Minijobber Rentenversicherungspflicht besser nicht abwählen.

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1 in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Rolf Winkel 12/16 Minijobber Rentenversicherungspflicht besser nicht abwählen. Seit 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Doch die Jobber können die Rentenversicherung abwählen und so kurzfristig einige Euro sparen. Mehr als 80 Prozent der Jobber entscheiden sich bislang gegen die Rentenversicherungspflicht. Vor allem Mütter von Kindern unter zehn Jahren verschenken hierdurch aber ein sattes Rentenplus. Nach den aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit gab es im November 2015 insgesamt 7,4 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte (also: Minijobber). Davon waren 2,56 Millionen Minijobber im Nebenjob. Die Betroffenen übten ihren Minijob also neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Ob der Minijob rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, spielt in diesen Fällen keine besonders große Rolle, da die Betroffenen über ihren Hauptjob bereits abgesichert sind. In diesem Dossier geht es um die 4,84 Millionen Minijobber (Stand: November 2015), die ihren Job als einzige Beschäftigung ausüben (bzw. was möglich ist mehrere kleine Minijobs haben, bei denen das Arbeitsentgelt insgesamt 450 Euro nicht übersteigt). Bevor Minijobber sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann etwa dazu führen, dass eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten. Wer es dagegen bei der Versicherungspflicht belässt, erwirbt hierdurch einen Anspruch auf eine (kleine) Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen und auf die staatliche Riester-Förderung. Fazit: Der Grundsatz Geiz ist geil gilt hier häufig nicht. 1. Die wichtigsten Fragen zu Minijobs und Rentenversicherungspflicht Wie viel müssen rentenversicherungspflichtige Minijobber zahlen? Ein Minijobber im gewerblichen Bereich also in einem normalen Betrieb und nicht im Privathaushalt muss die Pauschale von 15 Prozent, die der Arbeitgeber für seine Rentenversicherung zahlt, um 3,7 Prozentpunkte aufstocken. Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 16,65 Euro und bei einem Job mit monatlichen Einkünften von 200 Euro ganze 7,40 Euro im Monat. Die entsprechenden Beträge zieht der Arbeitgeber vom Lohn der Betroffenen ab. Wer einen vollen 450-Euro-Job hat, dem werden

2 Seite 2 dann monatlich nur 433,35 Euro überwiesen. Bei einem 200-Euro-Job sind es dann nur 192,60 Euro. Geringfügig Beschäftigte mit sehr niedrigem Verdienst müssen außerdem wissen, dass es in der Rentenversicherung eine Mindestbemessungsgrundlage gibt. Sie liegt bei 175 Euro. Auf dieser Grundlage wird der Mindestbeitrag bemessen selbst wenn der Verdienst unter 175 Euro liegt. Mindestens müssen damit insgesamt bei einem versicherungspflichtigen Minijob 32,73 Euro (18,7 Prozent von 175 Euro) an die Rentenversicherung gezahlt werden. Wer also z.b. in einem gewerblichen Minijob nur 100 Euro verdient, muss folgendermaßen rechnen: Der Arbeitgeber zahlt seinen (normalen) Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 15 Euro (15 Prozent von 100 Euro). Der Jobber muss dann um 17,73 Euro aufstocken. Die auf den Jobber entfallenden Rentenversicherungsbeiträge zieht der Arbeitgeber jeweils vom Lohn ab. Was muss ein Minijobber tun, um rentenversicherungspflichtig zu werden? Gar nichts. Das Arbeitsverhältnis von neuen Minijobbern ist im Normalfall rentenversicherungspflichtig. Diese Pflicht kann allerdings siehe unten abgewählt werden. Bringt ein Minijob auch ein Rentenplus? Ja. In jedem Fall auch dann, wenn der Jobber auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet. Das Plus fällt allerdings, da nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt wird, niedrig aus. Bei einem rentenversicherungspflichtigen Minijob sieht die Rechnung so aus: Wer ein Jahr lang einen 450-Euro-Job ausübt, bekommt später eine (nach heutigen Werten) um 4,35 Euro höhere Monatsrente. In den neuen Bundesländern sind es 4,62 Euro. Die Beträge sind gering. Der Ertrag ist allerdings relativ hoch, wenn man Beitrag und Rentenplus vergleicht. Bei einem Jahresbeitrag von 199,80 Euro für einen vollen 450-Euro-Job ergibt sich eine Jahresrente von 52,20 Euro (12 x 4,35), in den neuen Bundesländern ist es noch etwas mehr. Für Mütter mit einem Kind unter zehn Jahren sieht die Rechnung noch deutlich günstiger aus. Mehr dazu unter 2. Hilft der Job auch, um überhaupt Rente zu bekommen? Natürlich. Das ist vielleicht der wichtigste Vorteil der Versicherungspflicht: Die Zeit des Minijobbens gilt als ganz normale rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit. Ein Jahr mit Minijob ist damit ein ganz normales Versicherungsjahr. Warum ist das so wichtig? Etwa für die Regelaltersrente. Diese erhält, wer fünf Versicherungsjahre nachweisen kann und das reguläre Rentenalter erreicht. Bei der fünfjährigen Wartezeit zählt ein rentenversicherungspflichtiger Minijob voll mit. Gilt das auch bei vorgezogenen Altersruhegeldern? Ja. Sehr wichtig ist dies bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Eintrittsalter für den Jahrgang 1953: 63 Jahre und zwei Monate, danach schrittweise bis auf 65 Jahre ansteigend), bei der eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein muss. Auch hier zählen Zeiten mit einem versicherungspflichtigen Minijob voll mit. Vorteilhaft ist dies unter anderem für ältere Arbeitnehmer, die die Zeit bis zum Rentenbezug mit Arbeitslosengeld überbrücken. Die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezugs in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn zählt bei ihnen nicht mit, um die 45-jährige Wartezeit für die abschlagfreie Rente zu erfüllen. Tipp: Diese Zwei-Jahres-Klausel kann derjenige leicht auskontern, der eine geringfügige Beschäftigung findet. Ein Minijob steht dem Bezug von Arbeitslosengeld nicht entgegen. Allerdings werden die Einkünfte aus dem Minijob auf das ALG I angerechnet, wenn diese nach Abzug der Werbungskosten über 165 Euro liegen.

