Feuerwehr Bonn. Aus- und Fortbildung. Fahrzeugkunde Normfahrzeuge

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1 Feuerwehr Bonn Aus- und Fortbildung Fahrzeugkunde Normfahrzeuge Sachgebiet Bearbeiter: BM Scharrenbach Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Definition:... 3 Begriff aus der Kraftfahrzeugtechnik... 3 Leergewicht... 3 Zulässiges Gesamtgewicht... 3 Charakteristische Masse... 3 Kraftfahrzeugs Gewichtklassen... 3 Kraftfahrzeug- Kategorie... 4 Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge... 4 Kraftfahrzeug- Gruppe... 5 Anforderung an Feuerwehrfahrzeuge... 5 Anstrich... 6 Folgende Ausstattung muss vorhanden sein... 6 Dachkennzeichnung... 6 Übersicht der Feuerwehrfahrzeuge Feuerlöschfahrzeuge... 7 => Löschfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Rüstwagen DIN Teil Gerätewagen Einsatzleitwagen Mannschaftstransportwagen Nachschubfahrzeuge Krankenfahrzeuge der Feuerwehr Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge... 8 Löschfahrzeuge... 9 HLF 20/ TLF 20/ Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF TSF-W KLF Löschgruppenfahrzeuge LF 10/ LF 20/16 und HLF 20/ LF 16-TS Tanklöschfahrzeuge TLF 16/24-Tr TLF 20/40 oder TLF 20/40 SL Sonderlöschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Drehleitern (DLA-K und DLS-K 23/12;18/12;12/9) Drehleiter mit Handbetrieb (DL 16/4) Hubarbeitsbühne (HAB 23/12 und 18/12) Rüstwagen Gerätewagen Gefahrgut ABC- Erkunder (ABC- ErkKW) Seite 1

3 Dekontaminations- Lastkraftwagen (Dekon-LKW-P) Einsatzleitfahrzeuge Einsatzleitwagen KdoW Einsatzleitwagen ELW Einsatzleitwagen ELW Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) Nachschubfahrzeuge Gerätewagen Logistik (GW-L1) GW- L Wechselladerfahrzeuge WLF Krankenfahrzeuge der Feuerwehr Krankentransportwagen Rettungswagen Notarzt- Einsatzfahrzeug Kranwagen KW Feuerwehrboote RTB 1 RTB MZB Feuerwehranhänger Schaum- Wasserwerfer (SWA) Anhängeleiter AL Kurzbezeichnung von Fahrzeugtypen Seite 2

4 Definition: Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer Hilfeleistung und/oder für Rettungseinsätze benutzt werden. Begriff aus der Kraftfahrzeugtechnik Für Feuerwehrfahrzeuge gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die hierzu herausgegebenen Richtlinien, soweit nicht weitergehende Anforderungen gestellt sind. Leergewicht Gewicht des betriebsbereiten Feuerwehrfahrzeuges einschließlich Fahrer (90kg) und aller am Fahrzeug Festangebrachte teile. Zulässiges Gesamtgewicht Gewicht des Feuerwehrfahrzeuges, Leergewicht zuzüglich der feuerwehrtechnischen Beladung einschließlich der Löschmittel und Besatzung ohne Fahrer sowie eventl. Vorhandene Gewichtsreserve. Charakteristische Masse Masse der Einsatzbereiten Fahrzeuge, das den Mindestanforderungen der typspezifischen Norm entspricht, einschließlich - Art und Umfang der mindestens geforderten technischen Einrichtung und Beladung, - Der Mannschaft, - Und gegebenenfalls dem Löschmittelvorrat Zuzüglich einer Massenreserve von 3% der charakteristischen Masse für Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen, wobei die charakteristische masse die zulässige Gesamtmasse des verwendeten Fahrgestells nicht übersteigt. Kraftfahrzeugs Gewichtklassen Die Feuerwehrfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2000 kg werden in drei Kraftfahrzeugs Gewichtsklassen eingeteilt. L: Leicht => Gesamtgewicht über 2000 kg bis einschließlich 7500 kg M: Mittel => Gesamtgewicht über 7500 kg bis einschließlich kg S: Super => Gesamtgewicht über kg Seite 3

5 Kraftfahrzeug- Kategorie Feuerwehrfahrzeuge werden in Abhängigkeit ihrer Fahreigenschaften bei unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit in drei Kraftfahrzeug- Kategorien eingeteilt. 1. Straßenfähig Straßenfahrgestell überlicherweise zu Befahren befestigter Straßen 2. Geländefähig Straßenfahrgestell oder Allradfahrgestell Bedingt für Geländefahrten geeignet 3. Geländegängig Allradfahrgestell Zum Befahren aller Straßen und Geländefahrten geeignet Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge Die DIN EN 1846 wurde geschaffen um ein europaeinheitliches Bezeichnungssystem von Feuerwehrfahrzeugen festzulegen. Diese besteht aus drei Teilen. Teil 1: Nomenklatur und Bezeichnungen Teil 2: Allgemeine Anforderungen Teil 3: Fest eingebaute Ausrüstung Diese Norm legt ein einheitliches Bezeichnungssystem für die Charakterisierung von Feuerwehrfahrzeugen fest. Die Merkmale der Fahrzeuge werden durch eine Reihenfolge von Zahlen und Buchstaben beschrieben. Diese Bezeichnung soll aber nicht die national üblichen Bezeichnungen wie z.b. in Deutschland Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 ersetzen, sonder dient der genauen europaeinheitlichen Beschreibung von Feuerwehrfahrzeugen. Die DIN EN ordnet die Feuerwehrfahrzeuge in Kraftfahrzeug- Gewichtsklassen, Kraftfahrzeug- Kategorien und Kraftfahrzeug- Gruppen. Weiterhin zusätzliche Angaben zur Sitzkapazität und weitere Spezifikationen wie Größe des Löschmittelbehälters, Feuerlöschkreiselpumpe. Seite 4

