO 2009 Das Verzeichnis entspricht weitgehend der Anlage

Mehr

Datum: 25. Juni Fundstelle: BGBl I 1984, 771. Ein Service der juris GmbH - - Seite 1. Textnachweis ab:

Datum: 25. Juni Fundstelle: BGBl I 1984, 771. Ein Service der juris GmbH -  - Seite 1. Textnachweis ab: Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schornsteinfeger-Handwerk

Mehr

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-

Mehr

energieeffizient Auf neuen Wegen handeln. Energieeffizienz

energieeffizient Auf neuen Wegen handeln. Energieeffizienz Ziele 16 Alles eine Frage der Lösung 17 Die neue Mieter-Kommunikationsplattform 18 Beispiele aus der Praxis 20 Verbrauch der 4 Liegenschaften mit Energiemonitoring-System (EMS) 21 Auf neuen Wegen energieeffizient

Mehr

Gebührentabelle. Anzahl der Arbeitswerte. Bezeichnung

Gebührentabelle. Anzahl der Arbeitswerte. Bezeichnung Gebührentabelle Nr. Bezeichnung 1 Grundgebühr für jede Begehung (Begehungsgebühr) 1.1 Grundwert je Gebäude bei Kehrungen, Überprüfungen, Emissionsmessungen, Abgaswegüberprüfungen und Feuerstättenschauen

Mehr

Kommt morgen der Schornsteinfeger?

Kommt morgen der Schornsteinfeger? Kommt morgen der Schornsteinfeger? Eine Informationsbroschüre der Schornsteinfeger-Innung in Berlin für Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentümer Vorwort Diese Informationsbroschüre richtet sich an alle

Mehr

Was Hausbesitzer und Liegenschaftsverwalter darüber wissen müssen

Was Hausbesitzer und Liegenschaftsverwalter darüber wissen müssen Wichtige Informationen zur LRV Luftreinhalte-Verordnung Was Hausbesitzer und Liegenschaftsverwalter darüber wissen müssen Vorschriften/Normen LRV Allgemeines Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) umschreibt

Mehr

Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk

Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk (Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung RÜGVO M-V) Vom 7.Dezember

Mehr

Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden

Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden 786. Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden Vom 8. September 99 (Stand. September 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf [[ 7 Absatz c der Verfassung des

Mehr

Liberalisierte Feuerungskontrolle. Ab 1. Juli 2018

Liberalisierte Feuerungskontrolle. Ab 1. Juli 2018 Liberalisierte Feuerungskontrolle Ab 1. Juli 2018 Infoveranstaltung 2018 23. Februar 2018 Folie 1 Gründe für die Liberalisierung Aufhebung des Kaminfegermonopols per 01.01.2018 Doppelspurigkeiten bei Unterhalt

Mehr

Freier Wettbewerb für die Schornsteinfegerarbeiten Informationen zum Schornsteinfegerrecht

Freier Wettbewerb für die Schornsteinfegerarbeiten Informationen zum Schornsteinfegerrecht Freier Wettbewerb für die Schornsteinfegerarbeiten Informationen zum Schornsteinfegerrecht Seit dem 01.01.2013 befindet sich das Schornsteinfegerhandwerk nach dem vollständigen Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes

Mehr

Zusammengefasste Gebührenordnung für die Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung)

Zusammengefasste Gebührenordnung für die Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung) Zusammengefasste Gebührenordnung für die Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung) Vom 2.Dezember.2002 und vom 19. Dezember 2003 und vom 19. Dezember 2005 Aufgrund des 24 Abs.1

Mehr

Energetisches Sanieren in Gewerbebetrieben

Energetisches Sanieren in Gewerbebetrieben Energie sparen - Geld sparen - Wettbewerbsvorteile sichern - Umwelt schützen Bernd Metzig Innovative Projekte Energetisches Sanieren in Gewerbebetrieben Neutrale Koordinierungsstelle Gebäudeenergieberatung

Mehr

Diese Unterlage wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Sektion III ausgearbeitet und ist zur Verwendung in der

Diese Unterlage wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Sektion III ausgearbeitet und ist zur Verwendung in der Diese Unterlage wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Sektion III ausgearbeitet und ist zur Verwendung in der Bundesverwaltung bestimmt INHALT Allgemeines 1 Energiestatistik -

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober o. Univ.Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Friedrich Schneider Institut für Volkswirtschaftslehre, JKU Linz 27. Februar 2014 Büro LR Anschober,

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 April 2010

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 April 2010 Informationsblatt Nr. 22 April 2010 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1. Zielsetzung Zum 22.

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011 Informationsblatt Nr. 22 März 2011 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1 Zielsetzung Zum 22. März

Mehr

Energiebericht Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude. Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft

Energiebericht Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude. Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft Energiebericht 2017 Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung 3 2 Gesamtentwicklung bei Verbrauch und Kosten 3

Mehr

Gesamtzahl der Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach KÜO und 1. BlmSchV in Deutschland. 5 Mio. Ölheizungen (Heizwert) 0,6 Mio. Ölheizungen.

