Einleitung... 3 Feuerwehrfahrzeuge in der Steiermark Einsatzfahrzeuge Basisfahrzeuge... 4
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- Sabine Heintze
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1 Nr.: RL 3.5 / vom: 03. Dezember 2015 RICHTLINIE FAHRZEUGAUSSTATTUNGSRICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE DES LANDESFEUERWEHRVERBANDES STEIERMARK Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFV LAD FA Katastrophenschutz u Landesv. Publikation: Homepage des LFV am Intranet des LFV am Geschäftsbuch LFV am Ablage im Ordner am Diese Richtlinie ersetzt die Ausgabe vom 20. März 2014.
2 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Feuerwehrfahrzeuge in der Steiermark Einsatzfahrzeuge Basisfahrzeuge Hilfeleistungsfahrzeug HLF Berglandlöschfahrzeug BLF-A Kleinlöschfahrzeug KLF Kleinrüstfahrzeug KRF-B Standardfahrzeuge Standardfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 1 HLF Standardfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 2 HLF Standardfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 3 HLF Stützpunktfahrzeug Stützpunktfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 4 HLF Zulässige Gesamtmassen der Einsatzfahrzeuge Spezialfahrzeuge Großtanklöschfahrzeug GTLF Drehleiter DLA-K Teleskopmastbühne TMB Schweres Rüstfahrzeug SRF LKW mit Kran WLF-Kran Kommandantenfahrzeuge Kommandantenfahrzeug KDT Mannschaftstransportfahrzeuge, Logistik- und Versorgungsfahrzeuge Mannschaftstransportfahrzeug MTF Versorgungsfahrzeug LKW Sonderfahrzeuge Mehrzweckfahrzeug MZF Sonderfahrzeuge als Bereichs- oder Regionalstützpunktfahrzeuge Fahrzeugspezifische Tunnelausrüstung...15 Seite 2 von 15
3 EINLEITUNG Neben einer bestens ausgebildeten und motivierten Mannschaft hat die Feuerwehrausrüstung mit den entsprechenden Fahrzeugen und Gerätschaften bei unseren Feuerwehren einen besonderen Stellenwert. In dieser Richtlinie des Steirischen Landesfeuerwehrverbandes sind die Feuerwehreinsatzfahrzeuge für die steirischen Feuerwehren bezogen auf ihre taktischen Einsatzaufgaben, Anwendungsbereiche und Grundausstattungen beschrieben. Sie gibt einen Überblick über die verschiedenen Feuerwehreinsatzfahrzeugtypen, wird beim Auswahlverfahren über neu anzuschaffende Feuerwehrfahrzeuge als Grundlage herangezogen und soll sicherstellen, dass die Feuerwehrfahrzeuge für ihre Aufgaben einheitlich aufgebaut werden und über die gleiche Pflichtausrüstung verfügen. Darüber hinaus ist im Wege der Bedarfsausrüstung eine, den örtlichen Verhältnissen angepasste, Zusatzausrüstung möglich. Die detaillierten Ausführungen der Feuerwehreinsatzfahrzeuge werden durch spezifische Fahrzeugbaurichtlinien, welche in diesem Regelwerk verbindlich angeführt sind, definiert. FEUERWEHRFAHRZEUGE IN DER STEIERMARK Die Feuerwehrfahrzeuge in der Steiermark werden in folgenden Hauptkategorien eingeteilt: Einsatzfahrzeuge, Spezialfahrzeuge, Kommandantenfahrzeuge, Mannschaftstransportfahrzeuge, Logistik- und Versorgungsfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge. Um die notwendigen, unterschiedlichen Anforderungen der Feuerwehrfahrzeuge darstellen zu können, werden mehrere Fahrzeugtypen den Hauptkategorien zugeteilt. Seite 3 von 15
