Konzept einer Erziehungspartnerschaft
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- Gerda Schmid
- vor 7 Jahren
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1 Konzept einer Erziehungspartnerschaft (zwischen Schülern, Lehrern und Eltern der Trautwein- Grund- und Mittelschule Moosbach) Stand: November 2013 Vorbemerkung: In der Bayerischen Verfassung wird als oberster Bildungsauftrag der Schule festgelegt: Die Schule soll nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. Gerade der 2. Halbsatz verpflichtet damit die Schulen, sich nicht mit Wissensvermittlung oder kognitiven Kompetenzen zufrieden zu geben, sondern Schülern eine Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten zu ermöglichen und hierzu soziale Kompetenzen zu vermitteln. Hieraus ergibt sich eine partnerschaftliche Aufgabe von Lehrern und Eltern. Beide Seiten müssen zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen. In einer pluralistischen Gesellschaft sind nun die Vorstellungen hierzu sicherlich sehr verschieden hinsichtlich der Erziehungsziele und Erziehungsstile. Trotzdem ist ein menschenwürdiges und vernünftiges Zusammenleben in einer Gemeinschaft (Familie, Schule, Gemeinde, Betrieb, Gesellschaft) nur möglich, wenn es gemeinsame Vorstellungen über Erziehungsziele und anzustrebende soziale Kompetenzen zwischen Schülern, Lehrern und Eltern gibt und jeder bereit ist, diese zu unterstützen und durch festgelegte Verfahrens- und Vorgehensweisen zu realisieren. Alle müssen also an einem Strang ziehen in der Überzeugung, dass alles letztlich im Interesse der gemeinsamen Erziehungsaufgabe und zum Wohle der Schüler geschieht. 1. Kompetenzen, Erziehungsziele: - Achtung vor der Würde eines jeden Mitmenschen - Respekt vor der Meinung und der Eigenart unserer Mitmenschen - Toleranz und Freundlichkeit gegenüber Menschen mit anderer Sprache, Kultur, Religion, Hautfarbe, Lebenseinstellung, - Höflichkeit und Hilfsbereitschaft (gerade auch gegenüber Schwächeren) - Rücksichtnahme - Zuverlässigkeit - Anstrengungsbereitschaft, Durchhaltewillen, Leistungsbereitschaft - Ordnung halten - Fremdes Eigentum zu achten und pfleglich zu behandeln (Bücher, ) - Lebensraum Schule sauber zu halten und sich hierfür verantwortlich zu fühlen - Ehrlichkeit und Bereitschaft, zu eigenem Fehlverhalten zu stehen und dafür Verantwortung zu übernehmen - Anerkennung und Beachtung von Gesetzen, Schulordnung und Verhaltensregeln - Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich in und außerhalb der Schule zu engagieren und sich nicht auf andere zu verlassen - Keine verbale oder gar körperliche Gewalt, kein Mobbing
2 2. Enge Zusammenarbeit Lehrer, Schüler, Eltern Um diese Ziele zu erreichen, ist eine enge, vertrauensvolle und ehrliche Zusammenarbeit aller an der Schule beteiligten Gruppen unerlässlich. Die Loyalität und Unterstützung der Eltern sind unverzichtbar. Möglichkeiten hierfür sind: - Telefonate (schneller und intensiver Informations- und Meinungsaustausch) - Besuch der Elternabende, Infoveranstaltungen, Elternsprechtage und der Lehrersprechstunden (auch eine individuelle Terminvereinbarung muss hier möglich sein!) - Schriftliche Mitteilungen der Schule - Schriftliche Mitteilungen der Eltern (im Hausaufgabenheft) - Inanspruchnahme externer Hilfen: Schulberatung, Schulpsychologe, Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Förderzentren, Bei der Klärung von Problemen, egal welcher Art, ist es unerlässlich, dass alle Parteien angehört werden, um ein möglichst objektives Bild zu gewinnen und angemessene Maßnahmen einsetzen zu können. Mitteilungen von Eltern an Lehrer oder von Lehrern an die Eltern sollten dabei nicht als Einmischung oder Belästigung gesehen werden, sondern als das Bemühen, gemeinsam dem Erziehungsauftrag gerecht zu werden. Differenzen sollen dabei offen und ehrlich (aber nicht vor den betroffenen Schülern) diskutiert und gemeinsame Lösungen gesucht werden. (Eltern und Lehrer sind keine Gegner oder Feinde, sondern Partner, die es gut mit den ihnen anvertrauten Kindern meinen!) 