Aus der Stadtratssitzung vom 20. Mai 2008
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- Claudia Steinmann
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1 Aus der Stadtratssitzung vom 20. Mai 2008 Bekanntgaben a) Sanierung Kanal im Steinkreuzweg Der Stadtrat hat bereits im Juli 2007 eine Auswechslung bzw. Umbindung der Kanäle des Steinkreuzweges beschlossen. Nach Auskunft von Ing. Zwerner wird die Fa. Schmelzer voraussichtlich ab der 2. Juniwoche mit der Durchführung beginnen. Die Bausumme der Maßnahme beträgt rd Mit den Anwohnern wurde für 27. Mai 2008 ein Ortstermin anberaumt. b) Flurbegehung Biederbach Zur Information gibt Bgm. Dörr bekannt, dass am Sonntag, den in der Gemarkung Biederbach ein Flurbegehung stattfinden wird. c) Ortssprecherwahl Waizendorf; Am Montag, den hat die Ortssprecherwahl in Waizendorf stattgefunden. Bgm. Dörr teilt mit, dass Martin Heinritz wieder zum Ortssprecher gewählt wurde. Eine Verpflichtung ist nicht erforderlich. d) Reparaturarbeiten an der Stützmauer Waldluststraße; Vom Stadtrat wurde bereits im Jahr 2006 beschlossen, dass an der Stützmauer der Waldluststraße Reparaturarbeiten (Erneuerung Mörtelfugen etc.) durchgeführt werden sollen. Die Ausführung wird nun in den nächsten Wochen durch den Bauhof unter Beteiligung von 1 bis 2 Maurern der Fa. Leng erfolgen. Die Kosten belaufen sich auf rd Der Baubeginn wird für Mitte Juni eingeplant. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wolframs Eschenbach Grundlage für die Beratung ist der Entwurf der Verwaltung vom , der den Stadtratsmitgliedern mit der Ladung zugestellt wurde. Im Rahmen der Beratung werden folgende Änderungen festgelegt: 3 Abs. 2: Das Sitzungsgeld beträgt neu 20,00 Euro. Der Stadtrat stimmt der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen zur Erhöhung des Sitzungsgeldes von bisher 15,00 auf 20,00 zu. 02. Stadtratssitzung doc - 1 -
2 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wolframs Eschenbach einschließlich der Anlage (Besetzung der Ausschüsse) Ein Entwurf zur Geschäftsordnung wurde den Stadträten zugestellt. Grundlage war die alte Geschäftsordnung von 2002 sowie die vom Bayer. Gemeindetag empfohlenen, aktualisierten und redaktionellen Änderungen. In einer Zusammenkunft mit den Fraktionsvorsitzenden und den Stadträten Arndt, Geidner, Heckel und Werner wurde der Verwaltungsentwurf der Geschäftsordnung besprochen. Diese Fassung (Stand: ) liegt nun allen Stadträten als Beratungsgrundlage vor. Neu aufgenommen bzw. geändert werden folgende Punkte: 13 Abs. 2, Nr. 5c: Summe für gewerbliche Bauvorhaben wird auf ,00 Euro erhöht Die Anhebung der Summe für gewerbliche Bauvorhaben von bisher auf wird von einigen Stadträten nicht für notwendig gehalten, da wichtige Baumaßnahmen in einer kurzfristig anberaumten Sitzung beschlossen werden könnten und lt. von Erfahrungen in den letzten Jahren die Erhöhung auch nicht erforderlich machen. Der Stadtrat stimmt der Erhebung der Summe für gewerbliche Bauvorhaben von bisher auf zu. Weitere Stellvertreter des 1. Bürgermeisters Als weitere Stellvertreter des 1. Bürgermeisters werden auf Vorschlag der beiden Fraktionen folgende Stadträte bestimmt: 1. weiterer Stellvertreter: Freie Wähler 2. weiterer Stellvertreter: CSU/ Freie Wähler Ausschussmitglieder und Ihre Stellvertreter: Haupt- und Finanzausschuss: Heckel Brigitta Bau und Umweltausschuss: Fremdenverkehrs- und Kulturausschuss: 02. Stadtratssitzung doc - 2 -
3 Heckel Gitta Rechnungsprüfungsausschuss Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender Heckel Gitta Verwaltungsgemeinschaft: Schulverband: Heckel Brigitta Der Stadtrat stimmt der Geschäftsordnung vom 20. Mai 2008 mit den o.a. Ergänzungen zu. Sparkassenwesen: Bestellung eines stellv. Verbandsrates für den Zweckverband Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen Die Stadt ist Mitglied des Zweckverbandes der Vereinigten Sparkassen Gunzenhausen. Kraft seines Amtes ist der 1. Bürgermeister Verbandsrat. Als Stellvertreter wird üblicher weise der 2. Bürgermeister bestellt. Der Stadtrat beschließt, als Stellvertreter den 2. Bürgermeister Herrn Erwin Seitz zu benennen. Öffentliche Bücherei: Benennung von zwei Kuratoriumsmitgliedern Nach 4 des Büchereivertrages ist für die Leitung der Bücherei ein Kuratorium zu bilden, das aus je 2 Vertreter der Stadt und der Kirche besteht. Bisher gehörten dem Kuratorium von Seiten der Stadt Bürgermeister Anton Seitz und Stadtrat Johann Seitz an. Für die neue Legislaturperiode sind die Mitglieder neu zu bestellen. Der Stadtrat beschließt, dass in der neuen Legislaturperiode Bürgermeister Michael Dörr und Stadträtin Barbara Seitz städtische Vertreter im Büchereikuratorium sind. 02. Stadtratssitzung doc - 3 -
