4550 Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zum Postulat KR-Nr. 10/2007 betreffend Opernhaus der Zukunft

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1 Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zum Postulat KR-Nr. 10/2007 betreffend Opernhaus der Zukunft (vom 1. Oktober 2008) KR-Nr. 10/2007 Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 16. April 2007 folgendes von Kantonsrat Ueli Annen, Illnau-Effretikon, und von den Kantonsrätinnen Romana Leuzinger, Zürich, und Ursula Braunschweig- Lütolf, Winterthur, eingereichte Postulat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen: Der Regierungsrat wird eingeladen, einen Bericht zu erstellen, in welchem er Entwicklungsvarianten für das Zürcher Opernhaus skizziert, die jeweils zu erwartenden Folgen für den Kultur- und Wirtschaftsstandort aufzeigt und seine eigenen Vorstellungen für die Weiterführung des Hauses in der mittelfristigen Zukunft darlegt. Der Regierungsrat erstattet hierzu folgenden Bericht: 1. Ausgangslage Im Herbst 2007 beauftragte die Direktion der Justiz und des Innern die Münchner Unternehmensberatung actori GmbH, die bestehenden Strukturen der Opernhaus Zürich AG und deren Umfeld zu analysieren und mögliche Entwicklungsvarianten zu erarbeiten, zu kalkulieren sowie in künstlerischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu bewerten. Actori führte die Evaluation in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Kantons und der Opernhaus Zürich AG aus. 2. Schlussfolgerungen des Berichts Die vorliegende Studie zeigt, dass die Opernhaus Zürich AG im Vergleich mit den Opernhäusern im deutschsprachigen Raum trotz Zürcher Amtsblatt Oktober

2 1807 der schwierigen Rahmenbedingungen (begrenzte Marktgrösse, geringe Sitzplatzkapazität und vergleichsweise niedrige Subventionierung) wirtschaftlich und künstlerisch sehr erfolgreich ist. Ausgehend von dieser Analyse und in Anlehnung an anderorts bestehende Opernhausmodelle, hat actori folgende Zukunftsszenarien geprüft: Szenario 1 a ist eine Optimierung des jetzigen Modells, ohne Eingriff in den Spielbetrieb, die künstlerische Ausrichtung und die Organisationsstruktur. Die vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen bestehen im Wesentlichen in einer Verstärkung des Marketings (Kundenbindungsmanagement, flexible Abo-Gestaltung, systematische Sponsoringstruktur, Ausweitung des Merchandisingangebotes) und in einer frühzeitigen und damit effizienteren Planung der Prozesse im technischen Bereich. Zudem soll das Opernhaus die hohe künstlerische Qualität und Vielfalt klarer kommunizieren. Die positive finanzielle Gesamtwirkung von Szenario 1 a beträgt rund 1,3 Mio. Franken. Szenario 1 b umfasst neben der geschilderten Optimierung eine Verminderung der Opernneuproduktionen von elf auf acht pro Jahr und deren weitgehenden Ersatz durch zusätzliche Wiederaufnahmen im Bereich Oper und Ballett. Diese Variante berücksichtigt das Bedürfnis der Besuchenden nach mehr Wiederaufnahmen und dasjenige des Personals nach einer weniger hohen Arbeitsbelastung. Bei einem durch natürliche Fluktuation zu erreichenden Abbau von sechs Stellen beläuft sich die positive Gesamtwirkung auf 2,3 Mio. Franken. Es ergibt sich eine Entlastung des Betriebs. Allerdings geht die derzeitige Alleinstellung als produktivstes Opernhaus verloren. Szenario 2 geht von einem experimentellen, dramaturgisch geprägten Musiktheater aus mit Schwerpunkt auf zeitgenössische Inszenierungen und auf das eigene Ensemble, das weitgehend auf externe Gäste und Stars verzichtet («Stuttgarter-Modell»). Dieses Szenario bedingt einerseits die Senkung der Eintrittspreise um rund 15% und anderseits eine deutliche Verminderung der Anzahl Opernneuproduktionen (sechs statt elf) und von Wiederaufnahmen (12 statt 21), was zwar längere Probezeiten ermöglicht, selbst bei längeren Spielzyklen aber dazu führt, dass insgesamt 34 Vorstellungen weniger stattfinden. Aus diesen Gründen sowie wegen des auf die bedingte Akzeptanz der neuen Ausrichtung des Spielplans zurückzuführenden Auslastungsrückgangs und wegen der tieferen Einkünfte aus Sponsoring ist von einem Einnahmeverlust von mindestens 14 Mio. Franken auszugehen. Durch einen deutlich spürbaren Personalabbau (rund 36 Stellen im nichtkünstlerischen Bereich) und dank der Einsparungen bei den Gastengagements lässt sich gleichwohl eine positive finanzielle Gesamtwirkung von höchstens 2,6 Mio. Franken errechnen. Dieses Sze-

