STATISTISCHES LANDESAMT

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1 STATISTISCHES LANDESAMT

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3 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, den Korrekturblatt Berichtigung zum Statistischen Bericht Q I 9 - j/10 (Entsorgung von Klärschlamm aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen im Freistaat Sachsen) Im Statistischen Bericht sind zwei Korrekturen erforderlich. Die Änderungen wurden vorgenommen in der Tabelle 9 auf Seite 18. In der letzten Zeile, Spalte 6 (Jahr 2010) heißt es statt 19,9 richtig 19,5 und in der Spalte 7 (Veränderung 2010 zu 2009) statt 19,5 richtig -2,0. Wir bitten um Entschuldigung und Beachtung der Korrektur.

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5 Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Ergebnisdarstellung 4 Struktur der Klärschlammentsorgung Tabellen 1. Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 und Entsorgungswege nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 6 2. Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 und die stofflichen Verwertungswege nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 8 3. Klärschlammanfall je Einwohnerwert 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 9 4. Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Anzahl der öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie nach behandelten Einwohnerwerten Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 und Entsorgungswege nach Wassereinzugsgebieten Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 und Entsorgungswege nach Größenklassen der Einwohnerwerte Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2009 und 2010 sowie Entsorgungswege nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Klärschlammentsorgung 2007, 2008, 2009 und Abbildungen Abb. 1 Klärschlammentsorgung insgesamt in Sachsen Abb. 2 Direkte Klärschlammentsorgung in Sachsen Abb. 3 Direkte Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2010 nach Entsorgungswegen und nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 20 Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Direkte Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2010, darunter in ein anderes Bundesland verbrachte Menge nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 21 Direkte Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2009 und 2010, darunter in ein anderes Bundesland verbrachte Menge nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 22 Entwicklung der direkten Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2006 bis 2010 nach dem Entsorgungsweg 23 Direkte Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2006 bis 2010 nach dem Entsorgungsweg 23 Abb. 8 Klärschlammentsorgung in Sachsen sowie Verbringung in andere Bundesländer Anlage Erhebungsbogen 7KS Klärschlamm -

6 2 Vorbemerkungen Der vorliegende Statistische Bericht beinhaltet die Ergebnisse der für das Jahr 2010 durchgeführten Klärschlammerhebung und ist somit Teil der Erhebung von Daten zur öffentlichen Abwasserentsorgung im Freistaat Sachsen. Sie wird ab dem Berichtsjahr 2006 jährlich durchgeführt und dient dem regelmäßigen Überblick über die Verwertung und den Verbleib des Klärschlamms. Erfasst wurden die Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms. Weitere Daten zur öffentlichen Abwasserbehandlung, wie z. B. Anschlussverhältnisse und Schmutzwassermengen, wurden im Rahmen der Erhebung über die öffentliche Abwasserentsorgung im Jahr 2011 (für 2010) erhoben. Hierzu erscheint ein gesonderter Bericht (Q I 1-3j/10). Rechtsgrundlagen Die Erhebung erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über Umweltstatistiken (Umweltstatistikgesetz - UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Erhoben werden die Mengendaten über Verwendung und Verbleib des Klärschlamms nach 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG. Auskunftspflichtig sind die Anstalten und Körperschaften sowie Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung betreiben. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit 15 BStatG. Nach 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG sind die Inhaber oder Inhaberinnen oder die Leitungen der genannten Anlagen auskunftspflichtig. Methodische und inhaltliche Hinweise Im Erhebungsjahr 2010 gab es 174 abwasserentsorgende Körperschaften, die insgesamt 715 biologische Abwasserbehandlungsanlagen betrieben. In 163 dieser Abwasserbehandlungsanlagen fand 2010 keine direkte Klärschlammentsorgung statt. Der Klärschlamm verblieb im Klärbecken, auf Trocken- oder Schilfbeeten bzw. es erfolgte ein Transport in eine größere Anlage zur weiteren Behandlung. Die Mengen wurden aber nicht direkt ausgewiesen, da sie meist kleiner als eine Tonne Trockenmasse waren bzw. der Transport innerhalb eines Abwasserentsorgungsunternehmens erfolgte. Erfasst wurden Mengen ab einer Tonne Trockenmasse. Alle Daten wurden zum Gebietsstand vom 31. Dezember 2010 erhoben und aufbereitet. Allen Berechnungen liegen die ungerundeten Werte zugrunde. Die Abweichungen in den Summen ergeben sich durch das Runden der Zahlen. Erläuterungen Die regionale Zuordnung erfolgt jeweils nach dem Standort der Abwasserbehandlungsanlage. Abwasserbehandlungsanlagen sind Anlagen zur Reinigung des Abwassers. Einbezogen wurden biologische Anlagen und Schönungsteiche. Rechen- und Siebanlagen, Abscheider sowie Hauskläranlagen wurden nicht erfasst. Die biologische Abwasserbehandlung beinhaltet den Abbau organischer Stoffe durch Mikroorganismen in Verbindung mit Sauerstoff in Belebungsanlagen (Belebtschlammanlagen), Tropfkörpern oder vergleichbaren Anlagen mit oder ohne vorhergehende mechanische Behandlung. Man unterscheidet in biologische Anlagen ohne oder mit weitergehender Behandlung (bzw. gezielter Nährstoffelimination): z. B. Nitrifikation: Oxidation von Stickstoffverbindungen mit Hilfe von Bakterien zu Nitrit und Nitrat Denitrifikation: Reduktion von oxidierten Stickstoffverbindungen zu elementarem flüchtigem Stickstoff durch Bakterien Bei landschaftsbaulichen Maßnahmen handelt es sich z. B. um Kompostierung und Rekultivierung. Der Einwohnerwert (EW) ist ein Maß für die Klärkapazität bzw. Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage. Er ist die Summe aus der Zahl der Einwohner, deren häusliches Abwasser behandelt wird und dem Einwohnergleichwert des gewerblichen oder industriellen Abwassers. Der Einwohnergleichwert (EGW) ist ein Umrechnungswert aus dem Vergleich von gewerblichem oder industriellem Abwasser mit häuslichem Abwasser, bezogen auf den fünftägigen Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5) des Abwassers von 60 g/(einwohner x Tag). Das heißt, er gibt an, wieviel Einwohner das gleiche (gewerbliche oder industrielle) Abwasser erzeugt hätten. Der Biochemische Sauerstoffbedarf BSB5 ist die Menge an gelöstem Sauerstoff, die von Mikroorganismen benötigt wird, um die im Wasser enthaltenen organischen Stoffe in fünf Tagen oxidativ abzubauen. Die Trockenmasse (in t) gibt die nach einem festgelegten Trocknungsverfahren verbliebene entwässerte Schlammmasse an (ohne Wasseranteil).