3 Seite 3 Was bringt ein versicherungspflichtiger Minijob beispielsweise Studenten oder Hausfrauen? Er bringt normale Versicherungsjahre. Wer studiert, wird in Deutschland beispielsweise im Normalfall die Rente für besonders langjährig Versicherte nicht erhalten können, also im Normalfall erst mit 67 in Rente gehen können. Denn Studienjahre zählen nicht als Versicherungsjahre. Deshalb ist gerade für Studenten der Minijob eine gute Möglichkeit, um Versicherungsjahre zu sammeln. Das Gleiche gilt für Hausfrauen. Dürfen auch normale Arbeitnehmer nebenher einen Minijob aufnehmen? Ja. Jeder Arbeitnehmer hat sozusagen einen Schuss frei. Ein Minijob aber nicht zwei! ist also neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erlaubt. Aber was bringt Beschäftigten die Versicherungspflicht eines Nebenjobs? Nicht viel. Lediglich einen geringfügig höheren Rentenanspruch. Die Betroffenen können sich deshalb unter Umständen die Rentenversicherungsbeiträge sparen. Wie kann die Versicherungspflicht abgewählt werden? Durch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber. Hierzu sollte ein Vordruck der Minijob-Zentrale genutzt werden. Diesen finden Sie unter Der Arbeitgeber meldet der Minijob-Zentrale dann den Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht. Minijobber können sich auch im laufenden Beschäftigungsverhältnis noch jederzeit von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur für Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt haben. In diesem Fall bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und ihm steht kein Befreiungsrecht zu. Kann man sich nochmals für die Versicherungspflicht entscheiden, wenn man sie vorher abgewählt hat? Wer die Versicherungspflicht abgewählt hat, kann sich im laufenden Beschäftigungsverhältnis nicht erneut für die Versicherungspflicht entscheiden. Die einmal getroffene Entscheidung ist für die Dauer des Minijobs bindend. Tipp: Gegebenenfalls kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis beendet werden und nach kurzer Zeit erneut ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Dann tritt automatisch Versicherungspflicht ein. Darüber hinaus ist jederzeit der Wechsel in einen in allen Sozialversicherungen versicherungspflichtigen 451-Euro-Job möglich (mehr dazu in Teil 3. dieses Dossiers). Gibt es auch Personen, die von vornherein nicht versicherungspflichtig sind? Ja. Hierzu gehören vor allem die Bezieher einer Vollrente wegen Alters sowie Ruhestandsbeamte, Bezieher einer berufsständischen Altersversorgung und Arbeitnehmer, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert waren. Diese Gruppen müssen als Minijobber grundsätzlich keine eigenen Beiträge an die Rentenversicherung abführen. Falls der Arbeitgeber nicht hiernach fragt, sollten die Betroffenen von sich aus hierauf hinweisen. 2. Wichtig für Mütter und Väter: Kinderberücksichtigungszeit Wer einen Minijob antritt, dem wird in der Regel vom Arbeitgeber ein Vordruck der Minijob-Zentrale vorgelegt. Darin heißt es: Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten. Zugleich muss man wie man es von allen Formularen, insbesondere auch im Internet kennt erklären, dass man die Hinweise aus dem Kleingedruckten zur Kenntnis genommen hat. Genauer: Das Merkblatt

