Chancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Chancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn"

Transkript

1 Chancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn Hochschule Heilbronn Technik Wirtschaft Informatik Max-Planck-Str Heilbronn

2 Inhaltsverzeichnis I. Einführung...3 II. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur Aussagen zum Personal-Bestand Statistik und Maßnahmen Frauenanteile im höheren Dienst Frauenanteile im gehobenen Dienst Frauenanteile im mittleren Dienst Funktionssstellen (Leitungsfunktionen): Frauenanteile im einfachen Dienst Beurlaubte bzw. Teilzeitbeschäftigte Auszubildende:...9 III. Zielvorgaben...9 IV. Einzelmaßnahmen zur beruflichen Chancengleichheit für Frauen Personalauswahl in Bereichen der Unterrepräsentanz von Frauen Stellenausschreibung Vorstellungsgespräche Auswahlentscheidung Fortbildung Maßnahmen zur Vereinbarung von Beruf und Familie Arbeitszeiten Teilzeitbeschäftigung Telearbeit Beurlaubungen Kinderbetreuung Sprachgebrauch...11 V. Anmerkungen...12 Chancengleichheitsplan

3 I. Einführung Im Oktober 2005 trat das neue Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) in Kraft, welches das bis dahin geltende Landesgleichberechtigungsgesetz von 1995 ablöste. Aus dem Frauenförderplan wird der Chancengleichheitsplan (CGP) und die Frauenvertreterin wird die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC). Die Geltungsdauer des Chancengleichheitsplanes wird von 4 auf 5 Jahre angehoben und die Erstellung der Statistiken wird vereinfacht. Es müssen, wie vorher auch, Zahlen aus allen Bereichen erhoben werden, um einen Überblick zu erhalten. Jedoch werden im folgenden Chancengleichheitsplan besonders die Bereiche dargestellt, in denen Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sind. Die Übersicht über die Beschäftigungsstruktur aller an der Hochschule Heilbronn beschäftigten Personen im nichtakademischen Bereich (technischer und nichttechnischer Dienst) liegt im Anhang vor. II. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur 1. Aussagen zum Personal-Bestand Die Beschäftigten sind nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen gegliedert sowie in die Bereiche technischer und nichttechnischer Dienst. Der Personalbestand umfasst gemäß 3 Absatz 1 Nr. 3 Chancengleichheitsplan das unbefristet beschäftigte Personal im nichtakademischen Bereich und die beurlaubten Beschäftigten. Der Personal-Ist-Bestand bezieht sich auf den Stichtag Im Sinne dieses Planes waren zu diesem Zeitpunkt 135 Personen an der Hochschule Heilbronn beschäftigt, davon 60 Frauen. Befristet eingestellte und aus Drittmitteln bezahlte Beschäftigte werden im Chancengleichheitsplan nicht berücksichtigt. Dennoch muss erwähnt werden, dass im nichtakademischen Bereich 35 befristete Stellen besetzt sind, davon 25 von Frauen. Chancengleichheitsplan

4 2. Statistik und Maßnahmen 2.1. Frauenanteile im höheren Dienst Frauenanteile Höherer Dienst techn. und nichttechnischer Dienst Anzahl 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Anteil Frauen Im höheren Dienst gibt es an der Hochschule eine Beamten- und 3 Angestelltenstellen. Von den 3 Angestelltenstellen ist eine Stelle von einer Frau besetzt. Maßnahmen: Laut 6 Abs.2 Chancengleichheitsgesetz muss in diesem Bereich mindestens die Hälfte der durch Einstellung zu besetzenden Stellen durch Frauen vorgesehen werden. Auch im höheren Dienst sind Stellen grundsätzlich teilbar. Wird eine Stelle als nicht teilbar angesehen, muss dies von der Beschäftigungsstelle besonders begründet und der Beauftragten für Chancengleichheit vorgelegt werden. Um Frauen für eine Bewerbung auf diese Stellen zu ermutigen, werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Das gleiche gilt auch für Höhergruppierungen und interne Umsetzungen. Chancengleichheitsplan

5 2.2. Frauenanteile im gehobenen Dienst Frauenanteile gehobener Dienst techn. und nichttechnischer Dienst Anzahl Frauen Anteil Die Frauenanteile im gehobenen Dienst sehen etwas freundlicher aus als im höheren Dienst, sind aber längst nicht zufriedenstellend. Zum einen gibt es wenige Beamtenstellen in dieser Besoldungsgruppe, von denen immerhin 40% von Frauen besetzt sind, zum anderen sind die höhergruppierten Angestelltenstellen eher im technischen Dienst zu finden, der auch im Jahr 2008 noch von Männern dominiert wird. Da sich Frauen in Deutschland zu selten für technische Berufe entscheiden, ist der Trend der gut bezahlten Stellen im technischen Dienst an ihnen vorbeigegangen. Dies zeigt sehr eindrucksvoll die folgende Grafik: Frauenanteile im techn. Dienst alle Besoldungsgruppen Anzahl technischer Dienst Anteil Frauen stellen 44% (60) des Personals der Hochschule Heilbronn, doch nur 9% (6) sind im technischen Dienst beschäftigt. Eine deutliche Unterrepräsentanz von Frauen ist in den Bereichen Rechenzentrum, bei den Mitarbeitern der verschiedenen Institute (IAF, I3G, ISC, IFG, ACC), in den technischen Studiengängen und im technischen Betrieb gegeben. Im Bereich des technischen Betriebes ist aufgrund des Tätigkeitsprofils keine entscheidende Verbesserung des Frauenanteils zu erwarten. Nach Auswertung einiger Tabellen des statistischen Bundesamtes betrug der Anteil weiblicher Studierender in technischen Studiengängen und der Informatik, die ungefähr das Profil der Hochschule Heilbronn widerspiegeln, im WS 2004/2005 bundesweit ca. 12 %. Es sollte also möglich sein, den Frauenanteil Chancengleichheitsplan

