Aktionsrichtlinie 1 Umsetzung von Innovativen Projekten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktionsrichtlinie 1 Umsetzung von Innovativen Projekten"

Transkript

1 BURGENLAND.at Aktionsrichtlinie 1 Umsetzung von Innovativen Projekten 1. Zielsetzung der Förderaktion Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen sind die Umsetzung von Innovationsvorhaben bzw. die Umsetzung innovativer Projekte. Ideen sollen durch tragfähige Geschäftskonzepte zu Innovationen werden. Damit verbunden soll es zu einer intensiven Stärkung der Innovationsfähigkeit burgenländischer Unternehmen und einer nachhaltigen Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit kommen. Innovationen sind neue oder merklich verbesserte Produkte oder Dienstleistungen, die das Unternehmen auf dem Markt eingeführt hat ( Produktinnovation ), neue oder merklich verbesserte Prozesse oder Verfahren ( Prozessinnovation ) oder organisatorische Neuerungen ( organisatorische Innovationen ). Die Innovation muss neu für das Unternehmen sein, muss aber nicht vom Unternehmen selbst entwickelt worden sein. Burgenländische Unternehmen sollen angeregt werden, erste Schritte in Forschung & Entwicklung aufzubauen, systematischen Zugang zu externem Know How zu erhalten und dieses Wissen zur regelmäßigen Praxis werden zu lassen. In weiterer Folge sollen dadurch auch zusätzliche hochqualifizierte Arbeitsplätze im F&E Bereich entstehen. Die gegenständlichen Förderungsmaßnahmen verfolgen daher folgende Ziele: Initiierung von mehr Innovations- und Entwicklungstätigkeit bis hin zu regelmäßiger Forschungstätigkeit im Unternehmen Hebung des Innovationspotenzials burgenländischer Unternehmen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Anregung von wirtschaftlichem Wachstum Förderung der Zusammenarbeit mit externen Forschungseinrichtungen Sicherung und Schaffung qualifzierter Arbeitsplätze 2. Angaben der beihilferechtlichen Grundlagen Rechtsgrundlage für Förderungen nach diesen Richtlinien ist: der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-Minimis-Beihilfen; ABl. L 352 vom , S. 1 1 Aktionsrichtlinie gemäß Punkt (4) der Rahmenrichtlinie (LABl. Nr. 356/2009) Seite 1 von 8

2 Sofern eine de minimis Beihilfe gewährt wird, sind die Vorgaben der De-minimis-VO einzuhalten, wobei zu beachten ist, dass gemäß Art. 3 der De-minimis"-VO vor Gewährung der Beihilfe das betreffende Unternehmen schriftlich oder in elektronischer Form jede De-minimis"-Beihilfe angeben muss, die es in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr erhalten hat. Wenn die Förderung auf Basis der De-miminis"-VO gewährt wird, muss die Gewissheit bestehen, dass der Gesamtbetrag der Förderungen, den das Unternehmen in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren erhalten hat, den Höchstbetrag von ,-- bzw. im Bereich des Straßentransportsektors ,-- nicht überschritten hat. De-minimis -Beihilfen dürfen nicht mit anderen Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert werden, wenn die aus der Kumulierung resultierende Förderintensität diejenige Förderintensität übersteigen würde, die in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder in einer von der Kommission verabschiedeten Entscheidung hinsichtlich der besonderen Merkmale eines jeden Falles festgelegt wurde. 3. Förderungswerber/Förderungswerberin (1) Förderungswerber oder Förderungswerberin können physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) im Bereich der Wirtschaft sein, deren Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet oder im Burgenland gegründet wird. Wesentlich dabei ist, dass sich der Ort der Durchführung innerhalb des Burgenlandes befindet. (2) Sofern gewisse Förderungen nach diesen Richtlinien nur KMU betreffen, so sind darunter Unternehmen gemäß Anhang I Definition der kleinen und mittleren Unternehmen der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag, ABl. L 214 vom S. 3) zu verstehen. 4. Ausschlusskriterien Folgende Wirtschaftsbereiche sind von einer Förderung ausgeschlossen: a) Beihilfen für Tätigkeiten in der Fischerei und der Aquakultur im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 104/2000, ABl. L 17 vom S. 22; b) Beihilfen für Tätigkeiten im Rahmen der Primärerzeugung der in Anhang I EG-Vertrag angeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse; c) Beihilfen für Tätigkeiten im Rahmen der Verarbeitung und Vermarktung von in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, wenn i) sich der Beihilfebetrag nach dem Preis oder der Menge der von Primärerzeugern erworbenen Erzeugnisse oder nach dem Preis oder der Menge der von den betreffenden Unternehmen angebotenen Erzeugnisse richtet oder wenn ii) die Beihilfe davon abhängig ist, dass sie ganz oder teilweise an die Primärerzeuger (Landwirte) weitergegeben wird; Seite 2 von 8

