Weitere Informationen zu Scheidung online auf. Der Scheidungsablauf Unterstützung durch Fachanwälte für Familienrecht... 4
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- Nikolas Hummel
- vor 8 Jahren
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1 Inhalt Einvernehmliche Scheidung geplant die Voraussetzungen... 2 Der Scheidungsablauf... 2 Unterstützung durch Fachanwälte für Familienrecht... 4 Scheidung online... 4 So funktioniert es bei uns!... 5 Häufig gestellte Fragen:... 6 Kann ich mich vorab telefonisch beraten lassen?... 6 Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?... 6 Wo kann ich mich bei Trennungsabsichten beraten lassen?... 6 Welche Voraussetzungen sollten die mit der Scheidung beauftragten Rechtsanwälte erfüllen?.. 7 Kosten einer Scheidung... 8 So wird der Streitwert ermittelt:... 8 Kostenbeispiel einer einvernehmlichen Online-Scheidung:... 9 Die Kosten bei einer nicht-einvernehmlichen (= streitigen) Scheidung: Übersicht über Gerichtskosten und Anwaltshonorare:
2 Einvernehmliche Scheidung geplant die Voraussetzungen Eine Scheidung über das Internet kommt dann in Frage, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Das heißt, beide Parteien sind sich einig über so wesentliche Punkte wie Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Aufteilung des Vermögens, etc. Es muss also für beide Eheleute klar sein, dass ihre rechtlich gültige Ehe gescheitert ist und nicht weiter fortgesetzt werden soll. Wer sich fragt, ob die eigene Ehe bereits gescheitert ist, kann sich an der Definition des BGH orientieren. Für den Bundesgerichtshof liegt ein Scheitern der Ehe dann vor, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und ihre Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. Eine weitere Voraussetzung, damit Sie geschieden werden können, ist: Sie leben seit Stellung des Scheidungsantrages mindestens zehn Monate getrennt voneinander. Getrennt leben heißt, dass die beiden Menschen unterschiedliche Lebenswege gehen, sich nicht mehr Tisch und Bett teilen, also räumlich voneinander getrennt leben. Die Einstellung der Kommunikation oder des Körperkontakts alleine genügt also nicht. Der Scheidungsablauf Generell ist das entsprechende Amtsgericht bzw. Familiengericht für das Scheidungsverfahren zuständig. Es besteht Anwaltszwang, d.h. mindestens der Antragssteller muss sich von einem Anwalt vertreten lassen. Hier besteht der große Vorteil der einvernehmlichen Onlinescheidung. Sie benötigen nur einen Anwalt und einen Gerichtstermin, was Ihnen enorme Kosten erspart (siehe Kostenbeispiel einer einvernehmlichen Online-Scheidung) Im Scheidungsverfahren können auf Antrag in einem sogenannten Scheidungsverbund andere Familiensachen (Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs, des Unterhalts, der Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, der Zuweisung von Ehewohnung und ehelichem Hausrat) für den Fall der Scheidung mit geltend gemacht werden. In der Regel zwingend und ohne Antrag einer Partei ist mit der Scheidung der Versorgungsausgleich zu regeln. Außergerichtlich können einige Scheidungsfolgen geregelt werden; z. B. kann ehevertraglich auch anlässlich der Scheidung auf Zugewinnausgleich und unter bestimmten Einschränkung auch auf Ehegattenunterhalt verzichtet werden. Solche Vereinbarungen sind notariell zu beurkunden. 2