6 in den unterrepräsentierten Bereichen zumindest zu erhöhen. Allerdings sind die Mitarbeiterstellen nicht nur mit Hochschulabsolventen besetzt, so dass diese Statistik nur bedingt herangezogen werden kann. Maßnahmen: Laut 6 Abs.2 Chancengleichheitsgesetz muss in diesem Bereich (techn. Dienst; TV-L E9 bis TV-L E12) mindestens die Hälfte der durch Einstellung zu besetzenden Stellen durch Frauen vorgesehen werden. Die bereits begonnenen Aktivitäten für Mädchen in den technischen Studiengängen sollen fortgeführt werden, um langfristig geeignete Bewerberinnen zur Verfügung zu haben: - Beim bundesweiten Girls Day, der Schülerinnen der Klassen 6 bis 10 mit technischen Berufsbildern vertraut macht, koordiniert die HHN alle diesbezüglichen Aktionen für die Region Heilbronn-Franken. - In der Mechatronik-Woche für Mädchen, die sich an naturwissenschaftlich interessierte Schülerinnen wendet, lädt die HHN zum Schnupperstudium in ein Feriencamp, welches vom Studiengang Mechatronik und Mikrosysteme betreut wird. - Beteiligung an der Zukunftsoffensive Faszination Technik, bei der Jungen und Mädchen durch geeigente Aktionen, wie z.b. TecDays für Kids für eine Berufs-/Studienwahl im technischen Umfeld begeistert werden sollen. Als ebenfalls langfristige Maßnahme zur Erhöhung des Frauenanteils unter den Beschäftigten der Hochschule wird angedacht, spezielle Aktionen (z.b. Workshops, Schnupperstudium) von Frauen für Mädchen durchzuführen. Dabei soll die Vorbildwirkung von Frauen, die in technischen Berufen tätig sind (Professorinnen, Assistentinnen, Mitarbeiterinnen im technischen Dienst, Studentinnen) die Mädchen für eine Berufs-/Studienwahl in technischen Bereichen motivieren. Für Absolventinnen von technischen Studiengängen wird eine Karriereberatung für Stellen durchgeführt, die im technischen Dienst der Hochschule angeboten werden. Damit wird versucht, geeignete Bewerberinnen aus der eigenen Studentenschaft zu rekrutieren und die Bewerberlage zu verbessern. Auch im technischen Dienst sind Stellen grundsätzlich teilbar. Wird eine Stelle als nicht teilbar angesehen, muss dies von der Beschäftigungsstelle besonders begründet und der Beauftragten für Chancengleichheit vorgelegt werden. Um Frauen für eine Bewerbung auf diese Stellen zu ermutigen, werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Chancengleichheitsplan

7 2.3. Frauenanteile im mittleren Dienst Frauenanteile Mittlerer Dienst techn. und nichttechnischer Dienst Anzahl Frauen Anteil Der hohe Frauenanteil im mittleren Dienst (54%) liegt am Verwaltungsdienst, in dem Frauen schon lange gut vertreten sind. Um Beruf und Familienarbeit gerade auch in diesem Bereich weiterhin zu fördern, werden Teilzeitstellen angeboten, die nahezu jedes gewünschte Zeitmodell berücksichtigen. Bei Stellenausschreibungen in diesem Bereich wird auf den Passus, dass Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert werden, verzichtet. Chancengleichheitsplan

8 2.4. Funktionssstellen (Leitungsfunktionen): Funktionsstellen (Leitungsfunktionen) Höherer und gehobener Dienst Anzahl darunter Frauen Anteil Das vorliegende Diagramm bestätigt den Frauenanteil im höheren und gehobenen Dienst. Stellen in höheren Besoldungs-/Vergütungsgruppen sind oft gleichzeitig Funktionsstellen und in diesen Positionen sind Frauen klar unterrepräsentiert. Maßnahmen: Laut 6 Abs.2 Chancengleichheitsgesetz muss in diesem Bereich (Funktionsstellen im Höheren und gehobenen Dienst) mindestens die Hälfte der durch Einstellung zu besetzenden Stellen durch Frauen vorgesehen werden. Laut 8 Abs. 2 Chancengleichheitsgesetz sind auch Funktionsstellen grundsätzlich teilbar. Wird eine Stelle als nichtteilbar angesehen, wird dies von der Beschäftigungsstelle gegenüber der Beauftragten für Chancengleichheit begründet. Um Frauen für eine Bewerbung auf diese Stellen zu ermutigen, werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert Frauenanteile im einfachen Dienst In dieser Besoldungs-/Vergütungsgruppe gibt es keine Anstellungen an der Hochschule Heilbronn. Chancengleichheitsplan

9 2.6. Beurlaubte bzw. Teilzeitbeschäftigte Die Beurlaubten ohne Bezüge bilden zu 100% Frauen. Hier wird die traditionelle Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau in Zahlen deutlich. Auch in Teilzeit arbeiten deutlich häufiger Frauen (86 %) und dies auch überwiegend im mittleren Dienst, also in untergeordneten Positionen. Maßnahmen: Teilzeitbeschäftigung soll in allen Berufsgruppen und auch in Leitungsfunktionen bei Bedarf möglich sein. Dies trägt zu einer gerechteren Verteilung von Familienarbeit und bezahlter Berufstätigkeit bei Auszubildende: Die Hochschule Heilbronn bildet z.zt. nicht aus, aber beabsichtigt die Schaffung von Ausbildungsstellen in den Berufen Elektriker/-in und Mechatroniker/-in. III. Zielvorgaben Zielvorgaben gelten nur für die Bereiche, in denen mehr Männer als Frauen beschäftigt sind. Die Zielvorgabe ergibt sich konkret aus 6 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes. Mindestens die Hälfte der durch Einstellung zu besetzenden Stellen ist zur Besetzung durch Frauen vorzusehen. Bei Beförderungen und der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist der Anteil von Frauen deutlich zu erhöhen. Zur Erreichung dieser allgemeinen Zielvorgaben wurde Anfang 2009 eine Stelle Personalentwicklung geschaffen, die zuständig ist für - Personalplanung an der gesamten Hochschule - Weiterbildung der Mitarbeiter in fachlicher und sozialer Kompetenz Chancengleichheitsplan