4 1. EINSATZFAHRZEUGE Zu den Einsatzfahrzeugen zählen jene Fahrzeuge, welche bei Brandeinsätzen sowie bei technischen Hilfeleistungen zum Einsatz kommen. Je nach zulässigem Gesamtgewicht und aufgebauter Ausrüstung unterscheidet man dabei in drei Gruppen: 1.) Basisfahrzeuge HLF BLF KLF KRF-B 2.) Standardfahrzeuge HLF 1 HLF 1 LB HLF 2 HLF 2 - LB HLF 3 3.) Stützpunktfahrzeug HLF 4 In diesen drei Gruppen finden sich alle einsatzrelevanten Feuerwehreinsatzfahrzeuge (Löschfahrzeuge, wasserführende Fahrzeuge, Fahrzeuge für die techn. Hilfeleistung) wieder und werden in dieser Richtlinie beschrieben. 1.1 BASISFAHRZEUGE HILFELEISTUNGSFAHRZEUG HLF Das Basisfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung HLF ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von maximal kg und beinhaltet eine Grundausrüstung zur Bewältigung von kleineren Brandeinsätzen sowie für kleine bis mittlere technische Hilfeleistungen. Es nimmt eine Staffelbesatzung 1:5 bis hin zu einer Gruppenbesatzung 1:8 auf. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrgestelle ist es möglich, dass Fahrzeug auf einem Rahmenfahrgestell aufzubauen oder es als Kastenwagenausbau herzustellen. Die Ausstattungsmerkmale des HLF : Höchst zulässige Gesamtmasse: 5,5 t Besatzung: 1:5 bis 1:8 Löschwassertank: mindestens 300 l, Einbaupumpe: Normaldruckpumpe (Kreiselpumpe) oder Hochdruckpumpe (Kolbenpumpe) 1 Schnellangriffseinrichtung Mindestschlauchlänge 30 m Be- und Entladesystem für Standardrollcontainer Aufnahme von 1 Stk. Standardrollcontainer Tragbarer Stromerzeuger: Leistung ca. 3-5 kva technische Grundausrüstung Seite 4 von 15
5 FA 05 Hilfeleistungsfahrzeug HLF des ÖBFV Ausgabe: März BERGLANDLÖSCHFAHRZEUG BLF-A Das Berglandlöschfahrzeug mit Allradantrieb mit der taktischen Bezeichnung BLF-A ist ein Feuerwehrfahrzeug, das für die Brandbekämpfung und die Löschwasserversorgung im unwegsamen Gelände ausgerüstet ist und kann eine Besatzung von mind. 1:4 Personen aufnehmen. Die wesentliche Ausstattung beinhaltet: Höchst zulässige Gesamtmasse: 3,5 t Besatzung: 1:4 1 Tragkraftspritze mind. PFPN Schläuche, Armaturen und Strahlrohre RL / : Berglandlöschfahrzeug BLF des LFV Steiermark Ausgabe: März KLEINLÖSCHFAHRZEUG KLF Das Kleinlöschfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung KLF ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von maximal kg, das vorwiegend für die Löschwasserförderung, als auch für die Brandbekämpfung sowie für einfache technische Hilfeleistungen ausgerüstet ist. Die Besatzung des Fahrzeuges ist für eine gesamte Löschgruppe 1:8 ausgelegt. Die Darstellung des Fahrzeuges ist auf einem Rahmenfahrgestell oder auf einem Kastenwagenfahrgestell möglich. Die wesentliche Ausstattung beinhaltet: Höchst zulässige Gesamtmasse: 5,5 t Besatzung: 1:8 1 Tragkraftspritze mind. PFPN Schläuche, Armaturen und Strahlrohre 1 tragbare Feuerwehrleiter Optionale Ausstattung(en): Tragbarer Stromerzeuger : Leistung mind. 5 kva Beleuchtungseinheit FA 02 Kleinlöschfahrzeug KLF des ÖBFV Ausgabe: März 2012 Seite 5 von 15
