zu Händen: Herrn André Rädlein (Bau- und Hauptamtsleiter) Telefon Telefax

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1 Gemeinde Veilsdorf Ausschreibungsbekanntmachung Nichtförmliches Interessenbekungsverfahren Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. Aktenzeichen: IBV Gemeinde Veilsdorf 1. Auftraggeber: Projektführer: Gemeinde Veilsdorf Anschrift: Marktplatz Veilsdorf zu Händen: Herrn André Rädlein (Bau- Hauptamtsleiter) Telefon Telefax raedlein@veilsdorf.de Webseite: 2. Art des Verfahrens: nichtförmliches Interessenbekungsverfahren 3. Frist zur Einreichung der Interessenbekung: :00 Uhr 4. Angebotsbindung Aufgr der Komplexität des Verfahrensablaufes, bei dem der Antrag bis zur Mittelbewilligung durch mehrere Instanzen bearbeitet wird, muss die Angebotsbindefrist mindestens 9 Monate betragen. Berücksichtigt werden können nur Angebote, welche auf Grlage der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Interessentenzahlen eine verbindliche Ausbauzusage treffen darüber hinaus an keinerlei zusätzliche Bedingungen geknüpft sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der anbietenden Telekommunikationsunternehmen (TKU), welche anderslautende Regelungen gegenüber der ausschreibenden Stelle enthalten oder den Breitband-Leitlinien der EU oder der "Thüringer Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau" entgegen stehen bzw. dem Förderleitfaden der Thüringer Aufbaubank widersprechen, entfalten in den betreffenden Teilen im Rahmen dieses Verfahrens keine Wirkung. Mit Abgabe seines Angebots stimmt der Anbieter den vorgenannten Einschränkungen zu. 5. Leistungsbeschreibung: Die Gemeinde Veilsdorf als Projektführerin hat in einem vorausgegangenen Bedarfsermittlungsverfahren für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Gemarkungen Veilsdorf, Kloster Veilsdorf, Schackendorf, Hetschbach, Goßmannsrod Heßberg für insgesamt Haushalte 136 kommerzielle Nutzer nachfolgende Daten für die jeweiligen Ortsteile ermittelt,

2 Veilsdorf: 340 Haushalte / 26 Interessenten 10 Interessenten mit einem Bedarf von 100 Mbit/s, 15 Interessenten mit einem Bedarf von 50 Mbit/s, 1 Interessent mit einem Bedarf von 16 Mbit/s, 314 Haushalte haben sich noch nicht festgelegt 49 kommerzielle Nutzer / 6 Interessenten 1 Interessent mit einem Bedarf von s50 Mbit/s, 5 Interessenten mit einem Bedarf von s34 Mbit/s, 43 Gewerbe haben sich noch nicht festgelegt Kloster Veilsdorf: 330 Haushalte / 10 Interessenten 10 Interessenten mit einem Bedarf von 100 Mbit/s, 320 Haushalte haben sich noch nicht festgelegt 27 kommerzielle Nutzer / 3 Interessenten 1 Interessent mit einem Bedarf von s50 Mbit/s, 2 Interessenten mit einem Bedarf von s34 Mbit/s, 24 Gewerbe haben sich noch nicht festgelegt Schackendorf: 140 Haushalte / 12 Interessenten 9 Interessenten mit einem Bedarf von 100 Mbit/s, 1 Interessent mit einem Bedarf von 50 Mbit/s, 2 Interessenten mit einem Bedarf von 16 Mbit/s, 128 Haushalte haben sich noch nicht festgelegt 14 kommerzielle Nutzer / 4 Interessenten 3 Interessenten mit einem Bedarf von s34 Mbit/s, 1 Interessent mit einem Bedarf von 30 Mbit/s, 10 Gewerbe haben sich noch nicht festgelegt Hetschbach 42 Haushalte / 22 Interessenten 13 Interessenten mit einem Bedarf von 100 Mbit/s, 9 Interessenten mit einem Bedarf von 50 Mbit/s, 20 Haushalte haben sich noch nicht festgelegt 4 kommerzielle Nutzer / 4 Interessenten