6 Kraftfahrzeug- Gruppe Feuerwehrfahrzeuge werden nach ihrer hauptsächlichen Verwendung in neun verschiedene Kraftfahrzeuggruppen eingeteilt. => Feuerlöschfahrzeuge - Löschfahrzeuge - Sonderlöschfahrzeuge => Hubrettungsfahrzeuge - Drehleitern - Hubarbeitsbühnen => Rüst- und Gerätewagen => Krankenfahrzeuge der Feuerwehr => Einsatzleitfahrzeuge => Mannschaftstransportwagen => Nachschubfahrzeuge => sonstige spezielle Fahrzeuge Anforderung an Feuerwehrfahrzeuge - Die Funktion der Aggregate muss mindestens 1,5 Stunden lang bei Außentemperaturen zwischen 25 C und + 35 C sichergestellt sein, wenn die Einsatzfahrt aus einer geschlossenen Fahrzeughalle beginnt, deren Temperatur über 0 C liegt - Bei Feuerwehrfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 6000 kg muss die Motorleistung 12 plus/minus 2 KW je 1000 kg betragen. - Ein Feuerwehrfahrzeug muss bei betriebswarmem Motor innerhalb von 30 sek., aus dem Stand, auf mindestens 80 km/h beschleunigt werden können. - Der Kraftstoffbehälter muss so gestaltet sein, dass der Kraftstoff für mindesten einer Fahrstrecke von 300 km ausreicht. Der Einfüllstutzen muss leicht zugänglich und ein Betanken aus Kanistern mit einem aufsetzbaren Ausgussstutzen möglich sein. - Fahrer- und Mannschaftsraum müssen räumlich eine Einheit sein - Die Beladung muss transportsicher gelagert und so untergebracht sein, dass ein Be- und Entladen leicht und ohne Verletzungsgefahren möglich ist. - In den Geräteräumen muss ein gut lesbares Verzeichnis der Beladung angebracht sein. Seite 5

7 Anstrich Aufbau außen feuerrot RAL 3000 leuchtrot RAL 3024 Schutz- und Tragerahmen reinweiß RAL 9010 Fahrgestell, Felgen Maschinelle Zugeinrichtung schwarz RAL 9005/RAL 9011 Frontpumpen, Leitersätze silberfarben RAL 9006 Schmierstellen schwefelgelb RAL 1015 Folgende Ausstattung muss vorhanden sein - Kennleuchten für blaues Blinklicht - Akustische Warneinrichtung - Heizung für Fahrer- und Mannschaftraum - Innenbeleuchtung - Das Einsatzbereite Fahrzeug muss mit einer Sprechfunkeinrichtung ausgestattet sein Dachkennzeichnung Um Einsatzkräfte bei Großschadenslagen aus der Luft zu führen, haben Feuerwehrfahrzeuge eine Dachkennzeichnung mit dem Amtlichen KFZ Zeichen. Seite 6

8 Übersicht der Feuerwehrfahrzeuge 1. Feuerlöschfahrzeuge => Löschfahrzeuge - Löschgruppenfahrzeuge LF 10/6 DIN Teil 5 HLF 10/6 DIN Teil 5 (zurzeit noch ein Entwurf) LF 20/16 DIN Teil 11 LF 16-TS DIN Teil 8 HLF 20/16 DIN Teil 11 - Tanklöschfahrzeuge TLF 16/24-Tr DIN Teil 22 TLF 20/40 DIN Teil 21 TLF 20/40-SL DIN Teil 21 (SL steht für Sonderlöschmittel) - Tragkraftspritzenfahrzeug TSF DIN Teil 16 TSF-W DIN Teil 17 KLF DIN Teil 24 - Sonderlöschfahrzeuge VLF Vorauslöschfahrzeug ULF Umweltlöschfahrzeug Tro TLF Trockentanklöschfahrzeug Anmerkung: Diese Feuerwehrfahrzeuge sind keine Genormten Fahrzeuge der Feuerwehr und sind meist bei Werkfeuerwehren und Flughafenfeuerwehren anzutreffen. 2. Hubrettungsfahrzeuge => Drehleitern DLA (K) 12/9 DIN EN DLA /K) 18/12 DIN EN DLA (K) 23/12 DIN EN DLS (K) 12/9 DIN EN DLS (K) 18/12 DIN EN DLS (K) 23/12 DIN EN => Hubarbeitsbühnen HAB 18/12 DIN EN 1777 HAB 23/12 DIN EN 1777 Seite 7

9 3. Rüstwagen DIN Teil 3 4. Gerätewagen GW-G Gerätewagen Gefahrgut DIN Teil Einsatzleitwagen ELW 1 DIN Teil 2 ELW 2 DIN Teil 3 KdoW DIN Teil 5 6. Mannschaftstransportwagen Mannschaftstransportwagen (MTW) dienen zur Beförderung von Feuerwehreinsatzkräften und denen persönlicher Ausrüstung. 7. Nachschubfahrzeuge GW-L Gerätewagen Logistik 1 DIN Teil 21 GW-L Gerätewagen Logistik 2 DIN Teil 22 => Wechselladerfahrzeuge (WLF) mit Abrollbehälter (AB) Abrollbehälter für: Atemschutz Einsatzleitung Mulde Schaummittel Rüstmaterial Streumaterial Universal Umweltschutz MANV 8. Krankenfahrzeuge der Feuerwehr RTW Rettungswagen DIN Teil 2 KTW Krankentransportwagen DIN Teil 3 NEF Notarzt- Einsatzfahrzeug DIN Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge FwK Feuerwehrkran - Feuerwehranhänger TRW Tierrettungswagen GW-W Gerätewagen Wasserrettung AL 16/4 Anhängeleiter MZB Merzweckboote SWA Schaum- Wasserwerfer- Anhänger FLB Feuerlöschboot FwA Feuerwehranhänger für RTB Rettungstransportboot Schaummittel, Pulver, Licht, Schlauch, Rettungsboote usw. Seite 8