3 d) Beihilfen für exportbezogene Tätigkeiten, die auf Mitgliedstaaten oder Drittländer ausgerichtet sind, d. h. Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, mit der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder mit anderen laufenden exportbezogenen Ausgaben in Zusammenhang stehen; e) Beihilfen, die von der Verwendung heimischer Erzeugnisse zu Lasten von Importwaren abhängig gemacht werden; f) Beihilfen für Tätigkeiten im Steinkohlenbergbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau, ABl. L 2005 vom S. 1; g) Beihilfen für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport an Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports; h) Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten 2 ; i) Unternehmen aus den Bereichen Bank, Finanzdienstleistung, Versicherung, Unternehmensberatung, Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Energieversorgungsunternehmen, Filialen von überregionalen Handelsketten, Kabel-TV Gesellschaften; j) Vereine und Verbände. 5. Gegenstand der Förderung Eine Innovation muss nicht immer in einer bahnbrechenden neuen Technologie liegen, sondern kann beispielsweise eine intelligente und kundengerechte Kombination bestehender Möglichkeiten in einem neuen Produkt vereinen, um dem Markt einen Impuls zu geben und einen nachhaltigen Umsatzanstieg hervorzurufen. Unter Innovationsprozess ist die Umsetzung einer neuen oder wesentlich verbesserten Produktions- oder Liefermethode (einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen und/oder der Software) zu verstehen. Gefördert werden Maßnahmen zur Erschließung künftiger Geschäftsfelder (Prozessoder Verfahrensinnovation), die Realisierung neuer Produkte oder Dienstleistungen (von der Konzeption bis zur Fertigung) und die Umsetzung funktionaler, gestalterischer oder technischer Neuerungen bei bestehenden Produkten sowie die Anmeldung und der Erwerb von gewerblichen Schutzrechten. Ebenfalls gefördert werden innerbetriebliche Innovationen wie neue betriebliche Verfahren in den Geschäftspraktiken, in den Arbeitsabläufen oder in den Außenbeziehungen eines Unternehmens sowie Projekte zur Verbesserung der Organisationsstruktur (Prozessmanagement, Integration von Gender Mainstreaming, Managementsysteme, etc.), die im Zusammenhang mit der entsprechenden Infrastruktur (F&E Ausstattung, Maschinen, Verfahren) wesentlich zur Erhöhung von Innovation im Unternehmen beitragen. 2 Ein Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift. Seite 3 von 8

4 Nicht als Innovation gelten: (1) Geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, Steigerung der Produktionsoder Dienstleistungsfähigkeiten durch die Hinzufügung von Herstellungs- oder Logistiksystemen, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, Einstellung der Anwendung eines Prozesses, die einfache Kapitalersetzung oder -erweiterung, Änderungen, die sich ausschließlich aus veränderten Faktorpreisen ergeben, die Kundenausrichtung, regelmäßige jahreszeitliche und sonstige zyklischen Veränderungen, Handel mit neuen oder wesentlich veränderten Produkten. (2) Änderungen in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Außenbeziehungen, die auf bereits in dem Unternehmen bestehenden betrieblichen Praktiken beruhen, Änderungen in der Geschäftsstrategie, Fusionen und Übernahmen, Einstellung eines Arbeitsablaufs, die einfache Ersetzung oder Erweiterung von Kapital, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, Kundenausrichtung, regelmäßige jahreszeitliche und sonstige zyklischen Veränderungen, der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten. 6. Förderbare Maßnahmen / Förderhöhe 6.1. Umsetzung eines Innovationsprojektes Innovationsprojekte schaffen neue Möglichkeiten am Markt. Sie sind kein Selbstzweck, sondern ermöglichen den Unternehmen, sich durch zukunftsweisende und zugkräftige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Wettbewerbsvorteile zu schaffen. Im Rahmen der Förderung von innovativen Projekten sollen Maßnahmen unterstützt werden, die die Umsetzung dieser Projekte ermöglichen und sicherstellen. Hierzu zählen insbesondere: Applikationsentwicklung Pilotprojekte und Testanwendungen Produktionsüberleitung Optimierung von Produktions- & Verfahrensabläufen Weiterentwicklung Im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Innovationsprojektes können sowohl die Anmeldung als auch der Erwerb von gewerblichen Schutzrechten einen Teil der Projektkosten darstellen. Seite 4 von 8