3 1 Interessent mit einem Bedarf von s50 Mbit/s, 3 Interessenten mit einem Bedarf von s34 Mbit/s, Goßmannsrod: 150 Haushalte / 33 Interessenten 23 Interessenten mit einem Bedarf von 100 Mbit/s, 7 Interessenten mit einem Bedarf von 50 Mbit/s, 1 Interessent mit einem Bedarf von 25 Mbit/s, 1 Interessent mit einem Bedarf von 16 Mbit/s, 1 Interessent mit einem Bedarf von 6 Mbit/s, 117 Haushalte haben sich noch nicht festgelegt 12 kommerzielle Nutzer / 8 Interessenten 1 Interessent mit einem Bedarf von 100 Mbit/s, 4 Interessenten mit einem Bedarf von s50 Mbit/s, 3 Interessenten mit einem Bedarf von s34 Mbit/s, 4 Gewerbe haben sich noch nicht festgelegt Heßberg: 240 Haushalte / 115 Interessenten 76 Interessenten mit einem Bedarf von 100 Mbit/s, 22 Interessenten mit einem Bedarf von 50 Mbit/s, 16 Interessenten mit einem Bedarf von 16 Mbit/s, 1 Interessent mit einem Bedarf von 6 Mbit/s, 125 Haushalte haben sich noch nicht festgelegt 30 kommerzielle Nutzer / 14 Interessenten 2 Interessenten mit einem Bedarf von 100 Mbit/s, 3 Interessenten mit einem Bedarf von s50 Mbit/s, 9 Interessenten mit einem Bedarf von s34 Mbit/s, 16 Gewerbe haben sich noch nicht festgelegt Ziel des Interessenbekungsverfahrens ist es, ob unter den Marktteilnehmern bzw. den Telekommunikationsunternehmen das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s (Download) für mindestens 95 % aller im Erschließungsgebiet liegenden Bedarfseinheiten (Haushalte + Gewerbe) im TriplePlay sowie mindestens 30 Mbit/s (anteilig) symmetrisch (Download Upload) für Unternehmen (gemäß EU-Definition für KMU) anzubieten. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss den Anforderungen an ein NGA-Netz entsprechen, im Zugangsnetz somit vollständig oder teilweise aus optischen Bauelementen bestehen flächendeckend (95 %) möglichst jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution jedem gewerblichen Nachfrager zur Verfügung stehen.

4 Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Die Nachhaltigkeit in der Perspektive 50 Mbit/s muss gegeben sein, die für mindestens 75 % der Gebäudeadressen möglich sein muss. Sollte sich bei einem Anbieter aufgr der Richtung, aus der die Ortsversorgung erfolgt (Verlaufsrichtungsbetrachtung), eine en-passant-erschließung zur Mitversorgung eines anderen Ausbaubereichs ergeben, so ist dies ausdrücklich gewünscht. Bei Ausschreibung mehrerer Orte/Ortsteile sind diese jeweils wie einzelne Lose zu betrachten, soweit keine zwingende, technisch begründete Verbindung der Orte/Ortsteile zu berücksichtigen ist. Dabei sind die technischen Zusammenhänge der Abhängigkeit der Lose/Orte/Ortsteile bei einem vorgesehenen Festnetzausbau nachvollziehbar darzulegen (z.b. mehrere Lose liegen an einer fortlaufenden Trasse, Ort/Ortsteil hat keinen eigenen KVz, o.ä.). Eine sich technisch nicht bedingende Abhängigkeit kann keine Grlage für eine zwingende Verbindung von Losen/Orten/Ortsteilen sein, zu denen jeweils die zuordenbaren Kosten im Angebot einzeln auszuweisen sind. Eine Gesamtbeauftragung der insgesamt ausgeschriebenen Orte/Ortsteile ist wünschenswert, jedoch nicht zwangsläufig vorgesehen. Soweit technische Zusammenhänge Abhängigkeiten oder erklärte Synergien nicht bestehen, behält sich die ausschreibende Kommune vor, Einzellose ggf. an andere Anbieter zu vergeben. Ggf. bei der ausschreibenden Kommune vorliegende Daten zu möglichen Bedarfsprognosen, werden vom o.a. Ansprechpartner auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Kommune(n) oder sonstigen relevanten Informationen können bei Verfügbarkeit vom o.a. Ansprechpartner auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Anbieter haben sich zur aktuellen Breitbandversorgung des Erschließungsgebietes über das Funk- Festnetz im Breitbandatlas des Bes unter zu informieren. Zudem werden sie aufgefordert, bestehende Infrastrukturen soweit wie möglich zu nutzen. Die entsprechende Auskunft aus dem Infrastrukturatlas des Bes zu Anlagen Dritter ist durch den Anbieter bei der Besnetzagentur einzuholen. Ergibt sich für den Bewerber im Zeitraum der Bindefrist ein Fehlbetrag zwischen den Investitions- Betriebskosten einerseits den Einnahmen andererseits als Wirtschaftlichkeitslücke, so verpflichtet sich der Auftraggeber bei Vergabe an den Anbieter zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke, hilfsweise unter Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung nach Maßgabe der Bedingungen der EFRE-Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen zur Errichtung der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten ("Thüringer Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau" vom / Staatsanzeiger Nr. 11/2014). Sofern die Wirtschaftlichkeitslücke auf Gr einer Diskrepanz zwischen den eingeworbenen Vorverträgen zur hier angegebenen Interessentenzahl nicht geschlossen wird, ist der Bewerber zum Ausbau nicht verpflichtet, wenn er den Nachweis angemessener Eigenakquise erbracht hat. Stellt er darüber hinausgehende Forderungen, sind diese nicht bindend der Ausbau ist vorzunehmen.

