Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst) vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung für den mittleren technischen Forstdienst der Länder erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an Forstschulen und in Dienststellen der Landesforstverwaltungen, z.b. in Forstämtern und Oberforstdirektionen. Ausbildungsinhalte Die Beamtenanwärter/innen im mittleren Dienst im Forstdienst erhalten in der Grundstufe Unterricht zum Beispiel in folgenden Fächern: Waldbau Forstnutzung Waldschutz Umweltschutz und Landespflege Walderschließung Arbeitslehre Rechts- und Verwaltungslehre Betriebswirtschaftslehre Berufs- und Arbeitspädagogik Während der Aufbaustufe werden unter anderem Inhalte folgender Gebiete vermittelt: Jagd und Fischerei Forstliche Messlehre Forstliches Rechnungswesen Die Anwärter und Anwärterinnen in Bayern sollen außerdem bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes im Maschinenschreiben mindestens 100 Anschläge und in Kurzschrift mindestens 80 Silben in der Minute nachweisen. Während der praktischen Ausbildung in den Ämtern sollen die Anwärter und Anwärterinnen Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise der Verwaltung kennen lernen. Dies erfolgt durch Mitarbeit bei den laufenden Arbeiten und durch die Vermittlung einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Ausbildungsziel ist, dass die Anwärter/innen selbstständig Verwaltungsentscheidungen treffen können.

2 Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Beamtenanwärter/innen werden an wechselnden Lernorten ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in Räumen der Forstschulen (Unterrichtsräume, Übungsräume und an Computerarbeitsplätzen) statt. Die praktische Ausbildung in der Ausbildungsbehörde konzentriert sich auf die entsprechenden Büroräume der Dienststellen der Landesforstverwaltungen (z.b. Forstämter, Oberforstdirektionen), aber auch die Teilnahme an Außendiensten im Gelände ist erforderlich. Ausbildungsstätten Berufs- und Fachakademien (ohne Hochschulen) Ausbildungssituation/-bedingungen Die schulische Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin im mittleren Forstdienst besteht zu einem großen Teil aus der Vermittlung theoretischen Lernstoffs. Beim praktischen Teil der Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen eines Forstamtes lernen die angehenden Beamten und Beamtinnen bei der mittleren Forstverwaltung schon einmal die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie meist nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei ist zu bedenken, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil Beamte und Beamtinnen bei der Forstverwaltung sich häufig auf eine Tätigkeit in einem bestimmten Bereich spezialisieren (zum Beispiel Forstbetriebsdienst oder Personalverwaltung), möglicherweise auch im Außendienst unterwegs sind. Während der praktischen Ausbildungsteile wird die Ausbildungssituation berücksichtigt. Die Anforderungen zum Beispiel an Selbstständigkeit und Verantwortung sind deshalb noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Auch im Umgang mit Publikum gilt, dass die Beamtenanwärter/innen vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit an der Forstschule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Während der praktischen Ausbildung in den Behörden gilt in der Regel die Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Bei Außendiensttätigkeiten kann auch Arbeit in den frühen Morgen- bzw. späten Abendstunden anfallen. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil der Ausbildung an den Forstämtern eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Der Kontakt mit Publikum (z.b. Jagdpächter/innen) ist noch nicht so intensiv wie in der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der schulischen Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Forstschule (zum Beispiel Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Beamtenanwärter/innen erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung in einem Forstamt und einer Oberforstdirektion müssen sich die Beamtenanwärter/innen vor allem auf das ständig wechselnde Publikum (z.b. Jagdpächter/innen) einstellen. Diese Kontakte sind meist neu und ungewohnt. Deshalb erfordern sie häufig eine längere Eingewöhnungszeit. Die Bearbeitung von forstlichen Unterlagen erfolgt nach vorheriger Absprache innerhalb des Teams (Sachgebietes) in Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die Beamtenanwärter/innen von den anderen Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Sachgebiets unterstützt. Beamtenanwärter/innen lernen während ihrer Ausbildung alle Bereiche eines Forstamtes kennen. Das führt dazu, dass sie mit Kollegen und Kolleginnen verschiedener Sachgebiete zusammenarbeiten. Finanzielle Aspekte Die Beamtenanwärter/innen erhalten Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 2 Jahre. Ausbildungsform Während der Ausbildung wechseln praktische Ausbildungszeiten, die in Oberforstdirektionen und Forstämtern abgeleistet werden, mit theoretischen Ausbildungsabschnitten. Die theoretische Ausbildung findet an Forstschulen statt.