5 6.2. Begleitendes Coaching Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte stellen vor allem für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung dar. Unternehmen haben im Rahmen von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten ein erhebliches finanzielles und technisches Risiko zu tragen. Förderungen in diesen Bereichen sollen daher helfen, das finanzielle Risiko zu minimieren bzw. überhaupt erst ein F&E&I-Projekt für ein Unternehmen zu ermöglichen. Externe Beraterinnen u. Berater sogenannte Innovationsberaterinnen u. -berater können die Unternehmen bei der Lösung von finanziellen und technischen Problemen unterstützen und damit zu einer Verringerung von Risiken im F&E&I Projekt beitragen. Weiters sollen die Innovationsberaterinnen und -berater den Unternehmen auch zur Seite stehen, um die formalen Voraussetzungen für die Erlangung der Förderzuschüsse zu erfüllen (zb Unterstützung bei der Erstellung von laufenden Berichten, Aufbereitung der Förderabrechnung insbesondere der Zeitaufzeichnungen). Insgesamt können max. 30 Beratungstage bei einem Projekt gefördert werden. Der maximal förderbare Stundensatz einer/eines Beraterin/Beraters wird über die Förderungskommission festgelegt und auf der Homepage der WIBAG ( r_beratungsleistungen_iob.pdf) verlautbart. Bei der Inanspruchnahme von Innovationsberaterinnen oder -berater ist auf den Beraterpool der Business & Innovation Center (BIC) Burgenland GmbH (im Folgenden kurz BIC Burgenland genannt) zurückzugreifen. Beratungen durch Beraterinnen oder Berater, die nicht dem BIC Burgenland - Beraterinnen-/Beraterpool angehören, können nicht gefördert werden. Zur Gewährung der Förderung muss die/der Beraterin/Berater am Ende seiner Tätigkeit eine entsprechende Beratungsdokumentation vorlegen (Leistungsnachweis) Förderbare Kosten Als förderbare Projektkosten werden folgende anerkannt: Personalkosten Förderbar sind die Personalkosten jener Personen, die im Rahmen des Innovationsprojektes im Unternehmen beschäftigt sind und aktiv am Projektvorhaben mitwirken. Externe Leistungen und Kosten Die externen Leistungen umfassen spezifische, projektbezogene Aufwendungen, die bei der Projektrealisierung auftreten. Seite 5 von 8

6 Sonstige Betriebskosten Material, Bedarfsmittel etc. die projektbezogen entstehen. Kosten für begleitendes Coaching Kosten die durch die Beratungstätigkeit von Innovationsberaterinnen u. -berater entstehen, sind ebenfalls förderbar Förderhöhe Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines verlorenen Zuschusses in Höhe von 30 % der förderbaren Kosten. Im Falle von KMU-Beihilfen kann die Intensität bei kleinsten Unternehmen um 30 Prozentpunkte kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht werden. Ein Aufschlag in Höhe von jeweils 10 Prozentpunkten ist bis zu einer Beihilfehöchstintensität von 60% der förderbaren Kosten zulässig, wenn das förderwerbende Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung zusammenarbeitet oder das förderwerbende Unternehmen sein förderbares Projekt im Rahmen der regionalen Stärkefelder (insbesondere Optoelektronik, Energie- und Umwelttechnik, IKT und Gesundheit/Wellness) umsetzt. Die anerkennbaren förderbaren Kosten liegen bei max Die in Punkt 2 der zugrundeliegenden Richtlinie enthaltenen maximalen Förderhöchstbeträge dürfen nicht überschritten werden Nicht förderbare Kosten, welche alle Maßnahmen betreffen, sind zb: 1. Kosten für jene Maßnahmen oder Teile, mit deren Durchführung vor Einbringung des Förderantrages bei der WiBAG begonnen worden ist. 2. Von Privatpersonen in Rechnung gestellte Kosten. 3. Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen unterstützt werden. 7. Art und Ausmaß der Förderung Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe in Prozent der förderbaren Projektkosten berechnet wird. Die Zuschüsse können aus Förderungsmitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und/oder Mitteln des Landes Burgenland bestehen. Seite 6 von 8

7 8. Kumulierung Für dasselbe Vorhaben können keine zusätzlichen Förderungen im Rahmen dieser und anderer Förderungsaktionen gewährt werden. 9. Besondere Verfahrensbestimmungen (1) Vor Beginn des Projektvorhabens ist ein entsprechender Antrag bei der WiBAG einzubringen. (2) Der Projektdurchführungszeitraum sollte grundsätzlich zwölf Monate ab Antragseingang nicht überschreiten. In begründeten Fällen kann eine Verlängerung des Projektdurchführungszeitraumes vorgenommen werden. (3) Um die Erreichung der Förderungsziele zu gewährleisten, kann die Förderungskommission weitere Kriterien, Spezifikationen, Bedingungen und Einschränkungen vorgeben. (4) Die WIBAG behält sich die Möglichkeit vor, das förderwerbende Unternehmen um Einholung von Vergleichsangeboten zu ersuchen. (5) Die WIBAG behält sich das Recht vor, Anträge aufgrund unzureichender Entsprechung bzw. Darlegung abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. (6) Die mit der Förderzusage verbundenen Auflagen und Bedingungen sind innerhalb von einem Jahr ab dem Datum des Fördervertrages zu erfüllen. Bei Nichterfüllung kann die Förderstelle Nachfristen setzen und/oder die gewährte Förderung widerrufen und das Ansuchen außer Evidenz nehmen. (7) Einhaltung der Publizitätsvorschriften Wer Förderungen von der Europäischen Union (EFRE, ESF), von Bund und Land Burgenland (im Rahmen des Additionalitätsprogrammes) erhält, ist auch verpflichtet, diese zu erwähnen. Gleichzeitig erklärt sich jeder Förderungsnehmer bzw. jede Förderungsnehmerin damit einverstanden, dass Projektdaten veröffentlicht werden. Die Publizitätsvorschriften gelten, sobald Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Wann und wie Sie einen Hinweis auf die Europäische Union, Bund und Land Burgenland anbringen müssen, entnehmen Sie bitte der Broschüre Die Publizitätsvorschriften bei Förderungen der Europäischen Union für die Förderperiode Die Broschüre bzw. Vorlagen zum Download finden Sie unter Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei Nichteinhaltung der Publizitätsvorschriften keine oder nur Teile der zugesagten Fördersumme ausgezahlt bzw. Fördersummen zurückgefordert werden können. Seite 7 von 8

