Verhaltensmaßnahmen für Reiserückkehrer Humanitäre Hilfsmission Westafrika (HumHi WA)

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1 MERKBLATT (ACHTUNG: ersetzt MB 1 EBOLA Verhaltensmaßnahmen Reiserückkehrer aus der EBOLA Krisenregion) Verhaltensmaßnahmen für Reiserückkehrer Humanitäre Hilfsmission Westafrika (HumHi WA) Sehr geehrte Rückkehrer aus der Humanitären Hilfe Westafrika Sie haben im Rahmen der Humanitären Hilfe Westafrika unterstützt und werden mit diesem Merkblatt über weitere Verhaltensmaßnahmen im Rahmen der Rückkehr nach Deutschland aufgeklärt. Wie groß ist das Risiko, sich mit EBOLA infiziert zu haben? Auch wenn diejenigen von Ihnen, die über mehrere Wochen direkt EBOLA-Patienten betreut haben, die Risiken im Umgang mit EBOLA grundsätzlich einschätzen können, soll für alle Rückkehrer noch einmal eine Risikoabschätzung im Hinblick auf eine Ansteckung mit EBOLA vorgenommen werden. 1. Nur Personen mit Symptomen sind ansteckend Solange keine Symptome auftreten, die darauf hinweisen, dass sich das Virus im Körper ausgebreitet hat (Fieber, Durchfall, Erbrechen, usw.), kann man sich nicht anstecken. Daher ist das Risiko beim gezielten Umgang (Körperkontakt meiden) mit Menschen in den EBOLA- Regionen sehr gering. 2. Eine Ansteckung erfolgt über direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten Alle Körperflüssigkeiten von EBOLA-Erkrankten können das Virus enthalten (z.b. Blut, Urin, Stuhl, Schweiß, Speichel, Erbrochenes, Sperma, Vaginalsekret). Auch durch Niesen ausgestoßenes Nasensekret und ausgehusteter Speichel können ansteckend sein. EBOLA wird jedoch nicht über die Luft übertragen. Deshalb sind Kontakte > 1 Meter unkritisch! 3. Von Alltagsgegenständen und Warentransporten in der EBOLA-Krisenregion geht nur ein sehr geringes Risiko aus Abgesehen von der unmittelbaren Umgebung eines EBOLA-Treatment-Centers (ETC) oder von Krankenhäusern und Krankenstationen besteht beim Umgang mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs und der Nutzung von z.b. Sanitäranlagen ein geringes Risiko. Allerdings sind bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Hierzu zählen die Vermeidung von Körperkontakten (vor allem Intimkontakte), regelmäßiges Händewaschen und keine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Insbesondere von Taxis und Motorradtaxis, die aufgrund fehlender Krankenambulanzfahrzeuge häufig für den Krankentransport genutzt werden, geht in diesem Bereich ein höheres Risiko aus. 4. Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bietet ausreichenden Schutz Wenn das zur Behandlung bzw. Betreuung vorgesehene Personal die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung getragen und korrekt angewendet hat, besteht grundsätzlich keine Ansteckungsgefahr, das Personal gilt nicht als exponiert. Da auch bei großer Sorgfalt

2 unter den Belastungen des medizinischen Personals bei der Behandlung in einem Ebola- Treatment-Center (ETC) ein Restrisiko des Kontaktes besteht, wird im Nachgang der Tätigkeit nach einem einwöchigen Nachbereitungsseminar, die assistierte häusliche Selbstbeobachtung oder alternativ die Teilnahme an einer zweiwöchigen Präventivmaßnahme 1 dringend empfohlen. Wie wird sichergestellt, dass eine EBOLA-Infektion früh erkannt wird? Jeder Reiserückkehrer wird vor Antritt der Rückreise durch ein speziell beauftragtes Evaluierungsteam auf seinen Rückkehrer-Status in Bezug auf eine mögliche Infektionsgefährdung untersucht. Dies beinhaltet: Messung der Körpertemperatur Abfrage nach EBOLA-Kontakten gemäß Tabelle A Abfrage nach Symptomen, die für