3 Sind Sie sich einig, kann es losgehen und der normale Prozess einer einvernehmlichen Online- Scheidung beginnt. Der Ablauf sieht dabei folgendermaßen aus: 1) Die Unterlagen-Überprüfung Hier werden Ihre eingereichten Unterlagen von Ihrem Rechtsanwalt auf Vollständigkeit überprüft. Ferner wird geprüft, ob die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung vorliegen. 2) Einreichen der Scheidung bei Gericht Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sind vollständig? Ihr Kostenvorschuss sowie die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht liegen vor? Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht. 3) Versorgungsausgleich Die Auskünfte der Rentenversicherungsträger zur Durchführung des Versorgungsausgleichs liegen vor. 4) Der Scheidungstermin Das Gericht hat einen Termin zur Ehescheidung bestimmt. Zu diesem Termin müssen Sie selbst, Ihr Ehepartner und Ihr Rechtsanwalt kommen. 5) Das Scheidungsurteil Ihr Anwalt hat vom Gericht das schriftliche Scheidungsurteil erhalten. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch nicht rechtskräftig! Mit Zustellung des Scheidungsurteils an die Parteien beginnt die Berufungsfrist von einem Monat zu laufen. Sie erhalten eine Ausfertigung des Scheidungsurteils sowie die Kostenrechnung Ihres Anwaltes. 6) Rechtskraft des Scheidungsurteil Sofern weder Sie noch Ihr Ehepartner gegen das Scheidungsurteil Berufung eingelegt haben, sind Sie nun rechtskräftig geschieden. Dazu muss die Frist zur Berufungseinlegung sowohl für Sie, als auch für Ihren Ehepartner abgelaufen sein. Sobald Ihrem Anwalt die Urteilsausfertigung mit Rechtskraftvermerk vorliegt, lässt er Ihnen diese unverzüglich zukommen. 3
4 Unterstützung durch Fachanwälte für Familienrecht Bei der Onlineberatung auf anwalt.com gehen Sie sicher, einen erfahrenen Fachanwalt mit Ihren Scheidungsangelegenheiten zu beauftragen. Alle Rechtsanwälte sind bestens ausgebildete Fachanwälte für Familienrecht mit mindestens 5 Jahren Erfahrung in Scheidungsprozessen. Ihnen stehen ausnahmslos renommierte Kanzleien zur Verfügung. Scheidung online Wie bei jeder Beauftragung eines Rechtsanwalts ist dieser selbstverständlich auch bei einer Scheidung an seine Schweigepflicht gebunden. Er wird Ihre Daten vertraulich behandeln und nur in Ihrem Interesse handeln. Ein guter Anwalt zeichnet sich zudem dadurch aus, dass er Sie über alle Schritte, die er unternimmt, auf Wunsch informiert. Schließlich ist es als Mandant wichtig zu wissen, welche Fortschritte Ihre Online-Scheidung macht und Sie gleichzeitig wenig Arbeit mit der Unannehmlichkeit haben. Was die Sicherheit Ihrer Daten bei einer Scheidung online betrifft, ermöglichen die modernen Verschlüsselungsverfahren, dass Ihre Daten geschützt beim Rechtsanwalt ankommen und unterwegs nicht von Dritten abgefangen werden können. 4
5 So funktioniert es bei uns! Eine Scheidung über das Internet ist auf den Seiten von anwalt.com möglich. Hier läuft die Erteilung des Auftrags an erfahrene Fachanwälte für Familienrecht wie folgt ab: 1. Besuchen Sie mit Ihrem Browser unsere Internetseite 2. Klicken Sie dort auf Scheidung beauftragen 3. Füllen Sie die Formulare vollständig aus, registrieren Sie sich und senden Sie Ihre Daten ab. 4. Sobald der Rechtsanwalt Ihre Anfrage vorliegen hat, setzt er sich umgehend mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. 5. Sie entscheiden sich, den Rechtsanwalt mit Ihrer einvernehmlichen Scheidung zu betrauen und schicken ihm alle Unterlagen, die er noch benötigt, sowie eine Vollmacht bzgl. dieses Mandats. Dann leitet der Rechtsanwalt Ihre Scheidung ein. 5
6 Häufig gestellte Fragen: Kann ich mich vorab telefonisch beraten lassen? Selbstverständlich! Haben Sie vorab Fragen zu Ihrer Scheidung, dann können Sie sich jederzeit an die kompetenten Rechtsanwälte für Familienrecht von Anwalt.com wenden: (2,49 / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend) Sind meine Daten sicher? Ja, Ihre Daten sind sicher und das können Sie selbst überprüfen: Wir bieten eine sichere Netzwerkverbindung mit SSL (Secure Socket Layer), das heißt, die Netzwerkverbindung zwischen Ihrem Browser und unserem Server wird verschlüsselt und durch einen sicheren Tunnel geleitet. Dies können Sie daran erkennen, dass die Domain- Adresse, die Ihr Browser anzeigt, mit "https" beginnt, also ein "s" für "Sicherheit" hinzugekommen ist. Der Internet Explorer 6.0 zeigt Ihnen außerdem in der Fußleiste das Icon eines Sicherheitsschlosses. Beim IE 7.0 befindet es sich oben rechts neben dem Eingabefeld für die Webadresse (URL). Wenn Sie jeweils darauf klicken, können Sie sich das Zertifikat anschauen und überprüfen. Mozillas Firefox zeigt ebenfalls ein Sicherheitsschloss in der Fußzeile Ihres Browsers. Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig? Zuständig ist das Amtsgericht (Abteilung Familiengericht) an Ihrem Wohnort oder am Wohnort Ihres Ehegatten. Wir haben für Sie Rechtsanwälte für fast alle Amtsgerichte. Wo kann ich mich bei Trennungsabsichten beraten lassen? Das Wichtigste, aber zumeist auch Schwierigste, bei einer Trennung ist es, Ruhe zu bewahren und unnötigen Streit von vorneherein zu vermeiden. Profis wie Sie sie in den nachfolgend genannten Organisationen finden helfen Ihnen dabei, die Situation zu meistern: Die Caritas bietet regional Beratungsstellen an. Theratalk ist ein Projekt am Institut für Psychologie der Georg-August-Universität Göttingen eingetragener Verein "Väter für Kinder" pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung 6
7 Welche Voraussetzungen sollten die mit der Scheidung beauftragten Rechtsanwälte erfüllen? Ihr Rechtsanwalt sollte in jedem Fall Spezialist sein und fundierte Erfahrung mitbringen sowie Ihre Interessen mit Sorgfalt und Umsicht behandeln. Deshalb sind Sie bei anwalt.com genau richtig: Alle unsere Kooperationsanwälte sind Fachanwälte für Familienrecht und verfügen über mindestens 5 Jahre Erfahrung in Scheidungsprozessen. Wie teuer ist eine Scheidung? Da die Beantwortung dieser Frage weitere damit zusammenhängende Fragen aufwirft, haben wir diesem Thema eine eigene Kategorie gewidmet. 7
8 Kosten einer Scheidung Was Sie über die Kosten wissen sollten: Gleich vorweg: Am besten lassen Sie sich einvernehmlich scheiden denn damit sparen Sie viel Geld! Auf Anfrage wird Ihnen jedoch Ihr Rechtsanwalt einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen. Vorab helfen Ihnen diese Informationen und das anschließende Berechnungsbeispiel weiter: Die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung vermeiden. Das setzt voraus, dass sich die Scheidungswilligen über die Scheidungsmodalitäten einig sind. Manche Gerichte reduzieren sogar bei vollständiger Einvernehmlichkeit den Streitwert. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Zusätzlich sparen Sie bei einer Online-Beauftragung sowohl Zeit als auch die Kosten für die Fahrt zum Rechtsanwalt. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Den Antrag stellt Ihr Anwalt bei dem zuständigen Familiengericht für Sie, nachdem Sie ihm das Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen haben zukommen lassen. Dann werden Ihre Anwaltsgebühren und Ihre Gerichtskosten, sofern Ihnen Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt wurde, vom Staat getragen. Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren wird im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, an welches sich alle Rechtsanwälte halten müssen. Das RVG legt fest, wie hoch die Gebühren bei einem bestimmten Streitwert sind. Dieser wird im Scheidungsverfahren vom Gericht festgesetzt. So wird der Streitwert ermittelt: Grundsätzlich bemisst sich der Streitwert nach den dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute. Nach 48 Abs.2 GKG ist in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten der Streitwert unter Berücksichtigung - aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere des Umfangs und - der Bedeutung der Sache und - der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien - nach Ermessen zu bestimmen. Streitwert mindernd kann sich daher beispielsweise die Betreuung minderjähriger Kinder auswirken. Die Höhe der Minderung liegt allerdings im Ermessen des Gerichts. Auch Kreditraten können vom Nettoeinkommen abgezogen werden, sofern sie nicht für Grundbesitz gezahlt werden. 8
