Widerspruchsbescheid. Arbeitshilfen

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1 Widerspruchsbescheid Den zuständigen Stellen soll aufgezeigt werden, wie Widerspruchsbescheide aufgebaut und formuliert werden können. Zudem wird dadurch aufgezeigt, welche Fehler im Rechtsmittelverfahren relevant werden können. Arbeitshilfen 2 verschiedene Muster für Widerspruchsbescheide (Seite 2 und Seite 6) 1 Muster für ein Empfangsbekenntnis (vgl. unten Seite 9)

2 02162 Widerspruchsbescheid (Muster) Es fordert immer wieder heraus: Einen Widerspruchsbescheid klar, verständlich und zugleich so zu formulieren, dass er rechtssicher für den Aussteller die Rechte des Prüflings berücksichtigt. Wir geben Ihnen ein Muster zur Hand, an dem Sie sich vom Aufbau wie von der Formulierung her in Teilen orientieren können Kriterien, Elemente, Bausteine, Inhalte, Ziele des Produkts Ein am regelmäßigen Aufbau eines Widerspruchsbescheids orientiertes Muster Arbeitshilfen Muster eines Widerspruchsbescheids Beachten Sie bitte: bei Innungsausschüsse ist in der Regel die Handwerkskammer zuständige Stelle zum Erlass des Widerspruchsbescheids. Einige Verwaltungsgerichte (z.b. Hannover) sehen jedoch die Innung selbst als Widerspruchsbehörde; beachten Sie daher bitte die regionale Rechtsprechung. Je nach Gebührenregelungen der zuständigen Handwerkskammer kann für die Zurückweisung der Entscheidung im Widerspruchsverfahren eventuell auch eine Bearbeitungsgebühr dem widersprechenden Prüfling in Rechnung gestellt werden.

3 Berufliche Bildung und Prüfungswesen Postfach Musterstadt Berufliche Bildung und Prüfungswesen Frau Erika Mustermann Mustergasse Musterhausen 22. November 2011 Ihr Widerspruch vom 27. Juli 2011 gegen das Ergebnis Ihrer Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Maßschneider/-in Sehr geehrte Frau Mustermann, WIDERSPRUCHSBESCHEID 1. Ihr Widerspruch vom 27. Juli 2011 gegen den Bescheid der Kreishandwerkerschaft Musterstadt vom 29. Juni 2011 wird zurückgewiesen. 2. Etwa Ihnen entstandene Kosten des Verfahrens tragen Sie selbst. 3. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei 1. Ihr Zeichen: Unser Zeichen: VI Mu Ansprechpartnerin: Melanie Mustersachbearbeiterin Tel Fax musterfrau@hwk-musterstadt.de Musterallee Musterstadt info@hwk-musterstadt.de Präsident: Walter Mustermann Begründung: Im Winter 2010/2011 legten Sie die Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Maßschneiderin ab. Mit Bescheid vom 31. Januar 2011 wurde Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Leistungen im praktischen Teil mit der Note 4=ausreichend und im schriftlichen Teil mit der Note 2=gut bewertet worden waren und Sie die Gesellenprüfung bestanden haben. Hauptgeschäftsführer: Jens Musterling Musterstädter Volksbank BLZ Konto IBAN DE BIC (Swift-Code) VOMuDE1MXXX Sparkasse Musterstadt BLZ Gegen die Bewertung des praktischen Teils legten Sie mit Schreiben vom 27. Februar 2011 Widerspruch ein. Am 8. März 2011 hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Prüfungsunterlagen einzusehen und Ihre Kritikpunkte mit der Prüfungsausschussvorsitzenden Frau Musterprüferin zu diskutieren. Konto IBAN DE BIC (Swift-Code) SPKMDE2MXXX 1 Achtung: Die Gebührenregelungen einer Handwerkskammer könnte für die Entscheidung über den Widerspruch eine Bearbeitungsgebühr vorsehen.