6 1.1.4 KLEINRÜSTFAHRZEUG KRF-B Das Kleinrüstfahrzeug mit Bergeausrüstung ist ein Feuerwehrfahrzeug, das für den Transport von Gerätschaften zur technischen Hilfeleistung ausgerüstet ist. Die Darstellung des Fahrzeuges ist auf einem Rahmenfahrgestell oder auf einem Kastenwagenfahrgestell möglich. Die Ausstattungsmerkmale des KRF-B: Höchst zulässige Gesamtmasse: 5,5 t Besatzung mind. 1:4 Stromerzeuger: Leistung mind. 8 kva Ausstattung für technische Hilfeleistungen (Greifzug, Tauchpumpe, Strompaket ) Optionale Ausstattung(en): Hydraulisches Rettungsgerät RL / : Kleinrüstfahrzeug mit Bergeausrüstung KRF-B des LFV Steiermark Ausgabe: März STANDARDFAHRZEUGE STANDARDFAHRZEUG HILFELEISTUNGSFAHRZEUG 1 HLF 1 Das Standardfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 1 mit der taktischen Bezeichnung HLF 1 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse bis kg und beinhaltet eine Ausrüstung zur Bewältigung von kleinen bis mittleren Brandeinsätzen sowie für einfache technische Hilfeleistungen. Das HLF 1 ist in zwei Varianten unterteilt: Variante 1: HLF 1 Variante 2: HLF 1 LB Um die beiden Varianten des HLF 1 unterscheiden zu können, ist bei der taktischen Bezeichnung des HLF 1, Variante 2, die ergänzende Bezeichnung LB für Lösch-und Bergeausrüstung hinzuzufügen: HLF 1 LB : Hilfeleistungsfahrzeug 1 mit Lösch- und Bergeausrüstung STANDARDFAHRZEUG HLF 1 Beim HLF 1 ist das Fahrzeug mit einem Löschwassertank von mind. 500 l ausgestattet. Die vorhandene Einbaupumpe ist als Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN 1028 (komb. Normal- und Hochdruckpumpe oder nur Normaldruckpumpe) ausgeführt. Alternativ ist es auch möglich, dass eine im Heck gelagerte Tragkraftspritze die Einbaupumpe ersetzt. Es nimmt eine verminderte Staffelbesatzung 1:5 bis hin zu einer Gruppenbesatzung 1:8 auf. Der Fahrzeugaufbau besteht aus 1 3 seitlichen Geräteräumen und einem heckseitigem Pumpenraum. Seite 6 von 15
7 Die Ausstattungsmerkmale des HLF 1 zusammengefasst: Höchst zulässige Gesamtmasse: 12 t Besatzung: 1:5 bis 1:8 Löschwassertank: mindestens 500 l Einbaupumpe: Feuerlöschkreiselpumpe (kombinierte Normal- und Hochdruckpumpe oder nur Normaldruckpumpe) Alternativ zur Einbaupumpe: Tragkraftspritze im Heck 1 Schnellangriffseinrichtung Mindestschlauchlänge 30 m Tragbarer Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kva Lichtmast RL / : Hilfeleistungsfahrzeug 1 HLF 1 des LFV Steiermark Ausgabe: Dezember STANDARDFAHRZEUG HLF 1 - LB Das HLF 1 LB (mit Lösch- und Bergeausrüstung) ist vorwiegend für die Löschwasserförderung sowie zur Bewältigung von kleinen bis mittleren technischen Hilfeleistungen ausgestattet. Bei Bedarf kann das Fahrzeug mit einer Löschanlage ausgerüstet sein. Es nimmt eine Besatzung von 1:5 bis hin zu einer Gruppenbesatzung 1:8 auf. Der Fahrzeugaufbau besteht aus 1 3 seitlichen Geräteräumen und einem heckseitigen Geräteraum. Optional besteht auch die Möglichkeit, den heckseitigen Geräteraum des Fahrzeugaufbaues als Laderaum für einen Standardrollcontainer mit entsprechender