2. Sitzung des JHA-Unterausschusses "Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe. TOP 1 Änderung der Elternbeitragssatzung
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- Benedikt Arnold
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1 Sitzung des JHA-Unterausschusses "Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe TOP 1 Änderung der Elternbeitragssatzung Anpassung der Geschwisterkindregelung im Rahmen der Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern zum Starker Standort attraktives Leben
2 1. Ausgangslage Geschwisterkindregelung bis zum : Grundsatz: Beiträge nur für das betreute Kind für welches der höchste gem. Satzung zu entrichten ist. Bei gleichen ssätzen für Kinder, wird der für das älteste Kind entrichtet. Für Kinder in OGS-Betreuung wird die Hälfte des OGS-es von den Beiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen / der Kindertagespflege abgezogen, 4 Abs. 4. Satzungsanpassung 2011/2012 aufgrund neuer landesgesetzlicher Regelung (KiBiz) beitragsfreies letztes Kindergartenjahr. Folie 2
3 1. Ausgangslage Folgen: Die Geschwisterkindregelung ist schwer verständlich, die Berechnungsmodalität schwer nachvollziehbar, ergibt extreme Fallkonstellationen (vollständige sbefreiung) Und damit eine soziale Unausgewogenheit. Folie 3
4 1. Ausgangslage Im JHA wurde die Verwaltung beauftragt, eine transparente und weiterhin familienentlastende Geschwisterkindregelung ab dem vorzuschlagen. Folie 4
5 1. Ausgangslage Betroffener Personenkreis ca. 600 Kinder Folie 5
6 2. Vorschlag für eine Neuregelung Die Geschwisterkindregelung findet Anwendung für Familien mit mehreren Kindern in Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder (Kita) und/oder in der Kindertagespflege (TP) und/oder in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS). Folie 6
7 2. Vorschlag für eine Neuregelung Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Elternbeiträge im Rahmen der neuen Geschwisterkindregelung: Kind 1 Anzahl der betreuten Kinder Kind 2 Anzahl der betreuten Kinder Elternbeitrag Folie 7
8 2. Vorschlag für eine Neuregelung 1. nach Tabelle Zunächst wird für jedes betreute Kind in Kita und/oder TP der Elternbeitrag unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, des Alters des Kindes und dem Einkommen der Eltern aus der Elternbeitragstabelle abgelesen. Folie 8
9 2. Vorschlag für eine Neuregelung 2. je Kind Der jeweilige Tabellenbeitrag wird durch die Anzahl der insgesamt in Burscheid, Kürten, Odenthal (öffentlich gefördert) betreuten Kinder dividiert. Als Divisor werden auch die in Burscheid, Kürten, Odenthal betreute OGS-Kinder berücksichtigt. Als Divisor werden auch die durch Landesrecht vom Elternbeitrag befreiten Kinder berücksichtigt. Folie 9
10 2. Vorschlag für eine Neuregelung 3. Elternbeitrag Für jedes Kind in Kita und/oder TP erhalten die Eltern einen Elternbeitragsbescheid. Hinweis: Die Einbeziehung der OGS-Kinder in die v.g. Regelung ersetzt die bisherige Regelung in 4 Abs. 4. (= Hälftige Anrechnung des jeweiligen kommunalen OGS s des 1. Kindes in OGS) Folie 10
11 Fallbeispiel 1 Betreuung in Kita / TP (ohne Vorschulkind) Alle Kinder in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 35 Std. Elterneinkommen bis / Jahr 1. Kind (4 Jahre) 2. Kind (3 Jahre) 3. Kind (u 2 Jahre) 1. lt. Tabelle 2. Bis / Ab , , ,33 Elternbeitrag gesamt: 208,00 208,00 157,33 Folie 11 Nur 1 Kind bezahlt Nur das teuerste Keine Veränderung Jeder 1/3