7 3 Der Klärschlammanfall insgesamt im Sinne dieses Berichtes ergibt sich aus der Summe der direkten Entsorgungswege plus Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen plus/minus Bestandsveränderung der Zwischenlagerung. Als direkte Entsorgungswege bezeichnet man die stoffliche Verwertung und die thermische Entsorgung. Nicht hierzu zählen die Mengen, die sich im Zwischenlager der Kläranlagen befinden bzw. die Mengen, die an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben wurden. Die Bestandsveränderung der Zwischenlagerung errechnet sich aus dem Bestand der Zwischenlagerung zum 31. Dezember 2010 minus dem Bestand der Zwischenlagerung zum 1. Januar Hier kann es bei niedrigeren Beständen zum Jahresende 2010 gegenüber dem Bestand zum Jahresanfang des gleichen Jahres zu negativen Werten/Einträgen kommen (z. B. bei Räumung der Zwischenlager am Jahresende). 567 Saale von unterhalb der Mündung der Weißen Elster bis oberhalb Mündung in die Bode 582 Spree von der Quelle bis Mündung in die Havel 5 Elbe 674 Lausitzer Neiße von der Quelle bis Mündung in die Oder 6 Oder Wassereinzugsgebiet (WEG) Das Wassereinzugsgebiet ist das oberirdische Abflussgebiet (Niederschlagsgebiet) eines Flusses oder Flussabschnittes. Das Gebiet wird durch die topographischen Verhältnisse bestimmt, die Grenzen durch den Verlauf von Wasserscheiden (z. B. Gebirgskämme, aber auch nicht natürliche Gegebenheiten wie Straßen und Dämme). Die Wassereinzugsgebiete sind in den Tabellen durch dreistellige Zahlen dargestellt, wobei die erste Stelle das Stromgebiet bezeichnet (z. B. 5 = Elbe). Die zweite und dritte Stelle gibt die weitere Unterteilung in Zwischengebiete und Nebengewässer an. 532 Eger (Oh e) von Quelle bis Mündung in die Elbe 537 Elbe von unterhalb Mündung Plou nice bis oberhalb Mündung Schwarze Elster 538 Schwarze Elster von der Quelle bis Mündung in die Elbe 541 Zwickauer Mulde von der Quelle bis zur Vereinigung mit der Freiberger Mulde 542 Freiberger Mulde von der Quelle bis zur Vereinigung mit der Zwickauer Mulde 549 Vereinigte Mulde von der Vereinigung von Zwickauer und Freiberger Mulde bis Mündung in die Elbe 561 Saale von der Quelle bis oberhalb Mündung Loquitz 565 Saale von unterhalb der Mündung der Unstrut bis oberhalb der Mündung der Weißen Elster 566 Weiße Elster von der Quelle bis Mündung in die Saale