Entnahmemöglichkeit auszuführen. Die Ausstattungsmerkmale des HLF 1 LB : Höchst zulässige Gesamtmasse: 12 t Besatzung 1:5-1:8 Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kva Lichtmast Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Greifzug, Hebekissen, Tauchpumpe, Strompaket ) Ausrüstung für Wasserbezug (Tragkraftspritze mind. PFPN10-750, Saugausrüstung) Optionale Ausstattung: Löschanlage mit Schnellangriffseinrichtung Be- und Entladesystem für Standardrollcontainer 1 Stk. Standardrollcontainer Hydr. Rettungsgerät Seilwinde (ab Gewichtsklasse M = 7,5 t) RL / : Hilfeleistungsfahrzeug 1 mit Lösch- und Bergeausrüstung HLF 1-LB des LFV Steiermark Ausgabe: Dezember 2015 Seite 7 von 15
8 1.2.2 STANDARDFAHRZEUG HILFELEISTUNGSFAHRZEUG 2 HLF 2 Das Standardfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 2 mit der taktischen Bezeichnung HLF 2 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von maximal kg und beinhaltet eine Ausrüstung zur Bewältigung von Brandeinsätzen sowie für technische Hilfeleistungen von mittleren Umfang. Es nimmt eine Besatzung von mind. 1:6 bis hin zu einer Gruppenbesatzung von 1:8 auf. Analog zum HLF 1 wird auch das HLF 2 in zwei Varianten unterteilt: Variante 1: HLF 2 Variante 2: HLF 2 LB Wie auch beim HLF 1 werden beim HLF 2 die beiden Varianten durch den Anhang LB bei der taktischen Bezeichnung unterschieden: HLF 2 LB : Hilfeleistungsfahrzeug 2 mit Lösch- und Bergeausrüstung STANDARDFAHRZEUG HLF 2 Beim HLF 2 ist das Fahrzeug mit einem Löschwassertank von mind l ausgestattet. Die Einbaupumpe ist als Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN 1028 (kombinierte Normal- und Hochdruckpumpe oder nur Normaldruckpumpe) ausgeführt. Es kann eine Besatzung von 1:6 bis hin zu einer Gruppenbesatzung 1:8 aufnehmen. Der Fahrzeugaufbau besteht aus 1-3 seitlichen Geräteräumen und einem heckseitigem Pumpenraum. Die Ausstattungsmerkmale des HLF 2 zusammengefasst: Höchst zulässige Gesamtmasse: 14 t Besatzung: 1:6 bis 1:8 Löschwassertank mind l Einbaupumpe: Feuerlöschkreiselpumpe (komb. Normal- und Hochdruckpumpe oder nur Normaldruckpumpe) 1 Schnellangriffseinrichtung Mindestschlauchlänge 40 m Tragbarer Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kva Lichtmast Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Tauchpumpe, Strompaket ) Optionale Ausstattung: Wasserwerfer Hydr. Rettungsgerät Seilwinde RL / : Hilfeleistungsfahrzeug 2 HLF 2 des LFV Steiermark Ausgabe: Dezember 2015 Seite 8 von 15
9 STANDARDFAHRZEUG HLF 2 LB Das HLF 2 LB ist ein Fahrzeug, welches für die Löschwasserförderung, zur Bewältigung von technischen Hilfeleistungen und mit einem Löschwassertank von mind. 800 l ausgestattet ist. Die Fahrzeugeinbaupumpe ist als Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN auszuführen. Eine Ansaugvorrichtung bei der Fahrzeugeinbaupumpe ist nicht erforderlich. Der Geräteraumaufbau besteht aus 1-3 seitlichen Geräteräumen sowie aus einem im Heck befindlichen Laderaum für mind. 2 Standardrollcontainer. Der Abschluss des Laderaumes hat mit einer hydraulischen Ladebordwand zu erfolgen. Es