Dürfen Restmittel aus Projekten mit GG 190 auf den neuen Gesamtrestesammler GRS umverlagert werden?

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1 FAQs Gesamtrestesammler und Einzelprojekte Welche Funktionen hat der GRS? Der Gesamtrestesammler wird alle Funktionen Ihrer bisherigen unterschiedlichen Restesammler (RS) übernehmen. Es dürfen weiterhin Drittmittelprojekte durch diesen GRS ausgeglichen werden. Bei Projektende sollen positive nicht zurückzuzahlende Restmittel auf diesen GRS umgebucht werden. Der GRS kann auch direkt mit hoheitlichen Sachausgaben belastet werden. Hoheitlich tätiges Personal (Sekretariatsmitarbeiter, Hiwis und wissenschaftliches Personal) kann zeitlich begrenzt aus dem GRS finanziert werden. Zukünftig werden alle Projekte über den GRS ausgeglichen. Wann ist ein Vorsteuerabzug vom GRS zulässig? Restmittel, die aus ehemaligen BgA-Projekten stammen, berechtigen nicht automatisch zum Vorsteuerabzug. Eine Prüfung der Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist von Fall zu Fall vorzunehmen und richtet sich rechtlich lediglich nach der Verwendung der Mittel (hoheitlich oder wirtschaftlich), nicht nach der Mittelherkunft. Mittelverwendung für ein BgA-Projekt ( ) Vorsteuerabzugsberechtigung Mittelverwendung für kein BgA-Projekt (1000) keine Vorsteuerabzugsberechtigung Was passiert mit dem vorhandenen Restesammler GG 190? Dieser Restesammler bleibt vorerst bestehen. Dürfen Restmittel aus Projekten mit GG 190 auf den neuen Gesamtrestesammler GRS umverlagert werden? Restmittel aus Projekten Veranstaltungen mit Teilnehmergebühren GG 190 dürfen auf den neuen GRS GG 777 umverlagert werden. Restmittel aus Projekten Bonusmittel GG 190 dürfen nicht auf den GRS GG 777 umverlagert werden und bleiben auf dem PSP! Wann ist ein negativer Saldo bei Projekten zulässig? Ein negativer Kassenbestand wird während der Projektlaufzeit geduldet. Sind die Ausgaben nach Projektabschluss und nach Abrechnung gegenüber dem Zuwendungsgeber höher als die Einnahmen, ist ein Ausgleich notwendig. Ein negativer Saldo muss ausgeglichen werden. Der Ausgleich muss entweder über den GRS oder über die Kostenstelle stattfinden.

2 Darf aus dem GRS weiterhin wissenschaftliches Personal finanziert werden? Die Zwischenfinanzierung von wissenschaftlichem Personal, das rein hoheitliche Forschungsaufgaben ausübt, ist weiterhin über den GRS möglich. Zu beachten ist, dass für befristet eingestelltes Personal eine Finanzierung aus freien Drittmitteln arbeitsrechtlich problematisch sein kann, wenn die Befristung mit einer projektorientierten Tätigkeit verbunden ist. Was ist bei der Zuordnung der Sach-und Personalausgaben zu beachten? Sach und Personalausgaben mit eindeutigem Projektbezug werden oftmals nicht den Projekten direkt, sondern den Restesammlern zugeordnet, da hier Mittel zur Verfügung stehen. Dies ist nicht zulässig. Es ist darauf zu achten, dass die Zuordnungen zukünftig sachlich richtig getroffen. Handelt es sich bei Sach- und Personalausgaben um Ausgaben, die keinen Bezug zu einem Drittmittelprojekt haben, ist die Zwischenfinanzierung über den GRS erlaubt. Handelt es sich bei Sach- und Personalausgaben um Ausgaben, die einem Drittmittelprojekt zuzuordnen sind, aber für das Projekt noch kein PSP-Element angelegt wurde, ist die Zwischenfinanzierung über den GRS erlaubt mit der Verpflichtung, mit der anschließenden Anlage eines PSP-Elements für dieses Drittmittelprojekt eine Umbuchung zu veranlassen. Was muss bei der EU-Trennungsrechnung beachtet werden? Die Zuordnung von Sach-und Personalausgaben mit einem eindeutigen Projektbezug zum jeweiligen Vorhaben ist für die EU-Richtlinie zur Trennungsrechnung für Projekte im BgA-Bereich notwendig und muss bei Projekten, bei denen Personal zwischenfinanziert wurde, nachgeholt werden. Was ändert sich bei dem Projektabschluss? Für den Projektabschluss verwenden Sie bitte zukünftig das neue Kontierungsblatt Projektabschluss Dieses Formular wurde online freigeschaltet und hat folgende Nr.: K_FIMA_BW_KB_01_ Was passiert mit Spenden GG 600? Bei der Umverlagerung von Restmitteln aus Spenden ist folgendes zu beachten: Was muss bei zweckgebundenen Spenden beachtet werden? Im Rahmen des Vorhabens wird ein eigenes PSP mit GG 600 angelegt. Diese Mittel werden für ein spezielles Vorhaben gewährt und sind für das Projekt vorrangig zu verausgaben. Sollten Restmittel bei Abschluss des Projektes vorhanden sein, dürfen diese auf den GRS umverlagert werden und für Ausgaben im hoheitlichen Bereich verwendet werden.

