Erfolg Reich Leben Motivation durch bewusste Aktion
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- Ferdinand Geier
- vor 8 Jahren
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1 Mediation - Allgemeine Informationen Mediation ist eine erfolgreich eingesetzte Methode zur Vermittlung in Konflikten. Der Mediator vermittelt als neutraler Dritter zwischen den Beteiligten und hilft ihnen dabei, den Konflikt konstruktiv, einvernehmlich und zu beiderseitigem Vorteil zu regeln. Mediation ermöglicht Lösungen, bei denen alle Beteiligten gewinnen und kann die zukünftige Beziehung zwischen den Konfliktparteien verbessern. Für den erfolgreichen Einsatz der Mediation gibt es einige Voraussetzungen, wie z.b. Freiwilligkeit. In den verschiedenen Phasen des Mediationsverfahrens hilft der Mediator den Beteiligten dabei, ihren Konflikt zu klären und gemeinsam haltbare Lösungen zu entwickeln. Die Kosten einer Mediation sind vom Streitwert unabhängig und richten sich nach der Dauer des Verfahrens und der Anzahl der eingesetzten Mediatoren. Während eines Mediationsverfahrens ist der Ablauf von Fristen unterbrochen. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und sagt im Rahmen eines Gerichtsprozesses nicht über den Inhalt der Mediation aus. Wenn Sie herausfinden möchten, ob Mediation auch für Sie geeignet ist, schicken Sie uns eine Anfrage oder kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: 0043(0) , Sabine M. Schachner, Mediatorin. Die Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos. office@.com
2 Was ist Mediation? Mediation ein strukturiertes Verfahren, durch das der Mediator die Betroffenen führt. Die Mediation strebt einen Konsens an, der die Bedürfnisse aller Beteiligten erfüllt. Die Lösung wird von den Medianten selbst entwickelt. Der Mediator hilft dabei, indem er die notwendigen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellt und die Kommunikation zwischen den Klienten verbessert. Mediation ist zukunfts- und zielorientiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung einer in der Zukunft haltbaren Lösung, nicht auf der Aufarbeitung der Vergangenheit. Der Mediator ist allparteilich. Er fördert und unterstützt alle Beteiligten in gleichem Ausmaß. Der Mediator ist kein Richter, der entscheidet, wer Recht hat. Er ist ein Vermittler, der den Betroffenen dabei hilft, gemeinsam eine Lösung zu finden, die in der Zukunft ein angenehmes Miteinander möglich macht. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, er sagt auch vor Gericht nicht über den Inhalt der Mediation aus sondern gibt lediglich Auskunft über Anfang und Ende des Verfahrens und Anzahl der Sitzungen. Die Mediation und die Ausbildung zum Mediator sind im Zivilrechts- Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. Die Anwendung der Mediation im Nachbarrecht ist durch das Zivilrechts-Änderungs-Gesetz (ZivRÄG) im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert.
3 Vorteile der Mediation Ziel der Mediation ist es, Gemeinsamkeiten in den Vordergrund zu stellen. So kann es etwa im Interesse beider Konfliktpartner liegen, ein Arbeits- oder Lebensverhältnis trotz derzeit bestehender Schwierigkeiten aufrecht zu erhalten oder eine neue Form der Zusammenarbeit oder des Zusammenlebens zu finden. Im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil kommt nicht jede Mediation zu einem Ergebnis im Sinne einer völligen Lösung oder Entscheidung des Konflikts. Wenn es aber ein solches Ergebnis gibt, hat es wesentlich mehr Bestand als ein Richterspruch. Mediation erhält die Beziehung zwischen den Beteiligten und kann sie oft sogar verbessern. Daraus ergibt sich - vor allem im Bereich der Nachbarschaftskonflikte - eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität. In einem Mediationsverfahren wird nicht nur ein Teilaspekt der Auseinandersetzung entschieden sondern der ganze Konflikt mit seinen Hintergründen geklärt. Eine Übertragung des Streits auf einen anderen Bereich wird so vermieden. office@.com
4 Voraussetzungen für den Einsatz der Mediation Mediation ist ein Verfahren, das auf absoluter Freiwilligkeit basiert. Alle Beteiligten müssen ein echtes Interesse an der Lösung des Konflikts haben. Für eine erfolgreiche Mediation ist die aktive Mitarbeit aller Beteiligten notwendig. Es darf keine extremen Machtunterschiede zwischen den Beteiligten geben. Alle Beteiligten sollen dazu fähig und weitgehend in der Lage sein, ihre Interessen und Bedürfnisse auszudrücken. Es ist genug Zeit zur Verfügung zu stellen, um eine einvernehmliche Konfliktlösung zu erarbeiten.. Schwerwiegende psychische Erkrankungen sind ein Ausschlusskriterium für die Mediation..