8 (8) Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich mit Nachweis der erfolgreichen Projektrealisierung und der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Auflagen und Bedingungen. (9) Förderstelle Förderanträge sind mit dem dafür aufgelegten Formular vor Beginn des Vorhabens oder der Tätigkeit bei nachfolgender Förderstelle einzubringen: Wirtschaftsservice Burgenland AG WiBAG 7000 Eisenstadt, Technologiezentrum Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) Internet: (10) Darüber hinaus gilt die Rahmenrichtlinie der Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland (LABl. Nr. 356/2009) für die Vergabe von Förderungen und für die Förderungsabwicklung. Diese Rahmenrichtlinie ist integrierender Bestandteil der gegenständlichen Aktionsrichtlinie. 10. Zuständigkeit für die Förderentscheidung (1) Die Förderentscheidung obliegt der Förderungskommission. 11. Geltungsdauer (1) Die Aktionsrichtlinie tritt mit dem der Kundmachung im Landesamtsblatt für das Burgenland folgenden Tag in Kraft. Anträge können bis zum 31. Mai 2014 eingebracht werden. Die zur Beurteilung des Förderprojektes erforderlichen Antragsunterlagen sind bis zum Ende des Einreichzeitraums (=31. Mai 2014) vollständig vorzulegen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem, für diese Richtlinien vorgesehenem, Antragsformular ersichtlich. (2) Der vollständige Wortlaut der gegenständlichen Aktionsrichtlinie kann unter der Internetadresse ( _von _Innovativen_Projekten.pdf) abgerufen werden. Seite 8 von 8

Aktionsrichtlinie 1 Entwicklung von Innovativen Ideen

Aktionsrichtlinie 1 Entwicklung von Innovativen Ideen BURGENLAND.at Aktionsrichtlinie 1 Entwicklung von Innovativen Ideen 1. Zielsetzung der Förderaktion Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen sind die Entwicklung von Innovationsvorhaben bzw. die Entwicklung

Mehr

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Maßnahmen des Landes Burgenland zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung von burgenländischen Betrieben 1. Allgemeines

Mehr

Aktionsrichtlinie 1 Umsetzung von Innovativen Projekten

Aktionsrichtlinie 1 Umsetzung von Innovativen Projekten Aktionsrichtlinie 1 Umsetzung von Innovativen Projekten 1. Allgemeines 1.1 Diese Aktionsrichtlinie soll im Sinne der Zielsetzungen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz

Mehr

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Privatzimmer-Förderungsaktion Burgenland (de minimis-beihilfe) 1. Zielsetzung der Aktionsrichtlinie Ziel der Privatzimmer-Förderungsaktion

Mehr

Aktionsrichtlinie Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Aktionsrichtlinie Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben BURGENLAND.at Aktionsrichtlinie Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 1. Zielsetzung der Förderaktion (1) Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen in Qualifizierungsverbünden

Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen in Qualifizierungsverbünden Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen in Qualifizierungsverbünden 1. Allgemeines Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifizierung stellen die wesentlichen Grundpfeiler

Mehr

Aktionsrichtlinie 1 Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Aktionsrichtlinie 1 Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben BURGENLAND.at Aktionsrichtlinie 1 Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 1. Allgemeines 1.1. Diese Aktionsrichtlinie soll im Sinne der Zielsetzungen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem

Mehr

Konjunkturpaket 2015/2016

Konjunkturpaket 2015/2016 Konjunkturpaket 2015/2016 Wachstumsoffensive für Kleinstbetriebe Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Konjunkturpaketes 2015/2016 ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die entsprechende Anreize

Mehr

Aktionsrichtlinie 1 Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften

Aktionsrichtlinie 1 Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften BURGENLAND.at Aktionsrichtlinie 1 Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften 1. Allgemeines 1.1. Diese Aktionsrichtlinie soll im Sinne der Zielsetzungen der gesetzlichen

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol. Impulspaket Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol. Impulspaket Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Impulspaket Tirol Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Impulspaketes Tirol ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die besondere Impulse für ein

Mehr

1 Gewährung von Kleinbeihilfen

1 Gewährung von Kleinbeihilfen Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen ) Angesichts der

Mehr

HOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen)

HOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen) HOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen) Im Rahmen des HOLM Start-up Förderprogramms werden teilnehmenden Unternehmen ein Büro und

Mehr

Konjunkturpaket 2015/2016

Konjunkturpaket 2015/2016 Konjunkturpaket 2015/2016 Förderung von Personalunterkünften für Tourismusbetriebe Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Zur Sicherung der positiven Entwicklung des Tourismus in Tirol und zur Verbesserung

Mehr

Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung:

Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung: Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung: Die von Ihnen beantragten Mittel werden von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (nachfolgend: IB.SH ) als Deminimis-Beihilfe

