Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim. hier abgedruckt in der Neufassung vom

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1 3.2 1 Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim hier abgedruckt in der Neufassung vom Aufgrund der 5 und 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. I S. 158), berichtigt am (GVBl. I S. 188), sowie der 1 bis 5 a des Hessischem Gesetz über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom (GVBl. I S. 134) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim in ihrer Sitzung am 11. Februar 2016 folgende Gebührenordnung der Musikschule beschlossen. 1 GEBÜHREN 1. Für die Bearbeitung des Antrages zur Aufnahme in die Musikschule wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. 2. Über die zu zahlenden Gebühren wird einmal jährlich, in der Regel zum Beginn des Schuljahres eine schriftliche Rechnung erteilt. 2 GEBÜHRENSCHULDNER 1. Zur Zahlung der Gebühren sind bei minderjährigen Teilnehmern die gesetzlichen Vertreter, bei volljährigen Teilnehmern die Teilnehmer selbst verpflichtet. 2. Wird während des Ausbildungsvertrags der Teilnehmer volljährig, so bleibt die Zahlungspflicht des vormaligen gesetzlichen Vertreters bis zum Ende des Schuljahres bestehen. 3. Als Erwachsener im Sinne der Schulordnung gilt, wer nach dem Bundeskindergeldgesetz keinen Anspruch auf Kindergeld hat. 4. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 FÄLLIGKEIT 1. Die Teilnehmergebühren sind Schuljahresgebühren. 2. Der Anspruch entsteht mit Beginn des Musikschuljahres (01. August) bzw. zu Beginn des Monats, in dem der Schüler seine erste Unterrichtsstunde hat, auch dann, wenn der Schüler z.b. erst Mitte des Monats anfängt. 3. Die Gebühren werden in monatlichen Teilbeträgen zum 1. jeden Monats (im Voraus) fällig. 4. Nachzahlungsansprüche, die sich durch Änderungen oder durch spätere

2 3.2 2 Aufnahme ergeben, werden zu dem in der Rechnung festgesetzten Termin fällig. 5. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. 6. Zahlungen sind an die Stadtkasse Heppenheim zu leisten. Die Gebühren können im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierzu ist von den gesetzlichen Vertretern ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Weicht der Kontoinhaber vom Zahlungspflichtigen ab, so ist eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Diese ist vom Zahlungspflichtigen und vom abweichenden Kontoinhaber zu unterschreiben. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird pro Rechnung eine Abbuchungs-Vorankündigung (Pre-Notifikation) versendet. Beim Austritt aus der Musikschule ist ein vorhandenes SEPA- Lastschriftmandat schriftlich zu kündigen. 4 GEBÜHRENTARIFE A. Bearbeitungsgebühr für den Aufnahmeantrag (einmalig) (Kinder und Erwachsene) 10,00 Euro bei Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Stadtkasse 5,00 Euro B. Kinder-, Schüler und Studententarife 1. Grundstufe - Klassenmusizieren a) Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahre) 21,00 Euro mtl. b) Musikalische Grundausbildung (Schulkinder ab 6 Jahre) c) Kindermusiktheater, Orffspielkreis, Kindertanz d) Musikkindergarten Musikus (ab 2 Jahren) jeweils 60 Minuten 2. Grundtarif für Instrumental- und Vokalunterricht (Schüler, Studenten, Auszubildende) 49,00 Euro mtl. Flexibler Unterricht in Gruppen 45/60 Minuten oder 30 Minuten Einzelunterricht, z.b. ein Schüler 30 Minuten, zwei Schüler 45 Minuten, bis vier Schüler 60 Minuten 3. Unterricht in Großgruppen 60 Minuten (fünf bis sechs Schüler) 36,00 Euro mtl. 4. Einzelunterricht 45 Minuten 78,00 Euro mtl. 5. Schnupperhalbjahr (für Kinder) 27,00 Euro mtl. Neue Schüler/Innen (Neuanmeldung und Ummeldung von der Musikalischen Früherziehung) bezahlen im ersten Halbjahr eine ermäßigte Gebühr. Das Schnupperhalbjahr kann nur einmal wahrgenommen werden. Anschlussunterricht wird nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet. 6. Leistungskurse