10 Löschfahrzeuge Anwendungsbereich und Zweck Ein Löschfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, das vornehmlich zur Brandbekämpfung sowie zur Durchführung technischer Hilfeleistung eingesetzt wird. Die Genormten Löschfahrzeuge sind: Löschfahrzeuge Löschgruppen fahrzeug Tanklösch fahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug Kleinlöschfahrzeug Löschfahrzeuge sind in Typen eingeteilt, für die Typenzeichen festgelegt sind. Das Typenzeichen setzt sich zusammen aus Kurzzeichen, Kennzahlen und gegebenenfalls mit einem Bindestrich angehängten Kennbuchstaben. Typzeichen (Beispiel) HLF 20/16 Zahl x 100= nutzbarer Löschwasservorrat in Litern (l.) Zahl x 100= Nennförderstrom der Feuerlöschkreiselpumpe in Litern pro Minute (l/min) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug TLF 20/40 Zahl x 100= nutzbarer Löschwasservorrat in Litern (l.) Zahl x 100= Nennförderstrom der Feuerlöschkreiselpumpe In Litern pro Minute (l/min) Tanklöschfahrzeug Seite 9

11 Löschfahrzeug Tabelle Typ Pumpentyp Front Heck TS Löschmittelbehälter Wasser/Schaum/Pulver Besatzung KLF FPN10/ l 1/5 TSF PFPN10/ /5 TSF-W PFPN10/ l oder 750 l 1/5 LF10/ FPN10/ l oder 800 l 1/8 LF20/ FPN10/ l oder 2500 l 1/8 HLF20/ FPN10/ l oder 2500 l 1/8 LF16-TS** FPN10/ PFPN10/ /8 TLF16/24-Tr FPN10/ l 1/2 TLF20/ FPN10/ l 1/2 TLF24/50* FPN10/ l Wasser 500l 1/2 Schaum VLF* FPN10/ l 1/4 * TLF 24/50 und das VLF sind keine Norm Fahrzeuge, jedoch sind sie noch bei der Berufsfeuerwehr Bonn im Einsatz. ** LF 16-TS ist nur noch für den Katastrophenschutz genormt Seite 10

12 Beladung der Löschfahrzeuge Beladelisten Die feuertechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge wird in Beladelisten, die nach Gruppen geordnet sind, aufgeführt. 1 Schutzkleidung und Schutzgeräte Warnkleidung, Atemschutzgerät, 2 Löschgeräte Kübelspritze, Schaumausrüstung 3 Schläuche, Armaturen, Zubehör Standrohr, Verteiler, Strahlrohr 4 Rettungsgerät Tragbare Leitern, Feuerwehrleine, Sprunggerät 5 Sanitäts- und Widerbelebungsgerät Krankentrage, Sanitätskasten 6 Beleuchtung-, Signal und Fernmeldemittel Scheinwerfer, Funkgerät, Warnleuchten 7 Arbeitsgerät Spreizer/Schere, Lüfter, Hebesatz, 8 Handwerkzeug und Messgerät Brechstange, Feuerwehraxt, Ex- Meter 9 Sondergeräte Abgasschlauch, Wagenheber, Beladepläne Der Umfang der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Normblatt vorgeschrieben. Diese Beladung muss entsprechend den Beladeplänen untergebracht werden. Beladepläne legen fest, an welcher Stelle im, auf, unter und am Fahrzeug die feuerwehrtechnische Beladung unterzubringen ist. - im Fahrerraum (F) - im Mannschaftsraum (M) - in Sitzkästen (S 1, S 2) - in den Geräteräumen (G 1, G 2, G 3, G 4...) - im Geräteraum, Rückseite (G R) - auf Trittbrettern (T) - unter dem Aufbau (U) - an der Rückseite (R) - auf dem Dach (D) Seite 11

13 Tragkraftspritzenfahrzeuge Ein Tragkraftspritzenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8). Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Tragkraftspritzenfahrzeuge dienen überwiegend zur Brandbekämpfung. Es dürfen nur serienmäßige Kastenwagen oder serienmäßige Fahrgestelle mit Doppelkabine verwendet werden. TSF Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF ist ausgestattet mit - Tragkraftspritze PFPN 10/ Einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, bestehend aus einer Standartbeladung, die vorhanden sein muss und einer Zusatzbeladung entsprechend der vorhandenen Raum- und Gewichtsreserve. Wesentliche Merkmale: - Besatzung eine Staffel 1/5-40 Liter Schaummittel - 4 Preßluftatmer - 2- tlg. Steckleiter - Fahrgestell ist ein Straßenantrieb mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max kg. Einsatzzweck: Brandbekämpfung und Einfache Technische Hilfeleistung Seite 12

14 TSF-W Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (DIN Teil 17) ist ausgestattet mit - einer PFPN 10/1000, die mit ihrem A- Sauganschluss an dem Löschwasserbehälter angekuppelt ist - einer Schnellangriffseinrichtung mit einem formstabilen Druckschlauch - einem Löschwasserbehälter von 500 l oder je nach Gewichtsreserve 750 l - einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, bestehend aus einer Standartbeladung, die vorhanden sein muss und einer Zusatzbeladung entsprechend der vorhandenen Gewichtsreserve. Die Tragkraftspritze muss aber auch aus dem Fahrzeug genommen werden können. Zulässiges Gesamtgewicht von 6500 kg (max kg) KLF Das Kleinlöschfahrzeug KLF (DIN Teil 24) ist das kleinste genormte Löschfahrzeug. Es ist ausgestattet wie ein TSF-W, hat aber ein Löschwasserbehältervolumen von 400 l. und eine PFPN 6/750. Eine auf dem Dach befestigte 4-tlg. Steckleiter. Zulässiges Gesamtgewicht max kg Es wurde in die Norm aufgenommen wegen des EU Führerscheines. Seite 13

15 Löschgruppenfahrzeuge Ein Löschgruppenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Die Besatzung ist eine Gruppe (1/8). Löschgruppenfahrzeuge dienen vornehmlich zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen. LF 10/6 Das Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 (DIN Teil 5) ist ausgestattet mit - einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10/1000 im Heck - einem Löschwasserbehälter mit einer Volumen von 600 l oder je nach Gewichtsreserve 800 l - einer Schnellangriffseinrichtung mit formstabilen Druckschlauch - einer feuerwehrtechnischen Beladung Die feuerwehrtechnische Beladung setzt sich zusammen aus der Standartbeladung, die vorhanden sein muss einer Beladung nach örtlichen Belangen, die aufgrund der vorhandenen Gewichtsreserve mitgeführt werden kann. Die Norm gibt 2 Beispiele an a) örtliche Beladung für technische Hilfeleistung. Sie besteht aus: Stromerzeuger 5 kva, Spreizer, Schneidgerät, Motorsäge, Trennschleifer, Flutlichtstrahler. b) Örtliche Beladung mit PFPN 10/1000 Seite 14