8 4 Ergebnisdarstellung Im Erhebungsjahr 2010 wurden 715 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischer Reinigungsstufe befragt. Bei der Reinigung kommunaler Abwässer wurden Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse = TM) produziert. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 250 Tonnen bzw. 0,3 Prozent. Knapp 93 Prozent ( Tonnen TM) des Klärschlammes wurden direkt entsorgt. Reichlich 37 Prozent dieser Menge ( Tonnen TM) wurden zur Entsorgung in ein anderes Bundesland verbracht, das waren gegenüber 2009 fast 20 Prozent weniger. Im Jahr 2008 entsprach die in ein anderes Bundesland verbrachte Menge ( Tonnen TM) etwa der Menge von Grenzüberschreitende Exporte traten bisher nicht auf (vgl. Tabellen 1 und 9). Fast 17 Prozent der direkt entsorgten Menge wurde der thermischen Behandlung zugeführt; der Rest stofflich verwertet. Die stofflich verwertete Menge insgesamt betrug Tonnen TM, das waren 1,6 Prozent mehr als im Jahr Davon kamen wiederum fast 80 Prozent bei landschaftsbaulichen Maßnahmen (z. B. Kompostierung, Rekultivierung) zum Einsatz. Fast 53 Prozent der in der Landwirtschaft nach der Klärschlammverordnung abgegebenen Klärschlammmenge kamen von den Abwasserbehandlungsanlagen des Direktionsbezirkes Chemnitz. Im Jahr 2009 waren es noch fast 70 Prozent. Dagegen entsorgten die Anlagen des Landkreises Mittelsachsen 44 Prozent ihres angefallenen Klärschlammes in einer Verbrennungsanlage. Die Landkreise Görlitz und Leipzig gaben jeweils 43 bzw. 40 Prozent ihres Klärschlammes zur Verbrennung. Insgesamt führten zehn Landkreise und kreisfreie Städte ihren Klärschlamm der thermischen Entsorgung zu, wobei 20 Prozent dieser Menge in anderen Bundesländern verbrannt wurde. Nur knapp 6 Prozent vom Klärschlammanfall insgesamt (5 134 Tonnen Trockenmasse) wurden zur Entsorgung an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben (vgl. Tabellen 1 und 4). Die landwirtschaftliche Verwertung sächsischer Klärschlämme lag anteilig bei etwas mehr als 13 Prozent. Das entspricht einer Menge von Tonnen TM und ist somit gegenüber 2009 um Tonnen TM bzw. fast 11 Prozent gefallen. Zehn der 13 sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte nutzten diesen Verwertungsweg, wobei es mengenmäßig starke Unterschiede gab. So lag dieser Mengenanteil im Landkreis Bautzen bei lediglich 0,3 Prozent; bei den Abwasserbehandlungsanlagen in der kreisfreien Stadt Leipzig jedoch bei bis zu 41,7 Prozent entsorgten die Anlagen der kreisfreien Stadt Leipzig nur 23,4 Prozent ihres Klärschlammanfalls in der Landwirtschaft. Die Anlagen im Landkreis Zwickau lagen 2010 mit fast 37 Prozent an zweiter Stelle bei diesem Entsorgungsweg (vgl. Tabellen 2 und 4). 477 der 715 sächsischen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen verfügten über eine relativ geringe Kapazität: an sie waren jeweils weniger als Einwohnerwerte angeschlossen. Diese Anlagen erzeugten eine Klärschlammmenge von weniger als Tonnen TM. 93,3 Prozent dieser Menge wurde zur weiteren Entsorgung an Abwasserbehandlungsanlagen mit zumeist mehr als angeschlossenen Einwohnerwerten abgegeben. Dort wurde der Klärschlamm behandelt und zur weiteren Verwertung bzw. Verbrennung abgegeben. Die Abwasserbehandlungsanlagen mit mehr als angeschlossenen Einwohnerwerten gaben selbst keinen Klärschlamm an andere Anlagen ab, dafür übernahmen sie selbst aber 57 Prozent des in Sachsen insgesamt abgegebenen Klärschlammes und behandelten ihn weiter. In Sachsen existierten 2010 fünf große Abwasserbehandlungsanlagen mit mehr als angeschlossenen Einwohnerwerten. Diese produzierten allein etwas mehr als 45 Prozent des im Berichtsjahr angefallenen Klärschlammes. 89 Prozent der Klärschlammmenge dieser fünf Anlagen wurde einer stofflichen Verwertung zugeführt, wobei fast 55 Prozent dieser Menge in ein anderes Bundesland gebracht wurden (vgl. Tabellen 5 und 7). Die rechnerisch ermittelte spezifische Klärschlammmenge lag 2010 bei 19,5 kg je Einwohnerwert und Jahr. Das waren 0,4 kg Klärschlamm je Einwohner und Jahr weniger als Dabei gab es in den einzelnen Städten und Landkreisen erhebliche Unterschiede: die Spanne reichte von 14,2 kg je Einwohnerwert und Jahr im Landkreis Görlitz bis 30,1 bzw. 25,7 kg je Einwohnerwert und Jahr in den kreisfreien Städten Chemnitz und Dresden (vgl. Tabelle 3).