Mehr

BREITBANDFÖRDERUNGSPROGRAMM. Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen

BREITBANDFÖRDERUNGSPROGRAMM. Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen BREITBANDFÖRDERUNGSPROGRAMM Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ein wesentliches Kennzeichen der Tiroler

Mehr

Fassung vom

Fassung vom Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der

Mehr

Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung:

Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung: Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung: Die von Ihnen beantragten Mittel werden von Interreg Deutschland-Danmark als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU)

Mehr

TECHNOLOGIEFÖRDERUNGSPROGRAMM

TECHNOLOGIEFÖRDERUNGSPROGRAMM TECHNOLOGIEFÖRDERUNGSPROGRAMM Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung Technologieförderungsprogramm des Landes Tirol Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung Förderungsrichtlinie 1. Präambel

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Konjunkturpaket 2015/2016

Konjunkturpaket 2015/2016 Konjunkturpaket 2015/2016 Förderung von barrierefreiem Tourismus Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Konjunkturpaketes 2015/2016 ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die entsprechende Anreize

Mehr

Tiroler Nahversorgungsförderung

Tiroler Nahversorgungsförderung Tiroler Nahversorgungsförderung Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Nahversorgungsförderung ist die Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol

Mehr

Tiroler Internationalisierungsförderung

Tiroler Internationalisierungsförderung Tiroler Internationalisierungsförderung Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Internationalisierungsförderung ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die die internationale Ausrichtung

Mehr

Tiroler Beratungsförderung

Tiroler Beratungsförderung Tiroler Beratungsförderung Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Beratungsförderung ist es, durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen, die Tiroler Wirtschaft in ihrer

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Nahversorgungsförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Fassung gemäß KOM-Genehmigung N 411/2009 vom ; Änderungen zur Vorgängerversion rot markiert

Fassung gemäß KOM-Genehmigung N 411/2009 vom ; Änderungen zur Vorgängerversion rot markiert Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der

Mehr

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft 1. Allgemeines 1.1. Die Strategien und Initiativen für die Weiterentwicklung

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Internationalisierungsförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der

Mehr

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Qualitätsinitiative für Privatzimmervermieter und kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe (De-minimis-Förderung) 1. Allgemeines

Mehr

Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung:

Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung: Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung: Die von Ihnen beantragten Mittel werden von Interreg Deutschland-Danmark als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU)

Mehr

Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger und auf Basis industrieller und gewerblicher Abwärmeprozesse

Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger und auf Basis industrieller und gewerblicher Abwärmeprozesse Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger und auf Basis industrieller und gewerblicher Abwärmeprozesse Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Die Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit

Mehr

Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger

Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger Einleitung Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem

Mehr

Aktionsrichtlinie 1 Investitionsbeihilfen Gewerbe/Industrie

Aktionsrichtlinie 1 Investitionsbeihilfen Gewerbe/Industrie BURGENLAND.at Aktionsrichtlinie 1 Investitionsbeihilfen Gewerbe/Industrie 1. Allgemeines 1.1. Diese Aktionsrichtlinie soll im Sinne der Zielsetzungen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 06.12.2002 C (2002) 4844 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 436/2002 Deutschland "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung betrieblicher Innovationen - Schleswig-Holstein"

Mehr

Anhang 1 zu Teil B Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hinweise für die Bewilligung von De-minimis -Beihilfen Eine De-minimis -Beihilfe ist nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom

Mehr

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 Unternehmen: Adresse: Aktenzeichen: Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 (Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)

Mehr

Förderungen im Burgenland. Prokuristin Abteilungsleiterin Förderungen Mag. Sigrid Hajek

Förderungen im Burgenland. Prokuristin Abteilungsleiterin Förderungen Mag. Sigrid Hajek Förderungen im Burgenland Prokuristin Abteilungsleiterin Förderungen Mag. Sigrid Hajek Rechtsgrundlagen - Förderungen Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 WiföG i.d.g.f Rahmenrichtlinie der Wirtschaftsförderung

Mehr

Hinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie)

Hinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie) Anlage 5 (zu Abschnitt II Teil C Nummer 2 Satz 5 ) Hinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie) Soweit die Förderung nach dieser Förderrichtlinie als Gewährung

Mehr

Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger

Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger Anlage 1 Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger Einleitung Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber

Mehr

Richtlinie zur Wirtschaftsstrukturförderung 1

Richtlinie zur Wirtschaftsstrukturförderung 1 Richtlinie zur Wirtschaftsstrukturförderung 1 1 Antragsberechtigte Unternehmen (1) Antragsberechtigt sind Unternehmen, die den Sparten Industrie oder Gewerbe der Wirtschaftskammer Vorarlberg oder dem Bereich

Mehr

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Qualitätsinitiative 3.0 2019 für gewerbliche Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter (De-minimis-Förderung) 1. Allgemeines

Mehr

Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement

Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973

Mehr

KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus«

KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus« KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus«im Rahmen der KWF-Rahmenrichtlinie sowie den dazugehörigen KWF-Programmen»Investitionsförderungen«bzw.»Innen- und Wie lautet die Zielsetzung? Das gegenständliche

