Corporate Justice und die Schweiz aus Sicht der Wirtschaftsethik
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- Dennis Messner
- vor 7 Jahren
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1 Fachtagung der Kampagne Recht ohne Grenzen Bern, 20. März 2012 Corporate Justice und die Schweiz aus Sicht der Wirtschaftsethik Florian Wettstein Institut für Wirtschaftsethik Universität St. Gallen
2 CSR und Menschenrechte The Economist (2005) CSR won the battle of ideas. Trotzdem: untergeordnete Rolle der Menschenrechte wieso? z.b. nur 294 Unternehmungen mit einem "Human Rights Policy Statement" Konventionelles Verständnis von Unternehmensverantwortung (CSR) a) soziale Verantwortung jenseits des Rechts b) D.h. grundsätzlich freiwillig
3 Menschenrechte zwischen Stühlen und Bänken a) Menschenrechte gehören nicht zum Unternehmensrecht Keine internationale Rechtspersönlichkeit D.h. Völkerrecht bindet nur Staaten Unternehmungen nur mit indirekten Menschenrechtspflichten b) Unternehmensverantwortung jenseits des Rechts? "CSR is fundamentally about voluntary business behaviour" (European Commission, 2006) Menschenrechte ( Güter, Präferenzen, etc.) begründen Pflichten D.h. sie liegen ausserhalb des typischen CSR-Fokus Menschenrechte im toten Winkel Menschenrechtsdiskurs: Fokus auf Staat, fehlende Perspektive auf Unternehmungen CSR-Diskurs: Fokus auf Unternehmungen, fehlende Perspektive auf Menschenrechte
4 Folge: zahnlose Versprechungen Erster Ansatz: "the easy way out" Harmonie zwischen Ethikund Markt: Win-win-logik Ökonomische Anreize anstatt moralischen Pflichten D.h. der Markt selbst wird zur moralischen Instanz Problem: Wunschdenken? Zweiter Ansatz: "the easy way in" Selbstbindung ersetzt rechtlichen Zwang UN Global Compact (Seit 2000) Problem: kaum Durchsetzungsmechanismen, beschränkte Reichweite
5 Die Alternative: UN Draft Norms ( ) Die zündende Idee Verbindliches, nicht-freiwilliges Rahmenwerk UN Sub-commission on the Promotion and Protection of Human Rights Der Scherbenhaufen Breit angelegter Widerstand Von der UN Commission on Human Rights zurückgewiesen Weg frei? Kontroverse zeigt Handlungsbedarf auf Ebnet den Weg für das Mandat des UN Special Representative
6 UN Special Representative for Business and Human Rights ( ) Menschenrechtspflichten Respect Protect Remedy Unternehmungen Staaten/Regierungen UN Respect, Protect and Remedy Framework (2008) Unternehmungen als direkte Pflichtensubjekte (responsibility to respect) Fokus auf negative Pflichten (Nicht-Verletzung von Menschenrechten) Aber: primäre Verantwortung bei den Staaten (z.b. Schutz vor Unternehmungen) UN Guiding Principles (2011)
7 Begründungsansätze der "Responsibility to Respect" Rechtebasierte Begründung Menschenrechte als fundamental(st)e moralische Ansprüche Autonomie und Würde des Menschen Entfalten ihre Gültigkeit grundsätzlich gegenüber jedermann Eigentliche moralische Frage: wie weit reicht Menschenrechtsverantwortung über die responsibility to respect hinaus? Pflichtenbasierte Begründung Machtfülle von Unternehmungen in der "post-nationalen Konstellation" Heute würde die Menschenrechtsdeklaration Unternehmungen miteinbeziehen "Logische" Begründung "Duty to protect" des Staates impliziert "responsibility to respect" von Unternehmungen
8 Duty to Respect im UN Rahmenwerk: rechtliche Implikationen Völkerrechtliche Implikationen Keine: nicht auf rechtliche Verbindlichkeit abzielend Ruggie's Opposition gegen die UN Draft Norms Ruggie's Fixiertheit auf Nationalstaat Dem globalen Rechtrahmen eher hinderlich Rechtsdiskurs verschiebt sich auf nationale Ebene Staaten zum Handeln aufgefordert Problem der sog. Extraterritorialiät z.b. Alien Tort Claims Act z.b. Kampagne Recht ohne Grenzen Problem Bisher kaum zählbare Erfolge Im globalen Kontext lückenhaft Globales rechtliches Rahmenwerk auf die Dauer unerlässlich
9 Sollten Unternehmungen solche Initiativen unterstützen? Politische Mitverantwortung Negative Menschenrechtsverantwortung Direkt: Verantwortung für kausale Folgen des eigenen Handelns Indirekt: Verantwortung für gerechte Rahmenordnungen Politische Mitverantwortung für rechtlichen Kontext Ernst gemeintes Commitment? Für "verantwortliche Unternehmungen" eine Frage der Glaubwürdigkeit Opportunismus vs. Integrität
10 Von Freiwilligkeit zu Verbindlichkeit und umgekehrt Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit? Hängt vom Freiheitsbegriff ab Freiheit kommt mit Verantwortung Noch wichtiger: Verantwortung ist Freiheit Recht als Ermöglichungsbedingung von "freiwilliger" Verantwortung Wettbewerb mit gleich langen Spiessen Reichen rechtliche Bestimmungen aus? Recht setzt dort an, wo Markt und Altruismus versagen Aber: kaum eine Orientierungsgrösse für gute Geschäftspraxis d.h. Standard moralischer Mittelmässigkeit D.h. freiwillige Initiativen bleiben wichtig für die Ergänzung und Fortentwicklung des Rechts
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