9 5 Struktur der Klärschlammentsorgung 2010 in Tonnen Trockenmasse Klärschlammanfall insgesamt direkte Entsorgungswege Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen Bestandsveränderung Zwischenlager 1) darunter Menge die in ein anderes Bundesland verbracht wurde die von anderen Abwasserbehandlungsanlagen übernommen wurde thermische Entsorgung stoffliche Verwertung insgesamt in der Landwirtschaft nach AbfKlärV 2) landschaftsbauliche Maßnahmen 3) sonstige stoffliche Verwertung ) Bestand Zwischenlagerung zum 31. Dezember 2010 minus Bestand Zwischenlagerung zum 1. Januar ) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) 3) z. B. Kompostierung, Rekultivierung

10 6 1. Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 und Entsorgungswege nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Direktionsbezirk Land Schlüsselnummer Klärschlammanfall insgesamt 1) direkte Klärschlammentsorgung 2) darunter die in ein anderes Bundesland verbracht wurde t TM 4) % t TM 4) % Chemnitz, Stadt , , Erzgebirgskreis ,6 39 0, Mittelsachsen , , Vogtlandkreis , , Zwickau , , Direktionsbezirk Chemnitz , , Dresden, Stadt , , Bautzen , , Görlitz , , Meißen , , Sächsische Schweiz-Osterzgebirge , , Direktionsbezirk Dresden , , Leipzig, Stadt , , Leipzig , , Nordsachsen , , Direktionsbezirk Leipzig , ,5 14 Sachsen , ,3 1) Wert ergibt sich aus direkter Klärschlammentsorgung zuzüglich Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und Bestandsveränderung Zwischenlager 2) ohne Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und ohne Bestandsveränderung Zwischenlager 3) Bestand Zwischenlagerung zum 31. Dezember 2010 minus Bestand Zwischenlagerung zum 1. Januar ) Tonnen Trockenmasse

11 7 Davon Menge, die von anderen Abwasserbehandlungsanlagen übernommen wurde thermische Entsorgung davon stofflich verwertete Menge insgesamt Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen Bestandsveränderung Zwischenlagerung 3) Schlüsselnummer t TM 4) % t TM 4) % t TM 4) % t TM 4) % t TM 4) % 14 0, ,0 14 0, , , , , ,0 12 0, , , , , , , , , , , , ,6 16 0, , , , , , ,9 33 0, ,8 37 0, , , , , , , , , ,4 89 1,7 70 1, , , , , ,8 3 0, , ,7 20 0, , , , , , , , ,0 23 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8 14

12 8 2. Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 und die stofflichen Verwertungswege nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis Direktionsbezirk Land Klärschlammanfall insgesamt 1) Darunter stofflich verwertete Menge t TM 4) Davon in der Landwirtschaft bei landschafts- sonstige nach baulichen stoffliche AbfKlärV 2) Maßnahmen 3) Verwertung % t TM 4) % t TM 4) % Chemnitz, Stadt , , Erzgebirgskreis , Mittelsachsen , Vogtlandkreis , , Zwickau , , Direktionsbezirk Chemnitz , , Dresden, Stadt , Bautzen , , , Görlitz , , Meißen , , Sächsische Schweiz- Osterzgebirge , , Direktionsbezirk Dresden , , , Leipzig, Stadt , , Leipzig , , Nordsachsen , , Direktionsbezirk Leipzig , , Sachsen , , ,3 1) Wert ergibt sich aus direkter Klärschlammentsorgung zuzüglich Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und Bestandsveränderung Zwischenlager 2) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) 3) z. B. Kompostierung, Rekultivierung 4) Tonnen Trockenmasse

13 9 3. Klärschlammanfall je Einwohnerwert 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis Direktionsbezirk Land Anlagen insgesamt Darunter mit Klärschlammanfall Anzahl Behandelte Einwohnerwerte Klärschlammanfall insgesamt t TM 1) je Einwohnerwert kg Chemnitz, Stadt , Erzgebirgskreis , Mittelsachsen , Vogtlandkreis , Zwickau , Direktionsbezirk Chemnitz , Dresden, Stadt , Bautzen , Görlitz , Meißen , Sächsische Schweiz-Osterzgebirge , Direktionsbezirk Dresden , Leipzig, Stadt , Leipzig , Nordsachsen , Direktionsbezirk Leipzig ,9 14 Sachsen ,5 1) Tonnen Trockenmasse