4 Seite 4 über mögliche Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Kaum bekannte Nebenwirkung für Eltern Den Verzichts-Vordruck unterzeichnen nach wie vor viele Minijobber und sparen sich so einige Euro. Nach den aktuellen Zahlen der Minijob-Zentrale verzichten 82,5 Prozent der Jobber per Unterschrift auf die Rentenversicherungspflicht. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen. Im Folgenden geht es um eine wenig bekannte Nebenwirkung, die vor allem Eltern von Kindern unter zehn Jahren betrifft in der Regel dabei die Mütter, in einigen Fällen auch die Väter. Es geht um die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten. Rentenplus durch Kinderberücksichtigungszeit Dass die Deutsche Rentenversicherung ein Herz für Kinder hat, ist bekannt. Pro Kind werden derzeit bei der Rente drei Kindererziehungsjahre anerkannt. Das bringt einem Elternteil meist der Mutter später bis zu knapp 90 Euro mehr Rente im Monat. Die Kindererziehungsjahre enden, wenn ein Kind drei Jahre alt wird. Doch damit enden die Kinder-Leistungen der Rentenversicherung nicht. Denn die Zeit bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes zählt als sogenannte Kinderberücksichtigungszeit. Das hilft zum einen, die sogenannten Wartezeiten bei der Rentenversicherung zu erfüllen. Dies sind Zeiten, die nachgewiesen werden müssen, um überhaupt Rente zu bekommen. Besonders wichtig aber: Durch Kinderberücksichtigungszeiten fällt die Rente auch höher aus. Wenn der erziehende Elternteil in dieser Zeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird sein Einkommen für die Rentenversicherung in der Regel aufgewertet und zwar um 50 Prozent, maximal aber auf den Durchschnittsverdienst. Das bedeutet dann für einen Minijob: Aus einem 450- Euro-Job wird für die Rente dann ein 675- Euro-Job. Voraussetzung dafür ist, dass der erziehende Elternteil weniger als der Durchschnitt aller Beschäftigten verdient hat (was für 450- Euro-Jobs ja stets zutrifft) und später beim Rentenantrag 25 Versicherungsjahre nachweisen kann. Letztere Voraussetzung erfüllen Mütter meist leicht, weil hierbei die Kinderberücksichtigungszeit als Versicherungszeit mitgezählt wird. Doch jetzt kommt wieder die Versicherungspflicht ins Spiel: Das Rentenplus gibt es nur, wenn ein Job versicherungspflichtig ist. Das bedeutet: Wenn eine Minijobberin mit ihrer Unterschrift die Versicherungspflicht des Minijobs abwählt, dann verzichtet sie auf die Aufwertung dieses Jobs für ihre spätere Rente. Was die Aufwertung des Minijobs bringt Zunächst einmal: Was bringt ein Minijob ohne Rentenversicherungspflicht? Da hier nur der Arbeitgeber 15 Prozent des monatlichen Bruttolohns des Jobbers für die Rente abführt, bringt der Job keine vollen Rentenansprüche. Ein voller 450-Euro-Job schlägt bei der Rente nur wie ein 361-Euro-Job zu Buche (Rechenweg: 15 Prozent geteilt durch vollen Beitragssatz von 18,7 Prozent mal 450 Euro). Mit der Rentenversicherungspflicht wird der Job jedoch bei Elternteilen in der Kinderberücksichtigungszeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes wie ein 675-Euro-Job behandelt, ist also fast doppelt so viel wert. Wer ein Jahr lang einen solchen Job ausübt, erwirbt in der Regel einen Rentenanspruch von monatlich 6,76 Euro, im Jahr sind das 81,12 Euro. Dieser Wert gilt in den alten Bundesländern. Ein Minijobber, der auf seine Rentenversicherungspflicht verzichtet, erwirbt dagegen nur einen Rentenanspruch in Höhe von monatlich 3,62 Euro, im Jahr sind das 43,44 Euro. Aufs Jahr bezogen bringt die Rentenversicherungspflicht eines vollen 450-Euro-Jobs damit ein Rentenplus von 37,68 Euro. Diese Werte gelten für die alten Bundesländer, in den neuen Ländern fällt das Rentenplus geringfügig höher aus. Was dafür aufgewendet wird Dafür zahlt ein geringfügig Beschäftigter mit einem vollen 450-Euro-Job innerhalb eines Jahres 199,80 Euro (12 mal 16,65 Euro) in die Rentenkasse ein, also rund 200 Euro.

