Unbefristete Lagerung von abgereichertem Uran an der URENCO- Urananreicherungsanlage Gronau

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13362 Unbefristete Lagerung von abgereichertem Uran an der URENCO- Urananreicherungsanlage Gronau Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierunghatinihrerAntwortaufdieKleineAnfrageaufBundestagsdrucksache17/12943mitgeteilt,dassanderUrananreicherungsanlage GronauzukünftigabgereichertesUraninFormvonTriuranoctoxid (Uranoxid (U 3 O 8 ))indemdortimbaubefindlichenzwischenlagerohnebefristungaufbewahrtwerdensoll.dasabgereicherteuraninderformu 3 O 8 istdemnachlaut AussagederBundesregierungvonderBetreiberfirmaURENCO füreinezukünftigeweitereverwendung vorgesehen,jedochteiltsieweiterhinmit: KonkreteVerwendungsvorhabensindderBundesregierungnichtbekannt. Folglich könnenzukünftigtausendetonnenradioaktivenmaterialsamstandortgronau oberirdischgelagertwerden,ohnedassderverwendungszweckdesmaterials, PlänezurEntsorgungdesMaterialsdurchdenBetreiberoderalleindieDauer derlagerung,diesichnachgenehmigungslageübereinenzeitraumvon 100Jahrenunddarüberhinauserstreckenkann,derÖffentlichkeitbekanntsind. InderAntwortaufdieKleineAnfrageaufBundestagsdrucksache17/8041teilt diebundesregierungmit,dassdielagerkapazitätenamstandortgronauaußerdem abhängigvomjeweiligenan-undabreicherungsgradimuf 6 -Tailslager TailsausmindestensfünfProduktionsjahren,imU 3 O 8 -Tailslagersolcheaus mindestenszehnproduktionsjahrengelagertwerdenkönnen.diegenehmigungfürdenbetriebderuranfabrikgronauisttrotzderbeschlüssezumausstiegausdernutzungderatomenergieindeutschlandausdemjahr2011nach wie vor unbefristet. AufgrundderbereitsinGronaulagerndenMengevon6700TonnenabgereichertemUraninFormvonUF 6,denensichzurDekonversionderzeitnochin FrankreichbefindlichenMengenabgereichertenUransunddenendurchden weiterenbetriebentstehendenneuenmengen,istdavonauszugehen,dassbei entsprechendeman-undabreicherungsgradinderurananreicherungsanlage bereitsumdasjahr2020herumdiekapazitätdesnochimbaubefindlichen U 3 O 8 -LagersmiteinemFassungsvermögenvon60000Tonnenausgeschöpft seinkönnte.daheristdavonauszugehen,dassamstandortgronaudemnächst weiterelagerkapazitäteninähnlichergrößegeschaffenwerdenmüssenoder DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 16. Mai 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode aberdiebetreiberfirmaurencoabgereichertesurananderweitigverbringen oder dem Bund zur Endlagerung übergeben muss. 1.AufGrundlagewelchenRechtsakteserfolgtseitensderAtomaufsichtsbehördeneineEntscheidung,obeinBetreibereinernuklearenAnlageoder einandererbesitzerradioaktivermaterialiendiesealsradioaktiveabfälle oderanderweitigzudeklarierenhatunddementsprechenddamitumgehen muss? Nach 9aAtomgesetz (AtG)hatderBetreiberdafürzusorgen,dassanfallende radioaktivereststoffeschadlosverwertetoderalsradioaktiveabfällegeordnet beseitigtwerden.urencoalsbetreiberfirmaderurananreicherungsanlagegronaubetrachtetdasbeiderurananreicherungentstehendeabgereicherteuran (Tails)alsWertstoff,weilinihmnocheinbeträchtlicherAnteildesspaltbaren IsotopsU-235verbleibt,welchesabhängigvonwirtschaftlichenFaktorendurch WeiterabreicherungzurKernbrennstofferzeugunggenutztwerdenkann.Sollte eineweiterverwendungnichtabsehbarsein,mussdasabgereicherteuranals radioaktiverabfallendgelagertwerden.indenatomrechtlichengenehmigungenfürdieurananreicherungsanlagegronauistdeshalbu.a.geregelt,dassspätestensabeinertails-lagerauslastungvon50prozentmitdererrichtungdes ZwischenlagersfürUranoxid (Uranoxidlager)unddenweiterenVorbereitungen zurtailsentsorgung (DekonversionvonUranhexafluoridindaschemischstabile Uranoxid)zubeginnenundderatomrechtlichenAufsichtsbehördejährlichein VerbleibsnachweisvonTailsfürsechsJahreimVorausvorzulegenist.DiePrüfungdiesesVerbleibsnachweisesdurchdieatomrechtlicheAufsichtsbehördebeinhaltetauchdieFragederVerwertungoderEntsorgungdesabgereicherten Urans. 2.NachwelchenKriteriensindradioaktiveMaterialienalsAbfällezudeklarieren? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3.InwieweitfälltesindenVerantwortungsbereichdesBundesministeriumsfür Umwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit,dieRechtmäßigkeitderartiger DeklarationenundderentsprechendenUmgangsgenehmigungenauszustellen oder zu überprüfen? BestimmteAufgabenbeiderUmsetzungdesAtGunterliegenderunmittelbaren ZuständigkeitvonBundesbehörden ( 22und23AtG).DieübrigenVerwaltungsaufgabenführendieLänderimAuftragdesBundesaus ( 24AtG;Artikel85desGrundgesetzes).DasBundesministeriumfürUmwelt,Naturschutz undreaktorsicherheit (BMU)istdieobersteatomrechtlicheBundesbehörde.In diesereigenschaftobliegtdembmudiebundesaufsicht (Recht-undZweckmäßigkeitsaufsicht) über das Handeln der Länderbehörden. 4.InwelcherWeiseunddurchwelcheBehördeerfolgenbeiderURENCOdie Ausstellungen der Umgangsgenehmigungen für radioaktives Material? DieatomrechtlicheAnlagengenehmigungnach 7AtGfürdieUrananreicherungsanlageGronau,dievomMinisteriumfürVerkehr,EnergieundLandesplanungdesLandesNordrhein-Westfalenerteiltwurde,erstrecktsichgemäß 7 Absatz2StrahlenschutzverordnungauchaufdenUmgangmitdenbeimBetrieb anfallenden sonstigen radioaktiven Stoffen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ InwelcherWeiseunddurchwelcheBehördeerfolgtbeiderselbenFirma dieüberprüfungderrechtmäßigkeitderumgangsgenehmigungenfür radioaktive Materialien nach jeweiliger Art und Menge der Materialien? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dasswährenddesvergangenenGenehmigungsverfahrensfürdieErweiterungderLagerkapazitäten derurenco-anlageingronaueinelagerungdesabgereichertenurans füreinenzeitraumvon50bis100jahren,zumindestabernichtunbefristet beantragt worden ist? DerZwischenlagerzeitraumvon50bis100JahrenwurdevonderBetreiberin vordemhintergrundderplanungeneinesdannexistierendenendlagersund einermöglichenverbringungdesabgereichertenuranoxidsindiesesendlager angenommen.diegenehmigungdesuranoxidlagersistteildergenehmigung gemäß 7AtGderUrananreicherungsanlage,diegemäß 17AtGnichtbefristet werden kann. 7.Wennja,auswelcherErwägungherauswurdedieGenehmigungnach Kenntnis der Bundesregierung für eine unbefristete Zeit ausgestellt? Wennnein,aufwelcherGrundlagehatnachKenntnisderBundesregierung diereaktorsicherheitskommission (RSK)ineinerStellungnahmezumGenehmigungsverfahren ( Zeitraum genannt? 8.AufGrundlagewelchenRechtsakteswurdedieGenehmigungderLagerungabgereichertenUransimU 3 O 8 TailsLagerderURENCOinGronau unbefristet ausgestellt? 9.NachwelchenKriterien,Vorschriftenbzw.RechtsaktenwerdenUmgangsgenehmigungen für radioaktive Materialien befristet? 10.InwelcherArtfindetnachKenntnisderBundesregierungdasPrinzipdes Rechtfertigungsgrundsatzesnach 4derStrahlenschutzverordnungindie ErwägungenundletztlichdieEntscheidungfürunbefristeteUmgangsgenehmigungen für radioaktives Material Eingang? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 11.GibtesnachKenntnisderBundesregierungweitereunbefristeteGenehmigungen für den Umgang mit radioaktiven Materialien in Deutschland? Wennja,wieviele,undumwelcheFormendesUmgangsmitradioaktiven Materialien handelt es sich dabei? DasBMUinformiertinseinemJahresbericht UmweltradioaktivitätundStrahlenbelastung überdieanzahlderatom-undstrahlenschutzrechtlichengenehmigungenindeutschland.am31.dezember2010gabesnachkenntnisder Bundesregierung12747gültigeGenehmigungennach 7StrlSchV (Umgang mitsonstigenradioaktivenstoffen)und27gültigegenehmigungennach 9 AtG (UmgangmitKernbrennstoffen).DieseGenehmigungensindimAllgemeinen nicht befristet.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.HatdiezuständigeGenehmigungsbehördeodereineandereBehördenach KenntnisderBundesregierungzuirgendeinemZeitpunktvondemBetreiberURENCOeinenNachweisverlangt,wiedieVerwendungdesanfallenden abgereicherten Urans konkret erfolgen kann? Ja, auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 13.Wennja,wann,undinwelcherWeisehatdieURENCOnachKenntnisder Bundesregierung diesen Nachweis erbracht? Wenn nein, warum nicht? 