14 10 4. Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (in Tonnen Trockenmasse) Stoffliche Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis Direktionsbezirk Land Direkte Klärschlammentsorgung insgesamt 1) zusammen darunter Menge, die in ein anderes Bundesland verbracht wurde in der Landwirtschaft nach AbfKlärV 2) darunter Menge, die in ein anderes Bundesland verbracht wurde Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Direktionsbezirk Chemnitz Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Direktionsbezirk Dresden Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Direktionsbezirk Leipzig Sachsen ) ohne Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und ohne Bestandsveränderung Zwischenlager 2) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) 3) z. B. Kompostierung, Rekultivierung

15 11 Verwertung Thermische Entsorgung bei landschaftsbaulichen Maßnahmen 3) darunter Menge, die in ein anderes Bundesland verbracht wurde sonstige stoffliche Verwertung darunter Menge, die in ein anderes Bundesland verbracht wurde zusammen darunter Menge, die in ein anderes Bundesland verbracht wurde Schlüsselnummer

16 12 5. Anzahl der öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie nach behandelten Einwohnerwerten Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis Direktionsbezirk Land Anlagen insgesamt Anzahl unter Behandelte Einwohnerwerte und mehr Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Direktionsbezirk Chemnitz Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Direktionsbezirk Dresden Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Direktionsbezirk Leipzig Sachsen

17 13 6. Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 und Entsorgungswege nach Wassereinzugsgebieten (in Tonnen Trockenmasse) Wassereinzugsgebiet Klärschlammanfall insgesamt 1) Darunter direkte Klärschlammentsorgung insgesamt 2) thermische Entsorgung stofflich verwertete Menge Davon in der Landwirtschaft nach AbfKlärV 3) davon bei landschaftsbaulichen Maßnahmen 4) sonstige stoffliche Verwertung Insgesamt ) Wert ergibt sich aus direkter Klärschlammentsorgung zuzüglich Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und Bestandsveränderung Zwischenlager 2) ohne Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und ohne Bestandsveränderung Zwischenlager 3) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) 4) z. B. Kompostierung, Rekultivierung

18 14 7. Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2010 und Entsorgungswege nach Größenklassen der Einwohnerwerte Einwohnerwerte von bis unter Anzahl der Abwasserbehandlungsanlagen Klärschlammanfall insgesamt 1) t TM 4) direkte Klärschlammentsorgung 2) die in ein anderes Bundesland verbracht wurde darunter Menge, die von anderen Abwasserbehandlungsanlagen übernommen wurde % t TM 4) % t TM 4) % unter , , ,7 6 54, , , , , , , , , , , , und mehr , , ,7 Direktionsbezirk Chemnitz , , ,1 unter , , , , , , , , , , , , , , und mehr , , ,9 Direktionsbezirk Dresden , , ,6 unter , ,8 70 7, , , , , , , , und mehr , , ,8 Direktionsbezirk Leipzig , , ,1 unter , , , ,9 6 12, ,1 20 5,2 33 8, , , , , , , , , , und mehr , , ,5 Sachsen , , ,6 1) Wert ergibt sich aus direkter Klärschlammentsorgung zuzüglich Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und Bestandsveränderung Zwischenlager 2) ohne Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und ohne Bestandsveränderung Zwischenlager 3) Bestand Zwischenlagerung zum 31. Dezember 2010 minus Bestand Zwischenlagerung zum 1. Januar ) Tonnen Trockenmasse

19 15 Davon thermische Entsorgung davon stofflich verwertete Menge insgesamt Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen Bestandsveränderung Zwischenlagerung 3) Einwohnerwerte von bis unter t TM 4) % t TM 4) % t TM 4) % t TM 4) % ,0 - - unter , , , , , , , ,6 14 2, , , , , , , , , , , , , , , und mehr , , , ,8 Direktionsbezirk Chemnitz , ,0 - - unter ,5 1 1, , ,7-7 -2, , ,9 6 3, , , , , , , , , , , ,2 11 0, , , , , und mehr , , , ,4 Direktionsbezirk Dresden ,0 - - unter ,8 8 24, , ,5 7 6, , , , , , , , , , , , , , , , und mehr , , , ,9 Direktionsbezirk Leipzig , ,3 - - unter , ,5 9 3, , ,9-7 -1, , ,6 13 2, , , ,1-2 -0, , , , , , , , , , , , , , , und mehr , , , ,8 Sachsen

