Ortstermin Labor Quantität und Qualität des Arbeitsschutzes. Dr. Heike Niemann, Präventionsabteilung Hamburg
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- Fabian Krüger
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1 Ortstermin Labor Quantität und Qualität des Arbeitsschutzes Dr. Heike Niemann, Präventionsabteilung Hamburg
2 Was schreibt die GefStoffV zu Messungen bei Tätigkeiten mit KMR F -Stoffen vor?
3 Schutzstufe 3 prüfen auf Einhaltung des AGW auch bei Veränderungen der Arbeits-/Expos.bedingungen Dokumentation der Ergebnisse Keine Messung erforderlich bei: Verwenden gleichwertiger Nachweismethode Nutzen verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien, VSK Schutzstufe 4 messtechnisch prüfen, ob AGW eingehalten (keine gleichwertige Nachweismethode zugelassen!) messtechnisch prüfen, wie hoch Exposition am Arbeitsplatz (auch ohne AGW als Grenzwert) Herabsetzen der Schutzstufe 4 nach 3 bei Einhaltung AGW oder Verwendung VSK
4 BG-Chemie ( ):...Erfahrungen zeigen, dass in Laboratorien nicht mit einer Überschreitung von Grenzwerten gerechnet werden muss, wenn in diesen nach den Vorschriften und den Regeln der Technik gearbeitet wird... Bezüglich der Messverpflichtung von Luftgrenzwerten kann für Laboratorien die Interpretation der GefStoffV des LASI-Leitfadens LV 45, Leitlinien zur GefStoffV, Ziffer 7.7. ff herangezogen werden...
5 LV 45 Leitlinien zur GefStoffV Bei Tätigkeiten mit KMR F -Stoffen (Kat. 1+2) besteht gemäß 11 (2) Nr.1 GefStoffV eine Messverpflichtung der Exposition bei Normalbetrieb (und eine Beurteilung bei Betriebsstörungen) Messungen an exemplarischen Arbeitsplätzen können berücksichtigt werden Validierte Messverfahren nach TRGS 402 Dokumentation
6 BG-Chemie ( ): Messungen nicht erforderlich, wenn diese tatsächlich keine objektive Aussagekraft besitzen....wenn nach den Regeln der Technik gearbeitet wird...ergeben Messungen in aller Regel, dass die Ergebnisse unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenzen der validierten Messverfahren liegen....dies kann nicht vorausgesetzt werden, wenn nicht n. d. Regeln der Technik gearbeitet wird.
7 BG/BGIA-Report (7/2005) Gibt Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit KMR F -Stoffen ohne AGW (z. B. BG/BGIA-Empfehlungen Laboratorien ) Für Laboratorien im Sinne der BGR 120, die genannte Bedingungen für Arbeitsverfahren und Einsatzmengen von T, T+ und KMR F - Stoffen einhalten, wird i. d. R. die Erfüllung der GefStoffV unterstellt.
8 Initiative der LUK Niedersachsen und HIS zur Umsetzung von Gefahrstoffmessungen und der Messverpflichtung gemäß 10, 11 GefStoffV Hier: Leitfaden zur Umsetzung in Hochschul- und Forschungslaboratorien in Niedersachsen (9/2006)
9 Ortstermin Labor
10 Probenträger Pumpen
11 Ausschütteln aus 40 ml Benzol im Scheidetrichter
12 Ausschütteln aus 40 ml Benzol im Scheidetrichter EG-Wert (kein AGW): 3,25 mg/m 3 (ehem. TRK: 3,25 mg/m 3 ) z. Z. nicht mehr in Bearbeitungsliste des AGS Einstufung: K1, F, T, H Probenahmedauer : 15 Min. Messwerte: <0,8 mg/m 3 (3)
13 Radikalische Polymerisation von 1,3-Butadien, -Technikumsmaßstab- Ehemaliger TRK gesplittet: Aufarbeitung nach Polymerisation, sowie Verladung: 34 mg/m 3 im Übrigen: 11 mg/m 3 Einstufung: K1, M2, F+, T AGW: noch nicht benannt
14 Füllen des Vorlagengefäßes und des Reaktors mit 1,3,-Butadien (200 g); Zugabe Initiatorlösung Probenahmedauer: 19,7 Min. Messergebnisse: < 5,8 mg/m 3 (4) (Ehemal. TRK: 11 mg/m 3 )
15 Bergen des Polymers; Reinigung Probenahmedauer: 21,6 Min. (3) bzw. 12,3 Min. (1) Messergebnisse: < 5,4 mg/m 3 (3) (Ehemal. TRK: 34 mg/m 3 ) bzw. < 9,4 mg/m 3 (1) (Ehemal. TRK: 34 mg/m 3 )
16 Umkristallisieren Einfüllen von ca ml Benzol EG-Wert (kein AGW): 3,25 mg/m 3 Einstufung: K1, F, T, H Probenahmedauer: 15 Min. Messwerte: <0,8 mg/m 3 (3) Arbeitsweise unangemessen!