10 IV. Einzelmaßnahmen zur beruflichen Chancengleichheit für Frauen 1. Personalauswahl in Bereichen der Unterrepräsentanz von Frauen Unterrepräsentanzbereich: Dies sind alle Stellen mit Führungsverantwortung (Funktionsstellen) und alle Stellen im höheren und gehobenen Dienst ab TV-L E9 sowie in den Bereichen Rechenzentrum, den Instituten IAF, I3G, ISC, IFG, ACC und die nichtakademischen Stellen in den Studiengängen. Die folgenden Vorgaben betreffen nur die Personalauswahl in Bereichen der Unterrepräsentanz von Frauen: 1.1. Stellenausschreibung Die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) muss an der Entscheidung über jede Einstellung und Beförderung beteiligt werden. Das Personalbüro legt dazu jede Stellenausschreibung in den obengenannten Bereichen der BfC zur Kenntnisnahme vor. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Auf die Teilbarkeit von Vollzeitstellen muss im Ausschreibungstext hingewiesen werden. In Ausschreibungen wird auf den Status familiengerechte Hochschule hingewiesen Vorstellungsgespräche An der Hochschule gibt es einen verbindlichen Ablaufplan für Bewerbungsverfahren. In diesem ist festgelegt, dass die BfC von den Vorstellungsgesprächen informiert und gegebenenfalls in diese mit einbezogen werden muss. Es sollen, soweit möglich, mindestens ebenso viele Frauen wie Männer eingeladen werden, wenn sie die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Fragen nach der Familienplanung und nach der Kinderbetreuung sind unzulässig. Wenn gewünscht, kann bei Bewerbungsgesprächen auf außerhalb der beruflichen Tätigkeit erworbene Kernkompetenzen verwiesen werden. Dazu sind auf den Internetseiten der Hochschule Informationen für Bewerberinnen/Bewerber einerseits und Personalverantwortliche andererseits hinterlegt. Die BfC kann an allen Vorstellungsgesprächen teilnehmen, soweit nicht nur Männer oder nur Frauen die Voraussetzungen für die Stelle oder das Amt erfüllen Auswahlentscheidung Das Personalbüro informiert die BfC von der Auswahlentscheidung. Wenn eine Personalauswahl mit den Vorgaben des Chancengleichheitsgesetzes nicht vereinbar ist, kann die BfC diese beanstanden. Einzelheiten zur Beanstandung finden sich in 22 Chancengleichheitsgesetz. Chancengleichheitsplan

11 2. Fortbildung Im Zusammenhang mit der Schaffung der Stelle Personalentwicklung sollen Frauen durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen gezielt für die Besetzung von Stellen in höhergruppierten Bereichen und in Funktionsstellen geschult werden. 3. Maßnahmen zur Vereinbarung von Beruf und Familie 3.1. Arbeitszeiten Die Dienstzeiten können auf Antrag über die gleitende Arbeitszeit hinaus so angepasst werden, dass Frauen und Männer familiäre Verpflichtungen erfüllen können. Wird beabsichtigt, dem Antrag einer oder eines Beschäftigten nicht zu entsprechen, ist die BfC zu beteiligen. Näheres regelt 13 Chancengleichheitsgesetz Teilzeitbeschäftigung Die Hochschulleitung bemüht sich, für die Beschäftigten in allen Bereichen ein ausreichendes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen anzubieten. Dies ist nach Möglichkeit auch bei den Funktionsstellen zu berücksichtigen, auch bei dem beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Die Reduzierung der Arbeitszeit darf sich grundsätzlich nicht nachteilig auf den beruflichen Werdegang, insbesondere auf die dienstliche Beurteilung auswirken. Wird beabsichtigt, dem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nicht zu entsprechen, ist die BfC zu beteiligen. Näheres regelt 14 Chancengleichheitsgesetz Telearbeit Eine Dienstvereinbarung zur Einführung von Telearbeit wurde in Zusammenarbeit mit dem Personalrat erstellt. Diese ist seit März 2009 in Kraft Beurlaubungen Anträgen von Vätern auf die gesetzlich zustehende Elternzeit ist in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten grundsätzlich stattzugeben Kinderbetreuung Die Hochschule bietet allen Hochschulangehörigen eine ganztägige/ganzjährige Unterbringung von Kindern bis zu drei Jahren an. Die Einrichtung KraKi hat eine Kapazität von 26 Plätzen, eine Erweiterung ist geplant. Um die Finanzierung und Verwaltung kümmert sich seit 2002 der Verein KraKi e.v. -- Krabbelkiste der Hochschule Heilbronn. 4. Sprachgebrauch Im Sprachgebrauch der Hochschule werden Frauen und Männer angesprochen. Formulare enthalten die Anrede Frau und Herr und werden geschlechtsneutral gestaltet. Chancengleichheitsplan

12 V. Anmerkungen Der Chancengleichheitsplan und die Personalstatistik werden wie folgt bekannt gemacht: per Rundschreiben wird allen Beschäftigten mitgeteilt, dass es einen neuen Chancengleichheitsplan gibt und auf der Homepage der Hochschule Heilbronn unter der Rubrik Gleichstellung eingesehen werden kann. Der vorliegende Chancengleichheitsplan wurde entwickelt von der Hochschulleitung in enger Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Chancengleichheit. Heilbronn, den Prof. Dr. Jürgen Schröder Michael Böttcher Heidrun Schmidt Rektor Kanzler Beauftr. für Chancengleichheit Chancengleichheitsplan

Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018

Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 I. Vorbemerkung... 3 II. Bestandsaufnahme... 3 1 Zuständigkeit... 3 2 Datenerhebung...

