Vergleichende Analyse der Tourismusförderung in der Schweiz

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1 Vergleichende Analyse der Tourismusförderung in der Schweiz und in Österreich Vergleichende Analyse der Tourismusförderung in der Schweiz und in Österreich

2 2 Tourismusbank Einleitung Vor dem Hintergrund der allgemeinen Entwicklungen über die letzten Jahre im Schweizer Tourismus sowie der jüngsten Einflüsse (Wirtschaftskrise, starker Franken, Annahme der Zweitwohnungsinitiative) werden in Tourismuskreisen oft Stimmen laut, das Schweizer Modell der Förderungspolitik im Tourismusbereich zu überdenken. Als Vorbild wird oft das österreichische Modell genannt, welches als sehr erfolgreich gilt. Im folgenden Beitrag wird dieses etwas genauer beleuchtet und mit dem Fördermodell der Schweiz verglichen. Von besonderem Interesse sind dabei die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SHG) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) sowie die jeweiligen Empfänger von deren Förderleistungen. Ausserdem wird der Frage nachgegangen, ob in Österreich auch die Seilbahnen von den Förderleistungen der ÖHT profitieren. Exogene Faktoren wirtschaftlicher Art (Wirtschaftskrise, starker Franken) sowie endogene Faktoren im Bereich Raumplanung, namentlich die Annahme der Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bauen, stellen ernstzunehmende Herausforderungen für den Schweizer Tourismus dar. Kommt hinzu, dass in den letzten Jahren der Konkurrenzkampf infolge der weltweiten Erschliessung neuer Destinationen und kontinuierlich fallender Flugpreise deutlich zugenommen hat und auf der Nachfrageseite zu entsprechenden Verschiebungen führte. Dies ging für die Schweiz mit einem deutlichen Verlust an Marktanteilen einher. Ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die Schweiz ist die vielfach veraltete touristische Infrastruktur. Denn als Folge der Immobilienkrise Anfang der 1990er Jahre kam es zu einem Investitionsstau: Neu- und Umbauinvestitionen im Bereich der Gastbetriebe bewegten sich auf einem vergleichsweise tiefen Niveau. Dies wirkte sich nicht nur negativ auf die Kapazität der Hotelbetriebe, sondern auch auf deren Qualität, Produktivität und somit deren Wettbewerbsfähigkeit aus. In den letzten Jahren nahm die Investitionstätigkeit wieder zu. Um mit der Konkurrenz mithalten zu können, ist der Investitionsbedarf in der Schweiz jedoch nach wie vor hoch. Eine räumliche Analyse der Investitionen im Schweizer Tourismus ergibt ein heterogenes Bild: die meisten Investitionen im Schweizer Gastgewerbe fielen in den Deutschschweizer Städten an, im Alpenkamm blieben die Investitionen vergleichsweise gering. Eine andere Schwäche der Schweizer Hotellerie ist deren kleingewerbliche Branchenstruktur (ca. 46% der Hotels bieten weniger als 25 Betten an). In den letzten Jahren konnte jedoch tendenziell eine Zunahme der durchschnittlichen Betriebsgrösse beobachtet werden. Diese Entwicklung geht jedoch zu Lasten der Kleinbetriebe, welche mit Problemen wie Investitionsrückstau, sinkenden Renditen und ungelösten Nachfolgeregelungen kämpfen. Eine weitere Herausforderung stellen die grossen Nachfrageschwankungen dar, welche insbesondere auf den Wechselkurs, die Konjunktur, aber auch das Wetter zurückgeführt werden können. Die starke saisonale Abhängigkeit führt zu Überkapazitäten ausserhalb der Spitzenzeiten. Wie andernorts ist auch die Schweizer Hotellerie durch eine ungenügende Ertragskraft, eine schmale Eigenkapitalbasis, eine starke Verschuldung und einen grossen Investitionsbedarf gekennzeichnet. Nicht zuletzt wirken sich auch der Klimawandel und die Umweltgefährdung generell auf den Tourismus aus. Die Tourismusregionen stehen vor der Aufgabe, auch diesen Aspekten bei der Gestaltung der jeweiligen Angebotspalette Rechnung zu tragen und eine entsprechende Diversifizierung vorzunehmen. Vor dem Hintergrund dieser für den Schweizer Tourismus relevanten Entwicklungen werden oft Stimmen laut, das Schweizer Modell zur Unterstützung der Tourismusbranche zu überdenken. Als Vorbild wird oftmals das österreichische Modell herbeigezogen. In Österreich existiert nämlich bereits seit 1947 eine sogenannte Tourismusbank, welche als nationale Anlaufstelle für Förderungen und Finanzierungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft fungiert. Auch in Frankreich wurde kürzlich die erste Tourismusbank eingerichtet. Die Initiative ging vom Crédit agricole mutuel Pyrénées-Gascogne aus, welche die drei Departemente Gers, Hautes-Pyrénées und Pyrénées-Atlantiques umfasst. Ein Postulat, welches im Juni 2012 auf nationaler Ebene eingereicht wurde, hat nun zum Ziel, auch für die Schweiz eine solche Tourismusbank zu errichten. Nachfolgend werden die beiden Modelle vorgestellt.

3 3 Tourismusbank Tourismusförderung des Schweizer Bundes Die Tourismusförderung in der Schweiz ist auf nationaler Ebene im SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) anzusiedeln. Innerhalb des SECO untersteht sie der Direktion für Standortförderung (DS). Auf Bundesebene stehen der Tourismusförderung die folgenden direkten Instrumente zur Verfügung: Innotour: Am 1. Februar 2012 traten die totalrevidierten Gesetzesgrundlagen über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) in Kraft. Auf der Grundlage dieser Gesetze können Finanzhilfegesuche beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eingereicht werden. Für die Jahre bewilligte das Eidgenössische Parlament einen Verpflichtungskredit von CHF 20 Mio. Das Förderprogramm Innotour basiert auf den Pfeilern Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau. Das neue Förderkonzept von Innotour Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Das Förderprogramm Innotour, Innotour ist national ausgerichtet und unterstützt somit nur Verbundprojekte von mehreren Unternehmen/Organisationen. Einzelbetriebliche Subventionen sind nicht möglich. Bei Innotour geht es in erster Linie darum, in den Destinationen ein günstiges Innovationsklima zu schaffen und so Innovationen zu fördern, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Destinationen beitragen. Die Innovationsförderung soll das Problem an der Wurzel packen und dort ansetzen, wo das touristische Angebot am ausbaufähigsten ist. Die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten, sowie die Verbesserung der bestehenden Dienstleistungen stehen dabei im Vordergrund. Ein weiterer