16 LF 20/16 und HLF 20/16 Das Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 DIN Teil 11 dient insbesondere der Brandbekämpfung, der Wasserförderung und der Durchführung einfacher technischer Hilfeleistungen. Das neue Löschfahrzeug HLF 20/16 mit der erweiterten Beladung und Ausrüstung für technische Hilfeleistung ist der des Löschgruppenfahrzeugs LF 16/12. Feuerwehren, die bereits Fahrzeuge mit Zusatzbeladung für technische Hilfeleistung haben, können die so gewonnene Gewichtsreserve für mehr Löschwasser oder andere Gerätschaften nutzen. Wesentliche Merkmale des LF 20/16 und HLF 20/16 sind: - Ein Allradfahrgestell oder auf Wunsch ein Straßenfahrgestell mit einer zulässigen Gesamtmasse von kg. - Eine im Heck vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10/ Ein Löschwasserbehältervolumen von 1600 l und je nach Gewichtsreserve mit liter. - Eine Schnellangriffseinrichtung Wasser mit einem 50m Druckschlauch DN 25 oder einem 30m Druckschlauch DN Eine auf Wunsch eingebaute maschinelle Zugeinrichtung mit einer Nennkraft von 50 kn. - Eine mit handkurbelbetriebene, pneumatische oder elektrischen Lichtmast - Eine feuerwehrtechnische Standartbeladung, die auf dem LF 20/16 und dem HLF 20/16 vorhanden sein muss, eine Standart- Zusatzbeladung die nur auf dem HLF 20/16 sein muss. Seite 15

17 LF 16-TS Das Löschgruppenfahrzeug LF 16- TS gemäß DIN Teil 8 ist speziell für den Bereich Katastrophenschutz vorgesehen. Es dient vornehmlich zur Brandbekämpfung und der Wasserförderung über lange Wegestrecken. Mit der als Frontpumpe angebauten Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10/2000, der im Heck eingeschobenen Tragkraftspritze PFPN 10/1000 und einer Länge von 600m an mitgeführten B- Druckschläuchen ist das LF 16-TS besonders für Einsätze in Bereichen mit unzureichender Löschwasserversorgung geeignet. Hinweis: Das Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS ist nur noch für Zwecke des Katastrophenschutz genormt. Seite 16

18 Tanklöschfahrzeuge Tanklöschfahrzeuge sind Feuerlöschfahrzeuge mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und anderen löschtechnischen Einrichtungen, einer feuertechnischen Beladung und ein fest eingebauten Löschmittelbehälter. Die Besatzung besteht aus einem Trupp 1/2. TLF 16/24-Tr Das Tanklöschfahrzeug TLF 16/24-Tr gemäß DIN Teil 22 dient aufgrund seines Löschwasservorrates vornehmlich der Durchführung eines Schnellangriffs bei der Brandbekämpfung und der Versorgung von Einsatzstellen mit Löschwasser. Wesentliche Merkmale des TLF 16/24-Tr sind: - Ein Allradfahrgestell mit einer zulässigen Gesamtmasse von kg. - Eine im Heck eingebaute, vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe FPN Eine auf dem Dach befestigte 4-tlg. Steckleiter - Eine Schnellangriffseinrichtung Wasser mit einem 30m Druckschlauch DN 32 oder mit einem Druckschlauch 50m DN Ein Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von 2400 l. - Eine feuerwehrtechnische Beladung, die vorhanden sein muß und eine Beladung nach örtlichen Belangen, die im Rahmen einer Gewichtsreserve gegebenenfalls mitgeführt werden kann. Seite 17

19 TLF 20/40 oder TLF 20/40 SL Wesentliche Merkmale sind: - Ein zulässiges Gesamtgewicht beim TLF 20/40 sind 14000kg und bei dem TLF 20/40 SL 18000kg. - Ein Allradfahrgestell - Die Besatzung besteht aus einem Trupp 1/2 - Einer Schnellangriffseinrichtung Wasser mit einem 30m Druckschlauch DN 32 oder einem Druckschlauch DN 25 50m. - Eine im Heck vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe FPN Einer Zusatzbeladung den örtlichen Belangen, wie z.b. 2-tlg. Steckleiter usw. - Ein Löschwasservolumen von 4000 Liter. - Bei dem TLF 20/40 SL muss noch ein Schaummittelbehälter mit einem Volumen von mindestens 500 Liter. Es kann zusätzlich noch andere Sonderlöschmittel mitführen wie z.b. CO2 (Kohlendioxid) und/oder Pulver. Auf dem Dach muss ein Schaum- Wasserwerfer fest montiert sein. Seite 18

20 Sonderlöschfahrzeuge Diese Feuerlöschfahrzeuge werden vorwiegend in Bereichen mit besonderen Brandrisiken eingesetzt. Die verschiedenen Löschmittel Wasser, Pulver, Schaum und/oder Kohlendioxid (CO2) werden oftmals in größeren Mengen einzeln oder auch gleichzeitig mitgeführt. Die einzelnen Ausführungen dieser Fahrzeuge sind nicht genormt. Die Anforderung bezüglich der löschtechnischen Einrichtung u. Ä. entsprechen aber oft den allgemeinen Anforderungen der Feuerwehrfahrzeug Normen. Bei Werkfeuerwehren in Einrichtungen mit besonderen Risiken (Industrie, Chemie o. Ä.) kommt es darauf an, schon im ersten Abmarsch Industrielöschfahrzeuge mit großen Leistungsvermögen und angemessenen Löschmittelmengen einzusetzen. So werden z.b. Fahrzeug mit entsprechenden zulässigen Gesamtmassen und Motorleistungen vorgehalten, die mit leistungsstarken Feuerlöschkreiselpumpen und Dachmonitoren, verschiedener Löschmittel in größeren Mengen sowie umfangreicher Beladungen für die Brandbekämpfung und für die technische Hilfeleistung ausgerüstet sind. Bei Flughafenfeuerwehren werden neben der großen Menge an Löschmitteln besondere Anforderungen an das Beschleunigungsvermögen und die mögliche Fahrgeschwindigkeit gestellt, um die nach internationalen Maßstäben geforderten Mindesteingreifzeiten zu erfüllen. Seite 19