Mehr

Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Kleinstund Kleinschigebieten

Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Kleinstund Kleinschigebieten Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Kleinstund Kleinschigebieten Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden unter Beachtung der Seilbahngrundsätze des Landes Tirol

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs

Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs Beihilfennummer: XA 309/09 Zl: 4a-F-8361/66-2009 Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs 1 Rechtsgrundlagen Gesetz vom 29. Juni 1987

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1 Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Verbundene Unternehmen 1.1 Unternehmensverbund durch Mehrheit der Anteile 1.2 Kriterien für den Unternehmensverbund

Mehr

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Anlage zum Antrag vom : Mitteilung gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Förderung von Energiesparmaßnahmen De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der

Mehr

Richtlinie Bildungsgeld update

Richtlinie Bildungsgeld update Richtlinie Bildungsgeld update Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den

Mehr

Wie unterstützt das Saarland die Innovationskraft seiner Unternehmen?

Wie unterstützt das Saarland die Innovationskraft seiner Unternehmen? Wie unterstützt das Saarland die Innovationskraft seiner Unternehmen? Die saarländischen Technologieprogramme Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: die Schwerkraft und der Papierkrieg.

Mehr

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Transferassistent. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert. Was wird gefördert. Voraussetzungen

Transferassistent. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert. Was wird gefördert. Voraussetzungen Transferassistent Überblick Allgemeine Informationen Gefördert wird: die Einstellung und Beschäftigung von Personen mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft mit der Aufgabe, KMU

Mehr

Sonderprogramm Schulkostenförderung Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016

Sonderprogramm Schulkostenförderung Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016 Sonderprogramm Schulkostenförderung Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit

Mehr

InnoExpert. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert. Was wird gefördert

InnoExpert. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert. Was wird gefördert InnoExpert Überblick Allgemeine Informationen Holen Sie sich externes Know-How für innovative Vorhaben ins Unternehmen Innovative Vorhaben scheitern oft an der fehlenden Expertise im eigenen Unternehmen.

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1 Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Verbundene Unternehmen 1.1 Unternehmensverbund durch Mehrheit der Anteile 1.2 Kriterien für den Unternehmensverbund

Mehr

Beteiligungsgrundsätze Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen Plus GmbH & Co. KG (Stand 1/2012)

Beteiligungsgrundsätze Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen Plus GmbH & Co. KG (Stand 1/2012) Beteiligungsgrundsätze Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen Plus GmbH & Co. KG (Stand 1/2012) 1 1. Zweck: Beteiligungen der Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen Plus GmbH & Co. KG (Fonds) dienen der Stärkung

Mehr

Infoblatt Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union

Infoblatt Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union Infoblatt Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union Stand: April 2009 Einleitung Die Wirtschaftsförderung der Europäischen Kommission ist auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

FuE-Projektförderung. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert

FuE-Projektförderung. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert FuE-Projektförderung Überblick Allgemeine Informationen Verbessern Sie die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft Um im nationalen wie internationalen Innovationswettlauf bestehen zu können, können

Mehr

Antrag auf einen Innovationsgutschein B

Antrag auf einen Innovationsgutschein B InnovationsAllianz c/o Transferagentur der FH Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Anlagen: De-Minimis-Erklärung 1 Kopie Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug Antrag auf einen Innovationsgutschein B

Mehr

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON BETRIEBS- BERATUNGEN IM RAHMEN DES REGIONALPRO- GRAMMS ÖKOFIT KÄRNTEN FÖRDERUNGSWERBERIN/ FÖRDERUNGS- WERBER

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON BETRIEBS- BERATUNGEN IM RAHMEN DES REGIONALPRO- GRAMMS ÖKOFIT KÄRNTEN FÖRDERUNGSWERBERIN/ FÖRDERUNGS- WERBER RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON BETRIEBS- BERATUNGEN IM RAHMEN DES REGIONALPRO- GRAMMS ÖKOFIT KÄRNTEN 2018 1 FÖRDERUNGSZIEL Ziel des Regionalprogrammes ökofit Kärnten ist es, der Kärntner Wirtschaft die

Mehr

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Seite 1 von 6 Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Kommentierung und Handbuch von G. Brüggen und C. Geiert.../2 Seite 2 von 6 11 Zusammentreffen mit anderen Regionalbeihilfen (1) Trifft bei einem Erstinvestitionsvorhaben

Mehr

Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe

Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 10.03.2015 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die Weiterbildung zur Fachkraft durch einen Fachabschluss zu unterstützen,

Mehr

Riesling & Co. 2017, Brüssel,

Riesling & Co. 2017, Brüssel, Riesling & Co. 2017, Brüssel, 25.09.2017 Deutscher Weinfonds, AdöR Platz des Weines 55294 Bodenheim Telefon 06135 93232829-0 Fax 06135 9323-130 www.deutscheweine.de info@deutscheweine.de hier: Riesling

Mehr

Impulspaket Tirol. Förderungsrichtlinie

Impulspaket Tirol. Förderungsrichtlinie Impulspaket Tirol Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Impulspaketes Tirol ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die besondere Impulse für ein nachhaltiges Wachstum und die Sicherung der Beschäftigung