4 4 Tourismusbank Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit. Einzelne Dienstleistungen sollen verknüpft, daraus resultierende Produkte gemeinsam entwickelt und abgesetzt werden. Dies dient einerseits der Kosteneinsparung und andererseits der Optimierung des Nutzens, welcher der Kunde bzw. die Kundin davon hat. Solche Verbundprojekte dienen dazu, die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus zu steigern. Neu gibt es einen dritten Schwerpunkt bei Innotour. Dabei geht es um den Wissensaufbau und die Verbreitung dieses Wissens, sowie um die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung. Die Arbeitsplätze in den Destinationen sollen an Attraktivität gewinnen, um der Abwanderung der qualifizierten Arbeitskräfte in die Metropolräume entgegenzuwirken. Dabei spielt das Erfahrungswissen, welches in den Betrieben und Destinationen erworben werden kann, eine grosse Rolle. Durch einen effizienten Wissensaufbau kann die Arbeitsproduktivität im Tourismus verbessert werden, welches eines der Hauptziele des Schweizer Tourismus ist. Das SECO arbeitet auch daran, die statistischen Grundlagen zu verbessern. Das Wissen soll ausserdem möglichst viele Akteure erreichen, weshalb das SECO im Bereich der Kommunikation tätig ist. Ein weiteres Ziel besteht darin, den Erfahrungsaustausch auf der Basis der geförderten Innotour-Projekte zu verstärken. Das Förderinstrument Innotour schafft zwar Anreize, belässt die Finanzierungs- und Managementverantwortung jedoch bei den Projektträgern. Über Innotour können ausschliesslich einmalige Anschubhilfen bezogen werden, was den Aspekt der Eigenverantwortung zusätzlich verstärkt. Eine Auswahl von aktuellen Innotour-Projekten, befindet sich auf der Website des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Schweiz Tourismus: Diese öffentlich-rechtliche Institution wirkt als Marketing- und Verkaufsorganisation der Schweiz. Sie ist für die Ankurblung der Nachfrage für die Schweiz als Reiseund Tourismusland sowohl in der Schweiz als auch im Ausland zuständig. Über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) fördert der Bund die Schweizer Beherbergungswirtschaft. Per verfügte diese öffentlich-rechtliche Einrichtung über zinsfreie Darlehen des Bundes im Umfang von rund CHF Mio. Hinzu kommen ein Genossenschaftskapital von rund CHF 27 Mio. und Reserven (inkl. Gewinnvortrag) von rund CHF 14 Mio. Das Hauptgeschäftsfeld der SGH ist die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen. Zudem wird der Tourismus indirekt über die folgenden Instrumente unterstützt: KMU-Politik: Unternehmen der Tourismus- und Beherbergungswirtschaft können auch von der KMU- Förderung profitieren. So können beispielsweise im Rahmen von Unternehmensgründungen und - übernahmen Bürgschaften eingegangen werden. Neue Regionalpolitik (NRP): Die NRP hat zum Ziel, die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu stärken, wobei die Unterstützung von Projekten im Tourismus grundsätzlich möglich ist. Das Unterstützen des Strukturwandels im Tourismus bildet nämlich einen Förderschwerpunkt im Mehrjahresprogramm der NRP. Rund 40% (485 Projekte, vgl. Grafik) aller NRP- Projekte fielen in der Umsetzungsperiode in den Bereich Tourismus. Von den investierten Geldern flossen sogar rund die Hälfte in Tourismusprojekte.

5 5 Tourismusbank NRP-Projekte (CHMOS): Anzahl Projekte nach Förderschwerpunkt (in absoluten Werten) Quelle: SECO, Datenquelle: CHMOS (absolute Werte) Der Tourismus wurde folglich in der ersten Phase prioritär gefördert, für die zweite Umsetzungsperiode wird eine ähnliche Tendenz erwartet. Während Innotour Projekte auf nationaler Ebene fördert und auch die Städte unterstützt, kommt die NRP bei regionalen und überregionalen Projekten in Berggebieten, im ländlichen Raum im Allgemeinen und in Grenzgebieten zum Einsatz. Für die Bewilligung der NRP Projekte sind die Kantone verantwortlich. Diese beteiligen sich ausserdem bei der Förderung von Projekten finanziell in gleichem Masse wie der Bund. Einzelne Betriebe können im Rahmen der NRP nicht subventioniert werden. Fiskalpolitik: MWST-Sondersatz: 1996 wurde für die Beherbergungsleistungen ein Mehrwertsteuer- Sondersatz eingeführt. Heute liegt dieser bei 3.8%, der Normalsatz hingegen beträgt 8%. Dieser ermässigte Steuersatz war eine Reaktion auf den Notstand der Tourismusbranche Mitte der 1990er Jahre und war ursprünglich als vorübergehende Massnahme gedacht. Diese Übersicht zeigt, wie vielfältig die Anlaufstellen in der Schweiz sind, wenn es darum geht, Fördermittel im Bereich des Tourismus zu erhalten. Im Gegensatz dazu funktioniert die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) vorwiegend nach dem Prinzip des one-stop-shop und stellt somit im Bereich der Tourismusförderung in Österreich die zentrale Hauptanlaufstelle und Koordinationsstelle dar. Auf kantonaler Ebene werden oft im Rahmen der Regionalentwicklungspolitik zusätzliche Mittel für den Tourismus eingesetzt. Im Kanton Wallis beispielsweise reicht das Förderangebot für die Hotellerie von zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen über Zinskostenbeiträge bis hin zu Beiträgen an externe