21 Hubrettungsfahrzeuge Gemäß DIN EN wird die Gruppe der Hubrettungsfahrzeuge in Feuerwehrfahrzeuge mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne unterteilt: - Drehleiter sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer aufschiebbaren Konstruktion in Form einer Leiter, mit oder ohne Rettungskorb, auf einem fahrbaren Untergestell schwenkbar montiert. - Hubarbeitsbühnen sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer ausschiebbaren Konstruktion mit Rettungskorb, bestehend aus einem starren, teleskobierbaren oder Gelenkartigen Mechanismus oder einer Kombination dieser Möglichkeiten in Form von Auslegern und/ oder Leitern, auf einem fahrbaren Untergestell montiert. Drehleitern (DLA-K und DLS-K 23/12;18/12;12/9) DLA (K) => Drehleiter Automatik (Es können alle drei Bewegungen auf einmal durchgeführt werden). DLS (K) => Drehleiter Sequentiell (Es kann immer nur eine Bewegung durchgeführt werden). Drehleitern dienen der Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen und zur Durchführung technischer Hilfeleitung und zur Brandbekämpfung. Wesentliche Merkmale sind: - Ein Straßenfahrgestell mit einer zulässigen Gesamtmasse von 9500 kg bis kg. - Ein 5- oder 8 kva Stromerzeuger - Eine Krankentragehalterung, Wenderohr und Halterung für Flutlichtstrahler Seite 20

22 Drehleiter mit Handbetrieb (DL 16/4) Die Drehleiter mit Handbetrieb DL 16/4 gemäß DIN besteht aus einem Fahrgestell, einem Aufbau zur Aufnahme eines Trupps 1/2 als Besatzung und der feuerwehrtechnischen Beladung sowie einem Leiteraufbau mit einem handbetriebenen Leitergetriebe mit aufricht-, ausfahrbar- und drehbarem Leitersatz. Wesentliche Merkmale sind: - Ein Straßenfahrgestell mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7500 kg. - Einen von handbetriebenen Maschinisten Bedienstand, erkennbar durch die Handräder am Leiterpark. - Es kann kein Rettungskorb montiert werden - Ein Wenderohr Einsatz ist nur möglich wenn das Strahlrohr einen Durchmesser von nicht mehr als 24 Millimeter Mundstücksgröße hat. Seite 21

23 Hubarbeitsbühne (HAB 23/12 und 18/12) Die Hubarbeitsbühnen bestehend aus einem Fahrgestell, einem Aufbau zur Aufnahme eines Trupps 1/2 als Besatzung und einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einem vollhydraulischen Hubrettungssatz bestehend aus mehreren telekopierbaren Stahlarmen. Der obere Korbarm kann auf einer Länge von ca. 6m abgeklappt werden und nimmt den Rettungskorb auf. Am Hubrettungssatz kann seitlich eine durchgängige Leieter fest angebracht sein, die ein Absteigen von Personen ermöglicht und so einen ständig begehbaren Rettungsweg darstellt. Im Hubrettungssatz können außerdem Druckluft- und/oder Elektroleitungen und eine Steigleitung für einen Schaum-/ Wasserwerfer fest verlegt sein. Der Rettungskorb ist für mindestens drei Personen zugelassen. Er ist seitlich so schwenkbar, dass der Korbrand parallel zum angesteuerten Objekt gestellt werden kann. Zum Übersteigen vom Korb zum Objekt ist frontseitig eine bei Bedarf abklappbare Rettungsplattform befestigt. Am Rettungskorb ständig fest angebracht ist ein Schaum- Wasserwerfer, der unabhänig von der jeweiligen Position des Hubrettungssatz bzw. des Rettungskorbes in voller Abgabeleistung zum Einsatz gebracht werden kann. Das Abstützsystem, die Steuerstände, die Anzeige- und Überwachungseinrichtungen und die sonstigen Sicherheitseinrichtungen entsprechen weitgehend den Ausführungen der Drehleiter. Seite 22

24 Rüstwagen Der Rüstwagen RW gemäß DIN dient zur Durchführung nahezu aller technischen Hilfeleistungen- auch größeren Umfangs. Mit dem neu konzipierten RW sollen die Einsatzbereiche abgedeckt werden, die von Löschfahrzeugen mit Hilfeleistungsausrüstung nicht oder nur unzureichend bewältigt werden können. Der Rüstwagen und seine Besatzung decken in erster Linie folgende Einsatzbereiche ab: LKW- Unfälle, Rettung aus Höhen und Tiefen, Versorgung von Stromverbrauchern (z.b. bei Unwettereinsätzen), Unfälle auf Baustellen oder Im Schienenverkehr usw. Wesentliche Merkmale sind: - Ein zulässiges Gesamtgewicht von kg. - Einem Allradfahrgestell - Die Besatzung besteht aus einem Trupp 1/2 - Eine auf dem Dach befestigte Multifunktionsleiter. - Ein vom Fahrzeugmotor fest eingebauter Stromerzeuger mit einer Leistung von mindestens 22 kva. - Eine Zugeinrichtung mit einer Nennzugkraft von < 50 kn. - Ein angebauter oder eingebauter Lichtmast mit zwei Flutlichstrahlern mit je einer Leistung von 1500 W. Seite 23

25 Gerätewagen Gefahrgut GW-G DIN Der GW-G ist bestimmt für Einsätze im Bereich des Umweltschutzes. Er stellt die Geräte bereit, die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen erforderlich sind. Wesentliche Merkmale sind: - Ein Straßenfahrgestell mit einer Charakteristischen Masse von kg - Es ist in der Regel ein Handelsüblicher Kastenwagen oder Abrollbehälter - Eine Umfangreiche Beladung für den Einsatz mit Gefährlichen Stoffen und Gütern. Seite 24