eine EBOLA-Erkrankung sprechen können (Tabelle B) Orientierende Bewertung des Gesundheitszustandes. Für direkt in der Ebola-Bekämpfung eingesetzte Teilnehmer, die am einwöchigen Nachbereitungsseminar verpflichtend teilnehmen müssen, erfolgt dort eine zweite Evaluierung am Ende dieser Phase. Je nach Ergebnis werden Sie in eine von drei Gruppen eingestuft und das weitere Vorgehen diesbezüglich mit Ihnen besprochen: Gruppe 1 Sie haben keine typischen EBOLA-Kontakte gehabt und sind zum Zeitpunkt der Evaluierung gesund (keine erhöhte Körpertemperatur und keine Krankheitssymptome). Arbeitsbegriff: Kein Verdachtsfall Gruppe 2 Sie können nach Prüfung der Tabelle A nicht ausschließen, einen EBOLA-Kontakt gehabt zu haben, sind aber gesund, d.h. symptomfrei. Hier ist zwischen hohem Expositionsrisiko (2A) und niedrigem Expositionsrisiko (2B) zu unterscheiden. Arbeitsbegriff: Ansteckungsverdächtige(r) Gruppe 3 Sie können nach Prüfung der Tabelle A nicht ausschließen, einen EBOLA-Kontakt gehabt zu haben und weisen erhöhte Körpertemperatur bzw. mindestens 1 Hauptsymptom (Tabelle B) auf, welches für EBOLA sprechen könnte. Arbeitsbegriff: Begründeter Verdachtsfall 1 Über den Status der Freiwilligkeit wird abschließend das BMVg entscheiden

3 Welche Maßnahmen werden in den jeweiligen Gruppen durchgeführt? In einer Standardarbeitsanweisung (SOP) Verfahren Reiserückkehrer Humanitäre Hilfe Westafrika sind die Prozeduren bei Kontaktpersonen und Verdachtsfällen während des Rückfluges festgelegt. Diese werden Ihnen im Falle des Auftretens mitgeteilt. Gruppe 1 kein Verdachtsfall Regulärer Rückflug Pflichtteilnahme am 1-wöchigen Nachbereitungsseminar für direkt an der Ebola-Bekämpfung Beteiligte und dauerhaft in Monrovia/LBR eingesetztes Personal Für Teilnehmer mit nahezu ausgeschlossenem Kontaktrisiko (LTStPkt, Führungsunterstützungselement, Verbindungselemente zu US Joint Force Command, HQ UNMEER) ist die Teilnahme am 1-wöchigen Nachbereitungsseminar freiwillig Teilnahme 2 an einer 2-wöchigen Präventivmaßnahme Alternativ: Selbstbeobachtung für 2 Wochen (Auftreten von erhöhter Körpertemperatur, Symptome gemäß Tabelle B) keine infektiologische Begründung für das Aussetzen der Berufstätigkeit (RKI), Entscheidung durch Disziplinarvorgesetzten in Verbindung mit dem zuständigen TrArzt. Gruppe 2 Ansteckungsverdächtige(r) 2A (hohes Expositionsrisiko) entspricht einem Berufsunfall sofortige Meldung vor Ort zügige Einleitung Labordiagnostik bei unklarem Ergebnis oder Bestätigung unverzüglicher Rücktransport SOP (Ziel: innerhalb von 48 Std) Nach Ankunft in Deutschland: Quarantäne ( 30 IfSG) in geeigneter Einrichtung Entscheidung: Amtsarzt Bw EBOLA Keine Teilnahme an Nachbereitungsseminar Keine Ausübung beruflicher Tätigkeit für 21 Tage 2B (niedriges Expositionsrisiko) Rückflug unter Vorsichtsmaßnahmen (abgesondert von übrigen Passagieren SOP) Teilnahme an Nachbereitungsseminar und Präventivmaßnahme nach Entscheidung Evaluierungsteam Alternativ: assistierte Selbstbeobachtung für bis zu 3 Wochen Keine Ausübung beruflicher Tätigkeit für 21 Tage Gruppe 3 Begründeter Verdachtsfall Weiteres Verfahren nach SOP zügige Einleitung Labordiagnostik bei unklarem Ergebnis bzw. Bestätigung Entscheidung durch Evaluierungsteam und PECC über Durchführung StratAirMedEvac (Rücktransport im Patienten-Transport-Isolator) Aufnahme in Behandlungszentrum (STAKOB 3 ). 2 Über den Status der Freiwilligkeit bei direkt an der Ebola-Bekämpfung Beteiligten wird abschließend das BMVg entscheiden. Aus Gründen des Infektionsschutzes besteht keine Notwendigkeit zur Verpflichtung.