20 16 8. Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen 2009 und 2010 sowie Entsorgungswege nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis Direktionsbezirk Land Klärschlammabfall insgesamt 1) Veränderung 2010 zu 2009 Darunter direkte Klärschlammentsorgung insgesamt 2) Veränderung 2010 zu 2009 thermische Entsorgung Veränderung 2010 zu t TM 5) % t TM 5) % t TM 5) % Chemnitz, Stadt , , Erzgebirgskreis , , , Mittelsachsen , , , Vogtlandkreis , , , Zwickau , , Direktionsbezirk Chemnitz , , , Dresden, Stadt , , , Bautzen , , , Görlitz , , , Meißen , , Sächsische Schweiz- Osterzgebirge , ,5-3 x 14 6 Direktionsbezirk Dresden , , , Leipzig, Stadt , , , Leipzig , , , Nordsachsen , , , Direktionsbezirk Leipzig , , ,3 14 Sachsen , , ,0 1) Wert ergibt sich aus direkter Klärschlammentsorgung zuzüglich Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und Bestandsveränderung Zwischenlager 2) ohne Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und ohne Bestandsveränderung Zwischenlager 3) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) 4) z. B. Kompostierung, Rekultivierung 5) Tonnen Trockenmasse

21 17 Davon davon stoffliche Veränderunwirtschaft landschafts- sonstige in der Land- bei Veränderunänderunänderung Ver- Ver- verwertete Menge 2010 zu nach baulichen Verwertung 2010 zu 2010 zu 2010 zu 2009 AbfKlärV 3) Maßnahmen 4) t TM 5) % t TM 5) % t TM 5) % t TM 5) % Schlüsselnummer , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7-13 x , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 14

22 18 9. Klärschlammentsorgung 2007, 2008, 2009 und 2010 Merkmal Einheit Veränderung 2010 zu 2009 in % Öffentliche biologische Abwasserbehandlungsanlagen Anzahl ,5 Klärschlammanfall insgesamt t TM 1) ,3 davon in der Landwirtschaft nach Klärschlammverordnung 2) t TM 1) ,8 darunter in einem anderen Bundesland t TM 1) ,1 bei landschaftsbaulichen Maßnahmen 3) t TM 1) ,2 darunter in einem anderen Bundesland t TM 1) ,0 sonstige stoffliche Verwertung t TM 1) ,3 darunter in einem anderen Bundesland t TM 1) ,0 thermische Entsorgung t TM 1) ,0 darunter in einem anderen Bundesland t TM 1) ,9 Direkte Klärschlammentsorgung 4) insgesamt t TM 1) ,1 darunter in einem anderen Bundesland t TM 1) ,3 Bezug von anderen Abwasserbehandlungsanlagen t TM 1) ,7 Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen t TM 1) ,5 Bestandsveränderung Zwischenlager 5) t TM 1) ,1 Errechnete Klärschlammmenge je Einwohnerwert und Jahr kg 21,1 19,7 19,9 19,5-2,0 1) Tonnen Trockenmasse 2) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) 3) z. B. Kompostierung, Rekultivierung 4) ohne Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen und ohne Bestandsveränderung Zwischenlager 5) Bestand Zwischenlagerung zum 31. Dezember des Erhebungsjahres minus Bestand Zwischenlagerung zum 1. Januar des Erhebungsjahres

23 19 Abb.1 Klärschlammentsorgung insgesamt in Sachsen 2010 in Prozent 5,6 2,5 1,8 13,1 61, t Trockenmasse landschaftsbauliche Maßnahmen thermische Entsorgung 15,6 in der Landwirtschaft nach AbfKlärV 1) Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen sonstige stoffliche Verwertung Bestandsveränderung Zwischenlagerung 2) 1) Bestand Zwischenlagerung zum 31. Dezember 2010 minus Bestand Zwischenlagerung zum 1. Januar ) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298). Abb.2 Direkte Klärschlammentsorgung in Sachsen 2010 in Prozent 14,1 2,7 16, t Trockenmasse landschaftsbauliche Maßnahmen 66,3 thermische Entsorgung in der Landwirtschaft nach AbfKlärV 1) sonstige stoffliche Verwertung 1) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298).

24 20 Abb. 3 Direkte Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2010 nach Entsorgungswegen und nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Tonnen Trockenmasse thermische Entsorgung in der Landwirtschaft nach AbfKlärV 1) bei landschaftsbaulichen Maßnahmen sonstige stoffliche Verwertung 1) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298).

25 21 Abb. 4 Direkte Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2010, darunter in ein anderes Bundesland verbrachte Menge nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen direkt entsorgte Menge insgesamt darunter Menge, die in ein anderes Bundesland verbracht wurde Tonnen Trockenmasse

26 22 Abb. 5 Direkte Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2009 und 2010, darunter in ein anderes Bundesland verbrachte Menge nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Sächsische Osterzgebirge Scweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig, Stadt Leipzig Leipzig 2010 Direkt entsorgte Menge insgesamt darunter Menge, die in ein anderes Bundesland verbracht wurde 2009 Direkt entsorgte Menge insgesamt Nordsachsen Nordsachsen Tonnen Trockenmasse darunter Menge, die in ein anderes Bundesland verbracht wurde

