STELLUNGNAHME ZU DEN BEHAUPTUNGEN AUF DER INTERNETSEITE

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1 STELLUNGNAHME ZU DEN BEHAUPTUNGEN AUF DER INTERNETSEITE März 2010

2 PÄDAGOGISCHES KONZEPT (VON DIETER JÜRGEN LÖWISCH) Zu 1 Die auf der Homepage der Bürgerinitiative gemachten Aussagen zum pädagogischen Fundament der Bildungslandschaft Köln Altstadt Nord sind sachlich falsch. Tatsache ist, dass eine zwischen den beteiligten Bildungseinrichtungen ausgehandelte Kooperationsvereinbarung die Eckpunkte der zukünftig zu entwickelnden und gemeinsam zu verantwortenden Bildungslandschaft als verständigte Basis festlegt. Darin heißt es: Gemeinsames Ziel ist es, im pädagogischen und baulichen Sinne Räume zu schaffen für ein lebensnahes, verantwortungsvolles und inklusiv angelegtes Lernen und Lehren für alle Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen und für alle Bürgerinnen und Bürger des Kölner Stadtteils Altstadt Nord. Auch das gemeinsame pädagogische Verständnis des Projektes ist in dieser Kooperationsvereinbarung explizit formuliert und ist nur vor diesem Hintergrund zu interpretieren /zu verstehen. Es findet sich ausführlich dargestellt unter den Punkten Grundsätzliche Haltung und inhaltliche Ausrichtung so wie unter Grundsätze und Formen der Zusammenarbeit. Die weitere vertiefenden Ausführungen erfolgen ausführlich in diesem Dokument und sind nachzulesen unter: Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln, den Montag Stiftungen und den Bildungseinrichtungen der Bildungslandschaft Altstadt Nord ( ) Alle anderen von der BI im Rahmen der Darstellungen zum pädagogischen Fundament der BAN genannten und interpretierten Dokumente sind bezogen auf diesen Kontext unsachgemäß verwendet worden. 1 Abgerufen am 23. März 2010, Uhr 2

3 SCHÜLERZAHLEN UND EINRICHTUNGEN (VON RUTH EMMERICH) Zu 2 Mittel- bis langfristig geht die Stadt Köln davon aus, dass der Schulstandort Gereonswall als Grundschulstandort benötigt wird. Der Standort der Hauptschule wird ebenfalls als Standort der Sekundarstufe I benötigt werden. Die Auswertung der Entwicklungen der Einwohnerstatistik weist einen Anstieg der möglichen Einschulungen für den Bereich Innenstadt von 636 Kindern (Schuljahr 2009/2010), 594 Kindern (Schuljahr 2010/2011) auf 1045 Kinder (Schuljahr 2014/15) aus. Dieser Wert ist noch weiter zu verifizieren (Bereinigung um mögliche Wegzüge, Wahl von Grundschulen an anderen Standorten etc.). Die Stadt Köln verweist hierzu auf den in Arbeit befindlichen Schulentwicklungsplan. Dennoch kann bereits heute davon ausgegangen werden, dass die Zahl der möglichen Einschulungen mindestens stabil, wahrscheinlich ansteigend sein wird. Die in Köln gestiegene Geburtenquote bedingt bereits 2010 höhere Anstrengungen zur ausreichenden Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen als noch in 2009 angenommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese stärkere Nachfrage in den Schulen zeitversetzt ankommen wird. 2 Abgerufen am 23. März 2010, Uhr 3

