Kantonale Sozialkonferenz Häusliche Gewalt. Polizeiliche und verhörrichterliche Massnahmen
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- Claus Frank
- vor 7 Jahren
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1 Kantonale Sozialkonferenz 2007 Polizeiliche und verhörrichterliche Massnahmen Bruno Käslin, Stv L DA Kripo Alois Bissig, Verhörrichter
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3 Rechtliche Grundlagen in Ehe und Partnerschaft ab OFFIZIALDELIKT (Schweiz. Strafgesetzbuch StGB)
4 Rechtliche Grundlagen Art. 123 StGB Art. 126 StGB Art. 180 StGB Art. 181 StGB Art. 55a StGB Einfache Körperverletzung Tätlichkeit Drohung Nötigung Einstellung des Verfahrens; Ehegatte, eingetragene Partnerin, eingetragener Partner oder Lebenspartner als Opfer
5 Rechtliche Grundlagen Änderung ZGB Art. 28b per
6 Rechtliche Grundlagen in Ehe und Partnerschaft ab OFFIZIALDELIKT Dienstbefehl (Weisung) Kapo NW vom
7 Rechtliche Grundlagen in Ehe und Partnerschaft ab OFFIZIALDELIKT Dienstbefehl (Weisung) Kapo NW vom Checklisten Kapo NW
8 = Null Toleranz
9 Das bedeutet für unser Verhalten: Wir reagieren sofort (NULL TOLERANZ)
10 Das bedeutet für unser Verhalten: Wir reagieren sofort (NULL TOLERANZ) Der Bürger muss nicht warten
11 Das bedeutet für unser Verhalten: Wir reagieren sofort (NULL TOLERANZ) Der Bürger muss nicht warten Wir ermitteln und warten nicht auf Strafanträge
12 Das bedeutet für unser Verhalten: Wir reagieren sofort (NULL TOLERANZ) Der Bürger muss nicht warten Wir ermitteln und warten nicht auf Strafanträge Wir wollen mit unserem Vorgehen dem Umfeld die neue Positionierung des Delikts bekannt machen
13 Das bedeutet für unser Verhalten: Wir reagieren sofort (NULL TOLERANZ) Der Bürger muss nicht warten Wir ermitteln und warten nicht auf Strafanträge Wir wollen mit unserem Vorgehen dem Umfeld die neue Positionierung des Delikts bekannt machen Wir wollen bei der Bevölkerung und der Polizei die NULL-Toleranz Toleranz-Haltung fördern
14 Vorgehen im Ereignisfall: Jede Meldung ist ernst zu nehmen; NULL TOLERANZ
15 Vorgehen im Ereignisfall: Jede Meldung ist ernst zu nehmen; NULL TOLERANZ sofortiges Ausrücken (mehrheitlich durch Verkehrs- und Sicherheitspolizei)
16 Vorgehen im Ereignisfall: Jede Meldung ist ernst zu nehmen; NULL TOLERANZ sofortiges Ausrücken (mehrheitlich durch Verkehrs- und Sicherheitspolizei) Opfer schützen, Sicherheit und Hilfe bieten (Fremdplatzierung, Frauenhaus)
17 Vorgehen im Ereignisfall: Jede Meldung ist ernst zu nehmen; NULL TOLERANZ sofortiges Ausrücken (mehrheitlich durch Verkehrs- und Sicherheitspolizei) Opfer schützen, Sicherheit und Hilfe bieten (Fremdplatzierung, Frauenhaus) Täter von Opfer trennen
18 Vorgehen im Ereignisfall: Jede Meldung ist ernst zu nehmen; NULL TOLERANZ sofortiges Ausrücken (mehrheitlich durch Verkehrs- und Sicherheitspolizei) Opfer schützen, Sicherheit und Hilfe bieten (Fremdplatzierung, Frauenhaus) Täter von Opfer trennen Opfer Beraten = Hinweis auf Beratungsstelle OHG
19 mündliche Befragung, Fotos erstellen, Entgegennahme Anzeige
20 mündliche Befragung, Fotos erstellen, Entgegennahme Anzeige Waffen, Gegenstände, Beweismittel sicherstellen (Alcotest,, Drogenschnelltest)
21 mündliche Befragung, Fotos erstellen, Entgegennahme Anzeige Waffen, Gegenstände, Beweismittel sicherstellen (Alcotest,, Drogenschnelltest) bei Zwangsmassnahmen Pikettoffizier verständigen
22 mündliche Befragung, Fotos erstellen, Entgegennahme Anzeige Waffen, Gegenstände, Beweismittel sicherstellen (Alcotest,, Drogenschnelltest) bei Zwangsmassnahmen Pikettoffizier verständigen Journaleintrag
23 mündliche Befragung, Fotos erstellen, Entgegennahme Anzeige Waffen, Gegenstände, Beweismittel sicherstellen (Alcotest,, Drogenschnelltest) bei Zwangsmassnahmen Pikettoffizier verständigen Journaleintrag protokollarische Befragung Täter/Opfer
24 mündliche Befragung, Fotos erstellen, Entgegennahme Anzeige Waffen, Gegenstände, Beweismittel sicherstellen (Alcotest,, Drogenschnelltest) bei Zwangsmassnahmen Pikettoffizier verständigen Journaleintrag protokollarische Befragung Täter/Opfer Rapportierung (Interventionsbericht oder Verzeigung an Verhöramt NW) evtl. Kontaktaufnahme mit Vormundschaftsbehörde (Kinder)
25
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27 Zwangsmassnahmen: Gewahrsam durch Polizei (Art. 65 Pol G, 56 StPO)
28 Zwangsmassnahmen: Gewahrsam durch Polizei (Art. 65 Pol G, 56 StPO) Wegweisung (Art. 63 Pol G)
29 Zwangsmassnahmen: Gewahrsam durch Polizei (Art. 65 Pol G, 56 StPO) Wegweisung (Art. 63 Pol G) Polizeiliche Befragung
30 Zwangsmassnahmen: Gewahrsam durch Polizei (Art. 65 Pol G, 56 StPO) Wegweisung (Art. 63 Pol G) Polizeiliche Befragung spätestens nach 24 Stunden muss durch Verhörrichter die Untersuchungshaft eröffnet werden, ansonsten Entlassung aus Polizeihaft.
31 Zwangsmassnahmen: Gewahrsam durch Polizei (Art. 65 Pol G, 56 StPO) Wegweisung (Art. 63 Pol G) Polizeiliche Befragung spätestens nach 24 Stunden muss durch Verhörrichter die Untersuchungshaft eröffnet werden, ansonsten Entlassung aus Polizeihaft. Zur Zeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit der rechtlichen Regelung der Interventionsmöglichkeiten
32 Statistik Jahr Interventionsberichte Verzeigungen Total
33 Vorgehen beim Verhöramt Vorladung (separat oder gemeinsam) Einvernahme zum Sachverhalt, der gegenwärtigen Situation, Antrag auf Einstellung des Verfahrens? Erledigung
34 Zwangsmassnahmen Beim Vorliegen von Haftgründen (Ersatzanordnungen) Beim Erlass eines Strafbefehls (richterliche Weisungen)
35 Mögliche Arten der Erledigung Strafbefehl Vorläufige Einstellung (Art. 55a StGB) Überweisung an die Staatsanwaltschaft definitive Einstellung
36 ??? F r a g e n???
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