6 6 Tourismusbank Beratungsleistungen. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik vom 11. Februar 2000 sowie Art. 32 des Gesetzes über den Tourismus vom 9. Februar Am 13. Februar 2013 überwies der Walliser Grosse Rat aus den Reihen der CVP ausserdem ein Postulat mit dem Ziel der Errichtung eines kantonalen Fonds zur finanziellen Unterstützung der touristischen Infrastruktur. Dieser soll mit Geldern vom Kanton, aus den Gemeinden und der Kantonalbank versorgt werden, welche für den Bau und die Sanierung der touristischen Infrastruktur vorgesehen sind. Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit Ein kurzer Überblick Die rechtliche Basis der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), welche eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft ist, bildet das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni Per 31. Dezember 2011 waren 796 Genossenschafter eingetragen. Die bedeutendsten Kapitaleigner sind die Banken mit CHF 12.9 Mio., der Bund mit CHF 6 Mio., die Kantone und Gemeinden mit CHF 3.3 Mio., sowie die Beherbergungswirtschaft und deren Partner mit CHF 0.8 Mio. Das Ziel dieser Einrichtung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Beherbergungswirtschaft zu erhalten und zu verbessern ( Die SGH vergibt in der Regel nachrangige Darlehen an Beherbergungsbetriebe in festgelegten Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten. Die SGH kann auch Darlehen Dritter übernehmen. Es geht vor allem darum, Betriebe, welche eine gute Ertragslage, jedoch einen Mangel an Eigenkapital aufweisen, zu fördern. So kann deren Existenz auf dem Markt nachhaltig gesichert werden. Ein zweiter Schwerpunkt der SGH ist deren Beratungsleistung. Dazu gehören Unternehmensbewertungen, Machbarkeitsstudien, Finanzierungsprüfungen, regionale Förderprogramme oder z.b. Gutachten im Bereich Lex Koller. Die SGH gestaltet geeignete Instrumente und fördert den Wissenstransfer zugunsten der Beherbergungsbranche Anzahl Mandate Betroffenes in Mio. CHF Investitionsvolumen n.v Kennzahlen Beratung SGH In Anlehnung an: SGH, Kennzahlen,

7 7 Tourismusbank Wer wird von der SGH gefördert? Die SGH gewährt in der Regel nachrangige Darlehen an Beherbergungsbetriebe (Eigentümer- und Mietbetriebe) in Tourismusgebieten und Badekurorten. Dazu gehören Hotels, Gasthöfe, Motels und Beherbergungsbetriebe der Parahotellerie und die dazugehörigen konzeptkonformen Grundstücke, Bauten, Räumlichkeiten, Installationen und Einrichtungen. Eine besondere Förderungswürdigkeit fällt den folgenden Bereichen zu: - Innovationen und Unternehmertum: Das Geschäftsmodell, die Bauweise, Vermarktung und Angebot oder Kooperation können Thema sein. - Stärkung von Wertschöpfung oder Wertschöpfungssystemen sowie soziale Nachhaltigkeit: Massgebend sind Impulse für vor- oder nachgelagerte Unternehmen, also eine Multiplikatorwirkung, wie auch Kooperations- und Synergieeffekte. - Ökologische Nachhaltigkeit: Hierbei geht es um die Umsetzung von Standards, welche über die Mindestanforderungen hinausgehen, beispielsweise Minergie P oder Standards anerkannter Labels. Die SGH fungiert als eine Art Lückenfinanzierer, indem sie unterstützend eingreift, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht, um einen Bankkredit zu erlagen. Sie richtet sich folglich insbesondere an kleine und mittelgrosse Hotels in Tourismusregionen mit saisonalen Schwankungen, welche aufgrund einer anlageintensiven Infrastruktur über wenig Eigenkapital verfügen. Grundsätzlich stehen die Förderungen aber einem breiten Spektrum von Beherbergungsbetrieben, Eigentümer- und Mietbetrieben offen. Unter Berücksichtigung der legalen Grenze des Ertragswerts dürfte die SGH theoretisch 100% einer Gesamtinvestition finanzieren. So ist es gut möglich, dass beispielsweise bei Renovations- und Ausbauprojekten der Anteil an Fremdkapital zu 100% von der SGH übernommen wird. In Anlehnung an das theoretische Grundmodell, wonach die Bank 50-70%, die SGH 30-40% des Fremdkapitals beisteuert und das Eigenkapital die restlichen 10-20% ausmacht, ist es üblich, dass sich die SGH bei neuen Projekten folglich am Referenzwert von ca. 35% orientiert. Je nach Situation werden auch bereits bestehende Darlehen übernommen, falls dies für den Betrieb erfolgsversprechend ist. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der bewilligten Kredite der SGH über die Jahre 1998 bis Die rückläufige Entwicklung bis hin zur Einstellung der Bürgschaften war beabsichtigt, da das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft von 2003 keine neuen Bürgschaften als Kreditinstrumente vorsieht. Die Summe der bewilligten Kredite wuchs ab 2003 kontinuierlich bis Für die Jahre 2010 und 2011 nahm die Summe der jährlich bewilligten Kredite wieder etwas ab. Im Jahr 2012 stiegen die bewilligten Kredite jedoch von CHF 25.4 Mio. im Jahr 2011 auf CHF 43.3 Mio. an. Seit dem Beginn des neuen Milleniums kann grundsätzlich ein Aufwärtstrend beobachtet werden. Die Unterstützungsleistungen der SGH sind von grosser volkswirtschaftlicher Relevanz für die Beherbergungswirtschaft sowie für die vor- und nachgelagerten Branchen: Das durch ihre Förderleistungen ausgelöste Investitionsvolumen betrug in den Jahren 2007 bis 2009 jährlich durchschnittlich CHF 164 Mio.

8 8 Tourismusbank Bürgschaften Darlehen 0 Entwicklung der durch die SGH jährlich bewilligten Kredite (in Mio. CHF) In Anlehnung an: SGH, Geschäftsberichte 2007/2011 Welches sind die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit der SGH? Über die Zweckbestimmungen der von der SGH bewilligten Kredite gibt die folgende Tabelle Auskunft: in % in % in % Hotelerneuerungen % % % Hotelkäufe % % % Neubauten % % % Ablösungen % % % Total % % % Zweckbestimmungen der bewilligten Darlehen, in Mio. CHF In Anlehnung an: SGH, Geschäftsbericht 2012

9 9 Tourismusbank Tourismusförderung des österreichischen Bundes In Österreich existiert seit 1947 eine sogenannte Tourismusbank zur Förderung und Finanzierung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf nationaler Ebene. Die Regelung von spezifisch tourismuswirtschaftlichen Bereichen ist in Österreich grundsätzlich Landessache. So verfügt jedes einzelne Land über ein eigenes Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusgesetz. Auf Bundesebene ist die Tourismuspolitik beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) angesiedelt. Das BMWFJ legt die strategischen Zielsetzungen der bundesweiten Tourismuspolitik und die konkreten Handlungsfelder und Zielsetzungen fest. Innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend kümmert sich die Sektion III um das Themenfeld Tourismus und historische Objekte. Die Abteilung III/4 wiederum ist für die Tourismus-Förderungen zuständig und arbeitet eng mit der Tourismusbank (ÖHT) zusammen. Tourismusförderung des Bundes in Österreich In Anlehnung an: Hartl (2010) * ERP: European Recovery Program