3 1808 nario erweist sich für das Opernhaus Zürich als weitgehend ungeeignet, weil es mit einem erheblichen Umsetzungsrisiko behaftet und auch unter künstlerischen Gesichtspunkten sehr kritisch zu bewerten ist. Szenario 3 sieht die Umstellung auf einen Stagione-Betrieb vor, bei dem im Block gespielte Neuproduktionen ohne Repertoire auf dem Spielplan stehen. Die zehn Opernproduktionen (davon fünf eingekaufte Koproduktionen) werden mit jeweils neun Vorstellungen hintereinander gespielt; ebenso werden beim Ballett die fünf Produktionen blockweise je zehnmal auf die Bühne gebracht. Dieses Modell bedingt einschneidende Veränderungen im Personalbereich: vollständige Auflösung des Sänger- und Sängerinnenensembles, Verkleinerung des Orchesters um 15, des Chors um 12 und der Administration um 30 Stellen, Verkleinerung der Zahl der Angestellten im Bereich Technik und in den Werkstätten um zwei Drittel. Insgesamt ergibt sich ein Abbau von rund 180 Arbeitsstellen (31% des heutigen Personalbestandes). Die Verringerung der Anzahl Opernvorstellungen von 55% bewirkt einen Einnahmenverlust von rund 23 Mio. Franken (Billetteinnahmen und Sponsoring). Aufgrund der Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten ergibt sich dennoch eine finanzielle Gesamtwirkung von 12 Mio. Franken. Dem stehen schwerwiegende gesellschaftliche Folgen durch den erwähnten Personalabbau, ein deutlich spürbarer Rückgang der künstlerischen Vielfalt und ein grosser Verlust an Standortattraktivität gegenüber. Szenario 3 erweist sich als äusserst ineffizient, zudem ist kein Beispiel einer erfolgreichen Umstellung auf dieses Modell bekannt. Unabhängig vom gewählten Szenario ortet actori die Notwendigkeit, neue Publikumssegmente zu gewinnen und vor allem die nächste Generation der Besucherinnen und Besucher durch den Ausbau des Angebots für Kinder und Jugendliche anzuwerben. 3. Stellungnahme des Regierungsrates Der Bericht von actori ist fundiert, sachlich und vollständig. Der Regierungsrat sieht sich durch die überzeugende Schlussfolgerung, dass das Zürcher Opernhaus trotz der vergleichsweise niedrigen Subventionierung in wirtschaftlicher und künstlerischer Hinsicht erfolgreich tätig ist, in seiner Einschätzung bestätigt. Eine Abkehr vom bisher praktizierten Grundmodell ist unzweckmässig, zumal die Studie klar aufzeigt, dass die Szenarien 2 und 3 ineffizient und risikobehaftet sind und deren Umsetzung eine deutliche Schwächung des Kantons Zürich als Kultur- und Wirtschaftsstandort bewirken würde.