Mehr

HORIZON-Prämie. Überblick. Allgemeine Informationen

HORIZON-Prämie. Überblick. Allgemeine Informationen HORIZON-Prämie Überblick Allgemeine Informationen Bewerben Sie sich mit unserer Unterstützung für eine EU-Förderung Um die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Wirtschaft in

Mehr

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen 2 0% 50% 50%

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen 2 0% 50% 50% Anlage 2 Beihilfehöchstintensitäten Die nachfolgende Tabelle stellt keine abschließende Darstellung der in der AGVO aufgeführten Fördertatbestände und -modalitäten dar, insbesondere bleiben die nicht-beihilfefähigen

Mehr

RdErl. des MW vom /12-02

RdErl. des MW vom /12-02 707 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technologie- und wissensbasierten und innovativen Unternehmensgründungen durch Zuschüsse für Sachausgaben und Produktdesign mit Mitteln

Mehr

Impulspaket Tirol. Förderungsrichtlinie

Impulspaket Tirol. Förderungsrichtlinie Impulspaket Tirol Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Impulspaketes Tirol ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die besondere Impulse für ein nachhaltiges Wachstum und die Sicherung der Beschäftigung

Mehr

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e des Landes Niederösterreich zur Förderung der Sozialen Betriebshilfe beschlossen von der

Mehr

Aktionsrichtlinie 1 Förderung von Internationalisierungsmaßnahmen

Aktionsrichtlinie 1 Förderung von Internationalisierungsmaßnahmen BURGENLAND.at Aktionsrichtlinie 1 Förderung von Internationalisierungsmaßnahmen 1. Zielsetzung der Förderaktion Gegenstand dieser Förderungsmaßnahme ist die Stärkung der burgenländischen Wirtschaft durch

Mehr

aws-garantien für KMU-Stabilisierung

aws-garantien für KMU-Stabilisierung aws-garantien für KMU-Stabilisierung Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Förderungsrichtlinie "Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz vom März 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele des Programms...

Mehr

Richtlinien Innenstadtförderung Oberwart Schaffung von Arbeitsplätzen

Richtlinien Innenstadtförderung Oberwart Schaffung von Arbeitsplätzen Richtlinien Innenstadtförderung Oberwart Schaffung von Arbeitsplätzen 1. Ziele der Wirtschaftsförderung Ziele der Förderungsmaßnahme für die Oberwarter Innenstadt sind: - Belebung und Attraktivierung der

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit

Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 11.12.2018 1 Zielsetzung Ziel ist die Unterstützung von Einrichtungen, die Offene Jugendarbeit in Tirol anbieten.

Mehr

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON BETRIEBS- BERATUNGEN IM RAHMEN DES REGIONALPRO- GRAMMS ÖKOFIT KÄRNTEN 2 FÖRDERUNGSWERBERIN/ FÖRDERUNGS- WERBER

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON BETRIEBS- BERATUNGEN IM RAHMEN DES REGIONALPRO- GRAMMS ÖKOFIT KÄRNTEN 2 FÖRDERUNGSWERBERIN/ FÖRDERUNGS- WERBER RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON BETRIEBS- BERATUNGEN IM RAHMEN DES REGIONALPRO- GRAMMS ÖKOFIT KÄRNTEN 1 FÖRDERUNGSZIEL Ziel des Regionalprogrammes ökofit Kärnten ist es, der Kärntner Wirtschaft die Sinnhaftigkeit

Mehr

13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE

13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE 13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE Soweit die Zahlungen im Rahmen von Artikel 42 des AEUV erfolgen finden die Artikel 107, 108 und 109 des AEUV keine Anwendung. Zahlungen

Mehr

Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh

Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh Stand: 15. Dezember 2015 Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh Risikokapitalbeihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über

Mehr

HAFTUNGSAUSSCHLUSS. A. Allgemeine Voraussetzungen für die Anwendung der AGVO

HAFTUNGSAUSSCHLUSS. A. Allgemeine Voraussetzungen für die Anwendung der AGVO Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (VO 651/2014) Arbeitsunterlage Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zuerst sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung der AGVO zu prüfen

Mehr

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth Grundlagen des Europäischen Beihilferechts Juliana Kleine, Uwe Wixforth Inhalt 1. Was ist eine staatliche Beihilfe? 2. Verfahrensvorschriften und Notifizierung 3. Beihilfen in Form von Darlehen 4. Kleine

Mehr

Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 27. Februar

Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 27. Februar Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 27. Februar 2014 195 Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar TPS) Vom 11. Februar 2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Familie, Wellness, Sport und Outdoor für Beherbergungsbetriebe (De-minimis-Förderung) 1. Allgemeines 1.1. Grundlage für die

Mehr

MERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5

MERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5 MERKBLATT BEIHILFEN Der "Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum" (BKLR) der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), bestehend aus sechs Bausteinen, basiert auf ausgewählten Förderprogrammen