Mehr

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Zwischenbericht zum 30.06.2013 Der Chancengleichheitsplan

Mehr

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Chancengleichheitsplan

Mehr

Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart

Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT 2015-2017 Der Chancengleichheitsplan

Mehr

Chancengleichheitsplan Universität Stuttgart

Chancengleichheitsplan Universität Stuttgart Chancengleichheitsplan Universität Stuttgart Zwischenbericht 211 www.uni-stuttgart.de/gleichstellung 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung...3 2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur...3

Mehr

Frauenförderplan. der Hochschule für Bildende Künste Dresden Inhaltsverzeichnis

Frauenförderplan. der Hochschule für Bildende Künste Dresden Inhaltsverzeichnis Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die

Mehr

F r a u e n f ö r d e r p l a n

F r a u e n f ö r d e r p l a n F r a u e n f ö r d e r p l a n der Gemeinde Fockbek Richtlinien zur Gleichstellung der weiblichen Beschäftigten der Gemeinde Fockbek 1. Geltungsbereich 1 Dieser Frauenförderplan gilt für alle Mitarbeiterinnen

Mehr

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2015-2018 INHALTSVERZEICHNIS I. EINFÜHRUNG 1 Seite II. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 1. Personal-Ist-Bestand 2 2. Anteil der Frauen

Mehr

Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University. Geltungsdauer

Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University. Geltungsdauer Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University Geltungsdauer 01.07.2011 30.06.2016 Inhalt 1 Präambel... 3 1.1 Chancengleichheitsplan... 3 2 Beschäftigungszahlen... 3 2.1 Beschäftigungszahlen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 39 I ausgegeben am 25. November 2014 Chancengleichheitsplan der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2019 CHANCENGLEICHHEITSPLAN

Mehr

Chancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen

Chancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen Vorwort Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Mehr

der Hochschule für Bildende Künste Dresden

der Hochschule für Bildende Künste Dresden Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die

Mehr

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2018 2021 1. Einleitung und Geltungsbereich 2. Ist-Analyse 3. Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen

Mehr

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DAS PERSONAL AUS ADMINISTRATION UND TECHNIK

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DAS PERSONAL AUS ADMINISTRATION UND TECHNIK CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DAS PERSONAL AUS ADMINISTRATION UND TECHNIK 2016 2022 INHALT Einführung 3 Der aktualisierte Chancengleichheitsplan 3 und wesentliche Neuerungen im Chancengleichheitsgesetz Bestandsaufnahme

Mehr

www.uni-stuttgart.de/gleichstellung 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung...4 2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur...4 2.1. Personal-Ist-Bestand... 4 2.2. Anteil von Frauen in Voll-

Mehr

STADT WALSRODE. Gleichstellungsplan

STADT WALSRODE. Gleichstellungsplan STADT WALSRODE Gleichstellungsplan 2017-2019 - 1 - Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Gleichstellungsplan 2017 2019 1. Einführung - 3-2. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur - 4-3. Maßnahmen aufgrund

Mehr

Gleichstellungsplan 2012 bis 2014

Gleichstellungsplan 2012 bis 2014 Fachbereich Planen und Stadtentwicklung 10.05.2012 Gleichstellungsplan 2012 bis 2014 nach 15 Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) 1. Vorbemerkung Nach der Neufassung des NGG sind die Vereinbarkeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite

Inhaltsverzeichnis. Seite Fortschreibung 213 21 Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich 3 Beschäftigtensituation / Status / Laufbahngruppen / 4 Altersabgänge Beurteilung / Teilzeitbeschäftigung / Beurlaubung / Heimarbeit 7 Gender

Mehr

Frauenförderplan der Stadt Lohmar

Frauenförderplan der Stadt Lohmar I/11/1 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziele des s 2 Geltungsbereich 3 Geltungsdauer II. Maßnahmen zur Frauenförderung 4 Bestandsaufnahme 5 Zielvorgaben der Stadt Lohmar Inhaltsverzeichnis 6 Vergabe von Ausbildungsplätzen,

Mehr

Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept

Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept Präsident Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept 2013-2018 der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern 2 3 A. Erläuterungen Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayGlG

Mehr

Chancengleichheitsplan

Chancengleichheitsplan Chancengleichheitsplan 2011-2016 für die Beschäftigten in Verwaltung und Technik Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Bildnachweis C. B. Rose; Fieldwork at Gordion Gordion/Prozessionsfries Fundort: Phrygien/Gordion

Mehr

Vorwort. Tübingen, den (Professor Dr. Dr. h. c. mult. Eberhard Schaich) Rektor. Sabine Jäger Frauenvertreterin

Vorwort. Tübingen, den (Professor Dr. Dr. h. c. mult. Eberhard Schaich) Rektor. Sabine Jäger Frauenvertreterin Frauenförderplan 2 Vorwort Der vorliegende Frauenförderplan wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, dem Landesgleichberechtigungsgesetz,

Mehr

Gleichstellungskonzept 2008

Gleichstellungskonzept 2008 Gleichstellungskonzept 2008 Geltungsbereich Dieses Gleichstellungskonzept findet Anwendung auf die Bediensteten im Landratsamt Ebersberg und der kreiseigenen Einrichtungen (mit Ausnahme der Kreisklinik).