12 Fallbeispiel 2 Betreuung in Kita / TP (mit Vorschulkind) Alle Kinder in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 35 Std. Elterneinkommen bis / Jahr 1. Kind ( Vorschulkind ) 2. Kind (4 Jahre) 3. Kind (u2 Jahre) 1. lt. Tabelle 2. Bis / Ab , ,33 Elternbeitrag gesamt: 208,00 76,00 113,33 Folie 12 Nur 1 Kind bezahlt; nur das teuerste. Es wird nur der Differenzbetrag erhoben Vorschulkind befreit; Als Divisor berücksichtigt
13 Fallbeispiel 3 Betreuung in OGS & Kita / TP (ohne Vorschulkind) 1. Kind in OGS (Kürten) 2. und 3. Kind in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 35 Std. Elterneinkommen bis / Jahr 1. Kind (OGS) 2. Kind (4 Jahre) 3. Kind (u 2 Jahre) 1. lt. Tabelle 115 lt. Satzung Kürten 2. Bis lt. Satzung Kürten / lt. Satzung Kürten 3. Ab lt. Satzung Kürten , , ,50 (1/2 OGS ) 150, ,50 (1/2 OGS ) 69,33 Elternbeitrag gesamt: 265,50 265,50 228,33 Folie 13 Zusätzlich ½ OGS angerechnet Keine Veränderung OGS Kind als Divisor voll berücksichtigt
14 Fallbeispiel 4 Betreuung in OGS & Kita / TP (mit Vorschulkind) 1. Kind in OGS (Kürten) 2. und 3. Kind in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 35 Std. Elterneinkommen bis / Jahr 1. Kind (OGS) 2. Kind (Vorschulkind) 3. Kind (u 2 Jahre) 1. lt. Tabelle 115 lt. Satzung Kürten 2. Bis lt. Satzung Kürten / lt. Satzung Kürten 4. Ab lt. Satzung Kürten , ,50 (1/2 OGS ) 18, ,50 (1/2 OGS ) 69,33 Elternbeitrag gesamt: 265,50 133,50 184,33 Folie 14 Zusätzlich ½ OGS angerechnet Es wird nur der Differenzbetrag erhoben Vorschulkind und OGS Kind als Divisor berücksichtigt
15 Übersicht der Fallbeispiele Betreuung in: Bis /2012 Ab Kita /TP 208,00 208,00 157,33 2. Kita / TP mit Vorschule 208,00 76,00 ( Extrembeispiel ) 113,33 3. OGS und Kita /TP 4. OGS und Kita / TP mit Vorschule 265,50 265,50 228,33 265,50 133,50 184,33 Folie 15
16 Resümee zum Vorschlag Neue Geschwisterkindregelung Transparent und damit in der Berechnung nachvollziehbar Flexibel auf alle zukünftigen weiteren Satzungsanpassungen anwendbar. Sozial ausgewogen Keine unverhältnismäßig hohe Entlastung mehr bei Familien mit Vorschulkindern) Alle Familien mit mehreren Kindern in Betreuung werden im Vergleich zur Regelung bis grundsätzlich entlastet. Landesregelung zur sbefreiung weiterhin gewährleistet. Folie 16
17 Extrembeispiel Ungerechtigkeit wird deutlich Betreuung in Kita / TP (mit Vorschulkind) Anlage 2 Alle Kinder in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 45 Std. Elterneinkommen über / Jahr 1. Kind ( Vorschulkind ) 2. Kind (4 Jahre) 3. Kind (3 Jahre) 1. lt. Tabelle 2. Bis / Ab , ,33 280,00 00,00 186,66 Folie 17
18 Folie 18
19 Anlage 3 Fallbeispiel aus der Sitzung 1. Kind Vorschule 2. Kind Tagesbetreuung (Kita / TP) je 45 Std. Elterneinkommen bis / Jahr 1. Kind Vorschule 2. Kind 2 Jahre 1. lt. Tabelle 2. Bis / Ab ,50 Elternbeitrag gesamt: ,50 Folie 19
20 Anlage 3 Fallbeispiel aus der Sitzung 1. Kind Vorschule 2 & 3. Kind in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 45 Std. Elterneinkommen bis / Jahr 1. Kind Vorschule 2. Kind 2 Jahre 3. Kind u2 1. lt. Tabelle 2. Bis / Ab , ,33 Elternbeitrag gesamt: ,66 Folie 20
- ABl StK 2015, S. 299, 2016, S
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