26 ABC- Erkunder (ABC- ErkKW) Norm Bund Der ABC- Erkundungskraftwagen dient dem Aufspüren, Messen und Melden radioaktiver und/oder chemischer sowie dem Erkennen und Melden biologischer Kontamination. Ebenso dient er zum Aufsuchen von verstreuten radioaktiver Bruchstücken, der Kennzeichnung und der messtechnischen Überwachung kontaminierter Bereiche, auch abseits befestigter Wege, der Entnahme von Boden-, Wasser-, Luftproben sowie dem Erfassen und Melden von Wetterdaten. Wesentliche Merkmale sind: - Ein Allradfahrgestell mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg. - Ein Kastenaufbau mit einer Schiebetür links und zwei Flügeltüren hinten. - Eine Unterteilung des Fahrzeuges in einen Fahrerraum, einen Betriebsraum und Geräteraum. - Eine Umfangreiche messtechnische Ausrüstung und Beladung. - Eine Besatzung bestehend aus vier Einsatzkräften. Seite 25

27 Dekontaminations- Lastkraftwagen (Dekon-LKW-P) Norm Bund Als Ersatz für die bisherigen Dekontaminations- Mehrzweckfahrzeuge DMF stellte der Bund den Feuerwehren Dekontaminations- Lastkraftwagen Person zur Verfügung. Im Gegensatz zum bisherigen DMF handelt es sich beim Dekon-LKW-P um ein reines Transportfahrzeug, das die zur Personendekontamination erforderliche Ausrüstung bei Bedarf auf der Ladefläche mitführt. Wesentliche Merkmale sind: - Ein Allradfahrgestell mit einer zulässigen Gesamtmasse von kg. - Eine Doppelkabine mit je einer Einstiegtür zum Mannschaftsraum auf der rechten und linken Fahrzeugseite. - Ein Fahrer- und Mannschaftsraum für die Aufnahme einer Staffel (1/5) als Besatzung. - Eine Ladepritsche mit Spriegel und Plane. - Eine am Pritschenende angebaute elektrohydraulische Ladebordwand mit einer Hubkraft von min kg. Seite 26

28 Einsatzleitfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge werden entsprechend ihrer informations- und kommunikationstechnischen Ausrüstung, ihren Maßen und Gewicht in verschiedenen Ausführungen unterteilt. Die Norm gibt eine Übersicht über die Anwendungsbereiche, die allgemeinen Anforderungen und die technische Einrichtungen. Die Besatzung besteht mindestens aus einem Trupp 1/2. Einsatzleitfahrzeuge KdoW ELW 1 ELW 2 Seite 27

29 Einsatzleitwagen KdoW Der Einsatzleitwagen KdoW dient überwiegend dem Transport von Führungskräften z.b. bei der Anfahrt und der Erkundung von Einsatzstellen. Wesentliche Merkmale sind: - Ein PKW, PKW Kombi oder eine Großraumlimosine mit Straßenantrieb oder ein Geländewagen mit Allradantrieb. - Eine Charakteristische Masse von mindestens 1500 kg und maximal 2500 kg. - Ausstattung mit einem 2+4m Funkgerät Seite 28

30 Einsatzleitwagen ELW 1 Der Einsatzleitwagen ELW 1 dient dem Transport von Führungskräften bei der Anfahrt und gegebenenfalls auch der Erkundung von Einsatzstellen, der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von taktischen Einheiten sowie zum Führen von Verbänden mit Führungsassistent, jedoch ohne Stabsmäßiger Führung. Wesentliche Merkmale sind: - Ein Kleintransporter oder Kastenwagen mit Straßen- oder Allradantrieb. - Eine charakteristische Masse von 3500 kg. - Ein begehbarer Teil des Aufbaus mit einer Höhe von mindestens 1,35m - Zwei beleuchtete Kommunikationsarbeitsplätze mit einer gemeinsamen Arbeitsfläche von min. 0,5m2. Seite 29

31 Einsatzleitwagen ELW 2 Der Einsatzleitwagen ELW 2 dient einer Einsatzleitung als Hilfsmittel zur Führung von Verbänden mit Führungsassistenten und stabsmäßiger Führung sowie als Führungsmittel einer Technischen Einsatzleitung bei Großschadensereignissen. Zu diesem Zweck verfügt der ELW 2 über einen Bereich für Fahrer und Beifahrer (Raum A), einen Fernmelderaum mit drei Kommunikationsarbeitsplätzen mit Funkausrüstung und Kommunikationseinrichtungen (Raum B) und einen abgetrennten Führungsraum mit fünf Arbeitsplätzen (Raum C). Wesentliche Merkmale sind: - Ein Straßenfahrgestell mit einer charakteristischen Masse von kg. - Eine zwischen Raum B und Raum C eingebaute Wand, in die eine Schiebetür oder eine Durchreiche mit Schiebefenster eingebaut ist. - Eine oben am Antennenmast befestigte, von allen Seiten erkennbare Kennzeichnung Einsatzleitung. - Eine interne Telefonanlage und Anschlussmöglichkeiten an ein öffentliches Telefonfestnetz. - Drei Mobilfunkgeräte 4m, zwei Mobilfunkgeräte 2m, vier Handfunkgeräte 2m, ein Mobiltelefon und ein Faxgerät. Seite 30

32 Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) Gemäß DIN EN werden Mannschaftstransportfahrzeuge für die Beförderung von Feuerwehreinsatzkräften und deren persönliche Ausrüstungen eingesetzt. Ein spezielles Normblatt nur Für Mannschaftstransportfahrzeuge gibt es nicht. Die Fahrzeuge werden vielmehr in Anlehnung an allgemeinen Anforderungen für Feuerwehrfahrzeuge und zum Teil nach länderspezifischen Baurichtlinien gefertigt und ausgerüstet. Dazu werden weitgehend handelübliche Kleinbusse verwendet. Feuerwehrtechnische Beladungen werden außer Feuerlöscher, Sanitäts- und Sicherungsmaterial o.ä. nicht mitgeführt Seite 31