nimmt eine Besatzung von mind. 1:6 bis hin zu einer Gruppenbesatzung von 1:8 auf. Die Ausstattungsmerkmale des HLF 2 LB : Höchst zulässige Gesamtmasse: 14 t Besatzung 1:6-1:8 Löschwassertank mind. 800 l Fahrzeugeinbaupumpe (Feuerlöschkreiselpumpe) 1 Schnellangriffseinrichtung Mindestschlauchlänge 30 m Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kva Lichtmast Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Greifzug, Hebekissen, Tauchpumpe, Strompaket ) Ausrüstung für Wasserbezug (Tragkraftspritze, Saugausrüstung) Hydr. Ladebordwand Lagerungsmöglichkeit von mind. 2 Stk. Standardrollcontainer Optionale Ausstattung: Hydr. Rettungsgerät Seilwinde RL / : Hilfeleistungsfahrzeug 2 mit Lösch- und Bergeausrüstung HLF 2 - LB des LFV Steiermark Ausgabe: Dezember STANDARDFAHRZEUG HILFELEISTUNGSFAHRZEUG 3 HLF 3 Das Standardfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 3 mit der taktischen Bezeichnung HLF 3 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse bis maximal kg und beinhaltet eine Ausrüstung zur Bewältigung von Brandeinsätzen sowie für technische Hilfeleistungen. Es nimmt eine Besatzung von mind. 1:6 bis zu einer Gruppenbesatzung 1:8 auf. Der Geräteraumaufbau besteht aus 3 seitlichen Geräteräumen sowie aus einem im Heck befindlichen Pumpenraum. Der Abschluss des Pumpenraumes hat mit einer Heckklappe zu erfolgen. Die wesentliche Ausstattung beinhaltet: Höchst zulässige Gesamtmasse: 16 t Besatzung: 1:6-1:8 Löschwassertank mind l Seite 9 von 15
10 Einbaupumpe: Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN (kombinierte Normal- und Hochdruckpumpe oder nur Normaldruckpumpe) 1 Schnellangriffseinrichtung Mindestschlauchlänge 50 m Kombinierter Wasser- und Schaumwerfer Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kva Lichtmast Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Greifzug, Hebekissen, Tauchpumpe, Strompaket ) Hydr. Rettungssatz Seilwinde nach ÖBFV Richtlinie GA 05 RL / : Hilfeleistungsfahrzeug 3 HLF 3 des LFV Steiermark Ausgabe: Dezember STÜTZPUNKTFAHRZEUG STÜTZPUNKTFAHRZEUG HILFELEISTUNGSFAHRZEUG 4 HLF 4 Das Stützpunktfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 4 mit der taktischen Bezeichnung HLF 4 ist ein 2-achsiges Feuerwehrfahrzeug mit einer maximalen Gesamtmasse von kg und beinhaltet eine Ausrüstung zur Bewältigung von größeren Brandeinsätzen sowie für technische Hilfeleistungen. Es nimmt eine Besatzung von mind. 1:6 bis zu einer Gruppenbesatzung 1:8 auf. Eine Trupp - Besatzung von 1:2 ist als Stützpunktfahrzeug dann zulässig, wenn ein zweites löschwasserführendes Fahrzeug (mind Liter, Besatzung 1:6) bereits bei der Feuerwehr vorhanden ist. Der Geräteraumaufbau besteht aus 3 seitlichen Geräteräumen sowie aus einem im Heck befindlichen Pumpenraum. Der Abschluss des Pumpenraumes hat mit einer Heckklappe zu erfolgen. Das Fahrzeug kann bei Feuerwehren ab der Kategorie 5 oder als Stützpunktfahrzeug bei einer Feuerwehr für einen Feuerwehrabschnitt stationiert werden. Die Ausstattungsmerkmale des HLF 4 : Maximale Gesamtmasse: 17,5 t Besatzung: (1:2) 1:6-1:8 Löschwassertank mind l Fahrzeugeinbaupumpe: Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN (kombinierte Normalund Hochdruckpumpe oder nur Normaldruckpumpe) 1 Schnellangriffseinrichtung Mindestschlauchlänge 50 m Kombinierter Wasser- und Schaumwerfer Tragbarer Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kva Lichtmast Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Tauchpumpe, Strompaket ) Optionale Ausstattung: Hydr. Rettungssatz Seilwinde Seite 10 von 15