27 23 Abb. 6 Entwicklung der direkten Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2006 bis 2010 nach dem Entsorgungsweg Tonnen Trockenmasse landschaftsbauliche Maßnahmen 1) thermische Entsorgung in der Landwirtschaft nach AbfKlärV 2) sonstige stoffliche Verwertung Abb. 7 Direkte Klärschlammentsorgung aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen 2006 bis 2010 nach dem Entsorgungsweg landschaftsbauliche Maßnahmen 1) 2010 thermische Entsorgung in der Landwirtschaft nach AbfKlärV 2) sonstige stoffliche Verwertung Prozent 1) z.b. Kompostierung, Rekultivierung 2) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

28 24 Abb. 8 Klärschlammentsorgung in Sachsen sowie Verbringung in andere Bundesländer 2010 andere Bundesländer stoffliche Verwertung t j innerhalb Sachsens angefallen und entsorgt t TM thermische Entsorgung t j Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2011 GeoBasis-DE / BKG 2011

29 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung Klärschlamm - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Garnisonsplatz 13 / Postfach Kamenz KS 7KS Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat Umwelt Macherstr Kamenz Rücksendung bitte bis Ansprechpartner/-in für Rückfragen (freiwillige Angabe) Name: Telefon oder Sie erreichen uns über Telefon: Telefax: abwasser@statistik.sachsen.de Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf der Seite 2 korrigieren. Identnummer AGS-Schlüssel (bei Rückfragen bitte angeben) Klärschlammentsorgung 2010 aus biologischen Abwasserbehandlungsanlagen Hinweise zum Ausfüllen Für jede Abwasserbehandlungsanlage, in die mindestens 20 Einwohner einleiten, bitte einen Vordruck ausfüllen (ggf. Vordrucke nachfordern bzw. kopieren). Nicht zu den Abwasserbe- Name und Standort der Abwasserbehandlungsanlage angeschlossene Einwohner angeschlossene Einwohnergleichwerte 1) 1. Direkte Entsorgungswege (ohne Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen Pos.2) 1.1 Stoffliche Verwertung zusammen (= ) in Sachsen in anderen Bundesländern Trockenmasse 2) in Tonnen (t TM) in der Landwirtschaft nach Klärschlammverordnung 3) bei landschaftsbaulichen Maßnahmen (z.b. Rekultivierung) Kompostierung sonstige stoffliche Verwertung (z.b. Erzeugung von Sekundärrohstoffdünger, (Pellet)-Vergasung, Baustoffe, Vererdung, Biogasanlagen) Bitte Art der Verwertung nennen! 1.2 Thermische Entsorgung (Mono-, Mitverbrennung) handlungsanlagen im Sinne der Erhebung zählen Rechen- und Siebanlagen, Fettabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider sowie Kleinkläranlagen. Angaben ggf. sorgfältig schätzen. im Ausland (Direkte) Klärschlammentsorgung insgesamt (= ) darunter: Bezug von anderen Abwasserbehandlungsanlagen 4) 2. Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen (t TM) Name der Anlage(n) 3a. Bestand Zwischenlager zum (in t TM) 3b. Bestand Zwischenlager zum (in t TM) 4. Klärschlammbehandlung Mengenangabe in Tonnen Trockenmasse 2)5) anaerobe Faulung/aerobe Stabilisierung (biologisch) Kalkkonditionierung (chemisch) Wärmetrocknung (thermisch) sonstige Behandlung (nähere Bezeichnung) 1) Einwohnergleichwert ist der Vergleichswert von gewerblichem oder industriellem Schmutzwasser mit häuslichen Schmutzwasser, bezogen auf einen fünftägigen Biochemischen Sauerstoffbedarf des Abwassers von 60g/ (Einwohner * Tag). 2) Trockenmasse ist die Masse des Klärschlamms ohne Wasseranteil. 3) Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 29.Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist. 4) ohne Fäkalschlamm bzw. Klärschlamm aus Hauskläranlagen 5) Summe Klärschlammbehandlung = direkte Klärschlammentsorgung insgesamt + Bestand Zwischenlager (Punkt 3b) 7KS Seite 1