10 10 Tourismusbank Quellen der touristischen Förderung Quellen für touristische Fördermittel in Österreich sind die EU, der Bund und die Bundesländer. Auf EU-Ebene werden die touristischen Förderungen im EU-Strukturfonds und im Europäischen Landwirtschaftsfonds (Periode ) mit den dazugehörigen Programmen geregelt. Auf Bundesebene wird die touristische Förderung über das BHG (Bundeshaushaltsgesetz), das KMU-Fördergesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, die ARR (Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln) und Sonderrichtlinien gefördert. Ausserdem stehen Mittel aus den ERP-Fonds (European Recovery Program) zur Verfügung. Auf Ebene der Bundesländer bestimmen die jeweiligen Tourismus-Gesetze und Richtlinien die Förderungsbedingungen. Die folgende Grafik veranschaulicht die Herkunft der finanziellen Mittel. Quellen der touristischen Förderungen in Österreich In Anlehnung an: Hartl (2010)

11 11 Tourismusbank Die österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Ein kurzer Überblick Die österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) arbeitet eng mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie dem Bundesministerium für Finanzen und den Bundesländern bzw. deren Fördereinrichtungen zusammen und übernimmt eine Koordinationsfunktion. Die ÖHT verfügt per über ein Stammkapital von 11.6 Mio. Euro und ein Eigenkapital von 31.7 Mio. Euro. Wie bei der SGH steht auch bei der ÖHT die unterstützende Finanzierung mit zinsgünstigen Kreditmitteln im Zentrum. Die ÖHT führt Beratungsgespräche zu den Themen Investitionen und Finanzierung durch. Weitere Dienstleistungen der ÖHT sind Vorfinanzierungen von Exportforderungen und Softwareaspekte wie z.b. die Unterstützung von Kooperationen und Neustrukturierungen der Finanzierung von Tourismusbetrieben. Im Rahmen der neuen österreichischen Tourismusstrategie Neue Wege im Tourismus vom Jahr 2010 setzt man weiterhin auf eine Konzentration der Tourismusförderung mit Bundesmitteln bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank. Seit 2011 setzt die ÖHT einen neuen Schwerpunkt auf besonders innovative Tourismuskooperationen. Die Eigentümer der ÖHT sind die UniCredit Bank Austria AG, die Raiffeisen ÖHT BeteiligungsGmbH und die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, welche die drei grössten Bankinstitute Österreichs darstellen. Die vom österreichischen Bund und den Ländern 2011 eingeführte Förderpyramide regelt die Zuständigkeiten von Bund und Ländern in Abhängigkeit des Förderbeitrags. Ab einem geplanten Betrag der Gesamtinvestitionen von Euro kommt in der Regel die Tourismusbank ins Spiel. Bei niedrigeren Fördergeldern sind die Länder zuständig. Investitionen, welche die 3 Mio.-Grenze überschreiten, werden von Bund und Ländern gemeinsam unterstützt. Die Leistungen der Tourismusbank umfassen Zinsstützungen, geförderte Kredite, Haftungen und Barzuschüsse, die je nach Bedürfnissen kombiniert werden können. Ab 3 Mio. Euro Bund und Länder gemeinsam Bis 3 Mio. Euro Bund Bis Euro Länder Die vom österreichischen Bund und den Ländern 2011 eingeführte Förderpyramide In Anlehnung an: BMWFJ, Die neue österreichische Tourismusstrategie, 2010

12 12 Tourismusbank Das wesentlichste Förderinstrument der ÖHT, insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Basel III, ist die Möglichkeit zur Haftungsübernahme. Auf diese Weise kann der reduzierten Finanzierungsbereitschaft der Banken und den verschärften Eigenkapitalvorschriften entgegengewirkt werden. Es sind Haftungen von bis zu 4 Mio. Euro pro Vorhaben möglich. Dies gilt auch für Kredite von Hausbanken und Privatdarlehen. Alle kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können Haftungen beantragen. Dabei muss einer der folgenden Investitionsschwerpunkte erfüllt sein: - Qualitätsverbessernde Investitionen in bestehende Unternehmen - Betriebsgrössenoptimierungen - Neugründung oder Übernahme von Unternehmen - Finanzielle Sanierung - Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften - Innovationen und Kooperationen - Neubauten bei Vorliegen besonderer touristischer Bedeutung Die verschiedenen Schwerpunkte zeigen, wie gross das Einsatzspektrum der Haftungen ist. Seit dem 6. Mai 2013 gibt es zwei neue vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern getragene Förderungsinitiativen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Es können nun Einreichungen zum Übernehmerfonds und zur Bund-Länder-Innovationsmillion 2013 getätigt werden. Die Zielgruppe für den Übernehmerfonds sind Unternehmer-/innen, welche einen (elterlichen) Betrieb übernehmen bzw. Personen, welche einen Betrieb über eine Übernahmebörse erwerben. Innerhalb der ersten drei Jahre müssen allerdings Investitionen in qualitätsverbessernde Massnahmen realisiert werden. Wer wird von der ÖHT gefördert? Die Schwerpunkte der Fördertätigkeit liegen auf Hilfestellungen bei Unternehmensübernahmen oder Neugründungen, auf der Unterstützung bei Modernisierungen, Angebotserweiterungen oder Betriebsgrössenoptimierungen, sowie auf der aktiven Begleitung von Unternehmenssanierungen. Basierend auf den Richtlinien des BMWFJ wird für die Top-Tourismus-Förderung vom zwischen 4 Förderungsbereichen unterschieden:

13 13 Tourismusbank - TOP-A: Investitionen Ziel: Unterstützung von bestehenden KMUs bei Investitionen - TOP-B: Jungunternehmer Ziel: Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMUs - TOP-C: Kooperationen Ziel: Bildung und Weiterentwicklung von nachhaltigen vertikalen und horizontalen Kooperationen - TOP-D: Restrukturierung Ziel: Unterstützung von KMUs in finanziellen Schwierigkeiten mit Hilfe von ideellen und finanziellen Massnahmen Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über das grundsätzliche Finanzierungsangebot der ÖHT. Jedes Projekt wird jedoch einzeln geprüft und anhand von bestimmten Kriterien hinsichtlich seiner touristischen Relevanz eingeschätzt. Förderbare Projektkosten < 1 Mio. Zuschuss Haftung geförd. Kredit Förderbare Projektkosten > 1 Mio. Haftung Top-A-Investitionen Beherbergung mit tour. Relevanz oder und ohne tour. Relevanz Gastronomie mit tour. Relevanz oder und ohne tour. Relevanz Freizeitbetrieb mit tour. Relevanz oder und ohne tour. Relevanz Kino mit tour. Relevanz oder und ohne tour. Relevanz Top-B-Jungunternehmer Beherbergung mit tour. Relevanz und und ohne tour. Relevanz und und Gastronomie mit tour. Relevanz und und ohne tour. Relevanz und und Freizeitbetrieb mit tour. Relevanz und und ohne tour. Relevanz und und Top-C-Kooperationen Gründung/Entwicklung mit tour. Rel. ohne tour. Rel. Investive Massnahmen mit tour. Rel. und und ohne tour. Rel. Top-D-Restrukturierung Beherbergung mit tour. Relevanz und und ohne tour. Rel. Gastronomie mit tour. Relevanz und und ohne tour. Relevanz Finanzierungsangebot der ÖHT In Anlehnung an:

14 14 Tourismusbank Zusätzlich werden von der ÖHT noch ERP-Kredite und ERP-Kleinkredite (European Recovery Program) und Exportförderungskredite vergeben. Über die NOEBEG -Beteiligungsaktionen wird kostengünstiges Risikokapital zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden Qualitätsoffensiven und Schwerpunktaktionen (z.b. familienfreundliche Tourismusbetriebe, Internet im Tourismus, Radtourismus ) durchgeführt. Ausserdem werden noch die sogenannten Leuchtturmprojekte durchgeführt, wobei es sich um Förderungskooperationen zwischen dem Bund und interessierten Ländern zur Unterstützung touristischer Innovationen handelt. Im Zentrum der Förderleistungen stehen analog zur Situation in der Schweiz - insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) wie die Grafik unten zeigt. Es geht darum, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken und Betriebsgrössennachteile auszugleichen. 0.4% 7.2% Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Grossunternehmen 92.4% Förderungsnehmer nach Grössenklassen 2012 In Anlehnung an : Tätigkeitsbericht ÖHT (2012)

15 15 Tourismusbank Welches sind die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit der ÖHT? Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die Schwerpunkte der Investitionstätigkeiten der ÖHT in den Jahren 2010, 2011 und Betriebsgrössenoptimierung 27% 29% 31% Qualitätsverbesserung Hotellerie 25% 23% 25% Wellness 14% 15% 18% Hotelneubau 13% 7% 1% Seminar-, Fitness-, Kinderspielräume 4% 4% 6% Personalzimmer 5% 6% 5% Garagen 1% 1% 1% Hotellerie 89% 85% 87% Restaurantneubau 3% 3% 1% Restaurantverbesserungen 1% 4% 5% Restaurants 4% 7% 6% Beschneiungsanlagen 4% 7% 4% Infrastruktur (Golfplätze) 2% 1% 2% Freizeitparks 1% - 1% Infrastruktur 7% 8% 7% Gesamt 100% 100% 100% Schwerpunkte der Investitionstätigkeit (Investitionen > EUR 1 Mio.) In Anlehnung an: Tätigkeitsbericht ÖHT (2011/2012) Alles in allem handelt es sich bei den geförderten Unternehmen 2012 zu 66% um Beherbergungsunternehmen, 25% sind der Gastronomie zuzurechnen. Die restlichen Gelder fliessen zu Gunsten von infrastrukturellen Einrichtungen wie Beschneiungs- oder Golfanlagen, Reisebüros und Freizeiteinrichtungen.

16 16 Tourismusbank Werden auch die österreichischen Seilbahnen vom Bund unterstützt? 1 Entgegen der weitläufigen Meinung erhalten Seilbahnunternehmen in Österreich für den Bergbahnbetrieb im engeren Sinne keine Förderungen von Seiten des Bundes. In Ausnahmefällen werden die Seilbahnunternehmen von den Bundesländern unterstützt, falls diese eine besondere tourismuspolitische Bedeutung für die Region haben. Dies kommt jedoch nur selten vor. Die einzigen Fördermassnahmen, welche den Seilbahnen direkt zugutekommen, ist die finanzielle Unterstützung von Beschneiungsanlagen im Rahmen der TOP- Tourismusaktionen Die Förderung stellt sich wie folgt zusammen: Finanzieller Rahmen des Projekts Projekte unter 1,0 Mio. Art der Förderung Einmalzuschuss von 5 % auf die förderbaren Gesamtkosten der Beschneiungsanlage (Quellfassungen, Feldleitungen, Beschneiungsleitungen, Schneemaschinen, Speicherteich usw.), wobei dieser Zuschuss zu je 50 % von Bund und Land aufgebracht wird. Projekte über 1,0 Mio. Geförderter Kredit der Tourismusbank in Höhe von max. 70 % der förderbaren Gesamtkosten. Der geförderte Kredit hat einen EURIBOR*-gebunden Verfahrenszinssatz von dzt. 3,4 % und wird zusätzlich während der ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit mit einem laufenden Zinsenzuschuss von 2 % gestützt, wobei dieser Zuschuss zu je 50 % von Bund und Land aufgebracht wird. Die gesamte Förderabwicklung für Bund und Land wird von der ÖHT durchgeführt. Unterstützung von Beschneiungsanlagen in Österreich Quelle: schriftliche Auskunft von Herrn Gerhard Schiefer, ÖHT Wien * Euro Interbank Offered Rate Investitionen im Bereich Aufstiegshilfen oder Pistenbetrieb können nicht gefördert werden. Die Seilbahnunternehmen investieren jedoch häufig auch in gastronomische Betriebe. Diese unterliegen denselben Fördervoraussetzungen wie die anderen Gastronomiebetriebe. Falls die Seilbahnunternehmer zusätzlich eine Sommer-Freizeitinfrastruktur betreiben (Sommerrodelbahn, Sport- und Abenteuerspielplätze und - einrichtungen, Themenwege usw.), können diese im Rahmen der TOP-Tourismusförderung einen Förderungsantrag stellen. 1 Mailaustausch mit Herrn Gerhard Schiefer, Österreichische Hotel- und Tourismusbank, Wien, August 2012.