Gesamtzahl der Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach KÜO und 1. BlmSchV in Deutschland. 5 Mio. Ölheizungen (Heizwert) 0,6 Mio. Ölheizungen. Erhebungen des zum Anlagenbestand in Deutschland 2017 Bundesverband des Erhebungen des zum Anlagenbestand in Deutschland 2017 Ganz Deutschland ist unser Kunde Deutschlandweit betreut das Schornsteinfegerhandwerk

Mehr

Periodische Sicherheitskontrollen. und -installationen für Erdgas

Periodische Sicherheitskontrollen. und -installationen für Erdgas Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Periodische Sicherheitskontrollen von Gasapparaten und -installationen für Erdgas Weisung vom 1. September 2005 20.4 Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Optimierung der Heizungsanlage

Optimierung der Heizungsanlage Optimierung der Heizungsanlage Aktionswoche 16.-24.November Rheda - Wiedenbrück Warum die Heizung optimieren? Die Heizkosten sind deutlich angestiegen und werden voraussichtlich weiter steigen. Das rückt

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN FEUERUNGSREGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN FEUERUNGSREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN FEUERUNGSREGLEMENT Reglement über die Organisation und Durchführung der Kontrolle von Feuerungsanlagen (Feuerungskontrolle) Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Härkingen

Mehr

Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirkskaminkehrermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO)

Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirkskaminkehrermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO) Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirkskaminkehrermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGebO) Vom 1.1.1993 mit Einarbeitung der neunten Verordnung zu Änderung der Kehrund Überprüfungsordnung

Mehr

5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres

5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres 5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf

Mehr

Klimaschutz-Teilkonzept für den Ilzer-Land e.v.

Klimaschutz-Teilkonzept für den Ilzer-Land e.v. Klimaschutz-Teilkonzept für den Ilzer-Land e.v. Gemeinde Ringelai Dieses Projekt wird gefördert durch: Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für ausgewählte kommunale Nichtwohngebäude Erstellt durch: Zusammenfassung

Mehr

Informationsveranstaltung Nr. 26/2015 Umsetzung 1. BImSchV

Informationsveranstaltung Nr. 26/2015 Umsetzung 1. BImSchV 1. rechtliche Stellung des Schornsteinfegers nach: Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) 26.11.2008 / 01.04.2015 Thüringer Bauordnung (ThürBO) 13.03.2014 2. Erfahrungen aus der Praxis Feuerungsanlagen

Mehr

Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO)

Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO) Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO) RRB vom 8. November 98 (Stand. September 008) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel des Bundesgesetzes über den Umweltschutz

Mehr

Kohlenmonoxid - die unsichtbare Gefahr Eine Kurzinformation des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks

Kohlenmonoxid - die unsichtbare Gefahr Eine Kurzinformation des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) 27 04 NEWSLETTER 04/2018 Kohlenmonoxid - die unsichtbare Gefahr Eine Kurzinformation des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks

Mehr

Befragung STEIERMARK Heizen mit Kaminund Kachelöfen

Befragung STEIERMARK Heizen mit Kaminund Kachelöfen Befragung STEIERMARK Heizen mit Kaminund Kachelöfen Heizen mit Kamin- und Kachelöfen 2 RAUCHFÄNGE IM gemeinnützigen WOHNBAU Argumentarium in Stichworten: p Laut einer aktuellen Studie in Wien (Stichprobe

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG REGLEMENT ÜBER DIE KONTROLLE DER OELFEUERUNGEN VOM 17. DEZEMBER 1986 2 Reglement über die Kontrolle der Oelfeuerungen Die Einwohnergemeinde-Versammlung, gestützt auf 46 des

Mehr

Klimaschutz-Teilkonzept für den Ilzer-Land e.v.

Klimaschutz-Teilkonzept für den Ilzer-Land e.v. Klimaschutz-Teilkonzept für den Ilzer-Land e.v. Gemeinde Fürsteneck Dieses Projekt wird gefördert durch: Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für ausgewählte kommunale Nichtwohngebäude Erstellt durch:

Mehr

Allein in Deutschland sind noch rund zwei Millionen Heizungsanlagen in Betrieb, die älter

Allein in Deutschland sind noch rund zwei Millionen Heizungsanlagen in Betrieb, die älter Öl-Brennwertkessel Mit einem Öl-Brennwertkessel leisten Sie dank seiner Effizienz und des unschlagbar hohen Wirkungsgrads von 97% bei der Umwandlung von Heizöl in Wärme einen aktiven Beitrag zum Klima-

Mehr

Erfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern

Erfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern Erfahrungen der DQS GmbH bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern 2004-11-24, Seite 1 Normensituation Medizinprodukte DIN EN ISO 9001:94 DIN EN ISO 9001:2000 DIN EN 46001/2:1996 DIN EN ISO