14.GibtesnachKenntnisderBundesregierungAuflagenoderAnforderungen gegenüberdembetreiberderurananreicherungsanlagegronau,nachdenendieserüberdieverwendungsmöglichkeitendesanfallendenabgereicherten Urans berichten muss? 15.Wennja,welcheAuflagenoderAnforderungensinddiesnachKenntnis der Bundesregierung im Einzelnen? Wenn nein, warum nicht? 16.WieofthatderBetreiberseitdemJahr2005nachKenntnisderBundesregierung derartige Nachweise oder Stellungnahmen bereits erbracht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 17.GibtesnachKenntnisderBundesregierungFristenoderRegelungen,zu denenurencorechtlichbelastbareaussagenbzw.entscheidungenzu treffenhat,obeineverwendungdesabgereichertenuranserfolgenwird oder eine Beseitigung als radioaktive Abfälle zu erfolgen hat? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Nein, auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 18.WelcheMöglichkeitenhatdieBundesregierung,dieEinhaltungderBedingungenfürdieunbefristeteLagerungradioaktiverMaterialienzubewerten und zu überprüfen, und wie führt sie diese aus? DiestaatlicheAufsichtüberdieInhabervonGenehmigungenzumUmgangmit radioaktivenstoffenobliegtimrahmenderbundesauftragsverwaltungnach 24AtGdenzuständigenBehördenderLänder.DabeiunterliegendieLänder hinsichtlichderrecht-undzweckmäßigkeitdeshandelnsihrerbehördender Aufsicht durch den Bund. 19.WirdnachKenntnisderBundesregierungdieAuslegungdesSchachtes Konrad für die Aufnahme von U 3 O 8 vorgesehen? DasEndlagerKonradistfürdieinRedestehendeMengevonabgereichertem Uran nicht ausgelegt.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Wennnein,wokämenachKenntnisderBundesregierungeineEndlagerung von U 3 O 8 infrage? IneinEndlagersollennurradioaktiveAbfällegebrachtwerden.DasabgereicherteUranbeiURENCOinFormvonU 3 U 8 isteinwertstoffunddamitnicht fürdieendlagerungvorgesehen.inwieweitimrahmeneinereventualplanung diesestoffeineinemnationalenentsorgungsprogrammgemäßeurichtlinie 2011/70/EURATOM aufgenommen werden sollten, ist noch nicht entschieden. 21.NachwievielenJahrenwirdnachKenntnisderBundesregierungdie KapazitätdesimBaubefindlichenLagersfürU 3 O 8 beiregulärembetrieb der Urananreicherungsanlage Gronau ausgeschöpft sein? GenaueAngabensindabhängigvondenzukünftigenunternehmerischenbzw. betrieblichenmaßgabenundentscheidungenderbetreiberin.nachgegenwärtiger Einschätzung der Bundesregierung beträgt der Zeitraum etwa zehn Jahre. Nein. 22.SindderBundesregierungPlanungenüberdenBauweitererLagerkapazitäten zur Lagerung von U 3 O 8 am Standort Gronau bekannt? Wenn ja, welche? Nein. 23.GibtesnachKenntnisderBundesregierungnochausstehendeGenehmigungenbzw.laufendeGenehmigungsverfahren,derenEinholungbzw.AbschlusszurInbetriebnahmedesUranoxid-LagersinGronaunochnotwendig sind? Nein. 24.IstdieErsteinlagerungvonU 3 O 8 imu 3 O 8 TailslagerderURENCOin GronaunachKenntnisderBundesregierungdesweiterengenehmigungspflichtig? 25.Wennja,welcheGenehmigungenmüssennachKenntnisderBundesregierung hierfür erbracht werden und von welcher Behörde? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 26.WelcheGenehmigungenmüssennachKenntnisderBundesregierungvon derurencovonwelcherbehördefüruranoxid-transportenachgronau eingeholt werden? TransporteaußerhalbdesAnlagengeländesunterliegengesondertenGenehmigungsverfahrennachdemAtom-undGefahrgutbeförderungsrecht.Fürdie ErteilungdervomTransporteurzubeantragendenBeförderungsgenehmigung fürsonstigeradioaktivestoffe,zudenenabgereichertesuranoxidzählt,istbei EisenbahntransportendasEisenbahnbundesamtzuständig,beiStraßentransporten die je nach Bundesland zuständige Behörde.