3. Erzieherische Maßnahmen Jeder Mensch, auch jeder Schüler, macht Fehler und darf Fehler machen. Niemand ist perfekt!. Es ist aber wichtig, zu lernen, mit Fehlern zu leben, zu ihnen zu stehen, sich nicht aus der Verantwortung zu stehlen, Konsequenzen zu tragen und aus ihnen zu lernen. Die folgenden Maßnahmen sollen die Schüler dabei unterstützen, sie müssen sach- und schülergemäß eingesetzt werden und verhältnismäßig sein. Sie stellen keine einzuhaltende Reihenfolge dar: Über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheidet der Lehrer, bzw. die Schule. (wenn nötig in Absprache mit den Eltern) - Gespräche (als wichtigste und grundlegende Form zur Lösung von Problemen) - Ermahnung - sich entschuldigen
3 - zusätzliche außerschulische Arbeiten, um evtl. aus Fehlern zu lernen - soziale Aufgaben übernehmen ( Praktikum im Seniorenheim, einem Mitschüler bei Hausaufgaben helfen, ) - Zusatzarbeiten in der Schule ( Aufsatz schreiben, Gedichte lernen, Übungsaufgaben zu verschiedenen Fächern) - Nacharbeit in der unterrichtsfreien Zeit - Schriftliche Mitteilung - Eltern müssen ihr Kind bei grobem Fehlverhalten von der Schule abholen - Verweis - Verschärfter Verweis - Ausschluss vom Unterricht - (weitere Maßnahmen nach Art. 86 BayEuG werden hoffentlich nicht nötig!) 4. Regeln und Richtlinien regeln den Unterrichtsbetrieb und das Zusammenleben an unserer Schule: Die folgenden Anhänge sind Bestandteil unseres Erziehungskonzeptes: a) Schulhausordnung b) Unser Sozialziele-Center c) Pädagogische Richtlinien und Maßnahmen zur Gewährleistung eines geordneten Schulalltags
4 zu a) Schulhausordnung I. Allgemeine Verhaltensregeln Wir leben in einer Schulgemeinschaft, in der niemand tun kann, wozu er gerade Lust hat. Es muss eine Ordnung herrschen, mit Regeln, an die sich jeder halten muss. Wir gehen miteinander friedfertig um. Wir respektieren Mitschüler mit ihrer eigenen Meinung und in ihrem Anderssein. Wir vermeiden unnötigen Lärm und Streit. Wir begegnen uns höflich und freundlich. Ein Gruß kostet wenig und bewirkt viel. Wir helfen immer, wenn jemand Hilfe benötigt. Wir freuen uns über ein sauberes Schulhaus und einen ansprechenden Pausenhof. Trage dazu bei, dass es so bleibt. Wir gehen mit Schuleinrichtung, Büchern und anderen Unterrichtsmitteln sorgfältig um. Wir halten die Toiletten sauber und halten uns nicht unnötig darin auf. Wir verlassen während der Unterrichtszeit das Schulgrundstück nicht. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung. Wir befolgen die Anweisungen jeder Lehrkraft, des Hausmeisters und des Aufsichtspersonals. II. Vor und nach dem Unterricht 1. Die Schule wird um 7:00 Uhr geöffnet. Von diesem Zeitpunkt an werden die Schüler, die mit dem Bus ankommen, beaufsichtigt. Ab 7:45 Uhr übernehmen die Lehrkräfte die Aufsicht in den Klassenzimmern. Spätestens um 7:55 Uhr begeben sich die Schüler in das Klassenzimmer bzw. den Fachraum. 2. In der Mittagspause halten sich die Schüler auf dem Schulgrundstück auf. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung. 3. Klassenzimmer und Fachräume sind nach Unterrichtsschluss in ordentlichem Zustand zu verlassen. Abfall gehört nicht unter die Schülertische. 4. Nach Beendigung des Unterrichts sind die Klassenzimmer und Fachräume abzuschließen. 5. Nach Unterrichtsschluss verlassen die einheimischen Schüler das Schulgebäude. Fahrschüler können sich in der Pausenhalle bzw. vor dem Haupteingang bis zur Abfahrt der Busse aufhalten, aber nicht auf dem Parkplatz vor dem Hallenbad. 6. Die Fahrräder, Mofas, Roller usw. sind an den vorgesehenen Stellplätzen abzustellen und durch ein Schloss zu sichern.