4 1809 Es fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates, dem Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG als deren strategische Leitung Empfehlungen oder gar Weisungen zur betrieblichen und künstlerischen Entwicklung des Hauses zu erteilen und diesen insbesondere auf ein konkretes Szenario festzulegen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Verwaltungsrat im Rahmen einer langfristigen Planung zu gegebener Zeit die richtigen Weichen für eine Neuausrichtung stellen wird. Gestützt auf diesen Bericht, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 10/2007 als erledigt abzuschreiben. Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Notter Husi

5 KR-Nr. 264/2007 Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zum dringlichen Postulat KR-Nr. 264/2007 betreffend Gesamtkonzept für die Tourismusförderung und Investitionsplanung im Areal Schloss Laufen (Rheinfall) (vom 1. Oktober 2008) Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 29. Oktober 2007 folgendes von Kantonsrat Markus Späth-Walter, Feuerthalen, sowie den Kantonsrätinnen Inge Stutz-Wanner, Marthalen, und Anita Simioni- Dahm, Andelfingen, am 17. September 2007 eingereichte dringliche Postulat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen: Der Regierungsrat wird gebeten, die in seiner Antwort auf die Anfrage KR-Nr. 221/2005 angekündigten Investitionen in die Restaurationsbetriebe Schloss Laufen auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts der Tourismusförderung in der Rheinfallregion und in enger Kooperation mit den anderen wesentlichen Beteiligten (Kanton Schaffhausen, Anliegergemeinden, Privaten) zu planen und dabei insbesondere eine attraktivere Anbindung des Rheinfalls an den öffentlichen Verkehr und eine verbesserte ökonomische Wertschöpfung des Rheinfalltourismus zu berücksichtigen. Der Regierungsrat erstattet hierzu folgenden Bericht: Der Rheinfall stellt ungeachtet der Kantons- und Gemeindegrenzen ein einzigartiges Naturschauspiel dar. Eine umfassende touristische Aufwertung und Vermarktung des Rheinfalls kann nur erfolgversprechend sein, wenn sie aus einer grenzüberschreitenden Gesamtperspektive von allen beteiligten Partnern gemeinsam angepackt wird. Seit 2006 waren deshalb zwischen den Grundeigentümern am Rheinfall (die Kantone Schaffhausen und Zürich, die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall sowie die Kantonale Pensionskasse Schaffhausen) Gespräche über eine Steigerung der touristischen Attraktivität des Rheinfallgebiets im Gang. Diese führten zur Gründung der