9 Zusätzlich kommt ein Streitwert in Höhe von EUR 1.000,00 (bei Anwartschaften bei nur einem Versorgungsträger) oder EUR 2.000,00 (bei Anwartschaften bei mehreren Versorgungsträgern) für die Durchführung des Versorgungsausgleichs hinzu. Kostenbeispiel einer einvernehmlichen Online-Scheidung: Kosten einer einvernehmlichen Online-Scheidung (Maximalkosten ohne Streitwertminderung): Der Ehemann verdient monatlich netto Die Ehefrau verdient monatlich netto 2.000, ,00. Sie haben keine Kinder. Der Streitwert für die Berechnung der Gerichtskosten bei Einreichung des Scheidungsantrages berechnet sich dann wie folgt: (2.000,00 x 3) = 6.000,00 + (1.000,00 x 3) = 3.000, , ,00 = 9.000,00 zzgl. eines Versorgungsausgleich von EUR ergibt einen Streitwert von EUR Der Streitwert für die Berechnung der Gesamtkosten des Verfahrens unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleiches (hier mit EUR 1.000,00 berücksichtigt) beträgt somit EUR ,00. Die gesamten Verfahrenskosten des einvernehmlichen Scheidungsverfahrens bei einem Streitwert von EUR ,00 berechnen sich dann wie folgt. Gerichtskosten EUR 392,00 Rechtsanwaltsgebühren: Verfahrensgebühr EUR 631,80 Terminsgebühr EUR 583,20 Auslagenpauschale EUR 20,00 Zwischensumme EUR 1.235,00 zzgl. 19% MwSt. EUR 234,65 Summe Anwaltsgebühren EUR 1.469,65 Kosten insgesamt EUR 1.861,65 9
10 Die Kosten bei einer nicht-einvernehmlichen (= streitigen) Scheidung: Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich, dann kann das Verfahren höchst kostspielig werden. Streitig bedeutet, dass sich die Parteien in Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht etc. nicht einigen können, sodass hier noch Regelungsbedarf besteht. Da in diesem Falle zwei Anwälte beauftragt werden, verdoppeln sich zunächst die Anwaltsgebühren in oben genanntem Beispiel. Das Verfahren wird allerdings noch teurer, da sich die streitigen Folgesachen streitwerterhöhend auswirken. Die Anwaltsgebühren würden dann bei zwei Anwälten EUR 3.891,30 (2 x 1.945,65), die Gerichtskosten insgesamt EUR 576,00 betragen. In diesem Falle würden sich die Gesamtkosten auf EUR 4.467,30 erhöhen. Kostenvergleich: Einvernehmliche Scheidung Streitige Scheidung Streitwert EUR ,00 EUR ,00 1 Gerichtskosten EUR 392,00 EUR 576,00 Rechtsanwaltsgebühren: Verfahrensgebühr EUR 631,80 Terminsgebühr EUR 583,20 Auslagenpauschale EUR 20,00 Zwischensumme EUR 1.235,00 EUR 2 x 1614,89 zzgl. 19% MwSt. EUR 234,65 EUR 2 x 330,76 Summe Anwaltsgebühren EUR 1.469,65 EUR 2 x 1.945,65 Kosten insgesamt EUR 1.861,65 EUR 4.467,30 1 Streiten die Parteien daher bspw. um Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von EUR ,00, so erhöht sich der Streitwert, sofern der Anspruch im Scheidungsverbund geltend gemacht wird, um EUR ,00, so dass sich die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten wiederum unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs mit EUR 1.000,00 nicht aus einem Streitwert in Höhe von EUR ,00 (wie oben), sondern vielmehr aus einem Streitwert in Höhe von EUR ,00 errechnen. 10
11 Übersicht über Gerichtskosten und Anwaltshonorare: Die folgende Tabelle stellt auszugsweise für die dort aufgeführten Streitwerte die Gerichtskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung dar. Sie führt weiterhin die entsprechenden Rechtsanwaltsgebühren auf, die insgesamt bei einer einvernehmlichen Scheidung (nur eine Partei ist anwaltlich vertreten) entstehen. bei einem Streitwert bis. Gerichtskosten in Rechtsanwaltsgebühren (inkl. 19% MwSt.) 2.500,00 162,00 502, ,00 178,00 586, ,00 194,00 669, ,00 210,00 752, ,00 226,00 835, ,00 242,00 919, ,00 272, , ,00 302, , ,00 332, , ,00 362, , ,00 392, , ,00 438, , ,00 484, , ,00 530, , ,00 576, ,65 11
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