11 RL / : Hilfeleistungsfahrzeug 4 HLF 4 des LFV Steiermark Ausgabe: Dezember ZULÄSSIGE GESAMTMASSEN DER EINSATZFAHRZEUGE Nach der ÖNORM EN Allgemeine Anforderungen - Sicherheit und Leistung sind folgende Massen definiert: Leermasse Masse des Fahrzeugs, einschließlich des Fahrers (75 kg) und sämtlicher für den Betrieb notwendiger Mittel, einschließlich voll aufgefülltem Kühlwasser, Kraftstoff und Öl, sowie sämtlicher fest angebauter Ausrüstungen, jedoch werden Ersatzrad und Löschmittel ausgenommen. Gesamtmasse Leermasse zuzüglich Masse der weiteren Mannschaft, für die das Fahrzeug ausgelegt ist, gerechnet mit 90 kg für jedes Mannschaftsmitglied und dessen Ausrüstung und zusätzlich 15 kg für die Ausrüstung des Fahrers, und der Masse von Feuerlöschmitteln und weiteren zu befördernden Einsatzausrüstungen. Zulässige Gesamtmasse (Technisch) Höchste zulässige Gesamtmasse, die vom Hersteller des Fahrgestells angegeben wird. Bei allen geförderten Einsatzfahrzeugen des LFV Steiermark gelten folgende Regelungen bezogen auf die Gesamtmasse des Fahrzeuges sowie auf die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges: Taktische Bezeichnung: Höchst zulässige Gesamtmasse des Fahrgestells: Max. Gesamtmasse des Einsatzfahrzeuges: Erforderliche Gewichtsreserve zur höchst zulässigen Gesamtmasse des Fahrgestells: BASISFAHRZEUGE: HLF kg kg 100 kg BLF kg kg 100 kg KLF kg kg 100 kg KRF-B kg kg 100 kg STANDARDFAHRZEUGE: HLF kg kg 400 kg HLF 1 - LB kg kg 400 kg HLF kg kg 500 kg HLF 2 - LB kg kg 500 kg HLF kg kg 500 kg STÜTZPUNKTFAHRZEUG: HLF kg 500 kg Seite 11 von 15
12 2. SPEZIALFAHRZEUGE Spezialfahrzeuge werden nur nach einem gesonderten Ermittlungsverfahren und für einen überregionalen Einsatzbereich entsprechend den Richtlinien des LFV Steiermark angeschafft. Die Beschaffung von Spezialfahrzeugen erfolgt ausschließlich durch den LFV Steiermark. Ihre Ausführungen, technische Ausrüstungen und Beladungsgegenstände werden nicht durch Baurichtlinien, sondern in für die Anschaffung der Fahrzeuge erforderlichem Leistungsverzeichnis und/oder durch vorhandene Normen definiert. 2.1 GROßTANKLÖSCHFAHRZEUG GTLF Das Großtanklöschfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung GTLF ist ein Feuerwehrfahrzeug, welches für die Bekämpfung von Bränden, sowie zur Wasserversorgung bei Bränden größeren Ausmaßes vorgesehen ist. Das Fahrzeug hat eine Besatzung von 1: 2. Auch die Besatzung 1:1 ist möglich. Ebenso verfügt das GTLF über einen Schaummitteltank und alternativ über eine Pulverlöschanlage. 