33 Nachschubfahrzeuge Nachschubfahrzeuge Gerätewagen Logistik Wechselladerfahrzeug Gerätewagen Logistik (GW-L1) Der Gerätewagen Logistik 1 dient zum Transport von Ausrüstung und anderen Materialien im Zusammenhang mit Einsätzen der Feuerwehr. Dazu zählt auch der Transport von Gefahrgutausrüstung kleineren Umfangs (Ausrüstungsmodul Gefahrgut). Das Fahrzeug besitzt eine feuerwehrtechnische Beladung sowie eine Ladefläche mit einer Plane oder wahlweise einem Kofferaufbau. Am Heck des Fahrzeugs ist eine Ladebordwand anzubringen. Wesentliche Merkmale sind: - Ein Straßenfahrgestell mit der Kraftfahrzeuggewichtsklasse Leicht von 2000 kg bis 7500 kg. - Die Besatzung besteht aus einem Trupp 1/2 oder einer Staffel 1/5 - Eine am Fahrzeugheck angebrachte Ladebordwand - Die Ladefläche muss Beleuchtet sein Seite 32

34 GW- L2 Der Gerätewagen Logistik 2 dient ebenfalls zum Transport von Ausrüstung und Materialien für den Einsatz der Feuerwehr. Außerdem zum Transport und der Verlegung von Druckschläuchen zum Aufbau einer Wasserversorgung über lange Wegstrecken. Das Fahrzeug besitzt zur Unterbringung der feuerwehrtechnischen Beladung einen Gerätekasten sowie eine Ladefläche mit Ladebordwand. Wesentliche Merkmale sind: - Ein Straßenfahrgestell der Kraftfahrzeuggewichtsklasse Mittel von 7500 kg bis kg. - Ebenfalls mit einer Ladebordwand. - Mit einer Besatzung bestehend aus einer Staffel 1/5. - Einer auf dem Fahrzeug befestigten Multifunktionsleiter. Seite 33

35 Wechselladerfahrzeuge WLF Das Wechselladerfahrzeug WLF gemäß DIN wird für den Transport von Abrollbehältern mit feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln verwendet. Durch die fest auf dem Fahrgestell montierte Wechselladereinrichtung kann ein WLF bedarfsgerecht mit jeweils einem Abrollbehälter ausgerüstet werden und so den Nachschub, besonders mit Sonderausrüstung, an der Einsatzstelle sicherstellen. Zum Aufnehmen, Transportieren und Absetzen des Abrollbehälters ist auf dem Fahrgestell eine Wechselladereinrichtung (Hackensystem) montiert. Wesentliche Merkmale sind: - Ein zwei- oder dreiachsiges Straßenfahrgestell mit einer charakteristischen Masse von maximal kg. - Ein Fahrerraum für die Aufnahme eines Trupps 1/2. - Die Aufnahme und den Transport von Abrollbehältern. - Eine akustische Warneinrichtung, die Anzeigt, ob sich der Abrollbehälter in verriegelter Aufnahmestellung bei abgelegtem Wechselrahmen befindet. Eine Elektrische Steckverbindung hinter dem Fahrerhaus zur Versorgung des Abrollbehälters aus dem Bordnetz. Seite 34

36 Krankenfahrzeuge der Feuerwehr Gemäß DIN EN werden Krankenfahrzeuge der Feuerwehr von Feuerwehrpersonal betrieben und für die Versorgung und den Transport von Patienten eingesetzt. Sie dürfen auch mit anderen Einrichtungen für den speziellen Gebrauch durch die Feuerwehr ausgerüstet sein. Aufgrund der Struktur des Rettungsdienstes sind in Deutschland die Fahrzeuge für alle im Rettungsdienst tätigen Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen gleichermaßen genormt, so dass es keine speziellen Krankenfahrzeuge nur für die Feuerwehr gibt. In der DIN EN 1789 sind die Anforderungen an Konstruktion, Prüfung, Betriebsverhalten und Ausrüstung von Krankenkraftwagen festgelegt. Sie werden in drei Typen unterteilt. Krankenkraftwagen Typ A Krankentransportfahrzeuge Typ B Notfallkrankenwagen Typ C Rettungswagen Seite 35

37 Krankentransportwagen Ein Krankentransportwagen dient zum Transport von einzelnen oder mehreren Patienten, die vorhersehbar nicht Notfallpatienten sind. Neben den für den Transport der Patienten notwendigen technischen Ausstattungen werden noch Ausrüstungen für die Bereiche Beatmung, Kreislauf, Verband- und Pflegemittel mitgeführt, um Maßnahmen einleiten zu können, wenn sich der Zustand des transportierten Patienten verschlechtern sollte. Für die Verwendung als Krankentransportwagen werden spezielle PKW- Kombis (längerer Radstand, höherer Innenraum) oder handelsübliche Kastenwagen mit spezieller Ausstattung verwendet. Seite 36

38 Rettungswagen Ein Rettungswagen dient zum Transport, zur erweiterten Behandlung und Überwachung von (Notfall-) Patienten. Er hat im Vergleich zu den anderen Krankenkraftwagen eine umfangreichere technische Ausstattung und einen Krankenraum, der so ausgelegt ist, dass ein Behandlungsbereich mit einer von drei Seiten zugänglichen, verstellbaren Krankentragehalterung entsteht. Neben den für den Transport und die Behandlung der Patienten notwendigen technischen Ausstattungen werden umfangreiche Ausrüstungen für die Bereiche Beatmung, Diagnostik, Kreislauf, Behandlung, lebensbedrohlicher Störungen, Verband- und Pflegemittel mitgeführt. Für Rettungswagen werden serienmäßige Kastenwagen oder Fahrgestelle mit abgesetztem Aufbau verwendet. Das Fahrzeug wird in den Fahrerraum und den Krankenraum für die Behandlung und den Transport des/r Notfallpatienten unterteilt. Seite 37

39 Notarzt- Einsatzfahrzeug Ein Notarzt- Einsatzfahrzeug NEF gemäß DIN ist ein Spezialfahrzeug für den Rettungsdienst, das zum Transport des Notarztes zum Einsatzort dient (Rendezvous- System). Für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Funktionen der Notfallpatienten wird eine entsprechende medizinische Ausrüstung mitgeführt. Die Besatzung des NEF besteht in der Regel aus einem Rettungssanitäter- oder Assistenten und dem Notarzt. Für die Verwendung als Notarzt- Einsatzfahrzeug sind gemäß Norm handelsübliche Pkws vorgesehen, die neben der erforderlichen Ausstattung mit einer Sondersignalanlage über weitere spezielle Ausrüstung (ABS, vorzugsweise automatisches Getriebe, Zentralverriegelung u.ä.) verfügen müssen. Seite 38