30 7KS Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat Umwelt/Wasser Garnisonsplatz 13 Postfach Kamenz Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre aktuellen Angaben haben. Unterrichtung nach 17 Bundesstatistikgesetz Zweck, Art und Umfang der Erhebung Die Erhebung über Klärschlamm ist Teil der Erhebung über die öffentliche Abwasserentsorgung und wird ab 2006 jährlich bei Anstalten und Körperschaften sowie Unternehmen und anderen Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung betreiben, durchgeführt. Sie dient dem regelmäßigen Überblick über die Verwertung und den Verbleib des Klärschlamms. Diese Erhebung umfasst die Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms. Angaben nach 7 Absatz 2 Nummer 7 Umweltstatistikgesetz (UStatG) über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche werden im Rahmen der Berichtspflichten nach 7 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden ermittelt. Rechtsgrundlagen Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist, in Ver- bindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms nach 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG. Auskunftspflicht Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit 15 BStatG. Nach 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG sind die Inhaber oder Inhaberinnen oder Leitungen der genannten Anlagen auskunftspflichtig. Nach 15 Absatz 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. Geheimhaltung Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetz- lich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben über- mittelt werden. Die statistischen Ämter der Länder dürfen nach 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hoch- schulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhäniger wissenschatlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. Hilfsmerkmale, laufende Nummern/Ordnungsnummern, Löschung und Statistikregister Name, Bezeichnung und Anschrift der Auskunftspflichtigen, Name Telefonnummer und -Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. Die Fragebogen mit den Hilfsmerkmalen werden nach Abschluss der jeweiligen Erhebung vernichtet. Die verwendete Identnummer dient der Unterscheidung der in die Erhebung einbezogenen Unternehmen und anderen Einrichtungen, Anstalten und Körperschaften und der rationellen Aufbereitung der Erhebung. Sie besteht aus einer laufenden, frei vergebenen, jedoch länderspezifischen Nummer. Name und Anschrift der Unternehmen und anderen Einrichtungen, Anstalten und Körperschaften sowie die Identnummer werden zur Führung des Unternehmensregisters für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister) verwendet. Rechtsgrundlagen hierfür sind 13 BStatG und die Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (ABI. L 61 vom , S.6). 7KS Seite 2

31 Neuerscheinungen des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen Kennziffer Titel/Kurztitel Stand Periodizität A IV 2 Krankenhäuser im Freistaat Sachsen j A VI 5 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Freistaat Sachsen 2/ hj A VI 9 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Freistaat Sachsen nach Gemeinden 2/ hj B VI 6 Strafvollzug im Freistaat Sachsen j C/LZ Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben im Freistaat Sachsen C/LZ Eigentums- und Pachtverhältnisse in den landwirtschaftlichen Betrieben im Freistaat Sachsen J I 1 Dienstleistungen im Freistaat Sachsen j K I 5 Sozialhilfe nach dem SGB XII im Freistaat Sachsen - Ausgaben und Einnahmen j K IX 1 Ausbildungsförderung im Freistaat Sachsen j K IX 2 Aufstiegsfortbildungsförderung im Freistaat Sachsen j L III 4 Ergebnisse der Sächsischen Frauenförderungsstatistik j L IV 2 Lohn- und Einkommensteuer im Freistaat Sachsen j P I 6 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte im Freistaat Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen j Z I 2 Wirtschaft in Sachsen - Ergebnisse der amtlichen Statistik j Monatlich erscheinen: C III 2 Schlachtungen, Milchanlieferung und Geflügelhaltung im Freistaat Sachsen 08/11 - m E I 1 Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe im Freistaat Sachsen 08/11 - m E II 1 Baugewerbe im Freistaat Sachsen (Bauhauptgewerbe) 08/11 - m G I 1, G IV 3 Binnenhandel und Gastgewerbe im Freistaat Sachsen 08/11 - m G IV 1 Beherbergungsgewerbe im Freistaat Sachsen 08/11 - m H I 1 Straßenverkehrsunfälle im Freistaat Sachsen 08/11 - m M I 2 Verbraucherpreisindex im Freistaat Sachsen 10/11 - m Vierteljährlich erscheinen: A I 1 Bevölkerungsstand des Freistaates Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 1/11 - vj A II 1 Eheschließungen, Geborene und Gestorbene im Freistaat Sachsen 1/11 - vj A III 1 Räumliche Bevölkerungsbewegung im Freistaat Sachsen 1/11 - vj D I 1 Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen im Freistaat Sachsen 2/11 - vj D III 1 Insolvenzverfahren im Freistaat Sachsen 2/11 - vj E III 1 Baugewerbe im Freistaat Sachsen (Ausbaugewerbe) 2/11 - vj E IV 1 Ausgewählte Daten zur Energiewirtschaft im Freistaat Sachsen 4/10 - vj F II 1 Baugenehmigungen im Freistaat Sachsen 2/11 - vj G III 1 Außenhandel des Freistaates Sachsen 2/11 - vj L II 2 Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen 2/11 - vj M I 4 Preisindizes für Bauwerke im Freistaat Sachsen 3/11 - vj N I 6 Verdienste und Arbeitszeiten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich im Freistaat Sachsen 2/11 - vj Z I 1 Konjunkturbericht für den Freistaat Sachsen 1/11 - vj Abkürzungen m monatlich hj halbjährlich 2j alle 2 Jahre 4/11 Quartal fw fallweise vj vierteljährlich j jährlich 3j alle 3 Jahre 10/11 Monat

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