5 III. Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen 1. Alle Unterrichtsräume werden nur mit Hausschuhen betreten. 2. Auf den Gängen ist während der Unterrichtszeit Ruhe zu bewahren. 3. Erscheint eine Lehrkraft nicht rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn, so muss der Klassensprecher nach einer Wartezeit von 10 Minuten das Rektorat verständigen. 4. Das Kaugummikauen ist während des Unterrichts untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrkraft. 5. Während des Unterrichts und bei Stundenwechsel sollten Grundschüler immer zu zweit zur Toilette gehen. Hauptschüler gehen, wenn überhaupt erforderlich, beim Stundenwechsel zur Toilette. Die Lehrkraft soll damit einverstanden sein. 6. Das Rutschen auf Treppengeländern, das Hinüberbeugen über Geländer und das Hinausbeugen aus Fenstern ist wegen der erheblichen Unfallgefahren strengstens verboten. 7. Größere Wertgegenstände (z. B. Schmuck und größere Geldbeträge) gehören nicht in die Schule. IV. Verhalten bei Gefahren und Unfällen 1. Im Interesse der Unfallverhütung muss sich jeder so verhalten, dass andere nicht geschädigt oder gefährdet werden. Insbesondere ist jegliches Verhalten zu unterlassen, das leicht zu Unfällen führen kann (wie z. B. Laufen im Schulhaus, Schneeballwerfen, Stoßen, Herumtoben). 2. Unfälle, Verletzungen und andere Schäden sind in jedem Fall unverzüglich zu melden. 3. Bei Alarm muss das Schulgebäude auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg schnellstens verlassen werden. 4. Bei Verstößen gegen die Schulhausordnung hat ein Schüler mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen. Diese sind aus dem Anhang zu ersehen. Wenn du gegen die Schulhausordnung der Volksschule Moosbach ohne die unser tägliches Zusammensein nicht funktioniert verstößt, werden dich folgende Maßnahmen nach Artikel 86 des Bayrischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes durch Lehrer und Schulleiter erwarten.
6 In besonders schwerwiegenden Fällen entscheidet die Lehrerkonferenz auch abweichend von dieser Reihenfolge. 1. Stufe: Mitteilung an die Eltern 2. Stufe: Verweis 3. Stufe: Verschärfter Verweis durch die Schulleitung 4. Stufe: Ausschluss vom Unterricht für 3 Tage 5. Stufe: Ausschluss vom Unterricht für einen längeren Zeitraum weitere Stufe: Schulausschluss kann durch Lehrerkonferenz, Schulleitung und Regierung der Oberpfalz beschlossen werden. Was bedeutet das konkret? Ein verschärfter Verweis kommt zu den Zeugnissen im Schülerakt. Maßnahmen ab der 4. Stufe gelten nur für Mittelschüler. Du musst Erlerntes für Proben und Hausaufgaben selbstständig und ohne Hilfe deines Lehrers besorgen und nachholen. Bei einem Schulausschluss müssen deine Eltern eine neue Schule für dich finden und den Schulbus dorthin bezahlen.
7 zu b) Unser Sozialziele-Center
8 zu c) Pädagogische Richtlinien und Maßnahmen zur Gewährleistung eines geordneten Schulalltags 1. Pausenregelung GS und MS: - Große Pause: grundsätzlich im Freien, bei schlechtem Wetter in der Aula (Durchsage beachten!), dann für die GS auch Turnhalle öffnen (Klassen im Wechsel: jedoch nur mit Turnschuhen, ohne Brotzeit und Getränke) - Kleine Pause: immer in der Aula, für GS Turnhallennutzung (in den Sommermonaten evtl. andere Regelung) - Aufenthalt im Pausenhof: zwischen markierten Flächen (Volleyballfeld, Basketballkorb), nicht auf den Eingangstreppen - Pausenverpflegung fertig angezogen kaufen, zügig das Schulhaus verlassen, kein Trödeln! - nach der Pause sofort ins Klassenzimmer, nicht mehr einkaufen, nicht mehr kickern, 2. Allgemeine Maßnahmen in der GS: bei vergessenen Hausaufgaben: a) nachholen b) Nacharbeit bei 3-maligem Vergessen außerhalb der regulären Unterrichtszeit vergessene Sportsachen: a) Klassenleiter gibt Aufgaben b) Sportlehrer fordert diese ein beim Sportunterricht: mit ärztl. Attest und sichtbaren Verletzungen (z.b. Gipsfuß) können die Schüler nach vorheriger Absprache in den Randstunden von den Eltern abgeholt werden 3. Allgemeine Maßnahmen in der MS: Unterricht: Vergessen: - Nachholen bis zum nächsten Tag - Zusatzarbeit (über die Art entscheidet der Lehrer) - Mitteilung bei 3-maligem Vergessen - Nacharbeit außerhalb der regulären Unterrichtszeit (Lehrer entscheidet) Verhalten: - Siehe Maßnahmen im Erziehungskonzept (Entscheidung des Lehrers) Sport: - Anwesenheitspflicht auch bei ärztl. Attest oder bei Entschuldigung (Ausnahmen sind in besonderen Fällen nach Absprache möglich) - Nichtteilnehmende Schüler kommen zur Übungsarbeit in andere Klassen (Aufgaben vom Lehrer, Sportlehrer fordert sie ein) - Bei ärztl. Attest andere Aufgaben oder Erlaubnis zur Anfertigung der Hausaufgaben
9 Schule: Pause: Schüler werden bei Fehlverhalten dem Klassenleiter übergeben, er entscheidet über weitere Maßnahmen Vorviertelstunde im Klassenzimmer: - Klassensprecher sind verantwortlich, dass die Schüler nicht mehr in der Aula oder auf den Gängen sind - Klassenleiter übernimmt die Aufsicht in der Klasse
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