4 RAUMPROGRAMME (VON STEFAN SANDNER) 3 Die Planungen sind flexibler, als die Leitlinien der Stadt Köln vorgeben, da den einzelnen Räumen keine starren Funktionen zugewiesen werden. Insbesondere wird keine unnötige Differenzierung zwischen den NW Räumen vorgenommen, was in diesem Stadium der Planung auch nicht notwendig ist. Die Klassenräume werden als allgemeine Lernorte bezeichnet und stehen damit jeder Form und Formation des Lernens offen. Das Zitat ist aus dem Kontext genommen: Die Musterraumprogramme sollen als Leitfaden und Orientierungsrahmen für eine gerechte Bedarfsermittlung dienen. Sie bieten gleichzeitig Spielraum für die individuelle Ausgestaltung der funktionalen und pädagogischen Anforderungen in Kooperation mit der jeweiligen Schule,. Bedeutungsvolles Lernen hat keine expliziten räumlichen Vorgaben. Das Raumprogramm ermöglicht eine zeitgemäße Pädagogik, so wie sie in den Schulpreisschulen des deutschen Schulpreises gepflegt wird und damit ein guter Standard in Deutschland ist. Diese Aussage ist aus drei Gründen falsch. 1. Zur Zeit der Planungen war die Schulbauleitlinie der Stadt Köln noch in der Entwicklung, die BAN konnte sich nicht daran orientieren. 2. Die Folgekosten entscheiden sich an den Gesamtquadratmetern, nicht am Zuschnitt der einzelnen Räume 3. Die Gesamtnutzfläche für alle Einrichtungen bleiben ca. 200 qm unter der ihnen nach Schulbauleitlinie und den für die nicht schulischen Einrichtungen geltenden Standards zustehenden Größe. 3 Abgerufen am 23. März 2010, Uhr

5 Dies ist falsch. Das mit der Schule und dem Verbund ausgearbeitete Raumprogramm sieht Lerneinheiten von 95 qm vor, in denen der Ganztagsbereich integriert ist. Das ist falsch. Die Raumprogramme sehen vor, dass Teile der Ganztagsflächen den Klassenräumen zugeschlagen werden. Unter dem Strich ändert sich nichts. Wir trauen den Schulen zu, dass sie Differenzierung eigenständig gestalten können. Das ist richtig so. Die Feinjustierung wird vorgenommen, wenn es so weit ist. Die 380 qm stehen der Schule zu. Wir planen heute die Schulen für morgen. Ganztagsunterricht wird die Regel werden, auch Kinder in der Sekundarstufe II müssen essen. Dabei wurde noch nicht einmal für alle Kinder und Jugendlichen geplant. Die Planung geht davon aus, dass nur 1/3 der Sek I Schüler die Mensa regelmäßig nutzt. Insgesamt bleibt die Nutzfläche ca. 200 qm unter der den Schulen und anderen Einrichtungen zustehenden Fläche. 5

6 Die Mensaplanung lässt sich nicht auf die verschiedenen Einrichtungen und Funktionen ausdifferenzieren. Darüber hinaus wird in den Berechnungen nicht zwischen Nutz- und Bruttogeschossfläche differenziert. Die Schulbauleitlinien beschreiben die Nutzfläche. Diese beinhaltet nicht die Erschließungs- und gar nicht die Außenflächen. Die Erschließungsfläche wird in der Regel von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit 20% der Nutzfläche veranschlagt, hinzu kommen Nebenräume wie WC-Anlagen, Technikräume etc.. Vorgesehene Nutzflächen für die Planungen der Verbundnutzungen im Planungsbeirat sind: Mensa 500 qm Küche / Lager 200 qm Bibliothek 300 qm Aula / Aufenthalt 270 qm Spiel / Aufenthalt 216 qm Gesamt qm Alle Einrichtungen haben eigene der ihnen nach BASS zustehenden Quadratmeter für diese Fläche abgegeben. Sie entstehen nicht zusätzlich. Allen Einrichtungen zusammen stünden zusätzlich zum Bestand Nutzfläche zur Verfügung qm Die Planung sieht vor: 4123 qm Insgesamt nehmen die Einrichtungen 222 qm nicht in Anspruch Die Darstellung der Mensagröße durch die Bürgerinitiative ist daher falsch, tatsächlich sind für die Mensa und deren Küche ca. 700 m² vorgesehen. 6

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