Jo B. Das Joblexikon

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1 Jo B. Das Joblexikon

2 2 Einleitung

3 3 Jo B. Hallo! Ich bin Jo B. Ich führe euch schnell zu den wichtigsten Punkten für euren Einstieg ins Berufsleben! Also, auf geht s und viel Spaß! Zur leichteren Lesbarkeit wurde meist die männliche Schreibweise gewählt. Angesprochen sind natürlich immer Leserinnen und Leser!

4 4 Einleitung Einleitung Auf deinen Einsatz kommt es an Als Berufseinsteiger stehen dir heute viele Wege oen. Es gibt unzählige Ausbildungs- und Einstiegsangebote. Du kannst selbst entscheiden, welcher Beruf für dich der richtige ist, und dein Leben viel flexibler gestalten, als das zum Beispiel deine Eltern und Großeltern konnten. Bei so vielen Möglichkeiten kann man natürlich auch leicht einmal den Durchblick verlieren. Mit dieser Orientierungslosigkeit stehst du nicht allein da, den meisten Jugendlichen geht es am Anfang so. Du kannst einiges tun, um den Überblick zu behalten und den richtigen Job oder die passende Ausbildung zu finden. Je genauer du dich über deine Möglichkeiten informierst, desto bessere Chancen hast du. Um genug Zeit dafür zu haben, solltest du so früh wie möglich damit beginnen. Spätestens ein Jahr vor Schulabschluss solltest du anfangen, über die Berufsberatung der Arbeitsagentur und in Zeitungen und Stellenbörsen im Internet selbst nach einem Ausbildungsplatz zu suchen. Bei der Arbeitsuche zählt vor allem Eigeninitiative mit einem Wort: Machen! Als Erstes solltest du dir über deine Interessen, Kenntnisse und Fähigkeiten, aber auch über deine Schwächen klar werden. Dabei können dir deine Eltern, Lehrer, gute Freunde und die Berufsberatung der Arbeitsagentur behilflich sein. Wenn du weißt, was du kannst und was du willst, bist du schon ein ganzes Stück vorangekommen. Bei allen weiteren Fragen kann dir auch dieses Lexikon helfen. Arbeiten heißt lebenslanges Lernen Früher arbeiteten viele Menschen bis zur Rente in demselben Beruf. Wer in einer Firma Fuß gefasst hatte, konnte sich seines Arbeitsplatzes in der Regel sicher sein. Diese Sicherheit gibt es nicht mehr. Heute wechseln Arbeitnehmer meist mehrmals den Job. Selbst wenn du dein Leben lang an einer Arbeitsstelle bleibst, wird sich deine Tätigkeit mit der Zeit verändern. Damit du Schritt halten kannst, wirst du dich regelmäßig weiterbilden müssen. Arbeiten bedeutet lebenslanges Lernen. Dazu

5 Einleitung 5 gehört ebenfalls, sich von Niederlagen nicht unterkriegen zu lassen, aber auch Erfolge für sich persönlich zu nutzen. Du hast es selbst in der Hand, den passenden Beruf zu finden, Unterstützung anzunehmen und dich weiterzuentwickeln. Wenn du oen für Neues bleibst und deine Chancen nutzt, wirst du berufliche Herausforderungen erfolgreich meistern. Acht Punkte, die für den Berufseinstieg besonders wichtig sind: selbst zügig aktiv werden spätestens ein Jahr vor Schulabschluss mit der Stellensuche beginnen bei ersten Problemen nicht sofort hinschmeißen, sondern durchhalten f f nicht gleich andere für Probleme verantwortlich machen, sondern nüchtern selbst prüfen: Was könnte ich meinerseits besser machen? Termine ernst nehmen und einhalten Unterlagen zusammenhalten, aktualisieren, stets parat haben Verträge genau lesen: Was bedeutet das für mich? f f bei Bedarf rechtzeitig Informationen und Hilfe von professioneller Stelle holen

6 6 Lesehilfe Lesehilfe Bestimmt hast du dich auch schon gefragt: Welche Ausbildungsberufe gibt es überhaupt? Welcher passt zu mir? Wie bekomme ich meine Wunschausbildung? Was erwartet mich im Beruf? Dieses Lexikon bietet dir eine erste Orientierung und hilft bei der Beantwortung deiner Fragen. Du kannst es auf verschiedene Arten lesen: von A bis Z, also von vorne nach hinten, f f als Nachschlagewerk wenn du Fragen zu einem bestimmten Thema hast oder mithilfe von Jo B.