3 Was ist bei nicht zweckgebundenen Spenden zu beachten? Bei Eingang von nicht zweckgebundenen Spenden GG 600 werden künftig PSP-Sammelobjekte (Laufzeitende ) angelegt. Diese PSP-Sammelobjekte dürfen keinen negativen Saldo aufweisen. Für die Bewirtschaftung dieser Objekte sind die Institute zuständig. Auf diesem PSP-Sammelobjekt dürfen Zuwendungen ohne Gegenleistung GG 600, die keine Spenden sind, eingenommen und auch auf den GRS umverlagert werden. Auf Wunsch des Instituts können für Einzelspenden / Zuwendungen separate PSP mit GG 600 angelegt werden. Bereits vorhandene Spenden-PSP-Elemente, die einen positiven Kontostand aufweisen, werden nach Bedarf und Prüfung durch die Verwaltung verlängert. Bestehende Restmittel auf diesen PSP- Elementen können auf den GRS umverlagert werden. Was sind Spenden? Unter einer Spende versteht man eine freiwillige und unentgeltliche Leistung in Form einer Geld-, Sach-oder Leistungsspende. Spenden sind freiwillig, wenn sie ohne rechtliche Verpflichtung geleistet werden. Unentgeltlich sind sie dann, wenn ursächlich kein Zusammenhang mit einer Gegenleistung besteht. Was sind Zuwendungen? Unter einer Zuwendung versteht man eine Geldzuwendung ohne Gegenleistung zur Finanzierung von Vorhaben. Eine Spende ist eine Zuwendung. Was sind Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts (Beihilfen)? Zuwendungen sind Geldleistungen des Staates, die dieser freiwillig, also ohne einen bestehenden Rechtsanspruch, vergibt. Mit diesen staatlichen Geldleistungen soll die Erfüllung bestimmter Zwecke bzw. Vorhaben (des Zuwendungsempfängers) sichergestellt werden, an denen der Staat ein besonderes (Landes-)Interesse hat. Die Bewilligung erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides (Verwaltungsakt) oder eines Zuwendungsvertrages (öffentlich-rechtlicher Vertrag).

4 Was versteht man unter einem Betrieb gewerblicher Art? Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Der Begriff umfasst alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich Was versteht man unter einem Hoheitsbetrieb? Hoheitsbetriebe sind Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen. Ausübung der öffentlichen Gewalt ist eine Tätigkeit, die der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eigentümlich und vorbehalten ist. Dazu zählt die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen. Hoheitsbetriebe sind keine Betriebe gewerblicher Art und unterliegen daher nicht der Besteuerung. Eine Zusammenfassung mit Betrieben gewerblicher Art ist unzulässig.

5 Wie erfolgt die Umverlagerung der Mittel vom RS (alt) auf den GRS (neu)? Die Umverlagerung der Mittel von den Restesammlern(alt) zum Gesamtrestesammler(neu) wird durch die Verwaltung in zwei Schritten vollzogen. Zuerst werden diejenigen Restesammler bereinigt, die in diesem Jahr keine Bewegungen aufweisen. z.b. sollte wieder rein Umverlagerung im Jahr 2011 vom RS ,50 im Jahr 2011 nach GRS 2.166,50 Anschließend wird der RS durch die Verwaltung gesperrt. In einem zweiten Schritt und erst beim Jahresübertrag werden RS mit Bewegungsdaten bereinigt. z.b. Anschließend wird der RS durch die Verwaltung gesperrt. Umverlagerung im Jahr ,46 im Jahr 2011 nach GRS 2.964,46 Ausgeschlossen sind die Restesammler (alt), aus denen aktuell Personal finanziert wird. Diese Restesammler werden bestehen bleiben, bis das Personal durch die Personalbuchhaltung umgestellt ist. Dies erfolgt automatisch, die Institute müssen nichts für die Bereinigung unternehmen. Was passiert mit Obligo? Falls auf den alten Restesammlern Personal-Obligos vorhanden sind, werden diese Ende des Jahres durch die Verwaltung aufgelöst. Wenn sich Sach-Obligos auf den Restesammlern (alt) befinden, werden diese seitens der Verwaltung im Laufe des nächsten Jahres auf die Gesamtrestesammler (neu) umverlagert, in dem die Bestellungen dementsprechend abgeändert werden. Auch in diesen Fällen müssen die Institute nicht tätig werden. Bitte beachten Sie, dass die Restesammler (alt) erst geschlossen werden, wenn sich auf diesen kein Obligo / keine Sollstellung befindet und der Kontostand Verfügbar ohne Obligo aus SuperX 0 aufweist.

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