Mehr

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine

Mehr

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2009-2013 1 INHALTSVERZEICHNIS SEITE I. EINFÜHRUNG 3 II. GENERELLE ZIELSETZUNG 4 1. Gleichstellungsgebot 2. Diskriminierungsverbot 4 3. Berufliche Chancengleichheit

Mehr

Bericht über den Frauenförderplan der Zentralverwaltung der Universität Paderborn

Bericht über den Frauenförderplan der Zentralverwaltung der Universität Paderborn Bericht über den förderplan der Zentralverwaltung der Universität Paderborn - 4 Vom Senat der Universität Paderborn wurde am 4.. der aktuelle förderplan der Zentralverwaltung beschlossen. Die Veröffentlichung

Mehr

Tabelle 1: Beschäftigte nach Geschlecht und Organisationseinheit. Tabelle 2: Beschäftigte nach Geschlecht und Fachrichtung

Tabelle 1: Beschäftigte nach Geschlecht und Organisationseinheit. Tabelle 2: Beschäftigte nach Geschlecht und Fachrichtung Datenanhang Nichtwissenschaftlicher Bereich Maßgeblicher Stichtag für die Erhebung der Daten war der 3.6.212. Zukünftig werden die Daten jährlich zum Stichtag 3.6. fortgeschrieben. Die Hochschule München

Mehr

Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg

Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Martina Weihrauch Beauftragte für Chancengleichheit Juli 2015 1 Gesetzesziele Neu (3) Ziel des Gesetzes ist darüber hinaus die paritätische

Mehr

Rundschreiben Nr. 3 / 2015

Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Dienstvereinbarung Stellenausschreibung - universitätsinterne Ausschreibung von Stellen

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz)

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 75) Geändert durch Gesetz zur Neuregelung des hamburgischen

Mehr

GEMEINDE KIRCHHUNDEM. Fortschreibung des Frauenförderplans

GEMEINDE KIRCHHUNDEM. Fortschreibung des Frauenförderplans GEMEINDE KIRCHHUNDEM Fortschreibung des Frauenförderplans 3 Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... Seite 3. Einführung. Geltungsbereich. Personalstruktur... Seite. Grundsätzliches. Anteil der Frauen an der

Mehr

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2014-2017 I. Geltungsbereich II. III. IV. IV. 1. Ist-Analyse Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen

Mehr

Vierter Frauenförderplan

Vierter Frauenförderplan Vierter Frauenförderplan 2013 bis 2018 der WALDECKISCHEN DOMANIALVERWALTUNG (Eigenbetrieb) Waldeckische Domanialverwaltung Vierter Frauenförderplan Nach dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung

Mehr

2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur

2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur Fortschreibung des Frauenförderplans gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW Zentrum für Informations- und Medientechnologie (ZIMT) der Universität Siegen 1. Präambel Das Zentrum für Informations-

Mehr

Drittes Gleichstellungskonzept für das nichtwissenschaftliche Personal der Ludwig-Maximilians-Universität München

Drittes Gleichstellungskonzept für das nichtwissenschaftliche Personal der Ludwig-Maximilians-Universität München Drittes Gleichstellungskonzept für das nichtwissenschaftliche Personal der Ludwig-Maximilians-Universität München 1. Ziel des Gleichstellungskonzepts Gemäß Art. 4 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes

Mehr

Chancengleichheitsplan. des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung. Baden-Württemberg

Chancengleichheitsplan. des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung. Baden-Württemberg Chancengleichheitsplan des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg für den Zeitraum 01.02.2016 bis 31.01.2021 auf der Grundlage der Bestandsdaten vom 30.06.2015 1 Vorwort Liebe

Mehr

Staatliches Schulamt Albstadt HERZLICH WILLKOMMEN

Staatliches Schulamt Albstadt HERZLICH WILLKOMMEN HERZLICH WILLKOMMEN zur Dienstbesprechung für Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) und Ansprechpartner/Innen(AfC) an Schulen des sbezirks Das neue Chancengleichheitsgesetz und der Chancengleichheitsplan

Mehr

Bericht zum. (gem. 5 a LGG NRW)

Bericht zum. (gem. 5 a LGG NRW) Bericht zum (gem. 5 a LGG NRW) Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 2 II. Ziele 2 III. Ergebnisse 2 1. Personalentwicklung allgemein 3 2. Analyse der Beschäftigten nach Statusgruppen 4 3. Analyse der

Mehr

Frauenförderplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Frauenförderplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde Frauenförderplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 2 2. Maßnahmen... 3 2.1 Stellenausschreibungen... 3 2.2 Auswahlverfahren... 3 2.3 Beförderung, Übertragung von höherwertigen

Mehr

Frauenförderung im Berliner Landesdienst. Evaluierung der Frauenförderpläne

Frauenförderung im Berliner Landesdienst. Evaluierung der Frauenförderpläne Frauenförderung im Berliner Landesdienst Evaluierung der Frauenförderpläne 1 Grundlegendes zur Datenbank Gliederung Rechtliche Grundlagen eines Frauenförderplans (LGG-Vorgaben) Aufbau der Evaluierung Präsentation

Mehr

Bericht zum Frauenförderplan 2005 der Fakultät für Maschinenbau der Universität Paderborn

Bericht zum Frauenförderplan 2005 der Fakultät für Maschinenbau der Universität Paderborn Dekan Prof. Dr.-Ing. Detmar Zimmer Gleichstellungsbeauftragte Dipl. Math. Julia Timmermann Raum W 3.201 Fon 0 5251 60-5574 Fax 0 5251 60-5580 E-Mail Julia.Timmermann@rtm.unipaderborn.de Web http://rtm.upb.de/

Mehr

Frauenförderplan der Fakultät für Maschinenbau. 1 Einleitung

Frauenförderplan der Fakultät für Maschinenbau. 1 Einleitung Frauenförderplan der Fakultät für Maschinenbau Einleitung Die Fakultät für Maschinenbau unterstützt die Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann an der TU Ilmenau (Frauenförderrichtlinien)

Mehr

Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 1 Einleitung Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften begrüßt die an der Technischen Universität Ilmenau verabschiedeten Richtlinien zur Verwirklichung

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19.