5 Die Bewerber müssen die Breitband-Leitlinien der EU (C25/1 vom ) beachten u.a. einen offenen Zugang zu ihrer Netz-Infrastruktur auf der Vorleistungsebene gewähren (Open Access). Der Anbieter ist zur Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 7 Jahren verpflichtet hat dies ausdrücklich zu erklären. Für das Schließen der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ermöglichen einer etwaigen Antragstellung der Kommune im vorgenannten Förderprogramm ist der finanziellen Zuschussbedarf durch den Telekommunikationsanbieter an Hand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen (Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter / Menüpunkt "Beratung Förderung" bereit. Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen dieses nichtförmlichen Interessenbekungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens mit detaillierter bandbreitenbezogener Kartendarstellung des Versorgungsbereichs sowie eine detaillierte Beschreibung der technischen Lösung sowie zum Sicherheitskonzept zur Nachhaltigkeit für die NGA-Perspektive. Bei KVz- Ertüchtigungen sind die garantierte Mindest-Zuführungsbandbreite zum jeweiligen KVz-Standort sowie die an diesem Standort letztlich verfügbaren Nutzer-Bandbreiten in den Produktgruppen sowie die 30 Mbit/s-Mindestbandbreite prozentual mit auszuweisen Adressdatenzuordnungen in den jeweiligen Bandbreitenkategorien (auch bei etwaiger Minderversorgung aus wirtschaftlichen Gründen) mit vorzulegen. Insbesondere ist mittels Lageplandarstellung (TOP 50) das Gebiet mit seiner topografischen Grenze darzustellen, in dem die Mindestversorgung von 30 Mbit/s darüber hinaus erfolgen wird. Nebenangebote sind zugelassen ausdrücklich erwünscht, wenn dadurch weitere nicht ausgeschriebene nicht mit 30 Mbit/s-mindestversorgte Orte mit erschlossen werden. Durch dieses optionale Angebot der zusätzlichen Erschließung darf sich keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der ausgeschriebenen Maßnahme ergeben. Die Nichterfüllung einer der grsätzlichen Anforderungen dieser Ausschreibung der "Thüringer Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau" vom oder deren Änderungen sowie der Breitband-Leitlinien der EU (C25/1 vom ) können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Der Bieter hat in seinem Angebot die Realisierungsfrist für den Breitbandausbau anzugeben. Als Dokumentation seiner Leistung hat der beauftragte Bieter mit der Schlussrechnung eine Fotodokumentation (mit Datumseindruck) aller im Rahmen der Projektdurchführung ausgeführten Tief- Hochbaumaßnahmen sowie eine endgültige Projektbeschreibung zum Nachweis der neu erstellten Infrastrukturen vorzulegen. Die Projektbeschreibung dient der Veröffentlichung auf dem Internetportal des BKT. Der Netzbetreiber ist zur Rückzahlung des zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke gezahlten Betrages für den Fall verpflichtet, wenn die zugesicherten Netzparameter zudem bei Förderung die Voraussetzungen der "Thüringer Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau" vom des Förderleitfadens der Thüringer Aufbaubank nicht eingehalten wurden aufgr von Umständen, die der Anbieter zu vertreten hat. Eine von der Europäischen Kommission angeordneten

6 Rückforderung muss in jedem Fall vollzogen werden. Der Netzbetreiber hat zur Sicherung dieses Anspruchs dem Zuwendungsempfänger eine Bürgschaft zu stellen, Vorlage spätestens mit Vertragsschluss. Ein Aufwandsersatz für das Angebot kann nicht gewährt werden. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist in diesem Nichtförmlichen Verfahren nicht eröffnet. S.Reimann Bürgermeister

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