17 17 Tourismusbank Vergleich SGH ÖHT Bei einem Vergleich der SGH und der ÖHT muss als erstes berücksichtigt werden, dass die Dimensionen des Tourismus in Österreich grösser sind als diejenigen des Tourismus in der Schweiz. Dies verdeutlicht ein Vergleich der Logiernächte sowie der Anzahl Betriebe und Betten in den beiden Ländern: Vergleich Schweiz-Österreich: Logiernächte/Anzahl Hotels/Anzahl Betten Schweiz (2012) Österreich (2012) Logiernächte* Anzahl Hotels** Anzahl Betten*** *Die hier angegebene Anzahl Logiernächte umfasst für die Schweiz Hotels und Kurbetriebe, für Österreich Hotels oder ähnliche Einrichtungen (Kurheime, Jugendherbergen, Schutzhütten, Kinder- und Jugenderholungsheime und Matratzenlager) **dasselbe gilt für die Anzahl Hotels (A: Anzahl Hotels: , Anzahl Kurheime, Jugendherbergen, Schutzhütten, Kinder- und Jugenderholungsheime und Matratzenlager : 1 900) die Anzahl bezieht sich für Österreich auf die Wintersaison 2011/12 *** dasselbe gilt für die Anzahl Betten (A: Anzahl Betten in Hotels: , Anzahl Betten in Kurheimen, Jugendherbergen, Schutzhütten, Kinder und Jugenderholungsheimen und Matratzenlager: ), die Anzahl bezieht sich für Österreich ebenfalls auf die Wintersaison 2011/2012 Daten CH: BFS, Daten Österreich: Tourmis (Logiernächte) / Statistik Austria (Hotels/Betten) Im Folgenden werden die bewilligten Kredite der beiden Länder bzw. des Kantons Wallis und des Landes Tirol in Bezug zu den Logiernächten, zur Anzahl Hotels bzw. zur Anzahl Betten gesetzt. Dies ermöglicht einen Vergleich der vergebenen Kredite der SGH bzw. der ÖHT. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass diese Zahlen in den Tabellen ausschliesslich als Anhaltspunkte bzw. Orientierungsgrössen dienen, da die verschiedenen Definitionen (Hotellerie usw.) in der Schweiz und in Österreich z.t. etwas voneinander abweichen. Mit Hilfe dieses Vergleichs können jedoch die verschiedenen Grössenordnungen vor Augen geführt werden, ohne dabei ins Detail zu gehen. Setzt man nun die bewilligten Kredite (CH: CHF 43.3 Mio./A: CHF 160 Mio., davon 87% in die Hotellerie) in Relation zu den Logiernächten, der Anzahl Hotels und der Anzahl Betten in der Hotellerie in der Schweiz bzw. in Österreich, erhält man für das Jahr 2012 die folgenden Zahlen: Vergleich Schweiz-Österreich: Bewilligte Kredite pro Logiernacht/Hotel/Bett* Schweiz (2012) Österreich (2012) Verhältnis bewilligte Kredite 1.2 CHF / Logiernacht / Jahr 1.6 CHF / Logiernacht / Jahr 2012 / Logiernächte Verhältnis bewilligte Kredite 2012 / Anzahl Hotels Verhältnis bewilligte Kredite 2012 / Anzahl Hotelbetten CHF / Hotel / Jahr CHF / Hotel / Jahr CHF / Bett / Jahr CHF / Bett / Jahr *Es muss beachtet werden, dass in Österreich und in der Schweiz neben Hotels allerdings auch noch andere Beherbergungsformen unterstützt werden. In Österreich wurden % der bewilligten Kredite an die Hotellerie vergeben. 87% vom Gesamtbetrag (CHF 160

18 18 Tourismusbank Mio.) der bewilligten Kredite entspricht CHF Mio. für die Hotellerie. Bei einem Vergleich der Destinationen Wallis und Tirol stellt sich heraus, dass das Wallis vergleichsweise wenige Betten im Bereich der Hotellerie aufweist. Was die Anzahl der Betten in der Parahotellerie betrifft, ist diese im Wallis im Vergleich zum Tirol mit rund Betten (vs ) sehr hoch. Besonders auffällig ist die Anzahl Betten in Zweitwohnungen, welche im Wallis bei rund liegt, das Tirol hingegen verfügt in diesem Bereich über rund Betten. Vergleich Wallis-Tirol: Logiernächte/Anzahl Hotels/Betten Parahotellerie, Zweitwohnungen Wallis Tirol Logiernächte (2012)* Anzahl Hotels**(2012) *** Anzahl Betten in der Hotellerie (2009) Anzahl Betten in der Parahotellerie (2009) Anzahl Betten in Zweitwohnungen (2009) Total Gästebetten *Die Anzahl Logiernächte umfasst in der Schweiz Hotels und Kurbetriebe, in Österreich Hotels oder ähnliche Einrichtungen **dasselbe gilt für die Hotels *** Anzahl Hotels (1 bis 5-Sterne) Daten: VS: BFS (LN/Anzahl Hotels), BAKBasel Destinationsmonitor (2011) / Tirol: Tourmis (LN), Tiroler Landesregierung (Anzahl Hotels) BAKBasel Destinationsmonitor (2011) Das Wallis erhielt CHF 8 Mio. bewilligte Darlehen im Jahr Das Tirol CHF 56 Mio. Ein Vergleich der bewilligten Kredite in Bezug auf die Logiernächte und die Anzahl Betten in der Hotellerie ergibt die folgenden Ergebnisse: Vergleich Wallis-Tirol: Investitionen pro Logiernacht/Hotel/Bett Hotellerie Verhältnis bewilligte Kredite 2012 / Logiernächte Verhältnis bewilligte Kredite 2012 / Anzahl Hotels Verhältnis bewilligte Kredite 2012 / Anzahl Betten Hotellerie Wallis Tirol* 2 CHF / Logiernacht / Jahr 2 CHF / Logiernacht / Jahr CHF / Hotel / Jahr CHF / Hotel / Jahr CHF / Hotelbett / Jahr CHF / Hotel / Jahr *Es lagen uns leider keine Daten der genauen Aufteilung der Kredite auf die Bereiche Hotellerie/Restaurants/Gastronomie im Tirol vor, weshalb der gesamte bewilligte Betrag durch die jeweiligen Vergleichsgrössen geteilt wurde. Diese Zahlen relativieren das Bild. Der Wert Österreichs bzw. des Tirols liegt zwar immer etwas über demjenigen der Schweiz bzw. des Wallis. Die Unterschiede sind jedoch nicht erheblich.