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. 2038-1 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 Fundstelle: HmbGVBl. 1991, S. 75 Zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Frauenförderplan der Zentralen Einrichtung Zentrum für Informations- und Mediendienste (ZIM) gemäß Landesgleichstellungsgesetz vom

Frauenförderplan der Zentralen Einrichtung Zentrum für Informations- und Mediendienste (ZIM) gemäß Landesgleichstellungsgesetz vom - Frauenförderplan der Zentralen Einrichtung Zentrum für Informations- und Mediendienste (ZIM) gemäß Landesgleichstellungsgesetz vom 20.11.1999 Verabschiedet am 05.12.2014 vom Senat Zeitraum der Gültigkeit:

Mehr

Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1

Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1 Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1 I. Aufgaben 1. Förderung und Überwachung der Umsetzung des NGG, Mitwirkung bei allen

Mehr

Zwischenbericht 2014 zum Chancengleichheitsplan

Zwischenbericht 2014 zum Chancengleichheitsplan Zwischenbericht 2014 zum Chancengleichheitsplan 2011-2016 1. Der Chancengleichheitsplan 2011 2016 Der vorliegende Zwischenbericht zum Chancengleichheitsplan basiert auf den aktuellen Daten zum nichtwissenschaftlichen

Mehr

Der Frauenförderplan. für das Landesinstitut für Schule Bremen

Der Frauenförderplan. für das Landesinstitut für Schule Bremen Der Frauenförderplan für das Landesinstitut für Schule Bremen März 2013 1 Impressum herausgegeben von: Bremen, März 2013 Landesinstitut für Schule Am Weidedamm 20 28215 Bremen E-Mail: frauenbeauftragte@lis.bremen.de

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bonn Vom 3. Juli 2013 43. Jahrgang Nr. 28 11. Juli

Mehr

Chancengleichheitsplan. Duale Hochschule Baden-Württemberg

Chancengleichheitsplan. Duale Hochschule Baden-Württemberg Chancengleichheitsplan Duale Hochschule Baden-Württemberg Geltungszeitraum 08.11.2011 07.11.2016 Präambel Die am 01.03.2009 gegründete Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist aus einem Zusammenschluss

Mehr

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Zentrums für Informations- und Medientechnologien (IMT) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2013 urn:nbn:de:hbz:466:1-16544

Mehr

Dienstvereinbarung. zur Fort- und Weiterbildung des Personals der. Universität-GH Paderborn

Dienstvereinbarung. zur Fort- und Weiterbildung des Personals der. Universität-GH Paderborn Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung des Personals der Universität-GH Paderborn Die Universität-GH Paderborn als Dienststelle, vertreten durch den Kanzler, und der Personalrat für das nichtwissenschaftliche

Mehr

FRAUENFÖRDERPLAN DER STADT SCHWEINFURT

FRAUENFÖRDERPLAN DER STADT SCHWEINFURT FRAUENFÖRDERPLAN DER STADT SCHWEINFURT Richtlinie zur Verbesserung der beruflichen Situation der bei der Stadt Schweinfurt beschäftigten Frauen sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie

Mehr

Chancengleichheit. bei der Stadtverwaltung Bad Berleburg. Frauenförderplan

Chancengleichheit. bei der Stadtverwaltung Bad Berleburg. Frauenförderplan Chancengleichheit bei der Stadtverwaltung Bad Berleburg Frauenförderplan Fortschreibung für den Zeitraum August 2013 - Juli 2016 - 2 - Frauenförderplan der Stadt Bad Berleburg 1. Zweck Der Frauenförderplan

Mehr

Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen

Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen 4028 A Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen HERAUSGEGEBEN VOM HESSISCHEN MINISTERIUM DER JUSTIZ, FÜR INTEGRATION UND EUROPA 65. Jahrgang Wiesbaden, den 1. April 2013 Nr. 4 Inhalt: Seite Runderlasse Neuinkraftsetzung

Mehr

amtliche mitteilungen

amtliche mitteilungen amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 229.16 vom 16. Dezember 2016 frauenförderplan des zentrums für bildungsforschung und lehrerbildung (plaz) zur gleichstellung

Mehr

Frauenförderplan des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV)

Frauenförderplan des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV) Frauenförderplan des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV) Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 Stand: 29.06.2016 1 Präambel Für das ZIV ist eine hohe Diversifikation in Bezug auf Altersstruktur,

Mehr

BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL

BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL GAUSS-STRASSE 20 42119 WUPPERTAL Universitätsbibliothek Der Direktor POSTFACH 10 01 27 D-42001 WUPPERTAL TELEFON (0202) 439-2690 TELEFAX (0202) 439-2695 E-MAIL ubwupper@bib.uni-wuppertal.de

Mehr

Frauenförderplan der Kreisverwaltung Plön für die Jahre (Beschluss des Hauptausschusses vom )

Frauenförderplan der Kreisverwaltung Plön für die Jahre (Beschluss des Hauptausschusses vom ) I. Präambel 1 1. 10 06 Frauenförderplan der Kreisverwaltung Plön für die Jahre 2016-2019 (Beschluss des Hauptausschusses vom 31.05.2016) Trotz der grundgesetzlichen Gleichstellung von Frauen und Männern

Mehr

FRAUENFÖRDERPLAN. für die Beschäftigten und die Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Schulen des Landkreises Kassel

FRAUENFÖRDERPLAN. für die Beschäftigten und die Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Schulen des Landkreises Kassel FRAUENFÖRDERPLAN für die Beschäftigten und die Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Schulen des Landkreises Kassel Präambel Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist nach wie

Mehr

Frauenförderplan der Behörde der Senatorin für Finanzen

Frauenförderplan der Behörde der Senatorin für Finanzen Analysen und Vereinbarungen Die Senatorin für Finanzen Frauenförderplan der Behörde der Senatorin für Finanzen 2017-2021 Freie Hansestadt Bremen Impressum Herausgeberin Die Senatorin für Finanzen Rudolf