Mehr

für die Förderung von Lohnkosten im Rahmen der Wachstumsstrategie des Landes OÖ für die Initiative

für die Förderung von Lohnkosten im Rahmen der Wachstumsstrategie des Landes OÖ für die Initiative RICHTLINIEN für die Förderung von Lohnkosten im Rahmen der Wachstumsstrategie des Landes OÖ für die Initiative 1plus1 Zeitraum 01.12.2015 31.12.2016 1 Beilage zu 2015-192345/9-Stm/Kra Linz, 11.11.2015

Mehr

Richtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern

Richtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern Richtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 06.06.2017 1 Zielsetzung Gemäß 44 Abs. 4 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz hat das Land Tirol die Tagesbetreuung

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms

Mehr

Übersicht über die PIUS-Beratung und PIUS-Invest

Übersicht über die PIUS-Beratung und PIUS-Invest Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Übersicht über die PIUS-Beratung und PIUS-Invest Wiesbaden, den 2. Juli 2018 Die Inhalte dieser Präsentation dienen ausschließlich

Mehr

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erläuterungen für Kreditnehmer. Stand: Juni 2017

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erläuterungen für Kreditnehmer. Stand: Juni 2017 Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juni 2017 EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /33 Landwirtschaft Aquakultur

Mehr

Innovationsförderung in SH

Innovationsförderung in SH Innovationsförderung in SH im Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 Thema: Von der Idee zur Innovation. Vom Projekt zum Produkt. Ort: Lübeck Datum: 09. Juni 2016 Vorstellung der WTSH Die WTSH auf einen Blick

Mehr

Erläuterungen für die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis- Verordnung) 1. - Häufig gestellte Fragen

Erläuterungen für die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis- Verordnung) 1. - Häufig gestellte Fragen Erläuterungen für die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis- Verordnung) 1 - Häufig gestellte Fragen Am 1.1.2014 ist die De-minimis-Verordnung (EU) Nr.

Mehr

D VA G B i l d u n g s z e n t r u m Z w e i b r ü c k e n 0 8. M ä r z A n g e l a H a a g.

D VA G B i l d u n g s z e n t r u m Z w e i b r ü c k e n 0 8. M ä r z A n g e l a H a a g. Investitions- und Innovationswor kshop E i n z e l b e t r i e b l i c h e s I n n o v a t i o n s - u n d Te c h n o l o g i e f ö r d e r u n g s - p r o g r a m m R h e i n l a n d - P f a l z D VA

Mehr

Arbeitskreis Förderung lokaler Ökonomie im Stadtteil - Arbeitspapier -

Arbeitskreis Förderung lokaler Ökonomie im Stadtteil - Arbeitspapier - - Arbeitspapier - 1 Arbeitskreis Förderung lokaler Ökonomie im Stadtteil - Arbeitspapier - 1 Einführung Mit der VwV-Stadtentwicklung soll in benachteiligten Stadtquartieren mit einem erheblichen Erneuerungsbedarf

Mehr

Wirtschafts- und Tourismusförderungsprogramm

Wirtschafts- und Tourismusförderungsprogramm Wirtschafts- und Tourismusförderungsprogramm 2014-2020 Förderschwerpunkte: Wirtschaftsstrukturförderung Internationalisierungsförderung Beratungsförderung Kleingewerbeförderung Jungunternehmerförderung

Mehr

M e r k b l a t t 1. Die hierzu maßgeblichen Vorschriften der Verordnung finden sich in den Artikeln 1 und 2.

M e r k b l a t t 1. Die hierzu maßgeblichen Vorschriften der Verordnung finden sich in den Artikeln 1 und 2. BMEL, Referat 612 Stand: April 2015 M e r k b l a t t 1 zur Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise

Mehr

Förderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung. Daniela Bizjak, PtJ

Förderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung. Daniela Bizjak, PtJ Förderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung Daniela Bizjak, PtJ Rahmenbedingungen des Europäischen Rechts Rechtsgrundlage: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen

Mehr

RICHTLINIEN 1. 1 Diese Förderrichtlinie basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur

RICHTLINIEN 1. 1 Diese Förderrichtlinie basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur RICHTLINIEN 1 der Niederösterreichischen Grenzlandförderungsgesellschaft zur Förderung von Projekten in den Bereichen der Digitalisierung inklusive Breitband und 5G, Mobilität inklusive EMobilität sowie

Mehr

Phase 3. Ing Mag Ruzicka Alfred

Phase 3. Ing Mag Ruzicka Alfred Phase 3 Ing Mag Ruzicka Alfred Auszug aus der Österreichischen Breitbandstrategie: Neben der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens und der dadurch erfolgten weiteren Liberalisierung des Telekom-Marktes, auf

Mehr

Erklärung über erhaltene und beantragte De-minimis -Beihilfen ( De-minimis -Erklärung) Fördermaßnahme: CLLD/LEADER

Erklärung über erhaltene und beantragte De-minimis -Beihilfen ( De-minimis -Erklärung) Fördermaßnahme: CLLD/LEADER - 1 - An Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Gotha Erklärung über erhaltene und beantragte De-minimis -Beihilfen ( De-minimis -Erklärung) Fördermaßnahme: CLLD/LEADER 1. Angaben zum den Antrag

Mehr