7 Lesehilfe 7 Jo B. führt dich zu den wichtigsten Basisartikeln im Lexikon: fberufswahl f S. 76 Bewerbung S. 83 Bewerbungsanschreiben S. 85 Duale Ausbildung S. 101 Arbeit S. 13 Weiterbildung S. 223 Arbeitszeugnis S. 42 Arbeitsschutz S. 30 Sozialversicherung S. 199 Finanzielle Hilfen S. 118 In diesen Basisartikeln bekommst du grundlegende Infos, die du für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz brauchst. Für einen guten Überblick ist es sinnvoll, sie in der angegebenen Reihenfolge zu lesen. Wenn du mehr über ein Thema wissen möchtest, kannst du den Verweisen im Text folgen. Sie führen dich zu weiteren Lexikonartikeln. Du erkennst die Verweise an dem -Zeichen und der farbigen Markierung. Viel Spaß und Erfolg beim Berufseinstieg wünscht dir Jo B.!

8 8 Lexikon Kapitel A

9 Lexikon 9 Abendschule An der Abendschule kann ein Schulabschluss nachgeholt werden, der nicht durch den Besuch einer Regelschule erreicht wurde. Abendschulen sind Einrichtungen des zweiten Bildungswegs, also der Erwachsenenbildung. Auf dem ersten Bildungsweg kann ein Schulabschluss durch den Besuch einer allgemeinbildenden Schule (Regelschule) erreicht werden. Wer dort keinen Abschluss gemacht hat, kann diesen an einer Abendschule nachholen. Der Unterricht findet abends und oft auch am Wochenende statt. Abendschüler müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. An manchen Abendschulen können sich auch Minderjährige mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigen anmelden. Man kann zwischen drei Arten von Abendschulen wählen. Die Bezeichnung der jeweiligen Schulart kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Die Abendhauptschule dauert ein Jahr beziehungsweise zwei Schulhalbjahre, auch Semester genannt, und bereitet auf den Hauptschulabschluss vor. Die Abendrealschule dauert zwei Jahre beziehungsweise vier Semester und bereitet auf den Realschulabschluss vor. Das Abendgymnasium dauert drei bis vier Jahre beziehungsweise sechs bis acht Semester und bereitet auf die Abiturprüfung vor. Die Voraussetzungen unterscheiden sich hier je nach Bundesland. In der Regel müssen die Schüler mindestens 19 Jahre alt sein, eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder seit mindestens drei Jahren berufstätig sein. Abmahnung siehe Kündigung A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

10 10 Lexikon Altersvorsorge, betriebliche Auszubildende und Arbeitnehmer können mit der betrieblichen Altersvorsorge ihre zukünftige Rente aufbessern. Die Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein oder von beiden gemeinsam gezahlt werden. Der Arbeitnehmer leistet seine Beiträge entweder durch Entgeltumwandlung oder durch direkte Eigenbeiträge. Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Arbeitsentgelts verzichtet. Mit diesem Geld wird vom Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge aufgebaut. Hierbei können Steuern und Sozialabgaben gespart werden. Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, Geld für die betriebliche Altersvorsorge anzulegen: als Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse. Tipp Ausführliche Informationen bietet die kostenlose Broschüre Zusätzliche Altersvorsorge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, erhältlich unter