3 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin im Forstdienst im mittleren technischen Dienst mit der Laufbahnprüfung gemäß der jeweiligen Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung beendet. Erforderliche Nachweise Die Anwärter/innen müssen regelmäßig als Tätigkeitsnachweis ein Berichtsheft führen. Für jede/n Anwärter/in führt die Ausbildungsbehörde einen Beschäftigungsnachweis, der Auskunft über Dauer und Aufgabengebiete der einzelnen Ausbildungsabschnitte gibt. Während der gesamten Ausbildung sind Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten, Referaten und Vorträgen sowie andere Leistungstests zu erbringen. Erforderliche Prüfungen Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Die Anzahl der Arbeiten im schriftlichen Teil sowie die Gewichtung der schriftlichen Prüfung, der bisherigen Ausbildungsleistungen und der mündlichen Prüfung zueinander können je nach Landesregelung unterschiedlich sein. Prüfungswiederholung In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die oberste Dienstbehörde eine zweite Wiederholungsprüfung zulassen, wenn hinreichende Aussicht auf ein Bestehen der Prüfung vorhanden ist. Prüfende Stelle Die Prüfung wird in Bayern bei dem Prüfungsausschuss für die Anstellungsprüfung im mittleren Forstverwaltungsdienst abgelegt. Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Laufbahnbezeichnung lautet: Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst). Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt werden ein mittlerer Bildungsabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung. Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Schulische Vorbildung - rechtlich mittlerer Bildungsabschluss oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss Berufliche Vorbildung - rechtlich In der Regel ist eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Forstwirt/in oder eine bestandene Meisterprüfung zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin vorgeschrieben. Daneben kann auch ein anderer, als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss akzeptiert werden. Ergänzend zu oben genannten Voraussetzungen kann auch die Abschlussprüfung einer der Laufbahn entsprechenden öffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule bzw. eine mehrjährige Berufstätigkeit den Zugang zur Ausbildung ermöglichen. Berufliche Vorbildung - praktiziert Die Beamtenanwärter/innen verfügen überwiegend über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Forstwirt. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben.

4 Höchstalter Das vorgeschriebene Höchstalter liegt unterschiedlich je nach länderrechtlicher Regelung bei maximal 40 Jahren; Ausnahmen sind zulässig, zum Beispiel bei Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern/Inhaberinnen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung. Auswahlverfahren In der Regel wird in einer Eignungsprüfung festgestellt, ob die Bewerber und Bewerberinnen die Voraussetzungen zur Ausbildung für den mittleren Forstdienst besitzen. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung Folgende Unterlagen sind der Bewerbung in der Regel beizufügen: Staatsangehörigkeitsnachweis oder Bescheinigung über die Rechtsstellung als Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Handgeschriebener, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges, Abschrift der Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde, Personalbogen und zwei Lichtbilder aus neuester Zeit, Schulden- und Vorstrafenerklärung, Abschrift des Schulabschlusszeugnisses und Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwirtschaftsmeister/in und ggf. Abschriften von Zeugnissen weiterführender Schulen, Evtl. Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst, Ggf. Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz oder beglaubigte Abschrift des Schwerbehindertenausweises, Amtsärztliches Zeugnis über die Forstdiensttauglichkeit. Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen. Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen: Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können; Ausnahmen: wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise ist durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht werden.

5 Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Beamte und Beamtinnen im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst) in Forstrevieren, Forstämtern oder Oberforstdirektionen. Spezialisieren können sie sich auf bestimmte Teilgebiete, z.b. auf den Forstbetriebsdienst oder die Personalverwaltung. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Einführungszeit ist die berufliche Bildung nicht beendet. Der technische Forstdienst unterliegt einer stetigen Entwicklung, die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechniken weiten sich aus, laufend gibt es neue gesetzliche Regelungen. Für die Beamten und Beamtinnen ist ständige Weiterbildung daher unbedingt erforderlich. Innerbehördliche Weiterbildungen vermitteln entsprechende Kenntnisse und können auch die Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben ermöglichen sowie die Übernahme herausgehobener Führungspositionen im Forstdienst. Daneben können die Beamten und Beamtinnen geeignete Seminare und Kurse externer Bildungsträger belegen, um ihr fachliches Wissen zu aktualisieren. Mögliche Themen sind Forstwirtschaft, Holzernte - Holzsortierung, Umweltschutz/Ökologie, Umwelttechnik oder Umweltrecht/Naturschutz. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Nahe liegend sind z.b. Studiengänge im Bereich Forstwirtschaft. Ein Wechsel in den gehobenen Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ausbildungsalternativen Für den Beruf Beamter/Beamtin des mittleren Forstdienstes können Alternativen in verschiedenen Bereichen gefunden werden: Forstwirtschaft Jagd Die Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht im Aufenthalt im Wald, zum Teil auch in landwirtschaftlich-forstwirtschaftlichen Tätigkeiten. Gesetze/Regelungen Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) vom (BGBl. l S. 667), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1957 (BGBl. l S. 667), 1999 (BGBl. I S. 654), 2001 (BGBl. I S. 1046, 1510, 3926), 2002 (BGBl. I S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818), 2006 (BGBl. I S. 2748) Internet

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