2.2 DREHLEITER DLA-K Die Drehleiter mit der taktischen Bezeichnung DLA-K ist ein Hubrettungsfahrzeug und dient vornehmlich zur Rettung von Menschen aus Notlagen, zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung. Die Drehleiter ist eingerichtet zur Aufnahme einer Besatzung von max. 1:2 Personen. Auch die Besatzung 1:1 ist möglich. Sie besteht aus einem Fahrgestell, einem Aufbau zur Aufnahme einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie aus einem vollautomatischen Hubrettungssatz (Leitersatz) mit Rettungskorb. Die Drehleiter ist nach EN auszuführen. 2.3 TELESKOPMASTBÜHNE TMB Die Teleskopmastbühne ist ein Hubrettungsfahrzeug und dient vornehmlich zur Rettung von Menschen aus Notlagen, zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung. Die Teleskopmastbühne ist eingerichtet zur Aufnahme einer Besatzung von max. 1:2 Mann. Die Teleskopmastbühne ist nach EN auszuführen und hat im wesentlichen den Anforderungen einer Drehleiter zu entsprechen. 2.4 SCHWERES RÜSTFAHRZEUG SRF Das Schwere Rüstfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung SRF ist ein Fahrzeug der 2. Welle und für technische Hilfeleistungen größeren Ausmaßes und Katastrophen ausgerüstete. Das Fahrzeug hat eine Besatzung von 1: 2. Auch die Besatzung 1:1 ist möglich. Der heckseitig angeordnete hydraulische Ladekran ist mit einer Kranseilwinde ausgestattet. Der eingebaute Stromgenerator dient zur elektrischen Energieversorgung. Für Bergeaufgaben ist eine Einbauseilwinde (Mindestzugkraft: 50 kn) vorgesehen. Seite 12 von 15
13 2.5 LKW MIT KRAN WLF-KRAN Das Wechselladefahrzeug mit Kran mit der taktischen Bezeichnung WLF Kran ist als Fahrzeug der 2. Welle ein für technische Hilfeleistungen größeren Ausmaßes und Katastrophen ausgerüstetes Feuerwehrfahrzeug. Das Fahrzeug hat eine Besatzung 1: 2. Auch die Besatzung 1:1 ist möglich. Das Wechseln verschiedener genormter Abrollbehälter wird durch ein Hakensystem ermöglicht. Der hinter der Fahrerkabine angeordnete hydraulische Ladekran ist mit einer Kranseilwinde ausgestattet. Eine Ausführung des Wechselladefahrzeugs ohne Krananlage ist im Bedarfsfall ebenso zulässig. 3. KOMMANDANTENFAHRZEUGE 3.1 KOMMANDANTENFAHRZEUG KDT Das Kommandantenfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung KDT ist ein Feuerwehrfahrzeug, das auf Basis eines handelsüblichen Personenkraftwagens als Dienstfahrzeug vorgesehen ist. Es kann mit einer fix montierten oder abnehmbaren Blaulichtanlage ausgeführt sein. Die Aufschriften lt. der allg. Baurichtlinie FA 00 des ÖBFV am Fahrzeug können entfallen oder als abnehmbare Magnethaftschilder ausgeführt sein. Die wesentliche Ausstattung beinhaltet: Höchst zulässige Gesamtmasse: 3,5 t Besatzung: mind. 1:3 RL / : Kommandantenfahrzeug KDT des LFV Steiermark Ausgabe: März MANNSCHAFTSTRANSPORTFAHRZEUGE, LOGISTIK- UND VERSORGUNGSFAHRZEUGE 4.1 MANNSCHAFTSTRANSPORTFAHRZEUG MTF Das Mannschaftstransportfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung MTF ist ein Feuerwehrfahrzeug, das vorrangig zum Transport von Personen dient. Es ist mit einer einfachen feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet und dient darüber hinaus zum Transport von kleineren Einsatzgeräten und zum Ziehen von Anhängern für den Feuerwehreinsatz. Für das Mannschaftstransportfahrzeug wird ein serienmäßiger Transporter verwendet. Die wesentliche Ausstattung beinhaltet: Höchst zulässige Gesamtmasse: 3,5 t Besatzung: mind. 1:6 FA 30 Mannschaftstransportfahrzeug MTF des ÖBFV Ausgabe: 2011 Seite 13 von 15