19 19 Tourismusbank Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den beiden Ländern besteht in Bezug auf die Aufträge der jeweiligen Regierungen an ihre Banken in Österreich und in der Schweiz: Zusätzlich zu den Krediten anderer Banken vergibt die SGH grundsätzlich nachrangige Darlehen. Bei besonders förderwürdigen Projekten, bei welchen zwar keine Fremdfinanzierung zu Stande kommen kann, die Tragbarkeit aber gegeben ist, gibt es diesbezüglich aber auch Ausnahmen. Die ÖHT hingegen ist eine Tochtergesellschaft dreier grosser Banken. Sie wird von der EU, dem Bund und den Bundesländern finanziert. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank gewährt A-fonds-perdu-Beiträge, sowie zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften. Die SGH vergibt mittlerweile keine Bürgschaften mehr. Zu beachten ist ausserdem, dass die ÖHT als sogenannter one-stop-shop fungiert. Das bedeutet, dass alle notwendigen Schritte zur Erreichung eines Ziels in diesem Fall die Tourismusförderung an einer einzigen Stelle zusammenkommen und durchgeführt werden. In der Schweiz stellt die SGH nur eine Möglichkeit zur Förderung da. Die Neue Regionalpolitik (NRP) beispielsweise bietet touristischen Unternehmen viele Möglichkeiten, Förderungen zu erhalten. Für Projekte mit einem nationalen Ausmass ist das Förderinstrument Innotour eine weitere Anlaufstelle. Dies sollte man auch beim Vergleich der obigen Zahlen (bewilligte Kredite im Verhältnis zu Logiernächten, Anzahl Betten usw.) berücksichtigen. Dadurch, dass die ÖHT auf dem Markt als Hauptbank mit Vorzugszinsen fungiert, kann diese auch mehr Investitionen auslösen, als die SGH, welche in der Regel nur als komplementärer Finanzierer auftritt. Deshalb löste die Tourismusbank in den letzten Jahren jährlich 12- bis 15- mal mehr Investitionen aus als die SGH, was einer jährlichen Investitionsdifferenz von CHF 700 bis 970 Mio. seit 2002 entspricht. 25% der von der ÖHT geförderten Betriebe gehören der Gastronomie an. Diese machen jedoch nur 6% (2012) der Investitionstätigkeit der ÖHT aus. In der Schweiz werden diese von der SGH nur indirekt via ein Hotel gefördert. Ausserdem sind die Finanzierungskosten in der Schweiz im Vergleich zu Österreich höher, da die Zinsen in Österreich subventioniert werden. Es ist weiter davon auszugehen, dass die Schweizer Hoteliers mehr aus Eigenkapital investieren als die österreichischen. Kommt hinzu, dass die österreichischen Tourismus- und Hotelbetriebe einen deutlich höheren Verschuldungsgrad aufweisen als die Schweizer Betriebe. Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage sind die entsprechenden Betriebe in Österreich stark gefährdet. Was die Beratungsdienstleistungen der SGH betrifft, beliefen sich diese 2012 auf CHF , was im Vergleich zu ihrem gewährten Kreditvolumen (CHF 43.3 Mio.) einen relativ hohen Betrag darstellt. Auch das Verhältnis von Personalkosten und den jährlich bewilligten Krediten ist bei der SGH höher als bei der ÖHT. In der Schweiz werden ausserdem alle Regionen gleichermassen berücksichtig. In Österreich jedoch flossen beispielsweise 2012 über 50 % der Gelder in nur zwei von neun Bundesländern. Dabei handelt es sich einerseits um das Bundesland Tirol (35%) und andererseits um das Bundesland Salzburg (24.9%). Diese Rangfolge relativiert sich allerdings, wenn man die Förderungsbarwerte den erzielten Logiernächten in den entsprechenden Regionen gegenüberstellt. Die Dimensionen der Förderungen von der SGH und der ÖHT folglich sehr unterschiedlich, wie die folgenden Zahlen verdeutlichen:

20 20 Tourismusbank Schweiz (1) Österreich (2) Bewilligte Kredite in Mio. CHF (2012) Bürgschaften/Haftungen in Mio. CHF (2012) 0 15 Ausgelöste Investitionen in Mio. CHF (2012) Darlehensbestand (CH) in Mio. CHF Bürgschaften und ERP Treuhandkredite per in Mio. 0 (4) 417 CHF Personalkosten in TSD CHF (2012) Anzahl Mitarbeiter 18 (3) 35 (3) Quellen: Umrechnung Euro/CHF 1.2 (1) Geschäftsbericht SGH (2) Geschäftsbericht Tourismusbank (3) Aufgelistet gemäss Internetseite der SGH / der ÖHT (4) Gewisse Kantone kennen noch Bürgschaften keine Zahlen erhältlich und irrelevant Tourismusfinanzierung: Vergleich SGH Tourismusbank In Anlehnung an: Gribi A. in: Hotelier 9/2012 Insgesamt hat die ÖHT im Jahr Förderungsfälle mit einem bundesseitigen Förderbarwert von rund 24 Mio. Euro (ca. CHF 29 Mio.) unterstützt. Es wurden insgesamt 129 JungunternehmerInnen bzw. UnternehmensgründerInnen unterstützt. Das bereitgestellte Kreditvolumen (ERP-Kredite, ERP-Kleinkredite und TOP-Tourismus-Kredite) beträgt rund 191 Mio. Euro (ca. CHF 160 Mio.). Bei der SGH beläuft sich die Summe der bewilligten Kredite auf 43.3 Mio. CHF. Die ausgelösten Investitionen liegen in der Schweiz bei rund CHF 185 Mio., in Österreich sind es rund CHF 589 Mio. (rund 707 Mio. Euro). Hierbei handelt es sich jedoch um absolute Werte. Bezieht man die Zahlen beispielsweise auf die erzielten Logiernächte in den beiden Ländern, relativiert sich der Wert. Zusätzlich zu den Dienstleistungen der SGH stehen in der Schweiz ausserdem zur Förderung des Tourismus noch die Instrumente Innotour und die NRP (Neue Regionalpolitik) zur Verfügung. Den Beitrag zur Tourismusförderung durch die NRP verdeutlicht die folgende Grafik:

21 21 Tourismusbank Darlehen à fonds perdu Investierte Mittel nach Förderschwerpunkt (nur Finanzierung Bund) in Mio. CHF So wurden rund in der Umsetzungsperiode rund 24.9 Mio. CHF an à-fonds-perdu- Quelle: SECO, Datenquelle: CHMOS (absolute Werte) Beiträgen im Bereich Tourismus gesprochen und rund 97.8 Mio. CHF Darlehen vergeben.