4 Musikschule Rezat Mönchswald e.v. : Bestellung eines zweiten Vertreters Nach der Satzung der Musikschule Rezat-Mönchswald ist Wolframs-Eschenbach mit 2 Vertretern in der Mitgliederversammlung vertreten. Der 1. Bürgermeister ist dabei Kraft seines Amtes ein Mitglied. In der letzten Legislaturperiode war Stadtrat Hans Hertlein der 2. Vertreter. Der Stadtrat bestellt neben Bürgermeister Dörr als 2. Vertreter Stadtrat Helmut Arndt für die Verbandsversammlungen der Musikschule Rezat-Mönchswald e.v. Bestellung eines Jugendbeauftragten und eines stv. Jugendbeauftragten Bisher war Stadtrat Josef Werner als Jugendbeauftragter und als dessen Stellvertreter Stadtrat Richard Lechner bestellt. Für die kommende Legislaturperiode sind die Positionen neu zu besetzen. Der Stadtrat bestellt Stadtrat Manuel Mitzler als Jugendbeauftragten und Stadtrat Marco Roß als dessen Stellvertreter. Die Abstimmung fand ohne Stadtrat Manuel Mitzler und Stadtrat Marco Roß statt. Grundstücksangelegenheiten: Ermächtigung des 1. u. 2. Bürgermeisters zur Genehmigung von Grundstücksgeschäften für die laufende Legislaturperiode Für die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten wird für das Notariat ein Stadtratsbeschluss benötigt, wonach der 1. und im Vertretungsfall auch der 2. Bürgermeister ermächtigt werden bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2014 uneingeschränkt die Stadt bei der Abgabe von Löschungsbewilligungen, Pfandfreigaben und Rangrücktrittsrechten dinglicher Rechte vertreten zu können. Ausgenommen hiervon sind die Löschung von Fahrt- und Leitungsrechten sein. Der Stadtrat beschließt, die beiden Bürgermeister entsprechend den vorstehenden Ausführungen zur Abgabe der dafür notwendigen Erklärungen zu ermächtigen. Bauplan Nr. 10 / 2008: Solarpark Biederbach Von der Solarparc AG, Bonn, wurde zwischenzeitlich der Bauantrag für den Solarpark Biederbach vorgelegt. Im Bauantrag wurde vom Planer ein Freistellungsverfahren beantragt. Dies bedeutet, dass keine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich ist. Die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der beantragten Freistellung übernimmt der Planer mit dessen Unterschrift. Auch bestätigt er damit, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind. Nach telefonischer Rückfrage hat des Landratsamt Ansbach bestätigt, dass die Erteilung einer Freistellungserklärung durch die Stadt erfolgen kann, wenn für die Anlage ein Bebauungsplan vorhanden ist und dieser auch eingehalten wird. Bgm. Dörr erläutert die vorliegende Planung mit einer Investitionssumme von rd. 16 Mio.. Nach Prüfung durch die Verwaltung hält der Bauplan die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 10 Photovoltaikpark Biederbach ein, so dass wie vom Planer beantragt - eine Freistellungserklärung erteilt werden kann. 02. Stadtratssitzung doc - 4 -
5 Mit der Betreiberfirma wurde vereinbart, dass für die Erteilung der Freistellungserklärung die Stadt Wolframs-Eschenbach ein noch auszuhandelnder Auslagenersatz entrichtet werden soll. In der Diskussion wurden folgende Fragen aufgeworfen, die noch abgeklärt werden müssen: a) Prüfung befestigter Weg b) Pflege des Weges/Sträucher Vertrag c) Beschattung durch Hecken und Sträucher, evtl. Ertragsminderung der Gewerbesteuereinnahmen d) Trafostation: Wieviel KV 21, 50 oder 100 Erdleitung? e) Leitungsquerschnitt? f) Entsorgungsleitung: besteht Sicherung von Wehlenberg und Verlauf der Leitung g) Wie viele Betreiber - Investoren Der Stadtrat nimmt den Bauantrag Nr. 10/2008 zur Erstellung einer Photovoltaikanlage mit Trafostationen und Wechselrichtern auf den Grundstücken FlNr. 158, 159 und 161, alle Gemarkung Biederbach, zur Kenntnis. Ein Beschluss konnte nicht gefasst werden. TOP 9 wird bis zur Klärung der angeführten Fragen bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Anfragen Grillfest der FFW Reuter Stadtrat Werner lädt alle Anwesenden zum FFW-Grillfest nach Reutern ein. Er bittet wegen der Baumaßnahme in Reutern die offene Stelle am Hydranten noch bis dahin zu beseitigen. Eichenprozessionsspinner Stadtrat Mitzler erkundigt sich nach dem Auftreten des Eichprozessionsspinners. Bürgermeister Dörr erklärt, dass bereits zur Abhilfe Pestizide gekauft wurden. Windbruch im Wald Holzverkauf Stadtrat Werner erklärt, dass durch den Windbruch im Wald der Harvester im Einsatz war. Von der Verarbeitung sind noch die Baumspitzen zum Verkauf. Bei Interesse kann man sich bei Stadtrat Schuster melden. 02. Stadtratssitzung doc - 5 -
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