11 Lexikon 11 Altersvorsorge, private Die gesetzliche Rente wird voraussichtlich nicht mehr ausreichen, wenn die heutigen Jugendlichen Rentner sind darum sollten sie schon jetzt zusätzlich privat vorsorgen. In Deutschland steigt die Zahl der älteren Menschen. Gleichzeitig werden immer weniger Kinder geboren. Darum sinken die Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten will, muss sich frühzeitig um eine zusätzliche private und, soweit möglich, betriebliche Altersvorsorge kümmern und selbst Kapital ansparen. Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit der so genannten Riester-Rente: Mit dieser Rente können alle vorsorgen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind also auch Auszubildende. Wer vier Prozent seines Bruttoeinkommens für die Riester-Rente aufwendet, erhält den höchsten Fördersatz. Es gibt eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage für Familien. Darüber hinaus können auch Steuern gespart werden. Die Riester-Rente lohnt sich vor allem bei kleineren Einkommen, wie folgendes Beispiel zeigt: Ein Auszubildender mit einem Jahreseinkommen von Euro spart die erforderlichen vier Prozent, also 400 Euro im Jahr. Davon übernimmt der Staat 154 Euro, die direkt in das Vorsorgekonto fließen. Der Auszubildende selbst zahlt also nur 246 Euro (rund 21 Euro im Monat). Außerdem bekommen unter 25-Jährige, die erstmals einen Riester-Vertrag unterschreiben, einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro vom Staat zu ihrem Vertrag gezahlt. Staatlich gefördert wird auch die private Basis-Rente. Diese ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und deshalb keine Riester-Förderung bekommen. Die Basis-Rente wird steuerlich begünstigt und garantiert eine feste Verzinsung sowie eine lebenslange Rente. Eine Besonderheit sind die veränderlichen Beitragszahlungen: Wenn das Einkommen schwankt, kann man die Höhe der Beiträge anpassen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

12 12 Lexikon Antidiskriminierungsstelle Die Antidiskriminierungsstelle hilft und berät Menschen, die benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Die Antidiskriminierungsstelle beantwortet kostenlos Fragen, bietet Informationen und berät Betroene, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Dieser Schutz gilt bei Bewerbungen auf einen Job, bei der Berufsberatung und Berufsausbildung, bei Weiterbildungen und in vielen weiteren Fällen. Auch wer bereits einen Job hat, darf dort nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden. Erreichen kann man die Antidiskriminierungsstelle im Internet unter telefonisch unter ( ) , montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Siehe auch Diskriminierungsverbote Sexuelle Belästigung

13 Lexikon 13 Arbeit Arbeit ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben durch eigenes Einkommen und ist das beste Mittel gegen Armut und Hilfsbedürftigkeit. Der erste Schritt vor Beginn einer geregelten Arbeit ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wichtige Inhalte dieses Vertrags sind Art und Umfang der zu leistenden Arbeit, Arbeitsentgelt, Arbeitsort, Arbeitszeit und die Dauer des Urlaubs. Der Inhalt des Arbeitsvertrags kann grundsätzlich frei von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestaltet werden. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Gesetze schützen den Arbeitnehmer aber vor unerlaubten Regeln im Arbeitsvertrag. Es gibt zum Beispiel Vorschriften zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zum Urlaub, zur Teilzeitarbeit, zum Kündigungsschutz, zum Arbeitsschutz, zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz sowie zum Mutterschutz. Tarifverträge werden von Tarifvertragsparteien vereinbart: Gewerkschaften, die sich für Arbeitnehmer einsetzen, und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber treen bei Tarifverhandlungen aufeinander. Sie legen verbindliche Regeln für ganze Branchen oder Regionen und alle dazugehörigen Arbeitnehmer fest. Tarifverträge enthalten zum Beispiel Bestimmungen über die Höhe der Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Gibt es Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, so kann man sich an das zuständige Arbeitsgericht wenden. Hier werden alle Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis verbindlich geklärt. Ein Arbeitsvertrag kann wie jeder andere Vertrag gekündigt werden. Für die Kündigung gibt es gesetzliche Vorschriften und bestimmte Fristen, die im Gesetz festgelegt oder in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

14 14 Lexikon Arbeitgeber Arbeitgeber ist, wer andere Menschen beschäftigt und sie für ihre Arbeit bezahlt. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Arbeitgeber können sein: f f natürliche Personen, zum Beispiel eine Privatperson oder ein Freiberufler f f juristische Personen des privaten Rechts, zum Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) f f juristische Personen des öentlichen Rechts, zum Beispiel eine Gemeindeverwaltung f f eine Personenhandelsgesellschaft, zum Beispiel eine Kommanditgesellschaft (KG) f f nicht rechtsfähige Personenverbände, zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Siehe auch Arbeitsverhältnis Beschäftigungsverhältnisse