Mehr

Frauenförderplan 2013

Frauenförderplan 2013 FACHBEREICH 10 MATHEMATIK UND INFORMATIK Frauenförderplan 2013 Vorbemerkung Der Fachbereich 10 setzt sich zum Ziel, die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Mehr

Chancengleichheitsplan

Chancengleichheitsplan Chancengleichheitsplan der Universität Hohenheim für den nichtwissenschaftlichen Bereich von 01.02.2009 bis 31.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite I. Einleitung und rechtliche Grundlagen 2 II. Bestandsaufnahme

Mehr

Frauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften

Frauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften Frauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften 11. Juni 2012 Inhaltsverzeichnis I Präambel 1 II Zielsetzung 1 III Analyse des Ist-Zustandes 2 IV Maßnahmen 3 V Geltungsdauer 5 I Präambel Die Umsetzung

Mehr

Gleichstellungskonzept. der. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst

Gleichstellungskonzept. der. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Gleichstellungskonzept der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsatz... 3 2. Hauptziele... 3 3. Gleichstellungsverpflichtung... 4 4. Stellenausschreibung/Aufforderung

Mehr

Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart

Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart Jutta Bähre (Hrsg.) Fachliche Beraterin für die Beauftragte für

Mehr

S Ü D W Ü R T T E M B E R G I S C H E Z E N T R E N F Ü R P S Y C H I A T R I E CHANCEN- GLEICHHEITS- PLAN

S Ü D W Ü R T T E M B E R G I S C H E Z E N T R E N F Ü R P S Y C H I A T R I E CHANCEN- GLEICHHEITS- PLAN S Ü D W Ü R T T E M B E R G I S C H E Z E N T R E N F Ü R P S Y C H I A T R I E CHANCEN- GLEICHHEITS- PLAN JULI 2016 Seite 1 Förderplan zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern Gliederung

Mehr

Zielvereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern

Zielvereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern vereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern vereinbarung zur beruflichen Einleitung Aus dem Frauenförderplan wurde gemäß Ratsbeschluss vom 01.02.2007 der Chancengleichheitsplan.

Mehr

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische Vereinbarung zwischen dem Kanzler der Technischen Universität Dortmund und dem Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Technischen Universität ortmund zur Fort- und Weiterbildung Präambel:

Mehr

Chancengleichheitsplan

Chancengleichheitsplan Chancengleichheitsplan Juni 2016 Kontakt, Fragen bitte wenden Sie sich an: Petra Barié, Beauftragte für Chancengleichheit Heidelberger Str. 1a - 69168/ Wiesloch Telefon 06222 55-2309 (Beauftragte für Chancengleichheit)

Mehr

Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Steinburg

Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Steinburg förderplan für die Kreisverwaltung Steinburg Präambel In Ausführung des 11 des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein (GStG) vom 13.12.1994 und aufgrund der Verpflichtung aus 2 Abs. 2 Mitbestimmungsgesetz

Mehr

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und

Mehr

Bericht zur Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern - Frauenförderplan

Bericht zur Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern - Frauenförderplan Anlage zu RD Die Gleichstellungsbeauftragte Bad Münstereifel, den 26.05.2015 Silke Stertenbrink Bericht zur Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern - Frauenförderplan

Mehr

Institut XI Institut für Archäologie und Kulturanthropologie. Gleichstellungsplan

Institut XI Institut für Archäologie und Kulturanthropologie. Gleichstellungsplan Institut XI Institut für Archäologie und Kulturanthropologie Gleichstellungsplan 2013-2016 1. Institutsstruktur Das Institut XI Archäologie und Kulturanthropologie besteht aus den sechs Abteilungen 1.

Mehr

F R A U E N F Ö R D E R P L A N

F R A U E N F Ö R D E R P L A N Anlage 2 4. Fortschreibung F R A U E N F Ö R D E R P L A N gem. 5 a und 6 Landesgleichstellungsgesetz STADTVERWALTUNG KÖNIGSWINTER Januar 203 bis Dezember 205 Beschluss des Stadtrates vom 08.07.203 I N

Mehr

F R A U E N F Ö R D E R P L A N

F R A U E N F Ö R D E R P L A N Anlage 2 5. Fortschreibung F R A U E N F Ö R D E R P L A N gem. 5 a und 6 Landesgleichstellungsgesetz STADTVERWALTUNG KÖNIGSWINTER Januar 2016 bis Dezember 2018 Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2016

Mehr

Chancengleichheitsplan. für das nichtwissenschaftliche Personal der Universität Ulm

Chancengleichheitsplan. für das nichtwissenschaftliche Personal der Universität Ulm Chancengleichheitsplan gemäß 5,6 des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (ChancenG) für das nichtwissenschaftliche

Mehr

Frauenförderplan. für das. Sozialgericht Berlin

Frauenförderplan. für das. Sozialgericht Berlin Sozialgericht Berlin Präs. 2001 Frauenförderplan für das Sozialgericht Berlin (Stichtag 1. August 2017) Inhalt I Gesetzliche Grundlage... 3 II Entwicklung des Frauenförderplans am Sozialgericht Berlin...

Mehr

Chancengleichheitsplan

Chancengleichheitsplan Chancengleichheitsplan des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg 2016-2022 zum Stichtag: 01.09.2016 Ministerium und nachgeordneter Bereich Der baden-württembergische Landtag hat am 17. Februar 2016

Mehr

Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Bornheim

Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Bornheim Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Bornheim Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 2 1. Allgemeine Bestimmungen 2 1.1. Geltungsbereich 2 1.2. Ziel des Frauenförderplans 2 2. Maßnahmen zur Frauenförderung

Mehr

Gleichstellungsplan. der Kreisverwaltung Höxter GfW/FFU-11/

Gleichstellungsplan. der Kreisverwaltung Höxter GfW/FFU-11/ Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Höxter 1.1.2018-31.12.2021 GfW/FFU-11/2019-009 Inhalt Vorwort... 3 A) Einleitung... 4 I. Rechtliche Grundlagen... 4 II. Inhalt des Gleichstellungsplans... 4 III.