4 Nachbereitungsseminar Diese Maßnahme dient der psychologischen und arbeitsmedizinischen Nachsorge nach belastendem Einsatz in der Humanitären Hilfe Westafrika. Sie wird zusammen mit den Teilnehmern des DRK durchgeführt und ist verpflichtend für alle direkt an der Ebola-Bekämpfung Beteiligten die dauerhaft in Monrovia eingesetzt worden sind. Bei dem Personenkreis besteht keine gegenseitige Ansteckungsgefahr. Für den Fall des Auftretens von erhöhter Körpertemperatur und Symptomen, die für EBOLA sprechen könnten, ist eine Isoliermöglichkeit vorgesehen, um bis zum Ausschluss einer Infektion eine Ansteckung zu verhindern. Präventivmaßnahme Aus besonderen Gründen der Fürsorge, sowie um bedarfsweise besorgten Rückkehrern, Angehörigen und anderen Personen aus der Umgebung des Rückkehrers Sicherheit zu geben, wird im Anschluss an das Nachbereitungsseminar eine 2-wöchige Präventivmaßnahme 4 durchgeführt. Diese beinhaltet u.a. Sport- und Freizeitmöglichkeiten, Infovorträge und soziale Betreuung. Auch hier gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen für den Fall des Auftretens von Verdachtssymptomen. Häusliche Selbstbeobachtung Für alle Reiserückkehrer gilt die Empfehlung, für den Zeitraum von 21 Tagen eine Selbstbeobachtung durchzuführen, die zum Ziel hat, frühzeitig auffällige Krankheitssymptome festzustellen um geeignete Maßnahmen einzuleiten. Bei Rückkehr aus Tropengebieten gilt diese Maßnahme ohnehin als sinnvoll, um bei Fieber andere Tropenerkrankungen wie z.b. Malaria frühzeitig zu erkennen. Personen der Gruppe 1 (z.b. Personal LTStPkt, Role 1, NSE) gelten auch beim Auftreten von Symptomen vorerst auch weiter nicht als EBOLA-Verdachtsfall! Sie sollten dennoch täglich die Körpertemperatur messen und bei Erhöhung sowie beim Auftreten unklarer Krankheitssymptome, insbesondere aus der Tabelle B ihren Truppenarzt zunächst telefonisch informieren, um mit ihm eine weitergehende tropenmedizinische Abklärung herbeizuführen. Unterstützend kann hier die bekannte 24/7 MedInt-Hotline ( ) genutzt werden. Assistierte Selbstbeobachtung Medizinisches und sonstiges Personal, dass direkt an der Patientenversorgung oder der Ausbruchsbekämpfung im EBOLA-Gebiet beteiligt war, gilt bei entsprechend korrekter Anwendung der persönlichen Schutzausstattung ebenfalls grundsätzlich als nicht ansteckungsverdächtig. Für diese Gruppe wird die Selbstbeobachtung aber assistiert erfolgen, d.h. die zuständige Überwachungsstelle für Öffentlich-Rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwSt ÖRA) fragt regelmäßig das Ergebnis Ihrer Selbstbeobachtung (s. Anhang) ab und dokumentiert dies anonymisiert. 3 Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für hochkontagiöse und lebensbedrohliche Erkrankungen 4 Über den Status der Freiwilligkeit wird abschließend das BMVg entscheiden