15 Lexikon 15 Arbeitgeberverbände Arbeitgeberverbände treten für die Interessen der Arbeitgeber ein und verhandeln mit Gewerkschaften über Tarifverträge. Arbeitgeber können sich zu Interessenverbänden, also zu Gruppen mit gleichen Zielen, zusammenschließen. Das Recht dazu, die so genannte Koalitionsfreiheit, wird im Grundgesetz garantiert. Die Arbeitgeberverbände sind fachlich und regional gegliedert. Rund 800 Einzelverbände sind unter dem Dach der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) organisiert. Im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben sich 37 Wirtschaftsverbände und eine Arbeitsgemeinschaft der Industrie zusammengeschlossen (Stand 2013). Tarifpartner der Arbeitgeberverbände sind die Arbeitnehmerverbände, die Gewerkschaften. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften dürfen im Tarifvertrag selbstständig Regeln zu Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen aufstellen. Dies wird Tarifautonomie genannt. Die in Tarifverhandlungen ausgehandelten Tarifverträge gelten für ganze Branchen oder Regionen und alle dazugehörigen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in einem Arbeitsvertrag, für den Arbeitgeber zu arbeiten. Für seine Arbeit erhält der Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber. Das wichtigste Merkmal eines Arbeitnehmers ist die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer ist in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden und kann nicht selbst über seine Arbeitszeiten und seinen Arbeitsort bestimmen. Der Arbeitgeber bestimmt, welche Aufgaben der Arbeitnehmer hat und kontrolliert dessen Arbeit. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

16 16 Lexikon Zum Schutz der Arbeitnehmer in unselbstständigen, abhängigen Arbeitsverhältnissen gibt es im Arbeitsrecht bestimmte Rechtsregeln, zum Beispiel zur Arbeitszeit oder zu Kündigungen. Für Selbstständige gelten diese Schutzgesetze nicht. Arbeitsagentur/Agentur für Arbeit Die Arbeitsagenturen bieten Schülern, Berufsanfängern und Berufserfahrenen vielfältige Hilfestellungen auf dem Arbeitsmarkt. Die Agenturen für Arbeit und ihre Geschäftsstellen sind die örtlichen Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit. Sie sind erste Anlaufstellen für alle, die Beratung, Vermittlung und Förderung sowie finanzielle Hilfe benötigen. Alle Angebote der Arbeitsagenturen sind kostenlos. Zu den wichtigsten Aufgaben der Arbeitsagenturen gehören: Berufsberatung und Berufsorientierung Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen Förderung der Berufsausbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung fförderung f von Menschen mit Behinderung zur Eingliederung in Ausbildung und Arbeit f f Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

17 Lexikon 17 Unterstützung für Existenzgründer und ältere Arbeitnehmer fzahlung f von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld fhilfen f für Arbeitgeber, zum Beispiel durch Zahlung eines Eingliederungszuschusses Tipp Wer bei der Arbeitsagentur ausbildungsuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ist, kann aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II ist auch bei Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich. Siehe auch Arbeitsförderung/Arbeitsförderungsrecht (SGB III) Arbeitsvermittlung/Ausbildungsvermittlung Arbeitslosenversicherung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Rehabilitation und Teilhabe Arbeitsanweisung Eine Arbeitsanweisung beschreibt genau, wie eine Tätigkeit ausgeführt werden soll. Der Arbeitgeber kann eine Arbeitsanweisung mündlich oder schriftlich erteilen. Meist werden die erforderlichen Arbeitsschritte in einer schriftlichen Checkliste beschrieben, in der auch Zeitvorgaben stehen können. Dies garantiert, dass die Arbeitsschritte sicher und korrekt ablaufen, was vor allem bei gefährlichen Tätigkeiten wichtig ist, zum Beispiel bei Arbeiten an elektrischen Anlagen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