17 Abnutschen der Kristalle, ca. 300 ml Benzol
18 Abnutschen der Kristalle, ca. 300 ml Benzol Arbeitsweise unangemessen! Frontschieber oben: Probenahmedauer: 15 Min. Messwerte: < 0,8 mg/m 3 (2) und 1,3 mg/m 3 (1) Frontschieber unten: Probenahmedauer: 15 Min. Messwerte: < 0,8 mg/m 3 (3)
19 Achtung, Hautkontakt!
20 Einfüllvorgang optimieren u.a. Flüssigkeiten nicht durch Rückflusskühler kippen bis auf Arbeitshöhe
21 Luftspalt notwendig Falsches Ausgießen Richtiges Ausgießen Dank an Dr. Thomas Lehmann, FU Berlin: s.a.
22 Notwendige Hilfsmittel für Ausgieß-/Umfüllarbeiten Dank an Dr. Thomas Lehmann, FU Berlin: s.a.
23 Dünnschichtchromatographie; Laufmittel: Benzol/Ethylacetat (8 ml bzw. 2 ml Benzol) Probenahmedauer: 15 Min. Messergebnisse: 10, 15 und 17 mg/m 3 Arbeitsweise unangemessen!
24 Dünnschichtchromatographie Mit dem Spatel beschwerte DC-Papiere fliegen nicht fort.
25 Schutzstufe Maßnahmen Tätigkeiten mit K3- und R E 2-Stoffen
26 Säulen- und DC-Chromatographie Dichlormethan :Methanol (99:1; 1000ml CH 2 Cl 2 ) Messung auf CH 2 Cl 2 ehem. MAK: 350 mg/m 3 Einstufung: K3, Xn Probenahmedauer: 120 Min. Messergebnisse: <5 mg/m 3 (3) AGW: noch nicht benannt
27 Präparative Arbeit in 75 ml Dimethylformamid
28 Präparative Arbeit in 75 ml Dimethylformamid AGW: 30 mg/m 3 in Bearbeitung (UA III/DFG) : 15 mg/m 3 Einstufung: R E 2, T, H, Z, X i Probenahmedauer: 76 Min. Messergebisse: <0,03 mg/m 3 (3)
29 Nachtrag zu Kontaminationspfaden im Labor
30 Nachtrag: Kontamination/Verschleppung
31 Nachtrag: Kontamination/Verschleppung
32 Fazit: Keine Rechte ohne Pflichten! Im Klartext...
33 Es wird zur Diskussion gestellt, auf Expositionsmessungen in Schutzstufe 4 nur dann zu verzichten, wenn nach den bewährten Regeln der Technik gearbeitet und dies auch kontrolliert wird: Allgemeine Gefährdungsbeurteilung als Grundlage vorhanden, Verzicht auf Substitution schriftlich begründen, Verwenden kleinstmöglicher Mengen oder großer Verdünnung, Nutzen technisch einwandfreier bzw. regelmäßig gewarteter Ausstattung, wiederholte Unterweisung in und Kontrolle der guten Laborpraxis, Notfallmaßnahmen einüben, Abgrenzung und Kennzeichnung des unmittelbaren Arbeitsbereichs, Kontaminationen verhindern bzw. beseitigen, weitere Tätigkeiten im selben Abzug möglichst vermeiden, Freigabe des unmittelbaren Arbeitsbereichs erst nach Reinigung, keine offene Flamme im unmittelbaren Arbeitsbereich, Rauchverbot im Labor ist selbstverständlich.
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