40 Kranwagen KW Ein Feuerwehrkran ist ein Kraftfahrzeug mit mehrfach Teleskopisierbaren Auslegern zum Bewegen schwerer Lasten beim Retten von Menschen und bei technischen Hilfeleistungen. Die Besatzung besteht aus einem Trupp 1/2. Er entspricht weitgehend den Fahrzeugen, die auch von gewerblich tätigen Unternehmen eingesetzt werden, verfügt aber zusätzlich über spezielle feuerwehrtechnische Ausstattungen und Ausrüstungen. Die maximalen Hebekräfte reichen bis 450kNzusätzlich sind meist maschinelle Zugeinrichtungen mit hohen Nennzugkräften eingebaut. Als Fahrgestell werden teilweise Drei- oder Vierachsfahrgestelle verwendet. Der Feuerwehrkran sollte die allgemeinen Anforderungen der DIN- Normen für Feuerwehr erfüllen. Seite 39

41 Feuerwehrboote Die Boote der Feuerwehr gemäß DIN sind für den Einsatz besonders gestalteter Wasserfahrzeuge, für die Durchführung von Rettungseinsätzen, technischer Hilfeleistungen und gegebenenfalls auch zu Löschzwecken am und auf dem Wasser. Feuerwehrboote Rettungsboot Typ 1 Rettungsboot Typ 2 Mehrzweckboot RTB 1 RTB 2 MZB Seite 40

42 Das Rettungsboot RTB 1 ist für stehende Gewässer vorgesehen und wird von Hand, als Ruderboot oder mit Motorantrieb betrieben. Das Rettungsboot RTB 2 ist für offenes Gewässer zugelassen und wird immer mit Motorantrieb ausgerüstet. Das Mehrzweckboot MZB ist zur Rettung und dem Transport von bis zu zehn Personen, für technische Hilfeleistungen und je nach Ausrüstung auch für Löscheinsätze geeignet. Die Boote sind als aufblasbare Boote oder Festkörperboote konstruiert, mit einer bootstechnischen Ausrüstung und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgerüstet und müssen auch im Vollgeschlagenen Zustand schwimmfähig und kentersicher sein. Feuerwehranhänger Feuerwehranhänger sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Anhänger, die entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck mit einer speziellen feuerwehrtechnischen Ausstattung und Beladung sowie sonstigen Einsatzmitteln eingerichtet sind. Feuerwehranhänger Schaum- Wasserwerfer Anhängeleiter Seite 41

43 Schaum- Wasserwerfer (SWA) Der Anhänger mit Schaum- Wasserwerfer SWA gemäß DIN ist ein Feuerwehranhänger mit abnehmbarem, horizontal und vertikal schwenkbarem Schaum- Wasserwerfer, mit Schaummittelzumischer und zwei Behältern mit einem nutzbaren Inhalt von zusammen 220 Litern zur Aufnahme des Schaummittel. Zur Abstützung während des Betriebes des SWA dienen vier Stufenlos verstellbare Stützen. Der Betrieb des Schaum- Wasserwerfer muss sowohl vom Anhänger als auch abgesetzt möglich sein. Die Wasserdurchflussmenge des Schaum- Wasserwerfer beträgt 2000 l/min. Seite 42

44 Anhängeleiter AL 16-4 Eine Anhängeleiter AL 16-4 gemäß DIN dient vorrangig zum Retten von Menschen aus Notlagen und auch zur Brandbekämpfung und zur Durchführung von technischen Hilfeleistungen. Sie besteht aus einem Einachs- Fahrgestell mit einer Zugeinrichtung sowie einem aufricht- und ausfahrbarem 18m Leitersatz mit handbetätigtem Leiterantrieb. Die Abstützung erfolgt mechanisch mit je zwei Fallspindeln an der Fahrgestellachse und am Querholm. Der handbetätigte Antrieb ermöglicht die Bewegung Aufrichten/ Neigen, Aus-/ Einfahren sowie Geländeausgleich links/ recht. Die Antriebe für die Bewegungen sind gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert, z.b. durch Selbsthemmende Getriebe. Mit dieser Leiter kann die Brüstungsoberkante eines Fensters im dritten Obergeschoss eines Gebäudes mit normalen Geschosshöhen (5 OG) erreicht werden. Seite 43

45 Kurzbezeichnung von Fahrzeugtypen Kurzzeichen Fahrzeugtyp AB Abrollbehälter AL Anhängeleiter DL Drehleiter DLA(K) Drehleiter Autom. m. Korb DLS(K) Drehleiter Sequentiell m. Korb ELW Einsatzleitwagen ErkKW Erkundungskraftwagen FeKW Fernsprechkraftwagen FLF Flugplatzlöschfahrzeug FuKW Funkkraftwagen FwA Feuerwehranhänger FwK Feuerwehrkran GBKW Geräte- und Betriebskraftwagen GKTW Großraum- Krankentransportwagen GTLF Großtanklöschfahrzeug GW Gerätewagen GW-G Gerätewagen- Gefahrgut HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug KdoW Kommandowagen KEF Klein- Einsatzfahrzeug KLAF Kleinalarm- Fahrzeug KTW Krankentransportwagen LB Löschboot LF Löschgruppenfahrzeug LHF Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug MTF Mannschaftstransportfahrzeug MTW Mannschaftstransportwagen MZB Mehrzweckboot MZW Mehrzweckfahrzeug NAW Notarztwagen NEF Notarzt- Einsatzfahrzeug RTB Rettungstransportboot RTH Rettungshubschrauber RTW Rettungstransportwagen RW Rüstwagen SW Schlauchwagen SWA Schaum- Wasser- Anhänger TLF Tanklöschfahrzeug TSF Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser TSA Tragkraftspritzenanhänger TroTLF Trocken- Tanklöschfahrzeug TroLF Trocken- Löschfahrzeug TRW Tierrettungswagen WLF Wechselladerfahrzeug Seite 44

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