18 18 Lexikon Erfahrene Arbeitnehmer können Arbeitsanweisungen als Nachschlagewerk nutzen, neuen Arbeitnehmern dienen sie als Leitfaden. Arbeitsanweisungen können auch speziell für die Berufsausbildung erstellt werden. Eine Arbeitsanweisung darf aber nicht die Einweisung in eine neue Tätigkeit ersetzen. Wenn Arbeitnehmer Arbeitsanweisungen wiederholt außer Acht lassen, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben. Siehe auch Arbeitsschutz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Ausbildungsordnung Arbeitsentgelt Für seine Arbeit erhält der Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können das Arbeitsentgelt grundsätzlich frei verhandeln. Tarifverträge oder gesetzliche Mindestlohnregelungen können aber eine Mindesthöhe festlegen. Im Allgemeinen wird zwischen zwei verschiedenen Entgeltformen unterschieden: dem Lohn für Arbeiter und dem Gehalt für Angestellte. Das Gehalt ist ein Monatsentgelt, das in gleich bleibender Höhe gezahlt wird unabhängig von der Anzahl der Tage im Monat und der erbrachten Leistung. Der Lohn kann unterschiedlich hoch ausfallen, da er von der geleisteten Arbeit abhängt, zum Beispiel als Stundenlohn oder Stücklohn. In der Gesetzgebung und in Tarifverträgen gibt es diese Unterscheidung aber kaum noch, dort wird meist nur von Gehalt gesprochen. Im Arbeitsvertrag wird üblicherweise das monatliche Brutto-Entgelt genannt. Davon zieht der Arbeitgeber die Steuern und Sozialabgaben ab und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. Das übrig bleibende Netto-Entgelt überweist er an den Arbeitnehmer. Alle Steuern und Sozialabgaben werden in der Gehaltsabrechnung aufgelistet, die der Arbeitnehmer am Ende des Monats erhält.

19 Lexikon 19 Wer im Jahr 2013 weniger als Euro jährlich verdient, muss keine Steuern zahlen. Am 1. Januar 2014 erhöht sich dieser Grundfreibetrag auf Euro. Wer mehr verdient, kann am Jahresende eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben und zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet bekommen. Verdient der Arbeitnehmer oder Auszubildende monatlich weniger als 325 Euro, dann trägt der Arbeitgeber alle Sozialversicherungsbeiträge allein. Manche Arbeitnehmer erhalten neben dem Arbeitsentgelt noch freiwillige Sonderzahlungen vom Arbeitgeber, zum Beispiel Weihnachtsgeld. Diese können im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag geregelt sein. Sie sind genauso wie das monatliche Arbeitsentgelt steuer- und sozialabgabenpflichtig. Darüber hinaus erhalten manche Arbeitnehmer auch vermögenswirksame Leistungen (VL). Selbstständige erhalten kein Arbeitsentgelt, sondern in der Regel ein Honorar, siehe Beschäftigungsverhältnisse. Arbeitsförderung/Arbeitsförderungsrecht (SGB III) Die Arbeitsagenturen helfen bei der Suche nach einer Arbeit oder einer Berufsausbildung. Das Arbeitsförderungsrecht regelt, wie die Arbeitsagenturen Ausbildungund Arbeitsuchende unterstützen können. Die Förderleistungen werden im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beschrieben. Ziel der Arbeitsförderung ist es, möglichst vielen Menschen zu einer Arbeit zu verhelfen. Oene Stellen sollen schnell besetzt werden, und auch benachteiligte Menschen sollen Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

20 20 Lexikon Die Arbeitsagenturen können zum Beispiel durch folgende Maßnahmen unterstützen: Arbeits- und Ausbildungsvermittlung Berufsberatung f f Aktivierung und berufliche Eingliederung, zum Beispiel mithilfe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins Förderung der beruflichen Weiterbildung f f Gründungszuschuss an Menschen, die sich selbstständig machen wollen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber fzahlung f von Kurzarbeitergeld an Arbeitgeber, um bei einem Arbeitsausfall Entlassungen von Arbeitnehmern zu vermeiden fförderhilfen f für benachteiligte Jugendliche und Menschen mit Behinderung Finanziert werden diese Leistungen vor allem durch Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Wenn es bei der Arbeitsförderung größere Probleme mit der Arbeitsagentur gibt, dann kann man sich an das Sozialgericht wenden. Dieses entscheidet, wie die Streitigkeit geklärt wird.