5 Im Falle des Auftretens von Symptomen wird die ÜbwSt in Verbindung mit geeigneten medizinischen Einrichtungen (Labor, Quarantäneeinrichtung) das weitere Vorgehen abstimmen. Zur Koordinierung dieser Maßnahmen wird ein Amtsarzt Bw EBOLA eingerichtet. Quarantäne ( 30) Personen, die ein hohes Expositionsrisiko aufweisen, gelten als dringend ansteckungsverdächtig und sind zum eigenen und zum Schutz der Umgebung in eine Quarantänemaßnahme zu überführen. Die Entscheidung hierzu und die Einleitung der hierzu erforderlichen Maßnahmen übernimmt in der Bundeswehr der AmtsarztBw EBOLA. Personen mit niedrigem Expositionsrisiko werden vom Evaluierungsteam entsprechend eingestuft und dem AmtsarztBw EBOLA gemeldet, damit dieser darüber entscheiden kann, ob eine assistierte häusliche Beobachtung ausreicht oder eine Quarantäne angeordnet werden muss. Was ist eine Quarantäne nach 30 IfSG? Bei Kranken und Krankheitsverdächtigen (Kontaktpersonen mit unklaren Symptomen) mit ansteckendem viral-hämorrhagischem Fieber (z.b. EBOLA) muss eine Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet werden. Bei hohem Expositionsrisiko und ohne Krankheitssymptome gilt man nach 2 IfSG als ansteckungsverdächtig. Hier entscheidet das Gesundheitsamt (hier: AmtsarztBw) über die Notwendigkeit einer Quarantäne oder einer Beobachtung nach 29 IfSG. Für den Umgang mit diesen Hochrisikokontakten hat der Leitende Amtsarzt der Bundeswehr entschieden, dass eine Quarantäne nötig ist, um die Allgemeinheit vor unbeabsichtigter Infektion zu schützen. Für Personen, die nicht ansteckungsverdächtig sind und dazu zählt auch Behandlungspersonal, das unter Schutz gearbeitet hat, kann nach IfSG keine Quarantäne angeordnet werden. Was passiert, wenn Sie während des Rückfluges EBOLA-typische Symptome und erhöhte Temperatur verspüren? Die im Folgenden genannten Maßnahmen gelten auch für den Fall, dass Sie ohne Kontakte plötzlich Fieber und Symptome gemäß Anhang, Tabelle B bemerken. Nachdem sich die Betroffenen gemeldet haben, wird man Sie falls nicht schon geschehen so absondern, dass Sie keine Gefahr für Ihre Umgebung darstellen. Man wird Ihnen vorsorglich einen Mund-Nasenschutz aufsetzen und einen Brechbeutel bereitstellen. Wie verhalten Sie sich, wenn nach Rückkehr EBOLA-typische Symptome und erhöhte Temperatur auftreten? Treten die Symptome im Rahmen des Nachbereitungsseminars bzw. während der Präventivmaßnahme auf, informieren Sie umgehend das hierfür zuständige Sanitätspersonal vor Ort. Es ist dann zu entscheiden, ob Sie vorläufig in einem Isolierbereich untergebracht werden. Danach wird über die weiteren medizinischen Maßnahmen (Labor, Untersuchung) entschieden. Sollten Sie zum Kreis des an der Ausbruchsbekämpfung direkt beteiligten Personals gehören, und treten Verdachtssymptome in häuslicher Beobachtung auf, isolieren Sie sich so gut es geht selber (gesonderter Raum, ggf. gesonderte Toilette). Sollten Sie Sanitäranlagen gemeinsam mit

6 Haushaltsangehörigen nutzen müssen, reinigen Sie diese nach Benutzung gründlich und waschen Sie sich stets gründlich die Hände. Ansonsten halten Sie mindestens 1 Meter Abstand von anderen Personen (keine Körperkontakte). Für Personen der Gruppe 1 genügen dagegen das Meiden von Körperkontakten und die tropenmedizinische Abklärung. Welche Kontakte gefährden Ihre Umgebung, wenn Symptome auftreten und wie verhindere ich das? Wie bereits weiter oben angegeben, sind es vor allem Körperflüssigkeiten (wie z.b. Blut, Urin, Stuhl, Schweiß, aber auch Sperma), die das EBOLA-Virus enthalten können. Viele Menschen in der EBOLA-Krisenregion haben sich durch die Pflege von Kranken oder den Umgang mit Verstorbenen angesteckt. Nicht übertragen wird EBOLA durch die Atemluft oder durch Insekten. Es ist trotzdem