Erstattung der Energiesteuer in Belgien

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1 Erstattung der Energiesteuer in Belgien Aus Unternehmerkreisen wird uns nach wie vor von Schwierigkeiten bei der teilweisen Erstattung der auf gewerblich genutzten Dieselkraftstoff gezahlten Energiesteuer in Belgien berichtet. Danach haben sich die Bearbeitungszeiten im belgischen Erstattungsverfahren in den vergangenen Monaten weiter erhöht und betragen mittlerweile etwa eineinhalb Jahre! Wegen der langen Bearbeitungszeiten hatte der BGL bereits im letzten Jahr bei der IRU interveniert, die sich daraufhin an den zuständigen Generaldirektor Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen der belgischen Zoll- und Akzisenverwaltung gewandt hat. In seiner Antwort hatte der Generaldirektor Abhilfe versprochen und angekündigt, dass durch die Einrichtung eines neuen (behördeninternen) elektronischen (Antragsbearbeitungs-)Systems keine Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung mehr entstehen sollten. Die Entwicklung dieses elektronischen Antragsbearbeitungssystems sollte (mit Stand November 2011) innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Angesichts nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist weiterhin bestehender Schwierigkeiten bei der teilweisen Energiesteuererstattung an deutsche Transportlogistikunternehmen hat sich der BGL Mitte Mai 2012 erneut an den Generaldirektor der belgischen Erstattungsbehörde gewandt und Informationen zum Umsetzungsstand des oben genannten elektronischen Antragsbearbeitungssystems angefordert. Wie die Behörde in ihrem als Anlage beigefügtem Antwortschreiben nun mitteilt, befindet sich das elektronische System derzeit weiterhin in Entwicklung und soll innerhalb von sechs Monaten einsatzbereit sein. Alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Situation will die Behörde nicht ergreifen. Demnach dürften kurzfristig schnellere Bearbeitungszeiten wohl nicht zu erwarten sein. Vor dem Hintergrund der offensichtlich weiter ansteigenden Antragsbearbeitungszeiten hat der BGL die belgische Verwaltung noch einmal aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen. Die Details können Sie dem ebenfalls beigefügtem Schreiben (inklusive deutscher Übersetzung) entnehmen. Über die weiteren Entwicklungen im belgischen Erstattungsverfahren werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Der Vollständigkeit halber übermitteln wir Ihnen ferner den aktuellen Internetlink zum belgischen Finanzportal, wo alle notwendigen Informationen zum teilweisen Energiesteuererstattungsverfahren abgerufen werden können: Um die Dokumente in deutscher Sprache zu erhalten, ist in der Suchmaske die Verwaltung Zoll und Akzisen und das Thema Akzisen sowie die Sprachversion Deutsch auszuwählen und anschließend auf das Feld Suchen zu klicken. Anlagen

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6 Herr Serge Dufourny Auditeur general des finances a.i. Addministration generale des Douanes & Accises North Galaxy Tour A Boulevard du Roi Albert II 33 boite Bruxelles MS Teilweise Erstattung der auf gewerblich genutzten Dieselkraftstoff gezahlten Energiesteuer an deutsche Transportlogistikunternehmen Ihr Schreiben D.A vom Sehr geehrter Herr Dufourny, wir bedanken uns für Ihr Antwortschreiben mit der Referenznummer D.A vom 12. Juni 2012 zum Umsetzungsstand des elektronischen Systems zur Bearbeitung von Anträgen auf teilweise Erstattung der in Belgien entrichteten Mineralölsteuer. Wie Sie uns mitteilen, befindet sich ein solches behördeninternes elektronisches Antragsbearbeitungssystem derzeit weiterhin in Entwicklung und soll innerhalb von sechs Monaten einsatzbereit sein. Allerdings haben Sie bereits im November letzten Jahres angekündigt, dass die Entwicklung dieses elektronischen Antragsbearbeitungssystems voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein werde (vgl. Ihr beigefügtes Schreiben D.A vom 28. November 2012). Mit Einrichtung dieses Systems sollten keine Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung mehr entstehen. In den vergangenen Monaten haben sich die Bearbeitungszeiten im belgischen Erstattungsverfahren jedoch nach Informationen aus Unternehmerkreisen weiter erhöht und betragen mittlerweile etwa eineinhalb Jahre! Forderungen deutscher Transportlogistikunternehmen über einen solch langen Zeitraum belaufen sich zum Teil auf fünf- bis sechsstellige Beträge und belasten die Liquidität vieler mittelständischer Betriebe. Kurzfristig sind schnellere Bearbeitungszeiten wohl nicht zu 1 / 2

7 erwarten, da Ihrem Schreiben zufolge alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Situation nicht erwogen werden. Vor dem Hintergrund der offensichtlich weiter ansteigenden Antragsbearbeitungszeiten bitten wir Sie noch einmal dringend, für Abhilfe zu sorgen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) E.V. Prof. Dr. Karlheinz Schmidt Anlage 2 / 2

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 e-mail: bgl@bgl-ev.de internet: www.bgl-ev.de

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