22 22 Tourismusbank Fazit Die verschiedenen Förderungsmodelle sind immer auch ein Spiegel der wirtschaftlichen Voraussetzungen und der (Tourismus-)Geschichte eines Landes, welche es zu berücksichtigen gilt. Der Schweizer Tourismus muss sich zweifelsohne in Zukunft verschiedenen Herausforderungen stellen. Um den Anschluss an die Konkurrenz nicht zu verlieren, braucht es auf jeden Fall grosse Investitionen in die bestehende Infrastruktur sowie ein Überdenken und eine Neugestaltung des touristischen Angebots. Es geht nun darum, Mittel und Wege zu finden, wie diese Investitionen finanziert werden können und welches Modell bzw. welche Kombination von Modellen auf den verschiedenen politischen Ebenen am geeignetsten ist. Zu den parlamentarischen Vorstössen bzgl. einer Tourismusbank nach österreichischem Vorbild äussern sich der STV und hotelleriesuisse eher zurückhaltend. Sie bevorzugen eine Erweiterung des bestehenden Modells, im Sinne einer SHG plus so Lütolf, STV-Direktor (noch bis Ende Mai 2013) in der hotelrevue. Er gibt zu verstehen, dass eine Neuinterpretation des gesetzlichen Auftrags der SGH angebracht [sei], welche aber nicht dem Strukturerhalt dienen [dürfe] (htr hotelrevue, 28. Juni 2012). Die Äusserungen des CEO von hotelleriesuisse, Christoph Juen, gehen in eine ähnliche Richtung: Von einer Tourismusbank nach österreichischem Vorbild halte ich nichts. Wir müssen unsere bestehenden Förderinstrumente optimal aufeinander abstimmen und deren Geltungsbereich ausweiten (htr hotelrevue, 28. Juni 2012). Aus diesen Gründen prüft auch das SECO zurzeit, ob flankierende Massnahmen zur Zweitwohnungsinitiative nötig sind, indem es eine Anpassung der Förderinstrumente evaluiert. Das Parlament hat ausserdem den Antrag des Bundesrates für eine Erhöhung des Bundesdarlehens um CHF 100 Mio. an die SGH gutgeheissen. Auf diese Art kann garantiert werden, dass im Falle einer Kreditklemme bzw. einer erhöhten Kreditnachfrage rasch und wirksam reagiert werden kann. Dabei sind folgende Einschränkungen zu beachten: das Darlehen ist zeitlich beschränkt, was bedeutet, dass die Gelder, welche bis zum nicht beansprucht werden, zurück in die Bundeskasse fliessen. Ausserdem muss die Vergabe der Darlehen innerhalb des gesetzlichen Spielraums bewegen. Die Verwaltung der SGH hat unabhängig von diesem Zusatzdarlehen für die Periode die folgenden vier Grundausrichtungen festgelegt: - Die Überprüfung und Ausnützung des gesetzlichen Spielraumes - Die Bündelung und das Zusammenwirken mit anderen Förderinstrumenten - Das Eingehen von strategischen Partnerschaften mit Vertretern der Beherbergungswirtschaft - Eine antizyklische Kreditpolitik Obwohl die einzelbetriebliche Förderung im Zentrum steht, sollen die Effekte auf die vor- und nachgelagerten Glieder innerhalb der Wertschöpfungskette stärker berücksichtigt werden. Die Mittel und Instrumente, welche zur Verfügung stehen, sollen effizient auf allen Ebenen eingesetzt werden. Im Zentrum für die Finanzierungsund die Beratungsaktivitäten der SGH stehen die folgenden fünf Aspekte: Kooperation, Innovation, Nachhaltigkeit und Produktivität. Verdankungen: Ein besonderer Dank geht an Herrn Philippe Pasche, Direktor der SGH für ein mehrfaches Review dieses Beitrags sowie für wertvolle Inputs und Informationen zum behandelten Thema. Herzlichen Dank auch ans Ressort Tourismus des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft), welches die Daten zur NRP- Förderung des Tourismus zur Verfügung gestellt hat.

23 23 Tourismusbank Literaturverzeichnis, Quellen Quellen Literaturverzeichnis Bachmann Ch. (2012). Zukunftsmusik Tourismusbank. Gastro Journal BAKBasel.Destinationsmonitor BHP Hanser und Partner AG (2012). Einzelbetriebliche Hotelförderung in den Alpen. Vergleich der einzelbetrieblichen Hotelförderung der Schweiz mit den Regionen Tirol, Südtirol, Bayern und Haute-Savoie. Bericht zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. BMWFJ (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) (2010). Neue Wege im Tourismus. Die neue österreichische Tourismusstrategie. Gribi A. in: Hotelier 9/2012 Hartl F. (2010). Tourismusförderungen in Österreich. Präsentation Generalversammlung 17. Juni Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. Wien. Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. (2011/2012). Tätigkeitsbericht. Schiefer G., Prok.Mag. Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH, Wien. August Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) (2006). Eidgenössisches Tourismusgesetz, Vorschlag Schweizer Bundesrat (2010). Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz: Bericht des Bundesrates vom 18. Juni 2010 in Erfüllung des Postulates , Darbellay vom 19. Dezember Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (2007/2011/2012). Geschäftsbericht. SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft). Daten zur NRP-Förderung des Tourismus. UBS Outlook (2007). Hotellerie. Denkanstösse und Thesen zur nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit. Credit Suisse (2011). Swiss Issues Branchen - Tourismus Schweiz Wintersportorte im Wettbewerb. Internetseiten

24 24 Tourismusbank Kontakt Kontakt Walliser Tourismus Observatorium c/o Institut für Tourismus TechnoPôle 3 CH Siders T F info@tourobs.ch

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