6 1811 «Interessengemeinschaft (IG) Rheinfall» auf den 1. Januar 2008, an der sich der Kanton Zürich als Gründungsmitglied beteiligte. Im Rahmen der IG Rheinfall arbeiten die Kantone Schaffhausen und Zürich, die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall sowie die Kantonale Pensionskasse Schaffhausen gemeinsam mit dem Ziel der Aufwertung des Rheinfallgebiets für Naherholende und Touristinnen und Touristen sowie der Sicherung einer angemessenen Wertschöpfung für die Eigentümer bzw. Betreiber zusammen. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates wurde über die Gründung der IG Rheinfall mit Schreiben der Volkswirtschaftsdirektorin vom 13. Dezember 2007 informiert. Die IG Rheinfall verfügt seit dem 1. Juni 2008 über einen Geschäftsführer. Der Regierungsrat hat für die Instandstellung und Attraktivitätssteigerung der Fiskalliegenschaft Schloss Laufen in der Sitzung vom 2. April 2008 einen Objektkredit von 12,14 Mio. Franken bewilligt. Das Schloss Laufen und der Zugang zum Rheinfall werden instand gestellt und erneuert. Die baulichen Massnahmen enthalten ein Besucherzentrum mit Ticketing, Souvenirshop und Imbiss, eine neue Ausstellung im Nordtrakt, die Renovation der Zugangswege zum Rheinfall, eine Doppelaufzugsanlage und einen behindertengerechten Belvedereweg. Im Rahmen der notwendigen Unterhaltsmassnahmen werden gleichzeitig die Bauten und die Landschaft unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit aufgewertet. Das durch die IG Rheinfall in Auftrag gegebene gemeinsame touristische Angebots- und Vermarktungskonzept «Rheinfall Urkraft Wasser» findet seine Bestätigung im geplanten Bauvorhaben Schloss Laufen. Durch den Bau einer attraktiven und zeitgemässen Infrastruktur wird die Grundlage geschaffen, um den Besucherrückgang zu stoppen und gleichzeitig die Besuchsdauer zu verlängern. Das Baubewilligungsverfahren wurde Ende April 2008 eingeleitet. Sobald die Baufreigabe vorliegt, wird mit den Bauarbeiten begonnen. Das geplante Bauvorhaben erfordert ein neues Betriebskonzept. Es bildet die Grundlage für das Auswahlverfahren für die Betriebsführung der Tourismusdestination Schloss Laufen. Mit der Betreiberauswahl für den Neubetrieb Schloss Laufen wird ein leistungsfähiges Unternehmen gesucht, das in der Lage ist, den Betrieb der Anlage Schloss Laufen wirtschaftlich erfolgreich zu führen, und sich mit dem Schloss Laufen am Rheinfall identifiziert. Ziel ist es, Ende Januar 2009 den neuen Betreiber bekannt geben zu können und die Anlage im Spätsommer 2009 in Betrieb zu nehmen. Die Erarbeitung des neuen Betriebskonzeptes erfolgte in Abstimmung mit der IG Rheinfall. Zukünftig soll im gesamten Tourismusgebiet ein einheitliches Ticketsystem in Betrieb genommen werden, welches die Parkierung auf der Schaffhauser bzw. Neuhauser Seite, die

7 1812 Nutzung der Bootsbetriebe und die Eintritte für die Anlage Schloss Laufen integriert. Der Eintritt im Schloss Laufen für den Zugang zum Rheinfall, zum Lift und zur Ausstellung beträgt zurzeit Fr. 5 pro Person. Die übrigen Örtlichkeiten sind frei zugänglich. Der Parkplatz Schloss Laufen ist im kantonalen Richtplan als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen und ist nicht Bestandteil des Betriebs Schloss Laufen. Die Machbarkeit zur Einführung zusätzlicher Parkplatzgebühren wird mit dem zuständigen Tiefbauamt geprüft. In Ergänzung zum Ticketsystem werden im Auftrag der IG Rheinfall eine einheitliche Besucherführung und eine gemeinsame Vermarktung der Destination Rheinfall in Abstimmung mit übergeordneten Destinationsinteressen geplant. Die Koordination der gemeinsamen Tätigkeiten bzw. die Prüfung gemeinsamer Vorgehensweisen und Konzepte führt zu einer Steigerung der Wertschöpfung im gesamten Rheinfallgebiet, die schliesslich sämtlichen Grundeigentümern und Betreibern zugute kommt. Gestützt auf diesen Bericht, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 264/2007 als erledigt abzuschreiben. Im Namen des Regierungsrates Der Präsident Der Staatsschreiber: Notter Husi

8 Antrag der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit* vom 2. Oktober 2008 Beschluss des Kantonsrates über die parlamentarische Initiative von Monika Spring betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung der Waffen- und Militärgesetzgebung (vom ) 1813 KR-Nr. 369a/2006 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit vom 2. Oktober 2008, beschliesst: I. Die parlamentarische Initiative KR-Nr. 369/2006 von Monika Spring betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung der Waffen- und Militärgesetzgebung wird abgelehnt. Minderheitsantrag von Renate Büchi-Wild, Markus Bischoff, Yves de Mestral, Sandro Feuillet und Raphael Golta (in Vertretung von Martin Naef): I. Der parlamentarischen Initiative KR-Nr. 369/2006 von Monika Spring betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung der Waffen- und Militärgesetzgebung wird zugestimmt. II. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Standesinitiative beim Bund einzureichen. III. Mitteilung an den Regierungsrat. * Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit besteht aus folgenden Mitgliedern: Christoph Holenstein (Präsident), Zürich; Beat Badertscher, Zürich; Markus Bischoff, Zürich; Renate Büchi-Wild, Richterswil; Yves de Mestral, Zürich; Sandro Feuillet, Zürich; René Isler, Winterthur; Jörg Kündig, Bertschikon; Maleica-Monique Landolt, Zürich; Martin Naef, Zürich; Cornelia Schaub, Zürich; Rolf André Siegenthaler-Benz, Zürich; Barbara Steinemann, Regensdorf; Beat Stiefel, Egg; Michael Welz, Oberembrach; Sekretär: Emanuel Brügger.