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27.AbgereichertesUraninFormvonUranhexafluorid (UF 6 )wirdderzeit nachfrankreichtransportiert,umesdortinu 3 O 8 zukonvertierenundanschließend nach Gronau zurück zu transportieren und dort zu lagern. a)welchekenntnissehatdiebundesregierungüberdiekonkretenanlagen,diedazuinfrankreichverwendetwerden,dereneigentümerund deren Jahreskapazität zur Umwandlung von UF 6 zu U 3 O 8? DasUF 6 derurencodeutschlandwirdinderdekonversionsanlagederfirma AREVAinFrankreichdekonvertiert.InformationenzurJahreskapazitätzurUmwandlung von UF 6 zu U 3 O 8 liegen der Bundesregierung nicht vor. b)welchemengenabgereichertenuransinformvonuf 6 sindnach KenntnisderBundesregierungseit2008vonGronauausjährlichnach Frankreich transportiert worden? NachKenntnisderBundesregierungwurdenbisheuteca.12700TonnenUF 6 zurdekonversionsanlagederarevainfrankreichgeliefert (siehedieantwort derbundesregierungzufrage10derkleinenanfragederfraktiondielinke. auf Bundestagsdrucksache 17/12943). c)welchemengendiesesuf 6 sindnachkenntnisderbundesregierungin Frankreich seit 2008 jeweils jährlich zu U 3 O 8 umgewandelt worden? DarüberhatdieBundesregierungkeineKenntnis (siehedieantwortderbundesregierungzufrage11derkleinenanfragederfraktiondielinke.auf Bundestagsdrucksache 17/12943). d)welchemengendieseszuu 3 O 8 umgewandeltenabgereichertenurans ausgronausindnachkenntnisderbundesregierungjeweilsseit2008 nach Gronau zurücktransportiert worden? NachKenntnisderBundesregierungwurdebislangnochkeinU 3 O 8 nach Gronau zurücktransportiert. e)wannerfolgennachkenntnisderbundesregierungdierücktransporte deszuu 3 O 8 umgewandeltenuransnachgronaujeweilsjährlichbis 2020? NachKenntnisderBundesregierungsollendieRücktransporteab2014erfolgen. 28.IstnachKenntnisderBundesregierunginVerträgenzwischender URENCOundfranzösischenAnlagenbetreibernodergegebenenfallsdem französischenstaateinezwischenlagerungfürdaseingangs-oderausgangsprodukt vorgesehen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine näheren Erkenntnisse vor. 29.GibtesnachKenntnisderBundesregierungbereitsVerträgezwischender URENCO-UrananreicherungsanlageinGronauundderURENCO- KonversionsanlageinCapenhurst (Großbritannien)zurKonversionund RücklieferungabgereichertenUransausderUrananreicherungsanlagein Gronau? Wenn ja, welche Leistungen sind darin geregelt? NachKenntnisderBundesregierunggibtesderzeitkeineentsprechendenVerträge.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelchestaatsrechtlichenRegelungensindnachKenntnisderBundesregierungbislangfürdenFalleinerInsolvenzodereinesKonkursesder URENCO Ltd. getroffen worden? 31.InwelcherHöhekämennachKenntnisderBundesregierungimFalleeiner FirmenpleitederURENCOLtd.gegebenenfallsHaftungsverpflichtungen aufdiebundesrepublikdeutschlandoderdaslandnordrhein-westfalen zu? DaURENCOLtd.eineFirmamitSitzinGroßbritannienundmitderenglischen RechtsformeinerLimitedist,würdeimFalleeinerInsolvenzenglisches InsolvenzrechtzurAnwendungkommen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzu Frage 30 verwiesen. 32.WeristnachKenntnisderBundesregierungimFalleeinermöglichen Firmenpleite (Insolvenz,Konkursetc.)derURENCOLtd.fürdiesichere EntsorgungdesinGronau,FrankreichundandernortslagerndenUrans verantwortlich? Der1970vonderBundesrepublikDeutschland,demKönigreichderNiederlandeunddemVereinigtenKönigreichGroßbritannienundNordirlandunterzeichnetevölkerrechtlicheVertragvonAlmelosiehtvor,dassderGemeinsame AusschussbeipotentiellenwirtschaftlichenSchwierigkeitenderFirmarechtzeitigübernotwendigeMaßnahmenberät.AufderGrundlagedesVertragesvon AlmeloübtdieBundesregierungzusammenmitdenbeidenanderenRegierungendieAufsichtüberdastrinationalebritisch-niederländisch-deutscheUrananreicherungsunternehmenURENCOaus.ImRahmendesGemeinsamenAusschusseserfolgteinkontinuierlicherAustauschzwischendendreiRegierungen. DieInhaberderUrananreicherungsanlageGronauhaftenaufGrundlagedes Atomgesetzes summenmäßig unbegrenzt und verschuldensunabhängig. FürdieStilllegungundEntsorgungwurdenundwerdenRückstellungengebildet. Dies ist auch bei einer sich ändernden Konzernstruktur zwingend.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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