Mehr

Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 631 (A) März 2012

Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 631 (A) März 2012 Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 631 (A) März 2012 Installation von gewerblichen Gasgeräten in Anlagen für Bäckerei und Konditorei, Fleischerei, Gastronomie und Küche, Räucherei, Reifung,

Mehr

Statistisches Bundesamt Deutschland

Statistisches Bundesamt Deutschland Engagement deutscher Unternehmen im Ausland Unternehmen verlagern zunehmend wirtschaftliche Tätigkeiten ins Ausland. Gesicherte Informationen zu diesem Globalisierungsphänomen und über die Auswirkungen

Mehr

Entwicklung einer Nahwärmeversorgung im Oberdorf Planung einer günstigen und nachhaltigen Wärmeversorgung

Entwicklung einer Nahwärmeversorgung im Oberdorf Planung einer günstigen und nachhaltigen Wärmeversorgung Entwicklung einer Nahwärmeversorgung im Oberdorf Planung einer günstigen und nachhaltigen Wärmeversorgung Eine Information der Gemeinde Teningen und endura kommunal Für Klimaschutz und gegen steigende

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010 Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1. Zielsetzung Zum 22. März

Mehr

e&u energiebüro gmbh CO 2 -Bilanz Bocholt 2015

e&u energiebüro gmbh CO 2 -Bilanz Bocholt 2015 e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr. 3 33602 Bielefeld Telefon: 0521/17 31 44 Fax: 0521/17 32 94 E-Mail: info@eundu-online.de Internet: eundu-online.de CO 2 -Bilanz Bocholt 2015 Bielefeld, den 15.5.2017

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011 Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche

Mehr

Überbetriebliche Lehrgänge Gesamtübersicht mit Bezug zur SchfAusbV und zum Rahmenlehrplan

Überbetriebliche Lehrgänge Gesamtübersicht mit Bezug zur SchfAusbV und zum Rahmenlehrplan Überbetriebliche Lehrgänge Gesamtübersicht mit Bezug zur SchfAusbV und zum Rahmenlehrplan Bezeichnung Thema Dauer Bezug zur SchfAusbV G-SCHO1/12 Betriebs- und Brandsicherheit 1 Woche 3 a 3 Brandschutz-

Mehr

ENERGIEEFFIZIENZ IM KRANKENHAUS

ENERGIEEFFIZIENZ IM KRANKENHAUS TENAG GmbH 0611 / 262 395-0 0611 / 262 395-99 @ info@tenag.de ENERGIEEFFIZIENZ IM KRANKENHAUS MIT UNSEREN ERFAHRUNGEN ENERGIEKOSTEN SENKEN www.tenag.de EFFIZIENZ In der Regel stellen die Energiekosten

Mehr

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und

Mehr

Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis

Erfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Westerwaldstraße 6 53757 Sankt Augustin Tel. (02241) 3407-0 Fax (02241) 3407-10 E-Mail: ziv@schornsteinfeger.de www.schornsteinfeger.de Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mehr

Richtlinie über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance)

Richtlinie über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance) .0.6 Richtlinie über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance) vom.06.06 (Fassung in Kraft getreten am 0.0.07) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Verfassung

Mehr

Vollzugsanweisung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2010 der Stadt Winterthur

Vollzugsanweisung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2010 der Stadt Winterthur Vollzugsanweisung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2010 der Stadt Winterthur vom 24. August 2011 1/7 1. Feuerungen...3 1.1 Holzfeuerungskontrolle bei Holzfeuerungen 70kW... 3 1 Bestandesaufnahme und

Mehr

Energieberatung. energieeffizient wohnen.

Energieberatung. energieeffizient wohnen. Energieberatung energieeffizient wohnen. Energie ein wertvolles Gut Möchten Sie nachhaltige Einsparmassnahmen umsetzen oder muss Ihre Heizung saniert werden? Dann hilft das Wissen unserer Experten. Wir

Mehr

Anforderung. Verteiler : Bauherrschaft: Kunden-Nr.:

Anforderung. Verteiler : Bauherrschaft: Kunden-Nr.: Anforderung von Unterlagen und Angaben zur brandschutztechnischen Beurteilung der Errichtung und Änderung von gewerblichen Dunstabzugs- und Rauchabzugsanlagen oder ähnlichen Anlagen (Küchenabluftanlage)

Mehr

Fördern Sie mit uns aktiv Fahrgemeinschaften in Ihrem Unternehmen.

Fördern Sie mit uns aktiv Fahrgemeinschaften in Ihrem Unternehmen. Fördern Sie mit uns aktiv Fahrgemeinschaften in Ihrem Unternehmen. FACTS AUS DER SCHWEIZ Klimaschutz geht uns alle an. Es ist uns aber auch wichtig, im Alltag flexibel und mobil zu sein, weshalb es vielen

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Mehr