9 1814 II. Mitteilung an den Regierungsrat. Zürich, 2. Oktober 2008 Im Namen der Kommission Der Präsident: Der Sekretär: Christoph Holenstein Emanuel Brügger Erläuternder Bericht 1. Einleitung Am 17. September 2007 unterstützte der Kantonsrat die parlamentarische Initiative von Monika Spring betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung der Waffen- und Militärgesetzgebung mit 71 Stimmen vorläufig. Die parlamentarische Initiative verlangt die Einreichung einer Standesinitiative bei der Bundesversammlung mit folgendem Inhalt: «Der Bund wird aufgefordert, die Waffen- und Militärgesetzgebung und die Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen dahingehend zu ändern, dass in Zukunft weder Ordonnanzwaffen noch zugehörige Munition von Armeeangehörigen zu Hause aufbewahrt werden dürfen. Die Abgabe zu Eigentum oder der Verkauf von Ordonnanzwaffen aus Armeebeständen an Privatpersonen bzw. Personen, die aus dem Militärdienst entlassen worden sind, werden aufgehoben.» Als Begründung wurde von den Initiantinnen im Wesentlichen angeführt, dass vor allem die Abgabe von Ordonnanzwaffen zu Eigentum am Ende der Dienstpflicht bzw. deren Verkauf zu einem symbolischen Preis problematisch sei. Von den gut 2,2 Mio. modernen Schusswaffen, die in der Schweiz zirkulierten, seien fast zwei Drittel, nämlich 1,4 Mio. privatisierte Ordonnanzwaffen. Neueste Forschungsergebnisse und Statistiken würden beweisen, dass zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und der Häufigkeit von Suiziden ein klarer Zusammenhang bestehe. Ausserdem häuften sich in den letzten Jahren so genannte Familiendramen, bei welchen Männer das Leben ihrer Frauen und Kinder mit der Ordonnanzwaffe auslöschten, bevor sie Suizid begingen.

10 2. Bericht der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit an den Regierungsrat 1815 Mit Beschluss vom 24. September 2007 hat der Kantonsrat die parlamentarische Initiative KR-Nr. 369/2006 betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung der Waffen- und Militärgesetzgebung gestützt auf 26 des Kantonsratsgesetzes an die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit zu Bericht und Antrag überwiesen. Die Kommission nahm die Beratungen an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2008 in Anwesenheit der Erstunterzeichnerin Monika Spring sowie des Vorstehers der Sicherheitsdirektion, Regierungsrat Hans Hollenstein auf. Die Kommission beschloss anlässlich dieser Sitzung vorläufig mehrheitlich, der parlamentarischen Initiative zuzustimmen, und überwies mit Schreiben vom 31. Januar 2008 dem Regierungsrat das Ergebnis ihrer Beratungen mit einem erläuternden Bericht zur Stellungnahme gemäss 28 des Kantonsratsgesetzes. Die Beratung in der Kommission Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die parlamentarische Initiative ein sinnvolles Ziel verfolgt. Wenn der Staat seinen Armeeangehörigen eine Ordonnanzwaffe, sei dies ein Sturmgewehr oder eine Pistole oder eine andere Waffe, zur Aufbewahrung am Wohnsitz übergibt, schafft er damit ein Risiko von Selbst- oder Fremdtötungen mit der betreffenden Waffe. Besonders in Affektsituationen stellt eine im Haushalt zur Verfügung stehende Waffe mitsamt Munition ein erhöhtes Risiko dar. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es bedauerlicherweise immer wieder zu Opfern durch den Missbrauch der Ordonnanzwaffe kommt. Da es sich dabei um eine vom Staat durch die Armee abgegebene Waffe handelt, muss nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ein sicherheitspolitisch zwingender Grund vorliegen, um die Aufbewahrung am Wohnort zu rechtfertigen. Mag ein solcher Grund zur Zeit des Kalten Krieges noch vorgelegen haben, dürfte die heutige Bedrohungslage grundsätzlich keine Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe am Wohnsitz des Armeeangehörigen mehr rechtfertigen. Die Kommissionsmehrheit ist ferner der Ansicht, dass es im Sinn der Risikominimierung nicht genügen dürfte, keine Taschenmunition mehr abzugeben, da es offensichtlich andere Möglichkeiten gibt, die entsprechende Munition zu beschaffen. Aus den genannten Gründen ist auch die Abgabe der Ordonnanzwaffe zu Eigentum nach Erfüllung der Dienstpflicht oder der Verkauf an Dritte abzulehnen.