14 4.2 VERSORGUNGSFAHRZEUG LKW Das Versorgungsfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung LKW ist ein Feuerwehrfahrzeug, das zur Aufnahme einer Besatzung von mind. 3 bis max. 7 Personen und einer frei wählbaren Beladung vorgesehen ist. Die feuerwehrtechnische Ausrüstung umfasst eine Pflichtausrüstung. Das Fahrzeug dient zu Transport-, Nachschub- und Versorgungszwecken. Die Ausstattungsmerkmale des LKW: Höchst zulässige Gesamtmasse: 5,5 t Besatzung: mind. 1:2 Hydr. Ladebordwand (bei Ausführung 5,5 t) Versorgungsfahrzeuge, welche als Stützpunktfahrzeuge für den Landesfeuerwehrverband bzw. für Bereichsfeuerwehrverbände eingesetzt werden, können in bestimmten Ausnahmefällen eine höchst zulässige Gesamtmasse von 7,5 t haben. RL / : Versorgungsfahrzeug LKW des LFV Steiermark Ausgabe: März SONDERFAHRZEUGE 5.1 MEHRZWECKFAHRZEUG MZF Das Mehrzweckfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung MZF ist ein Feuerwehrfahrzeug, dass keiner Standardtype zugeordnet werden kann. Das Fahrzeug ist für die Berufsfeuerwehr Graz bzw. für Betriebsfeuerwehren vorgesehen und je nach deren Erfordernissen unterschiedlich ausgerüstet und kann somit im Einsatzfall verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Ein MZF kann zusätzlich von Feuerwehren ab der Kategorie 5 als Logistik-, Mehrzweck- oder Sonderfahrzeug mit folgenden Anforderungen angeschafft werden: Technisch höchste zulässige Gesamtmasse: 3,5 t Besatzung: mind. 1:1 5.2 SONDERFAHRZEUGE ALS BEREICHS- ODER REGIONALSTÜTZPUNKTFAHRZEUGE Die Sonderfahrzeuge Einsatzleitfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung ELF, Ölschadenfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung ÖF, Gefährliche Stoffe Fahrzeug mit der taktischen Bezeichnung GSF, Atemschutzfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung ASF sind Fahrzeuge, welche als Bereichs- oder Regionalstützpunktfahrzeuge ausschließlich durch den LFV Steiermark angeschafft werden. Seite 14 von 15
15 Ihre Ausführungen, technische Ausrüstungen und Beladungsgegenstände werden in spezifischen Baurichtlinien des LFV Steiermark bzw. durch das Leistungsverzeichnis der Fahrzeugausschreibung geregelt. 5.3 FAHRZEUGSPEZIFISCHE TUNNELAUSRÜSTUNG Für Feuerwehrfahrzeuge, welche im übergeordneten Straßennetz für die Betreuung von Tunnelanlagen eingesetzt werden, gelten die ergänzenden Richtlinien des LFV Steiermark. Anhänge: Anhang 1: Fahrgestellliste für Einsatzfahrzeuge Diese Richtlinie wurde vom Landesfeuerwehrausschuss in seiner Sitzung am 03. Dezember 2015 genehmigt und tritt mit 01. Jänner 2016 in Kraft. Für den Landesfeuerwehrverband Der Landesfeuerwehrkommandant: (Unterschrift auf dem Original im Akt) LBD Albert KERN Präsident des ÖBFV Seite 15 von 15
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