3 3.2 3 a) Leistungskurs I 2 Hauptfächer (45 Minuten Einzelunterricht und Ergänzungsunterricht) b) Leistungskurs II 2 Hauptfächer (45 Minuten Einzel- und 30 Minuten Einzel- bzw. 45 Minuten Gruppenunterricht und Ergänzungsunterricht) 128,00 Euro mtl. 108,00 Euro mtl. c) Leistungskurs III 3 Hauptfächer (je 30 Minuten Einzel- bzw. 45 Minuten Gruppenunterricht) 135,00 Euro mtl. 7. Ergänzungsunterricht für Kinder und Erwachsene (Theorie, Spielkreise, Orchester, Kammermusik usw.) - für Instrumentalschüler der Musikschule kostenfrei - für Schüler ohne Hauptfach wöchentlich 18,00 Euro mtl. 2 x monatlich 9,00 Euro mtl. 1 x monatlich 4,50 Euro mtl. C. Erwachsenentarife (ab 18 Jahre) 1. Auf alle Schülertarife (2 4) zahlen Erwachsene 10 % Aufschlag. Als Erwachsener gilt, wer nach dem Bundeskindergeldgesetz keinen Anspruch auf Kindergeld hat. 2. Musiktreff für Erwachsene (ab sieben Teilnehmer) a) Best in Class Klassenmusizieren mit Blasinstrumenten (1 Jahr) 26,00 Euro mtl. b) Instrumentalkurse in Gruppen (1/2 Jahr), z.b. Gitarre, Keyboard usw. c) Theoriekurse (1/2 Jahr), (z. B. Musikalische Späterziehung) d) Elementarkurse Rhythmik, Notenlehre etc.) 3. Erwachsenenchor 6,00 Euro mtl. 4. Chorische Stimmbildung 12,00 Euro mtl. 5. Sondertarif (nur für Erwachsene) 14tägiger Instrumental- oder Vokalunterricht (2 Erwachsene im Wechsel) 44,00 Euro mtl. D. Sonstiges Schnuppergutschein Unterricht für Kinder und Erwachsene inkl. 80,00 Euro mtl. Aufnahmegebühr und ggfs. Instrumentenausleihe (sofern im Bestand) a) Unterricht für Kinder 8 x 30 Minuten Einzelunterricht oder 8 x 45 Min. Gruppenunterricht b) Unterricht für Erwachsene 4 x 45 Minuten Unterricht

4 3.2 4 E. Leihinstrumente Wert unter 300,00 Euro Wert über 300,00 Euro F. Zeitscheibe für Schüler/Innen ab 18 Jahren pro 15 Minuten-Einheit Eine Zeitscheibe beinhaltet 15 Minuten Unterricht bei einem Fachlehrer. Diese wird dann innerhalb der Monate August Oktober, November Januar, Februar April, Mai Juli eingelöst. Es können mehrere Zeitscheiben auch mit Partnern (gleiches Fach) kombiniert werden. Der Kauf einer Zeitscheibe ist nicht möglich. 9,00 Euro mtl. 12,00 Euro mtl. 9,00 Euro G. Sonstige Lehrgänge, Kurse, Unterricht in Kooperation mit anderen Institutionen werden durch Magistratsentscheidung festgesetzt. 5 ERMÄSSIGUNGEN - Unterrichtsgebühren können bei der Musikschule auf Antrag reduziert werden und zwar im Rahmen einer - Sozialermäßigung - Geschwisterermäßigung - Wer Sozialhilfe bezieht (Hilfe zum Lebensunterhalt), erhält eine Ermäßigung von 50 % auf die Gebührentarife. Die Vorlage einer Bescheinigung des Sozialamtes ist erforderlich. Inhaber der Ehrenamts-Card und der Heppenheim-Karte erhalten 50 % Ermäßigung. - Familien, von denen mehrere Personen am Unterricht teilnehmen, zahlen für die zweite Person 20 % weniger, für die dritte und jede weitere Person 40 % weniger Gebühren (nur Hauptfach). Als erstes Familienmitglied gilt immer das Familienmitglied mit der höchsten Unterrichtsgebühr. - Auf die finanzielle Unterstützung für begabte SchülerInnen durch den Förderkreis musizierender Jugend Heppenheim e.v. wird hingewiesen. 6 UNTERRICHTSVERSÄUMNISSE / UNTERRICHTSAUSFÄLLE Wird eine angebotene Unterrichtsstunde aus Gründen, die der Schüler/die Schülerin zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder auf Erstattung der anteiligen Gebühren. Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind, aus, gilt folgende Regelung: a) Werden innerhalb eines Schuljahres weniger als 35 Wochen Unterricht erteilt, kann zum Ende des Schuljahres die Erstattung des anteiligen Entgelts schriftlich bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Für jede ausgefallene

5 3.2 5 Unterrichtsstunde wird 1/35 der entsprechenden Jahresgebühr erstattet. b) Die Regelung zu a) entfällt, wenn der Nachholunterricht angeboten wird. 7 INKRAFTTRETEN Die Gebührenordnung tritt mit dem Schuljahr am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom in der Fassung vom außer Kraft. Neufassung beschlossen am ausgefertigt am veröffentlicht am in Kraft getreten am

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