11 1816 Die Kommissionsminderheit hält dagegen, dass der Bund das Waffengesetz geändert habe, und daran sei, verschiedene Möglichkeiten betreffend Ordonnanzwaffe zu prüfen. Ferner ziehe die Armee nun im Auftrag von Parlament und Bundesrat die Taschenmunition ein. Dies stelle bereits eine Risikominimierung dar. Zudem ziele die parlamentarische Initiative darauf ab, die Armee zu schwächen. 3. Stellungnahme des Regierungsrates In Anwendung von 28 des Kantonsratsgesetzes nahm der Regierungsrat am 2. Juli 2008 zum Ergebnis der Beratungen der Kommission zur parlamentarischen Initiative KR-Nr. 369/2007 wie folgt Stellung: Der Regierungsrat hat gegenüber dem Kantonsrat bereits früher sowohl zur Aufbewahrung von Ordonnanzwaffen durch Armeeangehörige als auch zur Überlassung der persönlichen Waffe zu Eigentum Stellung genommen (Stellungnahmen zum Postulat KR-Nr. 324/2006 betreffend Waffenerwerbsschein als Voraussetzung für das Überlassen der persönlichen Waffe an ausscheidende Armeeangehörige und zum dringlichen Postulat KR-Nr. 367/2007 betreffend kostenlose Lagerung der Armeewaffen im Zeughaus). Auf eine ausführliche Wiederholung dieser Stellungnahmen kann an dieser Stelle verzichtet werden. Die Regelung der Abgabe der persönlichen Waffe zur Aufbewahrung an Angehörige der Armee und zu Eigentum an Entlassene ist beides Sache des Bundes. Für die Beantwortung der Frage, ob die persönliche Dienstwaffe weiterhin beim Armeeangehörigen zu Hause aufzubewahren ist, sind nicht zuletzt staats- und sicherheitspolitische Überlegungen seitens des Bundes notwendig. Am 22. Juni 2007 beschlossen die eidgenössischen Räte eine Verschärfung des Waffengesetzes (vgl. BBl ). Das revidierte Gesetz ermöglicht den Datenaustausch zwischen Polizeibehörden des Bundes und der Armee. Einerseits werden dadurch Besitzer von ehemaligen Armeewaffen für zivile Behörden identifizierbar. Anderseits kann die Abgabe von Armeewaffen an Personen, die wegen Waffenmissbrauchs registriert sind, verhindert werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen ist noch offen. Im Herbst 2007 beauftragten die eidgenössischen Räte den Bundesrat, die Taschenmunition einzuziehen. Mit Befehl vom 3. Januar 2008 ordnete die Armee an, dass die Angehörigen der Armee bis Ende 2009 ihre Taschenmunition entweder im Rahmen eines Dienstes oder ausserdienstlich in einem Zeughaus zurückzugeben haben.