4 Zur Begründung Ihres Widerspruchs führen Sie an, dass Sie während Ihrer gesamten Ausbildung bei der Herstellung von Großstücken im Notenbereich befriedigend in Teilstücken auch besser bewertet worden seien. Sie könnten sich daher nicht vorstellen, dass Ihnen bei Ihrer Arbeit an Ihrem Gesellenstück so grobe Fehler unterlaufen seien, dass es nur zur Bewertung ausreichend geführt habe. Der Gesellenprüfungsausschuss der im Ausbildungsberuf Maßschneider/in 2 hat Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen und uns die Unterlagen zuständigkeitshalber übermittelt. Gemäß 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind wir für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig. Ihr Widerspruch ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt, aber nicht begründet. Es wurde überprüft, ob das Prüfungsverfahren möglicherweise rechtswidrig war, Tatsachen verkannt oder übersehen oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden, die die allgemeinen Bewertungsgrundsätze missachtet, den Gleichheitsgrundsatz verletzt oder die Grenzen des Beurteilungsspielraumes überschritten haben. Die Überprüfung des Prüfungsverfahrens hat derartige Verstöße nicht ergeben. Nach eingehender Würdigung Ihrer Kritik und der Stellungnahmen der drei Prüfungsausschussmitglieder bleibt daher festzuhalten, dass die Bewertung des praktischen Teils Ihrer Gesellenprüfung ordnungsgemäß durchgeführt und die Note hinreichend fachlich vertretbar ist. Die Bewertung Ihrer Arbeit mit ausreichend drückt aus, dass Ihre Leistungen zwar Mängel aufweisen, aber im Ganzen den Anforderungen noch entsprechen. Bei der Jacke haben Sie die Kragenlänge sowie die Kragenform ungleichmäßig genäht, so dass der Kragen zu wenig Rollweite hatte. Der Unterkragen war zudem im Rückteil sichtbar. Die Vorderlängen der Jacke waren ungleichmäßig lang. Der Abstand vom Saum zur Naht war ebenfalls ungleich. Die Taschenlänge war zur Taschennaht unterschiedlich lang. Sie haben die Ecken der Tasche außerdem nicht sauber ausgenäht. Die Positionierung der Taschen war ebenfalles nicht gleichmäßig. Der Verlauf der Ärmeleinsätze war nicht gegengleich. Sie haben die Oberarmnaht in unterschiedlicher Höhe im Rückenteil platziert. Dadurch entstand auf einer Seite eine Beule, wodurch sich der Ärmel nicht korrekt verbügeln ließ. Ein Ärmel hatte vorne eine leichte Kräuselweite. Die angesetzten Manschetten waren ungenau gearbeitet. Die Saumweite war an einer Seite zur hinteren Mitte viel weiter als die andere Seite. Die Paspel-Knopflöcher waren in der Breite und Länge ungleichmäßig genäht. Bei der Schulternahtverarbeitung waren leichte Abweichungen vorhanden. Bei dem Kleid haben Sie den Saum zu stramm angenäht. Die dazu benutzen Staffier-Handstiche waren im Abstand zu groß. Das Seidenoberteil des Kleides hatte am Ansatz des Miederrockes aus Flanell eine unterschiedliche Kräuselverteilung und die Seidennähte hatten unterschiedliche Längen. Die Rüschen am Halsausschnitt und an den Ärmelausschnitten waren ungleich breit und unterschiedlich gekräuselt. Beim Reißverschluss haben Sie den Stoff angeschoben, so dass sich 2 Zum Verständnis für dieses Muster: Es handelt sich um einen kammereigenen Prüfungsausschuss, für den die lediglich die Geschäftsführung an die Kreishandwerkerschaft übertragen hat. Daher bleibt der Gesellenprüfungsausschuss anders als bei der Ermächtigung einer Innung - ein Prüfungsausschuss der Handwerkskammer.

5 rechts und links vom Reißverschluss durch zuviel Stofflänge leichte Wellen bildeten. Sie haben die hintere Mitte ungleichmäßig verarbeitet, wodurch sie Beulen geworfen hat. Sie haben beide Kleidungsstücke nicht korrekt gebügelt. Aufwendige Schmucktechniken fehlten ebenfalls komplett. Diese nicht ganz sauberen Arbeiten führten dazu, dass Ihre Prüfungsleistung leider nicht mehr mit befriedigend bewertet werden konnte. Aus den dargelegten Gründen ist Ihr Widerspruch zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO in Verbindung mit 80 Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Land. Ihre Rechte: Gegen die Prüfungsbewertung in Form dieses Widerspruchsbescheides können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erheben. Die Klage ist schriftlich bei dem Verwaltungsgericht Musterstadt, Musterallee 99, Musterstadt, oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts zu erheben. Freundliche Grüße Walter Mustermann Präsident Jens Musterling Hauptgeschäftsführer

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