21 Lexikon 21 Arbeitsgelegenheiten Arbeitsgelegenheiten sollen langzeitarbeitslosen Menschen helfen, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten und keine Arbeit finden, können Arbeitsgelegenheiten angeboten werden. Diese werden umgangssprachlich Ein-Euro-Jobs genannt. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und dürfen normale Arbeitsplätze nicht verdrängen. Zum Beispiel kann es sich um Hilfe in Sportvereinen oder um unterstützende Arbeiten bei der Gestaltung von Freizeitaktivitäten in Seniorenheimen handeln. Arbeitsgelegenheiten helfen, durch regelmäßige Tätigkeit die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und sich so für einen neuen Arbeitsplatz zu qualifizieren. Wer eine Arbeitsgelegenheit hat, bekommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine so genannte Mehraufwendungsentschädigung in angemessener Höhe. Diese beträgt in der Regel zwischen einem und zwei Euro pro Arbeitsstunde. Über die Dauer und Arbeitsinhalte eines Zusatzjobs entscheidet das örtliche Jobcenter. Eine Arbeitsgelegenheit ist kein reguläres Arbeitsverhältnis, man erhält also keinen Arbeitsvertrag. Einem Arbeitslosen, der eine Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund ablehnt, kann das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Arbeitsgericht Wenn es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Problemen kommt, dann kann das Arbeitsgericht die Streitigkeit klären. Bei einem Gerichtsverfahren müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihren Anwalt selbst bezahlen. Wenn der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, dann übernimmt diese die Anwaltskosten. Der Verlierer des Prozesses muss die Gerichtskosten tragen. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann man unter bestimmten Voraussetzungen Berufung einlegen. Bei einer Berufung wird das Urteil durch ein übergeordnetes Gericht überprüft und unter Umständen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

22 22 Lexikon geändert. Nach dem Arbeitsgericht entscheidet das Landesarbeitsgericht über den Fall. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung kann gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden. Arbeitslosengeld Die Arbeitsagenturen zahlen Arbeitslosengeld an Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und eine neue Beschäftigung suchen. Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat, f f in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt im Regelfall davon ab, wie viel der Arbeitslose vorher verdient hat: Von dem Bruttolohn des vergangenen Jahres wird ein kalendertäglicher Durchschnittsbetrag errechnet. Davon werden eine Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Von dem dann verbleibenden Nettogehalt erhalten Arbeitslose mit Kindern 67 Prozent, Arbeitslose ohne Kinder 60 Prozent als tägliches Arbeitslosengeld. Wie lange man Arbeitslosengeld erhält, hängt davon ab, wie alt man ist und wie lange man zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ge - zahlt hat. Arbeitslose, die jünger als 50 Jahre sind, bekommen es für mindestens sechs und maximal zwölf Monate. Ältere erhalten bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Menschen, die überwiegend in kurz befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt waren, können bereits nach sechs Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie erhalten es dann für drei bis höchstens fünf Monate.

23 Lexikon 23 Arbeitslose müssen sich selbst anstrengen, einen neuen Job zu finden und sich unmittelbar auf Arbeitsuche begeben. Hierzu gehört auch die Bereitschaft, eine von der Arbeitsagentur angebotene zumutbare Arbeit anzunehmen. Wer ohne wichtigen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit einer Sperrzeit rechnen, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht, sollten sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, spätestens drei Monate vorher beziehungsweise innerhalb von drei Tagen, nachdem sie davon erfahren. Versäumen sie dies, gibt es ebenfalls eine Sperrzeit. Tipp Zusätzlich zu dem ausgefüllten Antrag auf Arbeitslosengeld sollte man Folgendes mitbringen: Personalausweis alle Arbeitsbescheinigungen gegebenenfalls Kündigungsschreiben Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung Die Arbeitsagenturen fördern die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen durch die Zahlung von Arbeitslosengeld und die Übernahme weiterer Kosten. Arbeitslose können auch während einer beruflichen Weiterbildung Arbeitslosengeld erhalten. Die örtliche Arbeitsagentur informiert über die genauen Voraussetzungen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

24 24 Lexikon Außerdem übernimmt die Arbeitsagentur die Lehrgangskosten, f f Fahrtkosten, unter anderem für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte, Kinderbetreuungskosten für aufsichtsbedürftige Kinder und Kosten für Unterkunft und Verpflegung, falls diese erforderlich sind. Arbeitslosengeld II (ALG II) Arbeitslosengeld II ist eine Grundsicherung für Hilfebedürftige, die arbeiten können, aber keine Arbeit finden, oder mit ihrem Einkommen nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt verdienen. Mit ALG II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, können Menschen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, ihren Lebensunterhalt bestreiten und am kulturellen Leben teilhaben. Zusätzlich helfen ihnen die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und spezielle Beratungsangebote, wieder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Umgangssprachlich wird das ALG II auch Hartz IV genannt. Der Name stammt von Peter Hartz, der als Leiter einer Kommission die Arbeitsmarktgesetze erneuert hat. Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch

25 Lexikon 25 Zweites Buch (SGB II) gesetzlich geregelt, das im Jahr 2005 in Kraft trat. Die ehemalige Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden darin zu einer Leistung zusammengefasst. Im Unterschied zum Arbeitslosengeld wird das ALG II aus Steuermitteln des Bundes finanziert. Wo beantragt man Arbeitslosengeld II? Den Antrag stellt man im örtlichen Jobcenter. Es ist Ansprechpartner für alle Fragen, zahlt das Geld aus und erbringt weitere Hilfen. Das ALG II wird am Anfang des Monats gezahlt und in der Regel für jeweils sechs Monate bewilligt. Danach muss es erneut beantragt werden. Wer bekommt Arbeitslosengeld II? Leistungsberechtigt sind Menschen ab 15 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht bestreiten kann weder mit dem eigenen Geld, noch mit der eigenen Arbeitskraft oder der Hilfe anderer. Wenn das Arbeitsentgelt oder andere staatliche Transferleistungen (zum Beispiel Krankengeld oder Kindergeld) nicht für den Lebensunterhalt reichen, kann man diese mit ALG II aufstocken. Zuerst wird aber geprüft, ob die Hilfebedürftigkeit mit Wohngeld und/oder gegebenenfalls einem Kinderzuschlag überwunden werden können. Menschen, die nicht arbeiten können, erhalten Sozialgeld. Jugendliche unter 25 Jahre, die ALG II erhalten, werden gezielt gefördert. Ihnen soll so schnell wie möglich eine Berufsausbildung, eine Arbeit, eine berufliche Weiterbildung, ein Praktikum oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme vermittelt werden. Persönliche Ansprechpartner finden sie im örtlichen Jobcenter. Jugendliche unter 15 Jahren sind noch nicht erwerbsfähig und können Sozialgeld beantragen. Der Grundgedanke des ALG II lautet: fordern und fördern. Gefordert wird, dass Arbeitslose sich selbst anstrengen, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden auch wenn sie weniger verdienen als erwartet. Was konkret zu tun ist, wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

26 26 Lexikon Gefördert werden die Leistungsberechtigten durch die finanzielle Unterstützung und die Angebote der Arbeitsförderung. Muss jede Arbeit angenommen werden? Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Eingliederungsmaßnahme, Arbeitsgelegenheit oder ein Praktikum ohne stichhaltigen Grund ablehnt, dem wird die Leistung gekürzt. Wer sich wiederholt weigert, muss mit der kompletten Streichung des ALG II rechnen, außer es sprechen körperliche, geistige oder seelische Gründe gegen die Arbeitsaufnahme. Auch wer Kinder unter drei Jahren betreut, Angehörige pflegt oder eine allgemeinbildende Schule besucht, kann die Arbeit ablehnen. Wie lange und in welcher Höhe wird bezahlt? Die Höhe des ALG II richtet sich nach der Bedürftigkeit der Antragsteller. Es wird so lange gezahlt, wie die Hilfebedürftigkeit andauert. Die Antragsteller müssen ausführlich Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen geben, damit die Höhe berechnet werden kann. Das ALG II deckt die Kosten für den Lebensunterhalt ab. Dazu zählen alle Ausgaben für das tägliche Leben, zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Telefon und Internet. Für diese Ausgaben erhalten die Empfänger eine so genannte Regelleistung. Im Jahr 2013 liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 382 Euro im Monat. Ehegatten und Lebenspartner erhalten 345 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bekommen 289 Euro, 6- bis 13-Jährige 255 Euro und unter 6-Jährige 224 Euro. Schwangere, Menschen mit Behinderung und Alleinerziehende erhalten Zuschläge für ihren Mehrbedarf. Die Miete für eine angemessen große Wohnung, Heizung sowie die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden übernommen. Kinder und Jugendliche können darüber hinaus Leistungen aus dem so genannten Bildungspaket erhalten. Das sind zum Beispiel Zuschüsse für ein warmes Mittagessen in der Schule, für Lernförderung, für Mitgliedschaften im Sport- oder Musikverein oder die Teilnahme an Schulausflügen oder Klassenfahrten. Außerdem gibt es einen jährlichen Zuschuss für Schulmaterial in Höhe von 100 Euro.

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