5 Seite 5 Mit anderen Worten: Eine Einzahlung von jährlich 200 Euro bringt ein Rentenplus von 37,68 Euro. Das bedeutet: In noch nicht einmal fünfeinhalb Jahren Rentenbezug hat man diese Einzahlung später wieder heraus. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag ist hier unschlagbar. Riester-Ansprüche Hinzu kommt: Nur wer es bei der Rentenversicherungspflicht des Minijobs belässt, ist bei der Riester-Rente persönlich förderberechtigt. Die Betroffenen können dann die staatlichen Zuschüsse in Höhe von 154 Euro (für sich selbst) und 300 Euro Kinderzuschlag pro Jahr (für ein ab 2008 geborenes Kind) erhalten. Dafür müssen Minijobber in der Regel nur einen Eigenbeitrag von fünf Euro pro Monat leisten. Fazit: Für geringfügig Beschäftigte mit einem Kind zwischen drei und zehn Jahren gibt es bei ihrem Minijob nur eine vernünftige Option: Es bei der Rentenversicherungspflicht des Jobs belassen und zusätzlich wenn sie es noch nicht getan haben einen Riester-Vertrag abschließen. Übrigens: Denjenigen, die zwei oder mehr Kinder zwischen drei und zehn Jahren erziehen, wird auch ohne sozialversicherten Job ein Rentenplus gutgeschrieben. 3. Besonders für (werdende) Mütter günstiger Midijob statt Minijob Wenn Eltern, insbesondere Mütter, einen Minijob ausüben, sollten sie auf die Rentenversicherungspflicht nicht verzichten. So weit, so klar. Doch gerade werdende Mütter stehen häufig weit besser da, wenn sie sich nicht nur für die Rentenversicherungspflicht, sondern für das volle Programm der Sozialversicherungen entscheiden, also auch für die Arbeitslosen- sowie die Kranken- und Pflegeversicherung. Gerade wenn Mütter krank oder schwanger werden oder ihren Job verlieren, bekommen sie nämlich alle Nachteile der Minijobs zu spüren. Denn falls sie nicht anderweitig abgesichert sind, gibt es für sie keinen Schutz der Sozialversicherungen. Ganz anders ist dies, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung auf 451 Euro vereinbaren. Mit Einkünften von 451 Euro pro Monat sind die Jobber voll sozialversichert. Nach zwölf Beschäftigungsmonaten haben sie bei einem Verlust ihrer Arbeit Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I und zwar (bei Steuerklasse I oder IV) auf 235,50 Euro pro Monat. Bei einem 450-Euro-Job gehen sie dagegen leer aus. Im Krankheitsfall können 451-Euro-Jobber bis zu 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Kasse erhalten und zwar rund 278 Euro pro Monat. Minijobber haben dagegen wie alle Arbeitnehmer lediglich Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung bei Krankheit durch den Arbeitgeber. Bei Schwangerschaft erhalten 451-Euro- Jobberinnen das Mutterschaftsgeld ihrer Krankenkasse in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. In der Mutterschutzfrist kommen dabei mindestens Euro zusammen. Für 450-Euro-Kräfte gibt es stattdessen lediglich einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. 451-Euro-Jobber müssen allerdings anders als bei einem Minijob Abgaben an alle Sozialversicherungen zahlen. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 451 Euro fallen in der sogenannten Gleitzone (bis 850 Euro) dafür aber nur verminderte Beiträge an. Bei 451 Euro Monatsverdienst sind es derzeit rund 48 Euro pro Monat. Zudem wird das Arbeitseinkommen anders als in der Regel beim Minijob steuerpflichtig. Steuern werden in der Regel nur für diejenigen fällig, die einen besser verdienenden Ehepartner haben. Auch für den Arbeitgeber rechnet es sich, wenn er seiner 450-Euro-Jobberin eine Lohnerhöhung um einen Euro zugesteht. Bei einem 450-Euro-Job muss der gewerbliche Arbeitgeber monatlich 141,39 Euro an die Minijob-Zentrale abführen. Bei einem 451- Euro-Job sinken seine zusätzlichen Belastungen aber auf weniger als 100 Euro im Monat. Wird der Lohn einer 450-Euro- Jobberin um einen Euro erhöht, so spart der Arbeitgeber hierdurch mehr als 40 Euro pro Monat bei der Sozialversicherung.

6 Seite 6 Für Minijobber bringt eine Lohnerhöhung auf 451 Euro zudem auch faktisch mehr Rechte im Job. Denn 450-Euro-Jobber haben zwar theoretisch die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer. Also beispielsweise auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Doch faktisch stehen diese Rechte häufig nur auf dem Papier. Wird der Job dagegen sozialversicherungspflichtig, so gelten diese Rechte weit eher als Selbstverständlichkeit. Das Thema der Woche ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/ Weitere Infos unter

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