12 1817 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat im November 2007 eine Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen eingesetzt, die den Auftrag hat, bis spätestens Ende 2008 die militärischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Gesichtspunkte rund um die persönliche Dienstwaffe umfassend zu analysieren. Zum Auftrag gehört auch die Prüfung verschärfter Kriterien für die Heimabgabe von Ordonnanzwaffen, gleichwertig der zivilen Regelung für den Waffenerwerb, technische Massnahmen (z. B. mechanische oder elektronische Sperrung der Waffe ausserhalb des Dienstes), erweiterte Hinterlegungsmöglichkeiten für Ordonnanzwaffen sowie Betrachtungen zur traditionellen Bedeutung von Waffen in einer sich wandelnden Gesellschaft. Nach Abschluss der Abklärungen sollen in einem Bericht die Handlungsspielräume für sicherheitsfördernde Massnahmen aufgezeigt werden, die den gesetzlichen Auftrag der Armee und die Interessen von Armee, Polizei, Bevölkerung, Schützen usw. berücksichtigen. Bis dahin sollen nach einer Verlautbarung des VBS die gültigen Rechtsgrundlagen unverändert bleiben. Die Konferenz der kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektorinnen und -direktoren (MZDK) unterstützt diese grundlegende Analyse der Problematik mit dem Ziel einer Bundeslösung. Mit Blick auf die bereits erfolgte Änderung der Waffengesetzgebung, die angeordnete Rückgabe der Taschenmunition sowie namentlich die laufenden Abklärungen betreffend die Aufbewahrung und Abgabe von Ordonnanzwaffen könnte die Initiative nichts Zusätzliches bewirken. Wir empfehlen Ihnen daher, dem Kantonsrat die Ablehnung der Initiative zu beantragen. 4. Antrag der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit An der Sitzung vom 2. Oktober 2008 zog die Kommission die Stellungnahme des Regierungsrates in Beratung. Die Kommissionsmehrheit kommt insbesondere aufgrund der Stellungnahme des Regierungsrates zum Schluss, dass die parlamentarische Initiative abzulehnen sei, da die Konferenz der kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektorinnen und -direktoren die grundlegende Analyse der Problematik durch den Bund unterstütze, und da der Bund gewillt sei, nach den grundlegenden Abklärungen entsprechende sicherheitsfördernde Massnahmen zu ergreifen, sodass die parlamentarische Initiative nichts Zusätzliches bewirken könnte. Immerhin seien erste Massnahmen wie die Rückgabe der Taschenmunition bereits ergriffen worden.

13 1818 Die Kommissionsminderheit hält dagegen an der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative fest. Die Gründe dafür, nämlich dass die Abgabe der Ordonnanzwaffe ein Risiko darstelle, welches sich wirksam minimieren lasse, wenn die Waffen nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden und auch nicht zu Eigentum oder zum Verkauf an Dritte abgegeben werden dürften, hätten nach wie vor Gültigkeit.

14 1819 Rückzug der kantonalen Volksinitiative «Für mehr Veloverkehr (Förderung des Veloverkehrs im Kanton Zürich)» (vom 22. Oktober 2008) Die Direktion der Justiz und des Innern, nach Einsichtnahme in ein Schreiben des Initiativkomitees vom 5. September 2008 sowie gestützt auf 137 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 11. Dezember 2003 (GPR) und 66 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die politischen Rechte vom 27. Oktober 2004 (VPR), verfügt: I. Es wird festgestellt, dass die am 21. November 2007 eingereichte Volksinitiative «Für mehr Veloverkehr (Förderung des Veloverkehrs im Kanton Zürich)» zurückgezogen worden ist. II. Gegen diese Verfügung kann innert fünf Tagen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden ( 147 ff. GPR). III. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil. Direktion der Justiz und des Innern Notter

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