Mehr

Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Prof. Dr. Gudrun Perko Die Verantwortung für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen und Förderung von Frauen, an

Mehr

RICHTLINIE ZUR CHANCENGLEICHHEIT VON FRAUEN UND MÄNNERN IM LANDRATSAMT ENZKREIS

RICHTLINIE ZUR CHANCENGLEICHHEIT VON FRAUEN UND MÄNNERN IM LANDRATSAMT ENZKREIS RICHTLINIE ZUR CHANCENGLEICHHEIT VON FRAUEN UND MÄNNERN IM LANDRATSAMT ENZKREIS Präambel Die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern ist heute trotz des Verfassungsauftrags im Grundgesetz (Artikel 3

Mehr

1. Ausgangssituation 5

1. Ausgangssituation 5 Bremer Stadtmusikanten BTZ / 2006 Inhalt Vorwort 4 1. Ausgangssituation 5 2. Zielvorgaben 8 3. Umsetzung der Zielvorgaben 9 3.1 Einstellung 9 3.2 Personalauswahlverfahren 9 3.3 Arbeitsplatzgestaltung 10

Mehr

RJ Kreis Entwurf Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve. Kleve. ... mehr als niederrhein

RJ Kreis Entwurf Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve. Kleve. ... mehr als niederrhein RJ Kreis Kleve... mehr als niederrhein Entwurf Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve I 2016-2018 Entwurf für die 5, Fort Schreibung Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve Vorwort: Die Gleichstellung

Mehr

Drittes Gleichstellungskonzept der Universität Regensburg für das nichtwissenschaftliche Personal Stand:

Drittes Gleichstellungskonzept der Universität Regensburg für das nichtwissenschaftliche Personal Stand: Drittes Gleichstellungskonzept der Universität Regensburg für das nichtwissenschaftliche Personal Stand: 30.06.2007 Inhaltsverzeichnis 1. Gleichstellungsgesetz... 1 2. Situationsbericht... 2 3. Zielsetzung

Mehr

Gleichstellungsplan der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik

Gleichstellungsplan der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Gleichstellungsplan der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Chancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme der Fakultät für

Mehr

Thüringer Gleichstellungsgesetz. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Thüringer Gleichstellungsgesetz. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Thüringer Gleichstellungsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Veränderungen zum bisherigen Gesetz www.die-linke-thl.de 2 1 Geltungsbereich Ausweitung des Geltungsbereiches

Mehr

Vierter Frauenförderplan

Vierter Frauenförderplan Vierter Frauenförderplan Konzept zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in der Verwaltung, den Einrichtungen und Schulen sowie dem Eigenbetrieb des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Inhaltsverzeichnis

Mehr

Frauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh

Frauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh Frauenförderplan 2014 Frauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Gesetzliche Bestimmungen 2. Statistik /Analyse der Beschäftigtenstruktur 2.1 Handlungsfelder

Mehr

Kirchengesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Chancengleichheitsgesetz ChGlG)

Kirchengesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Chancengleichheitsgesetz ChGlG) Chancengleichheitsgesetz ChGlG 47 Kirchengesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Chancengleichheitsgesetz ChGlG) Vom 24. November 2011 (ABl. 2012 S. 13), geändert am 25. April

Mehr

Gleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand:

Gleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand: Gleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand: 01.07.2017 Vorwort Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Die Verwirklichung dieses verfassungsrechtlichen Auftrags

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz HmbGVBl.

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz HmbGVBl. Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz HmbGVBl.) Vom 2. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 495) Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung

Mehr

Gemeinde Borchen Bericht zum Frauenförderplan 2005 bis 2012 und Fortschreibung bis 2015

Gemeinde Borchen Bericht zum Frauenförderplan 2005 bis 2012 und Fortschreibung bis 2015 Gemeinde Borchen Bericht zum Frauenförderplan 2005 bis 2012 und Fortschreibung bis 2015 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort I. Bericht zum Frauenförderplan für die Jahre 2005-2012 1. Vergleich der Beschäftigtenstruktur

Mehr

FRAUENFÖRDERPLAN DER LANDESHAUPTSTADT SAARBRÜCKEN - Ausfertigung Allgemeine Verwaltung -

FRAUENFÖRDERPLAN DER LANDESHAUPTSTADT SAARBRÜCKEN - Ausfertigung Allgemeine Verwaltung - FRAUENFÖRDERPLAN DER LANDESHAUPTSTADT SAARBRÜCKEN - Ausfertigung Allgemeine Verwaltung - I. Präambel Ziel dieses Frauenförderplans ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann

Mehr

Chancengleichheitsplan. Chancengleichheitsplan. für die. für die. Bewährungs- und Gerichtshilfe. Bewährungs- und Gerichtshilfe.

Chancengleichheitsplan. Chancengleichheitsplan. für die. für die. Bewährungs- und Gerichtshilfe. Bewährungs- und Gerichtshilfe. Chancengleichheitsplan Chancengleichheitsplan für die für die Bewährungs- und Gerichtshilfe Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg Baden-Württemberg für 2017 bis 2023 für 2017 bis 2023 1. Inhalt

Mehr

Viertes Gleichstellungskonzept der Universität Regensburg für das nichtwissenschaftliche Personal 2013 Inhaltsverzeichnis

Viertes Gleichstellungskonzept der Universität Regensburg für das nichtwissenschaftliche Personal 2013 Inhaltsverzeichnis Viertes Gleichstellungskonzept der Universität Regensburg für das nichtwissenschaftliche Personal 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Gleichstellungsgesetz... 2 2. Situationsbericht... 3 3. Zielsetzung und zeitliche

Mehr