5 Ablauf des Mediationsverfahrens Mediation ist ein strukturierter Prozess, der in folgenden Phasen abläuft: Erstgespräch Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das Problem aus ihrer Sicht zu beschreiben und ihren Standpunkt darzulegen. Der Mediator informiert die Betroffenen über den Ablauf des Verfahrens und die Regeln, die in einer Mediation gelten (Gesprächskultur, Fairness, Offenheit). Die Medianten klären die Aufteilung der Kosten. Bestandsaufnahme Alle Themen, die die Beteiligten in der Mediation klären möchten, werden gesammelt und festgehalten. Klären der einzelnen Themen Jedes in der Bestandsaufnahme festgehaltene Thema wird im Detail besprochen und beleuchtet. Die Bedürfnisse der einzelnen Betroffenen werden aufgezeigt. Entwicklung von Lösungen Für jedes Thema werden möglichst viele Lösungsvarianten gesammelt und gemeinsam auf Vor- und Nachteile untersucht. So wird jene Lösung herausgefiltert, die die Bedürfnisse der einzelnen Betroffenen optimal abdeckt. Einigung, Verfassen einer Vereinbarung Die in der Lösungsphase ausgewählten Lösungen werden nun in einer Vereinbarung zusammengefasst. Es wird auch vereinbart, wie mit Nichteinhaltung einzelner Punkte umzugehen ist.
6 Dauer und Kosten eines Mediationsverfahrens Die durchschnittliche Dauer einer Mediation beträgt rund 10 Einheiten zu 45 Minuten, abhängig von der konstruktiven Mitarbeit und Anzahl der Beteiligten. Nach 5-10 Einheiten wird gemeinsam überprüft, ob die Mediation effektiv ist. Die Kosten der Mediation sind unabhängig vom Streitwert. Es wird entsprechend dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Die Höhe des Stundensatzes (EUR 60 - EUR 150) ist abhängig von der Anzahl der Beteiligten und dem administrativen Aufwand. Zusätzlich sind die Stundensätze sozial gestaffelt. Die Aufteilung der Kosten auf die Beteiligten wird in in der ersten Mediationssitzung vereinbart. Kostenlose Erstberatung Wenn Sie wissen möchten, ob Mediation für Sie geeignet ist, senden Sie uns einfach eine Anfrage per oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0043(0) an. Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich. senden an: Sabine.Schachner@.com office@.com
7 Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Mediation Vertraulichkeit Der Mediator ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und gibt keine Informationen, die Sie ihm im Rahmen der Mediation anvertrauen an Dritte weiter. Eingetragene Mediatoren lt. Zivilrechts-Mediations-Gesetz sind auch vor Gericht nicht zur Aussage über die Inhalte der Mediation verpflichtet. Hemmung von Fristen Durch die Aufnahme eines Mediationsverfahrens werden alle laufenden Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche automatisch unterbrochen. Sollte die Mediation erfolglos bleiben, haben Sie keine Rechte und Ansprüche verloren. Rechtsberatung Der Mediator kann und darf Sie nicht rechtlich beraten. Sollte er jedoch den Eindruck haben, dass einer der Beteiligten nicht ausreichend über seine Rechte informiert ist, wird er Ihnen raten, externe Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Aufzeichnungen Der Mediator führt Aufzeichnungen über Beginn und Ende des Mediationsverfahrens sowie über Zeitpunkt und Dauer der Sitzungen. Betreffend dieser Informationen ist er dem Gericht gegenüber auskunftspflichtig. Auf Verlangen der Parteien ist der Mediator außerdem verpflichtet, das Ergebnis der Mediation sowie die zur Umsetzung notwendigen Schritte schriftlich festzuhalten.
8 Gesetzliche Grundlagen der Mediation Die Mediation und ihre Anwendung bei Nachbarschaftskonflikten sind in mehreren Gesetzen geregelt, deren wichtigste Punkte sie hier nachlesen können. Sollten Sie detailliertere Informationen wünschen, können Sie den kompletten Gesetzestext über die jeweiligen Links downloaden.: Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), gültig ab 1. Mai 2004 Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator)... die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu finden. ( 1) Führung einer Liste der Mediatoren durch das BM für Justiz. Voraussetzung für die Eintragung in die Liste sind ein Mindestalter von 28 Jahren, fachliche Qualifikation, Vertrauenswürdigkeit und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. ( 8ff) Rechte und Pflichten des "Eingetragenen Mediators" ( 15ff): - Der Titel "Eingetragener Mediator" darf und muss geführt werden. - Vergütungen für die Vermittlung von Klienten sind untersagt. - Beteiligte, deren Vertreter und Berater eines Falles dürfen in diesem Fall nicht als Mediator auftreten. - Der Mediator ist verpflichtet, auf einen (rechtlichen) Beratungsbedarf der Klienten hinzuweisen. - Der Mediator ist verpflichtet, Beginn und Ende der Mediation sowie Anzahl und Termine der Sitzungen zu protokollieren. - Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. - Der Mediator muss eine Haftpflichtversicherung für seine Tätigkeit vorweisen können. - Der Mediator muss regelmäßige Fortbildung nachweisen können. ( 15ff) Der Beginn und die Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung und sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche. Download des Gesetzestextes als PDF: Zivilrechts-Mediations-Gesetz office@.com
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