wichtig, bei Verrichtungen wie Niesen und Husten die richtige Etikette einzuhalten (in ein Taschentuch oder Ellenbeuge) und nach diesen Verrichtungen sowie dem Toilettengang, sich die Hände gründlich zu waschen. Vermeiden Sie bis zur endgültigen Klärung, dass andere Personen mit ihrer Wäsche und Ihrem Geschirr hantieren. EBOLA-Virus wird durch 60 C-Wäsche und Heißlufttrocknen sowie durch Behandlung im Geschirrspüler sicher abgetötet. Sie sollten solange unklare Symptome aufgetreten sind - körperliche Kontakte strikt vermeiden. Wie schließt man eine EBOLA-Infektion nach Auftreten von Symptomen aus? Sobald EBOLA-typische Symptome bei Personen mit möglichen Kontakten auftreten, werden diese in ein spezialisiertes Behandlungszentrum aufgenommen, und man wird einen spezifischen Labortest durchführen. Vor Auftreten von Symptome ist der Test zwecklos, da zu diesem Zeitpunkt das Virus nicht sicher nachgewiesen werden kann. Sollte der Labortest auch nach Wiederholung in einem Abstand von 72 Stunden negativ sein (kein EBOLA-Virus), wird man je nach endgültiger Diagnose aus der Behandlungseinrichtung entlassen, jedoch nach anderen Ursachen der Symptome suchen. Insbesondere andere tropische Krankheitsbilder (z.b. Malaria, Typhus) gehören zum Prüfspektrum. Tritt der Verdachtsfall im Rahmen der Hilfsmission auf, wird ein Rücktransport über geeignete Transportsysteme vorbereitet. Näheres hierzu regelt eine spezielle Transport- SOP.

7 Anhang Tabelle A Hohes Expositionsrisiko Eine Person, die in den letzten 21 Tagen Perkutane Exposition, z.b. Nadelstich oder Schleimhaut-Exposition, gegenüber Ebolaviruskontaminierten Körperflüssigkeiten oder erregerhaltigem Gewebe eines an Ebolafieber Erkrankten oder Verstorbenen hatte, Ungeschützten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von an Ebolafieber Erkrankten bzw. Verstorbenen bzw. -begründeten Verdachtsfalls hatte, Ohne angemessene Schutzkleidung direkten Kontakt zu Flughunden, Fledermäusen, nichtmenschlichen Primaten (z.b. in Form von "Bushmeat") hatte. Niedriges Expositionsrisiko Eine Person, die keine hohe Risikoexposition hatte, die aber in den letzten 21 Tagen einen noch nicht schwer an Ebolafieber Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen medizinisch versorgt, gepflegt, körperlich untersucht, Fieber oder Blutdruck gemessen hat, als Flugpassagier in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem plötzlich auftretenden Verdachtsfall von Ebolafieber gesessen hat (1 Sitz in alle Richtungen, auch über den Gang) Kontakt zu möglicherweise mit Ebolavirus-kontaminierter Kleidung / Gegenständen hatte, ungeschützt in einem afrikanischen Krankenhaus war, in dem Ebolafieber-Patienten betreut wurden. ACHTUNG! Gemäß Empfehlung RKI gilt medizinisches Personal unter geeigneten Schutzbedingungen grundsätzlich nicht als ansteckungsverdächtig. Damit liegt kein Expositionsrisiko vor. Tabelle B: Typische Ebola-Symptome sind (modifiziert nach RKI / WHO) Fieber > 38,5 oder Erhöhte Körpertemperatur > 37,5 C. und mindestens ein Hauptsymptom unklare Blutungen schweres Krankheitsgefühl Muskel- und Gelenkschmerzen Durchfall starke Schluckbeschwerden Rachenläsionen anhaltender Schluckauf Bindehautentzündung fleckiger Hautausschlag

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